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No 38
Bundesblatt
113. Jahrgang
Bern, den 21. September 1961
Band II
Erscheint wocheiMwh.
Preis SO Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzilglicJi Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einr&dcungsgebuhr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an Stämpfli & Cie. in Bern
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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung uber den Erwerb der Liegenschaft Taubenstrasse 18 in Bern '
(Vom 12. September 1961)
:
Herr President!
'· : Hochgeehrte Herren!
Wir haben die'Bhre, Hmen ein Kreditbegehren ftir den Erwerb deg Grundstiiokes Taubenstrasse 18 in Bern, zu unterbreiten.
I.
In versohiedenen Botschaften liber Liegenschaftskaufe der letzten Jahre, haben wir darauf Mngewiesen, dass die Unterkunftsverhaltnisse zahlreicher Abteilungen der Bundeszentralverwaltung in Bern sehr zu wiinschen iibrig lassen. Die bestehende Raumnot ist einer geprdneten und rationellen Verwaltungstatigkeit abtraglioh. Anlasslich des Erwerbs von Bauparzellen im Marzili, Bern, sohatzten die Direktion der eidgenossischen Bauten und die Zentralstelle flir Organisationsfragen die fehlende Nutzflache ftir Arbeitsraume und Archive auf rund 60 000 m2. Es wurde festgestellt, dass durch die drei im Bau befindlichen Gebaude Mattenhof, Amthausgasse und Papiermtihlestrasse rund 14 000 nl2 Raume zur Verfiigung gestellt werden, so dass noch viel zu tun bleibe.
Der Bund werde das verbleibende Areal an der Papierrmihlestrasse teilweise selbst ausbauen, teilweise gegen Besitzungen der Stadt im Zentrum abtauschen konnen. Infolge der Beibehaltnng der Kavallerie ist jedoch das Areal vorlaufig nicht verfiigbar. Deshalb muss die Raumsituation der Bundesverwaltung naeh wie vor als ausserst knapp, ja prekar bezeiphnet werden.
II.
Durch Hiren Beschluss vom 27. Juni 1960 sind die bundeseigenen Liegenschaften an der Briickenstrasse von 7143 auf 9438 m2 erweitert worden.. Die Bundesblatt. 113.Jahrg. Bd.II.
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vorliegende Botschaft hat eine weitere Arrondierung dieses Grundstückes durch den Ankauf der Liegenschaft Taubenstrasse 18, im Halte von 10 284 m2 zum Ziel, wie dies die beiliegende Planskizze zeigt. , .Damit kann vorerst der südliche Teil der Parzelle Brückenstrasse besser ausgenützt werden, da diese Parzelle entlang der Strasse nur eine durchschnittliche Breite von ungefähr 20 Metern hat. Unsere ursprüngliche Absicht, zur Behebung dieses Mangels nur den anstossenden Teil der Liegenschaft Taubenstrasse 18 zu kaufen, wurde von der Verkäuferschaft abgelehnt, da diese die gesamte Liegenschaft verkaufen wollte. Der Kauf ermöglicht aber auch eine wesentlich bessere Ausnützung des bereits in unserem Besitz befindlichen Terrains gegen Westen und schliesslich kann auf dem Platz, auf welchem das heutige Gebäude steht, ein Bürogebäude mit mindestens 2800 m2 Büro- und 1850 m2 Archivfläche gebaut werden.
Das an der Taubenstrasse neu zu errichtende Bürogebäude wird im Zentrum, der Stadt, in unmittelbarer Nähe des Bundeshauses und in lärmfreier Zone liegen. Dieser Kauf dürfte eine der letzten Möglichkeiten in so günstiger Lage sein.
III.
Der Preis, inklusive Gebäulichkeiten beträgt 360 Franken je m2 und darf im Vergleich mit dem vom Bund in den Jahren 1957 und 1960 an der Brückenstrasse bezahlten 420 bis 480 Franken als annehmbar bezeichnet werden, obwohl ungefähr ein Viertel des zu kaufenden Grundstückes auf Hanglage entfällt.
Die Kosten des Grundstückes sind folgende : Franken.
Liegenschaft Taubenstrasse 18 , . 3 700 000 Handänderungskosten 40 000 so dass ein Objektkredit von
. :
3 740 000
erforderlich ist, um das Grundstück zu erwerben. Der Kauf wurde am 28. Juni 1961 unter Genehmigungsvorbehalt durch die eidgenössischen Räte abgeschlossen.
Auf Grund des vorstehenden Berichtes beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über den Erwerb der Liegenschaft Taubenstrasse 18 in Bern.
Wir versichern Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
Bern, den 12. September 1961.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : P.Chaudet Der Bundeskanzler : Gh. Oser
399 CEntwurf)
BundesbescHuss iiber
;
den ErwerL der Liegenschaft Taubenstrasse 18 in Bern
Die Bundesversammlung, der Sohweizerischen Eidgenossengchaft, ' nach Einsioht in eine Bptschaft des Buiadesrates:;vom 12. September 1961, :
'
besohliesst:
,
'- . ' , ' Art. 1 Fiir den Erwerb der Liegensehaft Tanbenstrasse 18 in Bern wird ein Objektkredit von 3 740 000 Franken bewilligt.
, , ; '
' ·
Art. 2
'
·.
Dieser Beschruss ist nictit. allgemeinverbindlioh und tritt sofort in Kraft.
Der Bundesrat wird init dem Vollzug beauftragt.
, , '
LEGENDE: BUNDESEIGENE PARZELLEN AN DER BRUCKEN-UND MARZILISTRASSE PARZELLE TAUBENSTRASSE 18 MASSTAB
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb der Liegenschaft Taubenstrasse 18 in Bern (Vom 12. September 1961)
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Jahr
1961
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38
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8309
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.09.1961
Date Data Seite
397-401
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