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Bundesblatt 113. Jahrgang

Bern, den 2. Februar 1961

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglieh Nachnahme- und Postbestettungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Eappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stàmyfli & Oie, in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Beitrages an die Kosten der baulichen Erweiterung der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne (Vom 24. Januar 1961) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines Beitrages an die Kosten der baulichen Erweiterung der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne zu unterbreiten.

Der Ausbau der Schule (im folgenden EPUL = Ecole polytechnique de l'Université de Lausanne genannt) mit Hilfe des Bundes erweist sich vor allem im Hinblick auf die besonders dringliche Förderung unseres Ingenieurnachwuchses als notwendig.

I. Der Mangel an wissenschaftlichem und technischem Nachwuchs Zahlreiche und grundlegende Forschungsergebnisse haben in jüngster Zeit zu einem ungeahnt raschen Aufschwung von Wissenschaft und Technik geführt. Kein Staat kann sich dieser Entwicklung entziehen. Für unser Land erweist sie sich jedoch als von ganz besonderer Bedeutung. Seit jeher beruht bekanntlich der hohe Stand unserer Industrie, auf den wir angewiesen sind, um im internationalen Konkurrenzkampf bestehen zu können, in wesentlichem Masse auf den Eesultaten einer ausgedehnten und intensiven wissenschaftlichen Forschung. Ob unsere Wissenschaft - und zwar sowohl die reine wie die angewandte Forschung - die in sie gesetzten Erwartungen auch in Zukunft erfüllen kann, hängt nun aber entscheidend davon ab, ob es uns immer wieder gelingt, an unseren Hochschulen eine genügende Zahl von Forschern heranzubilden.

Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

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134 Gerade in dieser Hinsicht haben sich in den letzten Jahren bei uns grosse Lükken gezeigt. Unser Forschernachwuchs ist zahlenmässig zu klein geworden, um mit der stürmischen Entwicklung von Wissenschaft und Technik Schritt halten zu können. Es handelt sich allerdings um ein Problem, vor das sich alle industrialisierten Staaten gestellt sehen. An seiner Lösung ist aber gerade unser Land aus den angeführten Gründen in besonderem Masse interessiert.

Durch zahlreiche Publikationen wurde die Aufmerksamkeit der schweizerischen Öffentlichkeit in jüngster Zeit auf den besorgniserregenden Mangel an wissenschaftlichem und technischem Personal gelenkt. Auch durch eine Eeihe von Postulaten der eidgenössischen Eäte ist der Bundesrat eingeladen worden, Massnahmen zur Nachwuchsförderung zu prüfen und soweit als möglich in die Wege zu leiten.

Besonders eingehend befasste sich mit dieser Situation eine vom Delegierten für Arbeitsbeschaffung eingesetzte Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses (im folgenden «Kommission» genannt). Das Besultat ihrer Erhebungen und Beratungen ist im Frühjahr 1959 in einem umfassenden Sctlussbericht veröffentlicht worden. Im vorliegenden Zusammenhang interessieren in erster Linie die darin enthaltenen Ausführungen über die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses an den Hochschulen. So ist vor allem die Feststellung zu erwähnen, dass der Mangel an wissenschaftlichem und technischem Personal auf allen Stufen in sämtlichen Industriestaaten immer ausgeprägter wird und dass es sich dabei nicht um eine Erscheinung vorübergehender Natur handelt, sondern um die Folge der rasch fortschreitenden Technisierung, durch die sich die heutige Wirtschaftsstruktur charakterisiert. Die Situation müsse hinsichtlich des Nachwuchses für die Industrie wie für den Lehrerberuf an unseren höheren Schulen als ernst betrachtet werden. Durch Heranziehung einer grösseren Zahl ausländischer Arbeitskräfte konnten zwar Lücken teilweise geschlossen werden. So sind z.B.

von den in der Maschinenindustrie beschäftigten Ingenieuren etwa 25 Prozent Ausländer. Uni den Bedarf für das nächste Dezennium bei anhaltender Hochkonjunktur decken zu können, ist es jedoch notwendig, dass jährlich ungefähr 900 Diplomierte die Eidgenössische Technische Hochschule (im folgenden
«ETH» genannt), die EPUL und die naturwissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten verlassen. Gegenwärtig reicht aber die Gesamtzahl der ausgestellten Diplome bei weitem nicht an diese Ziffer heran. Sie belief sich im Studienjahr 1957/58 auf nur 468, also auf wenig mehr als die Hälfte der als erforderlich bezeichneten Diplome.

