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Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung vom 22. April 1998

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. April 1998

1998-247

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Cotti Der Bundeskanzler: Couchepin

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Übersicht Die grosse Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft ist unbestritten. Entsprechend hat der Bund einen in der Bundesverfassung verankerten, umfassenden gesetzlichen FÖrderungsaufirag, der auch finanzielle Beiträge an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung umfasst.

Breiten- und Spitzensport bedingen sich gegenseitig in komplexer Weise und bedürfen beide der Unterstützung durch den Staat. Eine zeitgemässe und attraktive Infrastruktur ist eine Voraussetzung für das Erreichen der sportpolitischen Ziele, zu welchen namentlich auch die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Athletinnen und Athleten in den Sportarten mit grosser Publikumsresonanz sowie die Konkurrenzfähigkeit unseres Landes im Wettbewerb um die Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen gehören. Während die Qualität und die Anzahl der lokalen und regionalen Sportinfrastrukturen allgemein als gut bezeichnet werden kann, bestehen bei den Anlagen von nationaler Bedeutung gravierende Mängel, wie die breit abgestützten Erhebungen bei der Erarbeitung und NachfUhrung des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) belegen. Zahlreiche bestehende Anlagen, insbesondere die Stadien, bedürfen dringend der Anpassung an die heutigen Anforderungen oder müssen vollständig ersetzt werden. Ausserdem braucht es Neuanlagen filr verschiedene Sportarten. Ohne wirksame, koordinierte und rasche Massnahmen droht der Schweiz eine zunehmende Marginalisierung im Sport.

Mit der Unterzeichnung des «Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen» verpflichtete sich die Schweiz, organisatorische und bauliche Massnahmen in Stadien und deren Umgebung zu treffen, um die Sicherheit der Zuschauer zu gewährleisten. 1992 erteilten der National- und der Ständerat den Auftrag, die damalige Botschaft über einen Verpflichtungskreditfür Sportanlagen zu konkretisieren sowie auf die Finanz- und Legislaturplanung des Bundes abzustimmen. In der Folge Hess die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern das NASAK ausarbeiten, welches der Bundesrat im Herbst 1996 als Konzept gemäss Raumplanungsgesetz guthiess. Ziel des NASAK ist es, .dem Sport die auf nationaler Ebene notwendige Infrastruktur bereitzustellen. Zu diesem Zweck ist die
Zusammenarbeit bei der Planung und Benützung dieser Sportanlagen landesweit zu verbessern, um Synergien nutzen und die Ressourcen optimal einsetzen zu können, Ausserdem wird mit dem NASAK angestrebt, die Umweltbelastung durch neue Sportanlagen möglichst klein zu halten und Einfluss zu nehmen, dass diese einen positiven Beitrag zur erwünschten Siedlungsentwicklung darstellen.

Es liegt in der Verant\vortung des Bundes, die gemeinsamen Anstrengungen der privaten Investoren, Sportverbände, Gemeinden und Kantone zu koordinieren und diese bei der Erstellung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung subsidiär zu unterstützen. Ein finanzielles Engagement des Bundes ist ausschlaggebend für eine ausreichende Verbesserung der Situation in absehbarer Zeit, weil die übrigen Partner, insbesondere die Kantone, Städte und Gemeinden, nicht mehr in der Lage sind, nationale Aufgaben allein zu finanzieren.

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Für-Zusagen von Finanzhilf en für die Erstellung der wichtigsten und dringendst benötigten Sportanlagen von nationaler Bedeutung ist ein Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken zu bewilligen. Die beabsichtigten Bundesbeiträge ermöglichen oder erleichtern die Realisierung derför den Schweizer Sport bedeutendsten Vorhaben entscheidend. Sie lösen nebenbei um ein Vielfaches höhere, konjunkturfördemde Gesamtinvestitionen aus. Folgende Projekte sind für eine Bundesunterstützung vorgesehen: Erweiterung der Stadien Letzigrund (Zürich) und Pontaise (Lausanne) sowie Neubau der Stadien Wankdorf (Bern), St. Jakob (Basel) und la Praitte (Genf); Neubau beziehungsweise Erweiterung eines polysportiven Hallenvelodromes, eines polysportiven Trainingszentrums Ostschweiz, eines nationalen Schwimmzentrums und ausgewählter kleinerer Anlagen; Erweiterung des nationalen Eissportzentrums Davos, Neubau einer Skisprung-Schanzenanlage sowie Neu- und Ausbau weiterer Skisportanlagen. Zentrales Auswahlkriterium für diese Projekte ist der Bedarfsnachweis der betreffenden nationalen Sportverbände und dessen Verifizierung durch die Eidgenössische Sportschule Magglingen. Ausserdem müssen die übrigen im NASAK festgehaltenen Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen erfüllt sein. Mit Bundesbeschluss vom 16. März 1998 wurde ein Investitionsbeitrag von 20 Millionen Franken an die allfalligen Olympischen Winterspiele «SionValais-Wallis-Switzerland 2006» für die Finanzierung nachnutzbarer Sportanlagen von nationaler Bedeutung bewilligt. Mit Finanzhilfen des Bundes im maximalen Gesamtbetrag von 80 Millionen Franken an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für Ausbildung, Training und Wettkampf soll eine langfristige Entwicklung mit positiven Auswirkungen auf den Breiten- und den Spitzensport initiiert werden.

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Botschaft I

Allgemeiner Teil

II III

Ausgangstage Rückblick

1973 bewilligte das Parlament aufgrund des neuen Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0) einen Verpflichtungskredit von 45 Millionen Franken für Beiträge an den Bau von Sportanlagen mit lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung. Bis 1976 ging die zuständige Eidgenössische Turn- und Sportschule entsprechende Verpflichtungen von 35 Millionen Franken ein, Dank dieser Bundesunterstützung konnten 51 Vorhaben in 20 Kantonen realisiert werden, darunter auch einige Anlagen von nationaler Bedeutung wie das Kurs- und Sportzentrum Kerenzerberg, das Sportzentrum Glarnerunterland, Näfels und das Hallenbad Oerlikon. Im Bestreben, seinen Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen, sicherte der Bund ab 1977 keine weiteren Beiträge für Sportanlagen zu; der nicht ausgeschöpfte Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken verfiel. Seit 1977 hat der Bund darauf verzichtet, Beiträge an den Bau von Sportanlagen zu leisten, abgesehen von den bundeseigenen Anlagen, den Universitätssportanlagen und denjenigen für die Berufsbildung. Mit der Revision des erwähnten Bundesgesetzes im Jahre 1988 wurde die Leistung von Bundesbeiträgen auf Anlagen mit nationaler Bedeutung beschränkt.

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Konvention des Europarates

Das «Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen» wurde am 9.

Mai 1989 - nach einem Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, politischen Parteien und interessierten Verbänden - durch die Schweiz unterzeichnet und anschliessend am 16. August 1990 durch den Bundesrat ratifiziert (SR 0.415.3). Diese Konvention verpflichtet die Signatarstaaten zu organisatorischen und baulichen Massnahmen in Stadien und in deren Umgebung, um die Sicherheit der Zuschauer gewährleisten zu können.

In Ländern wie Spanien, Italien, Frankreich, England, Deutschland, Holland und Österreich wurden die Verpflichtungen aus der europäischen Konvention wahrgenommen. Diese Länder verfügen heute - im Gegensatz zur Schweiz - wieder über attraktive und sichere Stadien, welche für die Durchführung wichtiger internationaler Sportanlässe geeignet sind.

113

Auftrag des Parlaments von 1992

Am 9. März beziehungsweise 2. Juni 1992 entschieden der National- und der Ständerat, die Botschaft vom 26. Juni 1991 über einen Verpflichtungskredit für den Bau von Sportanlagen (BEI 1992 III 1085) überarbeiten zu lassen: Die Vorlage sei zu konkretisieren sowie mit dem Legislatur- und Finanzplan des Bundes zu koordinieren. Die vorberatenden Kommissionen bemängelten, die Rolle der Schweiz im Sport 3748

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und die langfristigen sportspezifischen Perspektiven des Bundes kämen in der Botschaft nicht genügend zum Ausdruck. Ausserdem sei der konkrete Bedarf an Sportanlagen zu wenig geklärt.

