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Botschaft über ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf

vom 5. März 1984

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf, das zur Finanzierung der Erstellung zweier neuer Gebäude der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) bestimmt ist.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. März 1984

1984-114

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Schlumpf Der Bundeskanzler: Buser

47 Bundesblau. 136. Jahrgang. Bd. I

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Übersicht Die im Jahre 1953 gegründete Europäische Organisation ßir Kernforschung (CERN) in Genf bezweckt die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung im Bereich der Hochenergiephysik. Die Anziehungskraft der Organisation als weltweit an der Spitze stehende Forschungsstätte bewirkt schon seit längerer Zeit einen immer umfangreicheren Zustrom von Wissenschaftlern, so dass an Arbeits- und Forschungsplätzen ein akuter Mangel herrscht.

Die Erstellung eines neuen fünfstöckigen Gebäudes soll diesem Umstand abhelfen und eine zusätzliche Nutzfläche von rund 3000 m2 für Büros und Laborplätze schaffen.

Des weiteren soll das CERN den Empfang der Tausende von Leuten, die das Laboratorium aus dem einen oder ändern Grunde besuchen, besser in den Griff bekommen. Im Lichte der bereits überlasteten Kapazitäten wird das CERN damit vor beträchtliche organisatorische Schwierigkeiten gestellt. Bisher existierte kein zentraler Empfangsdienst. Dafür soll nun ein zweites kleineres Gebäude erstellt werden, das als Haupteingang zum CERN dient und je zur Hälfte einen Empfangsdienst sowie alle diejenigen administrativen Dienste aufnimmt, die, bisher dezentralisiert, für die Kontakte mit dem Publikum zuständig sind.

Der Bundesrat ersucht die eidgenössischen Räte, ihn zu ermächtigen, die Erstellung dieser zwei neuen Gebäude über ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftungfür die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf in Höhe von 9,925 Millionen Franken zu finanzieren. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Organisationen im Zusammenhang mit den FIPOI-Darlehen drängt sich eine Finanzierung der Gesamtkosten auf. Der Bundesrat will damit einerseits der Verantwortung der Schweiz als Sitzstaat internationaler Organisationen nachkommen und andererseits unterstreichen, dass er um die wichtige Bedeutung des CERN für Wissenschaß und Wirtschaft unseres Landes weiss.

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Botschaft I

Die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN)

II

Das CERN als Forschungszentrum und seine allgemeine Bedeutung für die Schweiz

Die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) wurde mit der Unterzeichnung einer Konvention am I.Juli 1953 in. Paris gegründet. Die Schweiz gehört zu den Gründerstaaten; die eidgenössischen Räte haben die Konvention (SR 0.424,091) mit Bundesbeschluss vom 30. September 1953 genehmigt (AS 1955693).

Das CERN, dem 13 Länder als Mitglieder angehören (siehe dazu Anhang 2, Tabelle 2), bezweckt die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung im Bereich der Hochenergiephysik. Die Organisation hat ein internationales Laboratorium errichtet, in dem Forschungen auf dem Gebiet der Hochenergie-Teilchenphysik durchgeführt werden. Das Forschungsprogramm basiert im wesentlichen auf dem Gebrauch der vier Teilchenbeschleuniger, die sich auf schweizerisch-französischem Grenzgebiet bei Genf befinden. Mit dem Bau eines neuen grossen Elektron-Positron-Speicherrings in Form eines 27 km langen unterirdischen Ringtunnels (Laboratoire à électrons et positons, LEP) werden die Aufgaben der Organisation zusätzlich wesentlich erweitert.