Speziell fühlbar ist der Mangel an Maschinen- und Elektroingenieuren, deren Ausbildung nur an der ETH und EPUL erfolgt. Auf den Gebieten der Maschinen- und Elektrotechnik waren die Fortschritte der Forschung in den letzten Jahren besonders bedeutungsvoll, so dass auch der Bedarf an wissenschaftlichem und technischem Personal entsprechend stark gestiegen ist. Nach dem Bericht der Kommission sollten jährlich je ungefähr 200 Maschinen- und Elektroingenieure die ETH und EPUL verlassen. Die genannten beiden Hoch-

135 schulen haben aber im Studienjahr 1957/58 zusammen nur 105 Maschineningenieure (wovon 84 Schweizer) und 88 Elektroingenieure (wovon 78 Schweizer) diplomiert. Im erwähnten Jahre sind also, was die Schweizer betrifft, je rund 120 Maschineningenieure und Elektroingenieure zu wenig ausgebildet worden. Nach der Anzahl der Diplome, die voraussichtlich 1960/61 ausgestellt werden, dürfte dieser Eückstand noch eine gewisse Verschärfung erfahren.

Kechnet man mit einer Minimalstudiendauer von vier Jahren und berücksichtigt man die Zahl der Abgänge während des Studiums, so wäre zur Deckung des Bedarfes an Maschinen- und Elektroingenieuren erforderlich, die Zahl der Studierenden in diesen beiden Disziplinen an der ETH und EPUL um insgesamt etwa IlOp zu erhohen. Was die ETH betrifft, so ist sie immer wieder mit sehr beträchtlichen Mitteln ausgebaut worden. Zur Zeit befindet sie sich in einer neuen, grossen Erweiterungsphase, für die nächstens erhebliche Kredite angefordert werden müssen. Sie wird jedoch auch nach der Verwirklichung dieser Projekte bei weitem nicht in der Lage sein, dem ganzen Mehrbedarf allein zu genügen. Als notwendig erweist sich daher auch die vermehrte Ausbildung von Ingenieuren durch die EPUL. An ihr sind ebenfalls bereits Erweiterungsarbeiten in Ausführung begriffen. Der Kanton Waadt, der die EPUL als integrierenden Bestandteil seiner Universität bisher aus eigenen Mitteln unterhalten hat, sieht sich jedoch nicht in der Lage, den gesamten erforderlichen Ausbau allein zu tragen.

Im Hinblick auf die geschilderte Situation empfiehlt' schon der Schlussbericht der Kommission nachdrücklich eine Unterstützung der EPUL durch den Bund. In zwei Interpellationen (vom 2. Oktober 1958 bzw. 29. April 1959) haben sodann die Herren Nationalräte Sollberger und Bühler eine Hilfe des Bundes an die EPUL befürwortet. Anlässlich der Beantwortung dieser parlamentarischen Vorstösse, am 10. Juni 1959, konnte zwar der damalige Vorsteher des Departements des Innern, Herr Bundesrat Etter, noch keinerlei Zusicherungen abgeben.

Er anerkannte jedoch ausdrücklich die grossen Verdienste und die Bedeutung der EPUL für die Ausbildung des Ingenieurnachwuchses, wies aber anderseits auf die Zurückhaltung hin, die der Bund hinsichtlich der Gewährung von Beiträgen an kantonale Hochschulen bisher immer geübt habe. Der
Vertreter des Bundesrates stellte eine weitere Prüfung der Begehren der EPUL in Aussicht.