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Das nationale Sportanlagenkonzept (NASAK)

Gestützt auf den Rückweisungsbeschluss des National- und des Ständerates beauftragte die damals für den Sport zuständige Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die Eidgenössische Sportschule Magglingen (ESSM) mit der Erarbeitung eines nationalen Sportanlagenkonzeptes, Dieser Auftrag wurde 1994-1996 in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumplanung (BRP) ausgeführt. Der Direktor der ESSM setzte dafür eine Arbeitsgruppe (Arbeitsgruppe NASAK) unter der Leitung eines Abteilungschefs der ESSM ein, in welcher Fachleute aus dem privatrechtlichen Sport (damals Schweizerischer Landesverband für Sport, Schweizerisches Olympisches Comité, Nationales Komitee für Elitesport; heute Schweizerischer Olympischer Verband SOV), dem öffentlich-rechtlichen Sport (Kantone, Gemeinden, Hochschulen, Eidgenössische Sportkommission) sowie der Bundes Verwaltung (BRP, Eidgenössische Finanzverwaltung) vertreten waren.

Grundlage für das NASAK bildet eine breit abgestützte Umfrage, welche die Arbeitsgruppe NASAK 1994/1995 bei den Sportämtern aller Kantone, den 50 grössten Gemeinden und den nationalen Sportverbänden durchführte. Die Rücklaufquote betrug über 90 Prozent. Aus der Umfrage ergab sich ein umfassendes und wirklichkeitsnahes Bild des Ist- und des Soll-Zustandes auf dem Gebiet der Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Die Anhörung der Kantone zum Entwurf des NASAK zeigte, dass dieses von der grossen Mehrheit der Kantone als ein sinnvolles Planungs- und Koordinationsinstrument unterstützt wird. Allfällige Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung wurden allgemein begrüsst und von einigen Kantonen sogar als Voraussetzung für die Umsetzung des NASAK beurteilt, 'da ohne finanzielles Engagement des Bundes die Realisierung von Grossanlagen heute nicht mehr denkbar sei.

Am 23. Oktober 1996 hiess der Bundesrat das NASAK als Konzept gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (SR 700) gut (BEI 7997II 1569). Es besteht aus dem vom Bundesrat beschlossenen Konzept im engeren Sinne, dem Erläuterungsbericht und dem periodisch zu aktualisierenden Katalog der Sportanlägen von nationaler Bedeutung. Das NASAK formuliert und erläutert die Sportanlagenpolitik des Bundes und legt die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen fest. Als Konzept
nach Raumplanungsgesetz bildet es die Grundlage für die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes in diesem Sachbereich mit den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten.

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Entscheidungsgrundlagen

Mit der Gutheissung des NASAK erteilte der Bundesrat dem EDI den Auftrag, bis 1998 (Aufgabenmoratorium im Jahre 1997) Entscheidungsgrundlagen betreffend Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung und die Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft an die Eidgenössischen Räte vorzulegen. Im

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EDI wurde diese Aufgabe wiederum von der ESSM, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe NASAK, gelöst. Bei der Erarbeitung dieser Entscheidungsgrundlagen ging es darum, die Bedürfnisse der Verbände untereinander abzustimmen und an den für eine Bundesunterstützung in Frage kommenden Projekten gegebenenfalls entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Ausserdem wurde der Kontakt mit den Trägerschaften sowie den Standortgemeinden und -kantonen intensiviert. Insbesondere musste die Nachnutzung der für die allfälligen Olympischen Winterspiele 2006 im Wallis zu erstellenden Anlagen zwischen dem Initiativkomitee und den Wintersportverbänden diskutiert und die Koordination mit dem NASAK sichergestellt werden. Das EDI übergab dieses Dossier Ende 1997, weitgehend fertiggestellt, dem neu für den Sport zuständigen Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

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Ergebnisse des Vorverfahrens

In Form eines Aussprachepapiers nahm der Bundesrat die Entscheidungsgrundlagen betreffend Finanzhilfen und das beabsichtigte weitere Vorgehen am 25. Februar 1998 zur Kenntnis. Gleichzeitig beauftragte er das VBS, eine entsprechende Kreditbotschaft vorzubereiten und dabei konsensgemäss von einem Gesamtbetrag im Rahmen von 60-80 Millionen Franken auszugehen.

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Erledigung der parlamentarischen Vors tosse

Es sind keine parlamentarischen Vorstösse zu diesem Thema hängig.

2 21

Besonderer Teil Zweck des Bundesbeschlusses

Den eidgenössischen Räten wird beantragt, einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken für Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu bewilligen. Mit den vorgesehenen, verhältnismässig geringen Bundesbeiträgen wird bezweckt, die Realisierung der für den Schweizer Sport wichtigsten und dringendsten Vorhaben zu ermöglichen oder auszulösen. Die für eine Bundesunterstützung vorgesehenen Vorhaben werden im Anhang beschrieben.

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Erläuterungen

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Sportanlagen im Lichte der sportpolitischen Ziele des Bundes

221.1

Einleitung

Die wichtige Rolle des Sports in unserer Gesellschaft in verschiedenen Bereichen wie Erziehung, soziale Integration, Gesundheits- und Leistungsförderung, Freizeitgestaltung, Tourismus, Wirtschaft, Medien, Ansehen der Schweiz ist unbestritten.

So treiben beispielsweise über 50 Prozent der Schweizer Bevölkerung wöchentlich ein- oder mehrmals Sport, und die 81 Mitgliedverbände des Schweizerischen Olym3750

pischen Verbandes (SOV) zählen 3,5 Millionen Mitglieder in über 27 000 Vereinen.

Es gehört daher zu den Aufgaben des Staates, partnerschaftlich mit den privatrechtlichen Organisationen den Sport zu unterstützen und zu fördern. In der Schweiz geht es in den nächsten Jahren im Sport darum, einerseits das Erreichte zu festigen, an neue Erfordernisse anzupassen und auszubauen, anderseits die in einzelnen Bereichen festgestellten Mängel und Schwächen zu beheben. Ein solcher Bereich mit Mängeln ist das Sportanlagenangebot. Wohl verfugt die Schweiz im internationalen Vergleich im Breitensport, auf Stufe der Gemeinden, über eine hohe Dichte von Sportanlagen mit hervorragender Qualität; aber es bestehen gravierende Defizite bei den Sportanlagen von nationaler Bedeutung, insbesondere bei den Grossanlagen zur Durchführung von international wichtigen Sportveranstaltungen.

221.2

Breitensport und Spitzensport

Die Anstrengungen des Bundes zielen darauf ab, Jugend+Sport als nationales Förderungswerk zu erhalten und zu stärken, an allen Volks-, Mittel- und Berufsschulen die Vorschriften Über den Sportunterricht durchzusetzen sowie den Erwachsenen. sport, insbesondere den Sport der Seniorinnen und Senioren, weiter zu entwickeln.

Zu diesem Zweck beabsichtigt der Bund unter anderem, Strategien zu erarbeiten mit dem Ziel, die Gemeinden und Trägerschaften von Sportanlagen zur Optimierung der Nutzung ihrer Sportanlagen anzuregen, um deren Verfügbarkeit zugunsten der Bevölkerung zu verbessern.

Im Spitzensport sollen die Schweizer Athletinnen und Athleten im internationalen Leistungsvergleich wenigstens in den Hauptsportarten konkurrenzfähig bleiben oder es wieder werden, unter anderem auch, um ihre Vorbildfunktion für die Jugend erfüllen zu können. Notwendig sind allgemeine Verbesserungen des Umfeldes, namentlich bei den Angeboten für die kombinierte sportliche und schulische Ausbildung von Nachwuchsathletinnen und -athleten, in der sportwissenschaftlichen Forschung und bei der Sportinfrastruktur.

Spitzensport und Breitensport bedingen sich gegenseitig in komplexer Weise. Der Spitzensport stimuliert den Breitensport, der umgekehrt die Basis für den Spitzensport bildet. Als Element der sportlichen Ausbildung liefert der Wettkampf auf hohem Niveau wertvolle Rückmeldungen für die Entwicklung der sportwissenschafllichen Theorie und die Gestaltung des Trainings. Sowohl der Breitensport als auch der Spitzensport benötigen eine Unterstützung durch den Staat. Im Interesse einer differenzierten und kritischen Betrachtung muss angefügt werden, dass die Förderung des Sports auch beinhaltet, allfällige Auswüchse zu erkennen und möglichst zu verhindern.

