No 44 #ST#

Bundesblatt

112. Jahrgang

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1145

Bern, den 3. November 1960

8143

Band II

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschleunigung der Seriefabrikation des Panzers 58 (Vom 28. Oktober 1960)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschleunigung der Seriefabrikation, des Panzers 58 vorzulegen und dazu folgendes auszuführen : I.

Mit Botschaft vom 19. Juli 1960 hatten wir Ihnen die Beschaffung von 100 mittelschweren Panzern vom Typ Centurion V aus Beständen der Südafrikanischen Union im Gesamtaufwand von 66 Millionen Franken beantragt. Beide Bäte haben dieser Beschaffung in der Septembersession zugestimmt. Zur Verwirklichung der mit der Botschaft betreffend die Organisation des Heeres vom 80. Juni 1960 vorgeschlagenen Truppenordnung werden ausser den 100 südafrikanischen Panzern noch 150 mittelschwere Panzer benötigt. Diese sollen namentlich die im Jahre 1946 erworbenen Panzerjäger G-13 ersetzen.

II.

In der Botschaft vom 19. Juli 1960 hatten wir den zeitlichen Ablauf der Beschaffung schweizerischer Panzer 58 kurz dargestellt. Wir müssen auf diese Frage zurückkommen und dabei noch etwas weiter ausholen.

Bundesblatt. 112. Jahrg. Bd. II.

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1146 Mit dem Büstungsprogramm 1957 (Bundesbeschluss vom 26. September 1957 betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial; BB11957, II, 665) wurde eine Vorserie von 10 Panzern 58 in Auftrag gegeben. Die Ablieferung dieser Panzer wird im Verlaufe des Jahres 1961 erfolgen.

Falls im März 1961 im Anschluss an die Eevision der Truppenordnung und der Militärorganisation im Eahmen eines den eidgenössischen Räten, noch zu unterbreitenden Rüstungsprogramms der Bau einer Serie von 150 Panzern 58 beschlossen werden sollte, so wird nach Beschaffung der benötigten Rohmaterialien und Bearbeitung der Einzelteile bei zahlreichen Unternehmungen der Maschinenindustrie die Montage der Panzer im Juli 1963 erfolgen können. Die ersten Panzer werden anfangs 1964 abgeliefert werden. Wie in der Botschaft vom 19. Juli 1960 erwähnt wurde, werden der Truppe im Frühjahr 1965 50 Panzer zur Verfügung stehen, weitere 50 im Oktober 1965 und die letzten 50 Stück Mitte 1966.

Wenn der Entscheid über eine Seriefabrikation der Panzer 58 aus irgendwelchen Gründen über den März 1961 hinaus verschoben würde, so würde die Ablieferung der Panzer nicht nur um das Ausmass dieser Verschiebung, sondern zufolge Unterbruchs der Arbeiten in zahlreichen Betrieben in einem noch stärkeren, nicht überblickbaren Masse verzögert.

Die erwähnten Fristen scheinen lang, sie sind aber in realistischer Weise berechnet und von zahlreichen Faktoren, wie Lieferungsbedingungen ausländischer Werke und dergleichen, abhängig, auf die wir keinen Einfluss haben.

Stille Reserven für aussergewöhnliche Störungen sind nicht einberechnet.

III.

Bei den Beratungen der Militärkommission des Nationalrates am 13. September 1960 über die Botschaft vom 19. Juli 1960 betreffend die Beschaffung von Panzern kam zum Ausdruck, dass - nicht zuletzt im Hinblick auf die internationale Lage - eine Beschleunigung der Seriefabrikation des schweizerischen Panzers 58 erwünscht wäre. Nachdem die Vertreter des Militärdepartements mitgeteilt hatten, dass sich eine solche Beschleunigung durch die vorgängige Gewährung eines Teilkredites erreichen liesse, ersuchte die Kommission darum, die Möglichkeiten einer Beschleunigung der Seriefabrikation des Panzers 58 in einem zusätzlichen Bericht zu beleuchten. Diesen Bericht erstattete das Militärdepartement am 15. September 1960. Die Militärkommission des Nationalrates behandelte den Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 4. Oktober 1960. Sie stimmte der Auffassung des Militärdepartements bei, die Beschleunigung der Seriefabrikation des Panzers 58 nicht mit der Vorlage zur Beschaffung von 100 südafrikanischen Panzern zu verbinden, und ersuchte darum, den eidgenössischen Räten auf die Dezembersession eine besondere Botschaft zu unterbreiten. Der Bericht des Militärdepartements war schon vorher auch den Mitgliedern der Militärkommission des Ständerates zugestellt worden. In beiden Räten führten die Kommissionsreferenten aus, dass die Beschleunigung der Seriefabrikation

