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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte au die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1958 bis 30. November 1959 ,

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(Vom 28. Dezember 1959)

Herr Präsident !

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Hochgeehrte Herren!

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Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 13 des Eegulativs vom 1. Juli 1955 für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte Bericht zu,erstatten. , :

Die Finanzdelegation ' konstituierte sich zu Beginn des Geschäftsjahres : 1958/59 wie folgt: , .

/Mitglieder: HH. Nationalräte Boerlin (Präsident),, Bringolf-Schaffhausen, · Studer-Escholzmatt ; .Ständeräte Bohner (Vizepräsident), Klaus, Stähli.

'Ersatzmänner: HH. Nationalräte Monfrini, 0 brecht, Wartmann: Stände: räte Gautier, Ullmann, Zehnder.

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Im Verlaufenes Amtsjahres ist Herr Nationalrat Wartmann gestorben. Die Delegation gedenkt auch an dieser Stelle der Verdienste, welche sich Herr Wart-, mann in den eidgenössischen Bäten erworben hat und wird den dahingegangenen Kollegenin bestem Gedenken behalten. ,. .

, . .· ., Die ! Finanzdelegätion führte im Berichtsjahr ihre gesetzliche Kontrolltätigkeit im gewohnten Rahmen durch. Ausserordentliche Ereignisse traten nicht ein. Hingegen war eine gewisse «Flurbereinigung» in bezug auf die ihr zur Einsichtnahme zu unterbreitenden Bunclesratsbeschlüsse erforderlich. Die Verwaltung stellte s i c a u f f ; den Ständpunkt, der' Delegation seien nur jene Beschlüsse bzw. Protokollaussage zur Kenntnis zu bringen, welche als «Enanzbeschlüsse» im engern Sinne des Wortes angesprochen werden könnten. Nach Gesetund,d

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Praxis - speziell aber in Anwendung der neuzeitlichen Kontrollprinzipien - hat die von der Delegation ausgeübte Prüfung des Bundesfinanzhaushalts indessen auch die materielle Würdigung der Verwaltungsvorgänge zu umfassen, sie muss über die rein fprmale, rechnungsmässige Kontrolle hinausgehen, wenn sie wirkungsvoll sein will. Der Entscheid, welche Unterlagen der Delegation zu unterbreiten seien, hätte nach Auffassung der Verwaltung von der Finanzkontrolle ausgehen sollen. Die Finanzdelegation hat diese Beschränkung ihrer Kontrollbefugnisse zurückgewiesen. Sie betrachtet das uneingeschränkte Einsichtnahmerecht in alle Akten und Belege, in alle Vorgänge innerhalb der Bundesverwaltung als erste Voraussetzung für die Übernahme und Durchführung des ihr von den eidgenössischen Eäten übertragenen Mandates. Sie wird auch fernerhin darüber wachen, dass ihr für die Erfüllung dieser Aufgabe keine irgendwie gearteten Hindernisse in den Weg gelegt werden. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung, welche dieser Frage zukommt, hielt es die Delegation für angezeigt, ihre Auffassung auch in diesem Bericht festzuhalten.

Von der eidgenössischen Finanzkontrolle erwartet sie, dass diese alles daran setzt, allfällige Bestrebungen zur Einschränkung der Kontrollbefugnisse zurückzuweisen, und dafür zu sorgen, dass ihre Unabhängigkeit in keiner Weise tangiert wird.

Im Berichtsjahr lagen der Finanzdelegation 1375 Bundesratsbeschlüsse bzw. Protokollauszüge aus den Sitzungen des Bundesrates zur Einsichtnahme vor, die Finanzkontrolle unterbreitete ihrerseits 310 Eevisionsprotokolle und -berichte1), ferner die Akten zu 469 Revisionsbemerkungen.

Tun gesamten gesehen gab der Finanzhaushalt des Bundes der Delegation im vergangenen Jahr nicht Anlass zu vermehrter Kritik. Immerhin sind einzelne Bereiche der Verwaltungstätigkeit zu nennen, die alle Aufmerksamkeit verdienen.

In den Vordergrund stellt die Finanzdelegation das E i n k a u f s w e s e n . Die zahlreichen Beanstandungen der Finanzkontrolle, aber auch eigene Feststellungen der Delegation zeigen, dass auf diesem Gebiet noch viel zu unternehmen bleibt, bis überall befriedigende Verhältnisse vorliegen. Leider kann einzelnen Verwaltungsstellen der Vorwurf nicht erspart bleiben, dass sie in diesen Belangen sich noch zu wenig vom Kostendenken leiten lassen. Es gibt - das sei
anerkennend festgestellt - anderseits auch Abteilungen, die ihr Einkaufswesen nach kommerziellen Prinzipien gut organisiert haben. Die Delegation möchte daher auf diesem Wege die Verwaltungsabteilungen einladen, sich1 des Einkaufswesens ganz besonders anzunehmen, und auf dem Wege des Erfahrungsaustausches auch Nutzen aus den Erfolgen anderer Dienststellen zu ziehen. Die Delegation gibt dabei zu, dass sich die Dienstzweige der Bundesverwaltung als Auftraggeber nicht in allen Fällen die Spielregeln des privaten Einkaufs zu eigen machen können; sie haben bestimmte Brücksichten zu nehmen, sei es in der Auftragsx ) Die Zahl der Revisionsprotokolle ist kleiner als in den Vorjahren. Das rührt davon her, dass über die sog. internen Revisionsberichte der Dienststellen, speziell Kassenprüfungen umfassend, der Delegation vereinbarungsgemäss neuerdings nur noch en bloc berichtet wird.

