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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogranun 1961) (Vom 27. Januar 1961)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

In unserer Botschaft an die Bundesversammlung vom 30. Juni 1960 (BB1 1960, II, 231) betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) haben wir Ihnen im Abschnitt über die Notwendigkeit der Anpassung unserer Armee an die moderne Kriegführung die allgemeine Entwicklung des Kriegswesens und der Kriegstechnik, die Massnahmen zur Verstärkung der Schlagkraft der Armee und das Erfordernis ihrer Modernisierung eingehend dargelegt. Bei der Umschreibung der vorgeschlagenen neuen Organisation wiesen wir in den Abschnitten über das Material sowie über die Bauten und Anlagen im Anschluss an eine zusammengefasste Darstellung der bisherigen Rüstungsaufwendungen auf die wichtigsten und dringlichsten Bedürfnisse der gesamten Armee, d.h. sowohl der Erdtruppen als auch der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen hin. Die Behandlung dieser Fragen im Zusammenhang mit den grundlegenden Problemen der Anpassung der Armee an die moderne Kriegführung sollte es Ihnen erlauben, sie im Rahmen einer Gesamtkonzeption zu beurteilen. Die einzelnen Kreditvorlagen jedoch, die sogenannten «Rüstungsprogramme» müssen, wie wir schon in der oben erwähnten Botschaft vom 30. Juni 1960 ausführten, nach Massgabe der Dringlichkeit, der technischen Abklärungen und - in gewissem Masse mindestens - innerhalb des vorgesehenen Gesamtrahmens unter Berücksichtigung der inländischen Konjunkturlage unterbreitet werden.

165 Dabei drängt sich, der ungleichen Voraussetzungen inbezug auf Planung und Projektierung wegen sowie aus ändern Gründen, eine Trennung in Materialbeschaffungsvoiiagen einerseits und Bauvorlagen anderseits auf, ein Verfahren, das sich bei den Büstungsvorlagen der letzten Jahre bewährt hat.

Ausserdem hat es sich gezeigt, dass es zweckmassig sein dürfte, neben der erwähnten Trennung auch für die Materialbeschaffungen eine Unterteilung vorzunehmen und die Bedürfnisse der Brdtruppen einerseits und diejenigen der Flugwaffe und der Fliegerabwehrtruppen anderseits gesondert zu behandeln.

Auf Grund dieser Gliederung kommen wir dazu, Ihnen zunächst eine erste Botschaft für die Materialbeschaffungen der Erdtruppen vorzulegen. Weitere Vorlagen, namentlich auch solche für Bauten sowie für die Beschaffung von Flugzeugen und allenfalls von Material für die Fliegerabwehrtruppen werden folgen.

Die vorliegende Botschaft behandelt die Beschaffung von Kriegsmaterial, das in einer ersten Etappe für die Anpassung der Erdtruppen an die moderne Kriegführung notwendig ist. Es handelt sich dabei einerseits um Aufwendungen, die sich durch die neue Truppenordnung ergeben, anderseits um Ausgaben, die zur Erhöhung der Schlagkraft der Erdtruppen unabhängig von der neuen Truppenordnung notwendig sind. Da sich die Verwirklichung der Réorganisation der Armee über mehrere Jahre erstrecken wird, erachten wir es als angezeigt, in der vorhegenden Botschaft vorerst die Begehren für die Beschaffung von solchem Kriegsmaterial zu stellen, das in den ersten Phasen der Eeorganisation dringend notwendig ist oder dessen Herstellung mehrere Jahre beansprucht, so dass die Fabrikation möglichst frühzeitig eingeleitet werden muss. Dieses Vorgehen ist zweckmässig und liegt im Interesse einer möglichst raschen und reibungslosen Modernisierung unserer Armee. Es gestattet auch, weniger dringliche und noch nicht vollständig abgeklärte Vorhaben näher zu prüfen, wodurch allerdings in absehbarer Zeit die Ünterbreitung einer weitern Kreditvorlage für Materialanschaffungen der Erdtruppen notwendig wird.

Im Hinblick auf die kommenden Materialbeschaffungen wurden verschiedene Geräte und Motorfahrzeuge in- und ausländischer Herkunft auf ihre Eignung und Zweckmässigkeit geprüft. Die eingehenden technischen Erprobungen und Truppenversuche führten zur Wahl
des am besten geeigneten Materials.

Lediglich bezüglich der gepanzerten Baupenfahrzeuge (Schützenpanzerwagen) konnte der endgültige Entscheid noch nicht gefallt werden. Ferner sind die kommerziellen Verhandlungen mit den verschiedenen in Frage kommenden Firmen noch nicht überall bis zur Unterschriftsreife gediehen. Solange dies nicht der Fall ist, muss aus leicht verständlichen Gründen davon abgesehen werden, die gewählten Typen im einzelnen bekanntzugeben. Ein an sich denkbares Zuwarten mit der Veröffentlichung der Botschaft bis zum Abschluss sämtlicher Vertragsverhandlungen würde einer nicht zu verantwortenden Verzögerung gleichkommen und ist daher abzulehnen. Wir behalten uns jedoch vor, die Militärkommissionen einlässlich zu orientieren.

166 I. Überblick über die Kriegsmaterialbeschaffungen 1. Das Eustungsprogramm 1951 Das Eustungsprogramm 1951 (Bundesbeschluss vom 12. April 1951 über das Eustungsprogramm AS 1951, 363) hatte im wesentlichen den Zweck, die Bewaffnung und Ausrüstung unserer Armee der Truppenordnung 1951 anzupassen und zugleich eine damals schon geforderte Verstärkung der Kampfkraft herbeizuführen.

Im Eustungsprogramm 1951, ergänzt durch Bundesbeschluss vom 25. März 1955 (AS 1955, 346) betreffend Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern sowie über die Mehrkosten des Eüstungsprogrammes, waren Materialbeschaffungen im Betrage von 1149 Millionen Franken vorgesehen. Hievon sind bis Ende September 1960 1097 Millionen Franken ausgegeben oder auf Grund von Aufträgen der Kriegstechnischen Abteilung gebunden. Es verbleiben somit noch 52 Millionen Franken für weitere Bestellungen verfügbar.

Es mag erstaunen, dass das Eustungsprogramm 1951 bis heute noch nicht vollständig verwirklicht werden konnte. Der Grund liegt vor allem darin, dass die für bestimmte Beschaffungen bewilligten Kredite zweckgebunden sind. Wenn es sich erwies, dass eine Beschaffung nicht fristgerecht durchgeführt werden könnte, war es nicht möglich, den entsprechenden Kredit anderweitig zu verwenden. Für neu auftauchende Bedürfnisse mussten folglich neue Kredite verlangt werden. Die bis zum 30. September 1960 noch nicht beanspruchten Kredite im Betrage von 52 Millionen Franken beziehen sich deshalb auf Beschaffungen, die bis zum genannten Datum nicht eingeleitet werden konnten, da die zur Abklärung der Zweckmässigkeit und der Eignung des Materials notwendigen Erprobungen und Versuche noch nicht abgeschlossen waren. Angesichts des Zeitdruckes, unter dem das Eustungsprogramm 1951 aufgestellt werden musste, und des Bestrebens, möglichst modernes Kriegsmaterial zu beschaffen, das nicht in allen Fällen fertig erprobt worden war, ist es nicht verwunderlich, dass es zu dieser -- verglichen mit der Gesamtsumme übrigens recht bescheidenen -- Verzögerung kam. Ausserdem konnten die zur Beschaffung von Ersatzteilen und Beservematerial vorgesehenen Beträge bisher nicht in vollem Umfang beansprucht werden, da oft über die Bedürfnisse für solche Anschaffungen erst Klarheit herrscht, wenn die im praktischen Gebrauch gesammelten Erfahrungen zu der dazu
notwendigen Grundlage geführt haben. An eingeführtem Material müssen zudem in der Eegel gewisse Normalisierungsarbeiten vorgenommen werden, deren Notwendigkeit sich erst nach längerer Dauer des Truppengebrauches zeigt; auch für diesen Zweck sind noch nicht beanspruchte Kredite bestimmt.

