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8140

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1959/60 (Vom 25. Oktober 1960)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Artikel 2 des Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1908 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1.Juli 1959 bis 80.Juni 1960 nachstehenden Bericht zu unterbreiten.

I. Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichten Erlasse herausgekommen : 1. Bundesratsbeschluss vom 14. Juli 1959 über die Verwertung der Kartoffelernte 1959 (AS 1959, 572).

2. Bundesratsbeschluss vom 1.September 1959 über die Eückvergütung der fiskalischen Belastung auf den ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen (AS 1959, 726).

8. Bundesratsbeschluss vom '8. September 1959 über die Preisfestsetzung für Kartoffeln der Ernte 1959 (AS 1959, 774).

1151 4. Bundesratsbeschluss vom 8. September 1959 über die Verwertung der Kernobsternte 1959 (AS 1959, 767).

5. Bundesratsbeschluss vom S.September 1959 betreffend die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung gebrannter Wasser (AS 1959, 771).

6. Bundesratsbeschluss vom 17. Juni 1960 über die Verwertung der Kirschenernte 1960 (AS 1960, 586).

Über die der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission Die Fachkommission hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. In der ersten Sitzung vom 13. August 1959 in Bern kamen die auf dem Gebiete der Obstverwertung und der Obstbauumstellung vorzukehrenden Massnahmen, die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung der Spezialitätenbranntweine im Geschäftsjahr 1959/60 zur Behandlung. In der zweiten Tagung vom 28. und 24. Mai 1960 in Delsberg wurden Fragen der Sprit- und Branntweinbewirtschaftung sowie der Obst- und Kartoffelwirtschaft erörtert.

2. Alkoholrekurskommission Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftstätigkeit zeigt folgendes Bild: Zu Beginn des Berichtsjahres hängig

4 Beschwerden

Im Berichtsjahr eingegangen

21 Beschwerden Zusammen

25 Beschwerden

Hievon wurden erledigt durch: Gutheissung

l Beschwerde

Abweisung Rückzug Hängig am Ende des Berichtsjahres

11 Beschwerden .

5 Beschwerden 8 Beschwerden

Zusammen 25 Beschwerden

1152

II. Verwaltung A. Personal Der Personalbestand betrug am 80. Juni 1960: Beamte und ständige Angestellte

on:,,j.,,,, ArtÄ Arbeiter

Vorübergehend ^gestelltes Pereonal

Gesamtbestand

Allgemeine Verwaltung

,

.

191

--

2

193

Lagerhaus Delsberg

, .

13

--

4

17

Lagerhaus Romanshorn

. .

7

Lagerhaus Schachen bei Malters .. .

7

--

--

7

218

--

6

224

7

Der Personalbestand betrug zu Beginn des Berichtsjahres 229 Personen.

B. Gesamtauslagen für die Verwaltung Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die Verwaltung von 5 311 000 Franken vorgesehen. Verausgabt wurden 5 722 387.35 Franken.

Rechnung 1959/60

1. P e r s o n a l a u f w a n d : a. Zentralverwaltung

Franken

Personalbezüge und feste Zulagen

2 940 507.55

Teuerungszulagen

92 536.05

Eeisekosten

293925.40

Beiträge an die Versicherungs- und Einlegerkasse

373 051.80

Teuerungszulagen an Eentenbezüger . . . .

62 723.90

Arbeitgeberbeiträge an die AHV

66871.25

Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

1187.75

Kleiderentschädigungen und Vergütungen für ausserordentliche Dienstleistungen an die Beamten des Aussendienstes

11100.--

Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes

10 466.60

Übertrag

3852370.30

Voranschlag 1959/60 Pranken

1158 Rechnung 1059/60 Franken

davon ab: , Übertrag Rückvergütungen zu Lasten Konto Franken 121.17 BaukontoDelsberg . . 36800.-- 397.02 Brennereiaufsichtstellen 66 000. --

8852870.80

Total Personalaufwand Zentralverwaltung . .

3 749 570.30

b. Lagerhäuser Personalbezüge und feste Zulagen Teuerungszulagen Eeisekosten Beiträge an die Versicherangs- und Einlegerkasse Arbeitgeberbeiträge an die AHV .

Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes davon ab: Eückvergütungen zu Lasten Baukonto Delsberg, Unterhalt der Lagerhäuser Eomanshorn und Schachen und Diverse Total Personalaufwand Lagerhäuser >. . . .

Voranschlag 1959/60 Franken

102800.-- 3 780 000. --

850408.70 10602.40 680.20 21024.55 7919.80 l 946.60 8 508.75 401086.60 976.70 340059.80

896000.--

Auf die einzelnen Lagerhäuser verteilt sich der Personalaufwand g ' Personalbezüge und feste Zu-

Delsberg Franken

lagen '. . . 188116.75 Teuerungszulagen , 5120.10 Reisekosten 434.15 Beiträge an die Versicherungsund Einlegerkasse 11432.95 Arbeitgeberbeiträge an die AHV 4150.25 Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt.

539.90 Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes . . .

6073.10 210867.20 Davon ab: Bückvergütungen 59721.40 151145.80

Romanshorn Franken

Schachen Franken

Zusammen Franken

83067.30 2727.-- 82.05

84219.65 2755.30 114.--

350403.70 10602.40 630.20

4782.-- 1891.20

4809.60 1878.35

21024.55 7919.80

866.80

539.90

1946.60

1272.05 94688.40 895.10 93793.30

1163.60 95480.40 360.20 95120.20

8508.75 401036.-- 60976.70 340059.30

1154 2. Sachausgaben:

Rechnung

a. Zentralverwaltung BüromaterBuchbinder-ulare kosten Mobiliar und Büromaschinen Laboratoriumsbedarf Bank-, Post- und Zollspesen, Telephon- und Telegrammgebühren, Transportspesen, Betreibungskosten, Gerichtskosten . > . . . .

Gebäudeversicherungen Büroentschädigung an Beamte des Aussendienstes Entschädigung an das Eidgenössische Statistische Amt Fahrzeuge Hausdienst und Reinigung Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser . .

Übrige Sachausgaben b. Lagerhäuser Büromaterial, Mobiliar und Büromaschinen. .

Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw Gebäudeversicherungen Überwachungskosten Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasaer . .

Diverse Betriebskosten. .

1959/60 Franken

Voranschlagg

1959/60 Franken «£ u n d Buohbinder-

128691.90 40 571.50 25110.88 68 886.80 4189.80 12900.-- 85850.-- 8412.72 58 782.20 85 856.05 6242.20 414493.55

410000.-

19 645.90 11182.80 20180.70 14585.80 19 841.45 20626.05 105512.20

100000.--

Auf die einzelnen Lagerhäuser verteilen sich die Sachausgaben wie folgt Büromaterial, Mobiliar und

Büromaschinen . . . .

Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw Gebäudeversicherungen .

Überwachungskosten . .

Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser . .

Diverse Betriebskosten .

Delsberg Franken

Romanshorn Franken

Schachen Franken

Zusammen Franken

9146.25

5045.25

5454.40

19645.90

6892.85 11806.40 8459.80

4674.15 4486.50 2094.--

65.80 4487.80 4082.--

11182.80 20180.70 14585.80

12421.90 11809.55 59086.75

8157.45 8709.40 28116.75

8762.10 5607.10 28858.70

19841.45 20626.05 105512.20

1155 Für die gesamte Verwaltung ergeben sich folgende Ausgaben: 1 , , .

1. Personalaufwand:

a. Zentralverwaltung 6. Lagerhäuser 2. Sachausgaben: a. Zentralverwaltung b. Lagerhäuser 8. Beratungen und Gutachten 4. Vergütung an die Zollverwaltung .

Rechnung 1959/60 Franken

Voranschlag 1959/60 Franken

8749570.80 340059.80

3780000.-- 896000.--

414493.55 105512.20 12487.75 1100264.25

410000.-- 100000.-- 25000.-- 600000.--

5722387.35

5811000.--

Die Vergütung an die Zollverwaltung ist aus dem Grund höher ausgefallen, weil mehr gebrannte Wasser importiert wurden, als dem Voranschlag zugrunde gelegt worden waren.

C. Brennereiaufsichtstellen Die Zahl der nebenamtlich geführten Brennereiaufsichtstellen beträgt 2563, an die im abgelaufenen Geschäftsjahr 1037788.25 Franken an Entschädigungen ausgerichtet worden sind. Der Voranschlag sah hierfür eine Ausgabe von l 045 000 Franken vor.

D. Gebäude und Einrichtungen Vom 1. Juli 1959 bis 80. Juni 1960 wurden für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen folgende Beträge ausgegeben : Franken Zentralverwaltung.

94 588.55 Lager : Lagerhaus Delsberg 9910.90 Lagerhaus Eomanshorn . . 318 888.50 Lagerhaus Schachen 88547.45 Kesselwagen 983.60 857880.45 davon ab : Erlös aus dem Verkauf von Fässern 7 708.65 350121.80 Der Voranschlag für 1959/60 hatte für die beiden Posten «Zentralverwaltung» und «Lager» Beiträge von 545 000 und 850 000 Franken vorgesehen.