Die im CERN vorhandenen und geplanten.Anlagen machen die Organisation zu einem weltweiten Schwerpunkt in der Hochenergiephysik, Mit den Protonenbeschleunigern immer grösserer Leistungen konnten am CERN wichtige Schritte auf dem Weg zum tieferen Verständnis des Aufbaus der Materie zurückgelegt werden. Mehr als 2800 Gastphysiker aus über 150 Universitäten und Instituten benutzen, je zur Hälfte mit festen Verträgen beziehungsweise als frei tätige Wissenschaftler, die Anlagen des CERN, das somit für Forscher nicht nur aus Europa, sondern der ganzen Welt eine attraktive Arbeitsstätte darstellt.

Der Ausbau der Forschungsprogramme bewirkt seit längerer Zeit einen stetig anwachsenden Zustrom von Wissenschaftlern, welcher die infrastrukturellen Kapazitäten des CERN über Gebühr belastet.

Besonders die Schweiz als Sitzstaat zieht einen recht umfangreichen wissenschaftlichen Nutzen aus den Arbeiten des CERN, indem sich namentlich Hochschulphysiker aus fast allen schweizerischen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen an den Forschungen beteiligen.

Die Schweiz hat dem CERN immer eine besondere Bedeutung beigemessen, zum einen wegen des direkten wissenschaftlichen Nutzens für schweizerische Forscher und zum anderen wegen der Ausstrahlung dieser
Organisation auf die ganze Welt. Die Eidgenossenschaft hat im Zusammenhang mit der Erstellung des grossen Super-Protonensynchrotrons (SUPERCERN) mit Bundesbeschlüssen vom 2. Juni 1971 (BB1 19711 1501) und vom 5. Dezember 1974 (BB1 1974 II 1524) ihr starkes Interesse an der Arbeit des CERN bekundet, indem sie als Beitrag für den Bau Kredite von insgesamt 42 Millionen Franken eröffnete, die 1207

zum Kauf der Grundstücke und zur Erstellung der Infrastruktur dienten. Davon wurden 12 Millionen Franken als Schenkung an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Finanzierung des Baus der notwendigen Kühlwasserleitung verwendet. Von 1973 bis 1976 wurden der FIPOI zusätzlich verzinsliche und rückzahlbare Darlehen in Höhe von 47,4 Millionen Franken zur Restfinanzierung dieser Kühlwasserleitung gewährt (vgl.

dazu die Ausführungen in den Botschaften vom 28. April 1971 und vom 1. Mai 1974 [BB1 1971 l 915, besonders 934, und BB1 1974 I 1377, besonders 1381]).

Die Schweiz ist mit Bundesbeschluss vom 10. Juni 1971 (AS 1972 204) auch dem Forschungsprogramm des SUPERCERN beigetreten.

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Die wirtschaftliche Bedeutung des CERN für die Schweiz

Das CERN beschäftigt mit über 3500 fest angestellten Beamten aller Kategorien, neben den oben bereits erwähnten 2800 Gastphysikern, allein mehr als einen Drittel aller Angestellten der zwischenstaatlichen Organisationen in Genf.

Dieser Funktion als Arbeitgeber kommt insofern eine wichtige Bedeutung zu, als rund die Hälfte der ausbezahlten Löhne wieder in der Schweiz ausgegeben werden. Im Jahre 1983 machte dies 165 Millionen Franken aus. Dazu kommt, dass das CERN ein wichtiger Kunde der schweizerischen Industrie für alle Arten von Bauten und Einrichtungen ist. Im Jahre 1983 wurden für 85 Millionen Franken Bestellungen bei schweizerischen Finnen aufgegeben.

