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zu 3485 Bericht des

Bandesrates an die Bundesversammlung über die Gestaltung der Finanzlage der Eidgenossenschaft im Jahre 1937.

(Vom 12. Februar 1987.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Durch Art. 8 des Bundesbeschlusses vom 28. Dezember 1936 über die Aufstellung des Voranschlages der Eidgenossenschaft für das Jahr 1987 ist der Bundesrat beauftragt worden, der Bundesversammlung auf die Märzsession 1987 neben einer Aufstellung der im Voranschlag nicht enthaltenen ausserordentlichen Ausgaben Anträge zu unterbreiten, die geeignet sind, hauptsächlich durch weitergehende Herabsetzung der Ausgaben eine möglichst vollständige Ausgleichung des Voranschlages herbeizuführen.

A. Übersicht über die im Toranschlag nicht vorgesehenen aasserordentlichen Ausgaben.

Für die Aufstellung des Voranschlages gilt der Grundsatz, dass künftig mögliche Einnahmen oder Ausgaben, für deren Einstellung im Zeitpunkt der Beratung des Voranschlagsentwurfes durch die Eäte die Beehtsgrundlage noch fehlt, ausser Betracht zu bleiben haben; Neue Ausgaben, die durch eine Änderung der Gesetzgebung innerhalb einer Budgetperiode bewirkt werden, sind durch Nachtragskreditbegehren anzufordern. Auf dieser Auffassung beruht die Tatsache, dass der Bundesrat seit Jahren in der Botschaft zum Voranschlag auf die Unvollständigkeit der Budgetvorlage in materieller Hinsicht verweist. Die Unvollständigkeit besteht darin, dass, wie wir auch in der Botschaft vom 10. November 1936 festgestellt haben, Ausgabenkredite nicht aufgeführt sind, für die die Bechtsgrundlage noch fehlt. Bei der Würdigung der Finanzlage darf somit nicht ausschliesslich auf den Voranschlag abgestellt werden.

366

. . . ' . ' .

Im November 1986 bestand noch Ungewissheit über folgende Angelegenheiten: .

.

1. Aufwendungen zur Verhinderung einer V e r t e u e r u n g der Lebenshaltung. Der Bundesrat hatte sich zur Pflicht gemacht, einer Verr teuerung der Lebenshaltung zufolge der Abwertung soweit als möglich vorzubeugen, weil steigende Lebenskosten die unmittelbaren Vorteile der Abwertung in Frage stellen könnten. Deshalb bewilligte er am 5. Oktober 1936 im Sinne einer vorläufigen Massnahme einen Vorschusskredit von 8 Millionen Franken zur Vermeidung einer Preissteigerung auf Brot, Mehl und Mehlprodukten, Der Ständerat hat diese Massnahme mit den übrigen Nachtragskrediten der II. Serie 1936 in der Dezembersession 1986 bereits genehmigt. Im Zeitpunkt der Budget-erstellung erschien es nicht ganz ausgeschlossen, dass diese Politik fortgesetzt würde. Der Bundesrat hat erst am 22. Januar 1937 beschlossen," die Brotpreis.verbilligungsaktion nicht über den 25. Januar 1987 hinaus weiterzuführen.

2. Der Voranschlag enthält keinen. Antrag im, Sinne von Art. 3 des Bundesbeschlusses vomii. Juni 1936 über die Verstärkung der Landesverteidigung, wie die Mehrkosten aus der Verzinsung und Tilgung der Wehranleihe zu decken seien. Dieser Bundesbeschluss hat die Ausgestaltung der Wehranleihe dem Bundesrat überlassen. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung standen die Modalitäten des Schuldendienstes noch nicht fest. Wir erinnern daran, dass die durch Bundesratsbeschluss vom 4; September 1936 aufgelegte. Wehranleihe, wie das übrigens in der: Botschaf t zum Voranschlag dargelegt ist, das Bechnungsjahr 1987 für die Verzinsung noch nicht beansprucht. Die einmaligen Anschaffungen und Aufwendungen für die Verstärkung der Landesverteidigung in den nächsten Jahren werden aus dem Ertrag der Wehranleihe bestritten.

Diese ist erst ab 1940, und zwar innert 10 Jahren, zurückzuzahlen. Die Frage, innert welcher Dauer die Aufwendungen für die Verstärkung der Landesverteidigung selbst zu tilgen seien, steht im Zusammenhang mit der künftigen Gestaltung der allgemeinen Schuldentilgung.