1156 E. Verzinsung An Aktivzinsen wurden vereinnahmt: Zins aus Guthaben beim Eidgenössischen FinanzFranken Franken und Zolldepartement, beim Eidgenössischen Schuldbuch und aus eidgenössischen Schuldscheindarlehen 1014887.85 Übrige Aktivzinse 2733.85 1017571.20 Die Passivzinsen betrugen: Verzinsung des Versicherungsfonds 889.85 Verzinsung des Bussenfonds 5977.10 6366.95 Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen

l 011 204.26

IQ. Brennereiwesen A. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber Am I.Juli 1959 wurden 2861 Konzessionen für gewerbliche Brennereien verzeichnet. Im vergangenen Geschäftsjahr sind 96 Konzessionen wegen Handänderungen und Erwerbes von Brennapparaten durch die Alkoholverwaltung erloschen. Demgegenüber wurden infolge der Übertragung von Brennereien auf neue Inhaber sowie der Umteilung von Hausbrennern zu den Gewerbebrennern 122 Konzessionen neu erteilt. Am Ende der Berichtsperiode bestanden somit 2887 Konzessionen, die sich wie folgt verteilen: l Konzession für den Betrieb einer Hackfruchtbrennerei (Zuckerfabrik Aarberg für inländische Bübenzuckermelasse), 2 Konzessionen für Industriebrennereien (Zuckerfabrik Aarberg für ausländische Zuckermelasse und Cellulosefabrik Attisholz), 800 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 864 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 720 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Diese Konzessionen verteilen sich auf 1295 Betriebe, von denen 805 mehr als eine Konzession besassen.

Gewerbliche B r e n n a u f t r a g g e b e r wurden am Ende des Brennjahres 87 957 gezählt, gegen 86 006 am 80. Juni 1959. Der neuerdings festgestellte Zuwachs entfällt, wie in früheren Jahren, vorwiegend auf Produzenten, die keinen Landwirtschaftsbetrieb bewirtschaften oder zugekaufte Eohstoffe brennen lassen und infolgedessen von den Hausbrennauftraggebern zu gewerblichen Brennauftraggebern umgeteilt werden mussten.

1157 Über die Branntweinerzeugung der Gewerbebrenner und gewerblichen Brennauftraggeber in den letzten fünf Jahren gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss: :

Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und gewerblichen B r e n n a u f t r a g g e b e r

Geschäftsjahr

Spezialitätenbranntwein aus

Kernobstbranntwein Kirschen

1955/56 1 653 635 1956/57 410 505 1957/58 95073 1958/59 8 895 827 1959/60 813 127

TraubenZwetschgen trestern, u. Pflaumen Weinhefe, Weinresten Liter 100 %

andern Kohstoffen

Zusammen

Gesamterzeugung anKernobstund Spezialitätenbranntwein

819 651 469 950 191 808 574 548 422 868

74810 83050 51045 91155 228 230

290 152 243 086 191 785 247 311 432 704

15735 1 200 348 2 853 983 13945 810031 1 220 536 13937 448575 543 648 20339 933 353 9 829 180 38653 1 122 455 1 935 582

495 765

105 658

281 007

20522 902 952

Durch- .

schnitt

1955/56 bis 1959/60 2 373 634

3 276 586

Die Kernobst- und Kirschenernte war 1959 bedeutend kleiner als 1958, weshalb auch die Erzeugung an Kernobstbranntwein und Kirschwasser wesentlich geringer ausfiel als im Vorjahr. Besonders gross ist der Rückgang beim Kernobstbranntwein. Dagegen wurde, bedingt durch gute Ernten, im Berichtsjahr bedeutend mehr Branntwein aus Zwetschgen und Pflaumen sowie aus Produkten des Weinbaues und andern Spezialitätenrohstoffen erzeugt als in den vorausgegangenen Jahren.

B. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber

Am 80. Juni 1960 waren 28 051 nichtgewerbliche Produzenten als Hausbrenner und Miteigentümer von Hausbrennapparaten anerkannt, wogegen sich die Zahl der anerkannten Hausbrennauftraggeber auf 182 999 belief. Insgesamt waren somit am Ende der Berichtsperiode 156 050 Produzenten als Hausbrenner oder Hausbrennauftraggeber eingeteilt, gegen 157 188 am 80. Juni 1959. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Hausbrenner und Miteigentümer an Hausbrennapparaten um 286 und jene der Hausbrennauftraggeber um 797 vermindert.

1158 Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der Jahre 1954/55 bis 1958/59 hervorgegangen sind, bekannt: a. Eingegangene ausgefüllte Brennkarten Ausgefüllt durch Brenn] ahi Hausbrenner 1954/55

1955/56 1956/57 1957/58 1958/59 Durchschnitt 1954/55 bis 1958/59

Hausbrennauftraggeber

Zusammen

21 957 21 364 20789 18446 20298

108 683 94790 109 064

137 171 134464 129 472 113236 129 362

20571

108 170

128 741

115 214 113 100

Die Verarbeitung der eingezogenen Karten hat ergeben, dass von den 129862 Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern, die im Brennjahr 1958/59 eine Brennkarte auszufüllen hatten, 119 698 Branntwein erzeugten. Die übrigen 9669 Produzenten hatten nur über die Verwendung ihrer Branntweinvorräte abzurechnen. Es haben somit von den am 80. Juni 1959 anerkannten 157 188 Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern im Brennjahr 1958/59 wegen der sehr grossen Obsternte im Herbst 1958 insgesamt 76 Prozent Branntwein hergestellt oder herstellen lassen, gegenüber durchschnittlich 70 Prozent in früheren Jahren.

b. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber Geschäftsjahr

1954/55 1955/56 1956/57 1957/58 1958/59 Durchschnitt 1954/55 bis 1958/59

Kernobstbranntwein

Speziali tätenbranntwein aus Zwetsch- Trauben- andern Kirschen gen und trestern, Roh- Zusammen Pflaumen Weinhefe, stoffen Weinresten Liter effektiver Gradstärke *)

252 040 168 478 126 129 116 822 148 292

408 899 412 180 341 184 296 214 364 963

Gesamterzeugung

29360 1 198 558 4424671 22246 1 559 0584429866 17205 922 108 3 671 704 22368 593 312 1 322 128 30412 1 265 6215 529 146

3 226 113 2 870 807 2749596 728 816 4 263 525

508 259 956 154 437 590 157 908 721 954

2 767 772

556 373 162 352 364 688 24818 1 107 781 3 875 503

*) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen wurden. Diese bewegt sich im grossen und ganzen zwischen 50 und 60 Vol.%.

1159 Angesichts des überreichlichen Obstanfalles aus der Grossernte 1958 und zwecks Wiederauffüllung der wegen Missernte des Vorjahres knapp gewordenen Vorräte haben viele Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber im Brennjahr 1958/59 bedeutend mehr Branntwein erzeugt als in früheren Jahren.

c. Steuerfreier Eigenbedarf 127 287 von den 157188 berechtigten Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern haben im Brennjahr 1958/59 im eigenen Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb 2 980 884 Liter Branntwein effektiver Gradstärke steuerfrei verwendet, gegenüber 2 882 778 Liter im Vorjahr. Davon entfielen 2 147 856 Liter auf Kernobstbranntwein und 882 978 Liter auf Spezialitätenbranntwein.

C. Ankauf von Brennapparaten Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 295 konzessionierte Brennapparate aufgekauft, von denen 251 auf Hausbrennereien und 44 auf gewerbliche Brennereien entfielen. Überdies wurden noch 37 Apparate erworben, die anlässlich der Bestandeserhebung vom 1.-6. September 1930 nicht gemeldet worden und erst seither zum Vorschein gekommen sind.

Für die übernommenen Brennapparate wurden mit Einschluss der Fracht Spesen 108 802.95 Franken bezahlt.

Über den am Ende des Berichtsjahres verbleibenden Bestand der Brennapparate in den einzelnen Kantonen unterrichtet folgende Tabelle: Zürich 791 Bern 4191 Luzern 2947 Uri 85 Schwyz 928 Obwalden 592 Nidwaiden 288 Glarus 81 Zug 466 Freiburg 589 Solothurn 1962 Basel-Stadt 45 Basel-Landschaft . . . . 1770 Schaffhausen 48 Appenzell A.-Eh 44 Übertrag 14 767

Übertrag 14 767 Appenzell I.-Eh. . . . .

51 St. Gallen 1582 Graubünden 880 Aargau 2778 Thurgau 268 Tessin 1812 Waadt.

274 Wallis 1748 Neuenburg 121 Genf 23 23744 .

.

