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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über Beiträge an die Schweizerische Landesausstellung 1964 (Vom 22. September 1961)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen eine Botschaft samt Entwurf eines Bundesbeschlusses über Beiträge an die Schweizerische Landesausstellung, die 1964 in Lausanne stattfindet, zu unterbreiten.

I. Einleitung .Bisher fanden fünf schweizerische Landesausstellungen statt, nämlich 1857 in Bern, 1883 in Zürich, 1896 in Genf, 1914 in Bern und 1939 in Zürich.

Die Ausstellung von 1914, welche von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung zeugte, fiel unerwartet mit dem Ende einer langdauernden friedlichen Epoche zusammen. Dagegen lag der Landesausstellung von 1939 zum vorneherein die Idee der schweizerischen Selbstbehauptung zugrunde. Sie fand im ganzen Lande einen starken Widerhall. In jener Zeit erholte sich die Wirtschaft allmählich von den Wirkungen einer jahrelangen schweren Krise. Vor allem aber lastete damals die politische Unsicherheit als schwerer Druck auf Volk und Behörden. Es ist für alle Zeitgenossen unvergesslich, in welchem Masse die Landesausstellung dazu beitrug, den Widerstandswillen zu stärken und uns Sinn und Sendung der Schweiz klar und eindrücklich zu machen.

Es erscheint angezeigt, dass man sich 25 Jahre später wiederum Bechenschaft ablegt über das, was bei uns inzwischen erstrebt und erreicht worden ist.

Die Ausgangslage ist anders als 1939. Die wirtschaftliche .Expansion und die moderne Lebensgestaltung werfen neue Fragen auf. Ferner stellen uns die internationalen Entwicklungen vor eine veränderte Situation. Eine Landesausstellung bietet den Anlass, Rückschau zu halten, das Geleistete zu würdigen, neue Bestrebungen aufzuzeigen und sich Eechenschaft über den eigenen Standort abzulegen.

621 Als einzige eidgenössische Manifestation, die einen Überblick über das gesamte schweizerische Leben und Schaffen vermittelt, verdient die Landesausstellung alle Unterstützung durch die einzelnen Bürger, durch private Organisationen und durch den Staat. Es gehört zur Eigenart dieser Veranstaltung, dass sie nicht vom Bunde organisiert wird, sondern aus dem freien Zusammenwirken des Ausstellungsortes, des betreffenden Kantons, der Bundesbehörden und aller Kreise des Volkes erwächst. Traditionsgemäss bestimmt'der Bundesrat den Ort der Ausstellung, wogegen die Gestaltung den Organisatoren freigestellt ist.

Die Landesausstellung ist keine Messe und kann daher nicht mit einem .greifbaren wirtschaftlichen, Erfolg rechnen. Sie erfordert von den Ausstellern finanzielle Leistungen, die ikeinen unmittelbaren Ertrag abwerfen. Deshalb ist es gegeben, dass auch die öffentliche Hand zur Finanzierung beiträgt, um Aufwendungen zu bestreiten, i die den Privaten nicht zumutbar sind, und um finanzielle Eisiken, die mit jeder solchen Veranstaltung verbunden sind, su decken. Dies entspricht einer seit dem letzten Jahrhundert geübten Praxis. Wir werden uns nach einem Überblick über die bisherigen Vorarbeiten (II) und die geplante Finanzierung (III) näher zu den Leistungen des Bundes äussern (IV).

Am ,19.März 1956 haben wir als Ort der nächsten Landesausstellung die Stadt Lausanne bestimmt, die sich neben Bern und Genf um die Durchführung beworben: hatte. Nachdem die beiden vorhergehenden Ausstellungen in der deutschen Schweiz stattgefunden hatten (Bern und Zürich), erschien es : am Platze, die welsche Schweiz zum Zuge kommen zu lassen. Die Stadt Lausanne, welche sich in den letzten Jahrzehnten stark entwickelt1 hat, stellt am See ein sehr schön gelegenes Ausstellungsgelände zu Verfügung. Es darf gesagt werden, dass der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne alles daran setzen, um .der Ausstellung einen schönen und würdigen Eahmen zu verleihen.