3. Im Zeitpunkt der Vorbereitung des Voranschlages war das Schicksal der Vorlage zu einem Bundesgesetz über die Entschuldung landwirtschaftlicher Betriebe noch ungewiss. Die bundesrätliche Vorlage sah jährliche Leistungen des Bundes von 5 Millionen Franken vor. Heute steht fest,
dass für 1937 mit einer entsprechenden Ausgabe noch nicht zu rechnen ist.

4. Eine im Jahre 1937 wirklich zahlbare, jedoch im Voranschlag nicht enthaltene Ausgabe von Bedeutung entsteht aus der weiteren Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Müchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage. Nach der bisherigen Praxis sind die entsprechenden Leistungen aus allgemeinen Bundesmitteln jeweils für die Zeit eines Milchjahres, d. h. für die Zeit vom l, Mai des einen bis zum 80. April des folgenden Kalenderjahres, bewilligt worden, So erstreckte sich der letzte einschlägige Bundesbeschluss auf die Zeit vom 1. Mai 1936 bis 80. April 1987.

Der Voranschlag für 1937 .enthält gemäss jahrelanger Gepflogenheit den Anteil des Bundesbeitrages für die Monate Januar .bis April 1937.

367

Der Bundesrat hat Ihnen mit Botschaft vom 9. Februar 1987 beantragt, zur Fortsetzung der Milchstützungsaktion nach dem 30. April 1987 5 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen 1). Davon werden 8 Millionen Franken die Verwaltungsrechnung 1937 belasten.

Die Gesamtsumme dessen, was an wahrscheinlichen Ausgaben ausserhalb des beschlossenen Voranschlages noch vorzusehen ist, beträgt demnach, soweit wir heute feststellen können, 8 Millionen Franken.

B. Herstellung des Budgetgleichgewichtes.

Der von der Bundesversammlung am 23. Dezember 1936 festgestellte Voranschlag der Eidgenossenschaft schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von 40 750 000 Franken ab.

I. Herabsetzung der Ausgaben.

Vorbemerkung.

In der Budgetbotschaft vom 10. November 1936 sind die Schwierigkeiten erwähnt, die sich einer zuverlässigen Schätzung der Einnahmen und Ausgaben in den Weg stellten. Wir haben gleichzeitig auf den zum Teil hypothetischen Charakter des Voranschlages verwiesen, einen Mangel, der zwar jedem- Voranschlag mehr oder weniger anhaftet, sich jedoch im Voranschlag für 1987 besonders ausprägt. Selbstverständlich lässt sich bei noch so gewissenhafter Vorbereitung nie vermeiden, dass der Voranschlag im Verlauf der Budgetperiode Veränderungen ausgesetzt ist. Die besondere Schwierigkeit für das Jahr 1987 lag im zeitlichen Zusammenfallen des Beschlusses über die Abwertung des Schweizerfrankens mit dem Abschluss der Budgetvorbereitungen, was die Berücksichtigung der möglichen Bückwirkungen der währungspolitischen Kursändeung auf don Staatshaushalt ausschloss. Auch heute, nach einer viermonatigen Erfahrung mit der Abwertung, haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse noch nicht so geklärt, wie es nötig wäre, um einen zuverlässigen Haushaltsplan aufstellen zu können. Es bedarf keiner erneuten Vorsicherung, dass wir in allen Fällen, in denen die Höhe der Zahlungen in unser Ermessen gestellt ist, mit öffentlichen Mitteln nur nach den Grundsätzen strengster Sparsamkeit umgehen.

Dazu kommt, dass sich die ausserordentlichen Hilfsaktionen für die krisengeschwächte Wirtschaft im Jahre 1937 noch nicht völlig einstellen lassen. Die Abwertung unserer Währung ist ein Glied in der Kette von wirtschaftspolitischen Massnahmen, die unserer Volkswirtschaft den Anschluss an die Aufstiegsbewegung in der Weltwirtschaft aus eigener Kraft bringen dürf*) Bundesbl. 1937, Bd. I, S. 285.

368 ten. Sie soll grundsätzlich weitere fiskalische Interventionen des Staates entbehrlich machen. Unabhängig von dieser wirtschaftspolitischen Betrachtung ist jedoch die Bereitstellung von Auszahlungskrediten im Voranschlag 1937 zur Erfüllung derjenigen Verpflichtungen, die vor der Abwertung auf Rechnung der von der Bundesversammlung eröffneten Kredite eingegangen worden sind. Gestützt auf diese Kredite hat der Bundesrat Fabrikationszuschüsse usw. zugesichert und Eisikogarantien übernommen. Die Auszah-lung erfolgt in derRegell erst nach Ausführung der-Lieferung für die ein Kredit oder eine Garantie zugesichert worden ist, d . h . nach Eingang und Prüfung Bundes zur Erfüllung solcher Zahlungsversprechen in der eingegangenen Höhe nichts geändert.

