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Bericht der Geschäftsprüfimgskommission des Ständerates vom 2. September 1998 «Nachkontrolle zur PUK PKB» Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1998

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, am 4. September 1998 haben Sie uns Ihren Bericht «Nachkontrolle zur PUK PKB» zugestellt. Laut Ihren Angaben hatte diese Nachkontrolle ein dreifaches Ziel. Es galt zu prüfen; 1. ob der Bundesrat, das Eidgenössische Finanzdepartement und die Eidgenössische Versicherungskasse den Empfehlungen der PUK PKB nachgekommen sind, 2. ob sie die notwendigen Verbesserungsmassnahmen eingeführt haben und 3. ob die Mängel, die durch die PUK PKB aufgedeckt worden sind, korrigiert wurden oder man dabei ist, dies zu tun.

Der Bundesrat nimmt zu den Ergebnissen dieser Nachkontrolle sowie zu den Bemerkungen und Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) wie folgt Stellung:

Einleitende Bemerkungen Vorweg dankt der Bundesrat insbesondere den Mitgliedern der Sektion Mitteleinsatz der GPK-S, die durch den ehemaligen Präsidenten und ein ehemaliges Mitglied der PUK PKB unterstützt wurden, für die grosse geleistete Arbeit und das spürbare Bemühen, den Ergebnissen der in der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) seit Erscheinen des Berichtes der PUK PKB im Oktober 1996 geleisteten Anstrengungen gerecht zu werden, auch wenn diese leider noch nicht in allen Teilen den Erwartungen entsprechen und bis zur definitiven Bewältigung aller Probleme noch viel zu tun bleibt.

Zur Umsetzung der Empfehlungen der PUK PKB Die GPK-S anerkennt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die EVK, wo die Pensionskasse des Bundes (PKB) angesiedelt ist, den Empfehlungen der PUK PKB weitgehend Rechnung getragen haben. Die Durchführbarkeit der 5372

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Empfehlungen "sei geprüft und entsprechende Arbeiten seien in Angriff genommen worden. Zahlreichen Empfehlungen der PUK sei inzwischen Folge geleistet worden und bei weiteren werde dies bald der Fall sein. In den meisten Fällen gebe es zwischen den von der PUK PKB abgegebenen Empfehlungen und den Feststellungen der GPK-S einerseits sowie den Absichten des EFD anderseits keine Divergenzen.

Diese grundsätzlich positive Bilanz wird durch die Tatsache nicht geschmälert, dass die GPK-S bewusst undrichtigerweise- um die Entscheidungsfreiheit der Exekutive zu wahren - darauf verzichtet hat, über den im Gang befindlichen Prozess, den sie im Rahmen ihrer Arbeiten beobachten konnte, ein positives oder negatives Werturteil abzugeben. Im übrigen müssen die getroffenen Massnahmen, die in weiten Teilen den Empfehlungen der PUK PKB entsprechen, darin stimmt der Bundesrat der Kommission ohne weiteres zu, selbstredend konsequent und zeitgerecht umgesetzt werden, um zu den erhofften Ergebnissen führen zu können..

Zu den gemachten Fortschritten Der Bundesrat teilt die Einschätzung der GPK-S, wonach bei der EVK seit Ende 1996 vorab auf strategischer Ebene Fortschritte erzielt worden sind. Im Januar 1998 hat der Bundesrat einer vom EFD vorgeschlagenen neuen strategischen Ausrichtung der EVK grundsätzlich zugestimmt. Die betreffende Botschaft an die eidgenössischen Räte zur Errichtung einer neuen PKB in Form einer selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalt auf der Grundlage eines neuen Pensionskassengesetzes ist in Vorbereitung und soll dem Bundesrat Ende 1998 zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Die zur Ausgliederung der Swisscom-Versicherten aus der PKB und zum Anschluss der Swisscom AG an eine neue Vorsorgeeinrichtung des privaten Rechts erforderlichen Verträge liegen vor und werden dem Bundesrat Ende September 1998 zur Genehmigung unterbreitet werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Ausgliederung der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) aus der EVK wurden verschiedene Lösungen soweit evaluiert, dass ein Modellentscheid auf Stufe EFD voraussichtlich noch im Herbst 1998 getroffen werden kann. Schliesslich wurde den eidgenössischen Räten bereits im Frühjahr 1998 eine Botschaft unterbreitet, die es erlauben soll, in Zukunft einerseits die PKB-Gelder dynamischer anzulegen und anderseits die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlage der PKB durch ein verwaltungsunabhängiges Kontrollorgan überprüfen zu lassen.