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Verteilung, in der Berücksichtigung bestimmter Wirtschaftsgruppen, im Einkauf von schweizerischen Erzeugnissen usw. Diese Umstände hindern aber nicht, über ein sorgfältig geplantes Vergebungsverfahren einen möglichst'rationellen Einkauf zu gestalten. Besondere Aufmerksamkeit hat die Delegation in diesem Zusammenhang der kriegstechnischen Abteilung .geschenkt, wo gegenwärtig eine: Reorganisation des Einkauf s wesens mit einem neuen Einkauf s'chef im öaiige ist,'von welcher, besonders auch im Hinblick auf;die zu erwartenden grosseri Aufträge aus der Armeereorganisation heraus, sie1 sich gute Erfolge verspricht.

Nach wie vor befasste sich die Finanzdelegation einlässlich mit der Kontrolle des B a u w e s e n s des Bundes. Angesichts des ; unverändert grossen. Bauvolumens ist die von der Finanzkontrolle ausgeübte Kontrolltätigkeit unerlässlich und sie nrass im bisherigen Umfange weitergeführt werden. Leider war es bisher nicht möglich, die zwischen der Direktion der eidgenössischen Bauten und der Finanzkontrolle bestehenden grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Durchführung der Kontrolle zu beheben, dessen ungeachtet, lauf en die Prüfungshandlungen weiter und gewisse Fortschritte sind unverkennbar.

Insbesondere konnte in verfahrensmässiger Hinsicht eine Besserung erzielt werden. Künftighin sind Nachforderungen bei Bauten, die zu Kreditübergchreitungen führen, vom Departement des Innern dem Finanz- und Zolldepartement zur Prüfung, und Vernehmlassung zu unterbreiten. Damit .ist Gewähr dafür geboten, dass die Bautenkontrolle gerade in solchen Fällen sich rechtzeitig,einschalten kann.

, . . . · ' Besonderes Interesseschenkte die Finanzdelegation der,Frage der Eigenentwicklung von K a m p f f l u g z e u g e n . Sie stellte fest, dass für die : Entwicklung des N-20 und des P-16 namhafte Beträge·, ausgelegt wurden. Bei aller Anerkennung der Vorteile, die mit dem Eigenbau verbunden sind, wie Erfahrungswissen, Erhaltung eines Konstrukteurenstabs. Bedeutung für die Beschäftigungslage des Landes, kam die, Delegation zum Schluss, dass unser, Bedarfsvolurnen, will man die Entwicklung rationell betreiben, zu klein ist, um die erheblichen Entwicklungskosten zu tragen. Sie beurteilt zudem die Risiken, die mit.einem bestimmten Entwicklungstyp, allein eingegangen werden müssen, als 'zu gross. Im
gesamten betrachtet, glaubt die Delegation,dass von der Eigenentwicklung nun abgegangen werden sollte. Hingegen erachtet sie alle Voraussetzungen für den Lizenzbau als erfüllt.

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, : Die Frage der-Besoldung der Chef b e ä m t e n , welche die Finanzdelegation in den letzten Jahren zunehmend beschäftigte - bekanntlich besitzt sie ein gewisses Mitspracherecht bei der Anwendung der :besoldungsrechtlichen Ausnahmebestimmungen des1 Bbamtengesetzes - ist in ein neues Stadium getreten.

Der Bundesrat hat, ausgehend von den revidierten Bestimmungen des Bearntengesetzes, welche auf den l. Januar11959 in Kraft traten, den besondern Verhältnissen bei den Chefbeamten besser Rechnung tragen können. Die nun getroffenen Mässnahmen sind der Delegation zur Stellungnahme unterbreitet worden. Die Finanzdelegatiön kann in diesem Zusammenhang ihre bereits im letzten Bericht Bundesblatt. 112. Jahrg., B d . I .

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602 gemachten Feststellungen bestätigen, dass dank der nun vorgenommenen Korrekturen in Zukunft die Sonderregelungen nur noch ausgesprochenen Ausnahmefällen vorbehalten bleiben sollen.

