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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen (Vom 14. Juli 1961)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen zu unterbreiten, welche die Erstellung der Bauten auf dem Panzer waffenplatz Ajoie sowie den Landerwerb für den Waffenplatz Bremgarten AG und für den Schiessplatz im Tal von Isone TI zum Gegenstand hat.

I. Allgemeines Zu wiederholten Malen haben wir Ihnen dargelegt, dass die Beschaffung und Sicherstellung der für die Armee notwendigen Waffen-, Übungs- und Schiessplätze zu den dringendsten Problemen des Eidgenössischen Militärdepartementes gehören. In unserer Botschaft vom S.Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben wir angekündigt, dass wir Ihnen im Verlauf der nächsten Zeit und der kommenden Jahre verschiedene Vorlagen und Kreditbegehren für Erwerb, Erweiterung und Ausbau von Waffen-, Übungs- und Schiessplätzen unterbreiten werden.

Im Bahmen der vorliegenden Botschaft kommt dem Panzerwaffenplatz Ajoie die Hauptbedeutung zu. Der Ausbau dieses Waffenplatzes soll die Verbandsausbildung der Panzertruppen und ihre Schulung mit Infanterie und Leichten Truppen ermöglichen. Im weiteren werden die Kredite für den Erwerb des Landes auf dem Waffenplatz Bremgarten sowie für die Schaffung eines Gefechtsschiessplatzes in der Gegend von Isone benötigt.

Die vorgesehenen Aufwendungen, verteilt auf die einzelnen Jahre, halten sich im Bahmen der im Zusammenhang mit der Armeereform erfolgten finan-

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ziellen Planung. Sie stellen indessen nur einen Teil der notwendigen Vorhaben dar. Es wird unumgänglich sein, noch weitere Übungsmöglichkeiten, namentlich Panzerschiessplätze, zu schaffen. Die Vorarbeiten hiefür sind aber noch nicht soweit- gediehen, dass sie in diese Vorlage aufgenommen werden, könnten.

II. Bauten und Anlagen für den Panzerwaffenplatz Ajoie Mit Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1957 (BEI 1957 II1245) betreffend den Erwerb des Landes für die Schaffung eines Panzerwaffenplatzes in der Ajoie haben Sie einen Kredit von 20,2 Millionen Franken bewilligt. Mit grpsser Genugtuung dürfen wir feststellen, dass dieser sehr1 umfangreiche'Landerwerb, dem ursprünglich starke Widerstände erwachsen waren, dank der Mitarbeit der Gemeinde- und Kantonsbehörden und dank der positiven Einstellung der weitaus meisten Bürger im Gebiet des künftigen Waffenplatzes nahezu abgeschlossen werden konnte. In keinem einzigen Eall musste zum Mittel der Enteignung geschritten werden. Die Güterzusamrnenlegung in den Waffenplatzgemeinden geht planmässig vor1 sich und wird sich zum Nutzen der Landwirtschaft auswirken. Bei Behörden und Bevölkerung hat der Gedanke Kaum gewonnen, dass die Schaffung des Panzerwaffenplatzes - trotz dem Eingriff,in Struktur und Lebensgewohnheiten , der Gemeinden -- eine wirtschaftliche ^Entwicklung bringen wird. Wir erachten es als Pflicht, jenen Männern der Ajoie, die sich für die Verwirklichung des Projektes eingesetzt haben. Dank und Anerkennung auszusprechen.

Die Bedürfnisse an Waffen- und Schiessplätzen für die .Panzerwaffe und die Eignung des Waffenplatzes Ajoie für die Verbandsschulung haben wir bereits in der Botschaft für den Landerwerb vom 26. August 1957 (BEI 1957- II 353) eingehend dargelegt. Im Sinne einer Zusammenfassung erwähnen wir lediglich, dass bei einer jährlichen Belegung in der Dauer von rund 280 Tagen auf dem Waffenplatz Ajoie alle Arten der Verbandsschidung, einschliesslich der Zusammenarbeit einer Panzerabteilung mit einem Bataillon der Mechanisierten und Leichten Truppen oder einem Füsih'erbataülon, durchgeführt werden können.

1. Projektierung der Bauten und Anlagen Die Schaffung des Waffenplatzes Ajoie ist nicht nur das grösste. sondern auch das erste Bauvorhaben seiner Art in unserem Lande. Die Einrichtung des ersten Panzerwaffenplatzes stellt uns vor bisher unbekannte Probleme. Dies bewog das Militärdepartement ini Einvernehmen mit dem Departement des Innern und dem Finanz- und Zolldepartement einen Bauausschuss zu bestellen, welchem der Oberkriegskommissär als Vertreter der Bauherrschaft und die Direktion der Eidgenössischen Bauten als Baufachorgan sowie
Vertreter der Direktion der Eidgenössischen Militärverwaltung, der Gruppe für Ausbildung, der Abteilung für Leichte Truppen und der Eidgenössischen Finanzverwaltung angehörten.

130 Der Bauausschuss hatte ein Baumprogramm für die Bauten und Anlagen zu erstellen. Bei der Ausarbeitung dieses Programmes waren folgende Überlegungen wegleitend : a. Der Waffenplatz Ajoie wird fast ausscbliesslich durch Wiederholungskurstruppen und Eekrutenschulen in der Verlegungsperiode belegt. Die Truppe muss sich daher mit einfacheren Lebensbedingungen zufrieden geben als bei der Grundschulung auf dem eigentlichen Waffenplatz. Die Bauten und Anlagen müssen demgemäss dem Felddienstcharakter Bechnung tragen, der am ehesten mit den Ausbildungslagern oder Camps ausländischer Armeen verglichen werden kann. Die Projektierung strebte daher Einfachheit in Gestaltung und Ausführung unter Beschränkung auf das unumgänglich Notwendige an.

l. Die Anlagen müssen trotz der zu beachtenden Einfachheit so gebaut werden, dass sie in Berücksichtigung der kurzen Ausbildungsdauer - in der Begel 8 Wochen - einen zweckmässigen Dienstbetrieb gewährleisten; der Gebäudeanordnung und Baumgestaltung, den technischen Einrichtungen für die Ausbildung sowie den Züfahrts- und Verbindungswegen wurde daher besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

c. Die Bauten und Anlagen müssen so gestaltet werden, dass die Unterhaltsund Betriebskosten möglichst niedrig gehalten werden können.

