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Bundesblatt

113. Jahrgang

Bern, den 25. Mai 1961

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, Iß Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgeirähr Einrüclcungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stam#ST# pili & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern (Vom 5.Mai 1961) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Es gibt heute kein wichtigeres Problem als die materielle Not, in welcher ein Grossteil der Menschen lebt, und die sich daraus für zahlreiche Länder ergebende Notwendigkeit, durch Wirtschaftsentwicklung das Lebensniveau ihrer Bevölkerung zu heben.

Diese Probleme sind ja nicht neu. Seit jeher gab es bei den verschiedenen Völkern Unterschiede in deren Lebensbedingungen; diese sind aber noch nie derart deutlich in Erscheinung getreten, und dies vor allem wegen der Entwicklung der Verkehrsmittel, die Lander und Kontinente einander angenähert und zwischen ihnen eine stets grössere gegenseitige Abhängigkeit geschaffen hat.

Zudem, hat die Erlangung der Unabhängigkeit viele Völker Afrikas und Asiens vor grosse Probleme nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch politischer und sozialer Art gestellt.

So hat sich seit einigen Jahren die Hilfe an die Entwicklungsländer als eine der wichtigsten und dringlichsten Aufgaben unserer Zeit erwiesen, da die meisten dieser Länder nicht in der Lage sind, für ihre Probleme ohne Hilfe von aussen, die ihnen nur die wirtschaftlich am meisten fortgeschrittenen Länder bieten können, eine Lösung zu finden.

Die Schweiz war sich stets im klaren, dass sie bei diesem weltweiten Werk der Zusammenarbeit'nicht abseits stehen könne. Wir sind der Ansicht, sie habe ihre Anstrengungen auf diesem Gebiete nicht nur fortzusetzen, sondern noch zu verstärken, um ihnen jenes Ausmass zu geben, das die Entwicklungsländer von ihr erwarten dürfen.

Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

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1022 I. Die Notwendigkeit technischer Zusammenarbeit Die Bevölkerung zahlreicher Gegenden der Welt lebt in kummerlichen Verhältnissen. Es ist allgemein bekannt, dass zwei Drittel von drei Milliarden Menschen unterernährt sind und Krankheiten nur mit ungenügenden Mitteln bekämpfen können. In den letzten Jahrzehnten hat sich bezüglich Lebensniveau der Abstand zwischen den wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern und den zurückgebliebenen Gebieten noch vergrössert. Die Lebensbedingungen der ersten verbessern sich, namentlich dank den Entdeckungen der Wissenschaft und den Erfindungen der Technik, in steigendem Masse, während die Fortschritte der ändern kaum genügen, um mit der sehr raschen Bevölkerungszunahme Schritt zu halten.

Die Verhältnisse sind nicht in allen wirtschaftlich zurückgebliebenen Ländern die gleichen. Der erreichte Grad ihrer Entwicklung kann sehr verschieden sein. Doch fehlen ihnen meistens die zur Erhaltung der Volksgesundheit notwendigen Mittel; die Analphabeten sind noch zahlreich; die unzureichende Ernährung gestattet der Bevölkerung nicht, eine regelmässige Tätigkeit auszuüben. Die Landwirtschaft bedient sich noch archaischer Produktionsmethoden.

Diese Länder besitzen häufig Eohstoffe, doch haben sie nur wenig Industrien.

Es fehlen ihnen die Kapitalien, welche die Entwicklung der Wirtschaft gewährleisten würden. Die am wenigsten entwickelten Länder haben noch zusätzliche Bedürfnisse. So verfügen verschiedene vor kurzem unabhängig gewordene Staaten für das befriedigende Funktionieren eines Staatswesens weder über die hiezu notwendige administrative Infrastruktur noch über die entsprechenden Kader. Die Ünterentvvicklung ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem.

Die Bedurfnisse sind somit unermesslich, und doch muss man ihnen die Stirn bieten. Die Länder, die erst am Anfang ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung stehen, müssen von den Kenntnissen und Erfahrungen der fortgeschrittenen Staaten sowie von den Möglichkeiten, welche ihnen die Errungenschaften der Wissenschaft und der Technik bieten, profitieren können. Man muss diesen Ländern die Möglichkeit geben, ihre Produktivität auf allen Gebieten zu fordern, um dergestalt die Daseinsbedingungen ihrer Bevölkerungen zu verbessern. Da sie diese Ziele nicht aus eigener Kraft zu erreichen vermögen, ist die Hilfe von Seiten
der fortgeschrittenen Staaten für sie unerlässlich.

Diese Hilfe darf unseres Erachtens keine politischen Zwecke verfolgen. Sie muss sich selbst genügen und die Form einer Zusammenarbeit zwischen den gebenden und den empfangenden Ländern annehmen.

Die eidgenössischen Hate und die öffentliche Meinung haben in unmissverständlicher Weise den Willen unseres Landes kundgetan, sich mehr als bisher an dieser Aufgabe zu beteiligen. Hilfe an die Entwicklungsländer bedeutet auch, für den Frieden wirken. Sie ist ein Gebot der Solidarität, die alle Länder verbinden und deren Beziehungen untereinander leiten soll. Es besteht kein Zweifel, dass die Völker immer mehr aufeinander angewiesen und insgesamt den gleichen Eisiken und Gefahren unterworfen sind und dass ein Weg, denselben

1023 wirksam zu begegnen, dadurch gefunden wird, indem die Fortschritte der Wissenschaft und der Technik gemeinsam in den Dienst der gesamten Menschheit gestellt werden. Die Grenzen eines Staates sind heute keine Schranken mehr, hinter denen sich ein Volk von der Aussenwelt abschliessen kann. Völker und Menschen bilden, vielleicht zum erstenmal in der Geschichte, eine Schicksalsgemeinschaft, die eine kollektive Verantwortung für die Gestaltung der Welt von morgen in sich einschliesst. Mit unserer Hilfe an die Entwicklungsländer wirken wir zugleich für unsere eigene Zukunft.

II. Verschiedene Formen der Zusammenarbeit Der Gegenstand dieser Botschaft, die technische Zusammenarbeit, stellt nur einen der Aspekte der Hilfe an die Entwicklungsländer dar, die je nach den angestrebten Zielen sehr mannigfaltige Formen annehmen kann.

Die Entwicklungshilfe hat zugleich humanitären und technischen Charakter, wenn sie darauf abzielt, durch den Kampf gegen Epidemien, Krankheiten und Unterernährung den Gesundheitszustand einer Bevölkerung zu verbessern.

Dieser Kampf setzt eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion, z.B. hinsichtlich des Viehbestandes oder der Bodenerzeugnisse, voraus. Experten können oft mit geringen Kosten durch die Erforschung und die Verwendung von neuen Verfahren wesentliche Fortschritte herbeifuhren. Zudem werden sich auch Ärzte und Krankenpflegepersonal, Tierarzte und Landwirtschaftsexperten in die betreffenden Länder begeben müssen, wo eine ihrer Hauptaufgaben in der Heranbildung von einheimischem geeignetem Personal bestehen wird.

Die Hilfe wird vorwiegend technischen Charakter haben, wenn sie zur Ausbildung von Kadern dienen soll, die ein Staat für seine noch unzulänglich organisierten Einrichtungen benötigt und deien er für die wirtschaftliche Entwicklung in Gewerbe und Industrie oder, in fortgeschritteneren Staaten, im Handels-, Bank- und Versicherungswesen bedarf.