Im Verlaufe des Berichtsjahres hat sich die Finanzdelegation mit zahlreichen Einzelgeschäften befasst, sei es, dass sie nähern Aufschluss verlangte oder den Bundesrat oder die Departemente einlud, bestimmte Vorkehren zu überprüfen, sei es, dass sie gewisse Massnahmen kritisierte. Die nachfolgende, knappe Darstellung soll anhand von Beispielen einen summarischen Einblick in das umfangreiche Prüfungsgebiet vermitteln. Dabei ist vorauszuschicken,, dass die Finanzdelegation für ihre Prüfungsarbeiten in wesentlichem Masse auf die Revisionshandlungen der eidgenössischen Finanzkontrolle abstellen kann. Sie benützt auch diese Gelegenheit, der Kontrollstelle für ihre umsichtige und zuverlässige Mitarbeit den besten Dank auszusprechen.

Wie schon erwähnt, misst die Finanzdelegation der Eeorganisation und Verbesserung des E i n k a u f s w e s e n s grosse Bedeutung bei. In diesem Sinne Hess sie sich durch den neuen Chef des Einkaufswesens der kriegstechnischen Abteilung des Militärdepartements über dessen Massnahmen und Vorschläge berichten, welche sie in jeder Beziehung unterstützt.

In der Frage der Armeebrennholzlager ist das Militärdepartement zur Prüfung und Berichterstattung eingeladen worden ; die gemachten Erfahrungen sollen die ihnen zukommende Beachtung finden. Die Paketposttarife sind revisionsbedürftig, das Post- und Eisenbahndepartement wurde ersucht, die Angelegenheit dringlich zu behandeln. Nähere Abklärung verlangte die Delegation betreffend Ausrichtung von Entschädigungen für die Benützung privater Motorfahrzeuge zwischen Wohnort und Dienstort an Beamte. Die Abklärung ergab, dass ein Sonderfall vorlag.

In der Angelegenheit P-16 verlangte und erhielt die Delegation eine einlässliche Orientierung über die zwischen den Flug- und Fahrzeugwerken Altenrhein und dem Bund getroffenen Abschlussvereinbarungen.

Über die Kosten der Beteiligung der Schweiz an der Weltausstellung in Brüssel sind bisher Teilabrechnungen vorgelegt worden, die Finanzkontrolle wurde beauftragt, zu gegebener Zeit eine Gesamtdarstellung zu unterbreiten.

Über die Erfahrungen auf dem Gebiete der neuen Käsemarktordnung orientierten Vertreter
der Käseunion und der Abteilung für Landwirtschaft.

Nähere Beachtung schenkte die Finanzdelegation den vom Bund an ausländische Bahnunternehmungen gewährten Darlehen. Ferner befasste sie sich erneut mit der Inspektion der schweizerischen Botschaften, G e s a n d t s c h a f t e n und Konsulate.

Weitere Interventionen der Delegation betrafen die Bechnungsführung einzelner Abteilungen ; die Gestaltung der Bevisionsberichte der Finanzkontrolle ; die Bepräsentationsentschädigungen der diplomatischen Vertreter der Schweiz ; Bundesbeiträge an die Landwirtschaft usw.

Ausserdem befasste sich die Delegation mit folgenden, ihr regelmässig unterbreiteten Geschäften: Vorschussleistungen zu.Lasten der Nachtragskredite;

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Besoldungssonderregelungen für Chefbeamte; Sbnderberiehte1 der, Finanzkontrolle über die Prüfung der Büstungsauf Wendungen ; Jahresbericht der Zentralstelle für Organisationsfragen in der Bundesverwaltung.

Dem der Delegation von Ihren Kommissionen übertragenen Auftrag gemäss nahm sie einen Augenschein zur Botschaft des Bundesrates über den Umbau des Centro Svizzero in Mailand vor. Die Überprüfung an Ort und Stelle bestätigte die Notwendigkeit dieses Umbaues, die unterbreiteten; Projekte und Kostenberechnungen gaben.keinen Anlass zu Beanstandungen.

: r Inspektionen sind im Berichtsj ahr nur von der Gesamtdelegation vorgenommen worden, sie umfassten Militäibauten, .die Eestaurierung historischer Kunstdenkmäler mit Bundeshilfe, ferner wurde ein Industriebetrieb, welcher grössere Bundesaufträge ausführt, besichtigt. , :.

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Die Finanzdelegation möchte diesen kurzen Bericht an Ihre Kommissionen nicht abschliessen, ohne Bundesrat und Verwaltung und vor allem auch dem Ende 1959 aus seinem Amt scheidenden Direktor der eidgenössischen Finanzkontrolle, Herrn A. Jeker, den besten Dank und die volle Anerkennung für die geleistete Arbeit auszusprechen.

,; Bern, den 29.Dezember 1959.

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Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössi-schen Eäte ', Der abtretende Präsident: Dr. E.Boerlin Nationalrat

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1958 bis 30.

November 1959 (Vom 28. Dezember 1959)

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1960

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11.02.1960

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