Der Bauausschuss und die mit der Projektierung beauftragten Ingenieure und Architekten hatten Gelegenheit, ausländische Panzerwaffen- und Übungsplätze zu besichtigen und die Zweckmässigkeit der dort geschaffenen Anlagen mit den Anforderungen zu vergleichen, die an den Panzerwaffenplatz Ajoie gestellt werden müssen.

2. Grundlagen für das Baumprogramm Als Grundlagen für das Baumprogramm dienten folgende Daten: a. Truppenbestände - 1200 Unterpffiziere und Soldaten - 110 Offiziere.

b. Fahrzeugbestände - 80 Baupenfahrzeuge (je 40 Panzer und Schützenpanzer) - 500-600 Pneufahrzeuge aller Art.

-- -

c. Organisatorische Gliederung Waffenplatzkommando Waffenplatzverwaltung Begimentsstab bzw. Schulstab l 2 Bataillons-bzw. Abteilungsstäbe > jeweils für die Dauer von rund 8 Wochen 12 Einheiten.

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3. Hochbauten 'Das Projekt sieht vor: a. Bauweise Es ist eine aufgelockerte Blockbauweise (keine Kompagniehäuser) mit einbis viergeschossigen Bauten vorgesehen.

Die eigentlichen Unterkünfte mit den zugehörigen Nebengebäuden sind in einer Gebäudegruppe zusammengefasst. Die technischen Anlagen für die Panzer und übrigen Motorfahrzeuge bilden eine weitere Gruppe, währenddem die Stationsanlage aus topographischen und die Schiessanlagen aus sicherheitstechnischen Gründen je weitere Gruppierungen darstellen. .

b. Architektonische Gestaltung Bei der architektonischen Gestaltung wird danach getrachtet, die Bauten dem Landschaftsbild anzupassen.

c. Mannschaftskasernen 4 Mannschaftskasernen, viergeschossig, für je 8 Einheiten.

Die Soldaten werden in Bäumen zu 20, die Unteroffiziere in solchen zu 10 Betten untergebracht. In den Mannschaftskasernen befinden sich ausser den erforderlichen Wasch-, Duschen- und WC-Anlagen die Büros der Einheiten, die Magazine für das Material und die Trocknungsräume.

'· ä. Verpflegungstrakte 2 eingeschossige Gebäude, unterkellert.

Es sind zwei Grossküchen geplant, je eine Küche für Bataillon oder Abteilung mit entsprechenden Speisesälen.

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e. Wache, Arrestlokale und Post Wache, Arrestlokale und Postlokal sind in einem Gebäude untergebracht.

. · .

/. Krankenabteilung Es ist eine Krankenabteilung mit 47 Krankenbetten vorgesehen, was 3,3 Prozent der Belegungsmöglichkeit entspricht.

. g, Theoriegebäude, ·, .

Das zweigeschossige Gebäude enthält je zwei Theoriesäle zu 40 und 20 Plätzen, einen Kimsaal mit 150 Plätzen, zwei Funkerausbildungsräume und einen Abhorchraum für den Funkdienst.

h. Offiziershaus und Kantine Der Gebäudekomplex weist zwei Trakte auf : ein dreigeschossiges Gebäude für die Unterkunft der Offiziere und ein einge-

132 schossiges Gebäude für die Unterbringung der Offizierskantine. Die Subalternoffiziere werden in Viererzimmern untergebracht. Ein gemeinsamer Waschraum steht ihnen zur Verfügung.

i. Kommando- und Verwaltungsgebäude In diesem. Gebäudekomplex sind angeordnet: Büros für Waffenplatzkommando und Waffenplatzverwaltung, Büros für Eegiments- und Abteilungsstäbe (je zwei Büros), Garage für Verwaltungsfahrzeuge, Waffenplatzwäscherei, Wohnung für Kasernenwart und Kantinenpersonal sowie die Heizzentrale.

k. Scheibenwerkstatt Es handelt sich um eine auf jedem Waffenplatz notwendige Werkstatt mit Magazin für die Eeparatur und Instandhaltung des Scheibenmaterials. Sie wird gleichzeitig als Waffenplatzschreinerei benützt. Das Scheibendepot wird allen Truppen, die im Jura Dienst leisten, zur Verfügung stehen.

l. Wohnhaus Für den Waffenplatzverwalter und den Kantinenpächter ist der Bau eines Zweifamilienhauses geplant.

m. Arbeits- und Einstellhallen Die Witterungsbedingungen in der Ajoie und die vorgesehene ganzjährige Belegung des Waffenplatzes erfordern den Bau von Einstellhallen für die Eaupenfahrzeuge. Nebst der Verbandsschulung müssen die Panzerbesatzungen auch am stehenden Fahrzeug theoretisch. und praktisch geschult werden. Diese Ausbildung kann nur in einer gedeckten Halle zweckmässig betrieben wenden.

Es ist der Bau von zwei zweigeschossigen Hallen vorgesehen, wobei die Geländebeschaffenheit (Hanglage) vorteilhaft ausgenützt werden kann.

Die Pneufahrzeuge werden dagegen im Freien stationiert.

n. Werkstatt- unä Arbeitshalle Eine weitere zweigeschossige Halle dient als Panzerwerkstätte und Arbeitshalle für die Ausbildung am laufenden Motor. Daneben sind in dieser Halle ein Ersatzteilmagazin und ein Modellraum vorgesehen.

o. Verschiedene Hochbauten Als weitere Hochbauten sind notwendig : ein Stationsgebäude mit Schuppen und Einstellraum für den Schienentraktor, Abfüllstation für Treibstoffe, Munitionsmagazin und kleine Materialmagazine bei den Schiessanlagen.

p. Soldatenstube Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dem «Département Social Eomand» das Gelände für den Bau einer Soldatenstube baurechtsweise zur Verfügung gestellt wird. Die Baukosten belasten den Bund nicht.

133 Die vorgeschlagene Lösung entspricht den Anforderungen der Einfachheit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Truppe werden einfache, aber moderne und den Anforderungen der Hygiene entsprechende · Anlagen zur Verfügung gestellt.

4. Pisten, Plätze und Strossen Bin Hauptgrund .für die Schaffung eines bundeseigenen Panzerwaffenplatzes ist der durch die Eaupenfahrzeuge verursachte gewaltige GeländeSchaden, der privaten Gnindeingentümern auf 1 die Dauer nicht zugemutet werden kann.

· · . · .

.