Das anzustrebende Ziel soll den besagten Ländern die Verwertung der Erfahrungen anderer entwickelteren Staaten ermöglichen und ihnen erlauben, nach und nach den bestehenden Eückstand aufzuholen.

Anderseits kann diese Hilfe auch Finanzdarlehen oder die aktive Mitarbeit von Ingenieuren und Technikern an der Ausführung grosser Arbeiten betreffen, welche die wirtschaftliche Erschliessung eines Landes oder eines
Gebietes vorsehen, z.B. den Bau von Staudämmen, Elektrizitätswerken und Bewässerungsanlagen oder die Nutzbarmachung von Bodenschätzen. Die dazu erforderlichen Darlehen sind im allgemeinen sehr beträchtlich; nur die grössten Staaten oder internationale Institutionen wie die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Internationale Finanzkorporation sind in der Lage, diese Hilf e zii leisten, deren Ausmass die Möglichkeiten eines Kleinstaates übersteigt.

Letzterer kann jedoch mithelfen, namentlich dadurch, indem er Ingenieure und Techniker zur Verfügung stellt oder bestimmte Einrichtungen liefert.1

1024 Schliesslich besteht eine nicht zu unterschätzende Form der Hilfe darin, dass den Entwicklungsländern Kredite gewährt oder daselbst Kapitalien investiert werden, um dort, wenn immer möglich, in Zusammenarbeit mit den Regierungen oder den Privatindustrien neue Industrien zu gründen und Fabriken zu errichten. Diese Form der Hilfe bedingt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen den zusammenarbeitenden Ländern und bietet die Gewähr dafür, dass der Empfängerstaat die Grundregeln des Völkerrechts befolgt und nicht eines Tages unter irgendeinem Vorwand willkürliche einseitige Massnahmen trifft, urn ohne angemessene Gegenleistung von fremdem Gut Besitz zu ergreifen.

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Schweiz in verschiedener Weise an der Entwicklungshilfe beteiligt. Es mag nicht unangebracht sein, kurz die Massnahmen in Erinnerung zu rufen, mit welchen sie gewissen Ländern eine in Umfang und Bedeutung von Fall zu Fall verschiedene Hilfe gewähren konnte.

Finanzabkommen Im Rahmen der OECE hat sich die Schweiz an mehreren finanziellen Operationen beteiligt, an Konsolidierungsabkommen oder an Darlehen zur Konsolidierung kommerzieller und finanzieller Forderungen gegenüber OECE-Entwicklungsländern. Diese Operationen beanspruchten einen Betrag von mehr als 38 Millionen Franken.

Ferner hat die Schweiz im Jahre 1959 einem südamerikanischen Staat einen Betrag von mehreren Millionen Franken vorgeschossen. Der Vereinigten Arabischen Republik wurde ein Kredit von 5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, der bis Ende 1959 bereits in vollem Umfange beansprucht war.

Exportrisikogarantie Die sich auf das Bundesgesetz vom 26. September 1958 stützende Exportrisikogarantie ist ebenfalls ein nützliches Instrument, über das die Eidgenossenschaft verfügt, um namentlich zugunsten von Entwicklungsländern die Gewährung von Lieferanten- oder Bankkrediten zu fördern. Diese Kredite ermöglichen vor allem den Ankauf schweizerischer Ausrüstungsgüter unter Gewährung von Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen während mehrerer Jahre, was die Erwerbs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Käuferstaates bedeutend erhöht und gleichzeitig dessen momentanem Devisenbestand Rechnung trägt. Am 31. Dezember 1960 erreichten die Verpflichtungen der Eidgenossenschaft auf Grund der für Exporte nach Entwicklungsländern gewährten
Garantien den Betrag von 533 Millionen Franken.

Um unter ausserordentlichen Umständen den besonderen Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen, hat sich die Eidgenossenschaft bereit erklärt, durch Bundesgarantie die Erlangung von langfristigen Bankkrediten zu erleichtern. Derartige Fälle dürften in Zukunft nicht die Regel bilden. Ein am 30. Juli 1960 mit Indien abgeschlossenes Abkommen über die Gewährung

1025 eines Transferkredites sieht die Anwendung der Exportrisikogarantie der Eidgenossenschaft vor und ermöglicht einem Schweizer Bankkonsortium die Eröffnung von langfristigen Krediten bis zum Betrage von 100 Millionen Franken zwecks Beschaffung schweizerischer Investitionsgüter. Der Bundesrat beabsichtigt auch, mit Hilfe der Bundesgarantie die Gewährung von auf zehn Jahre laufenden Bankkrediten bis zum Betrage von 20 Millionen Franken an Chile zu erleichtern. Diese Summen sind vor allem für die Finanzierung von Lieferungen schweizerischer Ausrüstungsgüter für den Wiederaufbau der durch die Erdbeben vom Frühjahr 1960 verwüsteten Gebiete bestimmt.

Das Gesetz betreffend die Exportrisikogarantie kann andererseits gegebenenfalls als Basis für weitere Massnahmen zur noch engeren Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern dienen.

Bekanntlich wird die Schaffung einer Investitionsrisikogarantie gegenwärtig einer Prüfung unterzogen.

Kapitalexporte und Investitionen Die Schweiz ist nicht Mitglied1 der 68 Staaten umfassenden Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BIED), deren Sitz sich in Washington befindet und deren Ziel vor allem in der Finanzierung grosser Projekte in den Entwicklungsländern besteht. Die Eidgenossenschaft hat jedoch dieser Institution bedeutende Summen zur Verfügung gestellt, indem sie ihr bis zum März 1961 auf dem schweizerischen Markt die Aufnahme von neun Anleihen im Totalbetrag von 620 Millionen Franken bewilligte. Darüber hinaus hat die Eidgenossenschaft selbst der Bank ein Darlehen von 200 Millionen Franken gewährt.

Den Umfang der schweizerischen Kapitalexporte nach Entwicklungsländern genau zu bestimmen, ist nicht möglich. Tatsächlich besitzen wir vollständige und genaue Unterlagen nur bezüglich der auf dem Schweizer Kapitalmarkt erfolgten öffentlichen Anleihen sowie der 10 Millionen Franken übersteigenden Bankkredite, die allein einer amtlichen Genehmigung bedürfen.

Zwischen 1950 und 1959 erhielten die Entwicklungsländer von den auf dem schweizerischen Kapitalmarkt aufgelegten Anleihen im ganzen 255,8 Millionen Franken. Allein im Jahre 1960 betrugen die in der Schweiz aufgenommenen Anleihen 440 Millionen Franken, während weitere 100 Millionen zur Konversion früherer Anleihen dienten und 120 Millionen der BIPiD zur Verfügung gestellt wurden. Es ist wahrscheinlich,
dass ein Teil dieser Beträge in den Entwicklungsländern investiert worden ist. Die diesen Ländern gewährten Bankkredite von über 10 Millionen Franken erreichten zwischen 1950 und 1960 den Betrag von 315,1 Millionen Franken, davon im Jahre 1960 allein 146,92 Millionen Franken.

Die schweizerischen Investitionen in den weniger begünstigten Gegenden der Erde beliefen sich bis Ende 1959, gemäss einer von unseren wirtschaftlichen Spitzenverbänden kürzlich durchgeführten Untersuchung, auf etwa 1660 Millionen Franken. Die Zunahme unserer Investitionen in diesen Staaten betrug

1026 1956 149 Millionen, 1957 127 Millionen, 1958 95 Millionen und 1959 215 Millionen Franken. Auf eine Periode von zehn Jahren betrachtet, können wir somit, allgemein gesehen, feststellen, dass unsere Investitionen in den Entwicklungsländern jedes Jahr um 10 bis 15 Prozent zunehmen.