1. Die Nichtbeanspruchung von Voranschlagskrediten.

Ihrem Auftrage gemäss ist jeder Ausgabeposten des Voranschlages auf die Möglichkeit der vollen oder teilweisen Nichtbeanspruchung hin einlässlich geprüft worden. Wir haben festgestellt, dass auf Grund des heutigen Überblickes über die kommenden Monate 5,6 Millionen Franken der Ausgabenkredite des Voranschlages nicht beansprucht werden dürften.

Übersicht über den Minderbedarf.

A. Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

im im m Voranschlag 193eingestellen Kre- wurden

nicht beansprucht werden

82. Ausbau des wirtschaftliehen Aussendienstes *)

125 000

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

K. M e t e o r o l o g i s c h e Z e n t r a l a n s t a l t : 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 Bt. G. .

2 000 l 500

Übertrag

128 500

*) Begründung: Durch Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1936 ist dem Bundesrat zur Förderung der wirtschaftlichen Werbetätigkeit im Auslande ein Kredit von l Million Franken jährlich eröffnet worden. Davon stehen im Jahre 1987 dem Politischen Departement zum Ausbau des Wirtschaftsdienstes der Gesandtschaften und Konsulate 250000 Franken sowie dem Volkswirtschaftsdepartement zur Errichtung von Handelsagenturen, für die Verstärkung der Absatzförderung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung und der schweizerischen Handelskammern im Ausland 750 000 Franken zur Verfügung. Es zeigt sich, dass sich nicht alle geplanten Massnahmen schon im Jahre 1987 durchführen lassen. Das Politische Departement kann sich mit der Hälfte, das Volkswirtschaftsdepartement mit zwei Dritteln des Kredites begnügen. Die Minderausgabe beläuft sich auf zusammen 375 000 Franken.

ver

369 Von dun In (unwillig 1131 eingestellten Irediten werden Fr.

. Übertrag 8. Wetterwarte auf dem Säntis . . . . . . . . . .

9. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Bäume.

L. S c h w e i z e r i s c h e s L a n d e s m u s e u m Z ü r i c h : 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 11. Oberbauinspektorat, 8. Umbau der Verkehrswege über den Zürichsee von Bapperswil bis Pfäffikon . . .

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

a. 10. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals b. 1. Beiträge an die Kosten der W i l d h u t . . . . . . .

e. 2. Beiträge an die Fischereiaufsicht, Fischereikurse usw.

V, Gesundheitsamt.

8. Kropfforschung 9. Krebsforschung 10, Kommissionen und Sachverständige.

.

12. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse 23. Betriebskosten der kantonalen und städtischen Untersuchungsanstalten

vermutlichn

128 500 400 400 2 000

50 000

15000 5 000 5000 500 5000 1000 2 000 20 000

D. Militärdepartement.

I. Zentralverwaltung.

F. Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . . . . .

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 Bt. G.. .

K. Oberkriegskommissariat. .

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . . . . .

M. Kriegsmaterialverwaltung.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen II. Ausbildung der Armee.

.A. Lehrpersonal.

2. Infanterie.

d. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 Bt. G.

e. Entschädigung für Pferdehaltung . . . . . . .

16 000 10000

Übertrag

276800

10000 500 4 000 2000

370 Von dm in Voranschlag 1931 eingestellten Kreditin werden vermutlich nichbeanspruchtiwerdens« Fr.

Übertrag 8. Kavallerie.

d. Entschädigung für Pferdehaltung c. Dienstkleider 4. Artillerie.

a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen d. Entschädigung für Pferdehaltung 9. Verpi'legungstruppen.

c. Aushilfe bei der Ausbildung und Ausgaben für die Anwärter auf Instruktorenstellen e. Entschädigung für Pferdehaltung j B. Unterricht.

5. Bahntransporte der Schulen und Kurso C, Führung und Inspektion, 2. Inspektion.

a. der Truppe III. Ausrüstung der Armee.

B. Materialunterhalt und -ersatz, 1. Betrieb der eidgenössischen Zeughäuser, Munitionsdépôts und Munitionsmagazine : b. Zeughausverwalter im Nebenamt 2. Unterhalt.

b. Bewaffnung.

1. Kontrolle: a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . .

IV.

Pferde.