Die auf dem Waffenplatz Thun gesammelten Erfahrungen zeigen, dass das Land durch das Befahren mit Raupenfahrzeugen innert kurzer Zeit zerstört wird. In der Ajoie, wo die Humusschicht teilweise gering ist, besteht diese Gefahr in gleichem, wenn nicht in höherem Masse. Der Bund hat das grösste Interesse, dass das Land erhalten bleibt und nicht ' zur Kraterlandschaft wird.

Wald und Grasnarbe üben wichtige Punktionen aus, nicht zuletzt im Hinblick 'auf die Staubentwicklung. Dies war nebst anderen ein wesentlicher Grund, weshalb die Verhältnisse auf dem Waffenplatz Thun durch den Bau einer Rundpiste auf der Allmend saniert werdeil niussten.

Der Bau einer Fahrpiste entlang dem Waffenplatzgelände ist daher auch in der Àjoie nicht zu umgehen. Der Panzer soll seine Ausgangsstellung für eine Übung auf der Piste erreichen, dann die Übung im Gelände durchführen und anschliessend auf der Piste wieder einrücken oder eine neue Ausgangsstellung beziehen. Auf diese Weise lassen sich Schäden auf ein Mindestmass beschränken.

Auch die Erfahrungen ausländischer Armeen weisen eindeutig in diese Richtung.

So wird zur Zeit um den grössten Panzerübungsplatz Westeuropas 4 in der Lüneburger Heide -.eine Rundpiste gebaut, obwohl bereits ein ausgebautes Strassen,netz für die'Panzer zur Verfügung steht. Pur den Panzerwaffenplatz Ajoie ist der Bau einer rund 14 km langen Rundpiste notwendig. Diese soll im Uhrzeigersinn befahren werden, weist im Bereich der Ein- und Ausfahrten aus dem eigentlichen Gebiet der Hallen und der Bauten eine, Breite von 9 m, im übrigen eine solche von 5 m auf. Die Erstellungskosten für diese Rundpiste sind zwar verhältnismässig hoch; doch stellt diese Massnahme auf die Dauer gesehen die wirtschaftlichste Lösung dar. Selbstverständlich dient die Piste auch für die Fahrschule mit allen Motorfahrzeugen. Die
Piste:wird ergänzt durch'eine Hindernisbahn, welche einen notwendigen Bestandteil eines Panzerwaffenplatzes darstellt.- · · .

· : ! ' : . .

Sodann ist es notwendig, verschiedene Strassenstücke auszubauen, so die Verbindung mit dem Dorf e Bure, die Zufahrten zum Waffenplatz und zu den Schiessanlagen. Diese Zufahrten werden lediglich für das Befahren mit Pneufahrzeugen ausgestaltet, während die Raupenfahrzeuge den Waffenplatz äusschiiesslich auf dem Schienenweg erreichen werden und'somit das öffentliche Strassennetz. nicht belasten. Für die Pneufahrzeuge müssen die erforderlichen Abstellplätze im Freien geschaffen werden.

,

134 Ein besonders schwieriges Problem stellt die Eeinigung der Eaupenfahrzeuge dar. Sollen die Pisten und Plätze nicht allzu stark verschmutzt werden, ist es notwendig, Einrichtungen zu schaffen, die mit geringem Zeitaufwand eine möglichst gründliche Eeinigung der Baupenfahrzeuge gestatten. Nach einlässlichen Studien und Versuchen konnte eine Lösung gefunden werden, die zweckmässig ist. Der Panzer wird vorerst auf einer Abschleudervorrichtung grob gereinigt; unter Umständen kann er in diesem Zustand in die Halle gefahren werden. Zusätzlich wird noch die Möglichkeit geschaffen, den Panzer auf einem Abspritzplatz mit Wasser fein zu reinigen. Dies ist besonders vor der Demobilmachung und für Eeparaturen und Instandstellungen nötig.

5. Anschlussgeleise Der Lösung der Verkehrsfrage kommt im Hinblick auf die geplanten grossen Bauvorhaben und in Berücksichtigung der starken Belegungsdichte grosse Bedeutung zu. Es musste daher geprüft werden, welche Zufahrtsmöglichkeiten zürn Waffenplatz bereits bestehen und welche Strassen gegebenenfalls neu erstellt bzw. ausgebaut werden müssen. Dabei war davon auszugehen, dass ausser dem Verkehr mit Eaupenfahrzeugen auch ein sehr reger Verkehr mit Pneufahrzeugen zu bewältigen sein wird. Ausserdem ist mit ständigen grösseren Gütertransporten zu rechnen. Die Abklärung hat eindeutig ergeben, dass das bestehende Strassennetz den Anforderungen nicht genügt, was um so mehr ins Gewicht fällt, als die Ortschaft Bure, auf deren Gebiet die Waffenplatzbauten erstellt werden sollen, abseits liegt und keinen Bahnanschluss hat.

Es zeichneten sich in der Folge zwei mögliche Lösungen ab: Bau eines Anschlussgeleises auf den Waffenplatz oder Bau einer Strasse von der Bahnstation Courtemaîche zum Waffenplatz. Ein Vergleich der Kosten für diese beiden Varianten ergibt, dass der Bau der Strasse rund 3 Millionen Franken billiger zu stehen käme. Diese Mehrkosten werden jedoch mehr als aufgewogen durch die Vorteile eines Anschlussgeleises für den Waffenplatzbetrieb. Die Baukosten für Hoch- und Tiefbauarbeiten können um rund 5 Prozent gesenkt werden, wenn das Anschlussgeleise für den Transport der Baumaterialien verwendet werden kann. Die Belegung des Waffenplatzes sieht jährlich 14 Ablösungen vor, wobei der Umfang einer jeden Ablösung in der Eegel über 1800 Mann, 80 Panzer und 500-600
Pneufahrzeuge beträgt. Die Truppe rückt auf ihrem Korpssammelplatz ein, fasst ihre Ausrüstung und erreicht nach Bahnverlad der Panzer und des schweren Materials die Ajoie. Je nachdem, ob die Bahn bis auf den Waffenplatz oder nur bis zur Talstation geführt wird, geht der Truppe kostbare Zeit für die Ausbildung verloren. Durch den direkten Zu- und Abtransport der Eaupenfahrzeuge und des Materials kann somit wertvolle Zeit für die Ausbildung gewonnen werden. Dieser Zeitgewinn fällt bei der Panzertruppe besonders ins Gewicht. Dazu kommt, dass die Lärmbelästigung der Zivilbevölkerung erheblich wäre. Die Treibstoffmenge, welche für den Transport der Eaupenfahrzeuge zwischen Talstation und Waffenplatz und

135 umgekehrt aufgewendet werden rnüsste, wird auf jährlich rund 67 000 l berechnet.