Gesamthaft betrachtet darf immerhin gesagt werden, dass das Eustungsprogramm 1951 im wesentlichen vor dem Abschlusä steht. Die Beanspruchung der noch verfügbaren Kredite im Betrage von 52 Millionen Franken dürfte nach heutigen Beurteilungsmöglichkeiten bis Ende 1962 erfolgen.

167 2. Beschaffung und Ersatz von Kampfflugzeugen Da wir Sie in der vorliegenden Botschaft allein um die Bewilligung von Materialkrediten zur Erhöhung der Schlagkraft der Erdtruppen ersuchen, dürfte es richtig sein, über die Beschaffung und den Ersatz von Kampfflugzeugen, denen die eidgenössischen Bäte mit den Bundesbeschlüssen vom 12. April 1951 (150 Venom) und 11. Juni 1954 (100 Tenoni) zugestimmt haben, in der besonderen Botschaft betreffend die Materialbeschaffung für die Luftraumverteidigung zu berichten.

3. Die neuen Rüstungsausgaben Nach dein Rüstungsprogramm 1951 sind für grössere Kriegsmaterialbeschaffungen folgende Bundesbeschlüsse erlassen worden: 21.Dezember 1956 (Sofortprogramm), 13.März 1957 (Beschaffung von Ausbildungsflugzeugen und Helikoptern), 26. September 1957 (Eüstungsprogramm 1957), 29. Januar 1958 (Hunter), 4. März 1959 (Erhöhung des Kredites für die Beschaffung von Panzern) und S.Oktober 1960 (Beschaffung von Panzern).

Mit dem Sofortprogramm und dem Eüstungsprogramm 1957, ergänzt durch die mit Bundesbeschluss vom 4.März 1959 beschlossene Erhöhung des Objektkredites für Panzer wurden Materialbeschaffungen im Betrage von 793,6 Millionen Franken bewilligt mit dem Zweck, den Anschluss an die damals erkannten technischen Möglichkeiten und taktischen Bedürfnisse sicherzustellen und dadurch eine weitere Verbesserung der Schlagkraft unserer Armee zu erreichen.

Von diesen Krediten sind bis zum 30. September 1960 582 Millionen Pranken beansprucht worden. Es darf heute angenommen werden, dass dieses Material bis Ende 1961 zum grössten Teil geliefert sein wird. Mit dem Eestbetrag von 211,6 Millionen Franken ist einerseits die Bereitstellung von Material, das infolge nicht abgeschlossener Versuche heute noch nicht beschaffungsreif ist, und anderseits die Beschaffung von Ersatz- und Eeservematerial vorgesehen.

Über den mit Bundesbeschluss vom 13.März 1957 betreffend die Beschaffung von Ausbildungsflugzeugen und Helikoptern bewilligten Kredit von 40,2 Millionen Franken werden wir im Zusammenhang mit der Vorlage für die Beschaffung für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen berichten, ebenso über die Abwicklung der Beschaffung von 100 Kampfflugzeugen «Hunter», wofür Sie mit Bundesbeschluss vom 29. Januar 1958 über die Beschaffung von Kampfflugzeugen einen Kredit von 312,7 Millionen
Franken bewilligt haben.

Die mit Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1960 bewilligte Beschaffung von 100 Panzern Centurion aus der Südafrikanischen Union ist eingeleitet worden.

Bis Ende 1960 waren vom gesprochenen Kredit von 66 Millionen Franken ca.

88,5 Millionen Franken (Gestehungs- und Transportkosten) beansprucht. Der Eestbetrag von ca. 27,5 Millionen Franken, der für die Instandstellung, Normalisierung und Ausrüstung vorgesehen ist, dürfte bis Ende 1963 zur Hauptsache aufgebraucht sein. Die ersten 50 Panzer wurden noch im Jahr 1960 in Südafrika verschifft, die zweiten 50 folgen im Januar oder Februar 1961.

168 II. Notwendigkeit neuer Materialbeschaffungen Wir haben in unserer Botschaft vom 30. Juni 1960 betreffend Organisation des Heeres (Truppenordnung) bereits auf die Notwendigkeit der Unterbreitung von Kreditbegehren für weitere Materialbeschaffungen hingewiesen. Wir haben bei dieser Gelegenheit dargestellt, dass die künftigen Eüstungsaufwendungen in zwei Gruppen aufgeteilt werden können, nämlich in -- Ausgaben, die sich durch die neue Truppenordnung ergeben ; - Ausgaben, die nicht von der neuen Truppenordnung abhängig sind, die aber zur Erhöhung der Schlagkraft der Brdtruppen und der Luftverteidigung beitragen und im Hinblick auf das Schritthalten mit der technischen Entwicklung nötig werden.

Die Notwendigkeit der mit der neuen Truppenordnung in Zusammenhang stehenden Materialbeschaffungen ergibt sich aus der Zielsetzung der Eeorganisation der Armee. Es geht vor allem darum, die neu zu bildenden Panzerregimenter, das heisst die Panzerabteilungen mit Panzern und die Motordragonerbataillone mit gepanzerten Baupenfahrzeugen auszurüsten, für die motorisierten Infanterieregimenter der mechanisierten Divisionen die leichten Geländelastwagen zu beschaffen, gepanzerte Eaupenfahrzeuge für die motorisierten Aufklärungsbataillone sowie die Panzersappeurkompagnien bereitzustellen und schweres Brückenmaterial für die reorganisierten Genietruppen zu erwerben.

Ausserdem soll dem mit der Einführung des Sturmgewehres verbundenen Munitionsnachschubbedürfnis durch Einführung von Gefechtsfeldfahrzeugen bei der Infanterie Rechnung getragen werden.

Bei den zur zweiten Gruppe gehörenden Materialbeschaffungen handelt es sich im allgemeinen darum, die mit den Eüstungsprogrammen 1951 und 1957 begonnene Anpassung unserer Armee an die Erfordernisse des modernen Krieges fortzusetzen. Die kommenden Eüstungsausgaben sollen die Beschaffung von Material erlauben, dessen Zweckmässigkeit bei früheren Beschaffungen nicht abgeklärt war, oder das aus finanziellen oder fabrikatorischen Gründen noch nicht beschafft werden konnte. Weiter kommt Material in Frage, dessen Einführung sich auf Grund neuester Erkenntnisse aufdrängt, oder solches, das als Ersatz von veraltetem Material bereitgestellt werden muss. Es handelt sich zusammengefasst um die nachfolgenden Beschaffungen: Für das mit dem Eüstungsprogramm 1957 eingeführte Stnrmgewehr
müssen weitere Gewehrpatronen, Gewehrstahlgranaten (Splittergranaten) und Nebelgranaten beschafft werden. In Weiterführung des früher begonnenen Gefechtsfeldbeleuchtungsprogramm.es sind die Leuchtraketen für Handabschuss zu vermehren und Leuchthandgranaten einzuführen.

