1564

# S T #

7985

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb angrenzender Grundstücke an die Liegenschaft der Eidgenössischen Materialprüfung»- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe in Dübendorf (Vom 6. Mai 1960)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den vorsorglichen Ankauf von Grundstücken in Dübendorf zu unterbreiten, die einen Halt von 39 518 m2 aufweisen und an die Liegenschaft angrenzen, auf der heute der Neubau der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe (Hauptabteilungen A und B), nachfolgend EMPA genannt, errichtet wird.

I. Einleitung In unserer Botschaft vom 15. Mai 1953 (BEI 1953, II, 159) über den Landankauf in Dübendorf für die Neubauten der EMPA haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen, zur Errichtung von Neubauten für die Hauptabteilungen A und B ein Grundstück mit genügenden Erweiterungsmöglichkeiten zu beschaffen.

Die Hauptabteilung G wird weiterhin in St. Gallen verbleiben. Da weder Zürich noch Schlieren, wo sich gegenwärtig die beiden Hauptabteilungen A und B befinden, diese Möglichkeiten boten, schlugen wir ihre Verlegung auf ein ebenes, gut erschlossenes Grundstück zwischen der Eisenbahnlinie und der Überlandstrasse, ca. l km vom Bahnhof Dübendorf entfernt, vor. Wir nahmen an, dieses Grundstück, mit einer Oberfläche von 103-278 m2, würde der EMPA auch im

1565 Hinblick auf ilare künftige Entwicklung eine voraussichtlich genügende Baulandreserve sichern. Der Ankauf zum Preise von 15 Franken pro m2 erforderte einen Kostenaufwand von l 552 000 Franken.

i, ; Mit Bundesbeschluss vom 18. Juni 1953 (BB 1953, II, 662) haben Sie für diesen Ankauf und für Vorstudien des Ihnen mit Botschaft vom 11. Juni 1958 zur Genehmigung unterbreiteten Projektes die verlangten Kredite eröffnet (BEI 1956,1,1289): i ' Am 6. Dezember 1956 (BB 1956, II, 1033) gaben Sie diesem Projekt Ihre Zustimmung und bewilligten gleichzeitig einen Objektkredit von 62500000 Franken für die Errichtung der EMPA-Neubauten mit den notwendigen Ausrüstungen an Maschinen und Apparaten. Mit den Bauarbeiten wurde anfangs 1958 begonnen. Heute! sind das Pförtnerhaus und die Heizzeritrale sozusagen beendigt. Das Schallhäus wird im Mai, die Kantine im Juli dieses Jahres ebenfalls, fertiggestellt sein. > D äs Laborgebäude, das Verwaltungsgebäude, das Holzprüfhaus, das Motorenhaus und die Bauhalle stehen un i Bohbau fertig da; ihr Innenausbau ist,,im Gange. Es verbleiben noch die Metallhalle, '.das Behälterprüfhaus, das: Feuerhaus sowie einige Bauten kleineren Umfanges. Das Bauprogramm sieht die Gesamtfertigstellung auf Ende 1961 oder anfangs 1962 vor.

II. Die Notwendigkeit zur Scharrung einer Landreserve Die in Ausführung begriffene Überbauung in Dübendorf teilt das Baugelände in zwei Teile zu beiden Seiten der Zufahrtsstrasse auf. Im,Westen liegen die Grossbauten (Laborgebäude, Holzprüfhaus, Bauhalle, Feuerhaus usw.). Im östlichen Teil mit dem Pförtnerhaus, der Kantine und der Heizzentrale ist eine gewisse Landreserve vorhanden. !

: Anlässlich der Gesamtplanung im Jahre 1951 mochte diese Landreserve als genügend erscheinen, auch im Hinblick auf eine Erweiterung der in Aussicht genommenen Einrichtungen sowie für die Schaffung neuer Möglichkeiten, die sich im Laufe der Entwicklung aufdrängen könnten. Heute ist es unwahrscheinlich, däss das verfügbare Terrain auf lange Sicht eine Erweiterung der ;EMPA erlaubt, um nur mit der bereits sich abzeichnenden technischen Entwicklung Schritt halten zu können, ohne die erstaunlich raschen Fortschritte der Technik zu vergessen, die uns immer wieder vor neue Aufgaben stellen. Dazu kommen der Ausbau des Nationalstrassennetzes, die zahlreichen Bauaufgaben im Zusammenhang
mit unserer militärischen und zivilen Landesverteidigung, die ebenfalls vermehrte Anforderungen an die EMPA zur Folge haben werden. Es ist somit anzunehmen, dass ihre Aufgaben ständig zunehmen werden. Die Betriebseinnahmen bestätigen dies. Im Jahre 1950 betrugen!sie noch l 672 783 Franken, im Jahre 1955 2 335 727 Franken, um dann im Jahre 1959 den Betrag von 4 116 061 Franken zu erreichen · (Prüfungskosten zu Lasten des Bundes inbegriffen). Wenn es .auch zutrifft, dass die Tarife der EMPA .seit 1950 merklich erhöht worden sind, so kann doch die Zunahme der Aufgäben : in den letzten 9 Jahren mit rund 40 Prozent angenommen werden. ; !