, , .

Der Bahnhau gestaltet den gesaraten Nach- und Bückschuh einfacher und billiger. Ohne Bahnanschluss müssten besondere Massnahmen - zum Beispiel Bau einer Pipeline - getroffen werden, um den Betriebsstoffnachschub sicherzustellen. Je Ablösung wird mit einem totalen Kachschubgewicht (Verpflegung, Betriebsstoff, Munition, Materialersatz usw.) Ton mindestens 200 Tonnen gerechnet: Für den Strassentransport müssten je Ablösung fünfzig Lastwagenfahrten unternommen werden, währendem auf dem Schienenweg 20 Eisenbahnwagen diesen Verkehr bewerkstelligen können. Auch der Urlaubertransport kann nur mit einem Bahnanschluss einigermassen befriedigend gelöst werden.

Der Bahnanschluss gibt auch die nötige Unabhängigkeit von der Witterung, was im Winter von Bedeutung sein kann (Glatteis und Schnee).

Nachdem alle Faktoren eindeutig für den Bau eines Anschlussgeleises Sprachen, wurde in Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Bundesbalin'en ein Projekt ausgearbeitet, das den Bau eines 'Anschlussgeleises ab Station Courternaîche über eine Strecke von rund 5 km zu den Waffenplatzanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Bure vorsieht. Die Bundesbahnen lehnten den Bau einer öffentlichen Bahnlinie aus kommerziellen Gründen ab. Es kommt daher lediglich die Erstellung eines Anschlussgeleises, ähnlich .einem Industriegeleise, in Frage. Von Seiten der Bundesbahnen und des Kantons Bern kann mit namhaften Beiträgen gerechnet werden. Die bezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Der Betrieb der Bahn wird durch die Bundesbahnen mit ihrem Fahrmaterial und ihrem Personal erfolgen, während für Eangierarbeiten auf der Waffenplatzstation Bure der Ankauf eines Schienentraktors notwendig ist,. ,In der Nähe der Waffenplatzstation werden auch die Betriebsstofftanks angeordnet. Die Heizöltanks werden jedoch bei den beiden Heizzentralen vorgesehen ; das Öl wird von den Eisenbahnzisternen dorthin gepumpt.

Die Landerwerbskosten für das Anschlussgeleise und die Stationsanlagen waren in der Botschaft 1957 nicht enthalten. Ein erster dringender Teilkredit wurde im.Bahmen.des Voranschlages 1961 angefordert; die noch notwendigen Mittel werden mit dieser Vorlage anbegehrt.

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, 6. Schiessanlagen Obwohl das Hauptgewicht der Ausbildung auf dem
Waffenplatz Ajoie auf der Verbandsschulung liegt, muss die Truppe auch mit den persönlichen und Kollektivwaffen üben und Schulschiessen mit den Panzern mit Einsatzlauf durchführen können. Dafür ist die Schaffung nachstehender Anlagen notwendig : a. Schulschiessanlage für Sturmgewehr und Karabiner auf Distanzen 100, 200, 300 und 400 m, , .

5. Kurzdistanz-Schiessanlage für Sturmgewehr, o. Pistolenschiessanlage, .

136 d. Scheibenbahn für Panzerabwehrwaffen, e. Handgranaten-Wurfanlage, kombiniert mit Demonstrationsplatz für Minendienst und Sprengladungen, /. Schiessanlage für Panzer (Schiessen mit Einsatzlauf), g. Gefechtsschiessplatz für Infanterie- und Panzerabwehrwaffen..

Diese Schiessplätze liegen teilweise ausserhalb des eigentlichen Waffenplatzgebietes, doch konnte das notwendige Gelände bereits sichergestellt werden.

Der Kreditbedarf war nur teilweise in der Botschaft 1957 enthalten, so dass der notwendige Eestbetrag im Eahmen der vorliegenden Botschaft angefordert werden muss.

7. Verschiedene bauliche Massnahmen Die Schaffung des Panzerwaffenplatzes bedingt die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie. Die vorgesehenen Massnahmen halten sich in üblichem Eahmen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Abwasserreinigung geschenkt.

Es soll eine Anlage geschaffen werden, welche auch die Bedürfnisse der Gemeinde Bure zu befriedigen vermag. Der Kostenbeitrag der Gemeinde wird in einem noch abzuschliessenden Vertrag festgehalten.

Schliesslich sind Grenzmarkierungen, Verkehrssignalisierungen und Umgebungsarbeiten notwendig.

8. Beschaffung von Mobiliar, Maschinen und Geräten für den Betrieb und die Verwaltung Es müssen die Eiarichtungsgegenstände wie Betten, Tische, Stühle, Bänke, Textilien, Geschirr usw. beschafft werden. Zudem ist für den Betrieb der Waffenplatzvenvaltung der Ankauf der notwendigen Maschinen, Transportmittel und Spezial-Eeinigmigsfahrzeuge erforderlich.

9. Kostenaufwand Die Kosten für den Ausbau des Panzerwaffenplatzes Ajoie stellen sich wie folgt:

a.

b.

c.

d.

e.

/.

g.

Tiefbau Hochbauten Wasserversorgung.

Bahnanschluss Schiessanlagen Landerwerb Betriebsmobiliar

Totaler Aufwand

Franken

,

41 840 000 25140000 1440000 10 540 000 8 840 000 '1985000 2855000 87640000

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III. Landerwerb für den Geniewaffenplatz Bremgarten AG und teilweiser Ausbau 1. Entwicklung Bremgarten und das Gelände beidseits der E eus s bis Brugg. wurden von jeher für die Ausbildung der Genietruppen benützt. Der natürliche Plusslauf der Eeuss bietet vorzügliche Verhältnisse für das Wasserfahren. An den Plussufern befinden sich viele günstige Übungsplätze für den Brückenschlag. Mit dem Inkrafttreten der Truppenordnung 1951 wurde der Geniewaffenplatz Brugg zu klein. Bereits im Jahre 1952 wurde mit der Gemeinde Bremgarten ein Vertrag für die Unterbringung von 2 Eekrutenkompagnien der Genierekrutenschule Brugg und zum Zwecke der Sicherstellung eines Übungsplatzes von rund 40 000 m2 auf der Allmend abgeschlossen.