221.3

Internationale Sportanlässe

In der Schweiz sollen in Zukunft wieder vermehrt grosse internationale Sportveranstaltungen stattfinden können, insbesondere in den Sportarten mit breiter internationaler Publikumsresonanz. Beispiele sind die Olympischen Winterspiele 2006 im Wallis, die Fussball-EM 2004 (lOOjähriges Jubiläum der FIFA und SOjähriges Jubiläum der UEFA), die Alpinski-WM 2003 im Engadin, Eishockey-Weltmeisterschaften, Rad-Weltmeisterschaften auf der Bahn, Leichtathletik-Europameisterschaften u.a. Solche Anlässe sind wichtige Herausforderungen, etwas Ausserge-

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wohnliches und Innovatives zu leisten und dabei in gesamtheitlicher und vorbildlicher Weise auch die anderen Anliegen, beispielsweise diejenigen des Umweltschutzes, zu berücksichtigen. Sie bieten der Schweiz eine Bühne, um sich als weltoffenes, leistungsfähiges Land zu präsentieren und ihre Rolle als Gastgeberin wieder neu zu entdecken. Voraussetzung für die Durchführung solcher Anlässe ist eine geeignete Infrastruktur.

221.4

Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Normgerechte, attraktive und sichere Sportanlagen sind eine der Voraussetzungen für die Konkurrenzfähigkeit unserer Athletinnen und Athleten im internationalen Leistungsvergleich sowie für die Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen. Die weltweiten Entwicklungen im Sport, beispielsweise die Bildung einer Golden League in der Leichtathletik, die zunehmende Bedeutung des Eurofussballs (Champions League, Cup der Cupsieger, UEFA-Cup) und des Eurohokkeys, die Professionali sierung des Skisports, lassen in Anbetracht des grossen Medieninteresses voraussehen, dass wichtige Veranstaltungen bald nur noch in den besten Anlagen stattfinden können. Die Ansprüche an solche Anlagen nehmen weiter _ stark zu. Die Differenz zwischen dem Ist- und dem Soll-Zustand in der Schweiz ist schon heute sehr gross. Für die Medien, die auf zeitgemässe Sportanlagen mit einer entsprechenden Medieninfrastruktur angewiesen sind, bestehen heute allgemein schlechte Voraussetzungen. Folgen davon sind ein schwindendes Interesse der Fernsehgesellschaften an Übertragungen und eine geringe Bildschirm- und Werbepräsenz der Schweiz im Ausland. Dadurch verliert der Sport bedeutende Einnahmen aus Übertragungs- und Werberechten, aber auch andere Branchen, beispielsweise der Tourismus, erleiden Einbussen. Wirksame bauliche Massnahmen zur Verbesserung der betreffenden Sportanlagen sind daher unabdingbar. Allein um den Status quo bei der Durchführung internationaler Grossanlässe zu erhalten, z.B. Weltklasse Zürich, Athlétissima Lausanne, 'Skiweltcup, sind grosse Anstrengungen erforderlich. Während noch vor 30 Jahren die Sportanlagen ausschliesslich von der öffentlichen Hand finanziert wurden, verschiebt sich heute die finanzielle Last zunehmend auf private Trägerschaften, und die öffentliche Hand beteiligt sich an verschiedenen Formen der Mischfinanzierung.

Sport und Sportveranstaltungen sind Teil unserer Kultur. Die Zuschauerinnen und Zuschauer gehören zu Sportveranstaltungen wie das Publikum zum Theater. Sport und Publikum sind gegenseitig aufeinander angewiesen. Sportveranstaltungen ermöglichen dem Publikum, legitime und wichtige emotionale und soziale Bedürfnisse zu befriedigen. Zu allen Wettkampfanlagen gehören daher sichere Zuschaueranlagen mit zeitgemässem Komfort.

Ebenso wie im Wettkampfbereich ist eine qualitative
und quantitative Verbesserung des Anlagenangebotes in den Bereichen Ausbildung und Training dringend erforderlich. Namentlich für die Durchführung von Trainingslagern und Zusammenzügen der verschiedenen nationalen Auswahlteams zahlreicher Verbände sowie für die Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene von Trainerinnen und Trainern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Funktionà'rinnen und Funktionären werden geeignete, meist polysportive Zentren benötigt. Moderne Wettkampfanlagen eignen sich bestens auch für die sportliche Ausbildung und das Training auf allen Leistungsstufen.

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·* Moderne Sportanlagen von nationaler Bedeutung sollen auch in anderen Bereichen eine Vorbildfunktion erfüllen, beispielsweise durch eine gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr, den Einsatz moderner Umwelttechnik, rationelle Energienutzung und eine gute, situationsgerechte Integration in die bebaute und unbebaute Umgebung.

Die Kriterien für die Beurteilung der nationalen Bedeutung von Sportanlagen sind im NASAK festgelegt.

222 222.1 ^^ ^B ^^

Die Sportanlagenpoütik des Bundes Ziele

In der Schweiz sollen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene genügend qualitativ gute Sportanlagen zur Verfügung stehen. Insbesondere sollen für die HauptSportarten, dem Bedarf entsprechend, zeitgemässe Sportanlagen von nationaler Bedeutung in genügender Zahl für die Verbände zugänglich sein. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden, der Kantone, der privaten Trägerschaften, der Sportverbände und des Bundes.

Um Synergien nutzen und die dem Sport zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal und konzentriert einsetzen zu können, ist unter anderem Folgendes anzustreben; die Verbesserung der Zusammenarbeit im Schweizer Sport allgemein und besonders zwischen den Anbietenden und den Benutzenden von Sportanlagen die Optimierung der Auslastung aller Sportanlagen und, falls sinnvoll und möglich, deren polysportive oder multifunktionale Nutzung die koordinierte Planung neuer Projekte für den Bau von Sportanlagen auf regionaler und nationaler Ebene die Zusammenarbeit mit Nachbarländern bei Planung, Bau und Benützung von Sportanlagen in Grenzregionen, falls dies im beiderseitigen Interesse möglich ist, beispielsweise im Rahmen von INTERREG, einer vom Bund unterstützten Initiative der Europäischen Union die bewusste Pflege einer Kultur grosszügiger Solidarität Über geographische sowie verbands- und parteipolitische Grenzen hinweg.

222.2

Ist- und Soll-Zustand sowie Mängel bei den Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Die bestehenden und die zusätzlich benötigten Sportanlagen von nationaler Bedeutung sind im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgelistet.

Es besteht allgemein ein grosser Bedarf der nationalen Sportverbände an polysportiven Ausbildungs- und Trainingszentren sowie, für verschiedene Sportarten, an zeitgemässen, reglementskonformen Wettkampfanlagen mit den zugehörigen Nebenanlagen und -räumen.

Zahlreiche wichtige Anlagen genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr, namentlich bezüglich Sportreglementen, Sicherheit, Bauzustand, Medieninfrastruktur, Hygiene, Komfort. Die Gründe dafür liegen einerseits in der normalen Alterung der bestehenden Bausubstanz, anderseits in den steigenden Anforderungen an moderne

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Sportanlagen, insbesondere an die Publikums- und Medieninfrastrukturen. Wegen der steigenden Nachfrage werden ausserdem für verschiedene Sportarten zusätzliche Anlagen benötigt. Nicht zuletzt neuere oder in der Schweiz bisher wenig verbreitete Sportarten mit wachsender Beliebtheit und Medienpräsenz, beispielsweise Unihokkey, Base- und Softball, American Football, Rollsport, stellen neue Ansprüche an die Infrastruktur. Die unerwünschten Folgen der zunehmenden Divergenz zwischen Bedarf und Angebot werden sich mehren, falls nicht wirksame Massnahmen ergriffen werden.

