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Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
litärdienstversäumnisses und Nichtbefolgen von Dienstvorschriften und Missbrauch und Verschleuderung von Material zu verantworten, und als Angeklagter am Dienstag, S.November 1998, 14Uhr, in 8810Horgen, Bezirksgericht, 2. Stock, grosser Gerichtssaal, Burghaldenstrasse 3, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Miütärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
Strafvollzuges zu verantworten, und als Angeklagter am Dienstag, 3. November 1998, 15.45 Uhr, in 8810Horgen, Bezirksgericht, 2. Stock, grosser Gerichtssaal, Burghaldenstrasse 3, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
verantworten und als Angeklagter am Dienstag, 3. November 1998, 8.15 Uhr, in 8810Horgen, Bezirksgericht, 2. Stock, grosser Gerichtssaal, Burghaldenstrasse 3, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
13. Oktober 1998
Divisionsgericht 6 Der Präsident: Major Müller 4755
Vorladungen
Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser Öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
(Anmeldung: Büro 102, 1. Stock), zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
klagter am Mittwoch, 28. Oktober 1998, 14 Uhr, in Uster, Bezirksgericht, Gerichtsstrasse 17 (Anmeldung: Büro 102, 1. Stock), zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
13. Oktober 1998
4756
Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Breiter
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Bekanntmachungen der Gerichte
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Jahr
1998
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
40
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
13.10.1998
Date Data Seite
4755-4756
Page Pagina Ref. No
10 054 794
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