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Bundesblatt 113. Jahrgang

Bern, den 6. Juli 1961

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Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Bappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Gin, in Sem

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Darlehens der Schweizerischen Eidgenossenschaft an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Förderung der Wirtschaft (Vom 27. Juni 1961) Herr Präsident !

Hochgeehrte' Herren !

Wir beehren uns, Ihnen im folgenden einen Antrag um Gewährung eines weiteren Darlehens des Bundes an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Förderung der Wirtschaft (Weltbank) im Ausmass vpn 100 Millionen Franken zu unterbreiten : ; , , I. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Weltbank Ohne selbst Mitglied zu sein, hat unser Land seit Jahren mit der Weltbank zusammengearbeitet, und zwar durch 1. Einräumung verschiedener Eechte und Privilegien in der Vereinbarung vom 29. Juni 1951 über die rechtliche Stellung der Weltbank1) ; 2. Zulassung von 10 Anleihen Jer Weltbank am. schweizerischen Kapitalmarkt im Gesamtbetrag von 620 Millionen Franken (Stand 31. Mai 1961); 3., Gewährung eines Bundesdarlehens von 200 Millionen Franken Anfang 1957 2) und Verlängerung der am I.Januar 1961 fällig gewordenen zweiten Amortisationsrate von rund 33 Millionen Franken3) ; 4. Kauf von Weltbankpapieren und Übernahme von Guthaben der Weltbank . gegenüber Dritten durch schweizerische Banken;, ' 1)BB 20. September 1951, AS 1952, 137.

2 ) BB 19.Dezember 1956. AS 1958, 495.

3 ) Bericht 8. Juni 1960, BEI 1960, II, 270.

Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. II.

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5. Warenlieferungen der schweizerischen Industrie im Bahmen von Weltbankkrediten im Werte von rund 310 Millionen Franken;, Bestellungen für 53 Millionen Franken sind noch hängig und weitere Aufträge werden erwartet.

(Stand 31. Dezember 1960.)

Die Weltbank geniesst als Anleihensnehmerin in unserem Lande einen ausgezeichneten Euf, und sie hatte in den vergangenen Jahren offenen Zutritt zu unserem Markte; ihre Emissionen hatten auch einen vollen Erfolg. Dank unseres verhältnismässig tiefen Zinsniveaus vermochte die Weltbank das Kapital zu günstigen Zinsbedingungen aufzunehmen.

Der Bund war ebenfalls bestrebt, die Weltbank durch finanzielle Leistungen zu unterstützen. Der Bank fällt entsprechend ihrer Zielsetzung insbesondere die Aufgabe zu, durch Aufnahme von Anleihen und Darlehen in den Industrieländern Kapitalien zur Finanzierung von produktiven Investitionen in wirtschaftlich zurückgebliebenen Ländern zu beschaffen. Das im Jahre 1957 gewährte Darlehen des Bundes und die anfangs dieses Jahres vorgenommene Verlängerung einer Amortisationsrate bezweckten, der Weltbank auf diesem Gebiete behilflich zu sein, zumal ihr die Gelder zu verhältnismässig günstigen Zinssätzen zur Verfügung gestellt werden konnten. Darüber.hinaus diente die Transaktion dazu, brachliegende staatliche Gelder zinstragend anzulegen, ohne den einheimischen Geld- und Kapitalmarkt zu verflüssigen und den Konjunktur- und Preisauftrieb zu fördern.

Diesen Hinweisen ist zu entnehmen, dass die Schweiz zugunsten .der Weltbank beachtliche Kapitalbeträge aufgebracht hat. Die Anleihen und Darlehen, welche sie diesem Institut bis jetzt gewährte, dürfen sich neben den Leistungen anderer Länder sehen lassen. Sie übertreffen -- gemessen am Volkseinkommen deren Aufwendungen selbst dann noch, wenn die Mitgliederbeiträge dieser Staaten mitberücksichtigt werden. Einige Beispiele sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Leistungen einzelner Länder an die Weltbank in Form von Anleihen, Darlehen und Mitgliederbeiträgen1) In Prozent des BruttoVolkseinkommens von 1959

Schweiz 2,12 Westdeutschland 1,41 Niederlande 0,74 Belgien 0,49 Grossbritannien J 0,47 Im Hinblick auf diese Sachlage behandelt die Weltbank unser Land bei der Verwendung der von ihr gewährten Kredite wie ein Mitglied. In der Eegel dürfen nämlich die von der Bank zur Verfügung gestellten Mittel nur in Mitgliedstaaten ausgegeben werden.

