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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 20. Mai 1960) An Stelle des verstorbenen Herrn a. Nationalrat Alban Müller, Ölten, hat der Bundesrat Herrn Nationalrat Eobert Beimann, Wölflinswil, als neues Mitglied in die Fachkommission zur Durchführung des Alkoholgesetzes gewählt.

(Vom

27.Mai 1960)

Der Bundesrat hat Herrn Sadun Terem als Türkischen Beruf s-Generalkonsul in Genf, mit Amtsbereich für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, das Bxequatur erteilt.

Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt: 1. Zürich : an die Kosten von Waldzusammenlegungen in den Gemeinden Eafz und Weisslingen ; 2. Luzern: an die Kosten der Waldzusammenlegung in der Gemeinde Knutwil; 3. Graubünden: an die Kosten der Erstellung des Waldweges «FajaunaWaschkraut» in der Gemeinde Schiers; 4. Waadt: an die Kosten der Waldzusammenlegung «Chapelle-Martherenges».

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Notifikation bekannten Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet : Die Eidgenössische Oberzolldirektion verurteilte Sie am 12. Mai 1960 auf Grund des am 25. Februar 1960 vom Zolldienst gegen Sie aufgenommenen StrafProtokolls wegen Zollübertretung in Verbindung mit Bannbruch und Hinter-

11 ziehung der Warenumsatzsteuer in Anwendung der Artikel 74, Ziffer 11, 75, 76, Ziffer 3, 82, Ziffer 5, 85 und 91 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52/53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Zollbusse von netto 454,70 Franken, unter Auferlegung der Untersuchungskosten und Gebühren von 52 Franken.

Der Betrag der Busse kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung dieser Notifikation durch Beschwerde beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern angefochten werden.

Bern, den 24.Mai 1960.

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Eidgenössische Oberzolldirektion

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen. sowie Anzeigen.

Im Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen :

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für. die Prüfung der Frage einer bundesrechtlichen Ordnung der Familienzulagen vom 27. Februar 1959 in deutscher und französischer Sprache (Umfang: 207 Seiten) Inhalt : Der gegenwärtige Stand der Familienausgleichskassen. - Die internationalen Richtlinien. - Die Bedürfnisfrage. - Der Geltungsbereich. - Die Arten der Zulagen und die Regelung der Kinderzulagen im Bundesgesetz. - Die Organisation. - Die Finanzierung der Kinderzulagen für die Arbeitnehmer. - Der Vollzug, die Verwaltungsrechtspflege und die Strafbestimmungen. - Der gegenwärtige Stand der Familienzulagen für die Landwirtschaft. - Die Kinderzulagen für die Kleinbauern des Unterlandes. - Die Finanzierung der Familienzulagen in der Landwirtschaft. - Anhang I: Diskussionsprogramm. - Anhang und Tabellen.

Der Bericht kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern 8, zum Preise von 4,50 Franken bezogen werden.

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1960

Année Anno Band

2

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22

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02.06.1960

Date Data Seite

10-11

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10 040 965

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