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Bundesblatt 112. Jahrgang

Bern, den 15. September 1960

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stampili & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer Untersuchungsstelle für den Grenzsanitätsposten Chiasso (Vom 13. September 1960) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Errichtung einer Untersuchungsstelle für den Grenzsanitätsposten Chiasso zu unterbreiten.

1. Die grenzsanitarische Kontrolle im allgemeinen

Laut Artikel l, Absatz 2 und Artikel 7, Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1886/18. Februar 1921 betreffend Massnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien (B S 4, 345) kann der Bundesrat besondere Massregeln zur sanitarischen Überwachung des internationalen Grenzverkehrs anordnen, um das Land gegen das Eindringen epidemischer und anderer besonders gefährlicher übertragbarer Krankheiten zu schützen. Der zu diesem Zweck eingerichtete Grenzsanitätsdienst wurde durch den Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1948 (AS 1948, 1208) und die gleichzeitig erlassene Verfügung des Eidgenössischen Departements des Innern (AS 1948, 1210) neu organisiert. Die sanitarischen Massnahmen richten sich nach den Gesundheitsverhältnissen im Herkunftsland und in den Transitländern der Eeisenden. Seit Ende des letzten Krieges werden insbesondere die nach der Schweiz kommenden ausländischen Arbeitnehmer einer grenzsanitarischen Kontrolle unterworfen, wobei tuberkulösen und syphilitischen Erkrankungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und neben der allgemeinen Untersuchung stets eine Eöntgenuntersuchung der Brustorgane und eine Blutuntersuchung vorgenommen wird. Durch diese UnBundesblatt. 112. Jahrg. Bd. II.

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tersuchung wird der Einreisende während rund zwei Stunden am Grenzposten zurückgehalten.

Die Zahlen der seit dem Jahre 1950 untersuchten Personen zeigen folgendes Bild : Jahr

1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 (1.1. bis 30.6.)

1.1.50

Untersuchte Personen

davon in Chiasso

davon wegen Tbc

andern Syphilis Übertragbaren Krankheiten

188 242 245 205 136 145 146 126 132 125

3 14 11

849 468 809

539 850 588 568 645 875 877 712 831 668

103 083

903

837

58

8

674 951

9400

7490

1748

162

70676

23 712

110 581 125 261 124 003 139 788 159 761 210 878 239 779 195 282 208 673

38429 38059 36 276 43434 56877 75838 95 956 75 IM 88 143

206 933 1 791 615

bis 30.6.60

Zurückgewiesene Personen insgesamt 730 1106

844 788 800 1046 1057

15 19 26 34 11 5 16

Die in den letzten Jahren und in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres erreichte Zahl der untersuchten Personen widerspiegelt die bestehende günstige Konjunktur und die daraus resultierende lebhafte Nachfrage nach ausländischen Arbeitern. Es kann nicht vorausgesehen werden, wann sich diese Lage ändern und in welchem Ausmasse sich eine Änderung auf die Nachfrage nach fremden Arbeitskräften auswirken wird. Unter gleichbleibenden Verhältnissen ist aber damit zu rechnen, dass unsere Wirtschaft weiterhin auf ein grosses Kontingent ausländischer Arbeitnehmer angewiesen bleibt.

Nicht zu verkennen ist aber auch, dass die sanitarische Kontrolle selbst dann bedeutungsvoll bleiben wird, wenn die fremden Arbeiter weniger zahlreich als bisher einreisen werden. In unserer Bevölkerung geht die Erkrankungshäufigkeit an Tuberkulose dauernd zurück, und die Fälle von Geschlechtskrankheiten, besonders von Syphilis, sind selten geworden. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sich dies nicht durch die Einschleppung von Krankheiten aus dem Auslande ändert. Die Aufstellung über die bei der grenzsanitarischeu Kontrolle zurückgewiesenen Personen zeigt, dass tuberkulöse Erkrankungen noch recht häufig angetroffen werden.

2. Die gegenwärtigen Verhältnisse im Grenzsanitätsposten Chiasso Das Hauptkontingent der alljährlich zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz kommenden fremden Arbeitnehmer bilden italienische Staatsangehörige. Der

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weitaus überwiegende Teil dieser Personen reist über Brig oder Chiasso ein. Die im vorhergehenden Abschnitt enthaltene Zusammenstellung zeigt den grossen Anteil des Grenzsanitätspostens Chiasso an den ausgeführten sanitarischen Kontrollen.

