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Botschaft des-

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung neuer diplomatischer Vertretungen (Vom S.August 1961)

Herr Präsident,

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Hochgeehrte Herren, Der Bundesrat hat Ihnen letztmals am 7. Dezember 1959 eine Botschaft betreffend Errichtung neuer diplomatischer Vertretungen unterbreitet. Mit Bundesbeschluss vom 24.März 1960, der am 15. Juli des gleichen Jahres in Kraft getreten ist, haben Sie ihn ermächtigt, diplomatische Vertretungen zu errichten in: a. Ghana, Guinea, Liberia, Kambodscha, Laos und im Malaiischen Bund; 6. Nigeria und Zypern, im Zeitpunkt, wo diese Länder ihre .Unabhängigkeit erlangen würden; dieses Ereignis ist für Zypern am 16. August 1960 und für Nigeria am I.Oktober 1960 eingetreten; c. den ändern Ländern, die im Jahre 1960 ihre Unabhängigkeit erlangten, was in der Folge für die nachstehend erwähnten afrikanischen Staaten zutraf : die Eepubliken Kamerun, Togo, Senegal, Mali, Madagaskar, Elfenbeinküste, Dahomey, Ober-Volta, Niger, Gabon, Kongo (Brazzaville), Tschad, Zentralafrika, .Mauretanien, Kongo (Leopoldville) und Somali.

Wir möchten Ihnen zunächst kurz darüber berichten, was auf Grund dieser Ermächtigung bisher vorgekehrt wurde.

Nachdem die afrikanische Unabhängigkeitsbewegung sich unerwartet schnell entfaltete, mussten unsere ursprünglichen Pläne etwas modifiziert und beschleunigt werden. Wenn wir damit rechneten, dass es vorerst genügen werde, in Afrika eine oder zwei neue ständige Missionen zu errichten, so musste diese Auffassung bald als überholt betrachtet werden, nachdem allein in West- und Zentralafrika (im Verlaufe des Jahres 1960) insgesamt 16 neue Staaten entstanden. Auch wenn man davon ausgeht, dass ein Botschafter in mehreren.

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Ländern akkreditiert werden kann, so sind dieser Möglichkeit zum Teil aus politischen, vor allem aber aus praktischen Gründen, gewisse Grenzen gezogen.

Weder lassen sich die unabhängig ' gewordenen Staaten diplomatisch beliebig gruppieren, noch kann die Möglichkeit, einen Botschafter, gleichzeitig in mehreren Ländern 'zu beglaubigen, unbeschränkt ausgeschöpft werden im Hinblick auf Idie mit einer solchen vielseitigen Vertretung verbundenen Lasten. : , Mit Rücksicht auf diese Überlegungen sowie auf die Dringlichkeit.hat:der Bundesrat in bezug auf den afrikanischen Kontinent zunächst am 26. September 1960 einen1 Schweizerischen Botschafter in Ghana (Akkra) ernannt, der gleichzeitig' in Guinea, Liberia, 'sowie Togo: akkreditiert werden konnte, und i vor kurzer Zeit auch zum Botschafter in Mali ernannt wurde: In Guinea und Liberia bestehen zusätzlich konsularische Vertretungen. Eine weitere: selbständige Botschaft ist in Nigeria (Lagos) errichtet worden, deren Chef unter Umständen in weiteren, seinem Residenzstaat benachbarten Ländern akkreditiert werden kann. Es hat sich ferner als notwendig erwiesen, selbständige Vertretungen auch in den Gebieten «französischen Ausdrucks » zu schaffen, wobei aus geographischen und politischen Erwägungen zwei Missionen errichtet werden mussten, die eine in der Republik Senegal (Dakar) und die andere in der Republik Elfenbeinküste (Abidjan). Der schweizerische Missionschef in Dakar wurde ebenfalls zum Botschafter bei der Republik Mauretanien und derjenige in Abidjan zum Botschafter in Dahomey, Ober-Volta und Niger ernannt.

