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Bundesblatt 113. Jahrgang

Bern, den 12. Mai 1961

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 16 Franken im Hott/jähr zuzüglich Nachnahme- und PostbestettitngsgeWhr Einrücfcungsgebühr: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (Vom 5. Mai 1961) ' Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend militärische Bauten und Waffenplatze zu unterbreiten.

In den letzten 10 Jahren wurden der Bundesversammlung drei Bauprogramme unterbreitet. Die von uns neu beantragten Bauten bilden das vierte Programm. Mit den vorgesehenen Anlagen und Einrichtungen soll, neben der laufenden Verbesserung und Anpassung bestehender Anlagen, ein Teil der Bedürfnisse, welche sich im Zusammenhang mit der Truppenordnung 1961 stellen, gedeckt werden, während die vorangegangenen Bauprogramme, ausschliesslich im Eahmen der Truppenordnung 1951 notwendig waren.

Einleitend erachten wir es als zweckmässig, Ihnen vorerst einen Überblick über die Abwicklung, der von der Bundesversammlung seit dem Jahr 1950 bewilligten Bauprogramme vorzulegen. Zu Beginn des Jahres 1961 war der Stand dieser Arbeiten wie folgt : a. Eüstungsprograrnm 1951. Bundesbeschluss vom 12.April 1951 über das Büstungsprograrnm (AS 1951, 363), ergänzt durch den Bundesbeschluss vom 25.März 1955 betreffend Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern sowie über die Mehrkosten des Eüstungsprogramms (AS 1955, 346), 534,645 Millionen Pranken. Die Bauten dieses Programms sind annähernd fertigerstellt. Es umfasste ober- und unterirdische Bauten aller Kategorien. Die Abrechnungen über die bewilligten Kredite werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 1962 abgeschlossen. Die eingetretenen Verzögerungen bei Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

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gewissen Arbeiten, waren vor allem bedingt durch die örtliche Lage der Bauten im Hochgebirge, oder ergaben sich aus den langen Lieferfristen und ändern Umständen, die ursprünglich nicht vorausgesehen werden konnten.

i>. B a u p r o g r a m m e Ì957. Bundesbeschlüsse vom: - 14.März 1957 (BB1 1957, I, 939) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten, 136, 142 Millionen Pranken; - 12.Dezember 1957 (BEI 1957, II, 1245) betreffend den Erwerb des Landes für die Schaffung eines Panzerwaffenplatzes in der Ajoie, 20,2 Millionen Franken; - 20. Dezember 1957 (BEI 1957, II, 1247) über die Anpassung des Artilleriewaffenplatzes Frauenfeld an die heutigen Erfordernisse der Ausbildung und den Erwerb einer Alpbesitzung im Gantrischgebiet zwecks Erhaltung eines Truppenschiessplatzes in der Höhe von 6,45 Millionen Franken.

Diese Programme umfassten zur Hauptsache Objektkredite für den Ausbau von Militärflugplätzen mit Hartbelagpisten, Eollstrassen usw., für den Bau von unterirdischen Tankanlagen sowie Einstellhallen und Werkstätten für Motorfahrzeuge und Panzerwagen. Sämtliche Kredite dieser Programme sind engagiert. Von den projektierten Bauten sind bereits 75 Prozent beendet. Es muss aber auch hier darauf hingewiesen werden, dass vor allem bei den Arbeiten auf den Militärflugplätzen, bedingt durch Schwierigkeiten beim Landerwerb, wesentliche Verzogerungen entstanden sind. Was den Landerwerb in der Ajoie betrifft, kann gesagt werden, dass hier keine Schwierigkeiten auftraten und die Abwicklung normal erfolgte. Er ist heute praktisch beendet.

Der Abschluss der Arbeiten der Bauprogramme 1957 kann voraussichtlich auf Ende des Jahres 1962 erwartet werden.

o. Bauprogramm 1959. Bimdesbeschlüsse vom: - 18.März 1959 (BEI 1959, I. 562) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten, 283,994 Millionen Franken; - 22. Dezember 1959 (BEI 1959, II, 1460) über den Bau einer Panzerfahrzeugpiste in Thun, 3,45 Millionen Franken.

Diese Bauvorhaben umfassten eine Eeihe weiterer Anlagen und Einrichtungen im Eahmen der Bedürfnisse der Truppenordnung 1951; insbesondere handelte es sich dabei um die Erstellung von Einstellhallen und Werkstätten für Motorfahrzeuge und Panzerwagen, von Bauten für die Kriegstechnische Abteilung, den Ausbau der Militärflugplätze, Eadaranlagen und Eichtstrahleinrichtungen, die
Verbesserung des Ubermittlungsnetzes, den Bau von Geländeverstärkungen, den Weiterausbau von unterirdischen Tankanlagen sowie die Beschaffung von Baracken und Material für Feldbefestigungen.

Vom gesamten Bauprogramm sind heute 80 Prozent der Arbeiten in Ausführung begriffen. Die tatsächlichen Ausgaben bis I.Januar 1961 betragen 27 Prozent der bewilligten Kredite.

875 Entgegen den Erwartungen konnten die Arbeiten dieses Programms zeitlich so durchgeführt werden, wie dies entsprechend der ursprünglichen Planung vorgesehen war. Die Gesamtheit der ausgeführten Arbeiten für militärische Bauten war im Jahr 1960 um 15 Prozent niedriger als in den vorangegangenen Jahren. Die Gründe, die dazu führten sind allgemein bekannt. Es handelt sich dabei um die gewaltige Zunahme der Bautätigkeit an sich, verbunden mit dem Problem der Arbeitskräfte und langen Lieferfristen einerseits und mit den immer grösser werdenden Schwierigkeiten des Landerwerbs anderseits.

Diese Verhältnisse zwingen uns, neue Begehren für Bauvorhaben der Lage im Bausektor anzupassen. Dabei handelt es sich in erster Linie darum, die Bauprogramme weniger umfangreich zu gestalten, dafür aber den tatsächlichen Ausführungsmöglichkeiten mehr Eechnung zu tragen. Dieses Vorgehen drängt sich ebenfalls aus konjunkturpolitischen Gründen auf im Hinblick auf die noch im Zunehmen begriffene allgemeine Bautätigkeit.

In unseren früheren Botschaften haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bauprogramme in engem Zusammenhang stehen mit der Beschaffung von Kriegsmaterial. Im Hinblick auf den grossen Zeitbedarf für Studien, Projektierung und Ausführung ist es aber nur in seltenen Fällen möglich, dass der Bau von Anlagen und Einrichtungen zeitlich der Beschaffung von Material folgen kann. In unserer Botschaft vom 30. Juni 1960 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) haben wir bereits auf die Notwendigkeit der Erstellung von Bauten und Anlagen hingewiesen. Das von uns beantragte Programm umfasst Anlagen für die Kampftruppen, Bauten und Anlagen für die Versorgung sowie Waffen-, Schiess- und Übungsplätze. Es steht zum Teil in direktem Zusammenhang mit der Truppenordnung 1961 und zum Teil im Zusammenhang mit der laufenden Verbesserung und Anpassung bestehender Anlagen. Es enthält ober- und unterirdische Bauten, deren Dringlichkeit und Notwendigkeit sich auf Grund eingehender Studien aufgedrängt hat. Die beantragten Projekte bilden, für alle Kategorien von Bauten, einen Bestandteil eines auf die Dauer von 10 Jahren aufgestellten Gesamtplanes.

Die Projekte und Kostenberechnungen wurden für jedes einzelne Objekt bearbeitet. Die Kostenberechnungen stützen sich auf den Preisstand zu Beginn des Jahres 1961.
Die Durchführung des neuen Programms verlangt für die oberirdischen Bauten eine Frist von ein bis drei Jahren und für die unterirdischen Anlagen eine solche von drei bis vier Jahren.

Die in der vorliegenden Botschaft vorgesehenen Aufwendungen halten sich im Eahmen der im Zusammenhang mit der Armeereform erfolgten finanziellen Planung und führen nicht zu einer Überschreitung des für die Militärausgaben bis zum Jahr 1964 festgelegten Durchschnittsbetrages von jährlich 1225 Millionen Franken. Für die im Jahre 1961 fällig werdenden Zahlungen in der Höhe von voraussichtlich 12 Millionen Franken wurde der erforderliche Kredit vorsorglicherweise in den Voranschlag 1961 unter Sperrvermerk aufgenommen

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(Voranschlag 1961, Seite 42 a). Mit der Genehmigung des vorgelegten Bauprogramms kann dieser Voranschlagskredit freigegeben werden.

Die Bauvorhaben sind in zwei Hauptgruppen aufgeteilt, nämlich in militärische Bauten einerseits und Waffenplätze anderseits.