Bis jetzt wurde diese Kontrolle in Chiasso in der etwa einen Kilometer vom Bahnhof entfernten Aufnahme- und Desinfektionsanlage ausgeführt, deren Zweck ursprünglich war, den bei besondern Ereignissen dort ankommenden Ausländern und schweizerischen Eückwanderern die erste Betreuung angedeihen zu lassen. Es stehen dafür folgende Anlagen zur Verfügung: a. Untersuchungs- und Desinfektionsanlage des Bundes auf dem durch die Eoncaglia vom Lazzaretto cantonale getrennten Terrain, Kataster-Nr. 1867 ; hier werden heute die grenzsanitarischen Untersuchungen vorgenommen; fe. Lazzaretto cantonale, Kataster-Nr. 295 ; ein Massivbau, der als Quarantäne' Station diente und heute im Einvernehmen mit dem Sanitätsdepartement des Kantons Tessin vom Grenzsanitätsposten als Unterkunft für die einer einlässlichen Untersuchung zu unterziehenden Personen benützt wird ; c. Lazzaretto federale mit wenig Umschwung, Kataster-Nr. 290; älteres bärackenähnliches Gebäude, das seinerzeit als Quarantänestation gebaut wurde, heute als Magazin benützt wird und während einiger Zeit teilweise auch als öffentliche Badeanstalt der Gemeinde Chiasso diente.

Der in den drei Gebäuden vorhandene Kaum ist beschränkt, und bei grösserer Einwanderung ergeben sich bei schlechtem Wetter kaum mehr tragbare Verhältnisse. Es gehen denn auch nicht selten Klagen aus der Nachbarschaft über Belästigung durch Lärm und Verunreinigung der Gärten ein. Kritisiert wurde auch schon oft, dass die zu untersuchenden Personen einen weiten Weg zurücklegen müssen und viel Zeit damit versäumen. Zur Regelung des vom italienischen Vizekonsulat in Verbindung mit einer Reiseagentur eingerichteten Autobusverkehrs vom Bahnhof zur Untersuchungsstelle nausste die Intervention der Gemeinde angerufen werden, damit die Klagen der Anwohner der befahrenen Strassen aufhörten.

Da die Anlage .nicht als Untersuchungsstelle errichtet worden ist, machen sich im heutigen Betrieb verschiedene Mängel bemerkbar. Die Räumlichkeiten sind wenig praktisch angeordnet und verursachen einen umständlichen Arbeitsablauf. Vor allem aber vermögen sie auf die Dauer
in hygienischer Hinsicht nicht mehr zu genügen. Die Böden sind stark abgenützt, die sanitären Einrichtungen überaltert und die Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten knapp ausreichend. Der Eindruck, den die Anlage auf die zu untersuchenden Personen und gelegentliche Besucher macht, entspricht nicht dem, was man gewohnterweise von einer eidgenössischen Sanitätsanstalt erwartet.

Die heutigen Verhältnisse beim Grenzsanitätsposten haben auch für den Bahnhof Chiasso erhebliche Unzukömmlichkeiten und empfindliche Störungen im Bahnbetrieb zur Folge. Von den Bundesbahnen sind folgende Schwierigkeiten genannt worden, die auch schon in der Presse kritisiert worden sind :

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1. Gepäck der kontrollpflichtigen Eeisenden : Da der Weg zur Untersuchungsstelle und zurück zum Bahnhof mindestens je eine Viertelstunde beansprucht, kann den Eeisenden die Mitnahme ihres umfangreichen Handgepäcks nicht zugemutet werden. Normalerweise kann das Gepäck zwar im Bahnhof und in einem benachbarten Schuppen deponiert werden. Doch ist stets grosse Mühe und viel Zeit nötig, bis jedermann seine Effekten besorgt hat.

2. Behinderung des Verkehrs iniBahnhof : Sobaldmehrere Züge von je hundert und mehr kontrollpflichtigen Reisenden eintreffen, genügen die normalen Gepäckdepots nicht mehr. Im Frühjahr kommen während mehreren Wochen täglich in rascher Folge Züge mit einigen hundert Personen an. Während dieser Zeit türmen sich auf den Perrons und in den Unterführungen die Gepäckstücke derart auf, dass der Zugang zu den Zügen manchmal gesperrt ist. Die Bahnhofleitung versucht mit behelfsmässigen Einrichtungen den Betrieb zu ordnen, kann aber nicht alle Unzulänglichkeiten verhüten. Es kam mehrmals vor, dass Beisende die Unterführung nicht benützen konnten und über die Geleise zu ihrem Zuge geführt werden mussten, da sie diesen sonst nicht rechtzeitig erreicht hätten.