Schliesslich ist der Schweizerische Botschafter in Südafrika auch bei der Republik Madagaskar mit Residenz in Pretoria akkreditiert worden.

Damit ist, das Netz unserer diplomatischen Vertretungen auf nahezu alle vom eingangs erwähnten BundesbeschlusS erfassten afrikanischen Staaten ausgedehnt worden. Für die danach verbleibenden Länder bestehen ebenfalls Pläne in dieser Richtung. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass zu Gunsten des Schweizerischen Konsuls in Nairobi ein Exequatur für Somalia verlangt worden ist.

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Was die im Bundesbeschluss erwähnten ausserafrikanischen Staaten anbetrifft, so wurde inzwischen unser in Beirut residierender Botschafter als .ausserordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister auch bei.,der
Republik Zypern akkreditiert."Ferner ist die' Aufnahme diplomatischer; Beziehungen mit dem Malaiischen Bund in Vorbereitung.

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, : Nur dank der entgegenkommenden Ermächtigung der Eidgenössischen Räte, neue diplomatische Vertretungen nicht nur in bestimmten bereits bestehenden Staaten zu errichten, sondern auch in solchen, deren Entwicklung zur vollständigen Unabhängigkeit für 1960 zu erwarten war,'gelang es'dem Bundesrat, mit der überraschenden Entwicklung nach Massgabe des zur Verfügung stehenden Personals Schritt zu halten und im Verhältnis zu ändern Staaten nicht wesentlich zurückzustehen. Dies erwies sich auch mit Rücksicht auf die neu entstandenen Staaten, die aus verständlichen Gründen auf eine möglichst rasche Anknüpfung diplomatischer Beziehungen Wert legen, als bedeutsamer Vorteil.

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Aus den gleichen Überlegungen, wie sie in der Botschaft an die Bundesversammlung über die Errichtung neuerdiplomatischer Vertretungen vom 7. Dezember 1959 dargelegt wurden, muss der Bundesrat der Bundesversammlung heute neue Anträge stellen. In der Tat ist die Entwicklung noch nicht zum Stillstand gekommen. Inzwischen hat am 27. April 1961 Sierra Leone seine Souveränität erlangt. Dasselbe Ereignis ist für Tanganjika auf Ende Dezember des laufenden Jahres geplant. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Gebiete dieses Stadium bald ebenfalls erreichen werden. Dringlich ist aber vor allem auch eine Bereinigung mit Bezug auf Neuseeland. Es sei daran erinnert, dass der Bundegrat bereits mit Bundesbeschluss vom S.Oktober 1945 zur Errichtung einer Gesandtschaft in Australien ermächtigt wurde. Nachdem kürzlich ein Schweizerischer Botschafter in diesem Staate ernannt wurde, scheint es heute angezeigt, diplomatische Beziehungen auch mit Neuseeland aufzunehmen, das eine rasche Entwicklung durchgemacht hat.

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Neuseeland Im Jahre 1840 übertrugen die eingeborenen Maori die Souveränität über Neuseeland vertraglich an die britische Krone, wodurch dieses zu einer britischen Kolonie wurde. 1907 entwickelte sich Neuseeland zu einem sich selbst verwaltenden Dominion und ist heute ein unabhängiges Mitglied des Commonwealth. Es wird auf parlamentarischer Grundlage nach britischem Muster regiert. Ein Generalgouverneur vertritt die Königin, die Staatsoberhaupt ist.

Das rund 1900 km östlich von Australien gelegene Neuseeland hat eine Oberfläche von 265 500 km 2 und 2,3 Millionen Einwohner. Die Bevölkerung hat ein ausgesprochen britisches Wesen. Die in Beservaten, lebenden Maori (1959: 152 643) sind den Weissen gleichberechtigte Staatsbürger und im Parlament durch vier Abgeordnete vertreten.