Diese finanziellen Operationen, wie die Bxportrisikogarantie, hängen zweifelsohne zum Teil mit der Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen zusammen und bezwecken die Förderung unserer Handelsbeziehungen mit dem Ausland. In manchen Fällen haben die Eidgenossenschaft und unsere Privatindustrie jedoch auch Eisiken auf sich genommen, indem sie in erster Linie darauf ausgingen, zur Entwicklung der wirtschaftlich zurückgebliebenen Staaten beizutragen. Jedenfalls stellen alle diese Aktionen nicht zu unterschätzende Beiträge zur Entwicklungshilfe dar.

Humanitäre Hilfswerke Auf humanitärem Gebiete haben sich die Eidgenossenschaft und die privaten Institutionen, aber vor allem das Schweizervolk in seiner Gesamtheit, stets sehr aktiv an internationalen Werken und Organisationen wie auch an Sonderaktionen beteiligt. Zwischen humanitärer Aktion und technischer Hilfe im weiten Sinne kann keine scharfe Trennungslinie gezogen werden, jedenfalls nicht, wenn es sich um Hygiene und Volksgesundheit oder um Unterricht und Erziehung handelt. Zwischen 1946 und 1960 verwendete die Eidgenossenschaft gegen 200 Millionen Franken für internationale Hilfswerke und für die Aufnahme von Flüchtlingen auf ihrem Gebiet. Für die Jahre 1961 bis 1963 ist dem Bundesrat für die Weiterführung von Werken dieser Art ein Kredit von 13 Millionen Franken zur Verfügimg gestellt worden. Allein für das Jahr 1961 beträgt das Budget für die Aufnahme von Flüchtlingen in der Schweiz gegen vier Millionen Franken. Für die Jahre 1960 bis 1962 ist auch die Verteilung von Milch in Pulverform vorgesehen. Gegen 1500 Tonnen Milch sind bereits verteilt worden.

Im Jahre 1960 ist ebenfalls eine Verkaufsaktion von Milchprodukten zu reduziertem Preise organisiert worden.

Dazu kommt die Hilfe, die von protestantischen und katholischen Missionen und von privaten Organisationen, wie dem Schweizerischen Boten Kreuz und der Schweizer Auslandhilfe und von den ihr angeschlossenen Organisationen geleistet wird: Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS), Schweizerischer
Caritasverband (CAEITAS), Schweizerisches Arbeiter-Hilfswerk (SAHW), Schweizerische OSE (OEuvre de secours aux enfants et de protection de la santé des populations juives (OES), Verband schweizerischer jüdischer Fürsorgen (VSJF), Genossenschaft «Hilfe» Hilfsaktion für Flüchtlingsstudenten in der Schweiz,

1027 Hilfswerk der christkatholischen Kirche, Internationaler Zivildienst der Schweiz, Ita-Wegmann-Fonds für soziale und therapeutische Hilfstätigkeiten, Schweizerisch-Baltisches Hilfskomitee, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Schweizerische OET (Schweizerische Gesellschaft zur Förderung handwerklicher, industrieller und landwirtschaftlicher Arbeit unter Juden), Schweizerischer Pfadfinderbtind, Schweizerische Vereinigung für internationalen Zivildienst.

Das Weltflüchtlingsjahr, das vom Hochkommissar der Vereinigten Nationen zugunsten der Flüchtlinge organisiert worden ist, hat bis jetzt in der Schweiz über 8 Millionen Franken eingebracht, die zum grossen Teil von Privaten gespendet wurden.

Von ändern internationalen Hilfsaktionen möchten wir noch jene erwähnen, die im Laufe der letzten Jahre im Kanton Neuenburg an den Eidgenössischen Bettagen unternommen worden ist und an der sich die protestantischen und katholischen Einwohner beteiligt haben; deren Geldspenden sind jeweils mit Beiträgen der Kantonsregierung vermehrt worden. Zwischen 1957 und 1960 sind rund 400 000 Franken für Aktionen in Griechenland und Sardinien verwendet worden. 1961 wird auch Indien von diesem Hilfswerk profitieren, und der Kanton Waadt beabsichtigt, sich das erste Mal daran zu beteiligen.

Auch die Aktion «Zürich baut für Vergessene» verdient es, erwähnt zu werden. Sie hat es ermöglicht, 780 000 Franken für den Bau von Flüchtlingswohnungen in Österreich zur Verfügung zu stellen.

Die Stiftung des Pestalozzi-Kinderdorfes in Trogen leistet ebenfalls einen wertvollen Beitrag internationaler Solidarität.

In den Jahren 1960 und 1961 hat der Schweizerische Emmaus-Bund anlässlich des 7. und 8.Welttages für die Aussätzigen eine Aktion zugunsten der Aussätzigen organisiert. Im Jahre 1960 sind rund 350 000 Franken gesammelt worden. Zu Beginn des Monats März 1961 hat die zweite Aktion bereits mehr als 600 000 Franken eingebracht.

Gemäss einer vorsichtigen Schätzung haben die schweizerische Bevölkerung, die Kantone und die Gemeinden von 1946 bis 1960 für wohltatige Auslandhilfe und zugunsten von Ausländern in der Schweiz insgesamt ungefähr 500 Millionen Franken aufgebracht.

Obwohl alle diese Angaben, die übrigens kein vollständiges Bild der humanitären Tätigkeit des Schweizervolkes vermitteln, nicht in direkter Beziehung
zum Gegenstand dieser Botschaft stehen, haben wir es doch als angezeigt erachtet, sie hier zu erwähnen, weil sie auch die internationale Hilfstätigkeit betreffen, von der die technische Hilfe nur ein Aspekt, heute allerdings der wichtigste ist.

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Technische Hilfe IndenfrüherenBotschaftenvoml4.Februarl951 (BB11951,1,421). 28,März 1952 (BEI 1952, I, 613), 24. September 1954 (BEI 1954, II, 441), 14. Juli 1956 (BB11956,1,1549) und insbesondere in der Botschaft vom 25. August 1959 (BEI 1959, II, 401) haben wir Ihnen den Anfang und den Ausbau der multilateralen technischen Hilfe ebenso wie die Entwicklung unserer direkten (bilateralen) Zusammenarbeit mit den wirtschaftlich zurückgebliebenen Landern dargelegt.

Wir können uns somit in dieser Botschaft darauf beschränken, die wesentlichen Züge der Entwicklung unserer technischen Hilfe in Erinnerung zu rufen.

M u l t i l a t e r a l e technische Z u s a m m e n a r b e i t Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Vereinigten Nationen ist, hat sie sich seit Anfang 1950 am sogenannten «Erweiterten Programm» für technische Hilfe der Vereinigten Nationen beteiligt, indem sie einen Jahresbetrag von zuerst einer Million, dann von anderthalb Millionen und ab 1960 von zwei Millionen leistete. Unser Land hat auch an den im Oktober 1958 gegründeten «Sonderfonds» der Vereinigten Nationen Beiträge gewährt, nämlich je zwei Millionen Franken in den Jahren 1959 und 1960. Ausserdem haben wir in der Schweiz eine steigende Zahl von Stipendiaten aufgenommen: 1951 waren es 23; 1960 ist deren Zahl auf 126 angewachsen. Ab 1950 haben wir der technischen Hilfe der Vereinigten Nationen Experten zur Verfügung gestellt, nämlich 10 im Jahre 1950, und 1960 waren es 35. Ausserdem haben die Vereinigten Nationen in der Schweiz direkt Experten rekrutiert; ihre Zahl belief sich 1960 auf 71.

