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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

litärdienstversäumnisses und Nichtbefolgen von Dienstvorschriften und Missbrauch und Verschleuderung von Material zu verantworten, und als Angeklagter am Dienstag, S.November 1998, 14Uhr, in 8810Horgen, Bezirksgericht, 2. Stock, grosser Gerichtssaal, Burghaldenstrasse 3, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Miütärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

Strafvollzuges zu verantworten, und als Angeklagter am Dienstag, 3. November 1998, 15.45 Uhr, in 8810Horgen, Bezirksgericht, 2. Stock, grosser Gerichtssaal, Burghaldenstrasse 3, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

verantworten und als Angeklagter am Dienstag, 3. November 1998, 8.15 Uhr, in 8810Horgen, Bezirksgericht, 2. Stock, grosser Gerichtssaal, Burghaldenstrasse 3, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

13. Oktober 1998

Divisionsgericht 6 Der Präsident: Major Müller 4755

Vorladungen

Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser Öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

(Anmeldung: Büro 102, 1. Stock), zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

klagter am Mittwoch, 28. Oktober 1998, 14 Uhr, in Uster, Bezirksgericht, Gerichtsstrasse 17 (Anmeldung: Büro 102, 1. Stock), zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

13. Oktober 1998

4756

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Breiter

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Bekanntmachungen der Gerichte

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Bundesblatt

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Jahr

1998

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.10.1998

Date Data Seite

4755-4756

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