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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Objektkrediten für die Erstellung von Zollanlagen in Stabio-Confine und Madonna di Ponte (Vom 8. Dezember 1961)

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Herr Präsident !

, , Hochgeehrte Herren !

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Wir beehren uns, Ihnen einen Entwurf zu einem Bundesbes.chluss über die Bewilligung von Objektkrediten für die Erstellung .von Zollanlägen in StabioConfine u n d Madonna d i Ponte z u unterbreiten.

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Die allgemeine Entwicklung des Verkehrs und die günstige Wirtschaftslage habetì in den letzten Jahren zu einer starken Ausdehnung des motorisierten Strasseriverkehrs geführt. Dazu .tragen sowohl .der Touristen- wie auch der Güterverkehr bei. So waren im Jahre 1960 rund 19% Millionen Einfahrten ausländischer Motorfahrzeuge in die Schweiz zu verzeichnen, was gegenüber ,1959 eine Zunahme von 14 Prozent bedeutet. Die bestehenden Zollanlagen an den Strassengrenzübergängen sind teilweise noch für eine wesentlich kleinere Aufnahmefähigkeit berechnet und vermögen deshalb die heutige Vefkehrsbelastung: nicht mehr überall zu bewältigen. Will die Schweiz ihrer Aufgabe als Tïansitund Touristenland weiterhin gerecht werden, so muss neben dem Ausbau der Verkehrswege auch die; Anpassung verschiedener Grenzübergangsstellen1 an die neuen Anforderungen des Verkehrs systematisch in Angriff genommen werden.

· ' <: ,/, , Besonders dringlicherweist sich heute der Ausbau von Zollanlagen an der Südgrenze unseres Landes. Hier macht sich einmal der wirtschaftliche AufBundesblatt. 113. Jahrg. Bd. II.

, 86

1258 Schwung Italiens bemerkbar, der hinsichtlich des Verkehrs in der Erhöhung des Motorfahrzeugbestandes von 3 815 000 Einheiten im Jahre 1955 auf 5 729 000 Einheiten im Jahre 1960 zum Ausdruck kommt. Sodann bringt Italien als ausgesprochenes Touristenland der Schweiz einen bedeutenden Eeiseverkehr, bei dem sich ebenfalls die allgemeine Hochkonjunktur auswirkt. Dass auch der Güterverkehr auf der Strasse sehr stark gestiegen ist, beweist die sprunghafte Zunahme der Zolleinnahmen bei den Strassenzollämtern des IV. Zollkreises (TeSSÌn):

Franken

1950 1955 1960. . .

, .

4903000 11254000 46558000

Dabei ist zu bemerken, dass von den auf der Strasse aus Italien kommenden Waren nur ca. 40 Prozent zur Einfuhrverzollung gelangen, während 60 Prozent und darüber Transitgüter sind und grösstenteils im Bahnhof Chiasso auf Güterwagen umgeschlagen werden.

Die topographischen Verhältnisse an der Südgrenze haben zur Folge, dass sich der ganze Verkehr auf relativ wenige Grenzübergänge konzentriert, von wo aus er ins Innere des Landes weitergeleitet wird. Der Kanton Tessin nimmt gegenwärtig grosszügige Verbesserungen seines Strassennetzes vor. Dies bedingt die Anpassung und den Ausbau der mit diesen Strassen in Verbindung stehenden Grenzübergänge. Das grösste Strassenbauobjekt wird in nächster Zeit der Bau des Teilstückes Chiasso-Lamone der Nationalstrasse Nr. 2 bilden, das bei Brogeda an die italienische Autobahn anschliessen wird. In Brogeda wird auch der grösste Grenzübergang an unserer Südgrenze entstehen. Über diese Anlagen wird Ihnen voraussichtlich im Laufe des Jahres 1962 eine Botschaft unterbreitet werden. Weitere wichtige Grenzübergänge sind Dirinella und Madonna, di Ponte (an beiden Ufern des Langensees), Ponte Tresa und Gandria (an den entgegengesetzten Enden des Luganersees) sowie Stabio-Confine (im Mendrisiotto). Einer umfassenden und dringlichen Sanierung bedürfen die Zollämter Stabio-Confine und Madonna di Ponte ; sie bildet den Gegenstand der vorliegenden Botschaft.