Gesamtlohnsumme und Investitionen des CERN stellen allein rund einen Viertel der Ausgaben aller zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen in Genf dar.1} 2

Die neuen Gebäude

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Allgemeines

Der stetig ansteigende Zustrom von Wissenschaftlern (vgl. auch Ziff. 11) bewirkt einen akuten Mangel an Arbeits- und Laboratoriumsplätzen. Eine rasche Abhilfe wird durch die Erstellung eines neuen Arbeits- und Forschungsgebäudes für Physiker (Gebäude «Z») möglich sein. An der für dieses Objekt vorgesehenen Stelle stehen heute Baracken, in denen eine Anzahl von Wissenschaftlern wohnt, die ihre Experimente über eine gewisse Zeit kontinuierlich überwachen müssen. Das Gebäude «Z» wird daher neben der zusätzlichen Fläche für Büros und Laboratorien auch die notwendige Unterbringung für die Benutzer der abzubauenden Baracken verschaffen, Das CERN zieht jährlich rund 20 000 Besucher der Anlagen an. In dieser Zahl sind auch viele Wissenschaftler und Studenten inbegriffen, die nur kurzfristig ein Projekt begleiten. Bisher fehlte dem CERN ein zentralisierter EmpfangsJ

) Alle Organisationen zusammen gaben z. B. im Jahre 1979 für Löhne, Dienstleistungen und Investitionen rund 1,62 Milliarden Franken aus. Siehe dazu: Aspects statistiques, Nr. 18, März 1981, Seite S, veröffentlicht vom Kantonalen Amt für Statistik, Genf 1981.

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und Koordinationsdienst, der diese grosse Anzahl von Leuten hätte betreuen können. Die infrastrukturellen Kapazitäten sind bei weitem erschöpft, so dass auch hier die Situation unhaltbar geworden ist. Das CERN plant daher neben dem grösseren Gebäude «Z» ein weiteres kleineres Gebäude (Gebäude «O»), das je zur Hälfte einen zentralen Empfangsdienst sowie zusätzliche Büros enthält. Beide neuen Gebäude bilden ein gemeinsames Vorhaben, das in direktem Zusammenhang mit den erweiterten Aufgaben des CERN steht.

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Das Arbeits- und Forschungsgebäude für Physiker bäude «Z») und das Empfangsgebäude (Gebäude «O»)

(Ge-

Das Arbeits- und Forschungsgebäude für Physiker (Gebäude «Z») wird in unmittelbarer Nähe des CERN-Hauptgebäudes erstellt werden, wo sich die zentrale Verwaltung, die Bibliothek und das grosse Auditorium befinden. Die gesamte Nutzfläche umfasst 3450 m2, davon 450 m2 als Ersatz für die genannten aufzuhebenden Baracken an diesem Ort. Der Hauptteil des Gebäudes wird Laboratorien und Arbeitsplätze für Wissenschaftler enthalten.

Der Baukörper besteht aus drei Teilen, die rechtwinklig aneinandergefügt sind.

Neben einem Untergeschoss und einem Erdgeschoss weisen zwei Gebäudeteile je vier und ein Gebäudeteil drei Obergeschosse auf. Zu den benachbarten Gebäuden werden zwei Verbindungsgalerien erstellt.

Das zweite geplante Objekt, das Empfangsgebäude (Gebäude «O»), hat eine Nutzfläche von 1100 m2. Je zur Hälfte soll es den operationeilen Empfangsdiensten (Information, Dokumentation, Führungen) und denjenigen Verwaltungszweigen dienen, die einen direkten Bezug zum Publikum haben (Telefon- und Telexzentrale, Auskunft). Gleichzeitig sollen von dort aus mit einer Fernsehüberwachungsanlage sämtliche Zugänge zur gesamten CERN-Anlage beobachtet werden können. Die Zentralisierung der bisher verstreuten Empfangsdienste schafft in den bestehenden Gebäuden 550 m2 freie Raumkapazitäten, die als Büros und Arbeitsplätze für Wissenschaftler zusätzlich zur Verfügung stehen.

Die Lage des Gebäudes «O» entspricht seiner Funktion. Es wird als zentraler Eingang zum CERN direkt an der Route de Meyrin erstellt werden, damit sich ein reibungsloser Besucherverkehr abwickeln kann. Eine genügende Anzahl Parkplätze ist vorgesehen.