La den folgenden Jahren wurden weitere Eäumhchkeiten für Büros und Krankenabteilung eingemietet. Bremgarten blieb aber immer noch dem 'Waffenplatz Brugg unterstellt. Erst auf I.April 1957 wurde es selbständiger Waffenplatz mit einem eigenen Kommando.

Die provisorischen Unterkunftsyerhältnisse erwieseil sich bei der nunmehr stärkeren Belegung recht bald als imzulänglich. Für die Aufnahme und Ausbildung der höheren Eekrutenbestände, aber auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Truppenordnung 1961 drängt sich der Bau einer neuen Kaserne und die Bereitstellung grösserer Übungsplätze auf. Die Ortsbürgergemeinde Bremgarten als Haupteigentümerin des vorgesehenen Waffenplatzgeländes hatte nach anfänglichen Widerständen am o. Juni 1959 beschlossen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das Areal für die Kasernenbauten zu verkaufen und das Übungsgelände gegen eine jährliche Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Lösung hätte nicht zu befriedigen vermögen. Die heutige Ausbildung der Genietruppen beansprucht das Übungsgelände derart stark, dass für die Schaffung eines dauernden Waffenplatzes nur ein Erwerb des Landes in Frage kommt. Ln Oktober 1960 erklärten sich die Behörden von Bremgarten bereit, auf dieser Grundlage zu verhandeln. Die Verhandlungen führten in der Folge zum Abschluss von zwei "V ereinbarungen, mit der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde Bremgarten. Die Ortsbürgergemeindeversammlung hat bereits am 13.April 1961 der Vereinbarung mit 75 gegen l Stimme zugestimmt. Die Einwohnergemeindeversammlung dagegen wird erst im Laufe des Sommers stattfinden. Nach dem
eindeutigen Entscheid der Ortsbürgergemeinde kann angenomemn werden, dass auch die Einwohner gemeinde der Vereinbarung zustimmen wird. , Für die Kasernenbauten mit zugehörendem Platz ist der Erwerb von rund 9 ha Land und für den Schiessplatz und das Übungsgelände ein solcher von rund 43% ha vorgesehen. Der Kaufpreis mit Einschluss der Eechtskosten beträgt 3 Millionen Franken und kann als angemessen betrachtet werden.

Bundesblatt. 113. Jahrg. Bd. II.

10

138 2. Eignung und Belegung Der Platz Bremgarten und die Umgebung dürfen für die Ausbildung der Genietruppen als ideal bezeichnet werden. Seit 1952 sind auf dem nunmehr zum Erwerb vorgesehenen Übungsgelände dauernde Einrichtungen für die Ausbildung (Übungsbrücken, Modellräume aller Art, Objekte für Minen- und Sprengausbildung usw.) geschaffen worden, die in zunehmendem Masse auch von Wiederholungskurstruppen benützt werden.

Die in den Eekruten- und Kaderschulen in den nächsten Jahren auf den beiden Plätzen Brugg und Bremgarten auszubildenden Bestände betragen : Eekruten (halbes Jahreskontingent) Kader Kaderschulen, die parallel zu den Eekrutenschulen laufen (Spezialkurse für Unteroffiziersschulen, Spezialkurse für Kader, Offiziersschulen) . . . .

Hilfspersonal Total gleichzeitig auszubilden

1962

1963

1964

1965

870 160

900 180

950 190

950 200

70 20

80 30

85 "40

85 50

1265

1285

1120

1190

Die Kaserne Brugg und die zu erstellenden Kasernenanlagen in Bremgarten werden über folgende Belegungsmöglichkeiten verfügen : Brugg Bremgarten Total

. ·

Offiziere

Uof. & Soldaten

Total

56 38

756 584

812 622

94

1340

1434

Für die beiden Plätze zusammen ergibt sich damit eine Platzreserve von 149 Betten, die als normal bezeichnet werden darf.

Die Truppenordnung 1961 bringt für die Genietruppen neben Vereinfachungen auch neue Ausbildungsprobleme. So sind für die neu aufzustellenden Mineur-Kompagnien jährlich a. umzuschulen: 600-800 Sappeure bei ihrem Übertritt in die Landwehr (Unischulungskurs von 2 Wochen) 6. neu auszubilden: - 50-60 Sappeure oder Gefreite als Objektchefs (Umschulungskurs von 2 Wochen) - 850 Hilfsdienst Mineure (Einführungskurs von 4 Wochen).

Das ergibt nebst den Eekruten jährlich 1500-1700 umzuschulende oder neu auszubildende Wehrmänner.

139 Die kurze Ausbildungszeit dieser Leute verlangt das Vorhandensein dauernder Einrichtungen, um eine zweckmässige Schulung zu gewährleisten. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, ein eigentliches Ausbildungslager zu schaffen, ,was in Bremgarten neben den Einrichtungen für die eigentlichen Genietruppen mit wenig 'Aufwand möglich ist. Es ist lediglich ein vermehrter Landerwerb von ungefähr l Hektare notwendig sowie die Erweiterung der bereits projektierten neuen Schiessanlagen um 10 Scheiben. Für die Unterkunft' der Mineure ist der Bau eines Barackenlagers vorgesehen. Die hiefür erforderlichen Kredite stehen zur Verfügung gemäss Bundesbeschluss vorn 18.März 1959 (BEI 1959 1,562) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten.

3. Kasernenbauten Wie bereits erwähnt, soll in Bremgarten inskünftig für 38 Offiziere und 584 ' Unteroffiziere und Soldaten oder 'insgesamt 622 Mann feste Unterkunft geschaffen werden: Die heutige Unterkunft der beiden Bekruten-Einheiten in Bremgarten ist ausserordentlich inisslich und widerspricht zudem den feuerpolizeilichen Vorschriften. Ein Ausbau kommt der hohen Kosten und der Ungunst der Lage wegen nicht in Betracht. Nur ein Käs einen-Neubau mit zudienenden, zweckmässigen Einrichtungen und Anlagen vermag den heutigen Anforderungen der Eekrutenausbüdung zu genügen.

Die Projektierung ist im Gange und wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden können. Die erforderlichen Mittel für diesen Kasernen-Neubau werden Gegenstand einer besonderen Vorlage bilden. Leider war es nicht möglich, den Landerwerb und die Kasernenbauten in einer Botschaft zusammenzufassen, da die Projektierung noch nicht so weit gediehen ist und die Dringlichkeit des Landerwerbes keinen Aufschub mehr gestattet.