Dazu: , Fürstentum Liechtenstein 414 Insgesamt 24 158

1160 Über die Bewegung der Zahl der Brennapparate seit dem 1. Janaar 1988 gibt folgende Tabelle Auf schluss: Bestand am Anfang des Berichtsjahres

Von der Alkoholverwaltung aufgekauft

Sonst In Wegfall gekommen

1983/50

42218

12187

2551

27525

1950/51 1951/52 1952/58 1958/54 1954/55 1955/56 1956/57 · 1957/58 1958/59 1959/60

27525 27828 27107 26888 26517 25979 25481 25155 24767 24482

177 202 287 299 490 455 268 852 248 295

20 19 82 22 48 43 58 36 42 29

27828 27107 26838 26517 25979 25481 25155 24767 24482 24158

1988-1960

42218

15155

2900

24168

Berichtsjahr

s

Bestand am Ende des Berichtsjahres

IV. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen A. Kartoffelverwertung 1. Ernteertrag Die Kartoffelanbaufläche im Jahre 1959 betrug 54 700 ha. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 800 ha abgenommen. Dieser Eückgang verteilte sich mehr oder weniger auf alle Produktionsgebiete, wobei die rückläufige Tendenz vorab in den Eandzonen des Ackerbaues in Erscheinung trat. Der Durchschnittsertrag je ha betrug 282 q gegenüber 286 q im Jahre 1958. Die Ernte brachte einen Ertrag von 154000 Wagen, das heisst nur 5000 Wagen weniger als im ausserhalb der Produzentenbetriebe zugeführt werden, was wiederum ausserordeutliche Vorkehren und Aufwendungen erforderte.

2. Verwertungsmassnahmen Die im Geschäftsjahr 1959/60 getroffenen Verwertungsvorkehren stützten sich auf unsere Beschlüsse vom 14. Juli und 8.September 1959. Es gelangten die nachgenannten, bereits in den Vorjahren bewährten Massnahmen zur Durchführung: Gewährung von Frachtbeiträgen für Speise-, Saat- und Futterkartoffeln sowie für Kartoffelerzeugnisse; Förderung des Absatzes von Speisekartoffeln durch Aufklärung über Sorten, Qualitätsanforderungen, Bezugsmöglich-

1161 3

keiten und neuzeitliche Lagerungs- und Vermarktungsmethoden; verbilligte Abgabe von Kartoff ehi an Minderbemittelte; Export von Überschüssen; Verarbeitung von Kartoffelüberschüssen zu Flocken und Mehl.

Die Futtermittelimporteure und die gewerblichen Schweinehalter wurden wiederum verpflichtet, im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Zukauf von Kraftfuttermitteln Kartoffelflocken zu übernehmen. Diese Übernahmepflicht ist immer mehr zum Kernstück der Verwertung der Kartoffelüberschüsse geworden. Ohne ihre ungeschmälerte Wirksamkeit kann die Kartoffelverwertung heute nicht mehr gemeistert werden.

Wie in den Vorjahren haben wir darauf verzichtet, Eeservelager an Speisekartoffeln mit. Preisgarantien anlegen zu lassen.

3. Verwertung der Ernte Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Verwertung derEmte:

Wagen

Verbrauch zu Speisezwecken (Schätzung) der nichtbäuerlichen Bevölkerung im bäuerlichen Betrieb Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb (Schätzung) ausserhalb des Produzentenbetriebes Export

°

zu 101 25 000 20 000 11 500 73 000 16 500 8000

Ernteertrag

154 000

Von den 16 500 Wagen, die .nicht im Produzentenbetrieb Verwendung fanden, mussten 14800 Wagen auf Kartoffelflocken und Kartoffelmehl verarbeitet werden. Insgesamt wurden rund 8150 Wagen Kartoffelflocken und 300 Wagen Kartoffelmehl hergestellt. Davon lagen im Zeitpunkt des Eechnungsabschlusses noch 1660 Wagen Kartoffelflocken unverkauft an Lagern der Herstellerbetriebe.

Im Herbst 1959 wurden 1516 Wagen Speisekartoffeln im Einvernehmen mit den Kantonen imEahmen einer besonderen Aktion verbilligt an Minderbemittelte abgegeben. 8000 Wagen, wovon rund 5400 Wagen Speisekartoffeln und 2600 Wagen unerlesener Feldkartoffeln, konnten exportiert werden., 4. Regelung der Einfuhr von

Speisekartoffeln

Mit Eücksicht auf die Bedürfnisse der Verbraucher sind auf Grund unseres Beschlusses vom 21. April 1950 und nach Bücksprache mit dem Fachausschuss für die Ein- und Ausfuhr von Speisekartoffeln im Frühjahr 1960 beschränkte Mengen Frühkartoffeln zur Einfuhr bewilligt worden. Gesamthaft wurden 2510 t Frühkartoffeln importiert, gegenüber 19601 im Frühjahr 1959 und 8900 t Bundesblatt. 112. Jahrg. Bd. II.

84

1162 im Frühjahr 1958. Wie in den Vorjahren wurde zur Sicherung der Inlandverwertung bei der Handhabung der Einfuhr vom Leistungssystem Gebrauch gemacht.

5. Förderung der inländischen Saatkartoffelproduktion Die Anbaufläche für anerkannte Saatkartoffeln betrug im abgelaufenen Jahr 3679 ha, gegenüber 2992ha im Vorjahr. Die Ablieferung belief sich auf 4810 Wagen inländischer Saatkartoffeln, gegenüber der bisher höchsten Ablieferungsmenge von 8813 Wagen aus der Ernte 1958. 155 Wagen wurden exportiert.

Die Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass inskünftig eine gut abgewogene Anpassung der Einfuhr an die Inlandproduktion von Saatkartoffeln unerlässhch ist, wenn verhindert werden soll, dass Überschüsse an Saatkartoffeln auftreten.

6. Preisgestaltung Die Produzentenpreise erfuhren keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Sie betrugen 18 bis 23 Franken je 100 kg je nach Sorte für die Speisekartoffeln und 10 bis 13 Franken für Futterkartoffeln.

7. Aufwendungen Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur Verwertung der Kartoffelernte 1959 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Franken Frachtrückvergütungen für Speise-, Futter- und Saatkartoffeln l 460 692.25 Verbilligungsbeiträge für Saatkartoffeln 439885.20 Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit verbilligten Kartoffeln l 461 753.30 Aufklärung und Propaganda 82357.70 Überschussverwertung 15225903.05 Verschiedenes 57 451.25 Gesamtaufwendungen . 18728042.75 Bundesbeitrag gemäss Artikel 24, Absatz 5 des Alkoholgesetzes 5900000.-- Total zu Lasten der Alkoholverwaltung 12828042.75 Für die Gestaltung von Kartoffelbau und Kartoffelverwertung sind die Grundsätze und Bichtlinien im zweiten Landwirtschaftsbericht vom 29. Dezember 1959 niedergelegt.

B. Obstverwertung und Obstbau 1. Kernobstverwertung a. Ernteertrag. Nach den Schätzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates brachte die Kernobsternte 1959 einen Gesamtertrag von rund 30000 Wagen Äpfel und 17000 Wagen Birnen, zusammen 47000 Wagen

1168 (1958 = 107 000 Wagen). Diese Erträge lagen wesentlich unter dem Durchschnitt der Jahre 1954/58.

b. Mostobstverwertung. Den gewerblichen Obstverwertungsbetrieben und dem Exporthandel sind im Berichtsjahr 7945 Wagen Mostäpfel und 5824 Wagen Mostbirnen zugeführt worden.

Da noch grosse Vorräte an Obstprodukten aus der Ernte 1958 vorlagen, war der Eohstoffbedarf der Verarbeitungsbetriebe für die Getränkeerzeugung erheblich kleiner als normal. War auch die Ernte 1959 unterdurchschnittlich, so konnten doch über 5000 Wagen Mostobst von der Normalverwertung nicht aufgenommen werden. Die überschüssigen Mostäpfel gelangten zum Export.

Mostbirnen dagegen konnten nur in kleinerem Umfange ausgeführt werden.

Da auch im Inland die Nachfrage nach diesem Eohstoff nur gering war und ein Preiszusammenbruch drohte, musste die Alkoholverwaltung trotz der noch grossen Vorräte aus der Ernte 1958 zur Verarbeitung von annähernd 900 Wagen Mostbirnen auf Birnensaftkonzentrat Hand bieten. Sie ermöglichte diese Verwertung durch Frachtbeiträge für die Zufuhr zu den Konzentrierbetrieben und durch eine teilweise Übernahme des Verlustrisikos für das erzeugte Konzentrat.

Die Brennerei blieb im Herbst 1959 auf die Verarbeitung minderwertiger Eohstoff e beschränkt. Die Kernobsttrester, einschliesslich der Vorräte an Trocken trestern aus der vorjährigen Produktion, konnten auf dem Futtermittelmarkt und bei den Pektinfabriken untergebracht werden.

Über die in den gewerblichen Mostereien verarbeitete Menge Obst und die daraus hergestellten hauptsächlichsten Erzeugnisse gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss: Erntejahr

1950 1951

1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959

Verarbeitetes Obst Wagen zu 10 t

26965 6016 14 783 14834 12991 15590 116642 5 996 ) 44690 9189

Oärsaft1) hl

Süssmost hl

Saft ausa ab Fresse hl

1 286 273 244039 684 766 721 591 529 312 625 739 349 611 218 111 1 980 786 288 720

313 103

84172

136 852 268000 219 095 303 515 219 190 284 658 187 293 265704 215 574

81763 74045 75728 70646 79285 75837 31751 121 186 104 938

Konzentrat q

Trockentrester

q

59407 23

114044 15905

9865 15960 12674 44866 32230 1756 164 001 11918

39309 45 887 32532 58207 36470 23976 190 403 34931

1 ) 2

einschliesslich den auf Branntwein verarbeiteten Gärsaft.

