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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung des Verwaltungsgebäudes an der Amthaus- / Kochergasse in Bern (Vom 14. Juli 1959)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Erstellung des Verwaltungsgebäudes an der Amthaus-/Kochergasse in Bern zu unterbreiten.

1. Einleitung Gestützt auf unsere Botschaft vom 16. April 1948 wurde mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1948 ein Kredit von 11 025 000 Franken bewilligt, der mit l 525 000 Franken für den Landerwerb im Monbijouquartier und mit 9 500 000 Franken für die Errichtung der folgenden zwei Verwaltungsgebäude in Bern bestimmt war: a. V e r w a l t u n g s g e b ä u d e im M o n b i j o u q u a r t i e r In Ausführung Ihres Beschlusses erwarben wir seinerzeit das nötige Grundstück von ca. 10 000 m2 und Hessen den Neubau im Bahmen des bewilligten Kredites von 7 000 000 Franken erstellen. Die Abrechnung konnte ohne Überschreitung abgeschlossen werden.

Die Eidgenössische Oberzolldirektion und vier Dienstabteilungen des Eidgenössischen Militärdepartementes bezogen im Jahre 1953 den Neubau, der sich im Betrieb bewährt und allgemein als gute Lösung gilt. Der öffentliche Park wurde in Zusammenarbeit der Dienststellen der Stadt und des Bundes angelegt und wird gemäss den vereinbarten Bedingungen von der Stadtgärtnerei unterhalten. Die Anlage findet die ungeteilte Zustimmung aller Kreise.

Nach wie vor versuchen wir, von der Stadt Bern auch noch den restlichen Teil des Monbijouareals zu erwerben, um dieses Verwaltungszentrum abzurunden. Die kürzlich erworbenen Liegenschaften an der Mattenhofstrasse bilden einen weiteren -Teil dieser Bestrebungen.

183 b. Verwaltungsgebäude Amthaus-/Kochergasse Mit dem gleichen Bundesbeschluss haben Sie einen Kredit von 2 500 000 Franken für die Errichtung dieses Verwaltungsgebäudes bewilligt, das besonderer Umstände wegen noch nicht gebaut werden konnte. Mit dieser besonderen Botschaft legen wir die Gründe dafür dar.

2. Entwicklang des Bauvorhabens a. Erste P r o j e k t b e a r b e i t u n g Wir haben in unserer bereits erwähnten Botschaft vom 16. April 1948 ausgeführt, dass verschiedene rechtliche und finanzielle Fragen abzuklären seien.

Es ist daran zu erinnern, dass die Liegenschaft Amthausgasse 7 auf Grund unserer Botschaft vom 27. September 1919 zum Preise von 1109 350 Franken von der Eidgenossenschaft erworben worden ist.

Der PlanWettbewerb im Jahre 1944 mit dem erstprämiierten Projekt des Architekten G.Bäschlin in Zürich bildet in den grossen Zügen noch heute die Grundlage des Ausführungsprojektes.

Die Ausführung selber wurde aber vom Delegierten für Arbeitsbeschaffung im Zuge seiner Massnahmen zur Konjunkturlenkung bis zum Jahre 1955 hinausgeschoben.

In der Zwischenzeit erwarb die Burgergemeinde der Stadt Bern die Besitzungen Amthausgasse 5 (Marcuardhaus) und Kochergasse 6 und wurde damit unser Nachbar. In einem gegenseitigen Vertrag vom Jahre 1950 sind einige Grundlagen der Überbauung der beidseitigen Grundstücke festgelegt worden.

Beide Partner verpflichten sich, ihren Plänen im Prinzip das Projekt Bäschlin zu Grunde zu legen, namentlich in seiner Konzeption, an der Kochergasse mit den beiden zweistöckigen Flügelbauten, die den Sinn haben, das Marcuardhaus besser hervortreten zu lassen. Die Eidgenossenschaft verzichtete auf das Aufstellen von Motorfahrzeugen im Hof ihres zukünftigen Gebäudes und.auch darauf, je einmal die Liegenschaft der Burgergemeinde zu enteignen.