1147 des Panzers 58 getrennt behandelt werden soll und dass eine entsprechende Botschaft auf die Dezembersession erwartet werde. Diese Ausführungen blieben in beiden Bäten unwidersprochen.

IV.

Eine Kürzung der langen Lieferfristen ist möglich, wenn ein Kredit bewilligt wird, der es gestattet, die Seriefabrikation vorzubereiten und die Bohmaterialien und Halbfabrikate mit langer Lieferfrist zu beschaffen. Es handelt sich dabei um folgende Massnahmen und Kostenbeträge : Konstruktionsarbeiten für die Serie, Zeichnungen, MontagevorFranken Schriften 650000 Herstellung und Erprobung von Mustern für Baugruppen in Serieausführung l 200 000 Fabrikationszeichnungen für die Serie 400 000 Arbeitsvorbereitungen als Grundlage für den Vorrichtungsbau, Eohmaterialbestimmung, Kalkulation der Arbeitsvorgänge . .

400 000 Konstruktion von Vorrichtungen, Lehren und Werkzeugen . . .

600 000 Projektierung von Werkzeugmaschinen und Prüfständen . . . .

200 000 Total Konstruktionsarbeiten

3 450 000

Beschaffung von Bohmaterial und Halbfabrikaten für die ersten 30 Panzer Total

4 000 000 7 450 000

Im Vergleich zu der Situation, die eintreten würde, wenn die eidgenössischen Bäte die Panzerbeschaffung in der Märzsession 1961 beschliessen würden, ist die Gewährung eines Kredites im Betrage von 7,45 Millionen Franken geeignet, zusammen mit einigen, bereits im Oktober 1960 eingeleiteten vorbereitenden Massnahmen, den Ablieferungstermin einer Serie des Panzers 58 um rund sechs Monate vorzuverschieben. Die nachstehende Gegenüberstellung soll diese Sachlage noch verdeutlichen. Es werden voraussichtlich ausgeliefert sein :

a. bei Beschlussfassung über die Seriefabrikation im März 1961 b. bei Gewährung eines Kredites im Dezember 1960 und Beschlussfassung über die Seriefabrikation im März 1961

Die ersten 50 Panzer

Weitere 50 Panzer

Die letzten 60 Panzer

März 1965

Oktober 1965

Mai 1966

September 1964

April 1965

November 1965

1148 V.

Die Entwicklung des schweizerischen Panzers 58 hat einen solchen Stand erreicht, dass die Seriefabrikation, und damit auch die Beschleunigung derselben, keine aussergewöhnlichen Kisiken in sich schliesst. Es sei auch wiederholt, dass die Kevisionsarbeiten an den der Südafrikanischen Union abgekauften Panzern Centurion V die Abwicklung des Produktionsprogrammes für den Panzer 58 nicht beeinträchtigen werden. Abschliessend bleibt zu erwähnen, dass der für die Beschaffung einer Serie von Panzern 58 erforderliche Gesamtbetrag um den zum voraus bewilligten Kredit vermindert würde.

Der Betrag von 7,45 Millionen Pranken wird den neuen Eüstungsausgaben belastet werden können, die im Hinblick auf die Einführung der neuen Truppenordnung vorsorglicherweise im Voranschlagsentwurf für das Jahr 1961 eingestellt worden sind. Über die betreffenden Mittel kann erst vorfügt werden, wenn die entsprechenden Bundesbeschlüsse in Kraft treten.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschleunigung der Seriefabrikation des Panzers 58 zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 28.Oktober 1960.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1149 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Beschleunigung der Seriefabrikation des Panzers 58

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 28. Oktober 1960, beschliesst:

Art. l Für die Beschleunigung der Seriefabrikation des Panzers 58 wird ein Kredit von 7,45 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

5351

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1960

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44

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03.11.1960

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1145-1149

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