Das Gebäude «O» besteht aus einem Untergeschoss (technische Räume, Nebenräume), einem Erdgeschoss (Empfangshalle, Konferenzsaal) und einem Obergeschoss (Büros). Zwei Passerellen ermöglichen einen direkten Durchgang zu einem bereits bestehenden Verwaltungstrakt respektiv zum Gebäude mit der permanenten Ausstellung.

In beiden neuen Gebäuden, die vollständig auf schweizerisches Gebiet zu stehen kommen, gilt der Energieersparnis durch Isolationen gemäss den neusten SIA-Normen besondere Aufmerksamkeit. Die Heizungen werden an das CERN-eigene Heisswassersystem angeschlossen. Klimaanlagen sind ausser im Konferenzsaal des Empfangsgebäudes keine vorgesehen.

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3 31

Finanzielles Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten beider Gebäude belaufen sich auf 9,925 Millionen Franken, die sich wie folgt aufteilen: Betrag in Franken

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude für die Physiker (Gebäude «Z») Empfangsgebäude (Gebäude «O») Versorgung Umgebung Unvorhergesehenes und Teuerung :

,

Total

0 300 000 6 165 000 2 670 000 280 000 110 000 400 000 9 925 000

Diese verschiedenen Kategorien umfassen folgende Elemente: Grundstück Beide Gebäude werden auf CERN-eigenem Gelände erstellt, so dass weder Erwerbskosten noch Baurechtszinsen anfallen.

Vorbereitungsarbeiten Honorare für die Architekten und die technischen Büros, Bodensondierungen und .Abbruch der provisorischen Gebäude und Baracken, die auf den vorgesehenen Bauplätzen stehen.

Gebäude för Physiker (Gebäude «Z») Alle Kosten für die Erstellung, die Einrichtung der Laboratorien und der Infrastruktur (Elektrizität, Röhren, Heizung, Lüftung, Fahrstühle) sowie für den Bau zweier Verbindungsgalerien zu benachbarten Gebäuden. Der Betrag errechnet sich aus 16220m 3 SIA zu 380 Franken/m3.

Empfangsgebäude (Gebäude «O») Alle Kosten für die Erstellung einschliesslich die technische Einrichtung (Elektrizität, Röhren, Heizung, Lüftung, Fahrstühle) und die Verbindungspasserellen.

Der Betrag errechnet sich aus 7020 m3 SIA zu 380 Franken/m3.

Versorgung Alle Anschlüsse für Elektrizität, Wasser, Siedewasser und komprimierte Luft an die bestehenden CERN-Systeme.

Umgebung Erstellen der Parkplätze beim Gebäude «O», der Grünzonen und Bepflanzungen unmittelbar bei den Gebäuden.

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Unvorhergesehenes und Teuerung Reservebetrag zur Abdeckung unvorhergesehener Kosten und verschiedener kleinerer Beträge sowie der während der Ausführung der Arbeiten eintretenden Teuerung.

Die Finanzierung der Gesamtkosten soll mittels eines Darlehens der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf gesichert werden, die dazu ein identisches Darlehen des Bundes benötigt. Dieses Darlehen wird den der Stiftung üblicherweise gewährten Bedingungen unterstellt, d. h. einem Zinssatz von gegenwärtig 3 Prozent pro Jahr und einer Rückzahlfrist von 40 Jahren.

Wegen des dringenden Charakters der Bauvorhaben beabsichtigt das CERN, einen Teil der oben genannten Vorbereitungsarbeiten (vgl. Kostenaufstellung) bereits im Frühjahr/Sommer 1984 in Auftrag zu geben. Dies erfolgt mit eigenen Mitteln auf sein eigenes Risiko hin und präjudiziert den Entscheid der eidgenössischen Räte in keiner Weise. Sollte das Parlament dem Bundesbeschlussentwurf zustimmen, hätte dieses Vorgehen den Vorteil, dass die Hauptarbeiten im Prinzip bereits im Herbst 1984, unmittelbar nach Verabschiedung des Bundesbeschlusses, in Angriff genommen werden könnten.