Die Verstärkung der Panzerabwehr muss fortgesetzt werden. Zu diesem Zwecke sindfür das Sturmgewehr HohlpanzergranatenModell 58 und für die 8,3cmBaketenrohre, die 9 cm-Panzerabwenrkartone Modell 50 und 57 und die rückstossfreie Panzerabwehrkanone Modell 58 (BAT) weitere Munition verschiedener Sorten zu beschaffen. Ausserdem müssen Kredite zur Beschaffung von weiteren

169 metallfreien Panzerabwehr- und Tretminen anbegehrt werden. Zur Verstärkung der Panzerabwehr werden Inirarotbeobachtungsgeräte und -zielgeräte benötigt.

Bei der Artillerie handelt es sich darum, für die 10.5 cm-Kanonen alte Pulverladungen zu ersetzen und für die Erhöhung der Munitionsbestände eine erste Eate der weittragenden Spitzgranaten mit Momentanzünder zu beschaffen; ferner ist bei den Festungsminenwerfern die als notwendig erachtete Munitionsdotation durch Einführung einer neuen Wurfgranate zu erreichen.

Die im Jahre 1946 erworbenen Panzerjäger G-13 müssen ersetzt werden.

Dieses Kampfmittel entspricht den Anforderungen, die auf dem modernen Gefechtsfeld an eine gepanzerte Unterstützungs- und Panzerab1« ehrwaffe gestellt werden, nicht mehr in jeder Beziehung und hat zudem eine grosse Zahl Fahrkilometer hinter sich. Auch sind in letzter Zeit Schwierigkeiten in der Ersatzteilbeschaffung aufgetreten, so dass sich ein Ersatz der G-13 durch den Schweizer Panzer Modell 61 in den nächsten Jahren aufdrängt.

Zur Verbesserung und Ergänzung des Kriegsmaterials der Genietruppen ist die Beschaffung von verschiedenem Material, hauptsächlich von Baumaschinen und Werkzeugen, notwendig geworden.

Die mit dem Eüstungsprograrum 1957 eingeleitete Beschaffung von leichten geländegängigen Telefonzentralen muss fortgesetzt werden. Das Kabelmaterial sollte durch Beschaffung von mehradrigem Kabel (F-4-Kabel) modernisiert werden; bei der Infanterie drängt sich die Beschaffung eines neuen E-Kabels anstelle des veralteten C-Kabels auf. Die Beschaffung modernen Funkmaterials für verschiedene Truppengattungen, die mit dem Eüstungsprogramm 1957 begonnen wurde, sollte fortgesetzt werden.

Von den im Anschhiss an den zweiten Weltkrieg im Ausland günstig erworbenen schweren Lastwagen haben verschiedene Typen ausgedient und sollten durch neue Modelle ersetzt werden.

Die Erhöhung der Beweglichkeit ist nicht nur für die Kampftruppen anzustreben.Es ist ebenso wichtig, die Kommandostäbe durch Abgabe moderner Stabsausrüstungen den neuen Verhältnissen des modernen Gefechtsfeldes anzupassen.

Mit weiteren Beschaffungen soll eine Verbesserung und Ergänzung des Materials für den Motorwagendienst, der Mechaniker- und Handwerkerausrüstungen, des Sanitäts- und Küchenmaterials, der Gebirgsausrüstung, des Materials für den
Verpflegungsdienst und des allgemeinen Korpsmaterials erzielt werden. Ein Kredit von rund 10 Millionen Franken soll zur Deckung von verschiedenen, heute noch nicht im einzelnen bekannten Bedürfnissen dienen, die sich bei der Aufstellung von neuen Stäben und Einheiten ergehen.

IH. Die einzelnen Anträge des Rüstungsprogrammes 1961 Aus Gründen der Geheimhaltung kann die vorliegende Botschaft nicht alle Einzelheiten darlegen, die für eine eingehende Prüfung der neuen Bedürfnisse wünschbar wären. Den Mitgliedern der parlamentarischen Kommissionen werden indessen alle notwendigen ergänzenden Angaben zur Verfügung gestellt.

170 1. Infanteriewaffen

und -munition (75,48 Millionen Franken)

a. G e w e h r p a t r o n e n für das Sturmgewehr (44 Millionen Franken) Ini Eilstungsprogramm 1957 wurden 200 000 Sturmgewehre und 100 Millionen Gewehrpatronen als erster Schritt zur Erreichung der als notwendig erachteten Munitionsdotation bewilligt. Mit dem Büstungsprogramm 1961 soll nun die noch fehlende Munition für die Sturmgewehre bewilligt werden.

Für weitere in den Jahren 1962-1965 zur Ablieferung kommende Sturmgewehre benötigen wir ebenfalls zusätzliche Munition.

i b. Gewehrgranaten (14,85 Millionen Franken) Mit der Beschaffung kleiner Granaten, die mit dem Sturmgewehr auf Distanzen bis zu 400 Meter verschossen werden können, soll einem längst feststehenden Bedürfnis der Truppe entsprochen werden. Es handelt sich dabei um die Beschaffung von Stahlgranaten (Splittergranaten) und Nebelgranaten. Zur Deckung der als notwendig erachteten Munitionsausrüstung der Truppe (Infanterie, Mechanisierte und Leichte Truppen) werden zusätzlich zu den im Rüstungsprogramm 1957 bewilligten Granaten noch 330 000 Gewehrgranaten benötigt.

c. Leuchtmunition (4,1 Millionen F r a n k e n ) Der Sollbestand an Leuchtraketen für Pistolen- und Handabschuss ist noch nicht erreicht. Ausserdem geht es darum, eine grössere Menge in den nächsten Jahren in Abgang kommender Leuchtraketen für Pistolenabschuss durch solche für Handabschuss mit einer Reichweite von 400 Metern zu ersetzen.

Wir erachten daher die Beschaffung von 100 000 Leuchtraketen für Handabschuss 400 m als notwendig (2,6 Millionen Franken).

Um das seinerzeit aufgestellte Gefechtsfeldbeleuchtungsprogramm den modernsten Verhältnissen anzupassen, müssen bisher verwendete Leuchtbengalen durch eine neu entwickelte Leuchthandgranate ersetzt werden. Dazu sind 100 000 Leuchthandgranaten notwendig, deren Beschaffung wir beantragen (1,5 Millionen Franken).

d. I n f r a r o t b e o b a c h t u n g s - u n d - z i e l g e r ä t e (12,53 Millionen Franken) Die Infrarotbeobachtungs- und -zielgeräte wurden für den Nachtkampf entwickelt. Sie ermöglichen die Gefechtsfeldbeobachtung und den Einsatz von Maschinengewehren und Panzerabwehrgeschützen bei Nacht. Um anderseits die Bestrahlung eigener Truppen durch feindliche Infrarotqueilen feststellen zu können, wurde das Infraskop geschaffen. Es gestattet der Truppe, sich bei Feindbestrahlung taktisch richtig zu verhalten.
Die Armee verfügt heute über eine gewisse Anzahl Infrarotgeräte, die mit den Rüstungsprogrammen 1951 und 1957 für die Gefechtsfeldbeobachtung und zur Ausrüstung der Maschinengewehre und der Panzerabwehrgeschütze Modell

171 1950 beschafft wurden. Diese Zahl reicht jedoch nicht aus, um alle Bedürfnisse, die sich im E ahmen der neuen Truppenordnung ergeben, zu decken. Ausserdem sollen in Fortsetzung des begonnenen Programms die zur Ausrüstung der Panzerabwehrgeschütze Modell 1957 (Pak. 57) und Modell 58 (BAT) notwendigen Infrarotgerate beschafft werden. Ebenso ist es notwendig, für die Festungstruppen die Bestände an Infrarotbeobachtungsgeräten zu ergänzen und die noch fehlenden Infraskope zu beschaffen.