Das Bauvorhaben der Burgergemeinde, einerseits die vorzügliche Bestauration des Marcuardhauses und anderseits die Neubauten an der Kochergasse, kamen ab 1950 im Kahmen dieser Vereinbarung zur Ausführung und beherbergen nun die Verwaltungsbureaux der Burgergemeinde.

Im Jahre 1953 legte die Stadt einen Alignementsplan über das Gebiet auf, der die Verhältnisse ebenfalls auf der Grundlage des Projektes Bäschlin bestätigte und präzisierte. Danach kann das bundeseigene Grundstück an der Amthaus- und Inselgasse vierstöckig, an der
Kochergasse teilweise vier- und teilweise zweistöckig überbaut werden. Auch die Bautiefen wurden geregelt.

Die nun folgende Phase der Baubewilligung verschob die Angelegenheit noch mehr auf die schwierige, vielen Einflüssen und Wandlungen ausgesetzte ästhetische Seite. Es kann heute kein Zweifel darüber herrschen, dass das Marcuardhaus ein schützenswertes Baudenkmal darstellt. Die ganze Projektierung hat sich ja nach diesem Grundsatz ausgerichtet, und die Organe des Bundes haben sicher alles unternommen, um dieser Auffassung nachzuleben. Es ist aber

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in diesem Zusammenhang doch daran zu erinnern, dass aus dem Jahre 1988 Projekte existieren, die den Abbruch des Marcuardhauses vorsahen. Sie wurden glücklicherweise nicht ausgeführt.

b. Erste Baueingabe Am 6. September 1955 reichte die Direktion der eidgenössischen Bauten der städtischen Behörde ein Projekt zur Bewilligung ein, das ziemlich genau dem Wettbewerbsprojekt entsprach. Die Fronten an der Insel- und Amthausgasse waren vierstöckig, diejenigen an der Kochergasse vier- und zweistöckig vorgesehen.

Die Burgergemeinde der Stadt Bern erhob dagegen Einsprache. Ihre Haupteinwände richteten sich gegen das Aneinanderstossen des vierstöckigen Traktes an der Amthausgasse an das niedrigere Marcuardhaus und im allgemeinen gegen die nach ihrer Ansicht ortsfremde Architektur.

Die Einsprache wurde geschützt, die Baubewilligung nicht erteilt und die Überarbeitung des Projektes empfohlen.

Wir holten sodann ein Gutachten von Herrn Professor Dr. Peter Meyer, ETH Zürich, ein.

Er empfahl, in erster Linie den Anschluss an das Marcuardhaus mit einem niedriger gehaltenen Zwischen trakt zu suchen und dafür den Haupttrakt Inselgasse als Kopfbau um ein Stockwerk zu erhöhen. Wir ergriffen diese Idee um so mehr, als damit zusätzlicher Bureauraum hätte gewonnen werden können. In zweiter Linie wurden einige Detailverbesserungen vorgeschlagen.

Die «Schweizerische Bauzeitung» Zürich, widmete der Angelegenheit einen längeren Artikel, der diesem Gutachten im wesentlichen zustimmte.

c. Zweite Baueingabe Auf Grund dieser Empfehlung arbeitete Architekt G.Bäschhn ein neues Projekt aus, und dieses wurde der städtischen Behörde am 31. Januar 1956 zur Bewilligung eingereicht. Für das fünfte Geschoss an der Inselgasse suchten wir um eine Ausnahmebewilligung nach. Wir glaubten um so eher damit rechnen zu können, als die fünfstöckige Bauweise sowohl dem Bundeshaus Nord als auch den übrigen Gebäuden an der Kochergasse, selbst demjenigen der Burgergemeinde, in der Höhe entsprochen hätte.