II

Nach den Vereinbarungen der dem Gemeinsamen Markt angeschlossenen Länder wie auch der Länder der Freihandelsassoziation sollen die, Zölle innerhalb dieser Organisationen bis spätestens zum Jahre 1970 vollständig abgebaut worden sein. Es ist hier nicht der Ort, auf die Gesamtheit der Probleme einzutreten, die sich für die schweizerische Zollverwaltung aus dieser Lage ergeben werden, falls unser Land in irgendeiner Weise in den gesamteuropäischen Markt eingegliedert werden sollte, zumal ja noch gar nicht feststeht, wie sich diese Eingliederung vollziehen wird. Dennoch muss die Frage gestellt > werden, ob unter diesen Umständen wesentliche Ausgaben für den Ausbau von Zollämtern

1259 noch verantwortet werden können. Sie ist unten Berücksichtigung folgender Aspekte zu beantworten.

' Die Zollverwaltung hat vorerst gar nicht die Wahl, dort, wo es die Verhältnisse erfordern, auf .die Möglichkeit eines Ausbaus zu verzichten; denn heute und in den nächsten Jähren muss sie die Zollkontrolle weiter ausüben und die Zölle und ändern Abgaben erheben. Der gegenwärtige und voraussichtlich noch zunehmende Verkehr hat aber infolge der räumlichen Bedingungen gewisser Zollämter zu Zuständen geführt, die als unhaltbar bezeichnet werden müssen und mit blossen Palliativmitteln nicht mehr verbessert werden können. Wenn die Zollverwaltung die ihr übertragenen Aufgaben weiterhin .ordnungsgemäß erfüllen soll, so dürfen, die erforderlichen Neugestaltungen nicht hinausgezögert werden, besonders dort nicht, wo 'sie:auch noch durch :Strassenverbesserungen .bedingt sind. Die Grenzkontrollen dürfen sich andererseits nicht zu Hemmnissen des: Strassenverkehrs überhaupt ausweiten, was, der Fall ist, wenn die'Abfertigungsanlagen nicht genügen. Gerade im Hinblick auf die fortschreitende, Integration Europas sollen sich die Landesgrenzen nicht als Schranken erweisen, die sich der Flüssigkeit des Verkehrs entgegenstellen.

Sodann ist es wahrscheinlich, dass selbst nach der Schaffung eines europäischen Marktes die Zölle gegenüber aussereuropäischen Ländern weiterbesteT hen werden. Die Zollkontrolle muss in diesem Falle, wenn auch in reduziertem Masse, aufrechterhalten bleiben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass,auch zwischen den Ländern eines integrierten Marktes einzelne Zölle vom allgemeinen Abbau ausgenommen werden; je nachdem können z.B. die Zölle auf gewissen landwirtschaftlichen Produkten noch längere Zeit erhoben .werden.

Ferner muss in Erwägung gezogen werden, dass im Falle einer gesamteuropäischen Integrationslösung der grösste Teil der Zolleinnahmen wegfallen würde. Wie wir in unserem Schreiben vom 11. August11961 an die Kantonsregierungen und Wirtschaftsverbände über die Weiterführung der Finanzordnung des Bundes darlegten, müssen .andere Einnahmen gefunden werden; u.a. werden der Ausbau der Warenumsatzsteuer und die Erhebung von Sondersteuern auf gewissen Waren zu prüfen sein. Es,ist, durchaus denkbar, dass die Zollverwaltung bei der Sicherstellung des Bezugs interner Verbrauchs- und Sondersteuern,
die auf eingeführten Waren erhoben,werden, mitzuwirken haben wird. , · , .

, · · Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass die Kontrolle der Zollverwaltung an der Grenze nicht nur dem Zollbezug gilt, sondern dass dieser Verwaltung auch die Mitwirkung bei der Handhabung zahlreicher Bundesgesetze und Verordnungen obliegt; es sei u.a. nur an das Alkoholmonopol, an gesundheitspolizeiliche Massnahmen und an Massnahrnen zum Schütze der Land- und Forstwirtschaft erinnert. Das Grenzwachtkorps übt polizeiliche Funktionen aus (z.B. Passkontrolle, Verhinderung illegaler Grenzübertritte), die auch bei einer weitgehenden Integration;nicht wegfallen würden. Ebenso ist vorauszusehen,, dass eine Überwachung der Warenbewegungen über die Grenze solange nötig sein wird, als grössere Unterschiede in den internen Fiskalbelastungen

1260 der Lander ein'es gemeinsamen.Marktes fortbestehen, die dazu ftihren wiirden, die Waren dort zur Besteuerung anzumelden, wo die Belastung am geringsten ist, um sie nachher in Lander mit 'hoher Belastung zu verbringen.