Das vor allem im Süden von alpenähnlichen Gebirgen durchzogene Neuseeland ist ein ausgesprochener Agrarstaat. Seine Hauptausfuhren umfassen "Wolle, Gefrierfleisch, Butter, Käse, Häute, Eelle, Trocken- und Kondensmilch sowie Kasein. Die Nutzung der mannigfaltigen Bodenschätze hat ebenfalls eine gewisse Bedeutung. Wesentlich für die fortschreitende Industrialisierung Neuseelands ist der Ausbau -der Energiegewinnung. Die Industrie ist vor allem auf die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingerichtet, wurde aber seit dem letzten Krieg stark erweitert. 195B bezifferten sich die Ausfuhren auf 250,2 Millionen und die Importe auf 253 Millionen neuseeländische Pfund.

Unter den Importen figurieren u.a. Textilien, elektrische und andere Maschinen, Werkzeuge, Eisen- und Strassenbahnanlagen, Motorfahrzeuge, Papier, Chemikalien, medizinische und pharmazeutische Produkte.

Neben der industriellen ist auch die ausgeprägte sozialpolitische Entwicklung Neuseelands zu erwähnen, welche zu einem stark ausgebauten System mannigfaltiger Sozialleistungen geführt hat.

279 669 Schweizerbürger und 355 Doppelbürger waren Ende 1960 in Neuseeland niedergelassen. Die schweizerischen Ausfuhren nach , Neuseeland hatten im Jahre 1960 einen Wert yon rund 27 Millionen Franken, währenddem unsere Einfuhren aus diesem Land sich lediglich auf 3,4, Millionen Franken beliefen.

Die Wahrung der schweizerischen Interessen in Neuseeland sowie die Betreuung der ', dort niedergelassenen Mitbürger erfolgt gegenwärtig durch daö Generalkonsulat, in Wellington. Unsere erste konsularische Vertretung wurde 1912 in Auckland eröffnet. Dieser Posten wurde 1937 nach vorübergehender Schliessung nach Wellington verlegt.

, Angesichts der freundschaftlichen Bande, welche die Schweiz seit langem mit,Neuseeland verbinden, und im Hinblick auf die vom Bundesrat angestrebte Politik der Universalität der diplomatischen Beziehungen, ist die Errichtung einer diplomatischen Vertretung in Neuseeland nicht mehr aufzuschieben.

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Afrika Wie wir bereits erwähnt haben, nahmen die, afrikanischen Unabhängigkeitsbestrebungen im Jahre 1960 ein ungeahntes Ausmass an, und geht die angebahnte Entwicklung weiter. Die neuen Länder legen grösstes Gewicht darauf, in die Staatengemeinschaft nicht nur auf dem Wege der Anerkennung, sondern, auch der Anknüpfung diplomatischer Beziehungen so schnell wie möglich aufgenommen zu werden. Wenn es ihnen aus verständlichen Gründen auch nicht in allen .Fällen möglich ist, in diplomatischer Hinsicht unmittelbar Gegenrecht zu,gewähren, tut dies doch den Sympathien, welche sie vielfach gerade einem neutralen Kleinstaat wie der Schweiz gegenüber hegen, keinen Abbruch.

Bisher haben die Bepubliken Elf eabeinküste, Liberia, Guinea, Mauretanien und Senegal einen Botschafter in der Schweiz ernannt, wobei derjenige des erstgenannten Landes in Bern residiert. Andererseits ist es auch uns nicht möglich, in jedes neu entstandene Land einen residierenden Botschafter zu entsenden. Doch ist es im Hinblick auf die Verwirklichung der von der Schweiz angestrebten Allseitigkeit!ihrer diplomatischen Beziehungen und die Bemühungen der Schweiz auf dein Gebiete der technischen Zusammenarbeit unumgänglich, dass unser Land in Afrika eine genügende Anzahl diplomatischer Stützpunkte,besitzt. Es ist auch/klar, dass wir dem Ausbau unseres Vertretungsnetzes in Afrika nicht ein willkürliches .Ende setzen können.