Die erste Gruppe unterteilt sich ihrerseits, entsprechend dem Charakter der einzelnen Anlagen, in 10 verschiedene Kategorien.

Die Angaben über die Bauten, welche der Geheimhaltungspflicht unterliegen, beschränken sich in der vorliegenden Botschaft auf allgemeine Ausführungen. Die Kostenvoranschläge, Detailpläne, sowie zusätzliche Angaben über diese und die übrigen Bauten sind in den für die parlamentarischen Kommissionen bestimmten Botschaftsunterlagen enthalten.

A. Militärische Bauten 1. Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial a. Lagerhallen (5,478 Millionen Franken) Mit Botschaft vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir darauf hingewiesen, dasS es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, die Materialreserven in ihrer Gesamtheit unterirdisch einzulagern. Wir haben aus diesem Grund in der erwähnten Botschaft einen ersten Kredit in der Höhe von 12 Millionen Franken verlangt zur Beschaffung und Erstellung von Baracken für die Einlagerung von Material in den neuen Basisräumen.

Die im Jahr 1959 bewilligten Kredite gestatten es nicht, die Bedürfnisse zur Einlagerung von Material im Eahmen der Truppenordnung 1961 zu decken.

Die Beschaffung von neuem Material sowie die Anpassung der Mobilmachungsvorbereitungen für die Truppenordnung 1961 bedingen eine wesentliche Vermehrung von Anlagen zur Einlagerung von Korpsmaterial und Kriegsreserven.

Um den Bau neuer Zeughäuser auf ein Mindestmass zu beschränken, wurde zu Versuchszwecken im Jahr 1960 eine vorfabrizierte, zerlegbare Lagerhalle entwickelt. Die eingehende Prüfung dieser Halle hat ergeben, dass sie den Bedürfnissen aller Dienstabteilungen für die Materiallagerung in jeder Hinsicht entspricht. Gestützt darauf beantragen wir Ihnen daher die Beschaffung dieser neuen Lagerhalle, wobei für eine erste Etappe 14 Stück vorgesehen sind.

Der Kredit von 5,478 Millionen Franken umfasst den Preis für die Beschaffung, die Montage, die Bauarbeiten, die Umgebungsarbeiten, sowie die Kosten des Landerwerbs. Für die Hälfte der Lagerhallen ist eine Unterkellerung vorgesehen. Die Kosten dieser Hallen sind erheblich niedriger als für Massivbauten.

b. Emmen, neue Zeughausanlage (2 Millionen Franken) Der Unterhalt und die Erprobung des immer komplizierter werdenden Fliegerabwehrrnaterials mit Eadarausrüstung hat zur Folge, dass der Aufgabenbereich der eidgenössischen Zeughausverwaltung Emmen ständig im

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Zunehmen begriffen ist. Die Tätigkeit dieser Zeughausverwaltung beschränkt sich dabei nicht nur auf den Unterhalt und die Instandstellung des Materials.

Ihr obliegt ebenfalls die Ausbildung von Spezialisten und die Durchführung von Versuchen in Zusammenarbeit mit der Kriegstechnischen Abteilung. Zu diesem Zweck wurde der Zeughausverwaltung eine Fliegerabwehrwerkstatt angegliedert.

Die bestehenden Anlagen der Zeughausverwaltung Enimen genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr und sind zudem zu rund 80 Prozent in Bäumen eingerichtet, welche ursprünglich für die Miegerabwehrschulen erstellt wurden.

Nach Prüfung und Studium verschiedener Vorprojekte und unter Berücksichtigung der vorhandenen und in den nächsten Jahren zu beschaffenden Ausrüstungen, beantragt das Eidgenössische Militärdepartement den Bau eines Werkstattgebäudes, eines Bürogebäudes für den administrativen und technischen Dienst sowie einer Einstellhalle für Motorfahrzeuge und schweres Material auf bundeseigenem Boden.

Diese Lösung gestattet es, die Einrichtungen für die Zeughausverwaltung Emmen zusammenzufassen und eine Eeihe heute belegter Bäume wieder zugunsten der Ausbildung der Truppe freizugeben.

2. Thun, Einstellhalle für Motorfahrzeuge (1,25 Millionen Franken) Der Bau des Armeemotorfahrzeugparks in Burgdorf, wie auch die Vergrösserung des Armeemotorfahrzeugparks Bornont (bewilligte Kredite durch den Bundesbeschluss vom 18.März 1959) sind im Gang. Diese Anlagen werden nach Fertigstellung ungefähr 2200 Motorfahrzeuge aufnehmen können. In unserer Botschaft vom 24. Oktober 1958 (BEI 1958, II, 1077) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten, haben wir bereits erwähnt, dass diese Bauvorhaben nur den dringensten Bedarf decken können, da zu jenem Zeitpunkt rund 3000 Motorfahrzeuge im Freien standen. Seither hat sich diese Zahl noch erhöht. Im Bahmen des Bustungsprogramms 1961 ist die Beschaffung von rund 5700 Fahrzeugen der verschiedensten Typen beschlossen worden.

Die Lieferung wird in den Jahren 1962--1967 erfolgen. Die Unterbringung ist zu je 50 Prozent in Zeughausanlagen und in neuen Parks vorgesehen. Dieses Problem befindet sich gegenwärtig irn Studium und wird Bestandteil einer der nächsten Baubotschaften sein. In erster Dringlichkeit ist es notwendig, die Anlagen des Armeemotorfahrzeugparks Thun zu verbessern
und zu erweitern.

Auch unter Berücksichtigung der neuen Anlagen in Burgdorf, in welche ein Teil der bis jetzt in Thun stationierten Motorfahrzeuge aufgenommen werden kann, fehlt auf dem Platz Thun Baum für die Fahrzeuge der Schulen und Kurse und der eidgenössischen Betriebe in der Grosse von rund 9000 m2. Diese Verhältnisse sind darauf zurückzuführen, dass neben der Zuteilung neuer Fahrzeuge die Bedürfnisse der Ausbildung und der Betriebe der Kriegstechnischen Abteilung im ständigen Zunehmen begriffen sind.

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Um dem dringendsten Bedarf Bechnung tragen zu können, ist der Bau einer Einstellhalle für Motorfahrzeuge auf der Kleinen Allmend in der Grosse von 4300 m2 zur Unterbringung von 200 schweren Motorfahrzeugen nötig.

3. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung

In unserer Botschaft vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Anlagen und Einrichtungen der Kriegstechnischen Abteilung den Erfordernissen der raschen Entwicklung der Waffentechnik anzupassen. Dazu erweist es sich als nötig, laufend die zum Teil ungenügenden Arbeitsbedingungen zu verbessern und die heute veralteten Einrichtungen zu modernisieren. Die nachstehend unter Buchstaben a, b, c aufgeführten Bauvorhaben beziehen sich auf den Platz Thun, den Standort der wichtigsten Betriebe der Kriegstechnischen Abteilung.

Alle übrigen Bauvorhaben für die Kriegstechnische Abteilung stehen in direktem Zusammenhang mit der Lizenzfabrikation eines neuen Flugzeugtyps.

Die vorhandenen Einrichtungen der Flugzeugwerke Emmen genügen nicht mehr für die Montage und die Kontrollen beim Lizenzbau eines modernen Flugzeugtyps. Die Ausrüstung, wie sie heute Verwendung findet, basiert auf den Grundlagen für den Bau der Typen «Vampire» und «Venom». Der für den Lizenzbau vorgesehene neue Flugzeugtyp weicht in seinen technischen Merkmalen wesentlich von den bisherigen Typen ab und bedingt bauliche Anpassungen sowie die Erstellung neuer Einrichtungen und Apparaturen.

a. Thun, Panzerwerkstätte Nr. 2 der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte (14,83 Millionen Franken) In unserer Botschaft vom 28. Dezember 1956 (BB11957, I, 1) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (Abschnitt IV, Seite 13) haben wir im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen sich der Bau einer zentralen Werkstätte für Panzer- und Spezialfahrzeuge in Thun aufdrängt. Der durch Bundesbeschluss vom 14. März 1957 bewilligte Kredit hat die Erstellung und die Inbetriebnahme einer Werkstätte für Panzer gestattet. Diese Anlage wurde projektiert und ausgeführt unter Berücksichtigung der in jenem Zeitpunkt in der Armee vorhandenen oder in Beschaffung befindlichen Panzertypen. Zusätzlich zu dieser Anlage werden gegenwärtig durch die Eidgenössische Konstruktionswerkstätte noch zwei ältere Werkstätten, jenseits der Allmend, benützt. Diese Werkstätten befinden sich auf einem Gebiet, das ausschliesslich Schulen und Kursen zur Verfügung steht.

