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1075 132 1793 1781 207 2790 2717 Männer 531 891 885 113 1592 1581 179 2551 2470 Weiber 114 180 190 19 201 200 28 239 247
633
Statistik.
November 1891.
Bewegung während des Monats.
Total
Polizeiarrestatiteli.
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785 983 352
791 987 351 8 110 11 27 24 72 166 196 278 134 144 117 11 886
112 12 29 25 65 165 192 279 140 145 119 11 888
399 212 177 628 18 285 358
393 197 164 623 20 289 293
6392 5705 687
6285 5586 699
') Wovon 1 in St. Gallen und'2 im Thurgau. ') Wovon 1 in ZUrich.
') In Luzeru.
·) Wovon 4 in St. Gallen. ') lu St. Gallen.
6 ) Wovon 1 in Liuern.
') Wovon 9 in ZUrich und 6 in St. Gallen.
') In St. Gallen.
·) Wovon 5 in Zürich, 4 in Chur nnd 5 im Thurgau.
">) Im Thurgau.
") Wovon 7 in ZUrich. '*) Wovon 1 in Luzern.
") Wovon 1 im Thurgau.
") und ") Im Thurgau.
") Wovon 7 in St. Gallen, 8 in Lenzburg und 2 im Thurgan.
") und ") In Lemburg.
") Wovon 3 im Thurgau.
TM) Wovon 2 in St. Gallen.
Diese Gefangenen sind in den Anstalten, in welchen sie ihre Strafe abbUssen, nicht mitgerechnet, sondern den Verurtheilten desjenigen Kantons zugezählt, in welchem sie bestraft wurden.
Einigen Kantonen war es noch nicht möglich, vollständige Angaben Über die Orts- und sogar Bezirksgefängnisse zu machen.
Eine gewisse Anzahl von Bettlern und Vaganten, sowie von Transportgefangenen sind, indem sie verschiedene Kautone oder verschiedene Bezirke eines Kantons passirten, in der Bewegung der Gefängnissbevölkerung zweifelsohne zwei oder mehrere Male gezählt worden.
Unter den Transportgefangenen (d. h. Untersuchuugsgefangene und Vernrtheilte, welche von einem Gefängniss in ein anderes übergeführt werden, auch über die Grenze geführte nnd Transitgefangene) befinden sich höchst wahrscheinlich auch solche Individuen, welche in die Kategorie der Bettler und Vaganten gehören.
* Wovon 19 bestraft.
634
Bekanntmachung.
Der auf 1. Februar nächsthin in Kraft tretende neue schweizerische Zolltarif, bearbeitet nach-dem Gesetz vom 10. April 1891 und den Konventionaltarifen, nebst Erläuterungen und Spezialentscheiden, wird nächster Tage in provisorischer Ausgabe im Drucke erscheinen.
Bestellungen auf dieses Imprimât nehmen von heute an entgegen: 1. Die Oberzolldirektion in Bern; 2. die Zollgebietsdirektionen in Basel, Sehaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf.
Preis des Imprimates: Fr. 1. -- per Stück, in baar einzusenden. Auf Wunsch kann der neue schweizerische Zolltarif auch gegen Nachnahme verbefolgt werden.
Nach Erscheinen der definitiven Ausgabe des neuen Zolltarifs, dessen Zeitpunkt sich noch nicht bestimmen läßt, können die Exemplare der provisorischen Ausgabe gegen Entrichtung einer allfälligen Preisdifferenz ausgetauscht werden.
B e r n , den 26. Januar 1892.
Schweiz. Oberzolldirektion.
Bekanntmachung.
Reproduzirt.
Seine Majestät der König von Belgien hat mit Beschluß vom 14. Dezember 1874 einen jährlichen Preis von Fr. 25,000 behufs Aufmunterung zu wissenschaftlichen Arbeiten ausgesetzt.
Im Jahr 1897 soll der Preis, welcher für die internationale oder gemischte Bewerbung bestimmt ist, demjenigen Werke zuerkannt werden, welches folgende Aufgabe am besten behandelt: ,,Es sind die meteorologischen, hydrologischen und geologischen Verhältnisse der Aequatorialgegenden Afrika's vom sanitarischen Standpunkte aus darzulegen.