Wie der Landerwerb - wenn auch aus ändern Gründen - ist der Bau einer Erschliessungsstrasse und einer neuen Brücke sowie der Schiessanlagen, dringend. Die bezüglichen Kosten im Betrage von etwas mehr als 2 Millionen Eranken bilden daher Gegenstand der vorliegenden Botschaft.

4. Übungsplätze an der Reuss Für;den Brücken- und Eährenbau und die Ausbildung im.Flussübersetzen werden von den Eekrutenschulen Brugg und Bremgarten, wie auch von Wiederiholungskurs-Truppen hauptsächlich die Übungsplätze ,: Geisshof : : Eggenwil !

Hegnau , '·.

'' ' , Sulz Fischbach-Göslikon i.

140 beansprucht. Mit Ausnahme des Übungsplatzes Hegnau befinden sich überall vorbereitete Brückenwiderlager, die bereits während des letzten Aktivdienstes durch die Armee erstellt wurden. Das Land ist bis dahin nicht erworben worden. Die dauernde Benützung dieser Plätze für die Ausbildung unserer Truppe lassen es als dringend notwendig erscheinen, das erforderliche Übungsgelände beidseits dieser Brückenschlagstellen käuflich zu erwerben, soweit es sich nicht in öffentlicher Hand befindet. Damit kann den beiden Waffenplätzen Brugg und Bremgarten das Übungsgelände für die vielseitige Ausbildung der Genietruppen, namentlich mit dem schweren Brückenmaterial, dauernd gesichert werden.

Die bisherigen Verhandlungen haben gezeigt, dass ein Erwerb dieser Plätze aui gütlichem Wege möglich ist. Pur die Plätze Geisshof, Bggenwil und zum Teil auch von Fischbach-Göslikon sind die Verhandlungen so weit gediehen, dass die Kaufverträge vor dem Abschluss stehen. Mehreren Grundeigentümern muss Eealersatz geboten werden, was durch Erwerb anderer Parzellen möglich ist. Der Landerwerb sowie die Beschaffung des Ersatzlahdes erfordern einen Kredit von 792 000 Franken.

Die Landpreise dürfen in Berücksichtigung der heutigen Marktlage als angemessen betrachtet werden.

5. Kostenaufwand a. Landerwerb für den Waffenplatz b. Kosten für die Erschliessungsstrasse, Beussbrücke und die Erstellung der Schiessanlagen c. Landerwerb für die Übungsplätze an der Beuss Total Aufwand

Franken

3 000 000 2238000 792 000 6 030 000

IV. Landerwerb für die Schaffung eines Schiessplatzes in Isone 1. Die ersten Abklärungen für die Schaffung eines Schiessplatzes in der Gegend von Isone gehen ins Jahr 1956 zurück. Als damals bekannt wurde, dass das Eidgenössische Militärdepartement die Absicht habe, im Gebiete des oberen Vedeggio allenfalls einen Waffen- oder Schiessplatz einzurichten, meldete sich sofort eine grosse Anzahl Grundeigentümer von Isone und unterbreitete aus freien Stücken1 dem Bund Landangebote für über 200 Hektaren. In gleicher Weise wurden dem Bund die seither erworbenen Alpen Sertena und Cugnoli im Halte von 438 Hektaren und die Alpen Crono und Pianscuro im Halte von 250 Hektaren zum Kaufe angeboten.

Nachdem die militärische Beurteilung des .Schiessplatzes günstig ausfiel, wurden Verhandlungen aufgenommen, um die Kaufsbedingungen abzuklären.

Von allem Anfang an herrschte Klarheit darüber, dass für die Schaffung eines dauernden Schiessplatzes nur ein Erwerb des notwendigen Geländes in Frage

141

kommen konnte. Die Eigentumsverhältnisse innerhalb des vorgesehenen Schiessplatzgebietes sind folgende : ··

.

innerhalb des Schiessplatzes

z u erwerben v o n : · : . , · · ha a. Privaten in der Gemeinde Isone .

189 b. Patriziat Isone in der Gemeinde Isone . . . . . 848 e. Consorzio Alto Cassarate in den Gemeinden Lueaggia und Sala 180 Tota! zu e r w e r b e n :

' Flächen .

ausserhalb des jotai Schiessplatzes

ha 74

ha 263 ; 848.

180 1291

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung und das Patriziat von Isone waren von Anfang an dem Projekt günstig gesinnt. AArie überall bei Landerwerbsgeschäften stiessen die Pläne des Eidgenössischen Militärdepartements aber auch auf Gegnerschaft. Auf beiden Seiten bildeten sich Komitees, die zur Verfechtung ihrer Ziele auch die Unterstützung von aussen suchten. Es entwickelte sich eine lebhafte öffentliche Diskussion, in deren Verlauf unter anderem auch die Behörden des Kantons Tessin gegen den Schiessplatz Stellung nahmen und namentlich Bedenken über die Einwirkungen auf die wirtschaftliche, insbesondere aber die landwirtschaftliche Struktur der Gemeinde Isone äusserten. Das Eidgenössische Militärdepartement hat diesen Bedenken im Bahmen des Möglichen Eechnung getragen. Der Umfang des Schiessgebietes wurde neu festgelegt und weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Existenz auch derer, die in herkömmlicher Weise die Landwirtschaft betreiben wollen, wurden getroffen. Es ist heute möglich, jedem Interessenten mehr Bealersatz.an Land zur Verfügung zu stellen als er gegenwärtig bewirtschaftet. Die Mehrheit der Bevölkerung, zur Hauptsache vertreten durch das Komitee «Pro Piazza d'armi di Isone», auch die Mehrheit in Gemeinde- und Patriziatsbehörden, steht nach:>vie vor für die Verwirklichung des Projektes ein, drängt aber auf einen baldigen Abschluss.