Endlich muss auch daran gedacht werden, dass die statistische Erfassung der Warenein- und -ausfuhr fur eine gewisse Dauer fortbestehen wird, ja dass diese statistische Kontrolle, wahrend der ersten Periode einer vollstandigen Integration fur.die wirtschaftliche Beurteilung unseres Landes von sehr grosser Bedeutung sein wird.

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, Alle erwahnten Tatigkeiten setzen Kontrollen an der Grenze und daher ein Verbleiben der mit den Kontrollen beauftragten Zollorgane voraus. Bs ist aber denkbar, dass.neben dem Zollabbau durch multilaterale Eegelungen weitgehend einheitliche Verhaltnisse geschaffen werden, wodurch die Kontrollen tiberflussig wtirden. .'

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· Der eventuell in einem spatern Zeitpunkt eintretenden Moglichkeit einer ganzlichen Aufhebung der,Z611e kann bei der Planung und Konstruktionsweise der Bauten Bechnung getragen werden. Dies betrifft besonders die Anlagen filr den Guterverkehr. Guterrampen werden,-wo dies angangig ist, aus Stahlrohren und -elementen erstellt, die zerlegt und jederzeit wieder fur andere Zwecke verwendet werden konnen. Fiir Pavilions und Bauten mit Euros und Dienstlokalen wird in der;Begel eine Konstruktion aus Leichtbau-Pertigelementen gewahlt, was eine allfallige anderweitige Verwendungiermoglichfc. Wohnungen behalten dagegen ihren Wert, da diese nioht von der Bentitzung durch die Zollverwaltung abhangig - sind; hier ist eine normale, massive Bauweise durchaus gereehtfertigt.

Ill

1. Stabio-Confine Obwohl dieser Ubergang im Vergleich zu jenem von Chiasso-Strada bisher eher einen regionalen Verkehr aufwies, wird er doch standig mehr beniitzt, wie aus den f olgenden Zahlen hervorgeht: . .· . '·, Jahr

1955.

1956.

1957.

1958.

1959.

1960.

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Jahrlich Warenumachlag Blnnahmen Ein-undAusfulu Franken Xonnen

25828 85 997 37 119 49731 81574 148 311

734 052 985 452 1 592 742 3 967 559 5 515 702 10209622

Taglich Autotourisrimf ITussganger Anzahl Motorim lokalen falnzeuge VerRehr

345 1190 1992 2401 3262 3580

1700 2000 3300 4300 5200 6300

Diese Entwickhing ist anf die Tatsache znruckzufuhren, dass die Strasse.iiber Stabio-Confine eine der giinstigsten .Verbindungen von Lugano nach Varese darstellt. Auf schweizerischer Seite wird die Strasse gegenwartig durch, den

1261 Kanton Tessin für den schweren Lastwagenverkehr ausgebaut. Auf italienischer Seite sind die Zollanlagen kürzlich neugestaltet worden. Es ist damit zu rechnen, dass der Verkehr eine weitexe Erhöhung erfahren wird, sobald der Ausbau der Strasse auf schweizerischer Seite vollendet sein wird und1 die neuen Anlagen an der Grenze eine .raschere Abfertigung der .Güter gestatten.

Für den 'Erwerb, des zur Ausführung des Bauvorhabens .erforderlichen Terrains wurde von den eidgenössischen Bäten ira Jahre 1958 ein Objektkredit in der Höhe von 892 000 Franken bewilligt. Der Kauf erfolgte am ,10.März 1958 bzw. 17.April 1958.

' . ,', Baubeschrieb

, .Entsprechend der Disposition auf der italienischen Seite sehen auch die schweizerischen Anlagen eine Trennung des Warenverkehrs vom Touristen- und Fussgängerverkehr vor,. Für den, Abtransport der Einfuhrgüter vom Amtsplatz hat der Kanton Tessin eine, besondere Strasse gebaut, die in etw.a 300 ,m Entfernung von der Grenze in; die Kantonsstrasse einmündet. Sie wird1 bei Verkehrsspitzen, namentlich an Sonntagen, wenn der Warenverkehr ruht, auch dem Touristenverkehr dienen.

Es sind folgende, Massnahmen vorgesehen: ',.

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1. Schaffung eines zirka 6100 m2 grossen ebenen Zollamtsplatzes. Hierzu sind zirka 10 000 m3 Auffüllmaterial und längs der Süd-Südostgrenze des fallenden Geländes eine zirka o rn hohe Eisenbeton-Stützmauer erforderlich.