Die Leistungsbilanz der Kasse im operativen Bereich ist weniger überzeugend, wie die GPK-S zutreffend feststellt, obwohl auch hier Verbesserungen realisiert werden konnten. Zu erwähnen sind insbesondere die Massnahmen, die auf Stufe EFD und EVK ergriffen wurden, um die Führungs- und Organisationsstmkturen der Kasse zu verstärken, ferner die Tatsache, dass es gelungen ist, den Operationellen Betrieb von SUPIS, der Informatikanwendung für die Aktivversicherten der PKB, weitgehend zu stabilisieren, und schliesslich auch messbare Teilerfolge im Tagesgeschäft der PKB, wie die markante Verkürzung der durchschnittlichen Antwortzeit der Kasse auf Anfragen von Versicherten.

Zu den angetroffenen Problemen Die Feststellungen der GPK-S bestätigen einmal mehr, dass ein eigentlicher Durchbruch bei der Sanierung der Kasse bis heute" nicht gelungen ist. Spätestens mit der 5373

Nichtgenehmigung der Rechnung 1997 der PKB wurde dies selbst für Aussenstehende plakativ deutlich.

Bereits im Frühjahr 1998 stand fest, dass eine Weiterführung'des Mandates der vom Vorsteher des EFD im Juli 1996 eingesetzten und mittlerweile formell aufgelösten Steuergruppe zur Prozessüberprüfung EVK, die über keinerlei Weisungskompetenzen verfügte, sondern eine reine Beratungsfunktion ausübte, nach Abschluss der Konzeptphase wenig Sinn machen würde. In der Umsetzungsphase musste es vielmehr darum gehen, den in der Strategie vorgeschlagenen Change-Prozess mit einer effizienten Organisation und mit neuen Führungsorganen zu leiten und zu koordinieren. Im April 1998 setzte der Vorsteher des EFD für die Umsetzung der sogenannten Change-Projekte daher eine dreiköpfige Projektoberleitung (POL) ein, die seit Mai 1998 operativ ist, wogegen für das Tagesgeschäft der EVK weiterhin die Direktorin der Kasse allein verantwortlich zeichnet. Die jeweiligen Verantwortungen der POL und der Amtsleitung der EVK wurden klar abgegrenzt, die Schnittstellen zwischen den Change-Projekten und dem. Tagesgeschäft ermittelt und die Koordinationsmechanismen festgelegt. Femer hat der Vorsteher des EFD zwischenzeitlich sowohl für den Bereich Change wie für den Bereich Tagesgeschäft verbindliche Teilziele definiert, die bis Ende des laufenden Kalenderjahres bzw. mittelfristig erreicht werden müssen. Erste Priorität bei den bis Ende 1998 zu erreichenden Zielen hat die Sicherstellung der Abnahmefähigkeit der Rechnung 1998 der PKB unter Vorbehalt der Altlasten. Die dafür nötigen Voraussetzungen sollen primär im Rahmen des Projektes PKB-Rechnung 1998 geschaffen werden. Parallel dazu wird in einem separaten Projekt die Personal- und Organisationsentwicklung der EVK weiter vorangetrieben, mit einem Schwergewicht auf einer Verbesserung der internen Kommunikation und Prozesse im Hinblick auf die Rechnungsabnahme 1998.

Was die Situation im Personalbereich der Kasse betrifft, teilt der Bundesrat die Sorgen der GPK-S. Ob die auf Stufe Amt eingeleiteten Massnahmen ausreichen, um die auf ein tiefes Niveau abgesunkene Motivation von Teilen des Personals der Kasse sukzessive wieder zu verbessern, muss und wird sich im Verlaufe der nächsten Monate weisen. Dabei fällt den Kadern der Kasse eine gleichermassen schwierige wie entscheidende Rolle
zu, indem sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ihr eigenes Beispiel glaubhaft vermitteln können müssen, dass die komplexen Probleme der Kasse mittelfristig lösbar sind, wenn alle Beteiligten in einer gemeinsamen Anstrengung, systematisch und konsequent auf die Erfüllung von bewältigbaren Teilzielen hinarbeiten, sei es im Rahmen von Change-Projekten oder bei der Bewältigung des Tagesgeschäftes der EVK.