Am 22. Dezember 1960 ist die Schweiz in das Komitee für technische Hilfe des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinigten Nationen gewählt worden.

Im Bahmen des «Erweiterten Programms» hat die Schweiz an der technischen Hilfe von SpezialOrganisationen der Vereinigten Nationen mitgewirkt; es handelt sich dabei um Projekte der Organisation der Vereinigten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (OMS), der Internationalen Arbeitsorganisation (OIT), der Organisation der Vereinigten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), des Internationalen Kinderhilfsfonds der Vereinigten Nationen (UNICEF) usw. Sie beteiligt sich auch an der Weltkampagne gegen den Hunger, indem sie Spezialisten aus
Entwicklungsländern aufnehmen, eine Anzahl Experten in die weniger begünstigten Gebiete senden und landwirtschaftliche Geräte sowie Material zur Schädlingsbekämpfung liefern wird.

Auf Ersuchen des Generalsekretärs der Vereinigten Nationen hat die Schweiz im vergangenen Jahre im Kongo verschiedene Aufgaben übernommen und sich an mehreren Aktionen beteiligt. 1960 erreichten diese Leistungen einen Wert von insgesamt rund 2 Millionen Franken, seit Beginn dieses Jahres einen solchen von einer Million. Sie erfolgten in Form von Transporten mit schweizerischen Flugzeugen, Lebensmittel- und Medikamentsendungen und durch Entsendung einer zivilen Ärztemission von rund zwanzig Mitgliedern, die immer noch dort tätig ist. Ausserdem rekrutierten die Vereinigten Nationen in der

1029 Schweiz Verwaltungsfachleute, Techniker und Experten. Ende 1960 waren auf verschiedenen Tätigkeitsgebieten 112 Schweizer im Kongo tätig.

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die Organisation «Third Country Training Program» (TOT) geschaffen, die technische Hilfe in Form von Stipendien leistet. Dieses Programm ist insofern bilateral, als es ausschliesslich von Amerika finanziert wird, multilateral jedoch hinsichtlich der Plazierung der Stipendiaten und auf Grund der Tatsache, dass die Verwaltung der Europäischen Produktivitätsagentur in Paris übertragen worden ist. Die Schweiz hat 1958 8, 1959 53 und 1960 79 Stipendiaten dieses Programms aufgenommen.

Im europäischen Eahmen schliesslich gehört die Schweiz als Mitglied der OECE ebenfalls der Europäischen Produktivitätsagentur (AEP) an, die sich bisher mit der technischen Hilfe an ungenügend entwickelte OECE-Staaten befasste. Drei Stipendiaten der AEP werden im Laufe dieses Jahres in die Schweiz kommen. Mit ihren Einanzbeiträgen an die AEP, die sich in der Jahresperiode 1960/61 auf 182 998 Franken belaufen haben, hat sich die Schweiz an der Ausführung von mehreren Projekten zugunsten von 5 noch ungenügend entwickelten europäischen Ländern beteiligt.

Die zukünftige Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OCDE) wird sich ebenfalls, und dies mehr noch als die OECE, der wirtschaftlichen und technischen Hilfe widmen; im Gegensatz jedoch zur OECE wird sie ihre Aktion auch auf Kichtmitglieder der Organisation ausdehnen.

Schliesslich ist noch ein Programm für technische Hilfe zu erwähnen, das die berufliche Ausbildung von Kadern für den landwirtschaftlichen Unterricht zum Ziele hat und von der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem BIT, der FAO, der UNESCO und der OECE durchgeführt werden wird. Im Eahmen dieses Programms werden jedes Jahr 30 Stipendiaten aus rund 10 Ländern einen Stage von 6 Monaten und 10 Direktoren von Landwirtschaftsschulen Kurse von 6 bis 8 Wochen in der Schweiz absolvieren. Diese Kurse werden abwechselnd in französischer, englischer und spanischer Sprache gegeben. Sie dienen der beruflichen Weiterbildung von landwirtschaftlichen Instruktoren und Landwirtschaftslehrern aus Entwicklungsländern.

Bilaterale technische Z u s a m m e n a r b e i t Eidgenossenschaft Zur Teilnahme der Schweiz an multilateralen
Aktionen kommt ihr Wirken auf bilateraler Ebene hinzu.

In erster Linie ist darauf hinzuweisen, dass die Eidgenossenschaft dank den von den eidgenössischen Bäten bewilligten Krediten in der Lage war, Stipendiaten aus den Entwicklungsländern aufzunehmen. Ihre Zahl hat sich ständig vermehrt und betrug 1960 53. Zudem werden in Ausführung des Bundesbeschlusses vom 21. März 1961 betreffend die Erteilung von Stipendien an ausländische Studenten in der Schweiz jährlich an junge Leute aus Entwicklungsländern 50 Stipendien für mehrjährige Universitätsstudien imd 10 einjährige Stipendien für die Erlangung eines Universitätsdiploms vergeben werden können.

1080 Desgleichen hat die Schweiz mehreren Entwicklungsländern Experten für die verschiedensten Fachgebiete zur Verfügung gestellt. So befassten sich 1960 11 Fachleute mit Arbeiten auf den Gebieten der Hochfrequenz, der Landwirtschaft, der Milchwirtschaft, des Silobaues, des Lawinendienstes und des Fremdenverkehrs.

Schliesslich lieferte die Eidgenossenschaft Démonstrations- und Unterrichtsmaterial.

Halbamtliche und private Organisationen Unser Land hat den Entwicklungsländern auch durch Vermittlung halbamtlicher und privater Organisationen Hilfe geleistet.

Seit Jahrhunderten haben die christlichen Missionen, protestantische wie katholische, in den von ihnen aufgesuchten Ländern neue Arbeitsmethoden und Techniken bekannt gemacht. Sie haben auch auf dem Gebiet der technischen Zusammenarbeit Pionierarbeit geleistet und sind damit den Unternehmungen sowohl der Staaten wie der privaten Institutionen vorausgegangen. Die technische Zusammenarbeit der Missionen dehnt sich heute über weitere Gebiete aus denn je. Sie erstreckt sich hauptsächlich auf den Schulunterricht und die Berufsausbildung sowie auf alle jene Gebiete, die das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft, das Gewerbe betreffen. 650 Spitäler und Sanitätszentren hängen von Missionen ab, deren Personal in der Mehrzahl aus Schweizern besteht.

Eine halbe Million Kinder und Jugendliche besuchen Primär- und Mittelschulen, in denen Landsleute unterrichten und denen das Schweizervolk die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.