2. Panzer (296,6 Millionen Franken) Um Ihrem Entscheid iiibezug auf die Armeereforni in keiner Weise vorzugreifen, haben wir uns in unserer Botschaft vorn 19. Juli 1960 (BB1 1960, II, 514) über die Beschaffung von Panzern damit begnügt, vorläufig nur einen Kredit von 66 Millionen Franken zur Umrüstung von 2 Panzerjägerabteilungen mit den aus der Südafrikanischen Union zu beschaffenden Panzern vom Typ Centurion zu verlangen. Sie haben mit ßundesbeschluss vom S.Oktober 1960 diesem Begehren entsprochen. Nachdem Sie nun mit Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1960 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) der Aufstellung von 2 neuen Panzerabteilungen, die zusammen mit den heute bestehenden 4 Panzerabteilungen zur Bildung der 3 mechanisierten Divisionen herangezogen werden sollen, zugestimmt haben, erachten wir ein anderes Vorgehen als richtig. Es erscheint uns als zweckmässiger, die Panzerjäger durch den schweizerischen Panzer zu ersetzen und mit den aus der Südafrikanischen Union zu erwerbenden Panzer vom Typ Centurion die beiden zusatzlich benötigten Panzerabteilungen auszurüsten. Wir haben auf diese Möglichkeit bereits in unserer Botschaft vom 19. Juli 1960 über die Beschaffung von Panzern hingewiesen.

Die seit den Bundesbeschlüssen vom 25.März 1955 betreffend Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern sowie über die Mehrkosten des Eüstungsprogramms und vom 26. September 1957 (BB1 1957, II, 665) betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Eüstungsprogramm 1957) im Ausland bezüglich Bau und Bewaffnung von Panzerkampfwagen befolgte Tendenz lässt deutlich erkennen, dass man überall bestrebt ist, durch den Einbau von Kanonen des Kalibers 10,5 cm eine grössere Leistung zu erzielen. Durch Studien und Versuche wurde festgestellt, dass sich der Übergang vom Kaliber 8,4 cm auf das Kaliber
10,5 cm ohne wesentliche Änderungen sowohl am Centurionpanzer als auch am Schweizer Panzer 58 durchführen lägst. Es kann mit dieser Umbewaffnung je nach Auftreffwinkel eine verbesserte Panzerleistung von 10-40 Prozent, im Mittel ca. 20 Prozent, erreicht werden. Wir pflichten daher der Auffassung des Eidgenössischen Militärdepartementes bei, dass ein Teil der mittelschweren Panzer Centurion umbewaffnet und die neu zu beschaffenden Schweizer Panzer als Modell 1961 (Pz.61) mit Kanonen des Kalibers 10,5 cm ausgerüstet werden soll.

Gestützt auf diese Betrachtungen beantragen wir Ihnen die nachfolgenden Beschaffungen :

172 a. U m r ü s t u n g der 3 P a n z e r j ä g e r a b t e i l u n g e n mit Schweizer Panzern 61 (252,5 Millionen Franken) Es handelt sich um die Beschaffung von 150 Panzern Modell 61 (10,5 cmKanonen), von Ersatz- und Eeserveteilen, der für die Kriegsdotation notwendigen Munition, der Entpannungspanzer mit Ersatz- und Eeserveteilen, von bestimmten Begleitfahrzeugen als Ersatz für Motorfahrzeuge der Panzerjägerabteilungen, die nach erfolgter Umrüstung nicht mehr genügen können, und der Fmikausrüstung ausserhalb der Panzer (Kommandostationen, Stationen für Geländepersonenwagen) im Betrage von 248,8 Millionen Franken sowie um die Bereitstellung eines Postens für Unvorhergesehenes (Verbesserungen, Normalisationen, Ergänzungen) in der Höhe von 11,2 Millionen Franken. Vom Totalbetrag von 260 Millionen Franken kommen 7,5 Millionen Franken, denen die eidgenössischen Eäte mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1960 (BB1 1960, II, 1590) über die Beschleunigung der Seriefabrikation des Panzers 58 bereits zugestimmt haben, in Abzug. Der anbegehrte Kredit zur Umrüstung der 3 Panzerjägerabteilungen beträgt somit 252,5 Millionen Franken.

b. A u f b a u von 10,5 cm-Kanonen auf 150 Panzer Centurion (28 Millionen Franken) Es ist angezeigt, an 150 Panzern des Typs Centurion die Umbewaffnung vom Kaliber 8,4 cm auf das Kaliber 10,5 cm vorzunehmen. Damit wird erreicht, dass in jeder der 3 mechanisierten Divisionen ein Panzerregiment mit modernisierten, leistungsfähigeren Panzern ausgerüstet werden kann. Diese Umbewaffnung würde einschliesslich Beschaffung der 10,5 cm-Munition 38 Millionen Franken kosten. Von diesem Betrag können jedoch 10 Millionen Franken in Abzug gebracht werden, da Sie mit Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1960 (BB1 1960, II, 1069) der Beschaffung von Munition des Kalibers 8,4 cm zugestimmt haben, an deren Stelle nunmehr die 10,5 cm-Munition treten würde. Wir benötigen daher einen Kredit von 28 Millionen Franken.

c. Ergänzung der B e g l e i t f a h r z e u g e für 2 neue Panzerabteilungen (16 Millionen Franken) In unserer Botschaft vom 19. Juli 1960 über die Beschaffung von Panzern haben wir die Kosten für die Umrüstung von 2 Panzerjägerabteilungen mit 66 Millionen Franken und diejenigen für das Aufstellen von 2 neuen Panzerabteilungen mit 82 Millionen Franken oder 16 Millionen Franken mehr
angegeben. Durch die Beschaffung von 150 Panzern 61 zur Umrüstung der drei Panzerjägerabteilungen ergibt sich nunmehr die Notwendigkeit, die 100 Panzer des Typs Centurion aus der Südafrikanischen Union zur Aufstellung von zwei neuen Abteilungen zu verwenden, eine Möglichkeit, mit der schon immer gerechnet worden war. Dies bedingt, wie in der genannten Botschaft dargelegt, die Aufwendung von 16 Millionen Franken.