II. Programm der Landesausstellung und bisherige Vorarbeiten Die Vorarbeiten für die Ausstellung reichen bis ins Jahr 1956 zurück. Sie wurden von den kantonalen und kommunalen Behörden an, die Hand genommen.

Am, 12.Februar 1958 trat die Grosse Kommission (Haute Commission) erstmals zusammen, worauf sich unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Despland ein Organisationskomitee in
der Eechtsforna des Vereins, konstituierte.i In der Folge sind eine ganze Eeihe weiterer Ausschüsse eingesetzt worden. ,Der Bund ist in der Grossen Kommission, die vom Chef des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements präsidiert, wird, im Organisationskomittee und im Finanzausschuss vertreten.

Beginn und Ende der Ausstellung wurden auf den 30. April und 25. Oktober 1964 festgelegt. Das Programm ist in den Grundzügen von der Grossen Kommission genehmigt worden. Es steht unter dem Motto: «Für die .Schweiz von morgen: Erkennen und Schaffen». Ein allgemeiner Teil soll die geistigen Grundlagen aufzeigen (Geschichte: Selbstbildnis;:Unsere Überzeugung).

622 Der spezielle Teil, der eine weitaus grössere Fläche beansprucht, wird die wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, wobei aber über das rein Materielle hinaus die gesellschaftlichen und kulturellen Aspekte des wirtschaftlichen Lebens hervorgehoben werden sollen. Im einzelnen sind folgende Unterabteilungen vorgesehen: Lebenskunst; Industrie und Gewerbe; Boden, Wald und Wässer; Waren und Werte; Verkehr. Der Appell der Ausstellungsleitung an schweizerische Organisationen aller Art hat gute Aufnahme gefunden. Über 600 Verbände haben den Wunsch geäussert, an der Ausstellung teilzunehmen, darunter alle bedeutenden kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und sportlichen Vereinigungen. , Die Landesausstellung von 1939, war zum Unterschied von ihren Vorgängerinnen, eine thematische Schau. Auch diesmal soll die Ausstellung betont thematischen Charakter tragen. Die Ausstellungsleitung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass auch der spezielle Teil konsequent thematisch gestaltet wird.

Jeder Sektor soll unter einer allgemeinen Idee stehen. Die Ausstellungsobjekte werden im Hinblick auf ihre Funktion und nicht unbedingt nach Produktionszweigen den verschiedenen Sektoren zugeteilt. Es gilt, eine Anordnung zu treffen, die den Erwartungen der Besucher am besten entspricht. In architektonischer Hinsicht will man vom System der getrennten Einzelpavillons abrücken und statt dessen die einzelnen Pavillons eines, Sektors auch baulich aneinanderfügen und in ein grösseres Ganzes einordnen (sog. système multicellulaire). Die Tiefbauarbeiten sind bereits im Gange; von Mitte 1962 bis Mitte 1963 sollen die Hochbauarbeiten ausgeführt werden, worauf bis April 1964 die Einrichtungsarbeiten folgen.

Über das Areal und die überbauten Flächen der Ausstellung von 1939 und 1964 geben die folgenden Zahlen Auskunft.

Gesamtes Areal Überbaute Fläche Eigentliche Ausstellungsfläche mit Obergeschossen

1939

1964

312 800 m2 127 600 m2 116 700 m2 158 400 m2

550 000 m2 150 000 m2 94 000 m2 --

Die Leitung ist bestrebt, die Ausstellung auf das Wesentliche zu beschränken, damit der Besucher nicht überanstrengt und überfordert wird. Dieses Bestreben kann nur.unterstützt werden und liegt auch im Interesse der Aussteller, da die Gefahr besteht, dass weitläufige und stark detaillierte Darstellungen überhaupt nicht richtig beachtet würden.

III. Finanzierung der Landesausstellung Eine Landesausstellung kostet infolge ihrer räumlichen und zeitlichen Ausdehnung und ihrer Gestaltung naturgemäss mehr als jede andere schweizerische Ausstellung. So betrugen 1914 die Aufwendungen 12,3 Millionen Franken und 1939, bei erheblich gestiegenen Preisen und Löhnen, 28,9 Millionen Franken.