) mit Einschluss des Importobstes.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 1959/60 lagen noch ungewöhnlich grosse Vorräte an Obsterzeugnissen aus der vorangegangenen Verwertungskampagne in den Mostereien. Zu diesen kam die Neuproduktion vom Herbst 1959. Es galt

1164 deshalb, alle Kräfte anzuspannen, um den Absatz und den Verbrauch der Obstprodukte zu erweitern. Die Alkoholverwaltung leitete gemeinsam mit dem Schweizerischen Obstverband und der Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft eine umfassende Werbung für Obstsäfte und Obstsaftkonzentrat in die Wege. Erstmals trugen auch die Obstproduzenten zur Finanzierung der Obstproduktenpropaganda bei, indem auf je 100 kg abgelieferten Mostobstes ein Propagandabatzen von 10 Bappen geleistet wurde. Die Anstrengungen zur Absatzbelebung sind auch auf dem Gebiete des Exportes fortgesetzt worden. Im ganzen konnten für 5,8 Millionen Franken Obsterzeugnisse, vor allem Obstkonzentrate und Süssmost, ausgeführt werden.

Von besonderer Bedeutung in der brennlosen Uberschussverwertung sind die Herstellung und der Absatz von Obstsaftkonzentrat.-Trotz aller Anstrengungen war es nicht möglich, die Konzentratvorräte bis Ende des Berichtsjahres so abzubauen, wie dies angesichts der bevorstehenden grossen Ernte des Jahres 1960 erwünscht gewesen wäre. Am Ende des Berichtsjahres lagen in den Mostereien immer noch 7840 t Obstsaftkonzentrat, nämlich 2240 t Apfelsaftkonzentrat und 5600 t Birnensaftkonzentrat. Abgesehen davon, dass die Verwertung dieser Vorräte die Alkoholverwaltung finanziell noch stark in Anspruch nehmen wird, belastet sie auch die Verwertung der Ernte 1960 erheblich.

Die Aufwendungen für Obstsaftkonzentrat belasten die Eechnung des Berichtsjahres mit 2,2 Millionen Franken. Dabei ist zu bemerken, dass die Zusicherungen für den Absatz der immer noch nicht verwerteten Konzentratvorräte einen weiteren Kostenaufwand von maximal 8 Millionen Franken bedingen können, was aber erst in der Eechnung der folgenden Jahre zum Ausdruck kommen wird.

c. Tafelobstverwertung. Die Verwertung der Tafelobsternte bereitete keine Schwierigkeiten, mussten doch zur Sicherstellung der Versorgung noch Importe getätigt werden.

Unter diesen Umständen erübrigten sich besondere Verwertungsmassnahmen.

Trotzdem wurde im Interesse der Kontinuität eine Aktion zur Belieferung minderbemittelter Volkskreise und der Bergbevölkerung mit verbilligtem Tafelobst durchgeführt. Freilich mussten die Lieferungen auf die Hälfte der bestellten Mengen beschränkt werden. Für die Berggemeinden wurden diese Kürzungen gemildert. Im ganzen
sind 288 Wagen- Obst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung abgegeben worden. Der Abgabepreis in Berggemeinden betrug 25 Franken und in den übrigen Gemeinden 80 Franken je 100 kg.

Aus ähnlichen Erwägungen wurde auch die Abgabe von Äpfeln in den Schulen als Zwischenverpflegung und die Werbung für den Tafelobstkonsum in beschränktem Umfang fortgesetzt.

d. Produzentenpreise für Mostobst. Da auch im Berichtsjahr mit zeitweiligen Überschüssen an Mostobst gerechnet werden musste, war es nötig, wiederum Eichtpreise festzusetzen.

1165 Nach Begutachtung durch die Alkoholfachkommission haben wir die Richtpreise für die Ernte 1959 gleich wie im Vorjahr, nämlich wie folgt festgesetzt : je 100 kg Franken

Brennobst Für brennlose Verwertung geeignete - reife, vollwertige Mostbirnen - reife, vollwertige Mostäpfel Spezialmostäpfel

5.50 6.50 bis 8. -- 7.50 bis 9.50 12.--

Im Verlaufe der Verwertungskampagne sind für gewöhnliche Mostbirnen 7 Franken und für Spezialmostbirnen 8 bis 10 Franken bezahlt worden. Bei den Mostäpfeln stiegen die Preise von anfänglich 8 bis 9.50 Franken für gewöhnliche Mostäpfel und 12.Franken für Spezialmostäpfel allmählich auf 12 bzw. 14 Franken. Die Brennobstpreise blieben während der ganzen Verwertungskampagne bei 5.50 Franken. Für das Fallobst wurden 4 bis 5.50 Franken bezahlt.

2. Kirschenverwertung Mit einem Ertrag von 3500 Wagenladungen zählte die Kirschenernte 1959 zu den kleinen Ernten. Die Inlandproduktion genügte bei weitem nicht zur Deckung des Bedarfes. Es mussten deshalb beträchtliche Mengen Kirschen eingeführt werden. Unter diesen Umständen erübrigten sich behördliche Massnahmen für die brennlose Verwertung der Kirschenernte. Leider liess der sehr bescheidene Ernteertrag die Abgabe verbilligter Kirschen an Berggemeinden nicht zu. Ferner erlaubte sie es nicht, der Nachfrage nach entsteinten Kirschen zu genügen. Die von den regionalen Obstvorbörsen festgelegten Produzentenpreise lagen zwischen 100 und 120 Franken je 100 kg Tafelkirschen. Die Konservenkirschen erreichten Preise von 95 bis 100 Franken je 100 kg; für Brennkirschen wurden 85 bis 90 Franken und mehr bezahlt.

3. Umstellung des Obstbaues Die Alkoholverwaltung hat im Berichtsjahr die Umstellung des Obstbaues nach den Richtlinien unseres Beschlusses vom 19. September 1955 und den hierzu von ihr erlassenen Weisungen vom 1. Juli 1958 weitergeführt und in Verbindung mit den Kantonen die erforderlichen Vorkehren in die Wege geleitet.

Die Aufwendungen für die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues, einschliesslich der Auslagen für die Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten, beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 518 611.95 Franken. Diese Summe umfasst die Saldi aus den Abrechnungen für das vergangene Jahr sowie Vorschussleistungen für das Jahr 1959/60.

Die grosse Obsternte des Jahres 1958 mit ihren ausserordentlichen Schwierigkeiten und hohen Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Verwertung, legte es erneut nahe, die bisherige Zielsetzung der Obstbauumstellung einer

1166 gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Die Alkoholverwaltung hat dies in Verbindung mit den Fachorganisationen und den Fachleuten getan. Diese Prüfung hat ergeben, dass das Ziel, wie es im obenerwähnten Bundesratsbeschluss und in den Weisungen der Alkoholverwaltung festgelegt ist und in den Grundzügen bereits seit den Nachkriegsjahren verfolgt wird, keiner Änderung bedarf. Diese Zielsetzung besteht darin, den Tafelobstbau wie den Mostobstbau umfang- und qualitätsmässig auf die gegebenen Absatzmöglichkeiten auszurichten und dementsprechend einzuschränken und ihn gleichzeitig rationell zu gestalten. Das bedeutet vor allem eine starke Verminderung des Mostobstbaues, insbesondere des Mostbirnbaumbestandes, dessen Ausdehnung die Absatzmöglichkeiten für Obstprodukte weit übersteigt.

Während die Zielsetzung der Obstbauumstellung heute allgemein als zutreffend anerkannt wird, muss das Tempo der Umstellung als ungenügend bezeichnet werden. Die Alkoholverwaltung hat denn auch nach Mitteln und Wegen gesucht, um eine Beschleunigung herbeizuführen. So sind in der Kampagne 1959/60 die Vorarbeiten für eine Ausscheidung der für den Marktobstbau ungeeigneten Lagen getroffen worden. Es besteht Einigkeit darüber, dass in weiten Gebieten Obstbau betrieben wird, wo er in Anbetracht der'Anforderungen, die an die rationelle Produktion von Qualitätsobst für den Markt gestellt werden müssen, aus klimatischen und betriebswirtschaftlichen Gründen sowie mangels Eignung des Bodens gar nicht hingehört. In diesen Gebieten handelt es sich darum, den Obstbau auf die Selbstversorgung der Betriebe zu beschränken.

Im Zusammenhang mit der Verwirklichung dieses Zieles kommt der fachlichen und wirtschaftlichen Beratung der Obstproduzenten grosse Bedeutung zu. Im abgelaufenen Jahr ist deshalb die Ausbildung der für die Durchführung der Obstbauumstellung eingesetzten Fachleute intensiviert worden. In besonderen Ausbildungskursen wurde ihnen Gelegenheit geboten, ihre Kenntnisse zu erweitern. Ein auf Veranlassung der Alkoholverwaltung gebildeter Arbeitsausschuss für Fragen der Ausbildung im Obstbau hat sich dieser Aufgabe eingehend angenommen.