173 3. Panzerabwehr (78,535 Millionen Franken) a. P a n z e r w u r f g r a n a t e n (17,6 Millionen Franken) Für das Schiessen ab Sturmgewehr ist eine neue Hohlpanzergranate Modell 1958 entwickelt worden. Sie unterscheidet sich von den bisherigen Panzerwurfgranaten Modell 1944 und 1948 dadurch, dass sie beim Abschuss durch Abbrennen einer Zusatzladung auf eine höhere Fluggeschwindigkeit gebracht wird und damit das Erreichen grösserer Schussweiten gestattet. Bei einer Beschaffung von 220 000 dieser Hohlpanzergranaten würde zusammen mit den mit dem Büstungsprogramra 1957 bereits in Auftrag gegebenen Granaten gleichen Typs und den verbleibenden Panzerwurfgranaten Modell 1948 (für den Karabiner bestimmt) der als notwendig erachtete Sollbestand erreicht; ausserdern würden die als veraltet zu beurteilenden Panzerwurfgranaten Modell 1944 ersetzt. Wir stellen somit 220 000 Hohlpanzergranaten Modell 1958 im Betrage von 17,6 Millionen Franken in das vorliegende Eüstungsprogramm ein.

b. Munition für das 8,3 crn-Eaketenrohr (4.125 Millionen Franken) Mit dem Rüstungsprogramm 1957 wurde die Beschaffung einer Leuchtrakete für das 8,3 cm-Ptaketenrohr eingeleitet; sie soll mit der vorhegenden Vorlage im Umfange von 25 000 Stück fortgesetzt werden. Dazu wird ein Kredit von 4,125 Millionen Franken benötigt.

c. Munition für die 9 cm-Pak.50 und 57 (6,81 Millionen Franken) Für die 9 cm-Panzerabwehrkanone Modell 1950 und 1957 wurde eine neue Hohlstahlgranate entwickelt. Diese neue Munition soll für die mobilen Geschütze der Feldarmee und der Grenz-. Festungs- und Eeduitbrigadeii bereitgestellt werden. Ausserdem müssen für eine Anzahl Festungsgeschütze des Kalibers 9 cm die fehlenden Hohlpanzergranaten beschafft werden. Wir fordern zu diesem Zwecke einen Kredit von 6,81 Millionen Franken an.

d. Munition für die 10,6 cm r ü c k s t o s s f r e i e Pak.58 (8 Millionen F r a n k e n ) Es hat sich als nötig erwiesen, den Bestand der Kriegsrnurdtion etwas zu erhöhen. Da zudem infolge Fehlens einer Übungsgranate eine gewisse Anzahl Schuss der Kriegsmunition zu Übungszwecken verschossen werden musste, ist der Bestand an Munition unter den festgelegten Sollbestand abgesunken. Es handelt sich somit darum, durch Beschaffung von Hohlpanzergranaten im Betrage von 8 Millionen Franken die festgelegte Dotation zu erreichen und eine
kleine Reserve für spatere Zuteilungen zu schaffen.

e. Panzerabwehrminen (35 Millionen F r a n k e n ) Die im Hinblick auf die Kampfführung im Atomkrieg und auf die neue Truppenordnung durchgeführten Studien ergaben, dass zur Erreichung der als

174 notwendig erachteten Zahl noch weitere Panzerabwehrminen im Betrage von 35 Millionen Franken zu beschaffen sind.

f . Personenminen (7 Millionen Pranken) Angesichts der auf dem modernen Gefechtsfeld zur Anwendung kommenden Infiltrationstaktik haben die Personenminen an Bedeutung gewonnen. Wir beantragen Ihnen die Beschaffung von Tretminen im Betrage von 7 Millionen Franken.

4. Artillerie (55,52 Millionen Franken) a. Vermehrung der Artilleriemunition (44,42 Millionen Franken) Mit der Verwirklichung der Eüstungsprogramme 1951 und 1957 werden die festgelegten Munitionssollbestände für unsere Artilleriegeschütze noch nicht ganz erreicht sein. Auf dem Wege zur Erreichung dieses Zieles soll mit dem Büstungsprogramm 1961 ein weiterer Schritt getan werden. Bei dieser Gelegenheit ist es angezeigt, eine neu entwickelte Munition für die 10,5 cm-Kanone einzuführen und gleichzeitig freiwerdende 10,5 cm-Munition von den Kanonen zu den Haubitzen zu verschieben. Dieses Vorgehen bedingt jedoch eine Neubeschaffung von Hülsen mit Ladungen für die Haubitzen. Wir beantragen daher einen Kredit von 44,42 Millionen Franken zur Beschaffung von 10,5 cm-Kanonenmunition (Geschosse, Zünder, Hülsen und Ladungen) und 10,5 cm-Haubitzenhülsen mit Ladungen.

b. Munition für M i n e n w e r f e r der Festungen (3,6 Millionen Franken) Mit Bundesbeschluss vom 18. März 1959 (BB11959, I, 562) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben Sie einem Kredit für die Beschaffung von Zwillingsminenwerfern für die Festungen zugestimmt. Zwei Drittel der dazu benotigten Munition werden aus vorhandenen Beständen an Munition 1941 gedeckt. Den Kredit zur Beschaffung des Bestes in der Höhe von 3,6 Millionen Franken fordern wir in der vorliegenden Botschaft an.

c. Ersatz von alten Schussladungen (7,5 Millionen Franken) Ein Teil der Schussladungen unserer Artilleriegeschütze ist heute 20 und mehr Jahre alt. Da sich dies besonders bei grossen Schussweiten in einer Vergrösserung der Streuung auswirkt, ist ein Ersatz der grossen Schussladungen notwendig. Bei dieser Gelegenheit sollen neue Ladungen mit einer besseren Zusammensetzung eingeführt werden, welche die bisherigen Ladungen aus Nitrozellulose an Präzision beim Schiessen übertreffen. Wir beantragen dafür einen Kredit von 7,5 Millionen Franken.

175 5. Motorisierung (350 Millionen Franken) a. G e p a n z e r t e T r u p p e n t r a n s p o r t f a h r z e u g e (260 Millionen Franken) Zur Ausrüstung der Motordragonerschwadronen, der Panzergrenadierkompagnien der Panzerabteilungen und der Aufklärungsbataillone sowie der Panzersappeurkompagnien werden gepanzerte Truppentransportfahrzeuge, sogenannte Schützenpanzerwagen, benötigt. Es sind die? leicht gepanzerte Raupenfahrzeuge, mit denen die genannten Verbände in der Lage sein müssen, den Panzern in jedem Gelände zu folgen. Ausserdem sollen sie als Kommandofahrzeuge für die Kommandanten verschiedener Stufen eingesetzt werden können. Aus der neuen Truppenordnung ergibt sich ein Bedarf von 540 Schützenpanzerwagen, zu deren Beschaffung wir einen Kredit von 260 Millionen Franken anfordern.

b. Leichte Geläiidelastwagen (50 Millionen Franken) Für die Motorisierung der Infanterieregimenter der mechanisierten Divisionen sowie für die Verbesserung der Motorisierung bei ändern Formationen muss eine grossere Anzahl leichter geländegängiger Lastwagen beschafft werden.