Für 1964 werden die Ausgäben auf 87,4 Millionen Franken veranschlagt, also



:

,

'

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auf das Dreifache der ,,Aufwendungen für. die Ausstellung von 1939. Zum vorneherein haften, den Berechnungen für ein derart grosses, jahrelange Vorbereitung beanspruchendes Unternehmen beträchtliche Unsicherheiten an. Wir verweisen auf die nachstehende Übersicht.

,; ·, ·' ;

., , ,

Zürich 1939 Lausanne 1964 Voranschlag Schlußrechnung Voranschlag 'Millionen Franken Millionen Franken Millionen Franken

Ausgaben . . . . ·;. \ '.'

Defizit der allgemeinen Äusstellungsrechnung, durch die Öffentliche Hand zu decken ·'.''.

Einnahmenüberschuss (nach teilweiser Rückerstattung der' Subventionen)

25,0

28,9

5,6

--

· --·

3,1

' '

87,4, 17,4 · --

;Trotz der Mobilmachung der Armee schloss die Ausstellung von 19S9 finanziell günstig ab. Auch bei voller Bückerstattung der allgemeinen Subventionen wäre noch ein Beinertrag übrig geblieben. Je nach den Umständen ist es durchaus möglich, dass auch die Ausstellung von 1964 ohne Defizit oder sogar mit einem Einnahmenüberschuss abschliesst. Die Vorsicht gebietet jedoch; von einer weniger günstigen Annahme auszugehen. So gelangt die Ausstellurigsleitüng zu einem Budgetdefizit von 17 Millionen Franken, das nach ihrem Vorschlag durch die öffentliche Hand gedeckt werden soll Verglichen mit der Landesausstellung von 1939 ergibt sich ein Anstieg der Aufwendungen auf das Dreifache, der über die Erhöhung der Löhne und Preise-- um das Zweieinhalbfache -- hinausgeht. Entsprechend der voraussichtlich grösseren Besucherzahl sind vermehrte Einrichtungen und eine grössere Fläche erforderlich, es muss zusätzlicher Parkraum geschaffen werden, und die Bauten kommen angesichts der heutigen Ansprüche an den Bau und die Einrichtung von Ausstellungen teurer zu stehen. Ferner war es mit Bücksicht auf die angespannte : Beschäftigungslage gegeben, mit den Vorbereitungen : frühzeitig zu beginnen. Diese Faktoren bewirken, dass die Ausstellung von 1964 Verhältnismässig höhere Kosten verursacht als jene von 1939.

Selbstverständlich soll ' aber alles unternommen werden, um übersetzte Ausgaben -zu ;vermeiden.; Besonderes Augenmerk verdient der, Bauaufwand.

Eine Expertengruppe wird die geplante Bauweise und die Preisansätze überprüfen, doch wird es kaum möglich sein, die Aufwendungen erheblich zu senken.

Die Einnahmen können nur grob geschätzt werden, vor allem weil der Erlös aus denEintritten nicht zum voraus näher bestimmbar ist. Der Beinerlös der Lotterie wird auf 8 Millionen Franken oder, ein Elftel der Einnahmen gqmäss Budget geschätzt, während sich 1939 der Beinertrag aus de,r Lotterie, auf 4,9 Millionen Franken belief und gemäss Budget sogar mehr als einen Fünftel :der Einnahmen .ausmachte. Im Jahre 1939 konnte die Ausstellungslotterie mit der Schaffung der Interkantonalen Landeslotterie in vorteilhafter Weise verbunden werden. Heute fehlt es an einem günstigen Anlass dieser Art, und die

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bestehenden Lotterien wollen ihre Erträge vor allem gemäss der bisherigen Zwecksetzung verwenden. Die Landesausstellung stellt sich somit in diesem Punkte schlechter als die Ausstellung von 1939.

Die Aussteller entrichten einen namhaften Beitrag an die Eohbaukosten und bestreiten zudem auf ihre eigene Rechnung die Kosten der Inneneinrichtung, der graphischen Gestaltung und des Ausstellungsgutes ihrer Sektoren. Ihre Leistungen, die nur zum Teil aus dem Ausstellungsbudget hervorgehen, werden sich auf etwa 50 Millionen Franken belaufen. Sie sind sehr bedeutend, besonders wenn man bedenkt, dass keine kommerzielle Propaganda zugelassen wird.

