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Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Objektkrediten sowie eines Zusatzkredites für PTT-Betriebsgebäude und den Erwerb einer Liegenschaft zu PTTZwecken in Bellinzona, Bern, Freiburg, Genf, Klosters, Lugano, Neuenburg sowie auf dein Bantiger (Vom 22. Juni 1961)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 21. April 19611), beschliesst : Art. l Für PTT-Zwecke werden folgende Objekt- bzw. Zusatzkredite bewilligt: Objektkredite: Franken 1. TT-Betriebsgebäude Bantiger 2300000 2. Erweiterung der TT-Magazin- und Garagegebäude Bellinzona . 3 700 000 3. Erweiterung des PTT-Gebäudes Bern-Engehalde 917000 4. Erwerb einer Liegenschaft für Telephonzwecke in Bern (Zieglerstrasse) 1053000 5. Postbetriebsgebäude Freiburg 8 950 000 6. PTT-Betriebsgebäude Genf-Charnpel 2 570 000 7. PTT-Betriebsgebäude Klosters l 303 000 8. Umbau und Erweiterung des PTT-Gebäudes Lugano 1270000 9. Umbau und Erweiterung des PTT-Gebäudes Xeuenburg. . . .

964000 Zusatzkredit : PTT-Bauten für technische Dienste Bern-Ostermundigen 5 201 500

An den Bauprojekten dürfen im Rahmen der genehmigten Objektkredite noch jene Änderungen vorgenommen werden, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

1) BEI 1961, I, 899.

Bundesblatt 113. Jahrg. Bd. I.

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1610 Art. 2 Dem Erwerb verschiedener Parzellen mit einer Gesamtfläche von rund 5860 m2 im Zusammenhang mit der Erstellung des Postbetriebsgebäudes in Preiburg wird zugestimmt.

Der Objektkredit ist in den Voranschlag oder in eine Nachtragskreditbotschaft einzustellen, sobald die Entschädigungssummen bekannt sind.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Also beschlossen vom Nationalrat, Bern, den 7. Juni 1961.

Der Präsident : Emil Duft Der Protokollführer : Ch. Oser Also beschlossen vom Standerat, Bern, den 22. Juni 1961.

Der Präsident : A. Antognini Der Protokollführer: F.Weber

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.

Bern, den 22, Juni 1961.

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Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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Bundesbeschluss über die Bewilligung von Objektkrediten sowie eines Zusatzkredites für PTT-Betriebsgebäude und den Erwerb einer Liegenschaft zu PTT- Zwecken in Bellinzona, Bern, Freiburg, Genf, Klosters, Lugano, Neuenburg sowie auf dem Bantiger (Vom ...

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1961

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1961

Date Data Seite

1609-1610

Page Pagina Ref. No

10 041 376

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