Letztere begrüsste in einem längeren Schreiben dieses Projekt als wesentliche Verbesserung und erhob keine Einsprache.

Die städtischen Behörden glaubten der Ausnahmebewilligung jedoch nicht zustimmen zu können und verweigerten diesem zweiten Eingabeprojekt die Baubewilligung.

Nach längeren Verhandlungen stimmte der Bundesrat am 9. Juli 1957 dem Vorschlag der Behörden der Stadt Bern zu, den endgültigen Entscheid über das Projekt einer dreigliedrigen Expertenkommission zu überlassen.

185 d. E x p e r t e n v e r f a h r e n Die Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Gemeinderat der Stadt Bern vom 10. Dezember 1957 bestimmt, dass die Experten namentlich über zwei Hauptpunkte zu entscheiden haben, nämlich - ob der Trakt Inselgasse vier- oder fünfstöckig gebaut werden soll und - wie der Übergang vom höheren Trakt Inselgasse auf den niedrigeren Zwischentrakt zu gestalten sei.

Im Punkt 5 dieser Vereinbarung wird festgehalten: «Die Parteien unterziehen sich dem Entscheid der Experten. Er schliesst die Empfehlung des Gemeinderates der Stadt Bern an den Kegierungsstatthalter in sich, das Baugesuch entsprechend dem Expertenentscheid unverändert zu bewilligen. » Die Stadt bestimmte nun-Architekt H. Andres, Bern, der Bund Professor P.Meyer, Zürich, als Experten, und im gegenseitigen Einverständnis wurde Architekt R.Christ, Basel, als Obmann ernannt.

Die Kommission tagte in verschiedenen Sitzungen mit dem Architekten G.Bäschlin und mit den Vertretern der Stadt und des Bundes und nahm die nötigen Augenscheine vor.

e. E x p e r t e n b e r i c h t Am 24. September 1958 gab die Kommission ihren Bericht ab. In den zwei Hauptpunkten kommt er zum Schluss, dass aus städtebaulichen Gründen im Sinne des Schutzes des Marcuardhauses dem vierstöckigen Trakt an der Inselgasse der Vorzug zu geben sei. Damit ist die Lösung des Überganges zum Zwischentrakt als Brandmauer vorgezeichnet.

Daneben werden zahlreiche Empfehlungen für die Ausführung der Fassaden, für die Gestaltung des Zwischentraktes, der Dachgesimse, Fenster usw.-gegeben.

Im weitern wird verlangt, dass der niedrige Trakt an der Kochergasse bis zur Grenze geführt werden soll, um die Intimität des Gartenhofes vor dem Marcuardhaus zu sichern. Unser Vertrag mit der Burgergemeinde sieht diese Lösung übrigens vor und bestimmt darüber hinaus, dass an der Ostseite dieses Flügels Fenster gegen den Nachbar angebracht werden dürfen.

Wenn die Experten noch die Frage auf werf en, ob nicht das ganze Projekt neu studiert werden sollte, weil in der langen Zeit seit dem Wettbewerbsprojekt die Anschauungen doch andere geworden seien, so glauben wir, davon absehen zu müssen. Damit würde die rechtliche Situation, wie sie sich heute darbietet, zu stark berührt und der Baubeginn nochmals hinausgeschoben.

Der Expertenbericht
ist deshalb als Grundlage für die Ausführung anzunehmen. Der Bund hat sich verpflichtet, sich dem Entscheid in den zwei Hauptpunkten zu unterziehen.

/.Wechsel des Architekten Leider erkrankte im Sommer 1958 Architekt G.Bäschlin erneut und erlag seiner unheilbaren Krankheit am 26. Januar 1959. Er hat sich immer voll für Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd. II.

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186 dieses Verwaltungsgebäude eingesetzt, und wir gedenken dankbar seiner Hingabe an das Projekt mit dem Bedauern, dass er die Ausführung nicht erleben konnte.