Im folgenden geben wir eine Übersicht über die Hauptposten der Ausgaben und Einnahmen gemäss Budget.

Ausgaben

Millionen Franken

Allgemeine Verwaltung (Personal, Büro, Zinsen, Versicherungen) . .

Betriebsaufwand für die Ausstellung; besondere Veranstaltungen . . .

Werbung Bau - Tiefbau - Hochbau . . . . . . . . 39,6 abzüglich Beiträge der Aussteller 12,2 - Planung und Einrichtung . . . .

Bückerstattung von Darlehen . . .

Verschiedenes, Unvorhergesehenes .

13,1 11,3 4,5, 15,3 27,4 5,8 6,0 4,0 87,4

Einnahmen

Millionen Franken

Pachterträge (Restaurants usw.)

17,0 Eintritte 39,4 , ' Beinerlös Lotterie. . 8,0 Darlehen 6,0 Leistungen der öffentheben Hand . . . 17,0

87,4

Die Kosten des Tiefbaues betragen in Wirklichkeit 21 Millionen Franken, wovon aber 6 Millionen auf Bechnung der Stadt Lausanne und der Autobahn Genf-Lausanne gehen, weil es sich in diesem Ausmass um Anlagen von dauerndem Werte handelt. Der Aufwand für Planung und Einrichtung bezieht sich lediglich auf den allgemeinen Teil der Ausstellung und allenfalls auf einleitende Darstellungen in den einzlenen Sektoren. Ob und in welchem Ausmass der ungedeckte Betrag von 6 Millionen Franken durch ein öffentliches Anleihen aufgebracht werden soll, steht noch nicht fest.

Tm Budget sind verschiedene Positionen bereits netto berechnet worden, indem man voraussichtliche Einnahmen zum vorneherein in Abzug gebracht hat. Würde man diese Ausgaben brutto berechnen und ausserdem die Eigenleistungen der Aussteller einbeziehen, so ergäbe sich ein Betrag von 150 bis 160 Millionen Franken. Diese Summe mag beträchtlich erscheinen, macht aber weniger als 5 Promille des Volkseinkommens eines einzigen Jahres aus, was für eine nur jedes Vierteljahrhundert stattfindende Ausstellung vertretbar sein dürfte.

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IV. Bundesbeiträge 1. Übersicht

\

, Dass der Bund finanzielle Leistungen erbringt, versteht sich bei einer solch aussergewöhnlichen nationalen Manifestation von selbst. Zwar müssen in erster Linie die privaten Aussteller und die Besucher/mithin die einzelnen Bürgerund ihre Organisationen, die Ausstellung finanzieren. Der Bund soll aber ein allfälliges Defizit decken helfen und für besondere Verhältnisse einen Beitrag leisten, der den Privaten nicht zugemutet werden kann. Die Bundesleistung setzt selbstverständlich voraus, dass auch der, Kanton Waadt und die Stadt Lausanne namhafte Beiträge aufbringen. Diese Grundsätze waren schon für frühere Landesausstellungen massgebend. Der Landesausstellung in Zürich wurden mit Bundesbeschluss vom 27. Oktober 1937 (AS 1937, 866) 3,89 Millionen Franken und eine Beteiligung am Garäntiekapital von 600 000 Franken zugesichert (Botschaft vom 18. Juni 1937, BB11937 II 217). Als die Mittel nicht ausreichten, bewilligte der Bund nachträglich noch 800 000 Franken aus Arbeitsbeschaffungskrediten; dagegen erreichte der Beitrag für Tierprämiierungen zufolge des Kriegsausbruches nicht das vorgesehene Ausmass. Nach Eückerstattung eines Anteiles aus dem Reinertrag blieb der Bund schliesslich noch mit 2,9 Millionen Franken belastet. Jedoch richtete er im Zusammenhang mit der Landesausstellung ausserdem zwei Millionen Franken an den Bau des Kongresshauses aus. . i .

, Die Ausstellungsleitung hat dem Bundesrat zwei Gesuche eingereicht und um die folgenden Bundesleistungen ersucht. Wir fügen auch die Beiträge, die von ! ändern, Gemeinwesen erwartet werden, und einige Vergleichszahlen der Landesausstellung von 1939 bei.