1566 Da das gegenwärtige Grundstück im Norden durch die Eisenbahnlinie, im Osten durch die Kriesbachstrasse und im Süden durch die Überlandstrasse begrenzt wird, ist es angebracht, die Erweiterung der EMPA vornehmlich in westlicher Kichtung ins Àuge zu fassen. Das Laborgebäude und die Metallhalle sind übrigens bereits in dieser Eichtung angeordnet. Sie liessen sich vorteilhaft gegen Westen erweitern, da nach eingehender Prüfung die horizontale Erweiterung der gewöhnlich mit Klimaanlagen unter dem Dache ausgerüsteten Gebäude, einer Aufstockung aus technischen, betrieblichen und kostenmässigen Gründen vorzuziehen ist. Was die Landreserve im östlichen Teil des heutigen Grundstückes anbelangt, so bliebe sie für neue Versuchsgebiete frei.

Westlich des Baugeländes der EMPA, namentlich in Ortstallwiesen, liegen noch einige unüberbaute Landparzellen. Die rasche bauliche Entwicklung der Gegend zwischen Schwamendingen, Wallisellen und Dübendorf - durch die EMPA-Neubauten noch gefördert - lässt ein baldiges Schwinden dieser Landreserve befürchten. Das starke Ansteigen der Bodenpreise in den letzten Jahren ist für diese Entwicklung bezeichnend. Dem Vernehmen nach sollen die Besitzer der in Präge stehenden Parzellen sogar Angebote aus dem Ausland erhalten haben. Es ist darum selbstverständlich, wenn sich auch die Schweizerische Eidgenossenschaft ohne Verzug für eine genügende Landreserve umsieht. Diese hätte der Weiterentwicklung der EMPA zu dienen. Die EMPA bildet eine organische Einheit. Ihre Dienstzweige arbeiten eng zusammen, und es wäre betrieblich sehr nachteilig, wenn in einer weiteren Zukunft nötige Ergänzungsbauten nicht mehr organisch angeschlossen werden könnten. Die Schaffung einer genügenden Landreserve drängt sich also gebieterisch auf.

III. Der Kauf der Grundstücke Nach unseren Erwägungen sollte mit dem Ankauf der notwendigen Landreserve für die Weiterentwicklung der EMPA nicht länger zugewartet werden.

Am 23. Dezember 1958 beschlossen wir den sofortigen Ankauf der am Bände der Überlandstrasse westlich der EMPA gelegenen Parzellen Nr. 2888 und 5780 mit einer Gesamtfläche von 4758 m2. Der getätigte Kauf zum Preise von 80 Franken pro m2 wurde von den Bäten genehmigt und der Kredit durch Brnidesbeschluss vom 17. Juni 1959 über die Nachtragskredite, 2. Teil, bewilligt.

Es verbleiben somit der
Ankauf der Grundstücke, worüber in vorliegender Botschaft die Bede ist, sowie der spätere Erwerb von zwei Parzellen, auf die wir noch zu sprechen kommen werden. Gegenwärtig geht es um den Ankauf von 8 Parzellen mit einer Gesamtfläche von 39 513 m2 (inkl. Flurweg) in Ortstallwiesen. Das nordöstlich von der Bahnlinie begrenzte Landstück ist vom Bauplatz der EMPA durch den Kriesbach getrennt. Durch das unerschlössene Terrain führt ein Flurweg. Die mit den 8 Grundeigentümern im Frühjahr 1959 aufgenommenen Verhandlungen führten zu keinem Erfolg. Es stellte sich bald heraus, dass die zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Eigentümer nicht gewillt waren, ihren Boden unter 50 Franken pro m2 abzugeben.

.

:



'

,

:

'



'

,

, 1567

Die Direktion der eidgenössischen Bauten und die Eidgenössische Finanzverwaltung erachteten diese Forderung als übertrieben, in Anbetracht der Preise in Dübendorf, wo im Jahre 1958 für das Hauptgelände der EMPA 15 Franken, im Jahre 1956 für die Enteignung einer Bestparzelle 22 Franken und im Jahre 1958 für zwei an der Überlandstrasse gelegene Parzellen 80 Franken je m2 bezahlt worden sind. Dabei ist, wie bereits erwähnt, das Terrain in Ortstallwiesen noch unerschlossen.

