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Aus denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrathes (Vom 27. Oktober 1892.)

Mit Rücksicht auf den großen Umfang und die erheblich gesteigerten Erstellungskosten des Bundesblattes (4 Bände per Jahr) wird der Abonnementspreis vom 1. Januar 1893 an von Fr. 4 auf Fr. 5 per Jahr erhöht.

(Vom 28. Oktober 1892.)

Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung anläßlich eines Spezialfalles folgende grundsätzliche Entscheide gefaßt: 1. Der Uebergang von der einen auf eine andere der ia Art. 12 des Banknotengesetzes vorgesehenen Deckungsarten von 60 °/o der Notenemission ist, unter Beobachtung der einschlägigen gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften, gestattet.

2. Durch den vollzogenen Uebergang von der Deckung durch den Bestand des Wechselportefeuille auf die Deckung durch Werthhinterlage oder durch Kantonsgarantie wird die Bank den in Art. 16 des Banknotengesetzes erwähnten Beschränkungen des Geschäftsbetriebes enthoben.

3. Die Hinterlage von gesetzlicher Baarschaft für den vollen Betrag von 60 °/o der Notenemission, an Stelle der in Art. 12, litt, a, des Banknotengesetzes vorgesehenen Werthschriften, ist zulässig.

4. Bei Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, ist die Notendeckung von 60 °/o nach dem jeweiligen effektiven Bestand der Notenemission, wie sie sich nach den Kontrolen des Inspektorates ergibt, zu bemessen.

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Der Bundesrath hat, nach Einsicht der ,,Vollziehungsverordnung über die Stellenvermittlung für Dienstboten im Inlande", welche die Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf am 13. Februar 1892 auf dem Konkordatswege vereinbart haben, -- in Erwägung, daß dieses Konkordat nichts enthält, was dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone zuwider wäre, -- in Anwendung von Art. 7 der Bundesverfassung, -- beschlossen: 1. Es sei diese ,,VollziehungVerordnung" als Konkordat genehmigt und mit diesem Beschluß in die eidgenössische Gesetzsammlung aufzunehmen.

2. Es sei dieser Beschluß dem Polizeidepartement des Kantons Neuenburg zu Händen der Regierungen der betheiligten Kantone mitzutheilen.

Herr Henri Q u e l l e t , von Landeron (Neuenburg), wird zum schweizerischen Vizekonsul in Esperanza für die Departemente Santa-Fé, Esperanza, San-Javier und San-José ernannt.

Das schweizerische Vizekonsulat Rosario wird auf die Departemente Rosario, Iriondo, San Geromino, San-Lorenzo und GeneralLopez beschränkt.

An die in Wien stattfindende Konferenz behufs Abschluß eines Staatsvertrages mit Oesterreich-Ungarn über die Rheinregulirung werden schweizerischerseits abgeordnet: Als Vertreter der Schweiz: Herr Arnold Otto A e p l i , außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, in Wien; als Delegirte: die Herren Regierungsrath Ludwig Z o l l i k o f e r in St. Gallen, Oberbauinspektor v o n M o r l o t in Bern und Rheiningenieur Wey in Rorschach.

Die Konferenz wird voraussichtlich am 7. November nächsthin beginnen.

Der Mission des am 3. September d. J. in Bern ak k red Hirten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers von Salvador ist ein Ende gemacht worden.

·722 Bezüglich der Fußbekleidung der Trainsoldaten wird nach Antrag des Militärdepartementes beschlossen: Der Trainsoldat hat inskünftig in den Militärdienst einzurücken mit 2 Paar guten Schuhen (keine Bottinen) oder mit l Paar Schuhen und l Paar kurzen Stiefeln von höchstens 35 cm. Schafthöhe.

(Vom 1. November 1892.)

Das Bundesgesetz betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden vom 24. Juni 1892 (Bundesbl. IV, 69), gegen welches kein Referendumsbegehren eingegangen ist, wird in die eidgenössische Gesetzsammlung aufgenommen und tritt mit dem 1. Januar 1893 in Kraft.

Ueber die Vollziehung dieses Bundesgesetzes hat der Bundesrath, in Anwendung der Art. 11 und 12 desselben, einen Beschluß erlassen, welcher den Kantonsregierungen durch Kreisschreiben zur Kenntniß gebracht wird (siehe Seite 710 hievor).

Dem allgemeinen Bauprojekt für die Strecke Place du PortPlace Pury des Tramway von Neuenburg nach St-Blaise wird unter gewissen Bedingungen die Genehmigung ertheilt.

Der Bundesrath hat den Herrn Bundespräsidenten ermächtigt, das ihm von Frankreich und Venezuela iu Sachen Fabiani angebotene Amt eines Schiedsrichters zu übernehmen.

Zu Händen der von der Cholera heimgesuchten Schweizer in Hamburg sind dem Departement des Auswärtigen folgende Gaben zugestellt worden: Redaktion der ,,Appenzeller-Zeitung a in Herisau Fr. 30; ,,Berner Kegelklub" in Bern Fr. 100.

In Aufhebung des Bundesrathsbeschlusses vom 14. September 1892 (Bundesbl. IV, 477) wird der Verkehr direkter Personenund Gepäckwagen auf den Linien Calais-Delle-Basel, Paris-Basel, Paris-Bern, Paris-Lausanne und Lyon-Basel vom 3. November an wieder gestattet.

723 "Wahlen.

(Vom 28. Oktober 1892.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postkommis in Locle : Telegraphist in Fetta a (Graubünden) :

Herr Marc Droz, von Locle, Postkommis in Zürich.

,, Domenig Nieolai, Gemeindeaktuar, von und in Fettan.

(Vom 1. November 1892.)

Finanz- und Zolldepartement.

Buchhaltungsgehülfe :

Herr Arnold Kaufmann, in Luzern.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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02.11.1892

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720-723

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