, Bund Kant.Waadt Stadt Lausanne Andere Gesamtbetrag in Millionen Franken

Deckung des Budgetdefizites . 10,0 Defizitgarantie für zusätzliche3 7,5 Defizit . . .

Landwirtschaftsausstellung . . 3,0 Werbeaktion im Ausland . . · 2 > 5 Total der Leistungen

23,0

2,5

2,5 .

2,5 -- :

' 5,0

2,5 -- '

2,0, 1

· · ·

' 5,0

17,0 ·

--

12,5

--' ' --··;

3,0 2,5'

2,0

35,0

Vergleichszahlen der Landesausstellung in Zürich 1939 , Ausbezahlte Beiträge Garantiekapital

. . . . 4,5 0,6

1,2 0,3

;

1,2 0,3

0,2 0,8

7,1 .2.0

Zu den Beiträgen kommen Auslagen für die Beteiligung von Bundesstellen in verschiedenen Sektoren, so dass, wenn man auf das Beitragsgesuch abstellt, die gesamten Aufwendungen des Bundes im Maximum gegen 30 Millionen Franken betragen würden. Sofern nicht eine schwere Krise oder eine politische

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:

Katastrophe hereinbricht, würde die zusätzliche Defizitgarantie von 7,5 Millionen Franken kaum beansprucht. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Betrag zur Deckung des Budgetclefizites zum Teil wenigstens zurückerstattet werden könnte. Unter günstigen oder mindestens normalen Verhältnissen hätte der Bund gemäss dem Beitragsgesuch zwischen 9 und 15,5 Millionen zu leisten, die Beteiligung der Bundesverwaltung als Aussteller nicht eingerechnet.

Der Vergleich mit der Landesausstellung von 1939 zeigt, dass diesmal eine verhältnismässig höhere Bundesleistung anbegehrt wird, wogegen sich die Leistungen der ändern Subvenienten insgesamt ungefähr im letztmaligen Hahmen halten. Dies rührt davon her, dass der Bund nach dem Gesuch mit der zusätzlichen Defizitgarantie und dem Beitrag an die Landwirtschaftsausstellung stärker belastet würde. Freilich ist beim Vergleich mit der Landesausstellung von 1939 billigerweise auch der Beitrag an den Bau des Kongresshauses zu berücksichtigen. Aber auch dann noch überschreiten die für die Landesausstellung 1964 anbegehrten Leistungen, gemessen am Budget, insgesamt den Eahmen dessen, was der Ausstellung von 1939 bewilligt wurde. Es muss daher für jeden einzelnen Beitrag sorgfältig geprüft werden, ob er im beantragten Ausmass unerlässlich sei.

Die Lausanner Region hat zweifellos geschäftliche Vorteile aus der Landesausstellung, was bei der Bemessung der kantonalen und städtischen Beiträge gebührend zu berücksichtigen ist. Anderseits wird mit einem gewissen Eecht geltend gemacht, dass diesen Vorteilen auch Nachteile gegenüberstehen, wie die starke Beanspruchung des Arbeitsmarktes und der öffentlichen Dienste sowie der beschleunigte Strassenbau. Die für Kanton und Stadt, vorgeschlagenen Beiträge dürften unter Vorbehalt der näheren Regelung der Defizitdeckung angemessen sein.

2. Garantie zur Deckung des Budgetdefizites Das Budgetdefizit von 17 Millionen Franken sollte entsprechend dem Beitragsbegehren durch die öffentliche Hand gedeckt werden. Es wird vor allem dadurch verursacht, dass an den Aufwand für den allgemeinen Teil der Ausstellung (12 Millionen Franken) und für besondere Veranstaltungen die Aussteller begreiflicherweise nichts beitragen. Eine namhafte Beteiligung des Bundes ist gerechtfertigt, da der allgemeine Teil der Ausstellung von besonderem nationalem
Interesse ist. Der Betrag von 10 Millionen Franken mag hoch erscheinen, entspricht aber ungefähr den allgemeinen Subventionen für die Landesausstellung 1939. Wir beantragen Ihnen, dem Gesuch stattzugeben und 10 Millionen vorzusehen.