Die Aufgaben derEidgenössischenKonstruktionswerkstätte umfassen, unter Einbezug der Privatindustrie, folgende Arbeiten: - Entwicklung und Modernisierung von Panzern und Panzerhilfsfahrzeugen, - Erprobung für neue und bestehende Panzer,

879 - Normalisierung und Verbesserung, verbunden mit Teil- oder Generalüberholungen, - Montage-, Kontroll- und Übergabestelle.

In den letzten Jahren hat der Aufgabenbereich standig zugenommen und umfasst heute folgende Arbeiten: - Instandstellung und Normalisierung der Südafrika-Panzer, - Vorserie und Serie des Panzers 58/61, - Normalisierung der leichten Panzer 51, - Umbewaffnung der Panzer 55/57, - Laufende Versuche und Erprobungen der verschiedensten Fahrzeugtypen.

Der Umfang dieser Arbeiten macht es notwendig, die Werkstätten zusammenzufassen und zu erweitern Der Bau einer zweiten Panzerwerkstätte drangt sich auf und wird gestatten, den Betrieb zu rationalisieren. Gleichzeitig wird eine schon lange erwünschte klare Trennung zwischen den Anlagen für die Ausbildung einerseits und der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte anderseits erreicht, indem die beiden alten Werkstätten zu Gunsten der Ausbildung abgegeben werden können. Im weiteren wird durch die Errichtung einer zweiten Panzerwerkstatte mit zentralem Magazingebäude die Freigabe von 15 Gebäuden und Baracken, in welchen gegenwärtig Bestandteile und Beservematerial für Panzer eingelagert sind, zu Gunsten anderer Dienststellen ermöglicht.

In unserer Botschaft vom 28.Dezember 1956 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Aufteilung der Räumlichkeiten bei der Panzerwerkstatte Nr. l so gewählt ist, dass später bei Bedarf eine weitere, gleich grosse Halle angebaut werden kann.

Das vorgeschlagene Projekt umfasst folgende Anlagen: - Werkhalle mit Seitentrakten von zusammen 6700 m2, - Magazingebäude mit einer Fläche von 5600 m2 (4stöckig), - Motorenprüfstand, -- Umgebungsarbeiten.

b. Thun, Geschützhatte für die Sektion für Schiessversuche (1,416 Millionen Franken) Das sehr umfangreiche Material der Sektion für Schiessversuche (Waffen aller Kaliber, Bohre, Versuchsinstallationen usw.) ist heute im Baum Thun und Gwatt an 5-6 verschiedenen Orten eingelagert und befindet sich zum Teil im Freien. Die rund 200 Bohre vom Kaliber 2-15 cm lagern an vier verschiedenen Orten. Für die Versuche müssen die Bohre auf Lafetten montiert und wieder demontiert werden. Die Dezentralisation der Lagerorte führt zu zahlreichen unnötigen Transporten, zu Verzögerungen und vermeidbaren Unkosten. Durch die Zusammenlegung dieses schweren Materials in ein einziges Gebäude kann der Betrieb rationalisiert werden. Zusätzlich gestattet dies die Freigabe verschiedener Bäume für die Konstruktionswerkstätten.

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Das unterbreitete Projekt umfasst die Kosten für den Bau und die Umgebungsarbeiten, wie auch die Kosten für den Ausbau der Kanalisation. Die Sanierung der Kanalisation ist seit längerer Zeit dringend notwendig für die Eidgenössische Munitionsfabrik und kann nun im Zusammenhang mit dem Bau der Geschützhalle realisiert werden.

G. Thun, Liegenschaftserwerb für die Regiebetriebe (520 000 Franken) Seit dem letzten Aktivdienst hat die Entwicklung sowohl der Stadt Thun als auch der eidgenössischen Betriebe im Eaume Thun ganz wesentliche Ausmasse angenommen. Die noch für einen Erwerb in Betracht fallenden Liegenschaften in der Nähe des Waffenplatzes sind selten und nur zu übersetzten Preisen zu erhalten. Eine neu bestellte Kommission prüft gegenwärtig die Frage einer rationelleren Verwendung der auf dem Waffenplatz Thun und in der Umgebung der Stadt Thun vorhandenen Gebäulichkeiten und Einrichtungen, insbesondere durch die Zusammenfassung von Anlagen, die gleichen Zwecken dienen. Um zu einer zweckmässigen und vernünftigen Lösung zu gelangen, wird es notwendig sein, zusätzliches Land zu erwerben.

Um jede Spekulation in bezug auf dieses Land oder in der Nähe liegender Grundstücke zu verhindern, beschränken wir uns auf die Angabe des Totalbetrages für den Liegenschaftskauf.

d. Bmmen, Erweiterung der Halle II (2,848 Millionen Franken) Die heutige Halle dient der Montage von Flugzeugen. Die zur Verfügung stehenden Eäume genügen nicht mehr und die bestehenden Einrichtungen müssen durch neue Spezialmaschinen ergänzt werden. Im weiteren sind notwendig : eine Anlage für Härterei und Oberflächenbehandlung, eine Malerei für Flugzeuge, Einrichtungen für den Lehren- und Vorrichtungsbau.

e. Emmen, Erstellen einer Flugdienst- und Bevisionshalle (6,303 Millionen Franken) Diese neue Halle III ist vorgesehen für den Flugbetrieb und die Flugversuche. Der Umfang des Materials wie die Dauer der vorzunehmenden Versuche bedingen eine Trennung der eigentlichen Montage von sämtlichen Kontrolloperationen, die vor einem Flug notwendig sind. Die Flugzeuge werden im Flugbetrieb in Zukunft viel längere Standzeiten aufweisen zur Abstimmung der elektronischen Ausrüstung und Keglagen, die sich beim Einfliegen ergeben.

Die bestehende Halle I kommt für diesen Zweck nicht in Frage. Sie genügt lediglich für das Montageband und die Lagerung
von Material wie Tragflächen, Eümpfe usw., welches durch die Privatindustrie angeliefert wird.

Die neue Halle mit einer Fläche von rund 8000 m2 wird ergänzt durch Eäume, welche zur Hauptsache Versuchs- und Kontrollzwecken dienen. Gleich zeitig ist eine Erweiterung des Kesselhauses notwendig.

881 /. Emmen, Erweiterung des Verwaltungsgebäudes (1,185 Millionen Pranken) Das bestehende Gebäude ist bereits für die heutigen Bedürfnisse ungenügend. Eine Erweiterung ist aber vor allem im Hinblick auf die vorgesehene neue Lizenzfabrikation eine Notwendigkeit.

Der projektierte neue Ausbau gestattet : - eine bessere Ausnützung der Büros der Buchhaltung, des Einkaufsdienstes und des Empfangs und Unterbringung der Lochkarteiianlage ; - Erstellung eines zweckmassigen Essraumes für das Personal, welches seine Mittagsmahlzeit im Werk einnimmt.

g. Emmen, Prüf stände (1,941 Millionen Franken) Der Prüfstand für die Flugzeugwerke Emmen wurde erstellt in den Jahren 1941 bis 1943. Er diente ursprünglich zur Prüfung von Kolbenmotoren und später von Triebwerken vom Typ «Vampire» und « Venom» (31 Schubleistung). Mit der Einführung stärkerer Düsentriebwerke wird diese Einrichtung zum Teil unbrauchbar und muss den neuen Bedingungen für Versuche von Triebwerken mit einer Schubleistung von 4,5 t (Hunter) bis 7-8 t (Mirage) angepasst werden.

Die projektierten Arbeiten, deren Kosten auf 860 000 Franken berechnet werden, umfassen unter anderem die Einrichtung eines Gebläses mit Schalldämpfung sowie Mess- und Versorgungsapparate.

Bis heute wurden die Versuche mit den eingebauten Triebwerken für «Vampire», «Venom» und «Hunter» auf offenem Abstellplatz durchgeführt. Der bei Stand- und Bremslaufversuchen entstehende Triebwerklarm ist derart angewachsen, dass er der Belegschaft sowie den Anwohnern nicht mehr zugemutet werden kann. Die im Ausland gemachten Studien haben ergeben und bestätigen, dass für diese Versuche der Bau einer Flugzeugprüfzelle mit Schalldämpfungsanlage und eine Standschubmesswaage erforderlich sind. Die Baukosten betragen 1,081 Millionen Franken.

h. Winterfhur, Beteiligung an den Kosten für den Prufstandbau (1,5 Millionen Franken) Es handelt sich hier um eine bestehende Anlage, welche der Lizenzfabrikation von Triebwerken dient. Ähnlich wie beim Prüf stand in Emmen ist es hier ebenfalls notwendig, eine Anpassung an die stärkere Schubkraft der Triebwerke vorzunehmen.

4. Bauten für die Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr Die Studien für den Ausbau der Bodenorganisation im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Serie moderner Flugzeuge sind seit längerer Zeit im Gange.