Die grossen Schweizer Sportstadien in Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf sind veraltet und müssen dringend modernisiert werden, namentlich auch, um den Sicherheitsvorgaben des Europarates und der internationalen Verbände zu genügen, Gemäss den neuen Sicherheitsvorschriften von UEFA und FIFA dürfen ab Saison 1998/1999 bei internationalen Fussballspielen nur noch Sitzplätze angeboten werden, was eine Verkleinerung der Zuschauerkapazitäten in den bestehenden Stadien zur Folge hat. Bedeutende internationale Spiele, welche auf neutralem Terrain auszutragen sind, beispielsweise Finalspiele der Europacup-Wettbewerbe, werden nur an Stadien mit mindestens 30 000 Sitzplätzen vergeben. In der Schweiz genügt zur Zeit keine Anlage diesen Anforderungen.

Als Folge der Infrastrukturmängel wird es in allen Sportarten zunehmend schwieriger, wichtige internationale Veranstaltungen in der Schweiz durchzuführen. Alarmzeichen sind beispielsweise: Die Bewerbung der Schweiz für die Fussball-WM 1998 hatte wegen der in jeder Beziehung ungenügenden Stadieninfrastruktur keine Chance.

Die Leichtathletik-EM 2002 wurde trotz ansonsten bester Qualifikation nicht Lausanne zugesprochen, weil die benötigten Sportanlagen zum Zeitpunkt der Vergabe nicht existierten. Dagegen verfugte der Austragungsort, die Stadt München, bereits bei der Bewerbung über eine geeignete Infrastruktur.

Obwohl positiv zu vermerken ist, dass die Eishockey-Weltmeisterschaft 1998 in der Schweiz stattfindet, muss festgestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Sportanlagen dem Vergleich mit den Anlagen der A-WM 1996 (Italien) und 1997 (Finnland) in keiner Weise standhalten und in diesem Bereich von der Schweiz kein vorteilhaftes Bild zeichnen.

Die traditionsreichen Eisschnellauf-Wettkämpfe
auf der Natureis-Rundbahn in Davos (Weltcup, EM, WM) finden nicht mehr statt, weil in den letzten Jahren zahlreiche Veranstaltungen wegen Wärmeeinbrüchen abgesagt werden mussten. In Davos fehlt heute eine moderne Kunsteis-Rundbahn.

Selbst im Skisport wird es zunehmend schwieriger, Weltcup-Wettkämpfe und andere wichtige internationale Veranstaltungen in die Schweiz zu holen, weil die Skisportanlagen in der Schweiz veraltet beziehungsweise diejenigen im Ausland besser ausgebaut sind.

Die Situation ist alarmierend, für die Schweiz steht viel mehr als der Sport auf dem Spiel: wenn unser Land bei der Vergabe von internationalen Sportveranstaltungen von der Weltkarte verschwindet, bedeutet das Marginalisierung, Verlust an weltweiten PR-MÖglichkeiten, Verlust an gesunden organisatorischen und unternehmerischen Herausforderungen für die Bevölkerung und damit auch an Arbeitsplätzen, Verlust an internationalen Kontakten, weniger Tourismus. Eine solche Entwicklung läuft elementaren Interessen unseres Landes zuwider.

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222.3

Verantwortlichkeiten

Für die Sportförderung durch den Bund gelten allgemein die Prinzipien der Autonomie des privatrechtlichen Verbands- und Vereinssports der partnerschaftlichen Zusammenarbeit unter allen Beteiligten des öffentlichrechtlichen und des privatrechtlichen Sports der Subsidiarität.

Die Hauptaufgabe der Verbände Hegt in der Förderung der Sportaktivitäten. Als Gegenleistung für die wertvolle Arbeit im Dienste der Allgemeinheit stellt die öffentliche Hand in der Regel die erforderliche Infrastruktur zu günstigen Bedingungen zur Verfügung oder leistet den Verbänden und privaten Trägerschaften in geeigneter Weise Unterstützung beim Bau und Betrieb der Anlagen. Bei vielen Bauvorhaben, insbesondere für Sportanlagen von nationaler Bedeutung, setzt jedoch die öffentliche Hand wesentliche finanzielle Vorleistungen der beteiligten Sportverbände und privaten Trägerschaften voraus, bevor sie sich finanziell engagiert.

Die Gemeinden und Kantone sind für den öffentlich-rechtlichen Sport, insbesondere für den Schulsport, sowie für die Erstellung und den Betrieb der entsprechenden Infrastruktur von kommunaler, regionaler und kantonaler Bedeutung verantwortlich.

Als Partner der Vereine ermöglichen sie die verschiedensten Sportaktivitäten vom Kindes- bis zum Seniorenalter.

Der Bund ist im öffentlich-rechtlichen Bereich verantwortlich für die nationalen und internationalen Aufgaben. Dabei ist er Partner der Kantone, der nationalen Sportverbände und des Dachverbandes (Schweizerischer Olympischer Verband) sowie der internationalen öffentlich-rechtlichen Organisationen im Sport. Für die Infrastruktur von nationaler Bedeutung trägt der Bund eine Mitverantwortung. Er kann an den Bau von Anlagen nationaler Bedeutung finanzielle Beiträge leisten. Mit dem NASAK verfügt er über ein flexibles Instrument einer rollenden Planung, welches ermöglicht, die sich verändernden Bedingungen und Bedürfnisse auf dem Gebiet der Sportanlagen von nationaler Bedeutung rasch zu erkennen, die sinnvollen Koordinationsmassnahmen aufzuzeigen und die Partner auf dem laufenden zu halten.

223 223.1

Für Finanzhilfen vorgesehene Projekte Auswahlkriterien

Die Kriterien für die Bemessung der Finanzhilfen und die Priorisierung der Projekte sind im Bericht zum NASAK ausformuliert und im Anhang 2 beigefügt. Zentrales Kriterium ist, dass die interessierten nationalen Sportverbände den Bedarf an einer Anlage nachweisen und ihre nationale Bedeutung mittels einer schriftlichen Erklärung bestätigen, was beides Gegenstand der Prüfung und Zustimmung durch die zuständige Dienststelle des Bundes ist. Den Trägerschaften obliegt es, den Nachweis zu erbringen, dass ihre Anlage die übrigen NASAK-Kriterien erfüllt, namentlich auch diejenigen, welche auf eine gute Integration der Anlage in Gesellschaft und Umwelt hinzielen. Insbesondere muss der Betrieb und dessen Finanzierung sowie die Benützung durch die Verbände langfristig gewährleistet sein. Die Priorisierung der Projekte, welche diese Grundbedingungen erfüllen, erfolgt nach der Bedeutung des Projektes und der begünstigten Sportarten, dem Anteil der Nutzung für nationale Aktivitäten sowie der'Realisierungsreife, insbesondere der von der Trägerschaft erbrachten Vorleistungen und Finanzierung. Die Auswahl der Projekte richtet sich primär nach den Bedürfnissen des Sports.

3755

223.2

Beitragsvereinbarungen

Vor der Beitragszusage legt die zuständige Dienststelle des Bundes gemeinsam mit den einzelnen Trägerschaften die Bedingungen für eine Bundesunterstützung schriftlich fest. Im wesentlichen handelt es sich dabei um die oben erwähnten allgemeinen Kriterien, um allfällige zusätzliche Auflagen sowie um die Termine für den Baubeginn, die Inbetriebnahme und die Auszahlung des Beitrages. Grundsätzlich ist mit den Beitragsvereinbarungen sicherzustellen, dass die Interessen des Sports, insbesondere des Sports auf nationaler Ebene, gewahrt und allfällige Missbräuche verhindert werden. Sollte sich später herausstellen, dass die vereinbarten Auflagen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, müsste der Bundesbeitrag entsprechend reduziert beziehungsweise zurückgefordert werden. Anzumerken ist, dass Beitragsleistungen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung Bundesaufgaben gemäss Artikel 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 Über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) sind. Nach Artikel 3 Absatz l dieses Gesetzes hat der Bund dafür zu sorgen, dass bei der Erfüllung von Bundesaufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Dies ist bei den Beitragszusagen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu berücksichtigen.

Die allgemeinen Grundsätze der Beitragsvereinbarungen mit den Trägerschaften und die Subventionsmodalitäten werden in besonderen Weisungen geregelt.