1. Sierra Leone Sierra Leone mit einer Oberfläche von 72 326 km2 und schätzungsweise 2,5 Millionen Einwohnern hegt an der westafrikanischen Küste und grenzt im Norden und Osten an Guinea und im Süden an Liberia. In der Hauptstadt Freetown, die über einen modern ausgebauten Naturhafen verfügt,, leben 88 000 Einwohner.

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280 Der neue Staat hat seine Souveränität auf dem Wege der stufenweisen Einführung der Selbstregierung auf parlamentarischer Grundlage erlangt und ist politisch als stabiles Staatsgebilde zu betrachten, das nun unter Führung seines Premierministers, Sir Milton Margai, einer aussichtsreichen Zukunft entgegengeht.

Wirtschaftlich tritt Sierra Leone namentlich als Bergbau- und Landwirtschaftsgebiet in Erscheinung. Seine Exporte umfassen vor allem Diamanten, Eisenerz, Palmenkernen, Kaffee und Kakao. Sie beliefen sich im Jahre 1959 auf ungefähr 19 Millionen Pfund, während die Importe rund 24 Millionen Pfund betrugen. Unter den Importgütern figurieren u.a. folgende Waren: Medizinische und pharmazeutische Produkte, Farben, Baumwollgarn und -gewebe, Kunststoffabrikate, Zement, Papier und Karton, elektrische Maschinen,1 Kleider- und Schuhwaren, Haushaltartikel, Milch, Bier und Zigaretten. Die Eegierung schenkt der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes grösste Beachtung und ist auch bemüht, die Errichtung von Industrien zu fördern. Dem Handel und der Industrie steht ein relativ gut entwickeltes Transportsystem zur Verfügung.

Aber auch den sozialen Problemen, insbesondere den Erziehungsfragen wird von der Eegierung grösste Aufmerksamkeit geschenkt.

Die geschätzten öffentlichen Einnahmen für das Finanzjahr 1959/1960 beliefen sich auf 11,5 Millionen Pfund (1948 = 2,65 Mio£), denen Ausgaben im Betrage von 13,5 Millionen Pfund (1948 = 2,2 Mio£) gegenüberstanden.

Grossbritannien wird dem Lande in den nächsten 4 bis 5 Jahren eine wirtschaftliche Hilfe in der Höhe von 7,5 Millionen Pfund angedeihen lassen, welche die schon biäher gewährten Leistungen weiterführen soll.

Nur wenige Schweizer haben sich in Sierra Leone niedergelassen (61 Ende 1960, wovon 5 Doppelbürger). Die Schweiz hatte bisher am Aussenhandel Sierra LeoneS nur einen unbedeutenden Anteil. Sie importierte Nahrungsmittel und exportierte Fabrikate, wobei die Handelsbilanz zu Gunsten von Sierra Leone lautete.

Der Bundesrat hat das am 27. April 1961 unabhängig gewordene Land in der üblichen Form der Entsendung eines Glückwunschtelegrammes an den Premierminister anerkannt und an die Unabhängigkeitsfeierlichkeiten eine Delegation entsandt. Gleichzeitig wurde in Freetown ein schweizerisches Honorar-Generalkonsulat eröffnet. Unsere Pläne gehen dahin,
in, Sierra Leone einen bereits in einem benachbarten Lande residierenden Missionschef zu akkreditieren.

2. Tanganjika Tanganjika besteht noch nicht als selbständiger Staat, indessen wurde als Datum für seine Unabhängigkeit und die Aufhebung der Treuhandschaft der Vereinigten Nationen der 28. Dezember des laufenden Jahres festgelegt, so dass dieses Ereignis mit Sicherheit erwartet werden kann.

Tanganjika, früher ein Teil von Deutsch-Ostafrika, wurde nach dem ersten Weltkrieg britisches Mandatsgebiet. Es hat eine Oberfläche von 939 333 km2

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und, 92370,00 Einwohner, darunter 20000 Europäer, und liegt unmittelbar südlich des Äquators zwischen dem' Indischen Ozean und den grossen zentral-, afrikanischen , Seen. Die Hauptstadt Dar-es-Salara zählt rund 129000 Einwohner.