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) Seit 1946 bzw. seit Beitritt zur Weltbank; Schweiz ohne Mitgliederbeitrag.

Es kann somit festgehalten werden, dass in den vergangenen Jahren zwischen der Schweiz und der Weltbank eine erfreuliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit bestand, die für beide Teile fruchtbare Ergebnisse zeitigte.

u. Die Wünschtarkeit weiterer Leistungen Die internationalen Bemühungen um eine Steigerung der Entwicklungshilfe sind in jüngster Zeit beträchtlich intensiviert worden. Auf die Dauer wäre es kaum denkbar, dass sich der wirtschaftliche Vorsprung der Industrieländer gegenüber den ändern Völkern ständig .vergrössern liesse, ohne dass dies zu ernsten sozialen und ökonomischen Spannungen. führen würde. Ein besserer Ausgleich durch vermehrte Förderung der .zurückgebliebenen Länder erscheint daher als ein Gebot der Stunde. Zudem lehrt die Erfahrung, dass gerade jene Länder, die ein verhältnismässig hohes Niveau der Lebenshaltung aufweisen, die besten Kunden der exportorientierten Industriestaaten sind.

, .. , Der Bundesrat hat sich immer wieder zum Grundsatz der Entwicklungshilfe bekannt, so neuerdings in der Botschaft vom 5. Mai 196l1) über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern, mit welcher den eidgenössischen Bäten eine Ausweitung der technischen Hilfe unseres Landes beantragt wird. Neben der technischen ist auch die kapitalmässige Hilfe für die Entwicklungsländer von grösster Bedeutung. Die .Schweiz hat in der Vergangenheit auf diesem Gebiete schon beachtliche Leistungen erbracht. So nehmen bekanntlich schweizerische Unternehmungen in den Entwicklungsländern laufend bedeutende Kapitalinvestitionen vor, die auch deshalb besonders wertvoll sind, weil sie oft gleichzeitig die für einen gesunden,und tragfähigen Ausbau der Wirtschaft unerlässlichen Fachkenntnisse vermitteln. Die privatwirtschaftlichen Direktinvestitionen erreichten in letzter Zeit jährlich 100 bis 200 Millionen Franken, und der gesamte Investitionsbestand kann gegenwärtig auf über 2 Milliarden Franken veranschlagt werden. Um .den Bedürfnissen der aufstrebenden Gebiete nach langfristigen Finanzierungsinitteln entgegenzukommen, ist neuerdings die Zusammenarbeit zwischen der Eidgenossenschaft und den privaten Kreditgebern in der Weise vertieft worden, dass in gewissen Fällen für langfristige Entwicklungskredite unsere Exportrisikogarantie gewährt, wird. Ein Anfang in dieser Eichtung wurde bekanntlich mit
dem Mitte 1960 abgeschlossenen schweizerisch-indischen Abkommen über die Gewährung eines Transferkredits von 100 Millionen,Franken durch ein Bankkonsortium gemacht. Andere Transaktionen dieser Art befinden sich zurzeit in Prüfung. Darüber, hinaus fördert die Exportrisikogarantie des Bundes; auch die Einräumung mittelfristiger Lief eranten- und Bankkredite an die Entwicklungsländer. Die Garantieverpflichtungen des Bundes aus Exporten nach wirtschaftlich zurückgebliebenen Gebieten beliefen sich Ende 1960 auf 53p Millionen Franken. Ferner hat sich unser Land im Eahmen internationaler Finanzoperationen wiederholt bereit erklärt, einen Beitrag zugunsten von Entwicklungsländern zu leisten. Diesen !) BEI 1961, I 945.

Staaten wurden schliesslich ansehnliche Kapitalbeträge in Form von Anleihen zur Verfügung gestellt, wobei die Emissionen der Weltbank überwiegen.

Der Weltbank hat unser Land durch Anleihen und Darlehen bisher 820 Millionen Franken zur Verfügung gestellt; dazu kommen noch die eingangs erwähnten Wertpapierkäufe und Übernahmen von Guthaben der Weltbank gegenüber Dritten durch unsere Banken.