223.3

Die ausgewählten Projekte

Die Realisierung folgender Sportanlagen von nationaler Bedeutung, welche in die drei Anlagengruppen «a. Stadien», «b, polysportive Anlagen» sowie «c. Eis- und Schneesportanlagen» eingeteilt werden, soll mit Bundesbeiträgen in der angegebenen Höhe unterstützt werden (Angaben in Millionen Franken): a. Stadien 1. Neubau Stadion Wankdorf, Bern 2. Erweiterung Stadion Letzìgrund, Zürich

34 10 8

3. Erweiterung Stade de la Pontaise, Lausanne

7

4.

5.

4 5

Neubau Stadion St. Jakob, Basel Neubau Stade de la Praille, Genf

b. Polysportive Anlagen 1. Neubau polysportives Hallenvelodrome 2. Neubau / Erweiterung polysportives Trainingszentrum Ostschweiz

20 5 4

3. Neubau / Erweiterung ausgewählte kleinere Anlagen von nationaler Bedeutung

5

4.

6

Neubau nationales Schwimmzentrum

c. Eis- und Schneesportanlagen 1. Erweiterung nationales Eissportzentrum Davos 2. Neubau Skisprung-Schanzenanlage sowie Erweiterung/Neubau weitere Schneesportanlagen Die Projekte werden im Anhang l zur vorliegenden Botschaft kurz vorgestellt.

3756

6 3 3

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223.4

Beurteilung und Kommentar

Mît der Realisierung der aufgeführten Projekte sind die wichtigsten Bedürfnisse der Hauptsportarten in den Bereichen Ausbildung, Training und Wettkampf abgedeckt.

Von diesen Anlagen können auch Nebensportarten wie American Football, Pferdesport, Nationalsport (Turnen, Schwingen), Triathlon, diverse Hallen- und Kampfsportarten in beträchtlichem Ausmass profitieren. Ausserdem dienen die meisten dieser Anlagen auch dem Leistungs- und Gesundheitssport auf regionaler und lokaler Ebene und können für weitere Grossveranstaltungen, beispielsweise Konzerte und Shows, benützt werden. Die Realisierung dieser Projekte erlaubt dem Schweizer Sport einen wichtigen Schritt in die Zukunft.

Dank der Modernisierung der grossen Stadien erhält der Fussball bessere Voraussetzungen für die Durchführung wichtiger internationaler Spiele und für eine erfolgreiehe Europameisterschafts-Kandidatur. In der Leichtathletik darf damit gerechnet werden, dass die weltberühmten Meetings «Weltklasse Zürich» und «Athlétissima Lausanne» auch in Zukunft stattfinden können; die modernisierte und erweiterte Infrastruktur erlaubt auch die Durchführung von Europameisterschaften. Das polysportive Hallenvelodrome dient hauptsächlich als Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfanlage für den Bahn-Radsport und die Leichtathletik, aber auch als mittelgrosse Wettkampfhalle für verschiedene Haüensportarten. Es ermöglicht insbesondere auch die Durchführung von Europa- und Weltmeisterschaften im BahnRadsport sowie in der Hallenleichtathletik. Das polysportive Zentrum Ostschweiz und die ausgewählten kleineren Anlagen entsprechen einem Bedürfnis zahlreicher Verbände. Sie dienen hauptsächlich für die Ausbildung sowie für Trainingslager und Zusammenzüge der nationalen Auswahlen verschiedenster Sportarten, meist auch für Trainingswettkämpfe. Unter «ausgewählte kleinere Anlagen» fällt auch die allfällige Integration von nationalen Zentren für Sportarten wie Tischtennis, Aikido, Badminton, Base- und Softball in polysportive Anlagen. Falls die Olympischen Winterspiele 2006 nicht im Wallis stattfinden, kann gegebenenfalls die Erstellung eines weiteren polysportiven Trainingszentrums oder einer polysportiven Trainingshalle mit 200-m-Rundbahn für Leichtathletik unterstützt werden. Mit dem nationalen Schwimmzentrum entstehen im Inland die adäquaten Voraussetzungen
für Training und Wettkampf auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Ausbildung auf allen Stufen. Das moderne und verbesserte nationale Eissportzentrum in Davos erlaubt, die lange Tradition höchstklassiger internationaler Eishockey- und Eisschnellaufveranstaltungen weiterzuführen; es dient ausserdem als nationales und internationales Ausbildungs- und Trainingszentrum für diese Eissportarten. Die Anlagenbedürfnisse des Schneesports hängen eng mit dem Entscheid über die Durchführung der Olympischen Spiele 2006 im Wallis zusammen und müssen bis dahin noch grösstenteils zurückgestellt werden. Falls der Entscheid positiv ausfällt, ist zu erwarten, dass der Schneesport von den Olympischen Spielen eine ausgezeichnete Infrastruktur «erben» wird.

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Notwendigkeit der Bundesbeiträge

Finanzhilfen des Bundes an den Bau der wichtigsten Sportanlagen von nationaler Bedeutung sind eine zentrale Voraussetzung für die notwendige Modernisierung der Sportinfrastruktur, die Einhaltung der Europaratskonvention über die Sicherheit in den Stadien und die internationale Präsentation der Schweiz im Sport. In Anbetracht 3757

der gesundheits-, sozial-, Wirtschafts- und aussenpolitischen Bedeutung des Sports muss der Bund einen angemessenen Anteil an die Sportinfrastruktur von nationaler Bedeutung leisten.

Ohne finanzielles Engagement des Bundes können die notwendigen Verbesserungen nicht oder nur in ungenügendem Ausmass beziehungsweise verspätet erzielt werden.

Die zu unterstützenden Vorhaben werden zu über 80 Prozent von privaten Investoren sowie den Kantonen und Gemeinden finanziert. Bundesbeiträge lösen die Realisierung der Projekte aus («Kick-off») und senden ein konkretes Signal, dass der Bund den dringenden Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Sportanlagen von nationaler Bedeutung anerkennt und entsprechende Initiativen von Trägerschaften im Rahmen des Möglichen partnerschaftlich unterstützen will. Das NASAK zeigt dafür Lösungsmöglichkeiten auf, Finanzhilfen aber erlauben eine direkte steuernde Einflussnahme des Bundes. Ausserdem muss die Schweiz ihre Verpflichtungen aus der Konvention des Europarates betreffend die Sicherheit der Stadien erfüllen.

Städte, Gemeinden, Kantone und Private sind heute nicht mehr in der Lage oder willens, Sportanlagen von nationaler Bedeutung allein zu finanzieren: Wettkampfanlagen lassen sich nicht selbsttragend betreiben, wenn das investierte Kapital marktgerecht verzinst werden muss, weil eine genügende Auslastung mit einträglichen Grossveranstaltungen kaum möglich ist. In den neun grössten Städten der Schweiz, in denen weniger als 20 Prozent der Bevölkerung leben, befinden sich die meisten der kostenintensiven Sportanlagen von nationaler Bedeutung wie Stadien, Sporthallen, Schwimmbäder und Eisbahnen. Bereits heute, besonders aber in Zukunft kann oder will dieser kleine Teil der Bevölkerung, der ohnehin schon bedeutende Zentrumslasten zu finanzieren hat, nicht mehr allein für die nationalen Bedürfnisse in diesem Bereich aufkommen. Folgerichtig hängt bei einigen Projekten für Sportanlagen von nationaler Bedeutung der Kantons- und Gemeindebeitrag von einer angemessenen Bundesunterstützung ab.

Bewegung und Sport sind in einer modernen Gesellschaft von unschätzbarer Bedeutung. Sport und sportliches Handeln sind meist gesundheitsorientiert und im weitesten Sinne immer auf Erziehung angelegt. Die epidemiologische und leistungsphysiologische Evidenz für die Bedeutung von körperlicher
Aktivität und Sport für die menschliche Gesundheit ist eindrücklich. Zudem leistet Sport in vielen seiner Inszenierungen wichtige Beiträge zur Einübung sozialen Verhaltens. Es geht in einer modernen Gesellschaft darum, die Erkenntnis zu fördern, dass Sport einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität liefern und als soziales Netzwerk dienen kann. Ein modemer Sportanlagenbau ist auch unter diesen gesundheits- und sozialpolitischen Aspekten zu sehen.