2. Bau eines Abfertigungsgebäudes mit Laderampe für den Warenverkehr auf diesem Platz.

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,: ,, 8. Bau eines Inselzollamtes für den Touristen- und Fussgängeryerkehr.

4. Abbruch des bestehenden, im Jahre 1902 erstellten und 1920, von der Zoll, Verwaltung erworbenen Abfertigungsgebäudes.

, , Gestützt auf das Abkommen zwischen der Schweiz und,, Italien vom 11. März 1961 über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertiguhg während der Fahrt (letzteres bezieht sich auf den Eisenbahnverkehr) .sollen die schweizerischen Ausfuhr- und die italienischen Einfuhrabfertigung beim italienischen Zollamt, die italienische Ausfuhr- und die schweizerische Einfuhrabfertigung 'beim schweizerischen Zollamt zusammengelegt werden. Demzufolge sieht das Warenzollamt ein Büro für den schweizerischen Zolldienst mit anschliessendem kleinem Vorstandsbüro und zwei kleinere Bäume für die italienischen Zoll- und Polizeidienste vor. Der Bürotrakt ist unterkellert ; im Untergeschoss befinden sich ein einfaches Labor, ein Archiv, eine Douchenanlage sowie die Zentralheizungsanlage. Dieser Gebäudeteil weist eine Grundfläche von 16,8 X 5,6 na auf.

Ansehliessend an das Warenzollämt: wird eine gedeckte, allseitig offene Warenhalle mit Laderampe errichtet die eine Grundfläche von; 23,8x8,4 >m aufweist und mit zwei Einbauwaagen mit je 2 t Wiegebereich sowie mit einem 'Elektro-Laufkran mit 2 t Tragkraft versehen werdensoll.

1262 Das Inselzollamt mit einer Grundfläche von 11,2 X 5,6 m enthält die für die schweizerischen und italienischen Dienste erforderlichen Büroräume mit separaten Bäumen für die körperliche Durchsuchung sowie einem zentral gelegenen, gemeinsamen Eevisionsraum.

Die beiden neuen Gebäude sind in einfacher Elementbauweise konstruiert, so dass einzelne Teile gegebenenfalls zerlegt und für andere Zwecke wieder verwendet werden könnten. Trotzdem weist die Architektur keinen provisorischen Charakter auf, sondern kann als zeitgemäss und dem Strassenverkehr angepasst bezeichnet werden.

Das alte Abfertigungsgebäude ragt in den für den verbreiterten Amtsplatz bzw. die Fahrbahn vorgesehenen Baum hinein und rnuss deshalb in der letzten Bauetappe abgebrochen werden. Es genügt den heutigen Anforderungen ohnehin nicht mehr. In diesem Gebäude befinden sich gegenwärtig das Zollamt, zwei Wohnungen sowie zwei Zimmer für ledige Grenzwächter. Für die Wohnungen braucht vorderhand kein Ersatz geschaffen zu werden.

Bauk

°stei1

Franto

I. Gebäudekosten, Inselzollamt für den Touristenverkehr . . . .

Gebäudekosten, Inselzollamt für den Warenverkehr

159 000 365 000

II. Zusätzliche Baukosten: A. Abbrucharbeiten ohne Honoraranteil B. Künstlerischer Schmuck ohne Honoraranteil . . . . . . .

G. Äussere Kanalisation ohne Honoraranteil. .

D. Werkanschlüsse ohne Honoraranteil .

E. Umgebungsarbeiten ohne Honoraranteil ' .

F. Beleuchtungskörper ohne Honoraranteil G. Honorare zu A bis E' .

6 000 5 000 23000 88000 459 000 12 200 13 800

Erstellungskosten l 131 000 Nachtrag für Index 240 (Sommer 1961) statt 225 (Sommer 1960) Total Erstellungskosten

75000 l 206 000

2. Madonna dì Ponte Der Grenzübergang Madonna di Ponte verzeichnet einen regen Touristenverkehr. Ausserdem dient er der Einfuhr von Waren aus den benachbarten italienischen Provinzen, die für den Sopraceneri bestimmt sind. Über die Entwicklung des Verkehrs geben die folgenden Zahlen Aufschluss :

1263 Jährlich Warenumschlag Einnahmen Ein-und Ausfuhr Franken Tonnen

Jahr

1955 1956 1957 1958 1959 1960

-.

.

19064 29208 35963 38907 56173 63250

644667 1911546 2627910 3826875 3692071 4041550

Autotourismus Anzahl Motor-: fahrzeuge

820 780 900 1040 1180 1200

!

