Bericht über die Prioritäten der Legislaturperiode 1983-1987 # S T #

(Richtlinien-Motion der eidgenössischen Räte vom 21. Juni 1984) vom 29. August 1984

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Prioritäten der Legislaturperiode 1983-1987.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. August 1984

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Schlumpf Der Bundeskanzler: Buser

1984-717

Bericht In der Sommersession 1984 haben die eidgenössischen Räte folgende Richtlinien-Motion gemäss Artikel 45ter des Geschäftsverkehrsgesetzes überwiesen: Der Bundesrat wird beauftragt, die Richtlinien-Geschäfte ,1983-1987 nach Prioritäten zu ordnen und anzugeben, welche Geschäfte erst in einer nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden können. Er informiert die Bundesversammlung schriftlich.

In Erfüllung dieser Motion haben wir die 67 Richtlinien-Geschäfte in drei Prioritätsstufen eingeteilt (vgl. vollständige Liste im Anhang) 1 ': 1. Priorität: 30 Vorlagen, welche den eidgenössischen Räten in der ersten Legislaturhälfte unterbreitet werden sollen, so dass sie bis zum Ende der Legislatur verabschiedet werden können.

2. Priorität: 22 Vorlagen, welche bis zum Ende der Legislatur im Parlament anhängig gemacht werden sollen.

3. Priorität: 14 Vorlagen, auf welche in dieser Legislatur verzichtet werden soll.

Mit dieser Einteilung in drei zeitliche Prioritätsstufen kommen wir der Aufforderung der eidgenössischen Räte nach, das geplante Vorlagenprogramm zu erstrecken und dadurch auch die gegenwärtige Arbeitsüberlastung des Parlamentes abzubauen. Dabei ist es unvermeidlich, dass Geschäfte zurückgestellt werden müssen, welche aus wichtigen Gründen für diese Legislatur vorgesehen waren und welche sich bereits in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium befinden. Zusammen mit den 30 Vorlagen, die der Bundesrat im Rahmen seiner Prioritätsentscheide selber zurückgestellt hat, müssen somit insgesamt 44 Geschäfte, welche ursprünglich für die laufende Legislatur geplant waren, verschoben oder gestrichen werden.

Die Neugruppierung der Vorlagen nach zeitlichen Prioritäten bringt auch eine Entlastung des Bundeshaushaltes. Diese beträgt rund 2 Millionen Franken im Jahre 1986 (BG über die amtliche Statistik) und rund 8 Millionen Franken im Jahre 1988 (sicherheitspolizeiliche Aufgaben des Bundes). Auf der ändern Seite haben wir am 22. August 1984 eine Botschaft über das schweizerische Kurzwellenradio verabschiedet, welche in den Regierungsrichtlinien nicht vorgesehen war. Dieser Bundesbeschluss kann ab 1986 zu einer finanziellen Mehrbelastung von rund 15 Millionen Franken führen.

'' Der Bundesbeschluss vom 21. Juni 1984 über die Beteiligung des Bundes an einem schweizerischen Forschungszentrum für Mikrotechnik ist von den eidgenössischen Räten bereits verabschiedet worden (BB1 1984 II 820).

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Der Bundesrat gibt der Erwartung Ausdruck, dass die vorgesehene Straffung des Gesetzgebungsprogramms es den eidgenössischen Räten ermöglichen wird, die 30 Vorlagen der 1. Priorität bis zum Ende dieser Legislatur auch tatsächlich zu verabschieden. Selbstverständlich muss sich der Bundesrat vorbehalten, bei wesentlich veränderten Umständen von der hier aufgestellten Prioritätenordnung abzuweichen. Er wird diese Abweichungen jeweils in der entsprechenden Botschaft begründen. .

Um die laufende Legislaturperiode möglichst nicht mit zusätzlichen Geschäften zu belasten, wird der Bundesrat parlamentarischen Vorstössen, welche neue Vorlagen verlangen, mehr als bisher opponieren. Die Erfüllung derartiger Vorstösse wird jedenfalls - begründete Ausnahmen vorbehalten - nicht in der laufenden Legislatur möglich sein.