Die konkreten Bedürfnisse der EPUL wurden sodann erstmals in einem Exposé ihres Direktors, Herrn Prof. Dr. A. Stucky, vom 17.November 1959 umschrieben, das in der Folge die Unterstützung des Staatsrates des Kantons Waadt gefunden hat. Die Kosten der für den Ausbau der EPUL als notwendig erachteten Arbeiten sind darin auf 11,1 Millionen Franken veranschlagt. Für die Finanzierung wurde um die Bewilligung eines Bundesbeitrages in der Höhe von einem Drittel der Baukosten, d.h. von 3,7 Millionen Franken nachgesucht.

Ausserdem richtete sich das Begehren auch auf Gewährung jährlicher Bundessubventionen an die Betriebskosten der EPUL. Bevor wir auf dieses Gesuch näher eintreten, möchten wir jedoch kurz über die geschichtliche Entwicklung und den heutigen Aufbau der EPUL orientieren.

136 II. Die Polytechnische Schale der Universität Lausanne Die EPUL geht auf die im Jahre 1853 unter der Bezeichnung «Ecole spéciale de Lausanne pour l'industrie, les travaux publics et les constructions civiles» gegründete Schule zurück. Sie war anfänglich, eine rein private Institution. Schon bald erhielt sie aber angesichts ihrer Bedeutung von Seite des Kantons Waadt und der Stadt Lausanne Unterstützungen. Im Interesse einer Förderung der Schule erfolgte im Jahre 1864 ihre Umbeneiinung in «Ecole spéciale de la Suisse française». Bereits fünf Jahre später, im Jahre 1869, wurde dann die Schule tinter der Bezeichnung einer «technischen Fakultät» in die seinerzeitige Akademie von Lausanne eingegliedert. Seit der 1890 erfolgten Umwandlung der Akademie in eine Universität bildete die technische Fakultät unter dem Namen einer Ingenieurschule eine Sektion der «Faculté des sciences». Diese Sektion nahm in der Folge einen raschen Aufschwung und überragte an Bedeutung bald die Fakultät, von der sie abhing. Im Jahre 1942 wurde daher die Ingenieurschule zu einer von der Fakultät unabhängigen Sektion der Universität ausgestaltet; gleichzeitig erfuhr sie durch die Angliederung einer Architekturschule eine wesentliche Erweiterung. Zu Beginn des Jahres 1946 erhielt sie die heutige Bezeichnung «Polytechnische Schule der Universität Lausanne»; diese vereinigt die Ingenieurschule und die Architekturschule, wobei allerdings jede dieser Schulen ihr eigenes Statut beibehielt. Ausserdem führt die EPUL besondere Mathematikkurse durch für immatrikulationsberechtigte Studierende mit nicht ausreichenden Vorkenntnissen in Mathematik, Physik, Mechanik, Chemie und Zeichnen. Im Eahmen der Universität verfügt die Polytechnische Schule über eine weitgehende Autonomie.

Die Ingenieurschule setzt sich aus den folgenden sechs Abteilungen zusammen: Bauingenieurwesen, Masohineningenieurwesen, Elektrotechnik, Physik, Chemie, Grundbuchgeometrie. Sie verfügt über mehrere Laboratorien und Institute, die nicht nur der Vervollständigung und Ergänzung des theoretischen Unterrichtes dienen, sondern auch Forschungsaufträge der Industrie ausführen.

Gegenwärtig bestehen zehn Laboratorien und zwei Institute : 1.

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Laboratorium für Elektrotechnik Laboratorium für Materialprüfung Hydraulisches Laboratorium Laboratorium für Erdbau Laboratorium für hydraulische Maschinen Laboratorium für thermische Machinen Laboratorium für technische Physik Laboratorium für Baustatik Laboratorium für physikalische Chemie und Kernforschung Laboratorium für Eeaktortechnik Photogrammetrisches Institut Institut für angewandte Physik

137 Die Struktur der EPUL hat eine gewisse Ähnlichkeit mit derjenigen entsprechender französischer Schulen, ist sie doch nach dem Vorbild der «Ecole Centrale» in Paris entstanden. Indem diese Struktur den fundamentalen Disziplinen der verschiedenen Sektionen den ihnen gebührenden Platz einräumt, verlangt sie, dass der künftige Ingenieur sich nicht allein auf sein Spezialgebiet beschränkt, sondern seine Kenntnisse auch auf anderen verwandten Gebieten erweitert.