Herr Bäschlin sicherte sich noch im Jahre 1958 die Mitarbeit von Architekt Hans Marti in Zürich, dem wir nun die Aufgabe übertragen haben.

g. Expertenprojekt Es bedurfte weiterer Besprechungen bis die Experten in ihrer Sitzung vom I.Mai 1959 die endgültigen Projektpläne unterzeichnen konnten.

Im Vordergrund steht dabei nach wie vor die kubische Gestaltung der Baugruppe und deren Fassaden. Die innere Organisation konnte ebenfalls noch etwas verbessert werden.

So präsentiert sich nun das Expertenprojekt mit dem Verbindungstrakt an der Amthausgasse, dessen Dachgesimse etwas unter demjenigen des Marcuardhauses liegt, mit dem vierstöckigen Haupttrakt an der Inselgasse und dem zweistöckigen Trakt an der Kochergasse, dessen Ostseite auf der Grundstückgrenze steht.

Der Verbindungstrakt erscheint im Äussern als schlicht verputzter Backsteinbau mit Fenstereinfassungen in Naturstein. Diese Ausführung dürfte das reicher gegliederte Marcuardhaus in erwünschtem Masse hervortreten lassen.

Alle übrigen Fassaden werden gemäss den städtischen Bauvorschriften und in Anlehnung an die übrigen Bundeshäuser mit Berner Sandstein verkleidet.

Dachgesimse und Dachdeckung lehnen sich den bernischen Baugewohnheiten und -Vorschriften an.

Die tragenden Elemente sind in Eisenbeton vorgesehen. Im Ausbau gedenkt man dem Standard der übrigen Bundeshäuser zu folgen. Die Installationen halten sich im üblichen Eahmen.

Man hat versucht, den gegebenen Bauplatz im Rahmen des Expertenberichtes doch so gut als möglich auszunützen. So ist nun ein zweites Kellergeschoss vorgesehen, das wie das erste Archive aufnehmen soll. Auch der Hofraum soll unterkellert und zum Luftschutzraum mit den nötigen Fluchtwegen ausgebaut werden.

Im Erdgeschoss des Verbindungstraktes an der Amthausgasse sind zwei Ladenlokale angeordnet. Im übrigen Teil dieses Stockwerkes, ferner im 1., 2. und S.Stock sind frei unterteilbare Bureaux vorgesehen. Der Dachstock des Verbindungsbaues nimmt die Hauswartwohnung auf. Einige Reservebureaux konnten noch im Dachstock des Haupttraktes untergebracht werden.

Dieses Expertenprojekt ist nun gemäss Vereinbarung wiederum der städtischen Behörde zur Genehmigung
eingereicht worden.

3. Das Projekt im Rahmen der Gesamtplanung der Bundesverwaltung Wir haben Ihnen mit unseren Botschaften Nr. 7687 vom 21. Oktober 1958 über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes im Mattenhof in Bern und den Landerwerb in Zollikofen sowie Nr. 7814 vom 25. März 1959 über die Erstellung

187 eines Verwaltungsgebäudes an der Papiermühlestrasse in Bern die Lage auseinandergesetzt, wie sie sich bei der Unterbringung der Bundeszentralverwaltung in Bern gegenwärtig darstellt.

Durch die Kündigung des Pachtlandes, auf dem die'Durisolbauten im Marzili stehen, auf I.Juni 1960 durch die Stadt Bern, fallen neuerdings ca. 3200 m2 Bureau-Nutzfläche aus. Die Lage hat sich also weiterbin verschärft.

In unserer Darstellung auf Seite 8 der Botschaft Nr. 7814 wird bereits mit dem Bau des Verwaltungsgebäudes Amthausgasse gerechnet, das rund 2150 m2 Bureaux und ungefähr 960 m2 Archive bringt. Trotzdem wird der zu erreichende Sollbestand von rund 60 000 m2 Bureaufläche durch die laufenden Neubauten nur zu ca. 18 Prozent erreicht.

