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Bundesbescfaluss betreffend

die Förderung des Baues und Experimentalbetriebes von Versuchs-Leistungsreaktoren (Vom 15. März 1960)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 24quinquies der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Januar I9601), heschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, für den Bau und Experimentalbetrieb von Versuchs-Leistungsreaktoren Beiträge bis zu insgesamt 50 Millionen Franken zu gewähren; die Beiträge des Bundes sollen 50 Prozent des Gesamtaufwandes für die Eeaktorprojekte nicht übersteigen.

2 Gewährte Beiträge können bis zur Hälfte à fonds perdu geleistet werden.

Der verbleibende Teil der Beiträge ist als Darlehen zu gewähren. Verzinsung und Eückzahlung der Darlehen sind nach Massgabe der Gewinne festzulegen, welche die beteiligten Unternehmungen erzielen bei der Lieferung von Atomkraftwerken oder Teilen solcher Werke, beim Bau von Beaktoren oder bei der Verwertung des bei der Durchführung der Projekte gewonnenen geistigen Eigentums.

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Art. 2 Die Beiträge sind an eine nationale Organisation auszurichten, welche für deren zweckniässigen Einsatz sowie für die technische Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmungen sorgt. Die nationale Organisation soll sämtlichen interessierten Kreisen offen stehen.

2 Der Bundesrat setzt die näheren Bedingungen des Einsatzes der Bundesmittel fest und hat insbesondere das Statut der nationalen Organisation zu genehmigen.

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1) BEI 1960, I, 473.

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Art. 8 Der jährliche Kreditbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 4 1 2

Dieser Beschlüss ist nicht augemein verbindlich lind tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 9. März 1960.

Der Präsident : G. Despland Der Protokollführer: P. Weber

.· Also beschlossen vom Nationalrat, Bern, den 15.März 1960.

Der Präsident : Gaston Clottu Der Protokollführer: Ch. Oser

Der Schweizerische Bundesrat beschliess;t:

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Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblätt.

Bern, den 15. März 1960.

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Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler: Ch. Oser 4897

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Bundesbeschluss betreffend die Förderung des Baues und Experimentalbetriebes von Versuchs-Leistungsreaktoren (Vom 15. März 1960)

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Bundesblatt

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Jahr

1960

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

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31.03.1960

Date Data Seite

1222-1223

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