1176 Dem Kanton Wallis wurde an die Kosten der Verbauung der Gämsa, in den Gemeinden Glis und Visperterminen, ein Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom 12. Dezember 1961) Herr Dr. jur. Jacques Béguelin, Fürsprecher, von Tramelan-Dessous, bisher Adjunkt II, wurde zum Adjunkten la der Eidgenössischen Steuerverwaltung befördert.

Herr Oberst Walter Höhn, von Basel, Instruktionsoffizier der Infanterie, wurde als Sektionschef I« bei der Gruppe für Ausbildung gewählt.

5498

Bekanntmachungen von Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 29. November bis 5. Dezember 1961 China. Herr Wang Chin, Botschaftsrat, hat seine Funktionen übernommen.

Frankreich. Herr André Corot, Finanzattache, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Rumänien. Herr Dumitru Minea, Zweiter Wirtschaftssekretär, hat die Schweiz verlassen, um andere Funktionen zu übernehmen.

Spanien. Herr Guillermo Cebrian Montano, Wirtschaftsattache, wurde einem ändern Posten zugeteilt.

Sowjetunion. Herr Pavel I.Nikolaev, Attaché, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Venezuela. Frau Celinda Tenorio de Alareon, Wirtschaftsrätin, hat die Schweiz verlassen, um einen ändern Posten anzutreten.

Vereinigte Staaten von Amerika. Fräulein Thelma E.Thurtell, Zweite Botschaftssekretärin, wurde einem ändern Posten zugeteilt.

5498

1177

Zulassung von Elektrizitatsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Priifung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 iiber Mass und Gewicht und gemass Artikel 16 der A7ollziehungsverordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Priifung von Elektrizitatsverbrauchsmessern hat die Eidgenossische Mass- und Gewichtskommission. die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Priifung zugelassen und ihnen1 die bei; folgenden Systemzeichen erteilt.

Fabrikant: Landis & Gyr AG.. Zug lnduktions-Wirkverbrauchszahler mit 3 messenden Systemen fiir : Drehstrom-Vierleiteranlagen.

: Typen:MLl,ML2, MLS und ML4 ' ' ' Nennspannung: 3x57,7/100 V . . . 3x317,5/550 V Nennstrome (Grenzstronie) ML1 1 (2) A 75 (150) A 100 (160) A ML 2 1(3) A 50 (150) A 75 (160) A MLS 1(4) A 40 (160) A 60 (160) A ML4 1 (5) A, 30 (150) A 50 (160) A : Nennfrequenzen: 40 ... 60 Hz !

: Priifspannung: 2000 V Zusatzeinrichtungen, die bei der Eirma Landis & Gyr iiblichen.

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Fabrikant: Siemens-Schuckert-Werke AG., Nurnberg Vertreten. durch: Siemens Elektrizitatserzeugnisse AG., Zurich Zusatz zu Die unter diesem System beglaubigte Zahlertype D 304 kann auch als Maximumzahler geliefert werden. Sie erhalt dann die Bezeichnung Da 304 mk oder Da 304 mkL, wenn ein Synqhron-Laufwerk eingebaut.ist.

Zusatz zu Die ,unter diesem System beglaubigten Messwandler-Zahlertypen Da 304 0,3/1,2 ... Da 304 2,5/10 konnen auch als Maximumzahler geliefert werden. Sie erhalten dann die Bezeiehnurigen Da 304 0,3/1,2 mk .., oder Da 304 0,3/1,2 mkL . . . wenn ein Synchron-Laufwerk eingebaut ist.

S

S

Bern, den 7.November 1961.

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Der Prasident der Eidgendssischen Mass- und Gewichtskommission: M.E.Landolt

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Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft Die Berner Alpenbahn-Gesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon, mit Sitz in Bern, hat das Gesuch gestellt, es möchte ihr bewilligt werden, sämtliche ihr zu Eigentum gehörenden Bahnstrecken, nämlich: Thun-Bönigen, Baulänge 30,076 km Spiez-Brig, Baulänge 73,640 km Lengnau-Münster, Baulänge 12,284 km samt Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im II.Bang zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Hypothekardarlehens von 10 000 000 Franken. Dieses Darlehen wird mit demjenigen II. Banges von ursprünglich 87000000 Franken, gemäss Vereinbarung vom 21.September 1943 und I.Nachtrag vom 12. Januar 1955 über die Privatbahnhilfe auf Grund des Bundesgesetzes vom 6. April 1939, vereinigt und dient zur Finanzierung der Doppelspur Spiez (Hondrich-Süd) bis Frutigen.

Soweit die Bahn auf öffentlichem Boden liegt, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Installationen.

Der Dampf schiff betrieb Thuner- und Brienzersee ist von der Verpfändung ausgenommen. Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 4. Januar 1962 einzureichen.

Bern, den 11.Dezember 1961.

5498

Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement Bechtswesen und Sekretariat

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Wettbewerb- und Stellenaiisschrcibimgen, sowie Anzeigen

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:

Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis I.Januar 1959 erfolgten Änderungen Preis plus Zustellgebühr Fr. 8.-- (broschiert) use

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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1961

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2

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50

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14.12.1961

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1176-1178

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