3. Vorbereitung der Weiterreise: Die kontrollpflichtigen Reisenden verbringen heute eine längere Wartezeit in der vom Bahnhof entfernten Untersuchungsstelle. Sie können in dieser Zeit das Billett für die Weiterreise nicht besorgen, und der Bahnhofleitung ist es nicht möglich, in der Wartezeit zu ermitteln, wohin Gruppen von Personen reisen werden und in welchen Zügen zusätzliche Wagen bereitzustellen sind. Vielfach kommen die Arbeitnehmer erst unmittelbar vor der Abfahrt zum Bahnhof zurück, wo sie sich in aller Eile um das Gepäck bemühen, das Billett lösen und Geld wechseln müssen. Oft gehen deshalb wichtige Zuganschlüsse für sie verloren. Läge die Untersuchungsstelle im Bahnhof selbst, so könnte die Weiterreise richtig und ruhig während der Wartezeit vorbereitet werden.

Auf Grund der Erfahrungen, die in Brig aus der Zusammenarbeit des Grenzsanitätspostens mit der Bahnhofleitung gemacht werden konnten, ist die von der Kreisdirektion II der SBB gemachte Anregung, die Untersuchungsstelle auch in Chiasso auf dem Bahnhofgebiet einzurichten, zu unterstützen.

Nicht nur im Interesse des Bahnbetriebes, sondern auch in jenem des Grenzsanitätsdienstes
ist dafür zu sorgen, dass sich ein reibungsloser Verkehr abwickelt, der durch die sanitarische Kontrolle möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Die reifliche Prüfung aller Umstände ergibt, dass die notwendige Sanierung des Grenzsanitätspostens Chiasso nach folgendem Plan vorzunehmen ist: Für die grenzsanitarische Kontrolle der fremden Arbeitnehmer ist im Bahnhofgebiet eine eigene Anlage zu erstellen. Die vorhandenen bisher benützten Anlagen sind ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäss als Aufnahme- und Desinfektionsanlage zu belassen und zu unterhalten.

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3. Die projektierte Untersuchungsstelle Weder Bahn-, noch Post- noch Zollverwaltung haben in Chiasso Bauprojekte auf dem Bahnhofgebiet hängig, die sich für ein gemeinsames Vorgehen eignen würden. Bei dem vom Grenzsanitätsdienst zu errichtenden Gebäude wird indessen von Anfang darauf Bedacht genommen, eine Anlage zu schaffen, die in weitgehendem Masse allgemeinen Bedürfnissen dienstbar gemacht werden kann, sofern einmal auf die grenzsanitarischen Untersuchungen verzichtet werden könnte. Nach dem Beispiel des Grenzsanitätspostens Brig wird auch für Chiasso mit der Kreisdirektion II der SBB eine Vereinbarung über die Errichtung und die künftige Benützung des Neubaus vorbereitet, wobei die besonderen Verhältnisse im Bahnhof Chiasso zu berücksichtigen und ein billiger Ausgleich der Interessen beider an der Anlage beteiligten Verwaltungen anzustreben ist.

Das von der Kreisdirektion II der SBB in Aussicht genommene Bauland liegt südlich des Aufnahmegebäudes im Bahnhof Chiasso und wird dem Gesundheitsamt gemäss der zu treffenden Vereinbarung langfristig zur Verfügung gestellt. Der Bauplatz eignet sich für die vorgesehene Benützung besonders gut, weil er unmittelbar beim Bahnhofgebäude liegt und vollkommen isoliert ist, so dass jede Belästigung des öffentlic'hen Verkehrs und der Wohngebiete vermieden wird. Der Eingang kann vom Bahnhof aus erreicht werden, ohne dass eine Strasse überquert werden muss. Der Platz ist so gross, dass neben dem Gebäude noch viel Baum für den Aufenthalt der wartenden Eeisenden im Freien vorhanden ist. Dies darf nicht unterschätzt werden, denn erfahrungsgemäss muss in der Stosszeit im Frühjahr damit gerechnet werden, dass täglich gleichzeitig 1000 und mehr Personen im Grenzsanitätsposten anwesend sind. Diese grosse Frequenz führt denn auch dazu, dass ein Gebäude mit, ausreichenden Wartelokalen vorzusehen ist, damit bei schlechtem Wetter rund 1000 Personen mit umfangreichem Gepäck Unterkunft finden können. Dabei ist nicht zu übersehen, dass sich oft an einzelnen Tagen bedeutend mehr als 1000 Personen zur Kontrolle einfinden (9.März 1957: 2464 Personen; 4.März 1960: 2929 Personen). Es kommt aber nicht in Betracht, die neue Anlage nach dem Spitzenbetrieb einzelner Tage auszurichten. Unzweckmässig und zu kostspielig wäre es auch, wenn man alle Betriebszweige im gleichen Hause unterbringen
wollte. Sowohl zur Er?