2.: Die Waffenplätze Bellinzona und Losone befinden sich in der Nähe von bewohnten Gebieten, was eine dauernde Rücksichtnahme nötig macht. Für die Schiessverlegung der Eekrutenschulen ist es zufolge der touristischen Entwicklung im Tessin immer schwieriger, geeignete Plätze zu finden, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind, die selten alle zusammentreffen. Die Schiessplätze müssen möglichst abseits von Ortschaften und stark begangenen Touristengebieten liegen und trotzdem verkehrstechnisch gut erreichbar sein. Sie müssen eine gewisse Ausdehnung haben, damit die Truppe für die Ausbildung im Verbände die nötige Bewegungsfreiheit hat. Das Gelände muss aus Sicherheitsgründen über natürliche Kugelfänge verfügen. Das Klima muss so'sein, dass eine Belegung des Schiessplatzes während des grössten Teils des Jahres möglich ist:. Isone erfüllt wie kaum ein anderes Gebiet diese verschiedenen Anforderungen. Für die Infanterie bietet es einen vorzüglichen Mano ver-, und

142 Feuerraum, in den aus allen praktisch in Frage kommenden Eichtungen und Entfernungen sowie mit allen Waffen geschossen werden kann. Der Artillerie bietet das Gelände bei Isone zahlreiche Möglichkeiten hinsichtlich Stellungsund Feuerräume und den 'Fliegern wird ermöglicht, taktische Übungen in direkter Zusammenarbeit mit der Brdtruppe durchzuführen: Die Schaffung des Schiessplatzes Isone und damit der Erwerb des erforderlichen Landes drängt sich vor allem auf für die : a. Schiessverlegung der Infanterieschulen von Bellinzona und der Grenadierschulen von Losone ; b. Kurse der 9. Division und der Grenzbrigade 9 (Wiederholungs- und Ergänzungskurse, technische Kurse) ; c. Schiessübungen der Artillerieschulen von Monte Ceneri; · d. Durchführung von Schiess- und Sprengübungen der Grenadierschulen von Losone; e. Durchführung taktischer Übungen der Flieger in direkter Zusammenarbeit mit der Erdtruppe; /. Durchführung von Fliegerdemonstrationen für die Truppe mit scharfer Munition ; g. Durchführung der Nahkampfkurse.

3. Es ist nicht zu bestreiten, dass die Verwirklichung des Schiessplatzes Isone einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Struktur der Gemeinde hat. Neben einzelnen Nachteilen bringt diese Strukturänderung aber nicht zu übersehende Vorteile. So erblickt die Gemeindebehörde gerade in der Schaffung des Schiessplatzes eine Möglichkeit, dem Leben und der Wirtschaft des Tales neuen Auftrieb zu geben und dem Bevölkerungsrückgang Einhalt zu gebieten.

Heute verlassen über 80 Einwohner täglich das Dorf, um ihr Brot auswärts zu verdienen. Die Landwirtschaft ist nicht selbsttragend, die Bevölkerung ist auf weitere Verdienstmöglichkeiten angewiesen.

Durch die vorgesehene Güterzusarnmenlegung in Isone ausserhalb des Schiessplatzgebietes soll der Verlust an landwirtschaftlich genutztem Boden, wenn auch nicht ganz, so doch im Bahmen des Möglichen wettgemacht werden.

4. Wie einleitend erwähnt, sind das Patriziat von Isone und das Consorzio Alto Cassarate die beiden Haupteigentümer des zu erwerbenden Schiessplatzes.

Beide Körperschaften sind Befürworter des Projektes und bereit, ihre Liegenschaften der Schweizerischen Eidgenossenschaft abzutreten. Die Preise sind auf Grund einer Begutachtung durch Fachleute auf dem Verhandlungswege festgelegt worden.

Den Patriziatsbürgern von Isone, die über
kein Weideland verfügen, steht das Eecht zu, ihr Vieh zu bestimmten Zeiten auf dem Patriziatsland zu weiden.

Diese Weiderechte sind in einem Reglement näher umschrieben und festgelegt.

In ähnlicher Weise besitzen die Patriziatsbürger Weiderechte auf den Alpen

143 Crono, Pianscuro und Sorevia, welche bereits Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind.

' Alle diese Weiderechte lasten auf Gebiet, das zum Schiessgelände oder zur Sicherheitszone gehört. Mit der Schaffung des Schiessplatzes Isone wird es unmöglich sein, diese Weiderechte weiter auszuüben. Ihre Ablösung ist Voraussetzung für einen geordneten und zweckmässigen Schiessbetrieb. Soweit indessen der .militärische Dienst- und Schiessbetrieb noch eine Nutzung des Geländes zülässt, soll dies durch Abschluss.von Pachtverträgen ermöglicht und dabei allfälligen Wünschen der Bevölkerung .von Isone Bechnung getragen werden.

, : 1 Die Verhandlungen über die Aufhebung dieser Weiderechte sind noch nicht soweit gediehen, dass bereits ein genauer Entschädigungsbetrag angegeben werden kann. Ein mutmasslicher Betrag von 900 000 Franken dürfte aber hinreichend sein.

' Im Bestreben, die Alpwirtschaft in Isone zu lieben und zu verbessern, wurde in den Jahren 1946 bis 1954 eine Güterzusammenlegung durchgeführt und der neue Besitzesstand auf 31.'Juli 1954 als endgültig erklärt. Insgesamt betragen die Kosten der Güterzusammenlegung rurid 1,2 Millionen Franken. Die Mittel hiezu wurden durch Ausrichtung einer Subvention von 60 Prozent der Schweizerischen ' Eidgenossenschaft sowie durch Beiträge des Kantons Tessin und weiterer beteiligter Kreise, die in einem Konsortium zusammengeschlossen sind, aufgebracht. Die Möglichkeit, den Schiessplatz, so ^zu gestalten, dass das in die Güterzusammenlegung einbezogene Gebiet nicht betroffen wird, ist leider ausgeschlossen. Dieser Umstand, so bedauerlich er auch ist, muss in Kauf genommen werden, zumal sich das; Gelände als Schiessplatz besonders gut eignet und wir angesichts^der außerordentlichen Schwierigkeiten nicht die Auswahl haben, zwischen fruchtbarem und weniger fruchtbarem : Gebiet zu wählen,, sondern dort Schiessplätze schaffen müssen, wo neben der Eignung des; Geländes die Möglichkeit, dazu überhaupt noch vorhanden ist.! Eine Bückzahlung der ; Aufwendungen des Kantons und des oben erwähnten Konsortiums für die1 seinerzeitige ,Güterzusammenlegung ist daher,unumgänglich. Dagegen braucht 'die Subvention, des Bundes gemäss der Praxis des: Eidgenössischen Meliorations: amtes nicht zurückerstattet zu werden.

, , , ; Wir-haben bereits erwähnt, dass die Schaffung des
Schiessplatzes Isone nicht ohne Einfluss auf die wirtschaftliche Struktur der Gemeinde sein wird.