,,Aus dem gegenwärtigen Stand unserer Kenntnisse in diesen Dingen sind die diesen Gegenden eigentümlichen Gesundheitsregeln
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abzuleiten, und es ist, gestützt auf Beobachtungen, diejenige Lebensweise, Nahrung, Beschäftigung, sowie Art der Bekleidung und Wohnung auseinanderzusetzen, welche zur Erhaltung von Gesundheit und Kraft als die geeignetste erscheint.
,,Die für die Aequalorialgegenden Afrika's eigentümlichen Krankheiten sind in symptomatischer, ätiologischer und pathologischer Hinsicht zu beschreiben; ebenso ist ihre Behandlung sowohl vom prophylaktischen als vorn therapeutischen Standpunkt aus anzugeben.
Die bei der Wahl und dem Gebrauch der Arzneimittel, sowie bei der Errichtung von Spitälern und Gesundheitsstationen zu befolgenden Grundsätze sind namhaft zu machen.
,,Bei ihren wissenschaftlichen Untersuchungen sowohl als bei ihren praktischen Schlußfolgerungen haben die Bewerber insbesondere die Existenzbedingungen für Europäer in den verschiedenen Gegenden des Congo Beckens in Betracht zu ziehen."
Zur Bewerbung werden sowohl geschriebene als gedruckte Werke zugelassen.
Die neue Ausgabe eines schon gedruckten Werkes kann nur dann daran theilnehmen, wenn dasselbe erhebliche Abänderungen und Erweiterungen enthält und, wie die andern Werke, während der für die Bewerbung eingeräumten Frist, d. h. in einem der Jahre 1893, 1894, 1895 oder 1896, erschienen ist.
Die Werke dürfen in einer der folgenden Sprachen geschrieben sein : französich, flämisch, englisch, deutsch, italienisch und spanisch.
Die Ausländer, welche an der Bewerbung Theil zu nehmen wünschen, haben ihre geschriebenen oder gedruckten Werke vor dem 1. Januar 1897 dem Ministerium des Innern und des Unterrichts in Brüssel einzusenden.
Falls ein geschriebenes Werk den Preis erhält, muß dasselbe im Laufe des Jahres, welches auf die Preisertheilung folgt, veröffentlicht werden.
Die Beurtheilung der eingegangenen Arbeiten wird einer von S. M. dem König von Belgien ernannten Jury zugewiesen; dieselbe besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich aus drei Belgiern und vier Ausländern von verschiedener Nationalität.
B e r n , den 8. Oktober
1891.
Schweiz. Bundeskanzlei.
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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.
No 18, vom 26. Januar 1892.
Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.
Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken vom 23. Januar.
Fabrik- und Handelsmarken. Einnahmen der Schweiz. Zollverwaltung im Jahre 1891.
No 19, vom 27. «Januar 1892.
Konkurse. Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge. Neuer schweizerischer Zolltarif. Handelsverträge. Telegramm.
No 20, vom 28. Januar 1892.
Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.
Schweizerisch-italienischer Handelsvertrag. Gesetzentwürfe betreffend Abänderung des Tarifgesetzes der Vereinigten Staaten. Situation ausländischer Banken.
No 21, vom 28. Januar 1892.
Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. St. Gallische Kantonalbank in St. Gallen. Neuer schweizerischer Zolltarif.
Statistische Einfuhrdeklarationen. Warnung. Uhrensendungen nach Italien. Situation ausländischer Banken.
JV» 22, vom 29. Januar 1892.
Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile von Versicherungsgesellschaften. Handelsregistereinträge. Verlängerung des schweizerisch-spanischen Handelsvertrages.
No 23, vom 30. Januar 1892.
Konkurse. Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge. Banque cantonale fri bourgeoise à Fribourg. Fabrik- und Handelsmarken Handelsbeziehungen der Schweiz mit Frankreich.
Erneuerung des schweizerisch-italienischen Handelsvertrages. Situation ausländischer Banken.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1892
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
05
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
03.02.1892
Date Data Seite
608-636
Page Pagina Ref. No
10 015 607
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