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Bundesblatt I I S . Jahrgang

Bern, den 28. April 1961

Band I

Ertcheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Eattja.hr zuzüglich Nachnahme- und Postbestettungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stampili & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrages an die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (Vom 17. März 1961} Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1950 wird der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP) ein fester Bundesbeitrag von jährlich 25 000 Franken gewährt. Mit Schreiben vom 23. November 1959 richtete die Vereinigung das Gesuch an das Departement des Innern, es sei der Bundesbeitrag auf 100 000 Pranken zu erhöhen. In der Absicht, die schweizerische Landesplanung zu fördern und die Vereinigung in die Lage zu versetzen, ihre ständig wachsenden Aufgaben weiterhin zu erfüllen,, beehren wir uns, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem neuen Bundesbeschluss vorzulegen.

Die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung wurde im Jahre 1943 gegründet. Initianten waren der Bund Schweizer Architekten und der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein. Alle Kantone, zahlreiche grössere Städte, viele Gemeinden, private Organisationen und weit über 100 Einzelpersonen sind ihr inzwischen als Mitglieder beigetreten.

Der Aufgabenkreis der Landesplanung umfasst drei in sich wohl zusammenhängende, aber nach der Aufgabenstellung und dem Eechtsträger doch gesonderte Bereiche : die Orts-, die Begional- und die Landesplanung.

Die Ortsplanung bezweckt die ökonomische und wohnliche Ausgestaltung unserer Städte und Dörfer. Etwa 30 Prozent aller Gemeinden haben eine Bauordnung erlassen und etwa 20 Prozent haben Ortsplanungen mit einer Zoneneinteilung durchgeführt. Zahlreiche weitere Gemeinden sind im Begriffe, Bauordnungen zu erlassen. Wenn die aufklärende Arbeit der VLP in diesem Bereiche auch gute Erfolge gezeitigt hat, so stellt sich gerade wegen der fortschreitenden Anwendung der Ortsplanung die dringende Aufgabe, in vermehrtem Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

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718 Masse Grundlagen und Eiohtlinien für die Praxis zu erarbeiten und diese den Sachbearbeitern und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Ansätze in dieser Bichtung sind vorhanden, doch werden eingehendere Grundlagen über die Anlage und Ausgestaltung ganzer Ortschaften benötigt. Solche Eichtlinien müssen auf gründlichen Studien beruhen, sollen sie sich in der Praxis bewähren.

In den wirtschaftlich aufstrebenden Gebieten beginnen sich die Gemeinden zunehmend stärker ökonomisch und baulich zu verflechten. Das ist im besonderem Masse um die grossen Städte der Fall; aber auch im stark besiedelten Mittelland zeichnen sich ähnliche Erscheinungen ab. Für derartige Agglomerationen ist die Regionalplanung das einzig taugliche Mittel, um den Gemeinden sowohl die autonome Stellung zu erhalten als auch die aus der Verflechtung erwachsenden Probleme zu lösen. Obgleich schon einige Eegionalplanungen durchgeführt worden sind, ist in diesem Planungsbereich noch eine grosse Aufklärungsarbeit zu leisten. Darüber hinaus sieht sich die Landesplanung vor die schwierige Aufgabe gestellt, die Technik der Begionalplanung in anwendbare Formen zu bringen. Abgesehen von der sachlichen Vielfalt der jeweiligen Ausgangslage treten hier vor allem ökonomische und rechtliche Fragen in den Vordergrund. So mag es etwa innerhalb einer Eegion zweckmässig sein, verschiedene Gemeinden ihrer Lage und Eignung entsprechend als Wohngemeinden vorzusehen, während andere Gemeinden das bestgeeignete Industrieareal aufweisen können. Siedlungstechnisch sind solche Gegebenheiten relativ einfach zu lösen.