Der erforderliche Fahrzeugtyp kann nicht auf dem Eequisitionswege bereitgestellt werden. Für die Beschaffung ist ein Kredit in der Höhe von 50 Millionen Franken notwendig.

c. G e f e c h t s f e l d f a h r z e u g e (15 Millionen Franken) Mit der Einführung des Sturragewehres wird die nicht motorisierte Infanterie vor Munitionsnachschubprobleme gestellt, die sie mit den heute zugeteilten Mitteln nicht zu losen vermag. Ausserdem konnte bis heute der Nachschub an Handgranaten, Panzerwurfgranaten und Munition für die Kollektivwaffen in den Füsilierkompagnien ohnehin nicht befriedigend bewältigt werden. Es drängt sich daher die Beschaffung eines gelandegängigen Motorfahrzeuges mit geringem Gewicht und niedriger Silhouette für die Füsiliorkompagnien auf, das den Truppen gestattet, einerseits jeglichen Nachschub bis in die vordersten Linien zu bringen und anderseits die Evakuation von Verwundeten und den Eückschub aller Art vorzunehmen. Für die Beschaffung solcher Gefechtsfeldfahrzeuge ist die Bewilligung eines Kredites von 15 Millionen Franken notwendig.

d. Ersatz von M o t o r f a h r z e u g e n (25 Millionen Franken) Die Armee verfügt heute über einen Bestand von rund 18000 Motorfahrzeugen aller Art. Viele dieser Motorfahrzeuge weisen
ein beträchtliches Alter auf und sind sehr reparaturanfällig geworden, so dass sich deren Betrieb als äusserst unwirtschaftlich erweist. Dazu kommt, dass die Instandstellung auf grosse Schwierigkeiten stösst, da das erforderliche Ersatzmaterial nicht mehr erhältlich ist. Wir beabsichtigen nun, die ältesten Motorfahrzeuge schweizerischer Herkunft und die aus amerikanischem Surplus-Material angekauften Geländelast-

176 wagen des Typs Ford-Canada zu ersetzen. Für diesen Zweck ist ein Kredit von 25 Millionen Franken erforderlich, mit dem 280 Lastwagen beschafft werden sollen.

6. Übermittlungsmaterial (46,3 Millionen Franken) a. Feldkabel (3,7 Millionen Franken) Das heute in der Armee zur Verwendung kommende Feldkabel Typ C kann den Anforderungen nicht mehr genügen. Es soll durch ein neues, doppeladriges Feldkabel Typ B, das wesentlich verbesserte elektrische Eigenschaften aufweist, ersetzt werden. Für den Ersatz bei den Infanterieeinheiten werden 10 000 Bollen zu je 900 m und 500 Kabelverbindungszangen im Betrage von 3,7 Millionen Franken benötigt.

b. Telephonsortimente für die Genietruppen (0,14 Millionen Franken) Im Eahmen der neuen Truppenordnung werden die Genietruppen reorganisiert; die Zahl der Truppenkörper wird gegenüber der Truppenordnung 51 vergrössert. Für die neuen Geniebataillone und Genieabteilungen müssen die Telephonsortimente beschafft werden. Zu diesem Zwecke beantragen wir einen Kredit von 0,14 Millionen Franken, der die Beschaffung von 70 Telephonsortimenten erlaubt.

c. Lautsprecheranlagen für die F l i e g e r a b w e h r t r u p p e n (2,6 Millionen Franken) Die Erfahrung hat gezeigt, dass die heute angewendete akustische und optische Feuerleitung (Zielbezeichnung, Feuereröffnung, Zielwechsel, Feuerabbruch) für einen wirkungsvollen Einsatz der leichten und mittleren Fliegerabwehr in den meisten Fällen nicht mehr genügt. Es wurde daher eine leichte, tragbare Lautsprecheranlage entwickelt, die eine rasche und sichere Feuerleitung gewahrleistet. Zur Ausrüstung aller leichten und mittleren Fliegerabwehrverbände und für das Instruktionsmaterial der Fliegerabwehrwaffenplätze werden 690 Lautsprecheranlagen und 180 Ladegeräte im Betrage von 2,6 Millionen Franken benötigt.

d. L eicht er Zentralen wagen Modell 55 für die Ü b e r m i t t l u n g s t r u p p e n (1,7 Millionen Franken) Als Ersatz für die zu schweren und nicht geländegängigen Zentralenwagen und Anhänger der Telegraphenkonrpagnien wurde ein neuer, nach dem letzten Stand der Technik ausgerüsteter Zentralenwagen entwickelt. Mit dem Eüstungsprogramm 1957 wurde eine erste Tranche dieser neuen Zentralenwagen als Ersatz für die Anhänger beschafft. Es handelt sich nun darum, auch die alten

177 Zentralenwagen in den Telegraphenkompagnien der Divisionen zu ersetzen, wozu ein Kredit von 1,7 Millionen Franken zur Beschaffung von 18 Zentralenwagen nötig ist.

e. Baukabelsortimente F-4 für die Ü b e r m i t t l u n g s t r u p p e n (12,16 Millionen Franken) Das heute noch bei den Telegraphenkompagnien zugeteilte Feldkabel F-4 wurde seinerzeit aus amerikanischen Surplus-Bestanden gekauft. Der Zustand dieses Materials gestattet eine Sicherstellung der damit zu erstellenden Verbindungen nicht mehr, so dass sich ein Ersatz aufdrangt. Ausserdem ist angezeigt, die heutigen Bestände zu erhöhen. Es werden 36 Sortiniente Baukabel F-4 mit 2700 Bollen Baukabel F-4 benötigt; der dazu notwendige Kredit kommt auf 12,16 Millionen Franken zu stehen.

f . Funkinaterial (10 Millionen Franken) Im Bahnten des Büstungsprogramnaes 1957 "war es möglich, verschiedene Truppengattungen mit neuen Funkgeräten der Serien SE-407/411 und SE-206/ 207/208/209 auszurüsten. Im Hinblick auf die Beorganisation der Armee wurden damals für die Leichten Truppen keine neuen Gerate vorgesehen. Die Aufstellung der mechanisierten Divisionen macht nun die Beschaffung von weiteren Funkgeräten beider Serien notwendig. Dazu ist ein Kredit von 10 Millionen Franken notwendig.

g. Sprachverschlüsselung für R i c h t s t r a h l s t a t i o n e n (16 Millionen Franken) Die Erkenntnisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einführung von sicheren, automatisch funktionierenden Sprachverschlüsselungsgeräten für die Bichtstrahlstationen ein unbedingtes Erfordernis ist. wenn das Bichtstrahlnetz vollwertig sein soll bei Ausfall des permanenten und leicht verletzbaren Kabelnetzes. Es drängt sich somit die Beschaffung von 62 Sprachverschlüsselungsgeräten zweier verschiedener Typen im Betrage von 16 Millionen Franken auf.

7. Geniematerial (53,5 Millionen Franken) Mit den Rüstungsprogrammen 1951 und 1957 wurde eine wesentliche Verbesserung und Modernisierung der Werkzeuge, Ausrüstungen und Baumaschinen der Genietruppen in die Wege geleitet und eine weitgehende Vereinheitlichung und Normalisierung des Korpsrnaterials herbeigeführt. Mit der neuen Truppenordnung werden die Genietruppen reorganisiert und entsprechend den neuen Bedürfnissen umgegliedert, wobei eine Anzahl neuer Stäbe und Einheiten aufgestellt wird. Das hat zur Folge, dass das
Geniematerial den neuen Verhältnissen angepasst werden muss, wobei Werkzeuge, Ausrüstungen und Baumaschinen für die neu aufzustellenden Stäbe und Einheiten beschafft werden müssen.

Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. I.

14

178 Ausserdem ist im Hinblick auf "den Einsatz der mechanisierten Divisionen die Einführung von neuem Brückenmaterial unerlässlich. Gestützt auf diese Darlegungen beantragen wir die Beschaffung der nachgenannten Materialposten.

Der zur Beschaffung des nachstehend aufgeführten Materials notwendige Kredit von total 59,6 Millionen Franken reduziert sich um 6,1 Millionen Pranken. Dieser Betrag ist bereits im Eüstungsprogramm 1951 für die Beschaffung von Geniematerial vorgesehen und konnte bisher noch nicht verwendet werden.

