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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1961 (Vom 4. November 1960)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen den vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Bundesbahnen mit Bericht vom 17. Oktober 1960 eingereichten Voranschlag für das Jahr 1961 zu unterbreiten.

Die Vorlage umfasst : 1. den Voranschlag der Baurechnung im Betrage von 249 310000 Franken, wovon 195 740 000 Franken für das ordentliche und 53 570 000 Franken für das ausserordentliche Bauprogramm. Vom Gesamtbetrag fallen 225 210 000 Franken zu Lasten der Anlagenrechnung und 24 100 000 Franken zu Lasten der Betriebsrechnung; 2. den Voranschlag der Betriebsrechnung mit einem Betriebsertrag von l 004 700 000 Franken, einem Betriebsaufwand von 768 100 000 Franken und einem Betriebsüberschuss von 236 600 000 Franken; 3. den Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Ertrag von 263 200 000 Franken, einem Aufwand von 244 920 000 Franken und einem mutmasslichen Beingewinn von 18 280 000 Franken.

I. Allgemeines Erstmals können die Bundesbahnen mit einem so hohen Betriebsertrag rechnen. Der allgemeinen Tendenz der Lohn- und Preisbewegung folgend, steigt auch der Betriebsaufwand an, jedoch für 1961 voraussichtlich nicht im gleichen Ausmass wie der Ertrag. Zu der optimistischen Budgetierung der Erträge sehen

1228 sich die Bundesbahnen angesichts der Entwicklung der Verkehrseinnahnien seit Jahresfrist berechtigt, wenngleich die Verkehrsmengen' im Personenverkehr sinkende Tendenz auf weisen. Dieser Ausfall konnte jedoch bis zum August dieses Jahres durch höhere Einnahmen infolge der auf I.Oktober 1959 in Kraft getretenen Tariferhöhung mehr als ausgeglichen werden. Im Güterverkehr dagegen ist schon seit über einem Jahr mengen- und einnahmenmässig eine starke Belebung eingetreten, die besonders auf den erhöhten Import- und Transitverkehr zurückzuführen ist. Am I.Mai 1960 wurde der Schweizerische Güterverkehrsverband aufgelöst. Für die Bundesbahnen wird sich dadurch die Konkurrenz im Güterfernverkehr verschärfen. Dieser Konkurrenzdruck dürfte sich allerdings erst bei einem Eückgang der Transporte vom Ausland her empfindlich auf die Ertragslage der Bundesbahnen auswirken.

Der Betriebsaufwand ist ebenfalls in ständigem Steigen begriffen. Der Personalaufwand und der Sachaufwand teilen sich fast gleichmässig in die veranschlagte Erhöhung für 1961 gegenüber dem effektiven Aufwand für 1959.

Die von den Personalverbänden angemeldeten Personalbegehren sind im Voranschlag nicht berücksichtigt. Auch von der Preisseite her ist wegen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Überexpansion mit gewissen Kostenerhöhungen zu rechnen, die schwer abzuschätzen sind.

II. Bauvoranschlag Dieser enthält die Aufwendungen für die Erneuerung, den Umbau und dio Vermehrung der Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeuge. Die gesamte Bauvoranschlagssumme erreicht den Betrag von 251,8 Millionen Franken (Vorjahr 235,0 Millionen Franken), wovon auf das ordentliche Programm 198,2 Millionen Franken, auf das ausserordentliche Programm 55,6 Millionen und auf Unvorher gesehenes 3 Millionen Franken entfallen. Aus der allgemeinen Baurücklage wird eine Entnahme von 2,5 Millionen Franken vorgesehen, die im wesentlichen den für das Jahr 1961 zu erwartenden nicht aktivierbaren Bauaufwendungen des ausserordentlichen Bauprogramms entspricht. Von den Nettobauaufwendungen von 249,3 Millionen Franken entfallen 225,2 Millionen Franken auf wertvermehrende Anlagen und 24,1 Millionen Franken auf nicht wertvermehrende Aufwendungen, die in den Unterhaltskosten des Betriebsvoranschlages enthalten sind. Erstmals sind die Kosten für die Oberbauerneuerungen mit gebrauchtem
Material nicht mehr im Bauvoranschlag, sondern im Betriebsvoranschlag enthalten. Dadurch ist der Gesamtbetrag der nicht aktivierbaren Bauaufwendungen im Bauvoranschlag zurückgegangen. Der Totalbetrag des Kapitels Erneuerungen von Geleisen und Weichen blieb jedoch im Bauvoranschlag 1961 gegenüber dem Vorjahr wegen der höheren Oberbaumaterialpreise praktisch unverändert.