Bei diesen Studien
handelt es sich unter anderem darum, im einzelnen die notwendigen Massnahmen und Anpassungen festzulegen, welche für den Einsatz dieser modernen Flugzeuge erforderlich sind unter Berücksichtigung und Mit-

882 benützung der bereits bestehenden Einrichtungen. Diese Untersuchungen sind sehr umfangreich und bedingen lange Studien- und Projektierungsfristen. Es wird daher voraussichtlich erst ab 1962 möglich sein, nach Massgabe der Studien- und Projektierungsergebnisse, entsprechende Begehren für Bauvorhaben einzureichen.

Die im Rahmen dieser Botschaft beantragten Anlagen decken die dringendsten Bedürfnisse für die Sicherheit des Zugbetriebes und für den Unterhalt des wertvollen elektronischen Materials der Fliegertruppen.

a, Beschaffung und Erstellung von Flugzeug-Fangvorrichtungen (6,257 Millionen Pranken) Die zu beschaffenden Vorrichtungen haben den Zweck, an den Pistenenden die dort allenfalls noch nicht zum Stillstand gekommenen Flugzeuge zu bremsen. Beim Flugbetrieb mit Flugzeugen der heutigen Gewichts- und Geschwindigkeitsklasse (Hunter und Mirage) nehmen die Unfallfolgen bei missglückten Starts und Landungen für Menschen und Material zu, so dass es unumgänglich wird, dagegen besondere Massnahmen zu ergreifen. Eine Anzahl von Flugplätzen verfügt heute bereits über eine Einrichtung, welche für die Gewichte und die Geschwindigkeiten der Flugzeugtypen «Vampire» und «Venom» genügt.

Sie ist aber zu schwach für Flugzeuge, deren Gewicht 10 t mit einer Landegeschwindigkeit von rund 300 km/h erreicht.

Die Beschaffung und Erstellung von 18 Flugzeug-Fangvorrichtungen eines neuen Modella zum mittleren Preis von 840 000 Franken ist daher notwendig.

b. Dübendorf, Umbau des alten Verwaltungsgebäudes in Elektronikwerkstätten (950 000 Franken) Mit der Einführung und Inbetriebnahme von Eadaranlagen in der Armee erfolgte zwangsläufig die Bildung von Spezialformationen für die Bedienung, den Unterhalt und die Instandstellung dieser an sich sehr komplizierten Geräte und Einrichtungen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde die Ausbildung dieser Spezialisten auf dem Waffenplatz Dübendorf in behelfsmässigen Ausbildungsräumen durchgeführt, ohne dass dafür besondere, für diesen Zweck erstellte Einrichtungen zur Verfügung standen. Die seit 1953 gemachten Erfahrungen erlauben es nun, die hauptsächlichsten Bedürfnisse für die Ausbildung dieser Spezialtruppe festzulegen. Es handelt sich dabei um folgende Anlagen: - eine neue Kaserne auf dem Wangenerberg für die Schulen und Kurse, - eine zentrale Werkstätte auf dem Flugplatz
Dübendorf.

Das Projekt einer neuen Kaserne ist im Studium und wird Bestandteil einer unserer nächsten Botschaften sein. Der Landerwerb wurde bereits im Jahr 1959 getätigt.

Die Erstellung einer Elektronikwerkstätte bildete seit längerer Zeit Gegenstand besonderer Studien und Projekte. Das nun vorliegende Projekt sieht vor, das bestehende Verwaltungsgebäude umzubauen und mit den notwendigen

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Einrichtungen zu versehen. Der Umbau kann als zweckmässigste Lösung angesprochen werden, da sich das Gebäude mit der vorhandenen Einstellhalle und entsprechend grosser Baumhohe, auch für die Aufnahme grosser Geräte, wie Antennenteile, fahrbare Stationen usw. eignet. Die Werkstätten, Labors, Versuchseinrichtungen und Zeichnungssäle können ohne Schwierigkeiten im bestehenden Verwaltungsgebäude eingerichtet werden.

Die vorgeschlagene Lösung gestattet vor allem auch eine Zusammenfassung aller bis jetzt auf dem ganzen Waffenplatz Dübendorf zerstreuten ähnlichen Einrichtungen.

Das Projekt bedingt gleichzeitig den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes gemäss nachstehendem Antrag. Die Kosten sind weniger hoch als der Bau eines neuen Werkstattgebäudes und die ohnehin nötige Vergrösserung des Verwaltungsgebäudes der Direktion der Militärflugplätze.

c. Dübendorf, Erstellung eines Verwaltungsgebäudes (5,23 Millionen Franken) Die Direktion der Militärflugplätze beschäftigt in Dübendorf rund 180 Beamte und Angestellte. Diese verteilen sich auf die administrativen und technischen Dienste, das Baubüro, die Liegenschaftsverwaltung usw. und stehen als Stab an der Spitze einer Organisation mit einem Bestand von rund 2000 Personen.

Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Direktion der Militärflugplätze, mangels geeigneter Arbeitsräume gezwungen, rund 1/3 des Personals der Zentralverwaltung (50 Mann) in Baracken unterzubringen. Zusätzlich dazu kann mit Bestimmtheit angenommen werden, dass die Einführung neuer Flugzeuge sowie die damit verbundene Erhöhung der Aufgaben auf dem Gebiet der Elektronik eine Vergrösserung des Bestandes mit sich bringen wird. Aus diesen Gründen wurde im Projekt für das Verwaltungsgebäude eine entsprechende Platzreserve berücksichtigt.

Eine Vergrösserung des bestehenden Verwaltungsgebäudes aus dem Jahr 1918 wäre kostspielig und unzweckmässig und würde umfangreiche bauliche Arbeiten bedingen, was nicht der Fall sein wird, wenn das Gebäude in Zukunft als Werkstatt dienen soll.

Der Standort des neuen Verwaltungsgebäudes auf bundeseigenem Boden ermöglicht eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Baukosten sind deshalb verhältnismässig hoch, weil für 700 000 Franken zur Bekämpfung des Fluglärms eine Klimaanlage eingebaut werden muss. Diese Massnahmen gestatten auch im Sommer bei
geschlossenen Fenstern zu arbeiten.

Das Bauprojekt sieht einen Haupttrakt vor mit zwei Seitenflügeln zu zwei bzw. drei Stockwerken und einem Untergeschoss. Der Südostflügel wird eine neue Telephonzentrale für den Waffenplatz Dübendorf enthalten, mit Kosten in der Höhe von 430 000 Franken. Diese Kosten sind im Objektkredit von 5,28 Millionen Franken inbegriffen.

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5. Verbesserung des Übermittlungsnetzes (12,827 Millionen Franken) In der Botschaft vom 14. Oktober 1958 (BEI 1958, II, 1077) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten, haben wir dargelegt, dass das Eidgenössische Militärdepartement zusammen mit den Organen der Telephon- und Telegraphenverwaltung ein Programm über die notwendigen Verbesserungen und Erweiterungen des militärischen Kabelnetzes aufgestellt hat. Eine Serie dieser Arbeiten, mit einem Kostenaufwand von 11,047 Millionen Franken, bewilligt gemäss Bundesbeschluss vom 18.März 1959, wurde im Laufe des Jahres 1959 begonnen. Die Projekte dieser ersten Serie sind zum grossen Teil bereits ausgeführt.

Die zweite Etappe umfasst Telephonkabel zur Verbesserung des Kommandonetzes, Umgehungen von besonders verletzbaren Knotenpunkten und Telephonausrüstungen verschiedener Art.

6. Tankanlagen (19,095 Millionen Franken) In unseren Botschaften vom 28. Dezember 1956 und 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir schon auf die ungenügenden Treibstoffreserven hingewiesen und dargelegt, dass die zuständigen zivilen und militärischen Stellen den Bau neuen Tankraumes als dringend notwendig erachten.

Dank den durch Bundesbeschluss vom 14. März 1957 bewilligten Krediten war es möglich, den Bedarf an Treibstoffreserven für unsere Flugwaffe zu decken.

Das Tankbauprogramm, welches wir mit unserer Botschaft vom 28. Dezember 1958 beantragten, (Bau einer Felsentankanlage und Bau von Unterflurtankanlagen) ist in Ausführung begriffen.

Seit 1950 waren die zuständigen Stellen ständig bestrebt, unsere Treibstoffreserven dem Bestand und den verschiedenen Typen von Motorfahrzeugen und Flugzeugen der Armee anzupassen. Trotz dieser Anstrengungen und dem laufenden Bau von Anlagen seit 10 Jahren war es bis heute nicht möglich, alle Lücken zu schliessen. Diese Lage ist vor allem auf die langen Ausführungsfristen für unterirdische Anlagen zurückzuführen.