An der Spitze der EPUL steht ein Direktor, der durch den Staatsrat des Kantons Waadt ernannt wird und dessen Funktion, im Gegensatz zu derjenigen der Kektoren und Dekane der Universitäten, permanenten Charakter hat. Der Lehrkörper umfasst gegenwärtig rund 40 Professoren und 20 Lehrbeauftragte.

Zur Zeit (Wintersemester 1960/61) zählt die EPUL 950 Studierende. Davon entfallen auf die Ingenieurschule 772, auf die Architekturschule 93 und auf den besonderen Mathematikkurs 85. Die 772 Angehörigen der Ingenieurschule verteilen sich auf deren Abteilungen wie folgt : Bauingenieurwesen Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik Physik Chemie Grundbuchgeometrie

263 (wovon 49 Diplomanden) 305 (wovon 43 Diplomanden) 119 (wovon 20 Diplomanden) 72 13

Von den total 950 Studierenden sind 455 (= 46 Prozent) Ausländer. Die Zahl der weiblichen Studierenden beläuft sich gegenwärtig auf 20.

Die letzten Jahre verzeichneten ein starkes Ansteigen der Studentenzahlen. Noch 1953 - als die EPUL ihr hundertjähriges Bestehen feiern konnte zählte sie lediglich rund 530 Studierende.

Im Laufe des ersten Jahrhunderts ihres Bestehens haben sich die ETH und die EPUL in sehr ähnlicher Richtung entwickelt; ihre Grundprinzipien und Methoden der Ingenieurausbildung weichen nicht wesentlich voneinander ab.

III. Die Notwendigkeit einer baulichen Erweiterung der EFUL A. Das Ungenügen der heutigen Lage Wie sich aus den Ausführungen unter Ziffer I dieser Botschaft ergibt, kommt der EPUL auf dem Gebiete der Ausbildung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere junger Ingenieure, eine bedeutungsvolle Aufgabe zu. Im Eahmen ihrer gegenwärtigen baulichen Ausstattung kann sie jedoch diese Funktion nicht mehr in ausreichendem und befriedigendem Masse erfüllen. Zwar hat der Kanton Waadt als Träger der Schule schon seit einigen Jahren namhafte Anstrengungen unternommen, um die Lage zu verbessern. Bereits 1953 bewilligte er einen Kredit für die Errichtung einer neuen Materialprüfungsanstalt. Sie wurde 1957 eröffnet. In den Jahren 1957 und 1958 stellte der Kanton sodann Kredite im Gesamtbetrag von 6 556 000 Franken, vor allem für die Einrichtung neuer Hör- und Zeichensäle im Hauptgebäude der EPUL

138 zur Verfügung, wodurch die Aufnahmekapazität der Schule auf etwa 1000 Studierende erhöht werden konnte. Aber die erwähnten Massnahmen genügen angesichts der heute an die Schule gestellten Anforderungen nicht. Als notwendig erweist sich überdies die Vergrösserung und Erneuerung bereits im Hauptgebäude bestehender Laboratorien, und sodann insbesondere auch die Errichtung eines neuen Gebäudes zur Unterbringung des elektrotechnischen Laboratoriums. Gegenwärtig ist dieses Laboratorium in weiter Distanz vom Hauptgebäude in engen Lokalen untergebracht. Trotz der Organisation der praktischen Übungen in Gruppen - was zwar mit Schwierigkeiten verschiedenster Art verbunden ist und vor allem auch die Professoren und das ihnen beigegebene Personal überlastet - schafft die Anwesenheit zahlreicher Studierender in kleinen Eäumen mit Maschinen und Installationen, die unter Spannung stehen, eine ständige Gefahr. Das jetzige Laboratorium kann aber nicht vergrössert werden. Es ist daher unumgänglich, ein völlig neues Gebäude zu errichten und zwar in unmittelbarer Nähe der eigentlichen Schule. Nur unter dieser Voraussetzung kann auch an die Aufnahme einer grösseren Zahl von Studierenden der Elektroingenieurwissenschaften gedacht werden.