Die Finanzierung der Bauaufwendungen ist wie folgt gedacht. Von den Nettobauaufwendungen werden 157,7 Millionen Franken durch eigene Mittel finanziert werden, während 91,6 Millionen Franken durch neues Kapital aufgebracht werden müssen. Die tatsächliche Verschuldung der Bundesbahnen

1229 wird Ende 1961 rund 2260 Millionen Franken erreichen, bei einem gesetzlichen Schuldenplafond von 2567 Millionen Franken (einschliesslich der für das ausserordentliche Bauprogramm vorgesehenen Schuldenerhöhung um 500 Mio Fr.).

Um der vorherrschenden Überkonjunktur besonders im Baugewerbe und der damit verbundenen Gefahr der Inflation entgegenzuwirken, haben wir die SBB, die PTT und die Departemente des Bundes mit Schreiben vom 2. September 1960 angewiesen, im Eahmen des Möglichen eine zurückhaltende Investitionspolitik zu betreiben. Da die Bundesbahnen trotz der neuen Darstellungsweise des Bauvoranschlages gegenüber dem Voranschlag 1960 eine Erhöhung der Bauaufwendungen von 16,8 Millionen Franken vorsehen, haben sie in ihrem Bericht die Steigerung des Bauaufwandes eingehend begründet. Von den gesamten Bau auf Wendungen entfallen nur etwa 20 Prozent auf die in erster Linie unter die Konjunkturlenkungsmassnahmen fallende Bauwirtschaft; 40 Prozent der Aufträge gehen an die Fahrzeugindustrie, die diese ohne Kapazitätserweiterung ausführen kann; die Schienen- und Schwellenkäufe im Ausland beanspruchen 10 Prozent der Voranschlagssumme, ebensoviel betreffen die Arbeitsleistungen des eigenen Personals, und die restlichen 20 Prozent Aufträge verteilen sich auf zahlreiche, auf Eisenbahnanlagen spezialisierte Unternehmungen, die keineswegs überbeschäftigt sind. Trotzdem werden die Bundesbahnen vor: aussichtlich Arbeiten in der Grössenordnung von rund 4 Millionen Franken im Sinne unserer Weisungen zurückstellen. Den Abstrich auf den einzelnen Voranschlagsobjekten im gegenwärtigen Zeitpunkt schon zu bestimmen, erlaubt der derzeitige Stand der Planung nicht.

Nach dem Bericht der Bundesbahnen zum Bauvoranschlag 1961 sind die Mehraufwendungen des ordentlichen Programms gegenüber dem Voranschlag 1960 und dem Normalprogramm von 180 Millionen Franken im wesentlichen auf folgende drei Positionen zurückzuführen.

- Bau einer neuen elektrischen Stellwerkanlage mit Änderung der Geleiseanlagen in Lausanne (3 Mio Fr.). Wegen der im Jahre 1964 stattfindenden Landesausstellung müssen diese Arbeiten vorzeitig ausgeführt werden.

- Aufstellung einer Frequenz-Umformergruppe im Unterwerk Eupperswil (5°Mio Fr.). Diese Anlage ist ein Teil der Massnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung, wie sie infolge der starken
Verkehrszunahme und des dadurch bedingten vermehrten Bedarfs dringend notwendig geworden ist.

- Anschaffung von weitern Ae6/6-Lokomotiven für den Gotthardverkehr (6 Mio Fr.). Die Vermehrung ist wegen des ausserordentlichen starken Verkehrs über den Gotthard unaufschiebbar.

Schliesslich setzen sich die Mehraufwendungen beim ausserordentlichen Programm wie folgt zusammen: Für den Bahnhofumbau Bern und die Stellwerkanlage Zürich (als erste Etappe der Bahnhoferweiterung Zürich) sind pro 1961 um je 1,3 Millionen Franken höhere Aufwendungen vorgesehen. Für den Rangierbahnhof Basel Muttenz II sind erstmals 1,5 Millionen Franken veranschlagt.

Bundesblatt. 112. Jahrg. Bd. II.