Im Zusammenhang mit der Truppenordnung 1961 musste die Frage des Treibstoffbedarfes, insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene wesentliche Erhöhung des Bestandes an Motorfahrzeugen, neu überprüft werden. Die durchgeführten Studien haben ergeben, dass mit dem in dieser Botschaft beantragten neuen Programm die zukünftigen Bedürfnisse der Armee im grossen und ganzen
gedeckt werden können. Das Eidgenössische Militärdepartement erachtet es als nicht mehr notwendig, weiteren unterirdischen Tankraum zu schaffen, nachdem der voraussichtliche Bedarf an Treibstoff für den eigentlichen Kriegsfall durch den Bau der im Jahr 1959 bewilligten Anlagen vorhanden sein wird.

Nach eingehender Prüfung der für eine oberirdische Lagerung von Treibstoffen in Frage kommenden und erhältlichen Grundstücke beantragt das Eid-

885 genössische Militärdepartement eine Lösung, welche allen Bedingungen, die an eine derartige Anlage gestellt werden müssen, erfüllt. Es handelt sich dabei um den Kauf einer oberirdischen Tankanlage, welche bis jetzt privaten Bedürfnissen diente.

Die Vorteile eines solchen Projektes lassen sich wie folgt zusammenfassen : - zentrale Lage mit guten Bahn- imd Strassenverbindungen: - unmittelbare Nähe grosser Yerbraucherzentren, wie Zürich, Ölten, Luzern, Zug usw. im Hinblick auf den notwendigen Umsatz des Treibstoffes ; - erschlossenes Gelände, nur einem Besitzer gehörend ; - vorhandene Baubewilligung für den Bau weiterer Tanks; - keine Schwierigkeiten betreffend Grundwasserschutz.

Darüber hinaus ist zu erwärmen, dass die Kosten für den Kauf und den Ausbau der Anlage als vorteilhaft zu bezeichnen sind. Während sich der Preis für diese Anlage je m3 insgesamt auf 82 Franken stellen wird, musste für ähnliche, im Jahre 1952 gebaute Anlagen mit Kosten in der Höhe von 91 bis 152 Franken je m3 gerechnet werden.

Nach durchgeführter Erweiterung wird der bestehende und neue Tankraum für die Lagerung von Mineralölen verwendet, wobei vorgesehen ist, zugunsten der Armee 70 Prozent und für die übrige Bundesverwaltung, inbegriffen die Eegiebetriebe, 30 Prozent und zwar Heizöl einzulagern. Durch das Zusammenlegen der Heizölreserven der Bundesverwaltung mit Treibstoffreserven der Armee in einer einzigen Anlage, können die Kosten für die Lagerung des Heizöls wesentlich gesenkt werden. Die vorgesehene Heizölreserve entspricht dem gesamten Verbrauch der Bundesverwaltung in angemessener Zeitspanne.

In diesem Zusammenhang möchten wir es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass die bestehenden Reserven an Heizöl im gesamten gesehen als ungenügend bezeichnet werden müssen. Mit der vorgesehenen Einlagerung von Heizölreserven werden nicht nur die dringendsten Bedürfnisse der Bundesverwaltung gedeckt, sondern zusätzlich wird damit auch die Beserve für zivile Belange indirekt wesentlich verbessert.

Die Kosten dieser Anlage belaufen sich auf: - Ankauf der Liegenschaften und den dazugehörigen Einrichtun»ranken gen 3300000 - Bau neuer Tanks, Pumpstationen, Abfüllstationen usw. . . .

9 500 000 - Bauarbeiten, Elektrische Installationen, Verschiedenes . . . .

6 295 000 Total Davon entfallen auf: a. den militärischen Teil b. den zivilen Teil

19 095 000 14070000 5 025 000

Beide Teile bilden eine Gesamtanlage. Es wird deshalb auch der Objektkredit für den zivilen Teil mit dieser Vorlage verlangt. Die entsprechenden Aus-

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gaben werden jedoch nicht den Kreditrubriken des Eidgenössischen Mih'tärdepartements, sondern denjenigen des Departements des Innern belastet werden. Von den 5,025 Millionen Pranken werden 1,005 Millionen Pranken durch die Post-, Telephon- und Telegraphenverwaltung, die sich ebenfalls an der Erstellung dieser zentralen Tankanlage beteiligt, getragen werden.

7. Unterirdische Munitionsmagazine (33,266 Millionen Franken) Die letzten unterirdischen Munitionsmagazine wurden im Jahr 1955 fertiggestellt. In der Zwischenzeit konnten die laufenden Ablieferungen an Reservemunition der Büstungsprogramrae 1951 und 1957 zum Teil in den bestehenden, unterirdischen Munitionsmagazinen und in neu erstellte oder bestehende Munitionsbaracken eingelagert werden. In den Jahren 1955-1960 wurden vor allem die Sicherheitseinrichtungen in den vorhandenen Anlagen weiter vorangetrieben und ergänzt.

Im Zusammenhang mit der neuen Truppenordnung musste die Frage der Verteilung der Munitionsreserven einer neuen eingehenden Prüfung unterzogen werden.

Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wurden bereits zu verschiedenen Malen über die Notwendigkeit der unterirdischen Lagerung von Munition orientiert. Die unterirdische Lagerung drängt sich nicht nur aus militärischen, sondern auch aus Sicherheitsgründen gegenüber Dritten auf. Dazu kommt noch, dass bei oberirdischen Anlagen aus Sicherheitsgründen der Umfang der zu lagernden Munition sehr beschränkt ist. Die dadurch notwendige grosse Anzahl von Bauten, ihre Dezentralisation und der dadurch bedingte Landbedarf würden dabei ungefähr die gleichen Kosten verursachen wie die projektierten neuen unterirdischen Anlagen.

Das von uns beantragte Bauprogramm umfasst 3 unterirdische Munitionsmagazine. Die Kostenvoranschläge für die einzelnen Objekte betragen 9,463 Millionen, 12,011 Millionen und 11,792 Millionen Franken.

8. Ausbau einer unterirdischen Anlage für die Bedürfnisse der Abteilung für Sanität (22,81 Millionen Franken) Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, eine bestehende, früher als Munitionsmagazin verwendete Anlage weiterhin zur Lagerung von Munition freizugeben. Nach Prüfung der verschiedensten Möglichkeiten für eine neue Verwendung erachtet es das Eidgenössische Militärdepartement als die zweckmässigste Lösung, diese umfangreiche Anlage für die Bedürfnisse
des Sanitätsdienstes auszubauen. Mit Ausnahme einiger Einrichtungen in Festungswerken verfügen die Sanitätstruppen heute über keine unterirdischen Anlagen, die für eine Behandlung von Verwundeten eingerichtet sind.

Geplant ist einmal die Erstellung eines unterirdischen Spitals mit einer grossen Anzahl Patientenbetten. Dieses Spital hat die Aufgabe, die Behandlung

887 und Pflege schwerer chirurgischer Fälle zu übernehmen, wobei die Erfahrungen zeigen, dass die Verwundeten nach einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 10 Tagen wieder transportfähig sind und in Bekonvaleszentenstationen überführt werden können.

In Friedenszeiten steht dieses Spital bei Katastrophen oder Epidemien für die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung ebenfalls zur Verfügung. Im weitern ist vorgesehen, dass die Sanitätstruppen ihre Wiederholungskurse teilweise in dieser Anlage absolvieren, damit sie sich mit allen technischen Einrichtungen vertraut machen können.

Neben dem eigentlichen Spital wird die Anlage zusätzlich noch folgendes umfassen : - eine grosse Spital- und Nachschub-Apotheke, - eine Antibiotika-Abfüllstation, - eine Serum- und Vakzine-Fabrikationsanlage.

Die projektierten Anlagen dienen zur Deckung des Nachschubbedarfes der Armee und stehen auch für die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung zur Verfügung.

Die von den beauftragten zuständigen Organen durchgeführten Studien und der Vergleich mit ändern Lösungen haben ergeben, dass dieses unterirdische Spital nicht teurer zu stehen kommt, als eine oberirdische Anlage mit gleicher Kapazität. Als Vergleich sei angeführt, dass der Preis je Spitalbett in den in letzter Zeit erbauten Zivilspitälern, zwischen 46 000 (100 Betten) und 112 000 Franken (850 Betten, Zürich) schwankt. Unter Berücksichtigung des Wertes der bestehenden Kavernen, wird der Preis je Spitalbett der von uns beantragten Anlage 35 000 Franken nicht übersteigen.

Im Hinblick auf die mögliche Form eines künftigen Krieges bedeutet diese unterirdische Anlage eine notwendige und ganz wesentliche Verbesserung des Sanitätsdienstes der Armee, welche auch der Zivilbevölkerung zugute kommen kann.