Der Sport sowie der sportinduzierte Tourismus und die sportbezogene Freizeitgestaltung sind ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Faktor. Ihr Beitrag am Bruttosozialprodukt der Schweiz liegt in der Grössenordnung von fünf Prozent. Finanzhilfen an Sportanlagen haben eine konjunkturfördernde Wirkung, indem mit einmaligen, kleinen Beiträgen des Bundes um ein Vielfaches höhere Gesamtinvestitionen ausgelöst werden. Der indirekte «Return of investment» in Form von Innovationsleistungen, Steuererträgen und Arbeitsplätzen ist kaum zu beziffern, dürfte aber beachtlich sein.

Aussenpolitisch ist der Sport ein Element der Integration der Schweiz im europäischen und globalen Umfeld. Gelungene internationale Veranstaltungen; moderne, umweltfreundliche, mit leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossene Anlagen und gute sportliche Leistungen der Schweiz sind dank den Medien wir3758

·H

kungsvolle Werbeträger für das Image der Schweiz und für den Tourismus in unserem Land.

3 31

Finanzielle und personelle Auswirkungen Bund

Beantragt wird ein Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken. Die einzelnen Verpflichtungen müssen bis zum 31. Dezember 2003 abgeschlossen werden. Die erforderlichen Zahlungskredite sind im Budget einzustellen. Aufgrund der vorliegenden Terminplanungen kann für die Jahre 2000-2005 von "einem jährlichen Zahlungsbedarf von je etwa 10 Millionen Franken ausgegangen werden.

Mit Bundesbeschluss vom 16. März 1998 gewährt die Bundesversammlung einen Beitrag von 20 Millionen Franken für die allfällige Durchführung der Olympischen Winterspiele «Sion-Valais-Wallis-Switzerland 2006» zur Finanzierung der Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Gemäss Botschaft vom 17. September 1997 über Beiträge und Leistungen des Bundes'an die Olympischen Winterspiele 2006 (BB1 1997 IV 897) müssen die mit diesem Beitrag finanzierten Projekte integralen Bestandteil des NASAK bilden und seinen Kriterien, insbesondere dem Kriterium der Nachnutzbarkeit, entsprechen. Sowohl mit den Olympischen Spielen 2006 im Wallis als auch mit den Beiträgen an Sportanlagen wird angestrebt, in der Schweiz eine langfristige Entwicklung auszulösen. Es ist daher wichtig, dass der Betrag von max.

80 Millionen Franken in vollem Umfang für die Förderung von Sportanlagen eingesetzt werden kann, gerade auch dann, wenn die Olympischen Winterspiele 2006 nicht in der Schweiz stattfinden sollten. In diesem Falle müssten die Projekte für Sportanlagen von nationaler Bedeutung, welche mit den für die Finanzierung von olympischen Anlagen bereits bewilligten 20 Millionen Franken zu unterstützen sind, im Rahmen einer Sonderbotschaft neu bestimmt werden.

Kreditverschiebungen sind innerhalb der gleichen Anlagengruppe möglich. Insbesondere können, falls einzelne der für Finanzhilfen vorgesehenen Projekte nicht zeitgerecht realisierbar sein sollten, die nicht ausgeschöpften Verpflichtungskredite innerhalb der gleichen Anlagengruppe für die Erhöhung der Beiträge an die anderen Projekte eingesetzt werden.

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes. Die aus der Umsetzung dieses Bundesbeschlusses entstehenden Mehraufgaben werden intern absorbiert oder teilweise extern vergeben.

32

Kantone und Gemeinden

Standortgemeinde und -kanton der zu unterstützenden Vorhaben müssen in geeigneter Form, in der Regel durch eine angemessene Mitfinanzierung, als Garanten für die vereinbarte Nutzung der Anlage in die Verantwortung eingebunden werden. Alle Standortkantone und -gemeinden der zu unterstützenden Vorhaben mit bereits bekanntem Standort haben eine finanzielle Beteiligung an ihren Projekten zugesichert, eine entsprechende Absichtserklärung abgegeben und / oder um einen angemessenen Bundesbeitrag ersucht. Damit dokumentieren sie ihre Unterstützung für die vorliegende Kreditvorlage. Die finanziellen und personellen Auswirkungen für diese

3759

Kantone und Gemeinden sind je nach Projekt sehr unterschiedlich und müssen fallweise untersucht werden.

Für die nicht direkt betroffenen Kantone und Gemeinden hat die Vorlage keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

4

Legislaturplanung

Der Verpflichtungskredit im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts ist im Bericht vom 18. März 1996 über die Legislaturplanung 1995-1999 und in den Zielen des Bundesrates im Jahre 1998 gemäss Beschluss vom 26. November 1997 (BEI 19981207) enthalten.

5

Verhältnis zum europäischen Recht

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum europäischen Recht.

6 61

Rechtliche Grundlagen Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bildet das Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport (SR 475.0), Artikel l Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2, worin explizit festgelegt wird, dass der Bund Beiträge an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten kann. Die Vorlage erweist sich daher als gesetzmässig und somit auch als verfassungsmässig.

62

Erlassform

F.ür die hiermit beantragten Beiträge des Bundes ist ein besonderer Kreditbeschluss zu fassen. Dieser enthält keine rechtsetzenden Normen. Es ist dafür die Rechtsform des einfachen Bundesbeschlusses nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) zu wählen. Dieser Bundesbeschluss unterliegt nicht dem fakultativen Referendum. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

7

Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht Artikel 88 Absatz 2 der Bundesverfassung über eine Ausgabenbremse, da sie eine einmalige Ausgabe von über 20 Millionen Franken nach sich zieht.

9719

3760

*

Anhang l Projektbeschriebe (Stand 31. März 1998) a. Stadien 1. Stadion Wankdorf, Bern 2. Stadion Letzigrund, Zürich 3. Stade de la Pontaise, Lausanne 4. Stadion St. Jakob, Basel 5. Stade de la Praille, Genf

·

b. Polysportive Anlagen 1. Polysportives Hallenvelodrome 2. Polysportives Trainingszentrum Ostschweiz 3. Ausgewählte kleinere Anlagen von nationaler Bedeutung 4. Nationales Schwimmzentrum c. Eis- und Schneesportanlagen 1. Nationales Eissportzentrum Davos 2. Skisprung-Schanzenanlage sowie weitere Schneesportanlagen

3761

Projekt

Bauherrschaft/ spätere Trägerschaft

S portaktivitalen von nationaler Bedeutung

Investitionen/ vorgesehene Finanzierung

Zeilplan

Bemerkungen

Stadion Wankdorf, Bern: Bau eines neuen Stadions am Ort des alten, mit rund 35 000 gedeckten Sitzplätzen, gemäss FIFA- und UEFA-Richtlinien, inkl. Medien- und Zusatzinfrastruktur für internationale Grossveranstaltungen; Sportinfrastruktur integriert in Dienstleistungs- und Gewerbezentrum mit Shopping-Center, Büros, Hotel, Restaurants, Kinos u.a., total 50 000 m2 BGF

Verein Fussball-Stadion Wankdorf AG, Aktienkapital zu 100 % bei privaten Investo-

Fussball: Landerspiele, Cupfinal, Spiele europäischer Wettbewerbe, weitere grosse Fussballanlässe; Grossveranstaltungen weiterer Sportarten wie American Football, Turn- und Schwingfeste, Reitsport u.a.

Gesamtkosten ca. 200 Mio Fr., davon Sportinfrastruktur ca.

50 Mio Fr.

IO Mio Aktienkapital und Darlehen, 28 Mio aus kommerzieller Überbauung des Stadiongeländes, 12 Mio NASAKBeitrag (ersuchter Betrag)

Zonenplanänderung im Sommer 1997 mit 72% JaStimmen angenommen

Fussball-, Leichtathletik- und Eishockeystadien, Spormalle, Curlinghalle, Pferdesportzentrum, Ausstellungshallen und Allmend bilden einen verkehrsmässig optimal erschlossenen SportanlagenSchwerpunkt mit guten Möglichkeiten für Grossveranstaltungen (Nutzung von Synergien).