89

1230 Die Frage der Aufhebung von Niveauübergängen hat auch die eidgenössischen Eäte wiederholt beschäftigt. Die Öffentlichkeit ist durch die vielen Unfälle, die trotz der reglementarischen Signalisierung an Niveauübergängen vorkommen, beunruhigt und verfolgt aufmerksam die von den SBB und den kantonalen Behörden getroffenen Vorkehren zum Schutze der Benutzer der Kreuzungen von Bahn und Strasse. Die Bundesbahnen legen Wert darauf festzuhalten, dass sie bisher zur Aufhebung von Niveauübergängen stets Hand geboten und in keinem Fall die Verwirklichung wegen der Kostenfrage verunmöglicht oder auch nur verzögert hätten. Wir unterstützen auf jeden Fall alle Massnahmen zur bessern Sicherung oder zur Aufhebung von Niveauübergängen. Wir haben das Post- und Eisenbahndepartement beauftragt, unter Mitarbeit aller beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone, der Bahnverwaltungen sowie Strassenverkehrsverbände, dem Bundesrat Massnabmen zur Beschleunigung der Sanierung von Niveauübergängen vorzuschlagen.

Die Bauten für die Aufhebung von Niveauübergängen sind indessen nicht in den Bauvoranschlag einbezogen, da sie ausserhalb desselben aus der besondern «Eücklage zur Verbesserung von Verkehrsanlagen Schiene/Strasse» finanziert werden. Diese Eücklage beläuft sich Ende 1959 auf 23,5 Millionen Franken;, im vorliegenden Voranschlag ist eine weitere Speisung dieser Eeserve um 8 Millionen Franken vorgesehen. An den zur Zeit laufenden Bauarbeiten und Projektierungen zur Aufhebung von Niveauübergängen sind die Bundesbahnen mit 15,7 Millionen Franken beteiligt. Damit können 89 Niveauübergänge beseitigt werden.

Für die Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln des Bauvoranschla;,'« 1961 verweisen wir auf den Bericht des Verwaltungsrates der Bundesbahnen.

III. Der Betriebsvoranschlag

Der veranschlagte Betriebsertrag von l 004 700 000 Franken ist um 43,8 Millionen Franken höher als in der Eechnung 1959, woran die Verkehrseinnahmen mit 46,0 Millionen Franken beteiligt sind, während bei den «Verschiedenen Erträgen» mit 2,2 Millionen Franken weniger gerechnet wird, tìeim Betriebsaufwand in der Höhe von 768,1 Millionen Franken werden Mehrkosten von 27,5 Millionen Franken veranschlagt, so dass im Vergleich zum Ergebnis, des Jahres 1959 ein um 16,3 Millionen Franken höherer Betriebsüberschuss, nämlich 236,6 Millionen Franken, erwartet wird.

Die Schätzung der Verkehrseinnahmen fusst auf den tatsächlich erzielten Einnahmen des Jahres 1959 und der ersten sieben Monate des Jahres 1960. Im Personenverkehr rechnen die Bundesbahnen mit Mehreinnahmen von 19,7 Millionen Franken infolge der auf I.Oktober 1959 erfolgten Tariferhöhung. Im Gepäck und Expressgutverkehr werden dank der Tarif erhöhung Mehreinnahmen von 4,6 Millionen Franken erwartet, der Postverkehr soll 1,7 Millionen Franken mehr abwerfen, während im Tierverkehr mit einem leichten Eückgang von 0,3 Mil-

1231 lionen Franken gerechnet wird. Der grösste Mehrertrag in den verschiedenen Verkehrssparten wird im Güterverkehr mit 20,2 Millionen Franken erwartet.

Die Steigerung des Betriebsaufwandes ist auf den höheren Personalaufwand von 9,2 Millionen Franken, auf den vermehrten Sachaufwand von 8,3 Millionen Franken und auf den Posten «Unvorhergesehenes» von 10 Millionen Franken zurückzuführen. Die höhere Veranschlagung der Betriebsaufwendungen ist nebst den vermehrten Personalkosten durch grössere Anschaffungen moderner Hilfsmittel für den Gepäck- und Güterumschlag, den erhöhten Energiebedarf für die Zugförderung (zur Hälfte kompensiert durch den Minderbedarf an festen Treibstoffen) und die gestiegenen Unterhaltskosten begründet.

IV. Personalaufwand und Personalbestand Der Personalaufwand, als wichtigster Kostenfaktor, wird jeweils im Voranschlag der Bundesbahnen einer besondern Würdigung unterzogen. Für den gesamten Personalaufwand, einschliesslich der Aufwendungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung, werden 591,6 Millionen Franken veranschlagt, was gegenüber der Eechnung 1959 eine Erhöhung um 8,9 Millionen Franken ausmacht. Hievon entfallen hauptsächlich auf die Zunahme des Bestandes an eigenem Personal 6,5 Millionen Franken, auf höhere Durchschnittsbezüge 7,7 Millionen Franken, auf die Auswirkungen der Beamtenordnung vom 10. November 1959 1,2 Millionen Franken, auf die Beiträge an die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung 1,7 Millionen Franken. Dieser voraussichtlichen Erhöhung der Ausgaben stehen Minderausgaben von 9,1 Millionen Franken gegenüber aus dem Wegfall von Einmaleinlagen in die Pensions- und Hilf sitasse.