Die Ausstellungsleitung möchte diese Leistung, die dem Ausgleich des Budgets dient, in Form eines eigentlichen Beitrages erhalten. Doch würde er im Falle eines Beingewinnes bis zu zwei Dritteln zurückerstattet, während ein verbleibender Beinertrag in einen Fonds für eine künftige Landesausstellung gelegt werden soll. Wir sind jedoch der Auffassung, dass für die Defizitdeckung eine Garantie, die erst beim Eintritt eines Defizites endgültig geleistet wird,

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diei angemessene Lösung darstellt. Im übrigen können auf Rechnung der Garantie Vorschüsse ausbezahlt werden, die erst aus einem allfälligen Reinertrag zurückerstattet werden müssteil.

; Dem Wesen der Defizitgarantie entspricht die volle Rückerstattimg der Vorschüsse aus einem Reinertrag. Ein Fonds für künftige Landesausstellungen ist nicht nötig, da ! der Bund die kommenden Ausstellungen zweifellos auch ohne eine solche Reserve finanziell wird unterstützen'können. Diese Regelung erscheint uns durchaus ,,billig, wenn man in Betracht zieht, dass der Bund anderseits in sehr weitgehendem Masse bereit ist, für finanzielle Risiken einzustehen.

Der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne,.können für ihre .Leistungen ebenfalls eine, blosse Defizitgarantie vorsehen. Da sie aber nur je 2.5 Millionen Franken leisten und damit im Ärerhältnis zum Bund weniger belastet werden als Kanton und Stadt Zürich für die Ausstellung von 1939, ist es zumutbar, dass die Risikoverteilung,zugunsten des Bundes differenziert wird. Der Bund hat vor , allem für die Deckung hoher, durch widrige Umstände verursachte Fehlbeträge einzustehen, wogegen Kanton und Stadt bei geringeren Defiziten einen grösseren Anteil übernehmen sollten, da die Ausstellung auch dann hoch als. erfolgreich zu betrachten ist. Wir schlagen deshalb .vor, die Leistung des Bundes in dem Sinne zu stafferà, dass der Bund auf einem Defizitbetrag bis zu 8 Millionen Franken 40 Prozent und auf einem darüber hinausgehenden Betrag (bis zu 17 Millionen) 75 Prozent sowie den Restbetrag von 50 000 Franken übernimmt. Am Höchstbetrag seiner Verpflichtung von 10 Millionen würde dadurch nichts geändert. Im umgekehrten Verhältnis sollen die Leistungen vpn Kanton und Stadt sowie von weiteren Subvenienten abgestuft werden. Danach hätte der Bund z.B. bei einem; Defizit von 5 Millionen einen Betrag von 2 Millionen Franken zu leisten, bei einem solchen von 12 Millionen dagegen 6,2 Millionen Franken.

, , ; ', : Artikel l des Beschlussesentwurfs trifft eine Regelung im ;Sinne der vorstehenden Ausführungen.| Er gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Ahlass.

: 3. Garantie zur Deok'ung eines zusätzlichen Defiziten , Eine zusätzliche Defizitgarantie ist nötig für den Fall, dass; aus unvorhersehbaren Gründen wie wirtschaftlicher Dépression oder internationalen Verwicklungen ein finanzieller
Misserfolg, eintritt und ein Defizit von mehr als 17 Millionen Franken verursacht. Das Ausmass solcher Risiken kann nicht zum voraus ' abgeschätzt werden, doch glauben wir, dass ein Betrag von 12,5 Millionen Franken ausreichen sollte. Davon hätten der Bund 7,5 Millionen sowie Kanton und Stadt je 2,5 Millionen zu übernehmen. Der Vorschlag erscheint uns angemessen. Wie^wir bereits ausführten, ist es vorwiegend Aufgabe, ;des Bundes, Fehlbeträge infolge unerwarteter Risiken decken zu helfen.

Der Beschlussesentwurf sieht in Artikel 2 vor, dass der Bundesrat nötigenfalls die Garantie von 10 Millionen Franken gemäss Artikel l zur Deckung eines zusätzlichen Defizites um den Betrag von 7,5 Millionen erhöhen kann. Der Fehl-

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betrag muss auf Gründe zurückgehen, welche nicht voraussehbar sind, mit.

anderen Worten, für welche die Ausstellungsleitung nicht verantwortlich gemacht werden kann, insbesondere Einnahmenausfälle.