zielung eines reibungslosen Betriebes bei Massenandrang als auch einer Einsparung an Baukosten ist es vielmehr vorteilhaft, ein grosses Haus für die eigentliche sanitarische Kontrolle vorzusehen und die Nebenbetriebe in leichtere, dem Hauptgebäude vorgelagerte Bauten zu verlegen. Aus diesen Überlegungen heraus ergab sich das vorliegende Projekt, über das folgender kurzer Abriss orientiert.

Der kontrollpflichtige Eeisende wird vom Eingangstor weg zur Gepäckablage geleitet, die Kaum für rund 2000 Koffern bietet. Da sich Annahme und Eückgabe auf einander gegenüberhegenden Fronten befinden, ist der störungsfreie Betrieb gewährleistet. Dies ist um so wichtiger, als darauf Bedacht zu nehmen ist, dass sich die Eeisenden oft aus dem mitgebrachten Proviant verpflegen und somit jederzeit über das deponierte Gepäck sollen verfügen können.

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Zur vorgelagerten Gebäudegruppe gehören ferner die Billettausgabe, die Geldwechselstelle und der Kiosk, die so angelegt sind, dass sie von den auf das Untersuchungsergebnis wartenden Personen vom Aufenthaltsplatz im Freien aus leicht benützt werden können. Damit der Aufenthalt im Freien bei jeder Witterung möglich ist, wird die ganze Gebäudegruppe in einem gedeckten Vorplatz zusammengefasst.

Das Hauptgebäude mit einer Grundfläche von 16 x 34 m wird in der Südostecke des Bauplatzes errichtet, wo es das vom Grenzsanitätsdienst benützte Land gegen die Geleiseanlage abgrenzt.

Das Untergeschoss weist neben der Heizung mit Kohlenkeller, Waschküche, Archiv und Magazin (Luftschutzraum) einen Aufenthaltsraum mit 540 Sitzplätzen auf. Im Erdgeschoss wird vom Haupteingang auf der Westseite aus der Warteraum mit Tischen und Bänken erreicht, wo sich rund 880 Personen aufhaltenkönnen. Beim Haupteingang befinden sich grosse Toiletten. Im entgegengesetzten Teil sind neben dem Diensteingang das Verwaltungsbureau und der Auf gang ins Obergeschoss angeordnet. In dem vom Warteraum aus direkt erreichbaren Zwischengeschoss ist das Lokal für die Erhebung der Blutprobe angeordnet, dem sich auf der Nordseite das Laboratorium für die Blutuntersuchung anschliesst. Ihm gegenüber befindet sich das Lokal für ärztliche Spezialuntersuchungen.

Das Obergeschoss wird für die Aus- und Ankleide- sowie für die Untersuchungsräume und die Bäume für die Ärzte ausgenützt. Sie sind so angeordnet, dass sowohl bei Schirmbildaufnahmen als auch bei Durchleuchtungen ein Einbahnweg die fortlaufende und rasche Abwicklung auch bei grösster Frequenz ermöglicht. Die bereits vorhandenen technischen Einrichtungen (2 Durchleuchtungsgeräte, l Schirmbildanlage) werden hier aufgestellt und weiter benützt.

Die Einrichtung der Untersuchungsabteilung erfordert somit neue Anlagen nur insoweit, als diese unmittelbar baubedingt sind. Für Dunkelkammer und Laboratorium gehen diese Ansprüche etwas weiter, weil die bisherigen Anlagen verschiedene Wünsche offen lassen. Auch die Warteräume sind neu auszustatten, da das bisher benützte Mobiliar abgenützt ist und den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt.