Die über die Weltbank erbrachten Leistungen stellen eine wirksame Form der kapitalmässigen Hilfe an die unterentwickelten Länder dar. Dieses Institut hat auf diesem Gebiete vor allem deshalb einen so wertvollen Beitrag geleistet, weil es sich von ökonomischen Gesichtspunkten leiten lässt und jedes Projekt sowohl im einzelnen als auch gesamtwirtschaftlich eingehend prüft und später seine Ausführung überwacht. Es steht daher ausser Zweifel, dass die Weltbank zur Aufrechterhaltung geordneter internationaler Wirtschaftsverhältnisse, wie auch zur Hebung der Lebenshaltung in den Entwicklungsländern in beachtenswerter Weise beiträgt.

Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass vermehrte Anstrengungen auf dem Gebiete der kapitalmässigen Entwicklungshilfe des Bundes zum Teil auch über dieses Institut erbracht werden sollten. Ein solcher Beitrag hat den Vorteil, über eine bereits bestehende weltweite Institution geleitet zu werden, womit den derzeitigen Bemühungen um eine Koordination der verschiedenen Anstrengungen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe Rechnung getragen wird.

' in. Die Weltbank Die eidgenössischen Bäte wurden durch die erwähnten früheren Botschaften bereits über Organisation, Zielsetzung und praktische Tätigkeit der Weltbank orientiert, so dass sich die vorliegenden Ausführungen auf einige Ergänzungen beschränken lassen, Die Zahl der Mitgliedstaaten erhöhte sich bis zum 81. Januar 1961 auf 66 Länder. Das autorisierte Kapital der Bank wurde im Zuge einer Kapitalerhöhung verdoppelt und beträgt seit dem 15. September 1959 21 Milliarden Dollars. Hievon wurden rund 20 Milliarden Dollars von den Mitgliedstaaten gezeichnet.

Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Juni 1946 hat die Bank 280 langfristige Kredite von insgesamt 5,5 Milliarden Dollars an 54 Länder gewährt.

Davon sind 120 Millionen Dollars annuliert, 890 Millionen abgetreten und 386 Millionen zurückbezahlt worden, so dass die Bank am 31. Dezember
1960 noch für rund 4 Milliarden Dollars Guthaben aus gewährten Krediten besass.

Wie in den letzten fünf Jahren erhielten auch im Geschäftsjahr 1959/60 wiederum Asien und der Mittlere Osten im Gesamtbetrag von 273 Millionen Dollars den grössten Anteil an gewährten Krediten. In lateinamerkanischen Ländern wurden aus Mitteln der Weltbank 134 Millionen Dollars investiert.

Demgegenüber verminderten sich die Kapitalbedürfnisse der europäischen Länder, welche im letzten Geschäftsjahr insgesamt nur noch für 69 Millionen Dollars Weltbankkredite in Anspruch nahmen.

IV. Das neue Darlehen Die Weltbank bekundete anlässlich der in den vergangenen .Wochen gepflogenen Besprechungen ihr Interesse an einem weitern mittelfristigen Darlehen des Bundes. Die Unterredungen führten zu einer grundsätzlichen Einigung auf folgender Basis : , , - Der Darlehensbetrag würde 100 Millionen Franken ausmachen und wäre voraussichtlich je zur Hälfte im 4. Quartal 1961 und zu Beginn des Jahres 1962 auszuzahlen. Da, die Vertragswährung, auf Schweizerfranken lauten würde, liefe die Eidgenossenschaft als Gläubigerin kein'Währungsrisiko.

- Die Darlehenssumme, welche der Weltbank bei der Schweizerischen Nationalhank bereit gestellt würde, wäre nach Ablauf von 4-6 Jahren, wahrscheinlich in zwei Eaten von je 50 Millionen Pranken zurückzuzahlen. Die durchschnittliche Laufzeit würde 5 Jahre betragen. Die Darlehensnehmerin erhielte allerdings das in derartigen Fällen übliche Becht, die Schuld ganz oder teilweise vorzeitig zu amortisieren.: Die Weltbank könnte das Darlehen verwenden, um ihren Kreditnehmern die Bezahlung schweizerischer Waren und Dienstleistungen direkt in Schweizerfranken zu ermöglichen, oder zum Erwerb ausländischer Devisen bei unserer Nationalbank. Letzteres wäre geeignet, unsere Währungsreserven in erwünschter Weise abzubauen, die in den vergangenen Monaten infolge der Zuflüsse aus dem Ausland in außergewöhnlichem Masse gestiegen sind.