Dem Personalaufwand liegen nachstehende Personalbestände zugrunde: Eigenes Personal 40 194, was gegenüber 1959 einer Zunahme von 630 Mann entspricht. Die Unternehmerarbeiter sollen um 143 Mann auf einen Bestand von 944 Mann zurückgehen. Der Bestand an eigenem Personal und Unternehmerarbeitern zusammen wird also auf 41 138 Köpfe veranschlagt oder 487 Mann mehr als im Jahre 1959; davon entfallen auf den Stationsdienst 289 Mann und auf den Baudienst 136 Mann. Auch sollen gegenüber 1959 95 Lehrlinge mehr eingestellt werden. Die übrigen Dienste werden alle mit weniger Personal (-59) auskommen als im Jahre 1959. Der höhere Personalbestand wird von den Bundesbahnen vor allem
auf die vermehrten Betriebs- und Verkehrsleistungen, die Verkürzung der Arbeitszeit, die 1959.noch nicht voll zur Auswirkung kam, zurückgeführt. Beim Baudienst wirken sich zudem das erhöhte Bau- und Unterhaltsprogramm sowie die arbeitsintensivere Wartung der modernen Anlagen aus.

1232 V. Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt im Vergleich zur Eechnung 1959 folgendes Bild :

Gesamter Ertrag (Betriebsüberschuss und übriger Ertrag) Gesamter ordentlicher Aufwand Ertragsüberschuss. . . Ausserordentlicber Aufwand : Zuweisung an die Bücklage zur Verbesserung von Verkehrsanlagen Schiene/Strasse Eeingewinn des Jahres

Rechnung Voranschlag 1959 19C1

Unterschied 1959/61

in Millionen Franken 247,0 268,2 +16,2 229,5 236,9 + 7,4 17,5 26,3 + 8,8

8,0

8,0

--

9,5

18;3

+ 8,8

Die ordentlichen Abschreibungen von den Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeugen werden mit 116,7 Millionen Franken angenommen. Gegenüber 1959 weisen sie eine Erhöhung von 11,1 Millionen Franken auf, die durch die stark angestiegenen Anlagenwerte bedingt ist.

Die zusätzlichen Abschreibungen auf dem Oberbau und den Fahrzeugen werden sich für 1961 auf 16,0 Millionen Franken gegenüber 20 Millionen Franken in der Rechnung 1959 belaufen. Nach dem Reglement über die Anlagenund Abschreibungsrechnung vom I.Oktober 1951 sind die Grundlagen der Abbchreibungsordnung spätestens alle 10 Jahre, mithin auf Ende 1960, zu überprüfen. Daraus können sich noch Änderungen in der Höhe der veranschlagten Abschreibungen ergeben.

Wegen der steigenden Beanspruchung von Fremdkapital für die Baufinanzierung wird gegenüber 1959 eine Erhöhung der Kapitalkosten von 2,7 Millionen Franken veranschlagt.

Der erwartete Ertragsüberschuss erlaubt, eine weitere Zuweisung von 8 Millionen Franken an die Rücklage zur Verbesserung von Verkehrsanlagen Schiene/ Strasse vorzusehen. Aus dem erwarteten Reingewinn von 18,3 Millionen Franken wären vorerst 8 Millionen Franken als Einlage der gesetzlich vorgeschriebenen Reserve zuzuführen, weitere 8 Millionen oder 2 Prozent sind für die Verzinsung des Dotationskapitals vorzusehen, und über die Verwendung der restlichen 2,3 Millionen Franken hätte die Bundesversammlung zu beschliessen.