;

fäflich Fussgänger im lokalen Verkehr

1900 1500 1700 1700 1800 2400

Für den heutigen Verkehr ist die Strasse längs des Langensees zu schmal.

Sie wird daher sowohl auf schweizerischer wie auf italienischer Seite ausgebaut.

Im Ausbau begriffen ist auch die Strassenbrücke über den Grenzbach Valmara, die unmittelbar vor dem heutigen Zollamt einmündet. Die Fahrbahn der Brücke wird von 5 m 'auf 12 m verbreitert; beidseitig wird je ein Trottoir von 2 m angebracht. Das alte Zollamt steht direkt in der Fahrbahn des Brückenkopfs. Eine Sanierung der Brücke und der nächsten Umgebung ist daher nur unter der Bedingung möglich, dass das heutige Gebäude auf Strassenniveau abgebrochen wird.

Baubeschrieb i

Die neuen Zollanlagen müssen auf dem verbleibenden, äusserst schmalen, stark zerklüfteten und steil abfallenden Uferstreifen zwischen dem Langensee und der Strasse errichtet werden. Diese schwierigen Terrainverhältnisse diktieren die Formgebung der Baukörper, die hart an die erweiterte Brücke anschliessen und sich auf eine Länge von zirka 36 m erstrecken. Das Projekt sieht zwei schmale, an den felsigen Berghang anliegende, versetzte: Baukörper mil Flachdach vor; das Gebäude reicht bis zum See hinunter. Knapp über dem Höchstwasserstand ist, dem Hauptgebäude ein Grünstreifen in Terrassenform vorgelagert ;, ein Landungssteg dient dem Bewachungsdienst. Drei Untergeschosse bergen die Nebenräume sowie zwei Wohngeschosse mit je einer Dreiund einer Vierzimmerwbhnung. Die eigentlichen Zollanlagen und; die Büroräumlichkeiten befinden1 sich auf Strassenniveau. In Abweichung von der für Stabio-Confine vorgesehenen Regelung sollen mit Bücksicht auf die sehr knappen Platzverhältnisse nur die italienisch-schweizerischen', Kontrollen im Touristenverkehr zusammengelegt werden. Das Abfertigungsgebäude enthält die dafür nötigen Räumlichkeiten für die italienischen Grenzorgane. Im zirka 10,5 m langen Nebentrakt sind auf Strassenniveau die Güterrampe mit Magazin, in den drei Untergeschossen ein Postenlokal für die Grenzwache sowie Wohnund Schlafräume für das ledige Personal der Grenzwache untergebracht.

Im Hinblick auf die Lage und die Geländebeschaffenheit rnusste für die neuen Zollgebäulichkeiten eine; massive Bauart gewählt werden, die sich den örtlichen Gegebenheiten gut einfügt.,Das skizzierte Projekt ist bereits durch die Gemeinde Brissago und den Kanton Tessin sowie durch die Commissione delle Bellezze Naturali grundsätzlich gutgeheissen worden.

1264

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, Baukosten I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

Franken

Vorarbeiten. , . . . . ' . ' . ' Abbrucharbeiten Gebäudekosten Fundationen, Isolationen , Äussere Gestaltung Ausrüstung '.....

Honorare.

Diverses und Unvorhergesehenes

, '."

27000 17000 621 600 200 000 53000 80 000 120000 81 400

.,

Brstellungskosten l 200 000 Nachtrag für Index 240 (Sommer 1961) ; statt 237,1 (I.April ,1961). . . . . . , . ' . . . . .

15000 Total Brstellungskosten

l 215 000

IV Zusammenstellung Nach den Kostenvoranschlägen ist mit folgenden Ausgaben zu rechnen:

Stabio-Confine , Bauten und Ausrüstung, Amtsplatzgestaltung Madonna di Ponte Bauten und Ausrüstung, Anpassung des Amtsplatzes an die verbreiterte Kantonsstra|sse

Objektkredite Franken

l 206 000

l 215 000

Total · 2 421 000 Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligung von Objektkrediten im Gesamtbetrage von 2 421 000 Franken für den Bau von Zollanlagen in Stabio-Confine und Madonna di Ponte.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den S.Dezember 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Wahlen Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Objektkrediten für die Erstellung von Zollanlagen in Stabio-Confine und Madonna di Ponte (Vom 8. Dezember 1961)

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Jahr

1961

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

8376

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.12.1961

Date Data Seite

1257-1264

Page Pagina Ref. No

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