B. Das Erweiterungsprojekt Im einzelnen sieht das Erweiterungsprojekt folgende Bauten vor: 1. Erweiterung des H a u p t g e b ä u d e s Anlässlich der 1944 erfolgten Übersiedlung der Schule an die Avenue de Cour wurden die weiträumigen Untergeschosse des Gebäudes für die Unterbringung verschiedener Laboratorien eingerichtet. Bald genügten aber diese Lokale nicht mehr. Ein erster Ausbau der Untergeschosse in östlicher Eichtung hatte zum Zweck, das sich in voller Entwicklung befindende Physiklaboratorium aus seiner Enge zu befreien. Heute muss für die Gesamtheit der Laboratorien und die Werkstätte mehr Eaurn geschaffen werden. Hiefür erweisen sich eine nochmalige Erweiterung des Untergeschosses nach Osten, und ausserdem eine Erweiterung nach Süden, vor allem aber die Errichtung eines Anbaues an das Hauptgebäude im Westen als notwendig.

Die Laboratorien für die hydraulischen und thermischen Maschinen sowie für Baustatik, ferner die Werkstätte, die bisher im Hauptgebäude untergebracht waren, sollen in den westlichen Anbau verlegt werden ; dieser vermag auch das vor kurzem geschaffene
Laboratorium für Beaktortechnik aufzunehmen. Da der Anbau in der Verlängerung der alten Untergeschosse errichtet wird, würde es für den Bedarf der Laboratorien allein eigentlich genügen, ihn nur bis zur Höhe des Erdgeschosses aufzurichten, wie dies ursprünglich auch vorgesehen war. Es schien jedoch zweckmässig, über diesen Laboratorien gleichzeitig noch ein grosses Auditorium und einen Ausstellungssaal für Projekte von Studierenden zu erstellen, also Eäume, die für Schulveranstaltungen und die Beurteilung von Arbeiten sehr nützlich sein werden.

139 Die im Hauptgebäude durch die Verlegung der Laboratorien und der Werkstätte frei gewordenen Bäume sollen für die Abteilung Physik eingerichtet werden. Da aber dieser Platzgewinn nicht ganz genügt, sind das östliche und südliche Untergeschoss noch zusätzlich zu erweitern.

2. Der Neubau des elektrotechnischen

Laboratoriums

Das geplante Gebäude soll auf einem dem Kanton "Waadt gehörenden Grundstück in nächster Umgebung des Hauptgebäudes errichtet werden. Bei der Projektierung ist man davon ausgegangen, dass im Laboratorium von der Gesamtzahl der Studierenden an der EPUL, die entsprechend dem gegenwärtigen Aufnahmevermögen mit 1000 angenommen wurde, etwa 15 Prozent arbeiten können.

Sollte sich dieser Anteil im Laufe der Jahre wesentlich erhöhen oder sollten die Aufgaben des Instituts in einem solchen Masse anwachsen, dass sich eine Vergrösserung des Gebäudes aufdrängt, so lässt sich dieses in südlicher Richtung leicht erweitern. In zwei Untergeschossen werden die Maschinensäle und die eigentlichen Laboratorien für Elektrotechnik, Elektrometrie, Hochspannung usw.

eingerichtet. Im Erdgeschoss sind die Büros der Professoren und Assistenten, die Institutsbibliothek sowie ein Hörsaal mit 100 Plätzen für Demonstrationen, die die Verwendung gewisser Apparaturen des Instituts erheischen, geplant. Die eigentlichen Kurse werden hingegen im Hauptgebäude der Schule erteilt.