9. Geländeverstärkungen (17,86 Millionen Franken) In unserer Botschaft vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir bereits ausgeführt, dass es notwendig ist, unser Befestigungssystem standig den zahlreichen Änderungen des Strassenund Verkehrsnetzes sowie auch dem technischen Fortschritt der Bewaffnung anzupassen. Zu diesem Zweck wurde durch den Bundesbeschluss vom 18.März 1959 ein erster Kredit von 15.9 Millionen Franken bewilligt. Die Arbeiten für die in dieser Etappe vorgesehenen Geländeverstärkungen sind gegenwärtig im Gang. Mit deren
Abschluss kann auf Ende 1962 gerechnet werden.

Im Eahmen der neuen Tmppenordnung ist vorgesehen, den Bau von Geländeverstärkungen etappenweise fortzusetzen und eine Eeihe unserer befestigten Zonen, gestaffelt nach gewissen Dringlichkeiten, den Erfordernissen der modernen Kriegsführung anzupassen.

Die beantragten Arbeiten beziehen sich zur Hauptsache auf den Bau und die Vergrösserung von unterirdischen Kommandoposten.

10. Verschiedene Arbeiten und Beschaffung von Material a, Anpassung von Einrichtungen einer unterirdischen Anlage (4,45 Millionen Franken) Bei diesen Arbeiten handelt es sich um Anpassungen in einer bestehenden unterirdischen Anlage, in welcher sich Einrichtungen und Materialreserven der Flugwaffe und des Sanitätsdienstes befinden. Ein Teil der Anlage wird heute als Fabrikationsanlage verwendet, mit permanentem Tag- und Nachtbetrieb.

In diesem Zusammenhang musate die Zweckbestimmung verschiedener Bäumlichkeiten gegenüber der ursprunglichen Verwendung geändert werden. Diese Änderung hat zur Folge, dass die bestehenden Maschinen- und Ventilationsanlagen nicht mehr genügen und vergrössert werden müssen.

Der verlangte Kredit ist dazu bestimmt, diese Einrichtungen derart auszubauen, dass ein Betrieb des Werkes im Kriegsfall gewährleistet ist.

fc. Sanierung von Militärbaracken (6 Millionen Franken) Seit dem letzten Aktivdienst verfügt die Armee über rund 5000 Baracken, welche für die verschiedensten Zwecke und Bedürfnisse errichtet wurden.

Neben der Lagerung von Munition und Material dienen diese Baracken unter anderem auch als Unterkunft auf Waffen- und Schiessplätzen sowie auf Flugplätzen. Der Wert dieser Bauten beläuft sich heute auf rund 100 Millionen Franken.

Nachdem diese Baracken seit 15-20 Jahren ohne grösseren Unterhalt geblieben sind, zeigten sieh heute eine Eeihe von Schäden. In der Eegel wurden diese Bauten als Übergangs- und Aushilfslösung erstellt. In vielen Fällen muss die Verwendung der Baracken heute als unzweckmässig und unrationell betrachtet werden. Im letzten Aktivdienst ursprünglich als Unterkunftsbaracken verwendet, dienen sie heute teilweise als Lagerräume, Werkstätten und Theoriesäle.

Eine allgemeine Sanierung dieser Verhältnisse drängt sich auf. Dabei ist vorgesehen, die Zahl der Baracken herabzusetzen oder, wo es notwendig erscheint, sie permanent auszubauen. Unseres Erachtens kommen grundsätzlich folgende Lösungen in Frage : - Abbruch oder Liquidation der Baracken, je nach Zustand; - Wiederinstandstellung (vor allem der Dächer und Fundamente) ; - Wiederaufbau in einer ändern Form (Massivbau, vorfabrizierte Betonelemente usw.).

Im Hinblick auf die
grosse Anzahl von Baracken und die Verschiedenheit der Konstruktionen ist es ausgeschlossen, bereits zum voraus im einzelnen festzulegen, welche Arbeiten ausgeführt werden müssen. Auf Grund durchgeführter

889 Untersuchungen steht fest, dass mit dem verlangten Kredit in einer Frist von 3 Jahren die dringensten Massnahmen getroffen werden können.

Der Betrag von 6 Millionen Franken dürfte genügen, die Sanierung von rund 800-1000 Baracken sicherzustellen.

c. Vorfabrizierte Elemente für Feldbefestigungen (8 Millionen Franken) Wie schon in unserer Botschaft vom 24. Oktober 1958 aufgeführt, basierte der Bau von Feldbefestigungen bis heute ausschliesslich auf der Verwendung von Holz. Die Schwierigkeiten für die Beschaffung von Holz und dessen Zubereitung nach erfolgter Kriegsmobilmachung, insbesondere aber die unsere Waldreserven weit übersteigenden Bedürfnisse, gestatten es nicht mehr, sich ausschliesslich dieses Mittels zu bedienen. Es ist daher, wie wir dies bereits in der Botschaft vom 24. Oktober 1958 erwähnten, notwendig geworden, Wellblechelemente zu verwenden, welche nicht nur wesentliche Einsparungen von Holz gestatten, sondern den Bau von Feldbefestigungen auch für ungeübte Truppen vereinfachen.

Nach der Beschaffung einer ersten Serie von Elementen in den Jahren 1959 und 1960 und nach Durchführung neuer Versuche in bezug auf Widerstand und Zusammensetzung der Elemente, erachten wir es als notwendig, eine weitere Serie zu beschaffen. Sie umfasst : 22 000 Wellblechunterstände für 2 Mann l 900 Wellblechunterstände für 12 Mann d. Studien- und Projektierungskosten (900 000 Franken) Die Vorbereitung von Projekten militärischer Bauten, vor allem der unterirdischen Anlagen, verlangt in der Eegel ein bis zwei Jahre Arbeit und die Mitarbeit zahlreicher Spezialisten. In vielen Fällen ist die Einholung geologischer Gutachten, technischer Studien oder weitreichende Planungsarbeit notwendig.

Nur ein derartiges Vorgehen gestattet eine rasche Bauausführung und sichert den Bauherrn vor Kreditüberschreitungen, wie dies bei ungenügend studierten Projekten oft der Fall ist.

Diejenigen Bauvorhaben, für die grössere Studien notwendig sind, bilden einen Teil eines auf weite Sicht geplanten Gesamtprogramms, dessen Ausführung eine Zeitspanne von 8 bis 10 Jahren umfassen wird. An derartigen Studien sind vor allem interessiert : - die Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr für das Problem der Bodenorganisation für die neuen Flugzeuge und die Luftraumverteidigung ; - die Kriegsmaterialverwaltung für den Bau neuer Einstellhallen, Werkstätten und Zeughausanlagen; Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

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890 - die Kriegstechnische Abteilung im Zusammenhang mit der Modernisierung und Eationalisierung ihrer Eegiebetriebe (Munitionsfabrik, Konstruktionswerkstätte usw.).

B. Waffenplätze Die Beschaffung und Sicherstellung der für die Ausbildung der Armee notwendigen Waffen-, Übungs- und Schiessplätze gehören zu den aktuellsten Problemen des Eidgenössischen Militärdepartements. Einerseits werden die Landreserven unseres Landes ständig knapper und anderseits ruft die rasche Entwicklung der Waffen- und Gefechtstechnik nach zusätzlichen oder grösseren Übungs- und Schiessplätzen.

Im Eahmen einer Gesamtplanung werden wir Ihnen in den nächsten Jahren verschiedene Botschaften und Kreditbegehren für Erwerb, Erweiterung und Ausbau von Waffen-, Übungs- und Schiessplätzen unterbreiten. Die bestehenden Waffen- und Schiessplätze müssen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit ausgebaut werden, um einen grösstmöglichen Nutzen zu gewährleisten; trotzdem ist die Schaffung neuer Ausbildungszentren nicht zu umgehen.

Die nachstehenden Ausführungen betreffen den Erwerb von Liegenschaften im Kanton Freiburg zwecks Schaffung eines Waffenplatzes für die motorisierte Infanterie, die Erweiterung und den Ausbau der Tankschiessanlage VugellesLa Mothe, die bauliche Sanierung von Kasernenanlagen auf dem Waffenplatz Thun und den Kauf einer Liegenschaft im Zusammenhang mit der Verlegung der Kaserne St. Gallen. Absichtlich vermeiden wir es, bei den Landerwerbsgeschäften die Bodenpreise zu nennen, um nicht der Spekulation Tür und Tor zu öffnen. Selbstverständlich stehen den parlamentarischen Kommissionen eingehende Dokumentationsunterlagen zur Verfügung.

Zurzeit sind die Studien für den Ausbau des Panzerwaffenplatzes Ajoie in vollem Gang, nachdem der Landerwerb reibungslos durchgeführt werden konnte. Wir werden Ihnen voraussichtlich im Herbst dieses Jahres eine weitere Botschaft vorlegen, um möglichst bald an die Verwirklichung des so dringend benötigten Panzerwaffenplatzes herantreten zu können.