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Begründung des Darlehens an die FIPOI

Die FIPOI ist eine schweizerische privatrechtliche Stiftung, die im Jahre 1964 gegründet wurde (vgl. Bundesbeschluss vom 11. Dez. 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI [BEI 1964 II 1490]). Der Kanton Genf und die Eidgenossenschaft tragen sie gemeinsam und ordnen je drei Vertreter in den Stiftungsrat ab. Die FIPOI hat gemäss ihren Statuten den Zweck, zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder dort internationale Konferenzen abhalten, Gebäude im Kanton Genf zur Verfügung zu stellen. Sie kann dafür selber Gebäude erstellen, mieten, vermieten, kaufen, verwalten oder durch zinsgünstige Darlehen den internationalen Organisationen den Kauf, die Erstellung oder den Ausbau von Gebäuden ermöglichen. Die dazu nötigen Mittel wurden ihr bisher statutengemäss nach Bedarf in Form von verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen des Bundes in Höhe von 483,7 Millionen Franken (inkl. Baukreditzinsen) zur Verfügung gestellt, während der Kanton Genf seinerseits, wo es nötig war, die Grundstücke im Wert von über 50 Millionen Franken beisteuerte. Von den Bundesdarlehen hat die FIPOI bis Ende 1983 bereits Zinsen und Rückzahlungen an die Bundeskasse in Höhe von 267,4 Millionen Franken geleistet.

Die Unterstützung des CERN mittels eines Darlehens über die FIPOI zur Finanzierung der Erstellung zweier dringend benötigter Gebäude reiht sich an die bisher getroffenen Massnahmen zur Schaffung geeigneter Arbeitsbedingungen für die internationalen Organisationen in Genf. Es sei an dieser Stelle im Zu-

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sammenhang mit den Darlehen an die FIPOI an die früheren Botschaften '> erinnert, die alle einen entsprechenden Bundesbeschluss erwirkt haben.

Die Darlehensgewährung an die FIPOI entspricht einer Politik der Eidgenossenschaft, die sie schon seit den fünfziger Jahren verfolgt. Sie besteht in der Aufrechterhaltung und Stärkung Genfs als Zentrum internationaler Politik. Das weltweite Ansehen dieser Stadt gilt gleichermassen der Schweiz als Empfangsstaat. Die Rolle als Empfangsstaat ist schon immer ein wichtiger Bestandteil unserer Aussenpolitik gewesen. Bundesrat und Parlament haben mehrfach betont, dass die Schweiz dadurch einen nützlichen Beitrag zum Funktionieren des Systems der internationalen Zusammenarbeit und zur Völkerverständigung leisten will. Die FIPOI, mit deren Hilfe die Arbeitsbedingungen der internationalen Organisationen auf einem befriedigenden Niveau gehalten werden können, ist daher ein Mittel unserer Aussenpolitik, ohne welches wir unserer Verantwortung als Sitzstaat nicht mehr gerecht würden.

Die Schweiz bemüht sich, die internationalen Organisationen im Rahmen der FIPOI gleich zu behandeln. Die entsprechenden Gesuche um Kredite für Bauvorhaben wurden alle in ihrem vollen Umfang finanziert. Dies soll auch im konkreten Fall des CERN gelten.

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Auswirkungen für den Bund

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Finanzielle Auswirkungen

Die Gewährung des vorliegenden Darlehens wird den Bund im Jahre 1985 mit 9,925 Millionen Franken belasten. Dieser Betrag ist in der Legislaturfinanzplanung für 1985 vorgesehen. Das Darlehen wird den für die FIPOI üblichen Bedingungen unterstellt (vgl. auch Ziff. 31).