Auch Konzerte, Shows, Volksfeste und weitere Grossanlässe vorgesehen

Stadion Letzigrund, Zürich: Erweiterung des bestehenden Stadions auf rund 25 000 gedeckte Sitzplätze, umwandelbar in 20 000 Sitz- und 12 000 Stehplätze; gemäss FIFA-, UEFA- und lAAF-Richtlinien, inkl. Medien- und Zusatzinfrastruktur für internationale Grossanlässe

Stadt Zürich evtl. Stadion AG mit städtischer Beteili-

3762

ren

ung falls gung g (falls

sich andere Interesse nten beteiligen, sonst bleibt Stadt Trägerschaft)

Leichtathletik: internationales Meeting «Weltklasse Zürich» und weitere nationale und internationale Veranstaltungen; Fussball: Länderspiele, Spiele europäischer Wettbewerbe, weitere grosse Fussballanlässe; Grossveranstaltungen weiterer Sportarten wie American Football, Turn- und Schwingfeste, Reitsport Reitsport

11 a u.a

ca. 45 Mio Fr.

23 Mio Stadt, 10 Mio Kanton, 12 Mio NASAKBeitrag (ersuchter Betrag) Stadt trägt allfällige Betriebsdefizite

R aubewi lli Baube ewilli

gung Frühjahr 1999, Baubeginn Frühjahr 2000, Inbetriebnahme Ende 2002

Projektierungskredit von 1.8 Mio Fr. im Februar 1997 vom Stadtparlament bewilligt Baubeginn 2001 oder 2002

Im Sommer 1998 wird entschieden, ob anstelle der Erweiterung des Stadions Letzigrund, mit Beteiligung privater Investoren eine neue, multifunktionale Arena mit Dach realisiert werden soll.

Auch Konzerte, Shows, Volksfeste und weitere Grossanlässe vorgesehen

Stade de la Pontaise, Lausanne: Erweiterung des bestehenden Stadions auf rund 25 000 gedeckte Sitzplätze, gemäss FIFA-, UEFA- und IAAFRichtlinien, inkl. Medien- und Zusatzinfrastruktur für internationale Grossanla'sse

LausanneSports und Stadt Lausanne Partnerschaft von Stadt, Region, Kanton und privaten Investoren; Form noch nicht bestimmt

Leichtathletik: internationales Meeting «Athlétissima» und weitere nationale und internationale Veranstaltungen; Fussball: Länderspiele, Spiele europäischer Wettbewerbe, weitere grosse Fussballanlässe; Grossveranstaltungen weiterer Sportarten wie American Football, Turn- und Schwingfeste, Reitsport u.a.

Stadion St. Jakob, Basel: Neubau eines Stadions mit 3 1 500 gedeckten Sitzplätzen, umwandelbar in 36 500 gedeckte Sitz- und Stehplätze, gemäss FIFA- und UEFARichtlinien, inkl. Medien- und Zusatzinfrastruktur für internationale Grossanlässe; Sportinfrastruktur integriert in Dienstleistungs- und Gewerbezentrum mit Shopping-Center, Büros, Restaurants, med. Fitnesscenter, Altersresidenz u.a., total 42 000 m2 BGF

Genossenschaft Fussballstadion St. Jakob Genossenschaft FUSSballstadion St. Jakob

Fussball: Länderspiele, Spiele europäischer Wettbewerbe, weitere grosse Fussballanlässe

ca. 35 Mio Fr.

\Aca... *tA Mio Stadt und Gemeinden der Region, 2 Mio Kanton, 17 Mio private Investitionen und kantonale Sport-TotoKommission, 12 Mio NASAKBeitrag (ersuchter Betrag) Gesamtkosten ca. 170 Mio Fr., davon Sportinfrastruktur ca. 45 Mio Fr.

40 Mio aus kommerzieller Überbauung des Stadiongeländes (zugesichert), 5 Mio NASAKBeitrag (ersuchter Betrag)

^r- Zusammen mit dem allfalligen, ans Stadion angrenzenden polysportiven Vélodrome entsteht ein Sportanlagen-Schwerpunkt mit guten Möglichkeiten für Grossveranstaltungen (Nutzung von Synergien).

Auch Konzerte, Shows, Volksfeste und weitere Grossanlässe vorgesehen

Baubewilligung liegt vor Baubeginn 1998, Inbetriebnahme 2000 oder 2001

Zusammen mit der bestehenden, ans Stadion angrenzenden Sporthalle St. Jakob entsteht ein verkehrsmässig optimal erschlossener SportanlagenSchwerpunkt mit guten Möglichkeiten für Grossveranstaltungen (Nutzung von Synergien). Auch Konzerte, Shows, Volksfeste und weitere Grossanlässe vorgesehen

3763

Stade de la Praille, Genf: Neubau eines Stadions mit 25 000 gedeckten Sitzplätzen, gemäss FIFA- und UEFARichtlinien, inkl. Medien- und Zusatzinfrastruktur für internationale Grossanlässe; Neubau zusätzlicher Infrastruktur auf dem Projektperimeter neben dem Stadion, mit Hotel, Einkaufszentrum u.a.

Polysportives Hallenvelodrome: Neubau eines polysportiven, leichtathletikgerechten HallenVelodromes mit 250-m-Radrundbahn, 200-m-Leichtathletikrundbahn, polysportiver Fläche für Hallensportarten sowie 3000-5000 Sitzplätzen

3764

Fondation du Stade de Genève, p/a Département de l'Aménagement, de l'Equipement et du Logement Fondation du Stade de Genève; Stimmanteil 2 /5 Kanton GE Vs Stadt Genf 2 /5 private Partner

Fussball: Länderspiele, Spiele europäischer Wettbewerbe, weitere grosse Fussballanlässe; Grossveranstaltungen weiterer Sportarten wie American Football, Rugby u.a.

Ausbildung, Training und Wettkampf hauptsächlich für Radsport und Leichtathletik, inkl. Europa- und Weltmeisterschaften; für weitere Sportarten vorwiegend Wettkampfhalle

Gesamtkosten ca. 154 Mio Fr., davon Sportinfrastru ktur ca. 73 Mio Fr.

17 Mio Kanton (bewilligt), 1 Mio Stadt (bewil- ' ligt), 20 Mio zinsloses Darlehen (zugesichert), 5 Mio Anteilscheine, 17 Mio weitere Darlehen, 13 Mio NASAKBeitrag (ersuchter Betrag)

Gründung der Fondation du Stade de Genève am 29.1.1998 Baubeginn März 1999, Inbetriebnahm e März 2001

Es besteht eine Option, das Stadion mit 30 000 gedeckten Sitzplätzen zu erstellen. Kostenfolge: Erhöhung der Investitionen von 73 auf 81 Mio Fr.

Auch Konzerte, Shows, Volksfeste und weitere Grossanlässe vorgesehen

Ersatz für das von der Lausanner Bevölkerung im Herbst 1997 abgelehnte Projekt. Neue Projekte in verschiedenen Landesteilen sind in Bearbeitung.

Am konkretesten ist die Initiative eines Lausanner Komitees mit Persönlichkeiten aus Sport, Politik und Wirtschaft, das Velodrome neben dem Stade de la Pontaise zu erstellen. Investitionsbedarf ca. 30 Mio Fr.; vorgesehen ist eine private Finanzierung mit Beteiligung von Stadt, Region, Kanton und NASAK. Baubeginn geplant 1999, Inbetriebnahme 2001

Polysportives Trainingszentrum Ostschweiz: Bau eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden polysportiven Trainingszentrums mit Hallen-, Rasen-, evtl. Wasser- und evtl. Eissportanlagen, inkl. Infrastruktur für Theorie, Unterkunft und Verpflegung; wünschbar mit LeichtathletikTrainingshalle inkl. 200-mRundbahn

-^r- ·

Ausbildung, Training, z.T.

auch Wettkampf, für Hallen-, Rasen-, evtl. Wasser- und evtl.