Demzufolge beläuft sich der benötigte Kredit auf 53,5 Millionen Franken.

a. G r u p p e n w e r k z e u g s o r t i m e n t e (1,155 Millionen Franken) 350 Gruppenwerkzeugsortimente mit Seilwerk, Holzarbeiterwerkzeuge, Zündmittel und Sprengstoffe, Schanz Werkzeuge im Betrage von 1,155 Millionen Franken.

b. Zugswerkzeugsortimente (1,287 Millionen Franken) Geniematerialkisten in unterschiedlicher Zahl für total 1,287 Millionen Franken.

c. W e r k s t a t t a u s r ü s t u n g e n (2,125 Millionen Franken) 25 Werkstattausrüstungen zur Vornahme von Eeparaturen an Motorfahrzeugen und Baumaschinen (Genie-Shelter und Elektroanhänger) mit einem Beschaffungspreis von 2,125 Millionen Franken.

d. Baumaschinen und mechanische Werkzeuge (7,309 Millionen F r a n k e n ) Pneuladeschaufeln, Kranwagen, Erdbohrgeräte, Elektroschweissgruppen, schwere Eammenausrüstungen, Benzinkettensägen, Benzinbohrhämmer, Elektrogruppen, Pressluftbohrhammer und -abbruchhämmer im Totalbetrag von 7,309 Millionen Franken.

e. Ü b e r s e t z - , Steg- und B r ü c k e n m a t e r i a l ( 3 9 , 9 7 5 Millionen Franken) Schlauchboote und Steg-Einheiten Modell 58 für die Geniebataillone und Genieparks sowie 900 m der 18/50 Tonnen Schlauchbootbrücke für die 13 Pontonierkompagnien und das Schuhnaterial für gesamthaft 39,975 Millionen Franken.

f . H e b e z e u g e (0,553 Millionen F r a n k e n ) Bockkrane, Fusswinden und Seilzugapparate zu einem Beschaffungspreis von 0,553 Millionen Franken.

g. Seilbahnmaterial (1,096 Millionen Franken) Zweiseilpendelbahnen, Materialsortimente für Streckenmontage und Park dienst sowie Montagewinden im Betrage von 1,096 Millionen Franken.

179 8. Ausrüstung fur höhere Stäbe (10 Millionen Franken) Die Büroausrüstung der höheren Stäbe ist seit geraumer Zeit veraltet und kann den heutigen Anforderungen kaum mehr genügen. In den vergangenen Jahren wurden eingehende Versuche mit modern und zweckmässig ausgerüsteten Bürowagen durchgeführt. Es geht nun darum, diese Bürowagen mit der für einen rationellen Dauerbetrieb innerhalb der Armeekorps- und Divisionsstäbe notwendigen Ausrüstung zu beschaffen. Die Kosten werden 10 Millionen Pranken betragen.

9. Verschiedenes Korpsmaterial (50,165 Millionen Franken) Mit der neuen Truppenordnung wird eine gròssere Anzahl von Stäben und Einheiten neu aufgestellt; anderseits werden Formationen aufgelöst. Ein gewisser Teil des benötigten Korpsmaterials kann von aufzulösenden Verbänden zur Ausrüstung neuer Formationen herangezogen werden. Teilweise muss bestimmtes Material jedoch neu beschafft werden. Die BeOrganisation bringt aber auch eine Vermehrung des Materials gewisser Kategorien mit sich. So müssen beispielsweise bestimmte Ausrüstungsgegenstände des allgemeinen Korpsmaterials bereitgestellt werden, deren Beschaffung infolge der zunehmenden Motorisierung und Mechanisierung notwendig wird. Schliesslich handelt es sich auch darum, auf Grund bisher gemachter Erfahrungen die Bestände gewissen Materials zu erhöhen oder heute bestehende Lücken zu schliessen. Wir beantragen, der Beschaffung des folgenden Materials zuzustimmen und die nachgenannten Kredite zu bewilligen: a. Material für den M o t o r w a g e n d i e n s t (9 Millionen Franken) Betriebsstoffkanister, Fahrdienstmaterial und Werkzeugsortimente im Betrage von 9 Millionen Franken.

b. Mechaniker- und H a n d w e r k e r a u s r ü s t u n g e n (l Million Franken) Ergänzung bisheriger Bestände im Betrage von l Million Franken.

c. W a f f e n z u b e h ö r (2 Millionen Franken) Anpassung der Ausrüstung der mit dem Sturmgewehr auszurüstenden Truppen (Karabinerholftern der Kavallerie, Tragschlaufen und Tragtaschen für Sturmgewehrmagazine) mit einem Beschaffungsbetrag von 2 Millionen Franken.

d. Zelte (1,8 Millionen Franken) Kommandozelte, Stallzelte, Werkstattzelte und Blachen im Betrage von 1,8 Millionen Franken.

180 e. Grenadiermaterial (0,8 Millionen Franken) Schwimmwesten, Schlauchboote, Seilwerk usw. im Betrage von 0,8 Millionen Franken.

f . S a n i t ä t s m a t e r i a l (5 Millionen Franken) Ergänzung und Erneuerung bisheriger Bestände im Umfang von 5 Millionen Franken.

g. G e b i r g s a u s r ü s t u n g (5,3 Millionen Franken) Kurzskis und Zubehör, Seilwerk, Klettermaterial, Biwakmaterial, Tarnmaterial, Material für den Lawinen- und Bettungsdienst, Kochgeräte und Kälteschutzkleider im Betrage von 5,3 Millionen Franken.

h. K ü c h e n a u s r ü s t u n g (9,1 Millionen Franken) Benzinvergaserbrenner für Kochkisten, Selbstkocherkisten zu 15 und 25 Liter, Packbretter und vierteilige Speisetràger im Betrage von 9,1 Millionen Franken.

i. Material für den Verpflegungsdienst (0,5 Millionen Franken) Mobile Mühlen für die Versorgungstruppen im Betrage von 0,5 Millionen Franken.

k. Verschiedenes Material (5,5 Millionen Franken) Fahnen, Standarten, Instrumente, Bürokisten, Beleuchtungsmaterial, Kisten aller Art, Schanzwerkzeug, Arbeits- und Spezialkleider, Tarnnetze usw.

im Betrage von 5,5 Millionen Franken.

1. Unvorhergesehenes (10,165 Millionen Franken) Wir beantragen die Aufnahme einer Position Unvorhergesehenes in der Höhe von 10,165 Millionen Franken (ungefähr 1% des Totalbedarfes) zur Dekkung nicht voraussehbarer Beschaffungskosten.

10. Zusammenfassung Das in der vorliegenden Botschaft beantragte Eüstungsprogramm 1961 setzt sich wie folgt zusammen: Millionen Franken

1. Infanteriewaffen und -munition 2. Panzer 3. Panzerabwehr 4. Artillerie 5. Motorisierung

,· · · · Übertrag

75,480 296,500 78,535 55 520 > 850 856,035

181 Millionen Tranken

Übertrag 6.

7.

8.

9.