4. Beitrag an die Landwirtschaftsausstellung Nach Artikel 39 des Landwirtschaftsgesetzes unterstützt der Bund allgemeine schweizerische landwirtschaftliche Ausstellungen, die nicht öfters als von sechs zu sechs Jahren stattfinden. Der Sektor Boden, Wasser und Wald der Landesausstellung ist als Ausstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen.

Die letzte Landwirtschaftsausstellung fand 1954 in Luzern statt. Im Hinblick auf die Landesausstellung verzichtet die Landwirtschaft darauf, jetzt eine besondere Ausstellung durchzuführen. Die Kosten der Landwirtschaftsausstellung von rund 10 Millionen Franken sollen gemäss dem Beitragsbegehren zu 4 Millionen von den Ausstellern, worunter sich auch Bundesstellen befinden, und den landwirtschaftlichen Organisationen, zu 8 Millionen von der Landesausstellung und zu 3 Millionen vom Bund gedeckt werden, wozu noch ein Beitrag von 500 000 Franken an die Kosten .der Tierprämiierungen kommt.

Der nachgesuchte Bundesbeitrag ist nach unserem Dafürhalten zu hoch angesetzt. Er beträgt ohne die Subventionen für Tierprämiierungen mehr als das Zwölffache des Beitrages von 1939 und das Fünfzehnfache des Beitrages für die Landwirtschaftsausstellung 1954, welch letztere allerdings mehr messeartig aufgemacht war und deshalb mit namhaften Zuschüssen der Aussteller rechnen konnte. Es muss anerkannt werden, dass die Landwirtschaftsausstellung besonderes Gewicht auf die Darstellung der Produktivitätssteigerung und des Dienstes am Verbraucher legen will, und dass für diese und andere Darstellungen von allgemeinem Interesse finanzkräftige Aussteller weitgehend fehlen.

Gleichwohl sollte der Beitrag wenigstens-auf zwei Millionen herabgesetzt werden, womit er i-min er noch das Achtfache des Beitrages von 1939 ausmachen würde.

Wir erachten es als zumutbar, dass die landwirtschaftlichen Organisationen etwas höhere Leistungen erbringen. Im übrigen wäre zu prüfen, ob nicht die Fläche der Landwirtschaftsausstellung, die mit 20 000 m2 rund einen Viertel der Fläche des speziellen Teiles beansprucht, beispielsweise auf 18 000 m2 begrenzt werden könnte, Die Wirkung der Landwirtschaftsausstellung würde
dadurch kaum beeinträchtigt.

Der Beitrag von zwei Millionen Franken geht an den Bau und die Einrichtung der Landwirtschaftsausstellung. Er muss à fonds perdu ausgerichtet werden. Die Auszahlung erfolgt etappenweise nach Massgabe des Finanzbedarfes (vgl. Art.4 des Beschlussesentwurfs). Der besondere Beitrag an die Tierprämiierungen von 500 000 Franken entspricht Artikel 39 des Landwirtschaftsgesetzes und wird in Artikel 4 des Entwurfes ebenfalls aufgeführt. '

.

·

,

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5. Werbung für die Schweiz im Ausland Die Landesausstellung dürfte eine sehr hohe Besucherzahl aufweisen. Dies setzt immerhin voraus, d'ass für die Ausstellung intensiv geworben wird. Das Ausstellungsbudget sieht für Propaganda im In- und Ausland einen Betrag von 4,5 Millionen Franken vor. Darüber hinaus soll nach dem Beitragsbegehren die Landesausstellung zum Anlass genommen werden, eine allgemeine Werbung für die Schweiz im Ausland zu entfalten^ wie dies 1939 der Fall war. Der Aufwand hiefür von 2,5 Millionen Franken soll vollumfänglich durch den'Bund bestritten werden. Nach unserem Dafürhalten drängt sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine solche Aktion nicht auf. Wir stehen, vor einer völlig anderen Situation als 1939. Die industrielle und touristische Propaganda, die der Bund mit Beiträgen an die Zentrale für Handelsförderung und an die Verkehrszentrale fördert, ist in vollem Gange und zeitigt vermutlieh bessere Ergebnisse als eine einzelne Aktion. In Zeiten der Hochkonjunktur darf übrigens erwartet werden, dass vorab die Privaten nahmhafte Beträge für die wirtschaftliche Propaganda aufbringen.

