533 Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt : 1. Bern: an die Kosten der Erstellung eines Alpweges Nünenenberg, in den Gemeinden Eüeggisberg und Eütti bei Riggisberg ; 2. Unterwaiden ob dem Wald: an die Kosten der Erstellung der Glaubenbielenstrasse, Fertigstellung des Teilstückes Kleinteil-Mörlialp, in der Gemeinde Giswil; 3. Tessin: an die Kostender Gesamtmelioration in der Gemeinde Sonogno; 4. Waadt an die Kosten der Gesamtmelioration in der Gemeinde Thierrens.

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Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 19. bis 27. Juli 1960 Belgien. Herr René Van H a u w e r m e i r e n , Zweiter Botschaftssekretär, hat sein Amt übernommen.

Herr Lucien P.M. van der Gracht, Kanzleichef, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seine Funktionen übernommen. Er ersetzt Herrn P. F.

Coenen.

Dänemark. Herr Ib B o d e n h a g e n , Erster Botschaftssekretär, wurde dieser Mission zugeteilt.

Japan. Herr Kunihiko S ai t o, Attaché, hat sein Amt übernommen.

Polen. Herr Mieczyslaw G o l d g r ä b e r , Handelsrat, hat seine Funktionen übernommen. Er ersetzt Herrn Tadeusz Kowalkowski, dem neue Aufgaben Überbunden wurden.

Rumänien. Herr Ion Berendei, wurde dieser Gesandtschaft als Attaché zugeteilt.

Türkei. Herr Oberst im Generalstab Mehmet Öcal wird nunmehr als Militär und Luftattache amtieren.

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Zulassung eines Gasmessersystems zur amtlichen Prüfung und Stempelung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 2 der Vollziehungsverordnung vom 27. November 1951 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Gasmessern hat die Eidgenössische Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Gasmessersystem zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt : Fabrikant: Gas- und Wassermesserfabrik AG, Luzern Lötnahtfreier Balgengasmesser ^D mit Schiebern aus graphitiertem Bakelit Type Lo: J = 2dm 3 Q» = 8 m3/h Qmax

= 6m 3 /h

Bern, den 27.Mai 1960.

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Der Präsident der Eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission: M.K.Landolt

Ausfuhr elektrischer Energie Die Bernische Kraftwerke AG in Bern und die Elektrizitäts-Gesellschaf t Laufenburg AG in Laufenburg stellen das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Ausfuhr elektrischer Energie an die Eheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft in Essen. Die vorgesehene Ausfuhr umfasst die Abgabe von Sommertagesenergie im Austausch gegen die Einfuhr von Winternachtenergie und die Abgabe von Spitzenenergie im Sommer und Winter, zum Teil ebenfalls im Austausch gegen Winternachtenergie. Es ergibt sich daraus in den Sommermonaten (Mai bis September) eine Ausfuhr von etwa 100 Millionen Kilowattstunden und in den Wintermonaten (Oktober bis April) ein Einfuhrsaldo von etwa 60 bis 80 Millionen Kilowattstunden. Die Ausfuhrbewilligung wird für eine Leistung bis zu 100000 Kilowatt im Sommer und bis zu 50000 Kilowatt im Winter und für die Zeit bis 30. April 1965 nachgesucht.

Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 4. September 1924 über die Ausfuhr elektrischer Energie wird dieses Gesuch hiermit veröffentlicht. Anmeldungen von Strombedarf sowie andere Einsprachen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 4. September 1960 einzureichen.

(2.).

Bern, den 30. Juli 1960.

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Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft

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1960

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---

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04.08.1960

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533-534

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10 041 043

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