C. Die Kosten Gemäss den Voranschlägen, welche die mit der Projektierung und Ausführung der Bauten beauftragten Architekten, die EPUL-Professoren J. Tschumi und H. Brechbühler, aufgestellt haben, ist zusammenfassend mit folgenden Kosten zu rechnen : 1. Erweiterung des Hauptgebäudes: a. Einrichtung der Physiklaboratorien in den Untergeschossen: Franken

-

Baukosten Saal für Apparaturen Laboratoriumsmaterial Einrichtung der Laboratorien

1179 576 25 000 20000 402 360 Total

^anken l 626 936

6. Anbau des Hauptgebäudes : - Grundstück , 240 000 - Baukosten 2 479 446 - Spezialmobiliar für die Laboratorien und Hörsäle 73618 - Einrichtung der Laboratorien l 200 000 Total

3 993 064

140 ïranken

Übertrag 2. Neubau des Laboratoriums für Elektrotechnik:

5 620 000

Franken

- Grundstück - Baukosten - Einrichtung der Laboratorien

380000 4 300 000 800 000 Total Gesamtkosten

5 480 000 11100 000

D. Die Finanzierung Der Staatsrat des Kantons Waadt hat den Bund ersucht, an die budgetierten Gesamtkosten von 11,1 Millionen Franken einen Beitrag von einem Drittel, d.h. 3,7 Millionen Franken, zu leisten. Weitere 2,4 Millionen Franken sind durch die seit dem Jahre 1942 bestehende « Société d'aide aux laboratoires de l'Ecole d'ingénieurs de Lausanne» zugesichert worden, einer Förderungsgesellschaft, die schon immer auf die Unterstützung schweizerischer industrieller Kreise zählen durfte und dank dieser Hilfe auch in der Vergangenheit wiederholt in der Lage war, die Ausstattung der EPUL durch Zuwendungen zu verbessern. Am 17. November 1960 hat sodann der Stadtrat von Lausanne dem Gemeinderat beantragt, an die Kosten der Erweiterungsbauten der EPUL eine Subvention von l Million Franken zuzusprechen. Den Best von 4 Millionen Franken übernimmt der Kanton Waadt. Dabei gelangt ein Kredit zur Anrechnung, der schon 1958 gesprochen worden ist und der es zusammen mit einem Vorschuss der erwähnten Forderungsgesellschaft ermöglicht hat, bereits an die Errichtung des westlichen Anbaues zum Hauptgebäude zu schreiten und die Laboratorien für Baustatik und Eeaktortechnik teilweise in Betrieb zu nehmen. Die benötigten restlichen Mittel sind vom Grossen Eat des Kantons Waadt am 13. Dezember 1960 bewilligt worden. Zu bemerken ist schliesslich, dass in den Gesamtaufwendungen von 11,1 Millionen Franken der Betrag für die Errichtung des grossen Auditoriums und Ausstellungssaales im Anbau zum Hauptgebäude nicht enthalten ist, da hiefür keine Bundeshilfe anbegehrt wird.

IV. Die Berechtigung einer Bnndeshilfe Wie bereits erwähnt, leistet die EPUL auf dem Gebiete der Ausbildung des heute so dringlich benötigten Ingenieurnachwuchses nebst der ETH und vor allem auch durch die Erschliessung der Begabtenreserven in der welschen Schweiz einen unentbehrlichen Beitrag. Die EPUL erfüllt damit eine höchst wichtige Aufgabe im gesamtschweizerischen Interesse. Von ihren Ausstrahlungen profitiert unser ganzen Land. Nur verhältnismässig wenige Absolventen verbleiben im Kanton Waadt ; weitaus die meisten wandern in die Industrien anderer Gegenden, namentlich der deutschen Schweiz, ab. Auch aus der an der EPUL seit jeher erfolgten Ausbildung zahlreicher Ausländer vermag unser Land Gewinn zu ziehen.

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Diese Absolventen werden oft interessante Kunden der Schweiz und wertvolle Mitarbeiter unserer Industrie. Angesichts der Bedeutung, die der BPUL daher für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zukommt und in Berücksichtigung der Tatsache, dass die Lasten einer technischen Hochschule heute die finanziellen Möglichkeiten eines einzelnen Kantons zu übersteigen beginnen, erscheint es als gerechtfertigt, dass auch der Bund der Schule sein Interesse bekundet. Bereits in den vergangenen Jahren musste der Kanton Waadt, wie wir unter Ziffer III, Buchstabe A dieser Botschaft bemerkten, für den Ausbau der Schule erhebliche zusätzliche Kredite bereitstellen. Auch die Betriebskosten der EPUL, die sich schon jetzt jährlich auf mehr als 2,5 Millionen Franken belaufen, bedeuten für ihn eine grosse Belastung. Aus all diesen Erwägungen halten wir es für gerechtfertigt, dass der Bund an die geplanten Erweiterungsbauten einen Beitrag leistet.

