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Bundesblatt

113. Jahrgang

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Bern, den 12. Januar 1961

Band I

Erscheint wöchentlich.

Preis SO Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Hochnähme- und PoscbestellunytgeMhr Einrüdcungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie, in Bern

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Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 5. März 1961 über die Rohrleitungsanlagen und den Zollzuschlag auf Treibstoffen (Vom 6. Januar 1961)

Der Schweizerische B u n d e s r a t , gestützt auf den Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1960 über die Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 26bls betreffend Bohrleitungsanlagen zur Beförderung flussiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe, in Erwägung, dass gegen den Bundesbeschluss vom 29. September 1960 über die Erhebung eines Zollzuschlages auf Treibstoffen zur Finanzierung der Nationalstrassen innert nützlicher Frist ein von mehr als 30 000 gültigen Unterschriften unterstütztes Eeferendumsbegehren eingereicht worden ist und dass somit den gesetzlichen Bestimmungen über das Referendum im vorliegenden Falle Genüge geleistet ist, beschliesst :

Art. l Die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1960 über die Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 26bls betreffend Eohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe und über den Bundesbeschluss vom 29. September 1960 betreffend die Erhebung eines Zollzuschlages auf Treibstoffen zur Finanzierung der Nationalstrassen findet im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft am S.März 1961 und, im Eahmen der gesetzlichen Bestimmungen, an den Vortagen statt.

Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

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Art. 2 Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Art. 8 Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei.

Art. 4 Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

Bern, den 6. Januar 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident : P. Chaudet 6441

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 5. März 1961 über die Rohrleitungsanlagen und den Zollzuschlag auf Treibstoffen (Vom 6. Januar 1961)

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Jahr

1961

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.01.1961

Date Data Seite

29-30

Page Pagina Ref. No

10 041 198

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