Im Berichtsjahr sind ferner erstmals in einzelnen Kantonen und Gemeinden die im Gange befindlichen Güterzusammenlegungen massgeblich in den Dienst der Rationalisierung des Obstbaues gestellt
worden. Hierzu haben die von der Alkoholverwaltung gewährten besonderen Beitragsleistungen beigetragen.

Trotz dieser Vorkehren ist es auch im Berichtsjahr nicht gelungen, in der Umstellung des Obstbaues soweit voranzukommen, wie dies angesichts der Sachlage wünschenswert wäre. Diese Tatsache, die zum Teil auf mangelnde Einsicht und Bereitschaft der Obstproduzenten zurückgeführt werden muss, ist um so unerfreulicher, als die Alkoholverwaltung und die kantonalen Zentralstellen für Obstbau es an einer intensiven Aufklärung und Beratung der Obstproduzenten nicht haben fehlen lassen. Wohl konnten in obstbaugünstigen Lagen in der Rationalisierung und Modernisierung des Obstbaues weitere Fortschritte

1167 erzielt werden. Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass der Bestand an unerwünschten Obstbäumen immer noch viel zu gross ist und den Hauptgrund für die zunehmenden Verwertungsschwierigkeiten bildet.

Angesichts der geschilderten Sachlage ist es nicht verwunderlich, dass auch in der Öffentlichkeit in zunehmendem Masse eine Kritik laut wurde, die nach strengeren Massnahmen im Obstbau rief. In einer «Kleinen Anfrage» vom 23.März 1960 hatte Nationalrat Tschopp den Bundesrat angefragt, welche Massnahmen er vorsehe, damit die Sanierung des Obstbaumbestandes beschleunigt werden kann. In unserer Antwort haben wir auf die im zweiten Landwirtschaftsbericht vom 29.Dezember 1959 aufgeführten Massnahmen zur beschleunigten Umstellung unseres Obstbaumbestandes hingewiesen, die auch in unseren vorstehenden Ausführungen aufgezählt sind. Eine Gesetzesrevision, wie sie der Anfragesteller antönt, wäre erst erforderlich, wenn für die strukturelle Umgestaltung des Obstbaues Zwangsmassnahmen in Erwägung gezogen werden müssten.

Ein nicht zu übersehendes Hindernis einer erfolgreichen Neuorientierung unseres Obstbaues liegt offensichtlich in den Preisverhältnissen. Es zeigte sich, dass die bisherigen Mostobstpreise, namentlich die Mostbirnenpreise, in ihrer Wirkung darauf hinauslaufen, die unzeitgemässe Struktur eines grossen Teils unsöres derzeitigen Obstbaues zu konservieren und zu begünstigen, statt der fälligen Neuorientierung den Weg zu ebnen. Der Bundesrat sah sich deshalb veranlasst, im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Verwertung der Kernobsternte 1960 die Schlussfolgerung zu ziehen und den Preis für die überschüssigen Mostbirnen auf die Stufe des Brennobstpreises zu senken. Er erwartet von dieser Preismassnahme einen Impuls für die Beschleunigung der Obstbauumstellung. Auch in Zukunft wird die Preispolitik, und zwar sowohl für Mostobst wie für Tafelobst, vermehrt in den Dienst einer sinnvollen Gestaltung des Obstbaues gestellt werden müssen.

Der Bundesrat wird es aber nicht bei dieser Massnahme bewenden lassen, sondern die Umstellung des Obstbaues auch weiterhin materiell und finanziell unterstützen. Die Eichtlinien hierfür sind bereits in unserem Beschluss vom 19. September 1955 niedergelegt worden.

Für das Jahr 1961 ist ferner eine neue eidgenössische Obstbaumzählung in Aussicht genommen. Die
Vorarbeiten hiefür sind im Gange. Diese Zählung wird es erlauben, den derzeitigen Baumbestand mit den Ergebnissen der Zählung von 1951 in Vergleich zu setzen und daraus wertvolle Schlussfolgerungen zu ziehen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Hauptaugenmerk aller Anstrengungen zur Umstellung des Obstbaues auf die Beschränkung der Marktobstproduktion gelegt werden muss. Der Obstbau kann und darf in Zukunft nur dort seinen Platz haben, wo wirkliche Aussichten für dessen Erhaltung als lohnenden Betriebszweig der landwirtschaftlichen Produktion bestehen. Die tatkräftige Mitwirkung aller Beteiligten, namentlich auch der Kantone und der

1168 Fachorganisationen, ist dabei unerlässlich. Von Wichtigkeit ist aber auch die Selbsthilfe aller Obstproduzenten, auf die übrigens auch das Alkoholgesetz in Artikel 24quater ausdrücklich abstellt und ohne die eine tatsächliche Besserung der Verhältnisse nicht erwartet werden kann. Man wird sich auch darüber Rechenschaft geben müssen, dass die gesetzlichen Sicherungen für die Ernteverwertung zur Voraussetzung haben, dass mit der Umstellung des Obstbaues wirklich ernst gemacht wird.

4. Gesamtübersicht der Aufwendungen für die Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues im Geschäftsjahr 1959/60 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor, die auch Aufwendungen umfasst, welche mit Massnahmen früherer Jahre, insbesondere des Jahres 1958/59 zusammenhängen.

Franken Aufklärung und Werbung für Obst und Obstprodukte . . . .

292076.82 Abgabe von verbilligtem Frischobst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung 297011.58 Beiträge an Forschungs-und Versuchswesen 26672.10 Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung 95506.81 Verwertung von Obstüberschüssen 1688418.85 Konzentratverwertung 2194582.45 Tresterverwertung 610481.80 Beiträge an Organisationen , 175810.69 Aufwendungen für die Obstverwertung

5 880 555.10

zuzüglich: Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues, einschliesslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten

518611.95

Zusammen . 5899167.05

V. Einkauf gebrannter Wasser A. Inländische Erzeugung a. S p r i t Für den durch die Zuckerfabrik und Eaffinerie Aarberg AG und die Cellulosefabrik Attisholz AG im Geschäftsjahr 1959/60 abgelieferten Alkohol wurden folgende Übernahmepreise franko Abgangsstation festgesetzt:

1169 Zuckerfabrik und Raffinerie Aarberg AG Für 8000 hl 100 Prozent

Übemahmepreis je hl 100 Prozent Franken

Feinsprit I

aus inländischer Melasse .

aus ausländischer Melasse

106.-- 68.--

Vor- und Nachläufe aus inländischer Melasse aus ausländischer Melasse.

94. -- 56.--

Cellulosefabrik Attisholz AG Für die ersten 20 000 hl 100 Prozent Feinsprit I Sekundasprit II Vor-und Nachläufe

73.-- 63.-- 61.--

Für die 20 000 hl 100 Prozent übersteigende Menge Feinsprit I Sekundasprit II Vor-und Nachläufe

54.-- 44.-- 42.--

Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung übernommen: Rohstoff und Lieferant

Sorte

Melasse der Zuckerfabrik und Raffinerie Aarberg AG Feinsprit I Feinsprit II

Menge

Durchschnittspreis Je hl 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Franken

Franken

548,02 4 580,14

5 128,16 Sulfitablaugen der Cellulosefabrik Attisholz AG Feinsprit I Sekundasprit II Vor- und Nachläufe Diverse · Rohsprit Übernommene Ware franko Abgangsstation Frachten Insgesamt franko Lager

92.28

473249.20

56.05 33.37

2477218.80 4792.--

59.74 1.27 61.01

2955260.-- 63073.50 3018383.50

16 276,32 22 764,89 5158,15 44199,36 143,60 49471,12 49471.12

1170 b. Kernobstbranntwein Mit Beschluss vom 8. September 1959 haben wir die Übernahmepreise für den abgelieferten Kernobstbranntwein je Liter 100 Prozent franko Abgangsstation oder Übernahmestelle wie folgt festgesetzt : 1. Gewerbliche Brenner und Brennauftraggeber für die ersten 3 000 Liter 100 Prozent für weitere 7 000 Liter 100 Prozent für weitere 15 000 Liter 100 Prozent für die 25 000 Liter 100 Prozent übersteigende Menge

Franken 2.50 2.40 2.80 2.20

2. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber sowie kleingewerbliche Brenner und Brennauftraggeber

8.--

Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung übernommen: Menge

Übernommene Ware franko Abgangsstation Frachten Total franko Lager

hl 100 Prozent 8 010,26

8 010,26

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

Kosten

Franken

Franken

252.27 2.60

2 020 745.65 20 873.80

254.87

2 041 619.45

Nachzahlungen gemäss unserem Beschluss vom l O.Oktober 1958 zum teilweisen Ausgleich des Mindergehaltes an Alkohol von zum Brennen verwendeten Obstsäften

228 927.60

Insgesamt im Geschäftsjahr 1959/60 bezahlt

2 270 547.05

Von den übernommenen 8010,26 hl 100 Prozent entfallen 2386,32 hl 100 Prozent auf Sammelabnahmen Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 5628,94 Einzelablieferungen (Gewerbebrenner und gewerbliche

Kernobstbranntwein (in der Hauptsache hl 100 Prozent auf Brennauftraggeber).

1171 B. Einfuhr Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung eingeführt: Menge

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

hl 100 Prozent

Franken

Alkohol absolutus II 10 693,59 Feinsprit I I .