Die Basler Handels-Gesellschaf t hat schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts an der Goldküste, im heutigen Ghana, dann in Kamerun und in Indien Projekte der technischen Zusammenarbeit verwirklicht. Das Programm betraf seinerzeit insbesondere die handwerkliche Ausbildung (Schlosserei, Schreinerei, mechanische Werkstatten, Weben, Ziegelei, Keramik, Färben) und wird seit über drei Jahrzehnten von einer Tochtergesellschaft, der Union Handels-Gesellschaf t, in Ghana, Nigeria und Liberia weitergeführt. Es bestehen zurzeit für die Ausbildung von Automechanikern von der Basler Unternehmung betriebene Gewerbeschulen. Die Basler Handels- Gesellschaf t hat ihre Tätigkeit auch auf die Landwirtschaft ausgedehnt und hat zur Entwicklung des für Westafrika so wichtigen Kakao-Anbaus das ihre beigetragen.

Die Stiftung Volkart, eine
Gründung der Firma Gebrüder Volkart in Winterthur, ist seit über zehn Jahren in Indien, Pakistan und in Ceylon tätig. Sie gewährt Stipendien und unterstützt mit finanziellen Beiträgen Schulen, Universitäten und andere wissenschaftliche und kulturelle Institute. Ihre Tätigkeit ist zudem auch karitativer Art, Die Schweizer Auslandhilfe (SAH), die seit 1956 an die Stelle der Schweizer Europahilfe getreten ist, beschäftigt sich vor allem mit humanitärer Unterstützung. Sie hat indessen ihre Tätigkeit auch auf die technische Zusammenarbeit ausgedehnt. So hat sie in Süditalien zur Schaffung und Ausstattung von

1031 landwirtschaftlichen Genossenschaften, ebenso wie zur Verbesserung der Anbaumethoden und zur Berufsausbildung beigetragen. In Nordgriechenland hat sie an verschiedenen Unternehmen mitgeholfen: Wiederaufbau von Dörfern, Ausrüstung der Landwirtschaft usw. Neben einem Unternehmen von weniger grosser Bedeutung in Jugoslawien befasst sie sich auch in Indien mit der Errichtung zweier Lehrwerkstätten in einer Kolonie für Leprakranke im Staate Bombay.

Die Schweizer Auslandhilfe, die vom Bund unterstützt wird, richtet an andere, ihr angeschlossene Institutionen, die ihre eigenen Programme ausführen, finanzielle Beiträge aus.

Von den zuletzt genannten Institutionen seien noch erwähnt der Schweizer Caritasverband, der verschiedene Unternehmen in Italien, Griechenland, Jordanien, Indien, Südafrika und Nyassaland unterstützt, und das Schweizerische Arbeiter-Hufswerk, das technische Hilfe leistet für Projekte in Jugoslawien, Griechenland und Tunesien.

Die letzten Jahre brachten die Schaffung mehrerer Institutionen, die sich mit der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern befassen. Das 1955 gegründete Schweizerische Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete (SHAG) hat mit Erfolg eine ganze Eeihe von Aktionen auf dem Gebiete der technischen Zusammenarbeit unternommen. Zu diesem Zwecke erhielt es von der Eidgenossenschaft Zuwendungen, die sich bis Ende 1960 auf 400 000 Franken beliefen.

Das Programm des SHAG für verschiedene Gebiete Afrikas erstreckt sich auf die berufliche Ausbildung sowie die Förderung des Ackerbaus und des Unterrichtswesens. In Nepal wird, teilweise in Zusammenarbeit mit der FAO und mit Unterstützung der Eidgenossenschaft, ein umfangreiches Programm verwirklicht, dessen Zielsetzung in der Verbesserung der Milchindustrie und der Viehzucht, im Brückenbau, im Bau von Bewässerungsanlagen und in der Organisation eines Dienstes für öffentliche Bauten für die nepalesische Regierung besteht. Vor kurzem hat sich eine Arzteequipe zu den übrigen Experten des SHAG gesellt.

Jüngeren Datums ist die 1959 von Industriekreisen gegründete Stiftung für technische Entwicklungshilfe. Sie wird von einer grösseren Anzahl schweizerischer Unternehmen finanziert und hat mehrere Projekte ausgearbeitet, deren Verwirklichung mehr oder weniger weit fortgeschritten ist. So wird in Indien eine Schule für
die berufliche Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte für Feinmechanik errichtet. In Pakistan wird die Gründung einer Berufsschule für qualifizierte Arbeiter auf den Gebieten der Mechanik, der Holzbearbeitung und der Schweisstechnik angestrebt. Die Stiftung prüft gegenwärtig auch verschiedene Projekte für Afrika. In Nigeria sollen zwei Professoren dem «Technical Institute Yaba» zur Verfügung gestellt werden. Andere dieses Land interessierende Projekte werden studiert. In Dahomey wird die Errichtung einer Ackerbau-Schule ins Auge gefasst. Für Kenya prüft die Stiftung die Möglichkeit, jährlich 10-12 afrikanische Ingenieure, die das «Boyal Technical Institute» in Nairobi besucht haben, zur Vervollkommnung ihrer praktischen Ausbildung in die Schweiz kommen zu lassen.

1032 Die Schweizerische Stiftung für technische Entwicklungshilfe beabsichtigt, in enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vereinigung der Uhrenfabrikantenverbände in Pakistan ein Arbeitszentrum für Eeparatur-Uhrm acher zu eröffnen. Andere Projekte dieser Art werden gegenwärtig geprüft.

Schweizerische Organisationen oder Einzelfirmen haben individuell oder gruppenweise, wie z.B. die chemische Industrie in Basel, Projekte technischer Hilfe ausgearbeitet oder andere interessante Inititativen ergriffen.

Der Verband Schweizerischer Konsumvereine hat für Dahomey ein Projekt für technische Hilfe mit dem Ziel der Förderung der Genossenschaftsbewegung ausgearbeitet und dafür ein jährliches Budget von 800 000 Franken vorgesehen.

Weitere 200 000 Franken sollen jedes Jahr für die Verwirklichung anderer Pläne ausgegeben werden.

Die Schweizerische Bückversicherungsgesellschaft hat die Initiative zur Gründung eines Zürcher Zentrums für die Ausbildung des höheren Personals für Versicherungs- und Eückversicherungsinstitute ergriffen. Es soll in erster Linie Angehörigen von Entwicklungsländern offenstehen.

Der Migros-Genossenschaftsbund ist von der türkischen und der iranischen Eegierung zur Mitwirkung beim Aufbau einiger ihrer Wirtschaftszweige eingeladen worden: Lebensmittelverteilung, Nahrungsmittelhygiene, landwirtschaftliche Produktion, Transport von Bodenprodukten. Für dieses Werk der Zusammenarbeit wurde bisher eine halbe Million Franken aufgewendet.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat in Neuenburg eine Schule für die Gewerkschafts- und Genossenschaftskader der Entwicklungsländer gegründet. Diese Initiative ergänzt in vortrefflicher Weise die Bemühungen der Schweiz zugunsten dieser Länder. Die Kurse dieses Instituts werden nächsten Sommer ihren Anfang nehmen.

Der Schweizerische Spenglermeister- und Installateur-Verband hat im Verein mit, dem Schweizerischen Grosshandelsverband der sanitären Branche und seinen Lieferanten, dem Verband Schweizerischer Armaturenfabriken und dem Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband (SMUV), die sanitären Anlagen für ein neues Spital in der Türkei geliefert und wird deren Installation besorgen. In Ergänzung dieses Unternehmens wird ebenfalls ein Projekt der Berufsausbildung von türkischen Facharbeitern geprüft.

Die Christlichen Vereine Junger Männer
studieren das Projekt der Schaffung eines Berufsausbildungszentrums in Afrika; die Erteilung von Stipendien an afrikanische Studenten, die in der Schweiz ihre berufliche Ausbildung vorteilhaft vervollkommnen könnten, ist ebenfalls vorgesehen.