Dies ist verständlich, wenn man bedenkt, dass im Hoheitsgebiet der Gemeinde Isone über 1000 ha Land für den Schiessplatz beansprucht und damit jweitgehend der alp- und landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden müssen.

: Im Bestreben, im Bakmen der militärischen Notwendigkeit die alp- und landwirtschaftlichen Interessen nach 'Möglichkeit zu wahren, ist vorgesehen, ausserhalb des Schiessplatzgebietes in der Gemeinde Isone eine weitere Güterzusammenlegung durchzuführen. Angesichts der Dringlichkeit des Landerwerbs konnten die näheren Einzelheiten mit den in Betracht fallenden Behörden! noch

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nicht abschliessend abgeklärt werden. Auf Grund fachmännischer Schätzungen werden die voraussichtlichen Kosten rund 400 000 Pranken betragen. Durch diese Güterzusammenlegung wird der Verlust des alp- und landwirtschaftlichen Geländes in der Gemeinde Isone zwar nicht ganz wettgemacht, aber doch auf ein erträgliches Mass zurückgeführt.

Von 176 privaten Grundeigentümern sind 148 bereit, ihre Liegenschaften der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu verkaufen. 128 Grundeigentümer mit einer Fläche von rund 185 ha haben ihre Bereitschaft bereits unterschriftlich bestätigt. Mit den verbleibenden privaten Grundeigentümern sind die Verhandlungen noch im Gange. Von erklärten Gegnern des Schiessplatzprojektes müssen innerhalb des vorgesehenen Schiessplatzgebietes rund 58 ha erworben werden, wofür in vollem Umfang Realersatz geboten werden kann.

Es wird demzufolge kein privater Grundeigentümer in seiner Existenz bedroht.

Vielmehr wird die Landwirtschaft aus der vorgesehenen Güterzusammenlegung Nutzen ziehen.

Die Schaffung des Schiessplatzes Isone wird neben den zu erwartenden günstigen Bückwirkungen auf das wirtschaftliche Leben der Gemeinde dieser aber auch beträchtliche zusätzliche Aufgaben bringen. Die Gemeindebehörden verlangen, dass diesem Umstand Rechnung getragen werde, zumal die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde diesen Aufgaben in keiner Weise gewachsen sei. So werde sie unter anderem gezwungen, ihre Strassen auszubauen, Kanalisationen, Wasserleitungen usw. zu erstellen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sei die Gemeinde auf die Leistung einer Inkonvenienzentschädigung durch den Bund angewiesen.

Das Begehren der Gemeinde muss als berechtigt angesehen werden, weshalb Unterhandlungen über eine angemessene Entschädigung geführt wurden.

Sie haben auf der Basis einer einmaligen Inkonvenienzentschädigung von 1,3 Millionen Franken zu einer Einigung geführt. Dieser Betrag kann unseres Erachtens verantwortet werden.

5. Auf dem vorgesehenen Schiessplatz müssen sodann Einrichtungen für die Unterkunft, Verpflegung und Ausbildung der Truppe geschaffen werden.

Weder in Isone selbst, noch in der nächsten Umgebung, mit Ausnahme des gemieteten Kasernementes Tesserete, befinden sich geeignete Truppenunterkünfte. Die Schaffung eines Ausbildungslagers in der Grosse für mindestens l Bataillon muss daher
ins Auge gefasst werden. Ferner wird es nötig sein, zur besseren Erschliessung des Schiessplatzgeländes Verbesserungen am bestehenden Strassennetz vorzunehmen. Es ist nicht möglich, heute schon verlässliche Angaben über diesen Ausbau des Schiessplatzes zu machen. Es ist aber auch nicht anhängig zuzuwarten, bis sie vorliegen,- wenn nicht das ganze wichtige Projekt in Frage gestellt werden soll. Es gilt vielmehr, den Landerwerb ohne Verzug durchzuführen. Die für den Ausbau des Schiessplatzes erforderlichen Mittel werden Gegenstand einer späteren Vorlage bilden.

145 6. Der voraussichtliche Kostenaufwand beträgt: . Franken a. Landerwerb für rund 1291 Hektaren 10 100 000 b. Ablösung von Weiderechten 900 000 c. Rückzahlung von Subventionen für die seinerzeitige Güterzusammenlegung, rurid 500 000 d. Beitrag für die neue Güterzusarmnenlegung , 400000 e. Inkonvenienzentschädigung an die Gemeinde Isone l 300 000 /. Unvorhergesehenes, Eechtskosten.

l 300 000 zusammen

14 500 000

V. Zusammenfassung Der für den Erwerb und den Ausbau der :in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Waffen- und Schiessplätze erforderliche Gesamtkredit berechnet Sich wie folgt :

Franken

a. Bauten und Anlagen für den Panzerwaffenplatz Ajoie . . . .

b. Landerwerb für den Geniewaffenplatz Bremgarten AG und teilweiser Ausbau c. Landerwerb zur Schaffung eines Schiessplatzes in Isone Tl. .

87 640 000 6030000 14 500 000

Total 108 170 000 Der nachgesuchte Gesamtkredit von 108 170 000 Franken soll entsprechend den in der Botschaft dargelegten Vorhaben in einzelne, verbindliche Objektkredite aufgeteilt werden.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen haben wir die Ehre, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Bewilligung eines Gesamtkredites für den Erwerb und den Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen von 108 170 000 Franken zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 14. Juli 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : .

Wahlen Der Bundeskanzler : Ch. Oser

146

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. Juli 1961, beschliesst:

Art. l Die mit Botschaft vom 14. Juli 1961 vorgelegten Bauvorhaben und Landerwerbsbegehren werden genehmigt und hiefür folgende Objektkredite bewilligt: Tranken

a. Bauten und Anlagen für den Panzerwaffenplatz Ajoie . . . .

&. Landerwerb für den Geniewaffenplatz Bremgarten (AG) und teilweiser Ausbau '.

c. Landerwerb zur Schaffung eines Schiessplatzes in Isone . . .

87 640 000 6 030 000 14 500 000

Total 108 170 000 Art. 2 Der Bundesrat ist befugt, im Eahmen des Gesamtkredites zwischen den einzelnen Objektkrediten geringfügige Verschiebungen vorzunehmen.

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über Erwerb und Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen (Vom 14. Juli 1961)

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1961

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29

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8269

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20.07.1961

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