. . . . 27 110,22 Sekundasprit I u n d I I . . . . 1 289,26 Insgesamt unverzollt franko 39 093,07 Grenze .

. . .

Frachten . . .

. . ' . . . .

Insgesamt unverzollt franko Lager 89 093,07 Zoll- und Stempelgebühren . . .

Insgesamt franko Lager verzollt . 39 093,07

68.25

32.74 29.12 42.34 1.15 43.49 2.61 46.10

Kosten Franken

729 834 70 887715 80

37544.35 1 655 094 85 44939.65 1700034.50 102347.15 1 802 381 . 65

C. Rektifikation Im Berichtsjahr fand keine Eektifikation statt.

VI. Verkauf gebrannter Wasser Im Berichtsjahr wurden abgesetzt : Sorte

Sprit z u m ^Çrinkverbrauch . . . .

Kernobstbranntwein . . . .

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biechund Schönheitsmitteln . . . .

Denaturierter Sekundasprit . . .

Industriesprit . .

Zusammen

DurchMenge schnittspreis hl 100 Prozent Je hl 100 Prozent Franken

Franken

15 957,78 15 548 01

1101.54 820 61

17578203.50 12 750 854 95

17 501,65 31 514,67

472.40 76.72 87 52

8267836.-- 2417787.65 5404508 15 46427190.25

61 750 93

142 273,04 q

Fuselöl Denaturier- und Zusatzstoffe . .

Preisdifferenzen . .

. . . .

Insgesamt

Erlös

3 24

123,60

Jeq 136 10 214.20

441 26474.60 6 873 55 46460979.40

Die Frachten ab Lager der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation betrugen für die verkauften 125142,86 q (142415,81 hl 100%) insgesamt 524 695.10 Franken oder 4.19 Franken je q (Fr. 8.68 je hl 100%).

1172 Einen Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denen früherer Jahre ermöglicht nachstehende Übersicht über den Absatz an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung.

In den Jahren 1950/51 bis 1959/60 wurden im Inland abgesetzt: Geschäftsjahr

Sprit zum Trinkverbrauch

Sprit zur HerstelIndustricvon pharmasprit und Kernobst- lung zeutischen Erzeugbranntweln nissen, Riech- und denaturiertei Sekundasprit Schönheitsmitteln

Zusammen

hl 100 Prozent

1950/51 14 443,21 6 399,65 1951/52 13 995,10 8 387,07 1952/53 14 155,71 9 273,15 1953/54 14411,72 7371,13 1954/55 14 655,39 8 502,47 1955/56 15 318,79 9 859,86 1956/57 16 466,23 11 945,88 1957/58 17 928,85 17 810,84 1958/59 17 894,86 15 256,64 1959/60 15 957,78 15 548,01

12 839,10 11 955,55 12 497,59 13 002,82 13 319,45 13 842,94 14 976,20 15 773,88 18 804,76 17 501,65

65 104,35 98 286,31 64 580,68 98 918,40 63 462,83 99 389,28 67 598,21 102 383,88 73 520,28 109 997,59 76 541,93 115 563,52 84 105,01 127 493,82 83 564,77 135 078,34 85 629,13 137 585,39 93 265,60 142 273,04

Der Verkauf an gebrannten Wassern, der bereits in den vorangegangenen Jahren andauernd angestiegen war, hat im Berichtsjahr wieder eine Steigerung um 4700 hl 100 Prozent oder 3,3 Prozent aufgewiesen.

Die Zahl der Bewilligungen für den Bezug und die Verwendung von Sprit zur Herstellung von p h a r m a z e u t i s c h e n Erzeugnissen, Eiechund Schönheitsmitteln, belief sich Ende Juni 1960 auf 3543. Diese Bewil ligungen verteilen sich auf folgende Verbraucherkategorien: Apotheken Drogerien Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte.

Laboratorien Spitäler Ärzte, Zahnärzte Homöopathen Hersteller von Riech- und Schönheitsmitteln . .

Essenzenfabriken .

Tabakfabriken Andere

1106 1254 181 109 149 15 81 484 81 20 68

1178 Für den Bezug von Industriesprit wurden 1570 Bewilligungen abgegeben. Diese verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen : Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Lack- und Farbenfabriken Uhrenindustrie Graphische Anstalten Essigfabriken Pulverfabriken Andere

76 152 280 160 860 145 9 5 883

.» . .

VII. Besteuerung gebrannter Wasser A. Abgaben auf Spezialitätenbranntwein und Eernobstbianntwein Gemäss unserem Beschluss vom S.September 1959 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser wurden die bisherigen Steueransätze unverändert beibehalten. Sie betrugen für das Berichtsjahr: Fr. je Liter 100 Prozent

Spezialitätenbranntwein 5.-- Kernobstbranntwein für Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber sowie kleingewerbliche Betriebe 5.20 für die übrigen gewerblichen Betriebe 5.70 Insgesamt wurden im Berichtsjahr 1959/60 26 890 .Steuerrechnungen mit einem Gesamtbetrag von 8627455.40 Franken ausgestellt, gegenüber 8 532 659.50 Franken im Geschäftsjahr 1958/59. Davon entfallen 6 231 816.50 Franken auf Spezialitätenbranntwein und 2 395 638.90 Franken auf Kernobstbranntwein.

An gewerbliche Betriebe wurden 15 108 Steuerrechnungen im Betrage von 5 577 240 Franken für Spezialitätenbranntwein und von l 457 190.85 Franken für Kernobstbranntwein ausgestellt, was total 7 084 430.85 Franken ergibt.

11 787 Steuerrechnungen wurden für Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber ausgestellt, mit einem Steuerbetrag von l 593024.55 Franken, wovon 654576.50 Franken auf Spezialitätenbranntwein und 988 448.05 Franken auf Kernobstbranntwein entfallen.

1174 Über die Entwicklung der in den letzten fünf Geschäftsjahren zur Steuer veranlagten Mengen Spezialitäten- und Kernobstbranntwein und die entsprechenden Steuerbeträge, gibt nachstehende Tabelle Aufschluss.

Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Geschäftsjahr

1955/56

1956/57 1957/58 1958/59 1959/60

Spezialltätenbranntweln

Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter 100 Prozent

Franken

Liter 100 Prozent

Franken

. .

1 341 934

. . .

6709671.-- 4874696.-- 3027047.50 5253465.50 6231816.50

414 033

974 939 605 409 1 050 693 1 246 368

2268741.40 2144130.95 907996.30 3279194.-- 2395638.90

392 491 167 261 590 195 439 581

Die Tabelle zeigt, dass entsprechend den Brnteschwankungen die Steuerbeträge steten Veränderungen ausgesetzt sind.

Wie sich die Entwicklung bei den gewerblichen Betrieben einerseits und bei den Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern andererseits in den letzten Jahren vollzogen hat, wird durch folgende Übersicht veranschaulicht.

Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerreohnungen Geschäftsjahr

Kernobstbranntwein

Spezialitätenbranntwein Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter lOOProzent

Franken

Liter lOOProzent

Franken

Gewerbliche Betriebe 1955/56 1 210 271 6051359.50 1956/57 4087728.50 817 545 1957/58 2256154.-- 451 231 1958/59 931 049 4655248.-- 1959/60 1 115 448 5577240.-- Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 1955/56 131 662 658311.50 1956/57 786967.50 157 393 770893.50 1957/58 154 178 1958/59 598217.50 119 643 1959/60 130 915 654576.50

257 755 230 969 85686

479 157 259 110 156 278 161 521 81575

111 038 180 470

1456094.10 1 804221.15

483806.15 2701798.80 1457190.85 812647.30 839909.80 424190.15 577395.20 938448.05

Einschliesslich der im Geschäftsjahr 1959/60 erhobenen Monopolgebühren für das Brennen ausländischer Eohstoffe im Inland von 37 455.30 Franken erreichte die Steuerveranlagung 1959/60 einen Betrag von 8 664 910.70 Franken.

1175 Laut Betriebsrechnung betrugen die Steuereinnahmen 8 780 540.45 Pranken. Sie überstiegen den veranlagten Steuerbetrag um rund 100 000 Franken.

Diese Differenz entstand deshalb, weil vor Rechnungsabschluss des Vorjahres noch eine erhebliche Anzahl Steuerrechnungen ausgestellt wurden, die erst im Berichtsjahr zur Zahlung fällig wurden.

Am 80. Juni 1960 betrugen die Steuerausstände 635 422.45 Franken.

B. Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren Die an der Landesgrenze erhobenen Monopol- und Ausgleichs gebühr en verteilen sich auf folgende Hauptrubriken:

Franken

kg

Rohstoffe zu BrennereiZwecken: Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet und dgl Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus und del Trauben, frische und ge' trocknete Trauben- und Obsttrester, Weinhefe Enzianwurzeln, frische und getrocknete Bier- und Presshefe . . . .

Branntweine, Liköre und dgl.

Wermut Weinspezialitäten, Süssweine und hochgradige Naturweine Pharmazeutische Erzeugnisse, Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen Parfumerie, Cosmetica und dgl.

Ausgleichsgebühren Pauschale für Reisendenverkehr und Verschiedenes . .