Das vorliegende Projekt bildet darüber hinaus einen wichtigen Bestandteil des Hauptzentrums der Bundesverwaltung am Bundesplatz. Das Grundstück wurde schon unter diesem Gesichtspunkt erworben, in der richtigen Erkenntnis, ' dass vom Standpunkt einer rationellen Organisation aus gesehen jede mögliche Erweiterung an dieser Stelle doppelt wertvoll ist..

So ist denn auch das dritte Stockwerk des Neubaues dem Chef des Eidgenössischen Departementes des Innern und seinem Sekretariat vorbehalten.

In den unteren Stockwerken sollen Ämter des Eidgenössischen Post- und Eisen bahndepartementes zusammengefasst werden, deren Bureaux heute zerstreut sind. Da sich der Sitz dieses Departementes im benachbarten Nordbau befindet bildet der Neubau auch in dieser Hinsicht eine wertvolle Ergänzung.

4. Baukosten Die in der Botschaft vom 16. April 1948 erwähnten Baukosten von 2 500 000 Franken stützen sich auf das erstprämiierte Wettbewerbsprojekt, d. h. auf dessen umbauten Baum von 16 800 m3.

Demgegenüber weist das Expertenprojekt einen umbauten Baum von 21 816 m3 auf, d. h. rund 30 Prozent mehr. Im Verhältnis zu dieser Erhöhung könnten auch die nutzbaren Flächen entsprechend vermehrt werden.

Ferner stand der Baukostenindex zur Zeit der kubischen Kostenberechnung des Wettbewerbsprojektes auf 195,7, heute auf 221,2, also rund 12,5 Prozent höher.

Sodann liegt nun die detaillierte Kostenberechnung vor, die sowohl den neuesten Stand des Projektes mit den Empfehlungen der Experten als auch die heutigen Baukosten als Grundlage nehmen konnte.

Die geschilderten Umstände bringen es mit sich, dass
der im Jahre 1948 gesprochene Kredit für die Ausführung des Bauvorhabens heute nicht ausreicht.

Es muss mit folgenden Kosten gerechnet werden: Franken 1. Abbrucharbeiten 19800.-- 2. Bohbauarbeiten 1339200.-- 3. Steinhauerarbeiten 243950.-- Übertrag

1602950.--

188 Franken

4.

5.

6.

7.

Übertrag

1602950.

536000.

1235550.

54900.

254 000.

Gebäudekosten

3683400.

113000.

88600.

Installationen und Aufzüge Fenster und Innenausbau Verschiedenes Architekten- und Ingenieurhonorare

8. Umgebungsarbeiten und Anschlüsse 9. Vorprojekte, Modelle und Gutachten Gesamtkosten.

3 885 000. --

Es ist somit ein Zusatzkredit von l 385 000 Franken notwendig, damit die grundsätzlich bereits im Jahres 1948 beschlossene Ausführung heute in die Tat umgesetzt werden kann.

Wir glaubten, Ihnen die ausführlichen Erklärungen über den Werdegang des Projektes in Anbetracht der langen Vorbereitungszeit schuldig zu sein.

Die Notwendigkeit, die Gebäudegruppe gerade an dieser Stelle so bald als möglich zu erstellen, braucht dagegen keiner langen Erklärungen. Diese Arbeitsräume sind heute nötiger denn je.

Wir beantragen Ihnen deshalb die Annahme des beiliegenden Entwurfes für einen Bundesbeschluss über die Erstellung des Verwaltungsgebäudes an der Amthausgasse/Kochergasse in Bern.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 14. Juli 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: P. Chaudet Der Vizekanzler: F. Weber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung des Verwaltungsgebäudes Amthausgasse / Kochergasse in Bern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. Juli 1959, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung des Verwaltungsgebäudes auf bundeseigenem Boden an der Amthausgasse/Kochergasse in Bern wird ein Zusatzkredit von l 385 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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23.07.1959

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