Für die Einlage in die Reserve zur Deckung künftiger Fehlbeträge muss die Voraussetzung noch geschaffen werden, weil der gesetzliche Höchstbestand dieser Reserve, nämlich 20 Prozent des Dotationskapitals oder 80 Millionen Franken, in der Rechnung 1960 vermutlich erreicht wird. Die Bundesbahnen denken an den Erlass eines Bundesbeschlusses, der gestatten sollte, Aufwendungen der aus den Abschreibungen zu finanzierenden Bauten auf das ausserordentliche Bauprogramm zu übertragen, um die Limiten des zulässigen Schuldenplafonds nicht zu überschreiten. Das Post- und Eisenbahndepartement wird

1233 in diesem Zusammenhang auch die von den Bundesbahnen weiter aufgeworfene Frage einer Erhöhung des Dotationskapitals prüfen, wobei auch die Begrenzung der gesetzlichen Eeserve erweitert würde. Der heute vorgeschriebene Höchstbestand dieser Eeserve steht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Kapitalstruktur der Bundesbahnen.

VI. Schiassbemerkungen und Antrag Die Bundesbahnen dürfen sich bei ihrer optimistischen Einschätzung der Verkehrseinnahmen auf die allgemein günstige Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung stützen. Immerhin setzt der freie, nicht durch Vereinbarungen gemilderte Wettbewerb zwischen Bahn und Strassentransportgewerbë im Güterverkehr die Bahnen einem verstärkten Druck aus. Dieser wird bei der heutigen Konjunkturlage erträglich sein. Anderseits werden die Bundesbahnen im Hinblick darauf, dass sie schon im Jahre 1960 keinen Anteil am Aufschwung des Reiseverkehrs mehr hatten, die Personenverkehrseinnahmen kaum zu steigern vermögen, zumal die Tariferhöhung ihre volle Auswirkung schon entfaltet hat.

Dagegen wird den veränderten Konkurrenzverhältnissen im Güterverkehr durch eine Tarifanpassung Eechnung getragen werden müssen. Nach wie vor ist es Pflicht der Bundesbahnen, technisch auf der Höhe zu bleiben, um den Anforderungen der Bahnkundschaft hinsichtlich Beisesicherheit und Komfort sowie rascher Güterverkehrsbedienung gerecht zu werden. Um anderseits die Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu erhöhen, bedarf es immer neuer, auf Eationalisierung gerichteter Anstrengungen. Dem hauptsächlich durch die höheren Betriebs- und Verkehrsleistungen zutage getretenen fühlbaren Personalmangel, besonders im Stations- und Baudienst, wird durch eine Erhöhung der Bestände zu begegnen versucht.

Ein ernstes Problem bildet sodann die Personalrekrutierung. Es wird immer schwieriger, geeignetes Personal für den schweren und verantwortungsvollen Beruf eines Eisenbahners zu finden. Ein weiteres grosses Problem harrt der Lösung. Die betriebsnotwendigen Bauten können bei weitem nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Für die Eestfinanzierung müssen sich die Bundesbahnen mit jährlich gegen 100 Millionen Franken neu verschulden. In einem Zeitraum von knapp vier Jahren wird der gesetzliche Schuldenplafond von 2567 Millionen Franken erreicht sein. Es drängt sich deshalb die
Frage auf, ob den Bundesbahnen nicht durch die Erhöhung dès Dotationskapitals eine grössere Bewegungsfreiheit eingeräumt werden könnte. Auch würde damit das Finanzierungsverhältnis von Eigen- und Fremdkapital verbessert. Das Postun d Eisenbahndepartement wird diese Fragen prüfen und zu gegebener Zeit Antrag stellen.

Wir beehren uns, Ihnen gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juni 1944 über die Bundesbahnen zu beantragen, den Vorschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1961 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.

1234 Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 4.November 1960.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Max Petitpierre Der Bundeskanzler : Ch. Oser (Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1961 Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in einen Bericht und Antrag des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bundesbahnen vorn 17.Oktober 1960, in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. November 1960, beschliesst :

Einziger Artikel Die Voranschläge der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1961 werden mit den nachstehenden Beträgen genehmigt : 1. Der Voranschlag der Baurechnung im Betrage von netto 249 810 000 Franken, wovon 195 740 000 Franken für das ordentliche und 58 570 000 Franken für das ausserordentliche Bauprogramm. Vom Gesamtbetrag fallen 225 210 000 Franken zu Lasten der Anlagenreehnung und 24 100 000 Franken zu Lasten der Betriebsrechnung.

2. Der Voranschlag der Betriebsrechnung, mit einem Betriebsertrag von l 004 700 000 Franken und einem Betriebsaufwand von 768 100 000 Franken und einem Betriebsüberschuss von 236 600 000 Franken.

8. Der Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, abschliessend bei 263 200 000 Franken Ertrag und 244 920 000 Franken Aufwand, mit einem mutmasslichen Beingewinn von 18 280 000 Franken.

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10.11.1960

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