In Verbindung mit den zuständigen Verwaltungsstellen wird von den Universitäten und dem Verband Schweizerischer Studentenschaften (VSS) die Schaffung von Aufnahmezentren in unsern Universitätsstädten für ausländische Studenten geprüft. Diese Lösung wird es den Neuangekommenen ermöglichen, sich leichter den schweizerischen Verhältnissen anzupassen, sich mit unseren

1033 Gewohnheiten vertraut zu machen und mit Schweizer Familien in Kontakt zu treten.

Das Jugendparlament des Kantons Aargau hat ein Projekt technischer Zusammenarbeit zugunsten von Nigeria ausgearbeitet.

Personal und Direktion eines industriellen Unternehmens im Kanton Zürich haben beschlossen, wöchentlich den Ertrag einer halben Arbeitsstunde einem Projekt zu opfern, aus dem eine Ackerbauschule in Indonesien Nutzen ziehen soll. Das Unternehmen selbst hat den Leistungen seines Personals einen gleich hohen Betrag hinzugefügt. Diese Form der Zusammenarbeit, die nicht ausschliesslich aus finanziellen Zuwendungen besteht, besitzt den Vorteil, dass sich, zwischen den Helfenden und den Empfangenden persönliche Beziehungen entwickeln, die nicht ohne Bedeutung sind.

Schliesslich verschaffen zahlreiche schweizerische Unternehmen ihrem höheren Personal in Übersee die Möglichkeit, seine berufliche Ausbildung in der Schweiz zu vervollkommnen. Wenn dabei auch andere Motive als solche der eigentlichen technischen Zusammenarbeit vorliegen, so kommt die den Angehörigen von Entwicklungslandern vermittelte Ausbildung dennoch auch den betreffenden Staaten zugute.

Mehrere schweizerische Kautone und Gemeinden haben bereits Projekte, welche die technische Zusammenarbeit betreffen, ausgearbeitet ; unter ihnen befinden sich z.B. die Kantone Basel, Genf und Wallis und die Städte Bern, Freiburg, Neuenburg, Ölten, Solothurn usw.

Daneben beabsichtigen mehrere schweizerische Universitäten oder einzelne ihrer Abteilungen, durch Gründung neuer oder in Zusammenarbeit i mit schon bestehenden Fakultäten zur Förderung des Universitàtsstudiums in den unterentwickelten Ländern beizutragen.

Das Institut Universitaire de Hautes Etudes Internationales in Genf nimmt an der Ausbildung von Kadern für die Entwicklungsländer aktiven Anteil. Das Schweizerische Tropeninstitut in Basel ist intensiv an der Ausarbeitung von Projekten technischer Hilfe mitbeteiligt. Das Soziologische Institut der Universität Bern spielt eine Rolle von zunehmender Bedeutung bei der Verwirklichung bestimmter Pläne für die Entwicklungshilfe.

Im ganzen belaufen sich die von den privaten Organisationen geleisteten Zuwendungen zugunsten der Entwicklungsländer, Inbegriffen diejenigen der Missionen, auf 15-20 Millionen Franken pro Jahr. Das Ausmass. das die
gegenwärtig im Untersuchungsstadium vorliegenden Projekte angenommen haben, lässt voraussehen, dass diese Summen sich in Zukunft noch bedeutend vergrössern werden.

All dies zeigt, dass es am guten Willen nicht fehlt. Aber die Aufgabe, die es zu übernehmen gilt, ist so gross, sie verlangt derartige Anstrengungen, dass sie nicht ausschliesslich privater Initiative überlassen bleiben kann. Diese wird freilich eine immer grössere Eolle spielen.

1034 III. Die Vorhaben des Bundesrates Der Bundesrat plant eine in mehreren Kichtungen verlaufende Aktion der Eidgenossenschaft.

Unser Land wird die durch die Vereinigten Nationen geleistete technische Hilfe weiterhin unterstützen und seine finanziellen Leistungen dafür erhöhen.

Es wird sich auch der Tätigkeit anderer internationaler Organisationen universellen oder europäischen Charakters anschliessen, welche die gleichen Ziele verfolgen.

Innerhalb der Schweiz selbst denkt der Bundesrat auf bilateraler Ebene vor allem an zwei Aktionsformen: einerseits direkte Aktionen, wozu er die Initiative ergreift, deren Durchführung er übernimmt und welche die Eidgenossenschaft finanziert ; andererseits Aktionen, deren Durchführung entweder Institutionen des öffentlichen Eechts (Verwaltungen, Schulen, Universitäten usw.) oder Vereinigungen und Organisationen anvertraut werden soll, die zu solchen Aufgaben geeignet sind (Berufsverbände, Schweizer Auslandhilfe usw.). Diese Aktionen sollen ganz oder zum Teil durch die Eidgenossenschaft finanziert werden.

Dem Bundesrat wird die Aufgabe der Koordination zufallen. Es geht nicht darum, die Hilfe an die Entwicklungsländer zu zentralisieren oder zu «bürokratisieren». Aber die vom Volke wie von den Behörden unternommenen Anstrengungen unseres Landes sollen zu möglichst greifbaren Ergebnissen fuhren.

Im Hinblick auf dieses Ziel gilt es, alle unsere Kräfte zusammenzufassen.

Sämtliche vom Bund zu finanzierenden Projekte sollen sorgfältig geprüft und nur dann verwirklicht werden, wenn ihre Nützlichkeit klar zutage tritt. Je nach der Natur der Bedurfnisse wirtschaftlich zurückgebliebener Länder und dem Grad ihrer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen und sozialen Entwicklung werden die anzuwendenden Kriterien voneinander abweichen.

Nicht jedwede Hilfe ist von Nutzen. In gewissen Ländern wird es zuerst darum gehen, solche Verhältnisse zu schaffen, die eine wirksame Hilfe erst ermöglichen. Wo eine administrative und soziale Infrastruktur fehlt, muss eine solche zunächst aufgebaut werden. Will ein Land eine auf soliden Fundamenten ruhende Wirtschaft aufbauen, so muss dies von unten und nicht von oben her geschehen. Zahlreiche Staaten benötigen anfänglich weniger grosse Industrieunternehmen, sondern vielmehr kleinere und mittlere Unternehmungen verschiedener
Art, welche die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte und Techniker ermöglichen, von der die spätere Entwicklung ihrer Wirtschaft abhängen wird.

Zwei Fragen dürfen nicht vernachlässigt werden: einmal die Ausbildung schweizerischer Experten, die nach den Entwicklungsländern geschickt werden sollen. Sie müssen sich darauf vorbereiten, unter ihnen gänzlich ungewohnten Bedingungen arbeiten zu können. Wir glauben, dass man ihnen innerhalb einiger Wochen in den hiezu geeigneten Instituten (wie den schon erwähnten in Bern, Basel und Genf) die unerlässlichen Kenntnisse wird vermitteln können, damit

1085 sie im vornherein dazu ausgerüstet sind, in den Ländern, wohin sie sich begeben werden, nützliche Arbeit zu leisten.