Übermittlungsmaterial Geniematerial Ausrüstung für höhere Stäbe Verschiedenes Korpsmaterial

856,035 46,300 , 53,500 10 50,165

Total 1016 IV. Finanzieller Überblick In der Botschaft des Bundesrates vom 30. Juni 1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung) wird im Abschnitt P, Kapitel III «Die Schätzung der künftigen Wehrauf Wendungen» der künftige militärische Finanzbedarf eingehend behandelt. Darin wird für die Jahre 1961-1964 mit Ausgaben von ungefähr 4800 Millionen Pranken oder durchschnittlich 1200 Millionen Pranken pro Jahr gerechnet. Der Beschluss der Bundesversammlung, keine Infanteriebataillone aufzulösen und einen Teil der Kavallerie beizubehalten, hat in diesen 4 Jahren eine Vermehrung der Ausgaben um rund 80 Millionen Pranken zur Polge. Die Beibehaltung einer Flugwaffe mit 400 Kampfflugzeugen im Sinne des Postulates des Nationalrates vom 4. Oktober 1960 bringt eine Vermehrung der Ausgaben 1961-1964 uni ungefähr 20 Millionen Franken. Alles in allem muss also in diesen 4 Jahren nach dem von der Bundesversammlung modifizierten Projekt der neuen Truppen Ordnung mit rund 4900 Millionen Pranken oder durchschnittlich 1225 Millionen Pranken pro Jahr gerechnet werden.

Das vorliegende Rüstungsprogramm 1961 erfordert einen Aufwand von 1016 Millionen Franken; seine Abwicklung wird nach heute möglichen Voraussagen 7-8 Jahre beanspruchen. Davon entfallen auf die Jahre 1961-1964 ungefähr 560 Millionen Franken. Dazu kommen für diese Zeitspanne rund 630 Millionen Franken zulasten von Büstungsprogrammen, denen Sie früher zugestimmt haben. Weitere Vorlagen, unter anderem für die Beschaffung von Flugzeugen und Verstärkung der Fliegerabwehr sowie Bau- und Waffenplatzvorlagen, werden für die Jahre 1961-1964 einen voraussichtlichen Zahlungsbedarf von 760 Millionen Franken erfordern. Schliesslich ist im gleichen Zeitabschnitt mit ungefähr 2950 Millionen Franken laufenden Ausgaben zu rechnen. Das ergibt den für die Jahre 1961-1964 auf 4900 Millionen Franken geschätzten Finanzbedarf.

Änderungen an diesen Zahlen können verursacht werden, wenn die Konjunkturlage die von uns vorgesehene Abwicklung der Beschaffung nicht erlaubt oder wenn Sie wesentliche Änderungen an den Ihnen unterbreiteten Rüstungsvorlagen anbringen würden. Auch Mehrkosten, die sich aus einer Verteuerung der Arbeitsleistungen und Materialien ergeben sollten, müssten ihre Auswirkung haben.

182 Die bei Annahme dieses Programms im Jahre 1961 fällig werdenden Zahlungen werden auf 103,5 Millionen Pranken geschätzt. Die entsprechenden Zahlungskredite sind im Voranschlag 1961 unter Sperrvermerk bereits eingestellt worden und würden nunmehr nach Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses durch den Bundesrat freigegeben.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Büstungsprogramm 1961) zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27. Januar 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Wahlen Der Bundeskanzler: Ch. Oser

183

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1961)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t .

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. Januar 1961, beschliesst :

Art. l Der Beschaffung von Kriegsmaterial gemäss Botschaft vom Januar 1961 wird zugestimmt und hiefür ein Gesamtkredit von 1016 Millionen Franken gernäss Objektverzeichnis im Anhang bewilligt.

Art. 2 Der Bundesrat regelt die Durchführung des Programms. Er bestimmt die Verwendung des für Unvorhergesehenes bewilligten Objektkredites und ist befugt, im Bahmen des Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

Der jährliche Zahlungsbedarf ist im Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

6437

184

Anhang zum Bundesbeschluss vom 27. Januar 1961 betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1961)

Objektverzeichnis 1. Infanteriewaffen i a 1.1.

1.2.

1.8.

1.4.

und -munition (75 480 000 Franken)/ \

Gewehrpatronen für das Sturmgewehr Gewehrgranaten (ohne Panzerwurfgranaten) Leucht-Munition Infrarot-Beobachtungs- und Zielgeräte

Objektkredit (m Franken) 44 000 000 14850000 4100000 12530000

2. Panzer (296 500 000 Pranken) 2.1. Umrüstung der 3 Pzj. Abt. mit Pz. 61 252500000 2.2. Aufbau yon 10,5 em-Kanonen auf 150 Pz. Centurion . .

28000000 2.3. Ergänzung der Begleitfahrzeuge für 2 neue Pz. Abt. . . 16 000 000 3. Panzerabwehr (78 535 000 Franken) 3.1.

3.2.

3.3.

3.4.

3.5.

3.6.

Panzerwurfgranaten Munition für 8,3 cm-Kaketenrohre Munition für 9 cm-Pak. 50 und 57 Munition für die 10,6 cm rsf.Pak. 58 (BAT) Panzerabwehrminen Personenminen

4. Artillerie (55 520 000 Franken) 4.1. Vermehrung der Artillerie-Munition 4.2. Munition für Minenwerfer der Festungen 4.3. Ersatz von alten Schussladungen

17600000 4125000 6810000 8000000 35000000 7 000 000 44 420 000 8 600 000 7500000

5. Motorisierung (350 000 000 Franken) 5.1. Gepanzerte Truppentransportfahrzeuge 5.2. Leichte Geländelastwagen (Gruppenfahrzeuge)

260 000 000 . . . . 50 000 000 Übertrag 816 035 000

185 Objektkredit (in Tranken)

5.3. Gefechtsfeldfahrzeuge 5.4. Ersatz von Motorfahrzeugen

Übertrag 816035000 15000000 25000000

6. Übermittlungsmaterial (46 300 000 Franken) 6.1.

6.2.

6.3.

6.4.

6.5.

6.6.

6.7.

Feldkabel Telephonsortimente für Genietruppen Lautsprecheranlagen für Flab. Trp Leichter Zentralenwagen Mod. 55 Baukabelsortimente F-4 Funkmaterial ' Sprachverschlüsselung für Eichtstrahlstationen. . . .

3700000 140 000 2600000 1700000 12160000 10000000 16000000

7. Geniematerial (53 500 000 Franken) 7.1.

7.2.

7.3.

7.4.

7.5.

7.6.

7.7.

Gruppen-Werkzeugsortimente Zugs-Werkzeugsortimente Werkstattausrüstungen Baumaschinen und Werkzeuge Übersetz-, Steg- und Brückenmaterial Hebezeuge Seilbahnmaterial

1155000 1287000 2125000 7309000 39 975 000 553000 1096000

8. Ausrüstung für höhere Stäbe

10 000 000

9. Verschiedenes Korpsmaterial (50 165 000 Franken) 9.1.

9. 2.

9. 3.

9. 4.

9. 5.

9. 6.

9. 7.

9. 8.

9. 9.

9.10.

9.11.

Material für den Motorwagendienst Mechaniker- und Handwerkerausrüstungen Waffenzubehór Zelte Grenadierrnaterial Sanitätsmaterial Gebirgsausrüstung Küchenausrüstung Material für den Yerpflegungsdienst Verschiedenes Unvorhergesehenes

· . . . .

9 000 000 l 000 000 2000000 1800000 800000 5 000 000 5300000 9100000 500 000 5500000 10165000

Total l 016 000 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1961) (Vom 27. Januar 1961)

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.02.1961

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