Schwerwiegendere Auswirkungen ergeben sich bei den Steuer- und Wirtschaftsverhältnissen der beteiligten Gemeinden. Eine technisch noch so gute Eegionalplanung wird praktisch kaum funktionieren, wenn nicht auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen gelöst werden konnten. Sodann ruft die fortschreitende Stadtbildimg immer dringlicher Eegionalplanungen. Ein Vergleich der heute gegenüber früher in städtischen Siedlungen lebenden Bevölkerung zeigt dies deutlich: 1850 lebten 11,9 Prozent der schweizerischen Bevölkerung in Ortschaften von 5000 und mehr Einwohnern; 1900 waren es 30,6 Prozent; 1950 ergab der städtische Anteil 48,3 Prozent. Wenn heute der Vorortsbereich der grossen Städte mitgerechnet wird, so übersteigt die Stadtbildung bereits einen
Anteil von 60 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Verhältnisse in den Städten werden aber wegen des Bevölkerungszuwachses, der Zunahme der Motorisierung, der sich teilweise abzeichnenden Wasserknappheit und der steigenden Bodenpreise, aber auch als Folge der immer engeren Verflechtungen dauernd schwieriger, so dass nur noch eine eingehende planerische Bearbeitung die sehr komplexen Probleme zu meistern vermag. In dieser Beziehung liegen die Verhältnisse in der Schweiz nicht anders als im Ausland, mit dem Unterschied freilich, dass in einzelnen, in diesem Gebiet fortschrittlichen Ländern für die Planung erheblich grössere Mittel zur Verfugung stehen.

. Gesamtschweizerisch betrachtet lässt die stetig wachsende Bevölkerung neue Probleme erstehen, die über die steigenden technischen Anforderungen (z.B. Verkehr) hinaus an die staatspolitischen Grundlagen des Landes rühren.

Den städtischen Konzentrationen stehen unterbevölkerte Gebiete gegenüber

719 mit kleinen Gemeinden, die als solche den öffentlichen Aufgaben kaum mehr gewachsen sind. Wohl vermag der Finanzausgleich zwischen den Kantonen und Gemeinden derartige Gefalle vorläufig zu überbrücken: er ändert aber an der Tatsache nichts, dass sich hier Entwicklungsunterschiede herausbilden, die der föderalistischen Struktur unseres Landes auf die Dauer abträglich sind. Es gehört zu den eigentlichen Aufgaben der L a n d e s p l a n u n g . Mittel und Wege aufzuzeigen, um einen vernünftigen Ausgleich des wirtschaftlichen Potentials herbeizuführen. Dabei kann es sich nicht darum handeln, nivellierend zu wirken, sondern es geht um die Wahrung der Entwicklungsaussichten, wie sie jeder Gemeinde oder Landesgegend aus ihrer Lage und Eignung gegeben sind. Nur selten wird eine einzelne Massnahme für sich allein zum Ziele fuhren; dazu bedarf es der Summe aller geeigneten Vorkehren, die sich je nachdem aus einer verkehrlichen Begünstigung, einer touristischen Forderung, der Erleichterung einer industriellen Ansiedlung oder der Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzung zusammensetzen können. Es gehören aber auch alle jene planerischen Mittel dazu, welche der zu starken Besiedlung einzelner Gebiete entgegenwirken. Bei manchen Belangen kann die Landesplanung lediglich auf Entwicklungstendenzen hinweisen, bei anderen vermag sie zuhanden der verantwortlichen Behörden richtlinienmässige Empfehlungen auszuarbeiten und wieder bei anderen stehen ihr bereits recht wirksame Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme offen.

Die oben umschriebenen Aufgaben versuchte die YLP bis anhin in folgender Weise zu lösen : - Die VLP unterhält Arbeitsgruppen, die aktuelle Probleme bearbeiten (Technische Kommission, Eechtskommission, Hochhauskommission, Kommission für Freihaltezonen usw.).

- In den einzelnen Landesgegenden wirken Regionalplanungsgruppen, die ihre Tätigkeit untereinander und mit der VLP koordinieren.

- Um die nötigen Kenntnisse zu vermitteln, organisieren die VLP und ihre Regionalplanungsgruppen Planungskurse, die von Architekten, Ingenieuren und weiteren Spezialisten sowie von Behördemitgliedern und Beamten rege besucht werden.

-- Die VLP und Regionalplanungsgruppen fordern die Gründung von Gemeindezweckverbänden in Gegenden, wo Regionalplanungen besonders dringlich sind.

- Vertreter der VLP arbeiten in
ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes, der Kantone und Gemeinden mit.