Eissportarten; evtl. Angliederung von nationalen Trainingszentren verschiedener Sportarten, z.B. Tischtennis, Aikido, Base- und Softball, Badminton; evtl. Integration einer reinen Kunstturn-Halle

Ausgewählte kleinere Anlagen von nationaler Bedeutung: Erstellung neuer oder Erweiterung bestehender Anlagen, welche im Soll-Zustand des NASAK-Katalogs aufgeführt sind Nationales Schwimmzentrum: Hallenanlage mit 50-mSchwimmbecken, Sprungbekken mit Sprungturm, Turnhalle, Kraftraum, Infrastruktur für Theorie, Verpflegung und Unlerkunft

Ausbildung, Training und Wettkampf im Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserspringen und Wasserball, evtl.

in weiteren Sportarten wie Unterwassersport, Triathlon u.a.

w

Ä Bisher keine konkreten Projekte bekannt; Absprachen mit den interessierten nationalen Sportverbänden erforderlich

Für eine Bundesunterstützung kommen beispielsweise in Frage: Erweiterung Sportzentrum Huttwü, Angliederung von nationalen Zentren für Tischtennis, Aikido, Badminton, Baseund Softball an polysportive Anlagen u.a.

Ersatz für das von der Kantonsbevölkerung im Herbst 1997 abgelehnte Projekt in Bern. Der Trägerverein setzt sein Engagement fort; vorerst werden Alternativen geprüft.

3765

Nationales Eissportzentrum Davos: Anpassungen im Eisstadion an die heuligen Anforderungen, insbesondere Erweiterung des Garderobenangebotes und Verbesserung, der Medieninfrastruktur; Überdachung der offenen Kunsteisbahn; Umwandlung der400-m-SchnellaufRundbahn von Natureis in Kunsteis inkl. Innenfläche

3766

Davos Tourismus und Gemeinde Davos Davos Tourismus (Genossenschaft mit Beteiligung der Gemeinde)

Ausbildung, Training und Wettkampf hauptsächlich für Eishockey und Eisschnellauf; jährlich Spengler Cup, ggf. Eishockey-Europa- und Weltmeisterschaften; jährlich Schweizermeisterschaften und Europacup sowie regelmässig Europa- und Weltmeisterschaften im Eisschnellauf; Grossveranstaltungen weiterer Eis- und Hallensportarten wie Eiskunstlauf, Curling, Eisstockschiessen, Short-Track-Eisschnellauf, Tennis, Handball, Karate u.a.

ca. 15 Mio Fr., davon Eishalle 5 Mio, Überdachung 3 Mio, KunsteisSchnellaufRundbahn 7 Mio 3.25 Mio Davos Tourismus 2,25 2 2,2Mio!n Mio mus

Gemeinde Davos und weitere Gemeinden, 2 Mio Kanton, 1.5 Mio Darlehen, 6 Mio NASAKBeitrag (ersuchter Betrag) Betrieb und Unterhalt der Anlagen durch Gemeinde und Davos Tourismus langfristig gewährleistet.

Eingabereife Projektunterlagen bis Herbst 1998 Baubeginn (Frühjahr) und Inbetriebnahme (Herbst) 1999 oder 2000

Davos ist eines der 3 offiziellen Trainingszentren des Schweiz.

Olympischen Verbandes. Das nationale Eissportzentrum ist ein wichtiges Element der vielseitigen Davoser Sportinfrastruktur.

Skisprung-Schanzenanlage und weitere Schneesport- · anlagen: 30-m-, 60-m- und 90-mSchanze für Sommer- und Winterbetrieb

Olympische Winterspiele «Sion-Valais- WallisS witzerland 2006»: In Frage kommen Beiträge an die Erstellung der SkisprungSchanzenanlage, Eishalle Sion, Eishalle Martigny u.a.

^ · Ausbildung und Training für Skisprung und nordische Kombination, insbesondere von Nachwuchsathleten, z.T. Wettkampf, Sommer- und Winterbetrieb

Trainings- und Wettkampfanlagen für die Olympischen Winterspiele 2006 sowie danach für die nationalen Schnee- und Eissportverbände

^

Bundesbeitrag von 20 Mio Fr. bewilligt (Bundesbeschluss vom 16.3.1998)

Die Anlagenbedürfnisse des Schneesports stehen in direktem Zusammenhang mit den Olympischen Winterspielen 2006 im Wallis. Wichtige Investitionsentscheide für Bau oder Anpassung von Schneesportanlagen werden erst nach der Vergabe (Juni 1999) der Olympischen Winterspiele 2006 getroffen.

Entscheid des Internationalen Olympischen Comités über die Vergabe der Olympischen Spiele 2006 im Juni 1999

3767

Anhang 2

Kriterien für Finanzhilfen des Bundes

an Sportanlagen und für die Realisierungsprioritäten (aus dem NASAK, Teil II: Bericht)

·Folgende Kriterien und Auflagen sollen bei der Beurteilung von Beitragsgesuchen angewendet werden: F l Die Sportanlage ist im NASAK aufgeführt. Die Kriterien für die nationale Bedeutung sind erfüllt. Die Anlage ist in der kantonalen Richtplanung abgestimmt.

F 2 Der Betrieb der Anlage und insbesondere die Finanzierung des Betriebes, inkl.

laufender und periodischer Unterhalt, sind durch eine öffentlich-rechtliche, private oder gemischtwirtschaftliche Trägerschaft langfristig (ca. 15 Jahre) gesichert (ausgeglichene Betriebsrechnung, Defizitgarantien, Zuschüsse seitens Gemeinde, Kanton, Sponsoren usw.).

F 3 Die Benützung der Anlage für Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung ist durch Verträge zwischen der Trägerschaft und den betreffenden Sportverbänden resp. Organisatoren langfristig gewährleistet.

F 4 Die Finanzierung des Bauvorhabens ist gesichert (Eigenmittel, Gemeinde- und Kantonsbeiträge, Sponsorbeiträge, Kredite usw.) - unter Einrechnung allfälliger Bundesbeiträge.

F 5 Die Höhe der Finanzhilfen liegt zwischen 15% und 45% der anrechenbaren Kosten. Für die Festlegung der Prioritäten und der Beitragshöhe sind folgende Kriterien ausschlaggebend: a. Bedeutung des Projekts für den Schweizer Sport b. Qualität, Realisierungsreife und Realisierungschancen des Projekts c. Vorgesehene Nutzung für Anlässe von nationaler Bedeutung d. Ausgelöste Gesamtinvestitionen zugunsten des Sports und weitere Auswirkungen des Entscheides Sollte sich herausstellen, dass Auflagen nicht oder nur teilweise beachtet wurden, hätte dies eine Kürzung oder die vollständige Verweigerung der zugesagten Finanzhilfe zur Folge.

Die Finanzhilfen sollen die Entstehung weiterer Sportanlagen von nationaler Bedeutung initiieren, erleichtern und steuern. Sie sollen dann ausgerichtet werden können, wenn die Trägerschaft bereits bedeutende Vorleistungen zur Finanzierung erbracht hat und es sich um wirtschaftlich gesunde Projekte handelt.

9719

3768

1998-247

Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. April 19981, beschliessl:

Art. l Stadien Für die Erweiterung der Stadien Letzigrund (Zürich) und Pontaise (Lausanne) sowie den Neubau der Stadien Wankdorf (Bern), St. Jakob (Basel) und la Pratile (Genf) wird ein Verpflichtungskredit von 34 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2

Polysportive Anlagen

Für den Neubau beziehungsweise die Erweiterung eines polysportiven Hallenvelodromes, eines polysportiven Trainingszentrums Ostschweiz, eines nationalen Schwimmzentrums sowie ausgewählter kleinerer Anlagen von nationaler Bedeutung wird ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3 Eis- und Schneesportanlagen Für die Erweiterung des nationalen Eissportzentrums Davos, den Neubau einer Skisprung-Schanzenanlage sowie den Neu- und Ausbau weiterer Schneesportanlagen von nationaler Bedeutung wird ein Verpflichtungskredit von 6 Millionen Franken bewilligt.

Art. 4

Zeitpunkt der Verpflichtung

Verpflichtungen nach den Artikeln 1-3 dürfen ab Inkrafttreten dieses Beschlusses bis zum 31. Dezember 2003 eingegangen werden.

Art. 5 Schlussbestimmung Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

9719

1

BB11998 3745 3769

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung vom 22. April 1998

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1998

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

98.025

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.07.1998

Date Data Seite

3745-3769

Page Pagina Ref. No

10 054 728

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