Die aussenpolitisch begründete Gleichbehandlung aller Organisationen bedingt die Finanzierung der Gesamtkosten der Gebäude. Der Bundesrat hat deshalb die Absicht, das vorliegende Darlehen von der linearen Herabsetzung der Bundesleistungen um 10 Prozent auszunehmen.

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Personelle Auswirkungen

Die Gewährung des vorliegenden Darlehens an die FIPOI hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.

'> Vom 18. September 1964 (für die FIPOI, das GATT und die EFTA), 6. Juni 1966 (ILO) 5 Juni 1967 (TINO ITTI, WMO, TJPU), 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO, ILO), 1. Mai 1974 (CERN), 7. August 1974 (ITU, ILO, WIPO), 2. März 1977 (WIPO), 11. Juli 1979 (CICG) und 25. Mai 1983 (ICM): BB1 1964 II 769, 1966 I 969, 1967 I 1127, 1971 I 425, 1974 I 1377, 1974 II 441, 1977 I 1292, 1979 II 821 und 1983 II 1501.

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4

Richtlinien der Regierungspolitik

Die Vorlage entspricht den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 1983 bis 1987 (BB1 1984 l 157, Ziff. 22), Wir haben dort klar festgehalten, dass wir den Verpflichtungen, die uns als Gaststaat internationaler Organisationen zufallen, nachkommen und die internationale Rolle Genfs als Mittel unserer Aussenpolitik aufrechterhalten wollen. An gleicher Stelle haben wir auch die FIPOI als Instrument dieser Aussenpolitik genannt. Im übrigen haben wir auf das nun vorliegende Geschäft bereits in unserer Botschaft vom 25. Mai 1983 betreffend ein FIPOI-Darlehen an das Zwischenstaatliche Komitee für Auswanderung hingewiesen (siehe BEI 1983 II 1501, Ziff. 31).

5

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes zur Gewährung des vorliegenden Darlehens ergibt sich aus der allgemeinen Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen stellt einen sehr wichtigen Aspekt unserer Aussenbeziehungen dar, und die Darlehen des Bundes an die FIPOI sind eine Form dieser Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang ist es nicht von Belang, dass die Darlehen den internationalen Organisationen durch Einschaltung einer Institution wie der FIPOI, die eine Stiftung des schweizerischen Rechts ist, gewährt werden.

Einzig der Zweck ist ausschlaggebend.

Nach der neueren Lehre und der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichts (BGE 103 la. 380 E. 5c und 6, 402 E. 3a; 104 la 232 E. 2c, 309 E. 3a, 445 E. 4c) bedarf neben der Eingriffsverwaltung auch die Leistungsverwaltung nicht nur einer Verfassungs-, sondern auch einer Gesetzesgrundlage (Legalitätsprinzip).

Wie in der Botschaft vom 27. Mai 1981 über den ordentlichen Bundesbeitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (BB1 1981 II 1046) ausgeführt, ist die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmass diese Regel, die grundsätzlich für den ganzen Bereich der Verwaltung gilt (BB1 1980II 1463), auch im Bereich der internationalen Beziehungen Anwendung findet, umstritten. Wir haben Sie in der genannten Botschaft auch darüber informiert, dass eine interdépartementale Arbeitsgruppe beauftragt worden ist, die verschiedenen freiwilligen Beiträge, die die Eidgenossenschaft im Interesse ihrer auswärtigen Beziehungen erbringt, zu sichten und zu prüfen, ob diese Beiträge Gegenstand einer generell-abstrakten Regelung bilden könnten.

Nach Prüfung der von dieser Arbeitsgruppe vorgelegten Ergebnisse ist die Delegation des Bundesrates für auswärtige Angelegenheiten zum Schluss gekommen, es sei keine Änderung der geltenden Praxis angezeigt. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, dass der vorliegende Kredit entsprechend dem bisherigen Vorgehen (vgl. BEI 1980 III 707 709 710, 1981 III 1125 und 1983 IV 586 587 588) aufgrund von Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes mit einfachem Bundesbeschluss zu bewilligen sei. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte folgt aus der allgemeinen Budgetkompetenz (Art. 85 Ziff. 10 BV).