Die parlamentarischen Beratungen der Regierungsrichtlinien und des Legislaturfinanzplanes haben gezeigt, dass das heutige Verfahren nur teilweise befriedigt und der Überprüfung bedarf. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen seines Berichtes zum Postulat Binder (Politische Planung. Mitwirkung des Parlamentes) auf diese Probleme zurückkommen.

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Anhang Richtlinien-Geschäfte der 1. Priorität (Vorlagen, welche in der ersten Legislaturhälfte unterbreitet werden und bis zum Ende der Legislatur verabschiedet werden sollen) - Anschlussprogramm für die lineare Herabsetzung der Bundesleistungen - Exportrisikogarantie (Bericht oder Botschaft) - Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärorganisation und des Militärstrafgesetzes (Entkriminalisierung der echten Dienstverweigerer) - Bericht über die Totalrevision der Bundesverfassung - Revision des Arbeits- und Arbeitszeitgesetzes (unter dem Aspekt der Gleichberechtigung von Mann und Frau) - Bericht über die Gleichberechtigung von Mann und Frau - Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Abstimmungsver, fahren) - Revision des Bürgerrechtsgesetzes - Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven - Arbeitsvermittlungsgesetz - Bundesgesetz über die Preisüberwachung - Konsumentenschutzgesetz - Totalrevision des Mietrechts (Verfassungsänderung und Revision des Obligationenrechts) - Revision des Bankengesetzes - Insidergesetz - Sechster Landwirtschaftsbericht - Milchwirtschaftsbeschluss 1987 - Bundesbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft - Revision des Investitionskreditgesetzes - Bericht über die Waldschäden - Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wassernutzungsgesetz) - Änderung des SBB-Gesetzes (Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ge: stützt auf Expertisen) 1335

- Leistungsauftrag 1987 an die SBB - Neuregelung der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der konzessionierten Transportunternehmungen (Revision des Eisenbahngesetzes) - Bundesbeschluss über eine wintersichere Verbindung Unterengadin-Prättigau - Bundesbeschluss über die Verwendung der Treibstoffzpllerträge, verbunden mit einem Bundesbeschluss über die Beteiligung der Kantone am regionalen Personenverkehr der SBB - Überprüfung von Nationalstrassenstrecken (Botschaft oder Bericht) - Revision des Invalidenversicherungsgesetzes - Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes - Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes

Richtlinien-Geschäfte der 2. Priorität (Vorlagen, welche bis zum Ende der Legislatur im Parlament anhängig gemacht werden sollen) - Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen, zweites Paket - Subventionsgesetz - Umwandlung von Fiskalzöllen in Verbrauchssteuern (Verfassungsartikel) - Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung - Bundesbeschluss über den Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen - Bundesgesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz) - Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Sittlichkeit und die Familie) - Totalrevision des Schuldbetreibungs- und des Konkursgesetzes - Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege - Bundesgesetz über das kriminalpolizeiliche Informationssystem (KIS) - Sicherstellungsgesetz in der Nichtlebensversicherung - Bericht über den Stand und die Entwicklung der Bodennutzung und Besiedlung - Revision des bäuerlichen Bodenrechts - Totalrevision des Atomgesetzes - Bundesbeschluss über eine neue Haupttransversale der SBB (NHT) 1336

- Fernmeldegesetz - 10. AHV-Revision - Totalrevision des Lebensmittelgesetzes - Strahlenschutzgesetz - Bundesbeschluss über die ausserschulische Jugendarbeit - Revision des Filmgesetzes - Bundesgesetz über Radio und Fernsehen

Richtlinien-Geschäfte der 3. Priorität (Vorlagen, auf welche in dieser Legislatur verzichtet werden soll) - Revision des Zivilgesetzbuches (Eheschliessung und Ehescheidung) - Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches (Vermögensdelikte) - Sicherheitspolizeiliche Aufgaben des Bundes

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- Stabilitätsgesetz - Revision des Bundesgesetzes über die Handelsreisenden - Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken - Talsperrengesetz - Allgemeines Verkehrsgesetz - Revision der Eisenbahn- und Postverkehrsgesetzgebung (Anpassung an die neuen Verkehrsartikel) - Teilrevision des Luftfahrtgesetzes

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- ETH-Gesetz - Bundesgesetz über die amtliche Statistik - Einführung eines Bildungsurlaubes für Jugendliche - Mediengesetz

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18.09.1984

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