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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Vervollständigun der Befestigungsanlagen bei St. Maurice.

(Vom 30. Mai 1892.)

Tit.

Zu allen Zeiten war das schweizerische Rhonethal eine der gesuchtesten Bewegungslinien der großen Heerzüge, welche aus dem Westen und Norden Europa's nach Italien oder umgekehrt gingen.

In der hohen militärischen Bedeutung, welche dieser Landestheil als Durchzugsgebiet bei allgemeinen kriegerischen Verwicklungen haben kann, wurde von jeher eine Gefahr für unsere Sicherheit und Unabhängigkeit erkannt. Diese Gefahr einerseits und die Bedeutung, welche der Sperrung des Rhonethaldéfilés überhaupt für die Vertheidigung der Westschweizinnewohnt,, haben die Eidgenossenschaft schon in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts bestimmt, eine für die damalige Zeit bedeutende Summe aufzuwenden, um sich durch Befestigungsanlagen bei St. Maurice in den Stand zu setzen, das dortigeThaldéfiléé der Rhone mit verhältnißmäßig wenig Truppen fest in der Hand zu halten.

Jene Anlagen entsprechen aber den heutigen Anforderungen, welche die Tragweite und Wirkung der Geschütze an Befestigungen stellen, in keiner Weise mehr, falls sie nicht eine wesentliche Ergänzung durch Neuanlagen erfahren.

Dank der natürlichen Festigkeit der gewählten Aufstellungspunkte einerseits und den neuesten Erfindungen in Geschützkonstruktionen anderseits wird es möglich sein, die in Aussicht genommenen Bauten in bescheidenen! Rahmen zu halten und in kurzer Zeit, d. h. innerhalb eines Jahres, herzustellen.

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Die Hälfte des erforderlichen Kredites soll auf die Beschaffung von Geschützen und deren Munitionsausrüstung verwendet werden, d. h. für solche Streitmittel, welche unter Umständen nicht an den Ort gebunden sind, sondern im gegebenen Falle auch anderwärtsfür die Landesvertheidigung verwendet werden könnten, während die andere Hälfte für die nothwendigsten Bauten erforderlich ist.

Wir gelangen daher an Sie, Tit., mit dem Gesuch, zur beförderlichsten Herstellung der nothwendigsten Ergänzungen der Befestigungen von St. Maurice, sowie zur Beschaffung der Armirung und Munitionsausrüstung derselben einen einmaligen Kredit von Fr. 2,000,000 bewilligen zu wollen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen, Hochachtung.

B e r n , den 30. Mai 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Vervollständigung der Befestigungen von St. Maurice.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 30. Mai 1892, beschließt: Art. 1. Die Befestigungen des Rhonethaies bei St. Maurice sind in einer den heutigen Anforderungen der Technik entsprechenden Weise zu vervollständigen.

Art. 2. Für Bau und Armirung inklusive Munition ist ein Kredit von Fr. 2,000,000 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und der Bundesrath mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Vervollständigung der Befestigungsanlagen bei St. Maurice. (Vom 30. Mai 1892.)

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Jahr

1892

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22

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01.06.1892

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265-267

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