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Auch,für dieses Gebiet traf Grossbritannien seit 1925 Vorkehren, die eine stufenweise Beteiligung der eingeborenen Bevölkerung an der politischen Macht und, Verwaltung ermöglichen sollten. Auf Grund der Verfassung von 1960 hat dag .Land einen gesetzgebenden Eat, in dem gegenwärtig 7,1 ,(50 Afrikaner, 11 Asiaten und 10 Europäer) gewählte und 9 (4 Europäer, 3 Afrikaner, l Araber und l Asiate) ernannte Mitglieder sitzen. Der 12 Mitglieder umfassende Ministerrat wird seit dem I.Mai. 1961 vom Afrikaner Jules Nyerere ala «Prime Minister» geleitet, nachdem Tanganjika auf dieses Datum hin volle interne Selbstverwaltung gewährt wurde. Anlässlich der Wahlen in die gesetzgebende Versammlung, im August 1960, gewann die von Nyerere geführte Partei, die «Tanganjika African National Union», 70 von 71 zur Wahl freigegebenen Sitzen.

Tanganjika verfügt über die Ansätze zu einer gesunden Infrastruktur. :Es gilt dies insbesondere mit Bezug auf die Verbindungsmittel (Strassen, Eisenbahnen, Luftverbrndungeh und Hafenanlagen). .Grosse Anstrengungen werden auf dem'Gebiete des Gesundheits- und des Schulwesens unternommen.

Für das Jahr 1959/1960 wurden die 'öffentlichen Einnahmen auf 24 Millionen (1948 = 6,5 Mio£) und die Ausgaben auf 25 Millionen Pfund'geschätz-t.

Von den, Ausgaben seien erwähnt 2,5 Millionen für öffentliche Arbeiten, 1,9 Millionen für den Gesundheitsdienst, 2,6 Millionen für das Erziehungswesen und 0,8 Millionen Pfund für die Landwirtschaft. Grossbritannien hat Tanganjika beträchtliche finanzielle Hilfe für Entwicklungszwecke gewährt und wird dies vermutlich auch in Zukunft noch tun.

' , Der vorwiegende Teil der Bevölkerung Tanganjikas ist in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei beschäftigt. Das Land ist der bedeutendste Sisalprodüzent der Welt, und dieser Produktionszweig ist daher stark durchorganisiert (Exporte 1958= 10,35 Mio£). Weitere wichtige'landwirtschaftliche Exporterzeugnisse sind Kaffee (1958 = 7,5 Mio £, ), Baumwolle, Ölsamen, Caöhewund; Erdnüsse sowie Tee. Häute und Felle (1958 = 1,2 Mio£) sowie Hölzer werden ebenfalls in beachtenswerten
Quantitäten ausgeführt. Wie in Sierra Leone besteht auch in Tanganjika eine Bergbauindustrie. Bei den Ausfuhren treten vor allem Diamanten (1958 =,4,4 Mio£), Metällerze und Gold in Erscheinung. Die industrielle Entwicklung des werdenden Staatswesens spielt sich vor allem im "Rahmen der Verarbeitung der vorhandenen Rohmaterialien ab, doch haben sich auch andere Industrien etabliert.

Die, Gesamtausfuhren Tanganjikas beriefen sich 1958 auf 41,7 Millionen Pfund, währenddem die Importe im gleichen Jahre 33,6 Millionen Pfund betrügen. .Die Einfuhren umfassen Nahrungsmittel und Getränke, Tabak und Tabakwaren, flüssige Brennstoffe, Öle zu Speisezwecken, Chemikalien und Farben, Textilien, Konfektion, Zement, Eisenwaren, Baumaterialien, Werkzeuge, Maschinen und Fahrzeuge.

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Ende 1960 lebten in Tanganjika 610 Schweizerbürger und 14 Doppelbürger.

Über den Anteil der Schweiz am Aussenhandel Tanganjikas liegen keine Zahlen vor, da die schweizerische Zollstatistik nur Gesamt-Britisch-Ostafrika erfasst.