Die andere Frage betrifft den Empfang in der Schweiz von Studenten und Praktikanten. Soweit sie keine unserer Landessprachen beherrschen, stellt sich die Sprachenfrage. Es sind also dazu spezielle Kurse vorzusehen. Die von der Eidgenössischen Technischen Hochschule gemachten Erfahrungen zeigen, dass die meisten Studenten in einigen Monaten genügend deutsch lernen, um den Kursen folgen zu können. Aber die Aufnahme dieser jungen Leute hat noch einen ändern Aspekt; sie sollen in unserem Lande Anschluss finden. Man darf sich nicht darauf beschränken, ihnen Kenntnisse zu vermitteln; wir müssen uns ihrer auch annehmen. Das kann Aufgabe ihrer Schweizer Kollegen, der Lehrlinge und Studenten und Schweizer Familien sein. Die Frage der Schaffung der bereits erwähnten Aufnahmezentren bleibt offen.

Im übrigen sind auf diesem Gebiete verdienstvolle Initiativen bereits ergriffen worden. In Genf bildet die Aufnahme ausländischer Studenten Gegenstand verschiedener Massnahmen. Gegenwärtig wird dort ein Plan geprüft, der die organisierte Kontaktnahme zwischen ausländischen Studenten und Schweizer Familien der "Universitätskreise zum Gegenstand hat. Das Institut St. Justin in Freiburg hat einer grossen Zahl namentlich afrikanischer und asiatischer Studenten die Möglichkeit geboten, neben der Verfolgung ihrer Studien unser Land unter den günstigsten Bedingungen kennen zu lernen.

Organisation Die dem Bund auf dem Gebiete der Hilfe an die Entwicklungsländer gestellten Aufgaben, welche bis zum Jahre 1959 vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit übernommen worden waren, hat der Bundesrat 1960 dem neuen Dienst für technische Zusammenarbeit übertragen und diesen dem Politischen Departement zugeteilt. Seit kurzem steht an dessen Spitze der Delegierte des Bundesrates für technische Zusammenarbeit. Dieser Dienst ist vor allem ein Lenkungs- und Koordinationsorgan. Er arbeitet die vom Bund ausgebauten Projekte für technische Hilfe aus und gewährleistet die Zusammenarbeit mit den anderen daran interessierten Zweigen der Bundesverwaltung sowie mit den kantonalen und kommunalen Behörden und den privaten Organisationen.

Dieser Dienst verfolgt die Wirtschaftslage in den Entwicklungsländern und beschafft
sich Informationen über deren Bedürfnisse. Unsere diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland haben in diesem Zusammenhang bereits eine wichtige Bolle gespielt, sei es durch die Beschaffung von Unterlagen, sei es durch ihre Mitwirkung an der Ausarbeitung von Projekten, oder indem sie deren Ausführung erleichterten.

Um der Notwendigkeit einer Koordination der Programme für technische Zusammenarbeit sowohl des Bundes wie der jrivaten Organisationen Eechnung zu tragen, und um die Tätigkeit der letzteren zu koordinieren, wird jedes Jahr eine alle interessierten Kreise vereinigende Konferenz stattfinden. Dieser

1036 Meinungsaustausch soll die Privatinitiative keineswegs behindern, sondern vielmehr fördern und eine allzu grosse Zersplitterung der Kräfte vermeiden.

Die Koordinationskommission, deren Tätigkeit gute Eesultate ergibt, soll erweitert werden und alle an der Entwicklung unserer technischen Zusammenarbeit aktiv interessierten Kreise besser als bisher erfassen. Sie wird pro Jahr zweimal zusammentreten, um die sich unserer technischen Hilfe stellenden Fragen allgemeiner Natur zu prüfen, über die Verwendung der für die allgemeinen Programme technischer Zusammenarbeit notwendigen Kredite zu beraten und um einen Meinungsaustausch zu pflegen.

Schliesslich wird ein engeres Komitee, welches sich aus Vertretern der Verwaltung und einer Delegation der Koordinationskommission zusammensetzen soll, dem Delegierten zur Seite stehen.

Methoden und Voraussetzungen der technischen Zusammenarbeit Da das Gebiet der technischen Zusammenarbeit in ständiger Entwicklung begriffen ist, sollen Ihnen hier nicht ein detailliertes Programm unterbreitet, sondern bloss dessen Hauptmerkmale dargestellt werden.

Wir sind der Ansicht, die technische Hilfe bestehe zur Hauptsache in der Ausbildung von Berufskadern. Wie schon gesagt wurde: wir müssen den Entwicklungsländern helfen, sich selbst zu helfen. Dies wird nur möglich sein, wenn ihnen auf allen Gebieten ein fähiger beruflicher Nachwuchs zur Verfügung steht.

Diese Kaderausbildung, das zeigen die bis anhin gemachten Erfahrungen, sollte wenn immer möglich in den Entwicklungsländern selbst erfolgen. Fast immer ist der Ertrag besser, wenn der Auszubildende in der ihm vertrauten Umgebung bleibt. Ausserdem ist es leichter, Studium oder Lehrgang an Ort und Stelle den dort herrschenden Bedürfnissen anzupassen.

Die Art der Hilfe ist den Bedürfnissen jedes Landes anzupassen. Unsere Aktionen sollten sich nach den uns gegebenen Möglichkeiten auf die verschiedensten Gebiete erstrecken. Sie werden namentlich im Stellen von Experten, in der Gründung oder Mitwirkung bei der Gründung von Schulen oder Lehrwerkstätten, in der Lieferung von zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen notwendigen Materialien und Produkten in Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie und Handel bestehen. Auf gewissen Gebieten, wie denjenigen der öffentlichen Hygiene und der Ernährung, werden wir mit
internationalen Organisationen wie der OMS und der FAO zusammenarbeiten, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Selbstverständlich genügt es nicht, zur Hilfeleistung an Ort und Stelle über Geldmittel zu verfügen. Es bedarf auch der Männer und Frauen, die bereit sind, diese Hilfe in jene Länder zu tragen, wo sie benötigt wird. Hiebei handelt es sich im allgemeinen um Experten, deren Aufgabe sich in ziemlich kurzer Zeit durchführen lässt. Es sind aber auch Personen notig, die bereit sind, ein, zwei oder mehr Jahre in diesen Ländern zu wirken, wo in der Eegel die Lebensbedingungen von den unserigen stark abweichen. Es ist übrigens ermutigend zu wissen, dass

1037 zu allen Zeiten Schweizer in solchen Ländern gelebt, Karriere gemacht und sich dort oft heimisch gefühlt haben.

Neben der technischen Zusammenarbeit, die wir in den Entwicklungsländern leisten, werden wir auch weiterhin in der Schweiz ausländische Studenten, Praktikanten und Lehrlinge aufnehmen. Ihr Aufenthalt in unserem Lande wird jedoch seinen Zweck nur dann erreichen, wenn ihre Vorbildung dazu ausreicht, aus dem bei uns vermittelten theoretischen und praktischen Unterricht Nutzen zu ziehen.

Es gilt, das Problem der Entwicklungshilfe mit offenem Geist und mit Anpassungsvermögen anzupacken und sich davor zu hüten, zu grosse Projekte entwerfen und verwirklichen zu wollen. Nicht mit einem Schlag, sondern Schritt für Schritt werden die Entwicklungsländer ihren Bückstand aufholen können.