Die Feststellungen der GPK-S in Bezug auf die Entwicklung des Deckungsgrades der PKB sind richtig. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die bezügliche Frage von Nationalrat Hermann Weyeneth am 15. Juni 1998 ausgeführt hat, verfügte die Kasse bislang über keine Instrumente, die es erlauben, die Auswirkungen der Dossierbereinigung auf die Deckungslücke mit einem vertretbaren Aufwand nachzuweisen. Die Darstellung der Folgen der Deckungskapitalveränderungen aus der Dossierbereinigung ist indessen Bestandteil der Jahresziele 1998 der Kasse.

Bis Ende 1998 soll eine entsprechende Übersicht vorliegen. Allerdings ergibt sich diesbezüglich ein neues Problem: Die geltenden PKB-Statuten sehen in Art. 71 Abs.

2 vor, dass Versicherte, die vor dem 1. Januar 1995 in die PKB eingetreten sind und eine Offerte für den Einkauf erhalten haben, den Einkauf nach den offerierten (kostengünstigeren) Bedingungen vollziehen können. Das EFD beabsichtigt, diese 5374

arbeitsintensive und sich voraussichtlich · auf das Deckungskapital auswirkende Aktion in den nächsten Wochen statutengemäss einzuleiten. Ferner soll der Mitgliederbestand der PKB (Aktive und Rentenbeziehende) per 31. Dezember 1998 bereinigt und definiert sein. Sollten die gesetzten Ziele erreicht werden, dürfte die Kasse im kommenden Jahr nicht mehr allein auf Schätzungen und Annahmen angewiesen sein, was die künftige Entwicklung des Deckungsgrades der PKB betrifft. Der Bundesrat wird diese Entwicklung in jedem Fall aufmerksam verfolgen und wenn nötig Korrekturmassnahmen treffen. Im übrigen wird sich der Bundesrat im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten neuen Pensionskassengesetz, das den eidgenössischen Räten im kommenden Jahr vorgelegt werden soll, in grundsätzlicher Art und Weise mit der Fehlbetragsproblematik beschäftigen.

Zu den Schlussbemerkungen der GPK-S Die neue Projektoberleitung EVK ist mit viel Elan an die Arbeit gegangen. Der Bundesrat teilt aber die Auffassung GPK-S, wonach letztlich nur die Erreichung bzw. Nichterreichung von definierten Teilzielen darüber Aufschluss geben kann, ob die Entscheidungen und Massnahmen, die im Blick auf die Behebung aller durch die- PUK PKB aufgedeckten und seither neu zu Tage getretenen Mängel bis Ende ' 2000 getroffen worden sind, voraussichtlich zum Ziel führen werden oder nicht.

Unter anderem wird die Genehmigung unter Vorbehalt der Altlasten oder Nichtgenehmigung der Rechnung 1998 ein wichtiges Indiz dafür sein. Wie bereits in der am 1. Juli 1998 verabschiedeten Antwort des Bundesrates auf die am 9. Juni 1998 im Nationalrat eingereichte dringliche einfache Anfrage der SVP-Fraktion zur PKB (98.1079) erläutert, wird das EFD noch in diesem Jahr eine erste Zielbeurteilung vornehmen. Sollte sich zeigen, dass es das heutige Kader der Kasse aus eigener Kraft nicht schafft, die bisher ungelösten Probleme gemäss den definierten Teilzielen sukzessive in den Griff zu bekommen, wird man eine alternative Lösung realisieren müssen, die auch dem Kassenpersonal eine Zukunftsperspektive bietet. Das EFD ist daran, mögliche Lösungen zu evaluieren.

21. September 1998

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Cotti Der Bundeskanzler: Couchepin

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1998

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01.12.1998

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