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Anhang l

Verzeichnis der Abkürzungen CERN CICG ICM EFTA FIPOI GATT ILO ITU LEP SIA UNO UPU WIPO WMO

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Europäische Organisation für Kernforschung Internationales Konferenzzentrum von Genf Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung Europäische Freihandelsvereinigung Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Internationale Arbeitsorganisation Internationaler Fernmeldeverein Elektronen-Positronen-Beschleuniger Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein Organisation der Vereinten Nationen Weltpostverein Weltorganisation für geistiges Eigentum Meteorologische Weltorganisation

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Anhang 2 Tabelle l Beiträge der Schweiz an das CERN (in Millionen Franken)

1979 1980 1981

1982.

1983 .

23,7 23,9 24,8

26,0 27,3

Diese Beiträge entsprechen einem für die Schweiz festgelegten Prozentsatz des jeweiligen Jahresbudgets des CERN. Für die Jahre 1980 bis 1983 wies dieser Schlüssel unserem Land 4,1 Prozent zu.

Tabelle 2 Mitglieder des CERN und ihre Jahresbeiträge (in Prozenten des Jahresbudgets) Beilragssehlüssel

Bundesrepublik Deutschland Frankreich .

Vereinigtes Königreich Italien Niederlande Belgien . . . .

.

Schweden

...

Schweiz Österreich .

Dänemark Norwegen Spanien ') Griechenland

...

1980-1983

1984

1985

1986

24,79 21,51 14,00 12,62 6,12 4,62 4,26 4,10 2,51 2,47 1,78 0,82 0,40

24,73 20,64 16,10 13,31 5,66 3,94 4,05 3,87 2,37 2,10 1,74 1,09 0,40

24,67 20,60 16,07 13,28 5,64 3,93 4,04 3,86 2,37 2,09 1,74 1,31 0,40

24,61 20,54 16,02 13,25 5,63 3,92 4,03 3,85 2,36 2,09 1,73 1,57 0,40

') Spanien ist 1983 beigetreten. Sein Beitrag steigt kontinuierlich bis 1989 zugunsten der Mehrheit der übrigen Mitglieder an. Die Aufschlüsselung für 1987-1989 ist noch nicht bekannt.

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Anhang 3

Grundrisse, Pläne, Modelle

Allgemeiner CERN

Situationsplan

des

Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopographie vom 12. Januar 1984

GENÈVE

-\J.

1216

Abbildung 2 Allgemeiner Situationsplan des CERN Reproduziert mit Bewiliigung des Bundesamtes fiir Landestopographie vom 12. Januar 1984

1217

Abbildung 3 Allgemeiner Situationsplan des CERN

Reproduziert mil Bewilligung des Bundesamtes fiir Landestopographie vom 12. Januar 1984

1218

Modellfoto des Arbeits- und Forschungsgebaudes fur Physiker (Gebaude «Z»)

1219

Foto CERN Geplantes Gebaude «Z»

Abbilditng 4

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Modellfoto des Empfangsgebaudes (Gebaude «O») Abbildung 5

Foto CERN Geplantes Gebaude «O»

E ( r d g c e h s o ) s s · < < Z > >a p n e q a N jo r m a g l r u n d s ^ r i j 9 Abbildung

1221

Bundesblatt. 136. Jahrgang. Bd. T

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Nonnalgrundriss Gebaude «O» (Erdgeschoss)

Abbildung 7

Bundesbeschluss

Entwurf

über ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 5. März 1984'), beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von 9,925 Millionen Franken zur Finanzierung der Erstellung zweier Gebäude der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) zu gewähren.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

9797

') BEI 1984 l 1205

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf vom 5. März 1984

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1984

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16

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24.04.1984

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1205-1223

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