1. Schaffung eines Waffenplatzes für die motorisierte Infanterie bei Drognens/Lussy PE (3,375 Millionen Franken) Mit der Verwirklichung der neuen Truppenordnung erhalten die mechanisierten Divisionen je ein motorisiertes Infanterieregiment. Mit der Ausbildung der Truppe muss ab 1962 begonnen werden. Die bestehenden Waffenplätze sind bereits derart beansprucht oder räumlich und ausbildungsmässig so beschaffen, dass sie sich für die Ausbildung der motorisierten Infanterie nicht eignen. Die Aufteilung dieser Schulen ist vom ausbildungstechnischen Standpunkt aus abzulehnen und wäre zudem unwirtschaftlich, da auf verschiedenen Waffen-

891 platzen Neueinrichtungen nötig wären wie Fahrschulpisten, Eeparatur- und Einstellhallen, Abwasserreinigungsanlagen usw. Die Anlage eines besonderen Waffenplatzes ist die rationellste und wirtschaftlichste Lösung.

In den Gemeinden Drognens und Lussy sind dem Bund zwei Liegenschaften zum Erwerb angeboten worden, die allen Anforderungen, welche an einen neuen Waffenplatz gestellt werden müssen, entsprechen.

Auf dem Gelände bei Drognens kann die fahrtechnische und infanteristische Grundausbildung durchgeführt und geschult werden. Es lâsat sich eine Kurzdistanzschiessanlage erstellen. Für den Bau einer Schulschiessanlage, einer Handgranatenwurfanlage und einer Anlage für die Gefechtsschulung eignet sich die Liegenschaft Montagne de Lussy.

' Für die Einrichtung als Waffenplatz ist die Erstellung neuer Kasernenanlagen unerlässlich. Die Studien für die Schaffung der notwendigen Waffenplatzanlagen wurden bereits aufgenommen; die Kredite werden in einer späteren Botschaft anbegehrt werden.

Mit dem Erwerb der Liegenschaften kann nicht länger zugewartet werden, da die Grundeigentümer auf den Verkauf drängen. In den Kosten für den Erwerb der beiden Liegenschaften sind Inbegriffen die Gebäulichkeiten, teilweise Übernahme von Mobiliar und Gerätschaften sowie die Eechtskosten.

Mit dem Erwerb dieser Liegenschaften kann zu gunstigen Bedingungen die Grundlage für einen Waffenplatz geschaffen werden, der für die Ausbildung der motorisierten Infanterie dringend notwendig ist.

2. Erweiterung und Ausbau der Tankschiessanlage Vugelles-La Mothe (5,4 Millionen Franken) Die Tankbahn Vugelles-La Mothe ist eine der 10 bestehenden Tankbahnen, welche seit 1988 erstellt wurden, um den Geschützbedienungsmannschaften der panzerbrechenden Waffen das Schiessen mit scharfer Munition auf bewegliehe Ziele zu ermöglichen. Von allen Tankbahnen bietet Vugelles die meisten Möglichkeiten, die jedoch bedeutend vermehrt werden können, wenn die geplante Erweiterung verwirklicht wird. Bereits heute beträgt die durchschnittliche Anzahl Schiesstage 115 im Jahr.

Die zur Verfügung stehenden Stellungsräurne sind für die heutigen Bedürfnisse zu klein bemessen, so dass eine Verschiebung der Geschütze und Geräte während des Schiessens ausgeschlossen ist. Dieser Mangel kann behoben werden, wenn zwischen den in Frage kommenden Waffenstellungen
mit Panzern befahrbare Pisten gebaut und die Stellungsräume in genügender Grosse angelegt werden. Zusätzlich dazu ist der Ausbau der Zufahrten, der Bau einer Wasserzuleitung und die Erstellung weiterer für den Betrieb unerlässlicher Einrichtungen notwendig. Die Kosten für den reinen Landerwerb stellen sich auf 3,4 Millionen Franken; für die baulichen Massnahmen müssen 1,832 Millionen Franken aufgewendet werden.

892 Im Gebiet der beteiligten Gemeinden Vugelles-La Mothe, Novalies und Orges ist die Durchführung der Güterzusammenlegung in die Wege geleitet worden. Mit den .vorgesehenen Landerwerben durch den Bund, der Erweiterung der Stellungsräume und der Erstellung von Verbindungspisten ist auch das Eidgenössische Militärdepartement an einer Güterzusammenlegung interessiert.

Mit einer aktiven Beteiligung bei der Güterzusammenlegung, ähnlich wie dies in der Ajoie zurzeit geschieht, kann für den späteren Betrieb auf der erweiterten Tankschiessanlage wertvolle Vorarbeit geleistet werden. Es drängt sich daher auf, dass sich der Bund mit einem zusätzlichen Betrag in der Grössenordnung von 400 000 Franken an der Güterzusammenlegung beteiligt.

Nach der Durchführung des geplanten Landerwerbes wird der Bund über einen ausgedehnten Landbesitz in der Gemeinde Vugelles-La Mothe verfügen.

Mit der Erweiterung und dem Ausbau der Tankschiessanlage VugellesLa Mothe können die Ausbildungsmöglichkeiten für die Panzerabwehr wesentlich verbessert werden ; der Kostenaufwand zeigt folgendes Bild : jranken Landerwerb 3 600 000 Bauliche Massnahmen l 332 000 Zusätzlicher Beitrag an Güterzusammenlegung 400 000 Rechtskosten, Geometer, Notar, Grundbuch und Unvorhergesehenes 68000 Total

5 400 000

3. Sanierung der Hauptkaserne, der Offizierskaseme und der ehemaligen Stallungen des Waffenplatzes Thun (10,38 Millionen Franken) Im Kahrnen der Gesamtplanung für den Ausbau des Waffenplatzes Thun haben die eidgenössischen Bäte am 22. Dezember 1959 für den Bau einer Panzerpiste auf der Allmend einen Kredit von 3,45 Millionen Franken bewilligt. In der Botschaft vom S.November 1959 (BB1 1959, II, 888) haben wir Ihnen dargelegt, dass der Ausbau des Waffenplatzes Thun namentlich für die Bedürfnisse der Leichten Truppen weitere, bedeutende Mittel erfordern werde.

Was die Truppenausbildung betrifft, sieht die Gesamtplanung folgende bauliche Massnahmen vor: - Sanierung der bestehenden Kasernenbauten; - Bau eines Lehrgebäudes für die Mechanikerausbildung; - Schaffung von Instruktions- und Einstellhallen und weiteren technischen Anlagen für die Leichten Truppen, insbesondere die Panzertruppe; - Ausbau von Übungs- und Schiessanlagen.

Ursprünglich diente Thun als Waffenplatz für Kavallerie, Artillerie und Genie. Die Motorisierung der Armee verdrängte diese Waffengattungen nach

893 und nach; heute ist Thun als Hauptwaffenplatz der Leichten und motorisierten Truppen anzusprechen. Zur Unterbringung der Truppe stehen in den verschiedenen Kasernementen eiuschliesslich Kotunterkunft in den alten Stallungen 2800 Betten zur Verfügung. Die Belegungsstatistik zeigt, dass der Waffenplatz Thun in den letzten Jahren durchschnittlich 500 000 Logiernachte im Jahr auf weist.

Die Hauptkaserne und die Unterkünfte in den Stallgebauden, die in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts erbaut wurden, sind in schlechtem baulichem Zustand. Die Wasch- und WC-Anlagen sind veraltet und die Dampfheizung ist ungenügend. Die Unterkunftsverhaltnisse sind besonders in den ehemaligen Stallungen misslich; es fehlt an Licht und Luft. Wohl wurden im Laufe der Jahre im Rahmen der ordentlichen Unterhaltskredite laufend Schäden behoben und gewisse Verbesserungen geschaffen, doch ist eine umfassende Sanierung nicht mehr zu umgehen, soll sich die Armee nicht dem Vorwurf aussetzen, die Truppen auf dem Waffenplatz Thun wurden teilweise in Gebäulichkeiten untergebracht, die den Erfordernissen der Hygiene in keiner Weise mehr entsprechen.

Das Sanierungsprogranini sieht eine umfassende Eenovation der Hauptkaserne, der Stallgebaude und der Offizierskaserne ·vor. Das oberste Geschoss der Hauptkaserne wird abgebrochen und durch einen Neuaufbau ersetzt. Auch müssen die bestehenden WC-Turme weiche und neuen Anbauten Platz machen, welche die Wasch- und WC-Anlagen enthalten. Die sanitären Installationen werden ersetzt. Es wird eine neue Heizzentrale erstellt, welche auch für die Offizierskaserne und die alten Stallungen bestimmt ist. Die Stallgebaude werden als Mannschaftsunterkunftsräume hergerichtet. Die Belage werden ergänzt und die notwendigen Öltanks in den Grünflächen bei der Kaserne unterirdisch erstellt. Die Gewehrrechen, Effektenkästen usw. werden teilweise erneuert ; ebenso muss ein Teil des Kasemenmobiliars ersetzt werden.