- Als, Zinssatz kämen 33/4% in Betracht. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Renditensätze der in unserem Lande ausgegebenen Obligationen der Weltbank und des Umstandes, dass das Darlehen für produktive Investitionen in wirtschaftlich unterentwickelten Gebieten verwendet wird, ist der in Aussicht genommene1 Zinssatz angemessen und wäre für beide Partner mit guten Gründen annehmbar.

Die eidgenössischen Bäte haben den Bundesrat mit Beschluss vom 19.Dezember 1956 ermächtigt, der Weltbank einen Betrag von 200 Millionen Franken zur .Verfügung zu stellen, was am 1. Januar 1957 geschehen ist. Die erste Amortisationsrate in der Höhe von 33 Millionen Franken wurde am I.Januar I960 bezahlt.'Die zweite Bäte würde gestützt auf den Bericht des .Bundesrates an die Bundesversammlung vom 8. Juni 1960.um 6 Jahre verlängert. Die Bestforderung aus diesem Darlehen beläuft sich somit gegenwärtig auf 167 Millionen Franken.

Das bisherige und das neue
Darlehen zusammen würden daher einstweilen eine finanzielle Leistung des Bundes an die Weltbank im Betrage von 267 Millionen Franken ergeben. Es ist nun aber beabsichtigt, mindestens drei der noch ausstehenden Amortisationszahlungen in der Höhe von je 83 Millionen Franken, die jeweils am 1. Januar der kommenden Jahre fällig werden, nicht mehr zu erneuern, sondern einzukassieren. Das neue Darlehen im Betrage von 100 Millionen Franken könnte deshalb als eine vorweggenommene Prolongation von 3 Amortisationsraten betrachtet werden, und in diesem Eahjnen wäre auf

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weitere Verlängerungen zu verzichten. Nach Eingang dieser Amortisationsraten würde die gesamte Forderung des Bundes gegenüber der Weltbank nicht höher sein als knapp 167 Millionen Franken.

Vom Standpunkt des Finanzhaushaltes des Bundes kann ein solches Darlehen als tragbar und zweckmässig bezeichnet werden. Die Tresorerielage des Bundes hat sich im Zusammenhang mit dem seit 1959 andauernden allgemeinen Konjunkturaufschwung weiter verbessert. Aus konjunkturpolitischen Erwägungen sieht sich der Bund ferner veranlasst, bei der Rückzahlung seiner Schulden einstweilen noch Zurückhaltung zu üben, um auf diese Weise einen Beitrag zur Begrenzung der konjunkturellen Auftriebskräfte von der Geldseite her zu leisten. Eine vorübergehende zinstragende Geldanlage, welche den Kosten- und Preisaufstieg im Inland nicht schürt, ist deshalb erwünscht.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Gewährung eines neuen Darlehens des Bundes an die Weltbank wohl am Platze ist. Die Transaktion bedeutet eine weitere Anstrengung unseres Landes zugunsten der wirtschaftlich zurückgebliebenen Völker. Sie ergänzt die Geldbeschaffung der Weltbank durch Auflage von Anleihen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt, die eine der zweckmässigen Formen schweizerischer finanzieller Leistungen an die Entwicklungshilfe darstellt. Gleichzeitig bietet dieses Darlehen eine willkommene Anlagemöglichkeit für Bundesgelder, die bei normaler Entwicklung der Verhältnisse als sicher angesprochen werden darf. Es liegt ferner im Wesen derartiger Operationen, dass sie sich langfristig gesehen für unsere Aussenhandelsbeziehungen vorteilhaft auswirken, auch wenn in dieser Hinsicht keine besondern Auflagen gemacht werden.

Wir beehren uns, Ihnen vorzuschlagen, den Bundesrat durch Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss zu ermächtigen, das Ihnen unterbreitete Darlehensgeschäft abzuschliessen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27. Juni 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der, V i z e p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch, Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Gewährung eines Darlehens des Bundes an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Förderung der Wirtschaft

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. Juni 1961, beschliesst :

Art. l Der, Bundesrat wird ermächtigt, der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Förderung;der Wirtschaft ein Darlehen im Betrage vom 1QO Millionen Franken mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 5 Jahren und einem, Zinssatz von ;33/4% zu gewähren.

Art. 2 Dieser Beschluss, der nicht allgemeinverbindlich ist,' tritt, mit sofortiger Wirkungen Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Darlehens der Schweizerischen Eidgenossenschaft an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Förderung der Wirtschaft (Vom 27. Juni 1961)

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06.07.1961

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