Sowohl in der Grundrissanlage als auch in der Bauweise und Ausstattung der einzelnen Käume wird darauf Bedacht genommen, dass das Gebäude bei allfälliger
Einstellung der grenzsanitarischen Kontrolle andern Zwecken dienstbar gemacht werden kann, ohne dass grosse bauliche Änderungen erfolgen müssen. Vor allem wird daran gedacht, dass die Lokale für den Bahnbetrieb oder mit diesem verbundene Dienstzweige wie Zollkontrolle oder Post benützt würden, wozu sich die Lage am I.Bahnsteig ohne weiteres eignet. Die mit der Kreisdirektion II der SBB zu treffende Vereinbarung wird diese Verhältnisse zu regeln haben. Eine enge Verbindung mit der Bahnhofleitung wird sich aber schon von Anfang an entwickeln. Wie wir bereits bemerkten, wird diese den Betrieb von Billettschalter, Geldwechselstelle, Kiosk und Gepäckdepot übernehmen oder aus-

791 führen lassen. Ferner wird in Aussicht genommen, die im Brdgeschoss befindlichen Warteräume für die Unterkunft der mit den Spätzügen eintreffenden kontrollpflichtigen Eeisenden zu benützen. Es bleibt den weitern Verhandlungen vorbehalten, die Einzelheiten für diese Zusammenarbeit festzulegen.

Die im bisherigen Aufnahme- und Desinfektionslager vorhandenen Bäume werden nach der Inbetriebnahme der neuen Untersuchungsstelle wieder ausschliesslich dem ursprünglichen Zwecke dienen. Sie bleiben indessen mit der Anlage am Bahnhof insofern direkt verbunden, als das Lazzaretto cantonale nach wie vor zur Unterbringung der Personen dienen wird, welche zufolge eines verdächtigen Befundes einer einlässlicheren ärztlichen Untersuchung 'unterzogen werden müssen. Mit den zuständigen kantonalen Instanzen wird geprüft, ob es möglich wäre, die Liegenschaft des Grenzsanitätspostens zu arrondieren, indem vom Kanton das Lazzaretto federale im Abtausch mit dem Lazzaretto cantonale übernommen würde.

4. Kostenberechnung Auf Grund der vom Gesundheitsamt erstellten Eichtlinien wurde das Projekt unter der Leitung der Direktion der eidgenössischen Bauten (Eidg. Bauinspektion in Lugano) von der Architekturfirma Heidi und Peter Wenger in Brig bearbeitet, die dank der bei der Erstellung des Grenzsanitätspostens Brig gemachten Erfahrungen über die zu stellenden Anforderungen orientiert war.

Von Anfang an wurde die Bahnhofleitung zur Beratung beigezogen.

Der detaillierte Voranschlag vom 10. Februar 1960 weist folgende Kosten aus :

.

Franken

1. Gebäude 2. Erschwerte Fundation S.Halle 4. Kanalisation 5. Umgebung 6. Werkanschlüsse 7. Künstlerischer Schmuck 8. Mobiliar, Beleuchtung, Ventilation

789000.-- 42000.-- 217000.-- 13000.-- 88000.-- 3000.-- 20000.-- 91000.-- Gesamtkosten

1263000.--

Die geschilderte Anlage entspricht in der Anordnung der einzelnen Eäume weitgehend dem seit dem Herbst 1956 in Brig benützten Neubau, mit dem die besten Erfahrungen gemacht werden. Es darf erwartet werden, dass auch der Grenzsanitätsposten Chiasso mit dem projektierten Neubau in der Lage sein wird, die ihm zufallende grosse Aufgabe in Zukunft reibungslos ausführen zu können. In bezug auf die Betriebsgestaltung, die Zahl der Hilfskräfte und die Kosten ergeben sich gegenüber den heutigen Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen.

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Die mit dem heutigen Zustand verbundenen Unzulänglichkeiten sollten bald behoben werden.

Gestützt auf diese Darlegungen ersuchen wir Sie, den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gutzuheissen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 18. September 1960.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Errichtung einer Untersuchungsstelle für den Grenzsanitätsposteii Chiasso

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 13. September 1960, beschliesst:

Art. l Für die Errichtung einer Untersuchungsstelle des Grenzsanitätspostens Chiasso wird ein Objektkredit von l 172 000 Franken und für Mobiliaranschaffungen ein Betrag von 91 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer Untersuchungsstelle für den Grenzsanitätsposten Chiasso (Vom 13. September 1960)

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1960

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.09.1960

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785-793

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