- Eine wichtige Tätigkeit der VLP ist endlich die Publizität. Die Vereinigung gibt einen Pressedienst in den drei Landessprachen heraus, der von den Tageszeitungen gerne übernommen wird. Ausserdem erscheint die Zeitschrift «Plan», die sich an Fachleute und Gemeinwesen wendet.

Dank dieser Tätigkeit ist in den letzten Jahren die Einsicht in die Notwendigkeit einer vernünftigen Gliederung des schweizerischen Lebensraurn.es

720 im Bewusstsein unseres Volkes erfreulich gewachsen. Mit Eecht ist man zur Überzeugung gelangt, dass Nichtplanen unverantwortlich ist, und dass auf die Dauer nichts teurer zu stehen kommt, als an der Planung zu sparen. Diese Einsicht ermöglicht es heute den staatlichen Organisationen, Orts- und Eegionalplanungen durchzufrihren, die vor einiger Zeit noch undenkbar gewesen wären, und zwar trotz des Umstandes, dass die rechtlichen Grundlagen für derartige Massnahmen mancherorts noch sehr dürftig sind. Aus dem oben umschriebenen grossen Aufgabenkreis der Landesplanung geht aber auch hervor, dass die VLP in die Lage versetzt werden sollte, zur Erreichung der gesteckten Ziele noch ein mehreres zu tun.

Der VLP standen bisher zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur relativ bescheidene Mittel zur Verfügung. So leisten die Kantone und die Mitgliedgemeinden in der Eegel einen Beitrag von l Eappen pro Kopf ihrer Bevölkerung. Private Körperschaften bezahlen einen Jahresbeitrag von 100 Franken, Einzelmitglieder 10 Franken. In den letzten Jahren betrugen die Beitrage der Kantone rund 45 000 Franken, diejenigen der grösseren Städte und Gemeinden 19 000 Franken. Die Jahreseinnahmen belaufen sich durchschnittlich auf 84 000 Franken aus Mitgliederbeiträgen, wobei ein Teil dieser Summe statutengemäss an die Eegionalplanungsgruppen weiterzugeben ist, um es auch diesen zu ermöglichen, die Spezialaufgaben ihrer Eegion zu lösen. Zusätzlich zum genannten Betrag erhielt die VLP seit 1950 einen jährlichen Bundesbeitrag von 25 000 Franken.

Für das Jahr 1960 legt die VLP zusammengefasst die folgende Aufwandund Ertragsrechriung vor : Erträge

Aktivsaldo des Vorjahres Bundesbeitrag Mitgliederbeiträge (Anteile der .Eegionalplanungsgruppen abgezogen) Diverse Erträge (Untervermietung, Gutachten, Fachkursbeiträge)

Tranken

Franken

1693.60 25000.-- 56 941.70 33486.70

117122.--

Auf wände Personalaufwand Sekretariat (Miete, Porti und Telephon, Eeisespesen usw.)

Organe und Kommissionen VLP Propaganda (Pressedienste, Zeitschrift «Plan» usw.)

Förderungsbeiträge an ßegionalplanungsgruppen .

Fachkurse Bückstellungen (für Landesausstellung 1964 usw.)

Eechnung aus Yucca-Pflanzen versuch Aktivsaldo

35865.90 18864.-- 16063.35 3 765.80 9 033.25 21875.50 8000.-- 2 000. -- 1654.20

117122.--

721 Wie dem Departement des Innern mitgeteilt wurde, ist die VLP gegenwärtig mit den Kantonsregierungen in Unterhandlung, um eine Erhöhung der Kantonsbeiträge zu erwirken; auch wird sich die Vereinigung bemuhen, die Zahl der Mitglieder und die von diesen zu erwartenden Beitrage zu heben; aber selbst diese Möglichkeiten werden der Vereinigung die erforderlichen finanziellen Mittel zur Bewältigung ihres stetig wachsenden Wirkungskreises nicht bringen.