Unsere Vorschläge der Zusammenarbeit müssen sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Erweiterung der Kredite Der Bundesrat hat sich die Frage gestellt, wie hoch der zu eröffnende Kredit anzusetzen sei und ob auch die Dauer, für die der Betrag zu genügen habe, bestimmt werden müsse, wie dies bei den alle drei Jahre für die internationalen Hilfswerke nachgesuchten Krediten geschieht. Da es nicht ein bereits festgelegtes Programm zu finanzieren gilt, kam der Bundesrat nach reiflicher Überlegung zum Schluss, Sie um die Bewilligung eines genügend hohen Betrages zu ersuchen, um die Beteiligung unseres Landes an der von den Vereinigten Nationen geleisteten technischen Hufe wesentlich zu erhöhen und gleichzeitig unsere direkte Zusammenarbeit auszubauen. Die Summe, auf die er sich festgelegt hat, entspricht ungefähr den Krediten, die den Eegierungen von Ländern bewilligt wurden, die sich mit dem unsrigen vergleichen lassen. Trotz unserem Willen zu höchstmöglicher Leistung ergeben sich aus der Kleinheit unseres Landes und aus dessen bescheidener Bevölkerungs?ahl doch Grenzen; diese liegen weniger auf finanziellem Gebiet als dort, wo es darum geht, die zur Übernahme solcher Aufgaben geeigneten Kräfte zu finden.

Wenn wir, was zu hoffen ist, unser Werk, namentlich durch die Schaffung von dauerhaften Institutionen in den Entwicklungslandern, mehr und mehr ausbauen können, so werden auch unsere finanziellen Bediirfnisse wachsen.

Der uns von Ihnen bewilligte Kredit wird nicht notwendigerweise jedes Jahr im gleichen Ausmasse
beansprucht werden.

Aus diesem Grunde ersuchen wir Sie um Bewilligung eines Kredits ohne Angabe eines bestimmten Zeitraumes. Wenn er erschöpft sein wird, werden wir Ihnen ein neues Gesuch unterbreiten. Wir werden Ihnen jedes Jahr im Geschäftsbericht über die Verwendung des jeweiligen Teilkredites Rechenschaft ablegen.

Ausserdem wird der Voranschlag jedes Jahr den Betrag enthalten, den wir für das folgende Jahr einsetzen zu müssen glauben.

Wir schlagen Ihnen vor, den nachgesuchten Kredit auf 60 Millionen Franken festzusetzen. Diese Summe dürfte für eine Periode von etwa drei Jahren Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

75

1088 ausreichen. Das würde pro Jahr einen Betrag von 20 Millionen ausmachen.

Wahrscheinlich werden wir im ersten Jahr eine geringere Summe benötigen, da wahrend dieser Anlaufzeit gewisse Projekte ausgearbeitet, aber erst teilweise ausgeführt werden können.

Wir beabsichtigen, von diesem Jahre an unsere Beteiligung am «Erweiterten Programm» und am «Spezialfonds» der Vereinigten Nationen zu verdoppeln, wodurch sich unser Jahresbeitrag, der 1960 4 Millionen Franken betrug, auf 8 Millionen Franken erhöhen würde.

Für die bilaterale Zusammenarbeit verbliebe also, wenn man eine jährliche Aufwendung von durchschnittlich 20 Millionen einsetzt, die Summe von 12 Millionen Franken, von denen jedoch dieses Jahr nur ein Teil wird verwendet werden können.

Mit dem Gesuch, unsern Beitrag an die Technische Hilfe der Vereinigten Nationen zu erhöhen und unsere direkte Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern auszubauen, lassen wir uns von dem Wunsche leiten, das Maximum von Aktionsmöglichkeiten, welches sich unserem Lande bietet, zu erfassen.

Wir sind überzeugt, dass diese Zusammenarbeit zwischen Staaten, die Hilfe zu leisten fähig sind, und solchen, die sie zur Förderung ihrer wirtschaftlichen und technischen Entwicklung begehren, die heutige Welt am sichersten auf den Weg zu einer neuen Ordnung des Friedens fuhren könnte.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen, dem beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu geben.

Dieser Bundesbeschluss soll jenen vom I.Oktober 1959 ersetzen, der mit Inkrafttreten des neuen hinfällig werden wird.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 5. Mai 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Für den B u n d e s p r ä s i d e n t e n : Max Petitpierre Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1039 Stipendiaten

Experten

Jahr

1950

1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960

multilaterale

bilaterale

multilaterale

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1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960

*) Die von den Vereinigten Nationen und ihren Spezialorganisationen rekrutierten Schweizer Experten sind in diesen Zahlen nicht Inbegriffen.

a ) "Third Country Training Program."

Abkürzungen von in der Botschaft erwähnten Schweizer Organisationen: CVJM Christlicher Verein Junger Männer Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz HBKS Schweizerisches Arbeiter-Hilfswerk SAÏÏW Schweizer Auslandhilfe SAH Schweizerischer Caritasverband CAEITAS S GB Schweizerischer Gewerkschaftsbund Schweizerisches Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete SHAG Schweizerischer Metall- und Uhrenarbeiter-Verband SMUV Schweizerische OET (Schweizerische Gesellschaft zur Förderung handwerklicher, industrieller und landwirtschaftlicher Arbeit unter Juden) = Schweizerische OET Schweizerische ÖSE (Oeuvre de secours aux enfants et = ÖSE de protection de la santé des populations juives) = VSJF Verband schweizerischer jüdischer Fürsorgen = VSK Verband Schweizerischer Konsumvereine Verband schweizerischer Studentenschaften = vss Die am häufigsten verwendeten Abkürzungen von in der Botschaft erwähnten internationalen Organisationen : Ausbildungsprogramm in Drittstaaten, englisch (Third Country Training Programm), = TCT Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, englisch = FAO

1040 Europaische Produktivitätsagentur, französisch/englisch Internationale Arbeitsorganisation, französisch/englisch Internationales Arbeitsamt, französisch.

Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, französisch Internationale Finanzkorporation, englisch Internationaler Kinderhilfsfonds der Vereinigten Nationen englisch Organisation der Vereinigten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, englisch Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, französisch Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, französisch/englisch Weltgesundheitsorganisation, französisch Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinigten Nationen, englisch

= ABP/BPA = OIT/ILO = BIT = BIED = IFG = UNICEF = UNESCO = OECE = OCDE/OECD = OMS = ECOSOC

1041 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom S.Mai 1961, beschliesst :

Art. l 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, sämtliche von ihm als nützlich erachteten Massnahmen der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zu ergreifen.

2. Zu diesem Zweck wird dem Bundesrat ein Kredit von sechzig Millionen Pranken eröffnet. Der für jedes einzelne Jahr benötigte Kredit muss im Voranschlag aufgeführt werden.

Art. 2 Dieser Kredit kann verwendet werden: a. für Beiträge an das «Erweiterte Programm» und den «Sonderfonds» für technische Hilfe der Vereinigten Nationen; o. für Beiträge an andere von internationalen Organisationen unternommene Aktionen ; c. für die bilaterale Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, namentlich in Form direkter Aktionen des Bundes oder finanzieller Beteiligung desselben bei der Ausführung von Programmen und Projekten, welche von schweizerischen Institutionen ausgearbeitet werden oder an deren Durchführung öffentliche oder private Stellen unseres Landes mitwirken.

1042 Art. 8 1. Dieser Beschluss, der nicht allgemein verbindlich ist, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

2. Mit dem Datum seines Inkrafttretens erlischt die Gültigkeit des Bundesbeschlusses vom I.Oktober 1959.

3. Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt und erlägst die notwendigen Bestimmungen.

5742

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern (Vom 5.Mai 1961)

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1961

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21

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8107

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1961

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1021-1042

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10 041 320

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