Die schweizerischen Interessen auf dem Platze werden durch ein Honorar-Konsulat, das kürzlich von Tanga nach Dar-es-Salam verlegt wurde, gewahrt.

' In welcher Form diplomatische Beziehungen mit Tanganjika zu gegebener Zeit und nach seiner Anerkennung durch den Bundesrat aufgenommen werden sollen, hängt von einer Reihe von Umständen ab, die sich heute noch nicht mit Sicherheit überblicken lassen. Wir denken dabei vor allem an den Übergang zur Unabhängigkeit weiterer britischer Gebiete in Afrika, in denen heute die Entwicklung zur Selbstverwaltung im Gange ist. Früher oder später wird jedenfalls in jener Eegion ein weiterer diplomatischer Stützpunkt errichtet werden müssen.

III.

Geueralklausel Soweit haben wir uns mit zur Zeit bestehenden Staaten und ferner mit einem Gebiet, das seine Unabhängigkeit noch 1961 erlangen wird, befasst. Aus unseren Darlegungen ging aber hervor, dass die Entwicklung keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden kann. Es erscheint daher als zweckmässig, in den Ihnen zur Genehmigung unterbreiteten Bundesbeschluss wiederum eine Bestimmung aufzunehmen, die es dem Bundesrat ermöglicht, das Netz der diplomatischen Vertretungen der Schweiz den im Flusse befindlichen Verhältnissen anzupassen. Dabei glauben wir, es sei richtig, diese Ermächtigung bis Ende 1963 zu verlangen. Es ist in der Tat anzunehmen, dass sich die Emanzipationsbewegungen namentlich in Afrika noch über mindestens zwei bis drei Jahre erstrecken werden. Um eine ungleiche Behandlung nicht nur innerhalb Afrikas, sondern ganz allgemein zu vermeiden, hätte sich eine solche Klausel auf alle Staaten zu beziehen, die bis Ende 1963 unabhängig werden sollten, unter Vorbehalt der Anerkennung dieser Länder durch den Bundesrat.

Der Bundesrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass von der durch die Eidgenössischen Eäte zu erteilenden Ermächtigung möglichst sparsam Gebrauch gemacht wird. Dieser Grundsatz kann auf verschiedenen Wegen verwirklicht werden. Zunächst wird es weitgehend möglich sein, neue Länder diplomatisch bereits bestehenden Vertretungen zuzuordnen. Soweit dies nicht tunlich ist,
bzw. die diplomatische Erschliessung einer ganzen Eegion mit mehreren Ländern verwirklicht werden soll, kann danach getrachtet werden, den mit der Betreuung des Gebietes beauftragten Missionschef dort residieren zu lassen,- wo bereits eine konsularische Berufsvertretung bestand. Es würde sich dann praktisch lediglich um die Umwandlung eines schon bestehenden Postens handeln. Schliesslich wird auch bei der Personaldotierung Soweit möglich mit Zurückhaltung vorzugehen sein.

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Gestützt auf die vorangehenden Erwägungen beehren wir uns, Ihnen die Genehmigung des heiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss zu empfehlen.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den S.August 1961.

, Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t i.V. : Bourgknecht Der Vizekanzler : F.Weber

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Errichtung neuer diplomatischer Vertretungen Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach: Einsicht in eine'Botschaft des Bundesrates vom ,8. August 1961, !

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.beschliesst :

Art. l /, Der Bundesrat wird ermächtigt/diplomatische Vertretungen zu errichten: a. in Neuseeland und Sierra Leone ; , b. in Tanganjika, nachdem dieses Land seine Unabhängigkeit erlangt hat und vom Bundesrat anerkannt sein wird; B. in den ändern Ländern, die in den Jahren 1961, 1962 und 1963 ihre Unabhängigkeit erlangen und vom Bundesrat anerkannt werden sollten.

Art. 2 Der Bundesrat wird beauftragt, diesen Beschluss, gemäss dem Bundesgesetz vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zu veröffentliehen und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens zu bestimmen.

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17.08.1961

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