Allerdings denkt die Ausstellungsleitung an eine allgemeine Werbung, die auch politisch-kulturelle Aspekte einschliesst. Wir wissen dieses Bestreben durchaus zu würdigen, erachten indessen die Landesausstellung selber als das beste Werbemittel. Sollte es sich erweisen, dass ihre Propagandakredit zu knapp bemessen ist, so wäre eher hier eine Erhöhung zu erwägen.

' 6. Vorschusszahlungen Auch wenn die Ausstellung finanziell gut abschliessen sollte, bedarf sie bis zur Eröffnung zunächst finanzieller Mittel von etwa 60 Millionen Franken. Sie können nur zu einem kleinen Teil aus Leistungen der Aussteller bestritten werden, weshalb die Ausstellung auf Darlehen sowie vor allein auch auf Vorschüsse der öffentlichen Hand angewiesen ist. Dabei ist es allerdings, entgegen dem Begehren der Ausstellungsleitung, nicht möglich, auch auf der zusätzlichen Defizitgarantie, die lediglich für aussergewöhnliche Verhältnisse berechnet ist, einen Vorschuss zu gewähren.

Die Ausstellungsleituhg will, abgesehen von kurzfristigen Krediten, die Darlehensaufnahme nach Möglichkeit beschränken, vor allem, um die;,Zins-, kosten niedrig zu halten, was ohne Zweifel zu begrüssen ist.

7. Beteiligung der Bundesverwaltung Eine
Eeihe von Bundesstellen wird sich an der Ausstellung beteiligen. Über die Beteiligung wird im einzelnen der Bundesrat entscheiden. Wir nehmen an, dass ein Betrag von 5 Millionen ausreichen sollte, können-jedoch die erforderlichen Mittel zur Zeit noch nicht näher bestimmen. Es ist uns deshalb nicht möglich, heute schon einen Antrag zu stellen. Gleich wie für die Ausstellung von 1939 möchten wir Ihnen die Kredit begehren im Wege des Voranschlages unter-

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breiten. Selbstverständlich hat es die Meinung, dass der Bund nur soweit selber teilnimmt, als es die thematische Darstellung unbedingt erfordert.

Die Armee wird einerseits an der Ausstellung vertreten sein, anderseits in den Gebäuden des Comptoir Suisse eine Waffenschau zeigen. Diese Aufteilung ist, angezeigt, weil die Waffenschau eine Veranstaltung besonderer Art ist. Eine erhebliche Fläche werden ferner die Post-, Telegraphen- und Telephonbetriebe beanspruchen. Über die Beteiligung der Bundesbahnen, die ebenfalls beträchtlich sein wird, entscheidet deren Verwaltungsrat, unter Vorbehalt der Genehmigung des Voranschlages durch die eidgenössischen Eäte.

Zusammenfassend schlagen wir Ihnen vor, folgende Leistungen vorzusehen : a. eine Garantie von 10 Millionen Franken zur teilweisen Deckung des Budgetdef izites ; b. eine Garantie von 7,5 Millionen Franken zur teilweisen Deckung eines über 17 Millionen Franken hinausgehenden Defizites; o. einen Beitrag von 2 Millionen Franken an die Landwirtschaftsausstellung sowie einen Beitrag von höchstens 500 000 Franken an die Kosten der Tierprämiierungen.

Abgesehen von der zusätzlichen Defizitgarantie, die nur für aussergewöhnliche Verhältnisse gedacht ist, würden sich die Leistungen des Bundes -auf mindestens 2,5 Millionen und auf höchstens 12,5 Millionen Franken belaufen.

Diese Belastung ist angesichts der Ziele und der Bedeutung der Landesausstellung tragbar. Wir beantragen Ihnen deshalb Annahme des beiliegenden Beschlussesentwurfs.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. September 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Wahlen 5891

Der Bundeskanzler: Ch.Oser

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