Die von der Direktion der Eidgenössischen Bauten ausgearbeiteten Kostenvoranschlage zeigen folgendes Bild : prauken Sanierung der Mannschaftskaserne 6157000 Sanierung der alten Stallungen .

3 613 000 Eenovation der Offizierskaserne 530 000 Ersatz von Kasernenmobiliar 80 000 Total

10 380 000

Der Abbruch der Gebàulichkeiten und deren Ersatz durch Neubauten wäre unverhältnismässig teurer zu stehen gekommen. Mit den vorgesehenen Massnahmen können die Kasernenanlagen des Waffenplatzes Thun wieder in einen guten und zweckmässigen Zustand versetzt werden, der auf Jahrzehnte hinaus den Anforderungen gerecht wird.

894 4. Erwerb einer Liegenschaft im Zusammenhang mit der Verlegung der Kaserne St. Gallen (575 000 Pranken) Die im Stadtgebiet von St. Gallen gelegene Kaserne auf der Kreuzbleiche muss wegen der in den letzten Jahren erfolgten Einengung durch zivile Bauten weichen. ImBahmen der Nachtragskredite 1959, I.Teil haben die eidgenössischen Bäte mit Bundesbeschluss vom 17. Juni 1959 (BEI 1959, I, 1570) bereits einen Kredit in der Höhe von 1,338 Millionen Franken für den Erwerb einer Liegenschaft im «Burentobel» bei St. Gallen bewilligt. An die erworbene Liegenschaft grenzt ein weiteres Grundstuck, das sich als Bauland für die Kasernenbauten ausgezeichnet eignen würde. Mit dem Bau der vorgesehenen Expreßstrasse wird dieses Grundstück teilweise erschlossen und nach Bekanntgabe des Strassenprojektes stellten sich bereits Interessenten ein, welche das in Frage stehende Gelände als Industrie- und als Bauland erwerben wollten. Diese Entwicklung hätte zur Folge, dass die Bundesliegenschaft im «Burentobel» in unterträglichem Ausmasse eingeengt und die Ausbildung der Truppe in Frage stellen würde.

Für den Erwerb der Liegenschaft durch den Bund sprechen infolgedessen folgende wichtige Gründe : - zweckmässige, wertvolle und notwendige Arrondierung der bereits erworbenen Liegenschaft «Burentobel»; - Verhinderung der drohenden Einengung des künftigen Waffenplatzareals ; - Sicherstellung des freien Verfügungsrechtes über die Moosmühlestrasse auf dem Gebiet der zu erwerbenden Liegenschaft ; die Strasse wird von der Truppe als direkte Zufahrt zum Schiessplatz Breitfeld und als Anschlußstrasse an die geplante Expreßstrasse benötigt.

Der Grundeigentümer erklärte sich bereit, dem Bund die erwähnte Liegenschaft zum Preise von 800 000 Franken käuflich abzutreten. Er stellte jedoch die Bedingung, dass eine Parzelle bereits im Jahre 1960 zum Preise von 225000 Franken erworben werde und dass der Bund das ihm bei dieser Gelegenheit eingeräumte Kaufsrecht bis spätestens Ende Juni 1961 ausübe. Auf diese Bedingungen musste eingegangen werden ; der Betrag von 225 000 Franken wurde einem Sperrkonto entnommen. Bis Ende Juni 1961 ist nun noch der Betrag von 575 000 Franken für den Erwerb der restlichen Parzellen der Liegenschaft erforderlich. Für die Schaffung eines Teils der Schiessanlagen muss noch weiteres Land erworben werden,
doch sind die Verhandlungen noch nicht so weit gediehen, dass bereits heute nähere Angaben möglich sind. Die Ausarbeitung der Baumprogramme für die Kasernenanlagen wurde in die Wege geleitet; wir werden Ihnen zu gegebener Zeit die Anträge unterbreiten.

895

C. Zusanmienzug Der für die Ausführung in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Bauvorhaben und Beschaffungen erforderliche Gesamtkredit berechnet sich wie folgt : A. Militärische Bauten 1. Einlagerang und Reparatur von Kriegsmaterial a. Lagerhallen

Franken 5 478 000

b. Emmen, neue Zeughausanlage

2 000 000

2. Thun, Einstellhalle für Motorfahrzeuge

1250000

3. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung a. Thun, Panzerwerkstätte Nr. 2 der Eidgenössischen Konstraktionswerkstätte

14830000

b. Thun, Geschützhalle für die Sektion für Schiessversuche

l 416 000

c. Thun, Liegenschaftserwerb für die Eegiebetriebe . .

d. Emmen, Erweiterung der Halle II

520 000 2 848 000

e. Emmen, Erstellen einer Flugdienst- und Bevisionshalle (III)

6 303 000

/. Emmen, Erweiterung des Verwaltungsgebäudes. . .

1185000

g. Emmen, Prüfstände Ti. Winterthur, Beteiligung an den Kosten für den Prüfstandausbau

l 941 000 l 500 000

4. Bauten für die Abteilung Flugwesen und Fliegerabwehr a. Beschaffung und Erstellung von Flugzeug-Fangvorrichtungen

6 257 000

b. Dübendorf, Umbau des alten Verwaltungsgebäudes in Elektronikwerkstätten

950 000

c. Dübendorf, Erstellung eines Verwaltungsgebäudes .

5 230 000

5. Verbesserung des Übermittlungsnetzes

12 827 000 Übertrag

64535000

896 Übertrag

64 535 000

6. Tankanlagen a. militärischer Teil Fr. 14 070 000 5. ziviler Teil Fr. 5 025 000

19095000

7. Unterirdische Munitionsmagazine

33 266 000

8. Ausbau einer unterirdischen Anlage für die Bedürfnisse der Abteilung für Sanität

22810000

9. Geländeverstärkungen

17 860 000

10. Verschiedene Arbeiten und Beschaffung von Material a. Anpassung von Einrichtungen einer unterirdischen Anlage b. Sanierung von Militärbaracken o. Vorfabrizierte Elemente für Feldbefestigungen . . .

d. Studien- und Projektierungskosten Total für militärische Bauten

4450000 6 000 000 8 000 000 900 000 176916000

B. Waffenplätze 1. Schaffung eines Waffenplatzes in Drognens/Lussy für die motorisierte Infanterie, Landerwerb

3 375 000

2. Erweiterung und Ausbau der Tankschiessanlage VugellesLaMothe

5400000

3. Bauliche Sanierung von Kasernenanlagen auf dem Waffenplatz Thun 4. Erwerb einer Liegenschaft im Zusammenhang mit der Verlegung der Kaserne St. Gallen Total Waffenplätze C. Total militärische Bauten Total Waffenplätze Gesamttotal

10380000 575 000 19 730 000 176 916 000 19 730 000 196646000

Der nachgesuchte Gesamtkredit von 196646000 Franken soll entsprechend dem in der Botschaft dargelegten Programm in einzelne, verbindliche Objektkredite aufgeteilt werden, wovon 191621 000 Franken militärische und 5 025 000

897 Pranken zivile Bauvorhaben betreffen. Das Objektverzeichnis wird nicht veröffentlicht, jedoch den Kommissionen unterbreitet.

Gestutzt auf die vorstehenden Darlegungen haben "wir die Ehre, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Bewilligung eines Gesamtkredites für militärische Bauten und Waffenplatze von 196 646 000 Franken zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den S.Mai 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Für den Bundespràsidenten : Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Ch. Oser

898 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

militärische Bauten und Waffenplätze (Bauprogramm 1961)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom S.Mai 1961, beschliesst :

Art. l Die mit Botschaft vom S.Mai 1961 vorgelegten Bauvorhaben werden genehmigt und hiefur Objektkredite von insgesamt 196 646 000 Franken (wovon 191 621 000 Pranken für militärische und 5 025 000 Franken für zivile Bauvorhaben) gemass besonderem Objektverzeichnis (nicht veröffentlicht) bewilligt.

Art. 2 Der Bundesrat regelt die Durchführung des Bauprogramms. Er ist befugt, im Bahrnen des bewilligten Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen. Der im Voranschlag 1961 unter Bubrik 565.508.03 eingestellte, mit Sperrvermerk versehene Kredit von 12 Millionen Franken wird freigegeben.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

5715

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (Vom 5. Mai 1961)

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1961

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19

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8197

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12.05.1961

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873-898

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10 041 306

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