Gemäss ihrer Eingabe mochte sich die VLP aus den Mit t ein des erhöhten Bundesbeitrages vor allem den folgenden Aufgaben widmen : -- Bearbeitung eines Gesamtrichtplanes für ein überschaubares Planungsziel, entsprechend den feststellbaren Entwicklungstendenzen. Dieser Gesamtrichtplan würde es erlauben, Teilplanungen und Einzelmassnahmen nach ihren mutmasshchen Auswirkungen zu beurteilen und solche Vorkehren der wunschbaren Zielsetzung bestmöglich anzunähern; - Dauernde Beobachtung und Untersuchung von Entwicklungsverlàufen, welche die künftige Besiedlung und Bewirtschaftung des Landes massgeblich beeinflussen; - Laufende planerische Anpassung an die tatsächliche Entwicklung, besonders auch an neue Erscheinungen und deren Auswirkungen, wie etwa die zu erwartende Siedlungsentwicklung im Bereiche von Anschlusspunkten des Nationalstrassennetzes ; - Ausbau und Verfeinerung der Planungstechnik auf allen Stufen der Landesplanung ; - Eingehendere Stellungnahme zu den Erlassen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, die die Besiedlung und Bewirtschaftung des Landes zu beeinflussen vermögen ; - Anlage einer Dokumentation über Planung und Bauen in rechtlicher, soziologischer und technischer Hinsicht, um auch daraus praktisch verwertbare Erkenntnisse zu gewinnen.

- Verstärkung der Aufklärung durch Tagungen, vermehrte Publikationen, Pressedienste usw.

Erscheint - nach unseren obigen Ausführungen - das Bedürfnis nach einer fruchtbaren weiteren Tätigkeit der VLP unbestritten, so kann doch die Frage gestellt werden, ob sich auch der Bund an der Deckung der höheren Ausgaben der Vereinigung vermehrt beteiligen soll und kann. Wir haben diese Frage geprüft und sind zur Überzeugung gelangt, dass eine Erhöhung des Bundesbeitrages aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt erscheint. So bestehen wohl keine Zweifel darüber, dass die Landesplanung ein gesamtschweizerisches
Anliegen geworden ist, dessen Bedeutung immer mehr zunimmt. Auf diesen Überlegungen beruhte beispielsweise die neuliche Errichtung eines Institutes für Orts- und Landesplanung an der ETH. Verschiedene neue technische Errungenschaften, wie die kommenden Xationalstrassen, Erdölleitungen und -raffinerien

722 oder künftige Atomkraftwerke, bei deren Errichtung der Bund ein wesentliches Mitspracherecht hat, werden Entwicklungen einleiten, die auch in landesplanerischer Hinsicht verfolgt werden müssen. Es wird daher in vielen Fallen dienlich sein, wenn dem Bunde in diesen Fragen eine begutachtende Stelle zur Verfügung steht. Hiezu bedarf die Vereinigung vermehrter finanzieller Mittel, dies um so mehr, als die seit Festlegung des Bundesbeitrages von 25 000 Franken eingetretene Teuerung berücksichtigt werden muss. Ohne ausländische Beispiele unbesehen auf die Schweiz übertragen zu wollen, sei doch darauf hingewiesen, dass die Landesplanung in manchen Staaten von eigentlichen Ämtern betreut wird.

Mit ihrer Tätigkeit kann die VLP dem Bunde mithin noch für einige Zeit Aufgaben abnehmen, die er vielleicht früher oder später in einem gewissen Umfange selbst übernehmen muss.

Wie unsere Ausführungen ergeben haben, kann die VLP ihre Tätigkeit in fruchtbringender Weise nur dann fortsetzen, wenn sie weiterhin - und zwar in stärkerem Umfange als bisher - vom Bunde unterstutzt wird. Die Vereinigung fördert die Losung von sehr konkreten und dringenden Aufgaben, die im gesamtschweizerischen Interesse liegen und nicht zuletzt dem Bund selbst zum Nutzen gereichen. Trotz dieser grundsatzlichen Gutheissung des Begehrens der VLP sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung des Bundesbeitrages gleich um das Vierfache unangemessen wäre, und wir beantragen Ihnen, den jährlichen Bundesbeitrag an die VLP ab 1961 von bisher 25 000 Franken auf 50 000 Franken festzusetzen.

Als ordentlicher Bezüger eines Bundesbeitrages kann die VLP für die Beantwortung von Anfragen der Bundesverwaltung keine Honorarfordorungen stellen.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen die Annahme des beiliegenden Beschlussesentwurfes zu empfehlen, und wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 17.März 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Wahlen Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrages an die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (Vom 17. März 1961}

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