' Wenn die Schweizerische Eidgenossenschaft die Forderungen der Verkäufer erfüllt hätte, so hättte sie sich dem Vorwurf ausgesetzt, sie bezahle übertriebene Bodenpreise und unterstütze dadurch indirekt die Bodenspekulation.

Es wäre auch befremdend, wenn der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben genötigt würde> sogar vom Ausland aus künstlich in die Höhe getriebene Bodenpreise zu bezahlen. Anderseits kann er, nachdem über 60 Millionen Franken in den EMPA-Neubauten investiert worden sind, auf den Kauf dieser Grundstücke nicht verzichten, ohne die künftige Entwicklung der für unser Land äusserst wichtigen Anstalt der ETH in Frage zu stellen. , Unserer Ansicht nach sind die Voraussetzungen von Artikel l und 4 des Bundesgesetzes über die Enteignung zweifellos erfüllt. Wir hatten bereits im Jahre 1956 dieses Vorgehen für eine andere Parzelle beschlossen. Somit nahmen wir mit Beschluss vom 17. Juli 1959 auch im vorliegenden Falle das Enteignungsrecht in Anspruch, sofern es zu keiner Einigung kommen sollte. Die vom Liegenschaftsdienst der Direktion der Militärflugplätze, der mit den örtlichen Verhältnissen besonders gut vertraut ist, geführten Verhandlungen konnten jedoch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Grundeigentümer erklärten sich bereit, die in Frage stehenden Parzellen zu 30 Franken je m2 zu verkaufen, wenn der Kaufvertrag bald unterzeichnet und die Kauf summe noch vor dem I.Mai 1960 ausbezahlt werde, ansonst 8% Prozent Verzugszins zu entrichten sei. Diese Bedingungen schienen uns annehmbar, und wir haben die Direktion der eidgenössischen Bauten zum sofortigen Vertragsabschluss ermächtigt, unter Vorbehalt der Bewilligung des notwendigen Kredites durch die eidgenössischen Bäte.

Was die finanzielle Seite anbelangt, so erfordert dieser Landerwerb die Bereitstellung folgender Mittel : Gemeinde Dübendorf, Ortstallwiesen Grundfläche m*

Kataster-Nr.

8682.

2801 3871.....;...

8635 8636 2817

; ....

. . .

2075 11679 7 472 2888 7288 1739

Übertrag

83081

1568 GrundflSche m'

Kataster-Nr.

Ubertrag

2818.

5193 Flurweg (Miteigentum der Anstosser) .

Notariatskosten, Gebiihren usw Total Landerwerbskosten

PreiB Fr.

83081 1914 3272 38 267 1 246 39513 a Fr.80 = 1185 390 . = 18610 , 1.204 OOP

Die Kaufvertrage wurden im Laufe des Monats April 1960 abgeschlossen, unter Vorbehalt der Eroffnung eines Objektkredites von 1 204 000 Franken durch die eidgenossischen Eate. In Anbetracht der geforderten Verzugszinsen von 3%. Prozent ab I.Mai 1960, waren wir Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Geschaft in der nachsten Session der eidgenossischen Bate behandeln wurden.

Wir hoffen, Ihnen demnachst Antrag liber den Ankauf der Parzellen Kataster-Nr. 7062 mit einer Gesamtflache von 6034 m2 und Kataster-Nr. 7496 mit einer Gesamtflache von . . . . ; . .

2828 m2 Total 8862 m2 unterbreiten zu konnen. Diese liegen genau westlich des Motorenhauses, des Laborgebaudes und der Metallhalle. Leider konnten die aufgenommenen Verhandlungen noch zu keinem Abschluss gebracht werden.

Gestiitzt auf die vorstehend dargelegten Erwagungen, ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Bntwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Prasident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 6.Mai 1960.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r a s i d e n t : Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1569 (Entwurf)

· . . ' . '

Bundesbeschluss über

den Erwerb angrenzender Grundstücke an die Liegenschaft der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe in Dübendorf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom G.Mai 1960, beschliesst: l ' ' Art. l '" l : ' Zum Zwecke der Schaffung .einer Landreserve durch den Ankauf der in Dübendorf durch den Kriesbach vom Areal der,Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe getrennten Liegenschaften wird ein Objektkredit von l 204 000 Pranken bewilligt.

·

'

'

'

:

''

Art.2

.

,

\

1

Dieser'Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

! Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

, a

·

. 5047

'

-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb angrenzender Grundstücke an die Liegenschaft der Eidgenössischen Materialprüfung- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe in Dübendorf (Vom 6. Mai 1960)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1960

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

7985

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.05.1960

Date Data Seite

1564-1569

Page Pagina Ref. No

10 040 945

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.