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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht: Kantonale Gesetze über Familienzulagen Die Rechtsprechung der kantonalen Rekursbehörden in den Jahren 1971 bis 1979.

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Preis: F r . 17.50

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Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, : 3000 Bern.

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Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften heraus. Das Werk enthält I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen für Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus ändern Abkommen (Auszüge und Hinweise); III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.

Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt.

Der Preis für das dreibändige Werk beträgt 160 Franken.

Bestellungen sind schriftlich zu richten an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Einmalige Ergänzungsgutschriften für die Eintrittsgeneration: Tabelle und Anwendungsbeispiele für das Jahr 1985 Gestützt auf Artikel 33 BVG betreffend die Mindestleistungen in der Übergangszeit für die Eintrittsgeneration hat der Bundesrat in den Artikeln 21^23 der Verordnung vom 18. April 1984 (BW 2) nähere Bestimmungen zur Behandlung der Eintrittsgeneration erlassen. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nun die dafür notwendigen Tabellen und Anwendungsbeispiele für das Jahr 1985 .erstellt.

; Seiten, Bestellnummer 318.762.85 d, Preis 80 Rappen Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen-: und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Das Bundesamt für Energiewirtschaft veröffentlicht: Sonnenenergie und Baubewilligung Diese Broschüre soll zuständigen Behörden als Entscheidungshilfe im Bewilligungsverfahren dienen. Die Aufmerksamkeit wird dabei auf jene Gesetzespunkte gerichtet, die erfahrungsgemäss mit gewissen Projekten zur Nutzung der Sonnenenergie in Konflikt geraten. Die Broschüre soll des weiteren abzuklären helfen, ob ein Bauvorhaben im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften beurteilt werden kann, oder ob sich gegebenenfalls - aufgrund des mutmasslichen energetischen Nutzens der Anlage - die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vertreten lässt.

32 Seiten, Bestellnummer 805.830d, Preis Fr. 5.Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 112.- im Jahr und Fr. 65.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz Inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. ·Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 60.- im Jahr und Fr. 36.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Mäterialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.

1. Dezember 1984

Bundeskanzlei

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1984

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.12.1984

Date Data Seite

1074-1076

Page Pagina Ref. No

10 049 493

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.