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag

Rohstoffe und Erzeugnisse

280 811

Franken

kg

196591.20 ' 280 811 196591.20

9631

13967.60

9631

13967.60

761 131

113270.10

5046

140.15

188

60.75

138

60.75

821 127 150624.30 292 457 137 461 .55 40 36.20 36.20 40 2 426 840 17020983.55 2 426 778 16879082.75 1 503 537 905122.05 1 503 537 905122.05 6 187 438 3751138.80 6 186 864 3715632.70

165 475 153127.05 165 475 148075.75 134 946 270070.85 134 931 270021.05 1 147 636 287455.20 1 121 055 282709.80

36220.--

36220.--

Total 12938750 22898667.65 12 126 763 22585121.55 \

1176 Franken

An der Landesgrenze wurden an Monopol- und Ausgleichsgebühren bezogen 22 898 667.65 abzüglich Bückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten Rohstoffen, auf eingeführten Waren und gebrannten Wassern, bei denen sich nachträglich herausgestellt hat, dass sie nicht oder nicht in vollem Umfang monopolgebührenpflichtig sind

313546.10 22585121.55

Hierzu kommen die Monopolgebühren auf der inländischen Erzeugung von Branntwein aus ausländischen Rohstoffen . .

37 455.30

Zusammen 22 622 57 6.85 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich der Eingänge aus Rückerstattung fiskalischer Ausfälle bei Straffällen, entfallen auf ausländische Früchte und Beeren 16 370.30 Franken, ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester 12 464.90 und der Rest von 8620.10Franken auf andere Rohstoffe.

C. Rückvergütung von" Abgaben und Monopolgewinn für ausgeführte gebrannte Wasser und alkoholhaltige Erzeugnisse Für die im Geschäftsjahr 1959/60 zur Ausfuhr gebrachten alkoholhaltigen Erzeugnisse gelangten die mit unserem Beschluss vom I.September 1959 festgesetzten Rückvergütungssätze zur Anwendung.

In der Zeit vom I.Juli 1959 bis 30. Juni 1960 wurden insgesamt 127 052,3 Liter 100 Prozent Alkohol ausgeführt.

Die für diese Alkoholmenge geltend gemachten Rückvergütungsguthaben betrugen dazu Schlusszahlungen für die Ausfuhren des Jahres 1958/59 . .

Franken 721 775.95 178 827.70

Im Geschäftsjahr 1959/60 wurden insgesamt ausbezahlt . . . .

900103.65 671 485.90

Verbleiben auf Rechnung 1960/61

228617.75

Vili. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1960 sind bis 30. Juni 1960 insgesamt 562 Bewilligungen für den Grosshandel und 239 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze hinaus ausgestellt worden, gegenüber 551 Grosshandels- und 233 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

1177

IX. Straffälle Am 30. Juni 1959 waren unerledigt Im Berichtsjahr kamen hinzu

326 Fälle 675 » Zusammen

Davon sind durch Vollzug erledigt Verbleiben auf 30. Juni 1960 zur Erledigung .

1001' Fälle 645 » 356 Fälle

Von den 356 nicht erledigten Fällen sind 199 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 157 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 675 Fällen wurden 629 durch Organe der Alkoholverwaltung und 46 durch die Zollverwaltung eingereicht.

Nach der Art der Widerhandlungen entfielen auf: - Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration - Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren - Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein .

- andere unbefugte Herstellung gebrannter Wasser - Brennenlassen mit der Brennkarte eines Dritten - Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung - Widerhandlungen gegen die Buchführungs- und Kontrollvorschriften - Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend die Lohnbrennerei - vorschriftswidrige Verwendung von verbilligtem Sprit oder Industriesprit sowie Vergehen betreffend die Kontrollbuchführung für Sprit - Widerhandlungen verschiedener Art Zusammen

46 Fälle 192 22 80 86

» » » »

17

»

217

»

20. » 43 >; 2 » 675 Fälle

Ausserdem hat die Zollverwaltung, gestützt auf die Ermächtigung des Finanz- und Zolldepartements gemäss Artikel 60 des Alkoholgesetzes, im Berichtsjahr 501 Alkoholschmuggelfälle von geringer Bedeutung zusammen mit dem Zollstrafverfahren abgewandelt und erledigt.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 675 Straffällen sind 518 entschieden worden. 448 Fälle wurden mit einer Busse gemäss den Artikeln 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 56 mit einer Verwarnung und 7 mit einer Ordnungsbusse erledigt. In 7 Fällen wurde das Strafverfahren wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes bzw. wegen Verjährung eingestellt.

Bundesblatl. 112. Jahrg. Bd. II.

85

1178 Im ganzen wurden im Berichtsjahr an Bussen 44 277.65 und an Ordnungsbussen 170 Franken verhängt. Kosten wurden im Betrage von 6878.20 Franken auferlegt.

Am 80. Juni 1960 waren an Bussen ausstehend 74 788.85 Franken.

Im Berichtsjahr wurden Bussen im Betrage von 59 887.65 Franken verteilt: Franken

An die Kantone des Begehungsortes An die Gemeinden des Begehungsortes An den Bussenfonds der Alkoholverwaltung Kosten und Ordnungsbussen: An die Alkoholverwaltung

16022.95 16022.95 16026.60 11815.15 59887.65

Der Bussenfonds der Alkoholverwaltung hatte auf den 1. Juli 1959 einen Bestand von Einnahmen 1959/60 Verzinsung Ausgaben 1959/60 Bestand auf 80. Juni 1960

199286.20 19227.80 5977.10 224441.10 34608.90 189882.20

X. Rechnung und Bilanz A. Betriebsrechnung 1. Einnahmen ,w TT

i

n

i

TVT

Rech nun c 1959/60

Voranschlag 1059/60

41 Verkauf gebrannter Wasser Franken Franken 411 Verkauf von Sprit zum Trinkverbrauch 17 578 203.50 13 194 000 412 Verkauf von Kernobstbranntwein . . 12758854.95 9840000 418 Verkauf von Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Kiechund Schönheitsmittel 8267836.-- 6618000 414 Verkauf von denaturiertem Sekundasprit 2417787.65 2810000 415 Verkauf von Industriesprit 5404508.15 5001000 416 Verkauf von Fuselöl 441.-- zur Vormerkung 417 Verkauf von Denaturier- und Zusatzstoffen 26474.60 25000 419 Preisdifferenzen 6878.55 zur Vormerkung Übertrag 46460979.40 86988000

1179 Rechnung 1959/60 Franken

Übertrag 46460979.40 42 'Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen Steuerdebitoren auf Pranken '1. Juli 1959 755033.60 421 Steuern auf Spezialitätenbranntwein . . . . 6231816.50 422 Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein 2395638.90 424 Monopolgebühren im Inland 37455.30 9419944.30 abzüglich Steuerdebitoren auf Franken 30.Juni 1960 635422.45 Erlasse und Verluste . . 8981.40

639403.85

43 Miet- und Pachtzinseinnahmen o 431 Zentralverwaltung 432 Lager 49 Übrige Einnahmen 491 Verkauf von Gebinden 492 Verkauf von Altmetall

36 983 000

5 000 000 2 000 000

40000

8780540.45

423 Monopolgebühren an der Grenze . . 22585121,55 425 Bewilligungsgebühren - Bewilligungen für den Grosshandel - Einfuhrbewilligungen für Mostobst - und Obsterzeugnisse - Ausfuhrbewilligungen für Kernobstund Kernobsterzeugnisse - Gebühren für Einfuhr von Speisekartoffeln '.

- Drucksachen für Kartoffelhandelsfirmen

Voranschlag 1959/60 Franken

57650.--

12 000 000

55000

179.90 zur Vormerkung 469.45 zur Vormerkung 2900.--- zur Vormerkung 5623.-- zur Vormerkung 56295.10 15484.40

55500 14500

41 578.55 zur Vormerkung 57761.-- zur Vormerkung Übertrag 78 064 582.80 56 148 000

1180 Rechnung 1H5960 Franken

Voranschlag 1959/60 Franken

Übertrag 78064582.80 56148000 493 Zinseinnahmen und übrige Einnahmen -Zinseinnahmen 1017571.20 806000 - Übrige Einnahmen 67 639.01 zur Vormerkung Total Einnahmen 79 149 793.01 56 954 000 2. Ausgaben

31 Beschaffung gebrannter Wasser 311 Beschaffung von Sprit zum Trinkverbrauch 312 Beschaffung von Kernobstbranntwein 313 Beschaffung von Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Eiechund Schönheitsmittel 814 Beschaffung von denaturiertem Sekundasprit . '.

315 Beschaffung von Industriesprit . . .

316 Beschaffung von Fuselöl 317 Beschaffung von Denaturier- und Zusatzstoffen

677478.50 2 512 732.10

900000 3 120 000

958182.55

1050000

1728123.-- 2250000 2498435.70 4275000 301.20 zur Vormerkung 31215.04

21000

33 P e r s o n a l a u f w a n d 331 Zentralverwaltung 332 Lager

3749570.30 340059.30

3780000 '396000

34 Sachausgaben 341 Zentralverwaltung 342 Lager

414493.55 105512.20

410000 100000

35 Unterhalt der Gebäude undEinrichtungen 351 Zentralverwaltung 352 Lager

94588.55, 350121.80

545000 350000

37 Förderung der O b s t v e r w e r t u n g und Umstellung des Obstbaues 371-376 Förderung der Obstverwertung . 5380555.10 . 378-379 Umstellung des Obstbaues . . .