Mit der beantragten Hilfe möchten wir allerdings hinsichtlich der direkten Subventionierung der kantonalen Hochschulen durch den Bund kein Präjudiz schaffen. Wir betrachten die vorgeschlagene Bundesunterstützung vielmehr als eine isolierte Aktion, die durch das im Vordergrund stehende Interesse unseres Landes an einer sofortigen und wirksamen Massnahme zur Förderimg unseres Ingenieurnachwuchses bedingt ist. Aus diesem Grunde können wir auch die vom Kanton Waadt gewünschte Gewährung eines jährlichen Bundesbeitrages an die Betriebskosten der EPUL nicht befürworten. Die grundsätzliche Frage der Subventionierung der kantonalen Hochschulen durch den Bund werden wir gestützt auf das vom Nationalrat am 21. Dezember 1960 angenommene Postulat Nr. 8017 (Postulat Weibel) prüfen. Auch möchten wir hervorheben, dass die beantragte Unterstützung der EPUL nicht die Bedeutung haben kann, dass sich die Anstrengungen zur Förderung eines qualifizierten Nachwuchses nur auf das technische Personal beschränken sollen. Der Bundersat ist davon überzeugt, dass für die Förderung eines qualitativ und quantitativ genügenden Nachwuchses auch auf den übrigen Wissenschaftsgebieten und namentlich in bezug auf die Heranbildung einer genügenden Zahl von Lehrkräften für unsere höheren Schulen noch viel getan werden muss. Doch bilden diese notwendigen Anstrengungen eine Aufgabe unseres Volkes und
insbesondere der Kantone auf lange Sicht, die in den kommenden Jahren sehr eingehender Bearbeitung bedarf und weitgehende Entscheidungen zur Folge haben dürfte.

Mit der Beantragung einer einmaligen Bundeshilfe an die EPUL möchten wir sodann in keiner Weise dem Gedanken Vorschub leisten, als ob es sich bei dieser Schule um die französischschweizerische Technische Hochschule handelt, der die ETH als entsprechende deutschschweizerische Anstalt gegenüberstünde.

Der gesamtschweizerische Charakter der ETH wird vielmehr durch die geplante Aktion in keiner Weise berührt und bleibt auch in Zukunft in vollem Umfange gewahrt.

Was die Höhe des vorgeschlagenen Bundesbeitrages betrifft, so halten wir die Übernahme eines Drittels der auf 11,1 Millionen Franken veranschlagten Kosten als angemessen. Der entsprechende Beitrag von 3,7 Millionen Franken

142 sollte aber gleichzeitig auch als Maximalleistung des Bundes festgesetzt werden.

Die klare verfassungsrechtliche Grundlage für die Gewährung einer solchen Subvention bildet Artikel 27, Absatz l der Bundesverfassung.

Gestützt auf diese Ausführungen empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesenfrwurf zur Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 24. Januar 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Wahlen Der Bundeskanzler: Ch. Oser

143 (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Beitrages an die Kosten der baulichen Erweiterung der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 27, Absatz l der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 1961, beschliesst: Art. l An die Kosten der baulichen Erweiterung der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne im budgetierten Betrag von 11,1 Millionen Franken wird ein einmaliger Bundesbeitrag von einem Drittel, höchstens jedoch von 8,7 Millionen Franken, bewilligt.

Art. 2

Die Auszahlung des Bundesbeitrages wird an die Voraussetzung geknüpft, dass die Eestfinanzierung des gesamten Bauvorhabens sichergestellt ist.

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Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Beitrages an die Kosten der baulichen Erweiterung der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne (Vom 24. Januar 1961)

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1961

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05

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8149

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02.02.1961

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133-143

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