518611.95 Übertrag 19359980.84

8000000 1_000 000 26397000

1181 Rechnung 1959/60 Franken

Übertrag 19359980.84 38 Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g

Voranschlag 1959/60 Franken

26397000

Franken

Gesamtaufwendungen . .

Bundesbeitrag Total zu Lasten der Alkoholverwaltung . . . .

18728042.75 5900000.-- 12828042.75 12828042.75

89 Übrige Ausgaben 391 Beschaffung von Gebinden . . '. . .

892 Zinsausgaben 894 Frachten beim Verkauf. . ' . . . . .

895 Beratungen und Gutachten

8000000

20494.-- zur Vormerkung 6866.95 7000 524695.10 520 000 12 487.75 25 000

396 Diverse Vergütungen - Vergütung an die Eidgenössische Zollverwaltung 1100264.25 600000 - Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen . . .

671485.90 500000 .,- Kesselwagenmiete 833.55 ' -- 897 Brennereiaufsichtstellen 1037788.25 1045000 898 Brennereiwesen - Ankauf von Brennapparaten . . .

108302.95 100000 - Ankauf von Altmetall 4 703.75 zur Vormerkung - Übrige Ausgaben 152.90 zur Vormerkung Total Ausgaben 35675598.94

36994000

3. Betriebsergebnis Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben

79149793.01 35675598.94

56954000 36994000

43474194.07

19960000

Einnahmenüberschuss Vor trag aus dem Vorjahre

43474194.07 81404.06

19960000 --

Zur Verteilung verfügbare Summe

43555598.13

19960000

Einnahmenüberschuss

.

B. Abschluss

1182 G. Verwendung des Einnahmenüberschusses Zuweisung an den Bund : 3 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) Zuweisung an die Kantone : 8 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) Einlage in den Eeinertragsausgleichsfonds Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds Vortrag auf neue Eechnung

14144976.-- 14144976.-- 10 000 000. -- 5 200 000. -- 65646.13 43555598.13

Wie aus den obenstehenden Zahlen ersichtlich ist, übersteigt das Ergebnis der Betriebsrechnung 1959/60 den budgetierten Einnahmenüberschuss beträchtlich. Bei den Einnahmen ergaben sich Mehreingänge von 12 Millionen Franken aus Monopolgebühren und Steuern und von 9,5 Millionen Franken aus dem Verkauf gebrannter Wasser. Mehreinnahmen sind beim Verkauf namentlich deshalb zu verzeichnen, weil die Marktverhältnisse die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr veranlasst haben, in bedeutendem Umfang auf die Vorräte zu greifen, das heisst auf eine Ware, die niedrig zu Buche steht. Die Ausgaben blieben um 1,3 Millionen Franken hinter dem Voranschlag zurück. Zwar mussten für die Verwertung der grossen Kartoffelernte 1959 4,8 Millionen Franken mehr verausgabt werden als vorgesehen war, doch sind die Aufwendungen für die Beschaffung gebrannter Wasser sowie für Verwertungsmassnahmen der Obsternte 1959 und für die Umstellung des Obstbaues um 6,3 Millionen Franken hinter den budgetierten Ausgaben zurückgeblieben.

Angesichts des guten Ergebnisses lag es nahe, dem Eeinertragsausgleichsfonds den Betrag von 3 Millionen Franken wieder zuzuwenden, der ihm letztes Jahr zur Ermöglichung einer angemessenen Vergütung an Bund und Kantone und eines ausreichenden Alkoholzehntels entnommen worden war. Da aber mit der Möglichkeit des Wiederauftretens grosser Obst- und Kartoffelernten und entsprechend hohen Aufwendungen zu rechnen ist, schien es angezeigt, diese Eeserveeinlagen auf 10 Millionen Franken zu erhöhen. Ferner wurden im Hinblick auf bevorstehende Bauaufgaben dem Bau- und Erneuerungsfonds 5,2 Millionen Franken zugeführt.

Gemäss Artikel 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Erteilung von Versandbewilligungen für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Diese Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 244 700 Franken.

Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Einnahmenüberschuss und : an Kleinhandelsversandgebühren:

1183 Anteil am Einnahmenüberschuas (Fr. 3.-- Je Kopf)

Kantone

Zürich .

Bern . .

Luzern .

Uri. . . .

Schwyz . .

Obwalden .

Nidwaiden Glarus . .

Zug . . .

Frei bürg .

Solothurn .

Basel- Stadt .

Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Bh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graub ünden Aargau .

Thurgau . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis Neuenburg Genf

Franken 2 331 006

. .

Insgesamt

2 405 829 669 747 85 668 213 246 66 375 58 167 112 989 126 717 476 085 511 524 589 494 322 647 172 545 143 814 40281 927 318 411 300 902 346 449 214 525 165 1 132 755 477 534 384 456 608 754 14 144 976

Kleinhandebversandgebühren Franken 40327 41 621 11 587 1474

3 689 1 148 1 006 1 955 2192 8236 8 849 10198 5582 2985 2488 697 16043 7 115 15 611 7771 9085 19597 8261 6 651 10 532 244700

Zur Auszahlung gelangen insgesamt Franken 2 371 333

2 447 450 681 334 87142 216 935 67523 59173 114944 128 909 484 321 520 373 599 692 328 229 175 530 146 302 40978 943 361 418 415 917 957 456 985 534 250 1 152 352 485 795 391 107 619 286 14 389 676

Bei der gemäss vorstehender Rechnung vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz: D. Bilanz 1. Aktiven 11 U m l a u f v e r m ö g e n 111 Kassa 112 Postcheck 118 Bank- und eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen Franken - Schweizerische Nationalbank . . .

258871.22 - Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen 41978262.40 114 Wertschriften 7 ...

115 Debitoren 117 Lagervorräte 119 Transitorische Aktiven

Franken 88403.04 207166.84

42226633.62 21048211.40 850462.40 2699689.-- 7905596.80

Übertrag

74971163.60

1184 Franken

Übertrag

74971163.60

12 Anlagevermögen Franken 121 Immobilien - Verwaltungsgebäude in Bern . . . l 764 325.60 - Lagerhausbauten und Einrichtungen 13482347.26 - Übrige Liegenschaften in Bern . .

642 000. -- - Baukonto Bern 81009.40 - Baukonto Delsberg 6 083.35 - Baukonto Schachen 90828.05 16066593.66 91037757.26 Kautionen 2 327 348 Franken als Hinterlagen der Spritbezüger.

2. Passiven 21 Fremdkapital 211 Kreditoren 212 Verteilungskonti - Verteilung an den Bund 14144976.-- - Verteilung an die Kantone . . . . 14 144 976. -- - Kleinhandelsversandgebühren. . .

244 700. -- - Bussen Verteilung 87009.20 213 Transitorische Passiven 22 Eigenkapital 221 Rückstellungen -Versicherungsfonds 5000000.-- - Reinertragsausgleichsfonds . . . . 19000000.-- -Betriebsfonds 2000000.-- - Bussenfonds 189832.20 - Bau-und Erneuerungsfonds . . . 9700000.-- 222 Eeserven - Ordentlicher Eeservefonds 223 Gewinnvortrag 224 Diverse Passiven 23 W e r t b e r i c h t i g u n g e n ' 231 Amortisationen - Immobilien Kautionen 2 327 348 Franken als Hinterlagen der Spritbezüger.

4278.60

28621661.20 4442571.85

35889832.20 5000000.-- 65646.13 1125094.42

15888672.86 1)1037757.26

1185 Zu den einzelnen Bilanzposten haben wir noch folgende Bemerkungen anzubringen : Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: Spritbezüger-Debitoren Bussen-Debitoren Diverse Debitoren . . <

·

Franken 765728.55 74733.85 10000.-- 850462.40

Die Aktivposten «Verwaltungsgebäude in Bern, Lagerhausbauten und Einrichtungen sowie die übrigen Liegenschaften in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen, Immobilien» abgeschrieben.

. Der amtliche Wert der Gebäude beträgt 7 660 090, der Brandversicherungswert 8 406 300 Franken.

XI. Antrag Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag : Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1959 bis 30.Juni 1960 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 25. Oktober 1960.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Max Petitpierre Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1186 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1959/60

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 25. Oktober 1960, beschliesst : Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1.Juli 1959 bis 80.Juni 1960 werden genehmigt und die zur Verteilung verfügbare Summe wie folgt verwendet: Zuweisung an den Bund 3 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (i 714 992) Zuweisung an die Kantone 3 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) Einlage in den Reinertragsausgleichsfonds Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds Vortrag auf neue Eechnung 5293

'

Franken 14144976.-- 14144976.-- 10000000.--· 5 200 000. -- 65646.18 43555598.13

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1959/60 (Vom 25. Oktober 1960)

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Jahr

1960

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

8140

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.11.1960

Date Data Seite

1150-1186

Page Pagina Ref. No

10 041 126

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