A. Kavalleriepferde.

2. Remontendepot : d. Hufbeschläge e. Tierarzneimittel 4. Inspektion der Pferde

276 800 7 850 l 000 4 500 5 000 000

15 000

l 000

l 350

2 788

2 000 2 000 l 000

V. Festungen.

A. St. Gotthard.

1. Verwaltung: d. Dienstkleider

l 000 Übertrag

826 733

371 Von din im Voranschlag 193eingestel teneKre-ditentwerdendvermutlichich nicbeansprucht werdendin Fr.

Übertrag 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials: d. Beitrag an die Verpflegung der Fortwachen . .

B. St. Maurice.

1. Verwaltung: b. Auslagen und Vergütungen nach .Art. 44 Bt. G. .

e. Arbeiten der Organe des Kommandostabes. . .

2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials : d. Beitrag an die Verpflegung der Fortwachen . .

e. Behandlungskosten der erkrankten Fortwächter /. Ersatzmaterial einschliesslich Heizungs- und Beleuchtungsmaterial g. der Bauten und Anlagen. . . . . . . . . . . .

h. Transportkosten . . . . ' .

VI. Verkehrswesen.

C. Landestopographie.

1. Verwaltung: " c. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 Bt.. G.

2, Betriebsausgaben: d. Verbrauchsmaterial und Unkosten aller Art . .

326 788 3 500

400 500 l 450 l 000 600 470 700

l 500 4000

F. Volkswirtschaftsdepartement, I. b. Preiskontrollstelle.

5. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften .

8. Miete, Heizung und Beleuchtung .

9. Mobiliar II. a, Handelsabteilung.

9. Werbetätigkeit im Ausland *) II. 6. Sektion für Einfuhr.

7. Kommissionen und Sachverständige. . . . . . .

10. Entschädigung an Handelskammern.

12. Miete, Heizung, Beleuchtung . . . . . . . . . .

14. Zentralstelle für Zuckereinfuhr -.

250 000

Übertrag

632 953

1

) Begründung: vgl, Anmerkung l, S. 868.

SOO 5000 5 000

5000 10000 5 000 11600

372 Von den in

Voranschl a gei n gest e l t e nl e ndi t e ni w erdeni v er

nbeansprucht werden.itwDw

FP.

Übertrag III. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

4. Frachten und Verschiedenes 5. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften 6. Eidgenössische Fabrikinspektorate 8. Erhebung über Haushaltungsrechnungen

682 953 \ 3 000 J 10 000

IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 Bt. Gr. ...

l 000

IV. Verschiedenes.

A. Sicherung der Getreideversorgung des Landes.

2. Herabsetzung des Fehlbetrages *) 5 000 000 Minderbedarf 5646958 2. Prüfung weitergehender Minderausgaben.

Wird der Voranschlag nur zahlenmässig gewertet, so scheint die Herabsetzung der Gesamtausgaben von über einer halben Milliarde Franken um 5 bis 10 %, d. h. um 25 bis 50 Millionen Franken, nicht allzu schwierig. Diese Betrachtung übersieht jedoch die Zusammensetzung des Ausgabenbudgets.

Der Voranschlag für 1937 sieht folgende Ausgabenkategorien vor.

Millionen Franken

1. Schuldendienst davon Verzinsung und Provisionen Tilgung

89,1 89,6

128,7

2. Eückstellungen davon Bücklage für die Sanierung der Bundesbahnen .

Einlage in den Eisenbahnfonds

8,0 81,5

Übertrag

89,5

168,2

!) Begründung: Zufolge der ungünstigen Ernte und wegen der Verteuerung aller ausländischen Futtermittel werden voraussichtlich zahlreiche Getreideproduaenten dem Bund weniger Getreide abliefern als ursprünglich vorgesehen war. Die Getreideverwaltung rechnet mit einer Minderausgabe von 5 Millionen Franken.

373

Übertrag 3. Militärische Landesverteidigung (ohne Subventionen) davon Ausgaben des Militärdepartementes Ausgaben anderer Departemente und verschiedene Ausgaben .

4. Bundesbeiträge davon a. ordentliche Bundesbeiträge b. Getreideversorgung c. Anteil der Kantone am Benzinzollertrag. . .

d. Alters- und Hinterlassenenfürsorge . . . . .

e. Ausbau des Alpenstrassennetzes. . . . . . .

/. Krisenmassnahmen .

Millionen Franken - 168,2 110,0 102,7 7,8 178,8 61,8 84,2 9,5 8,0 7,0 68,8

5. Verwaltungsausgaben (Personal, Verwaltungs- und Sachkosten, Liegenschaften und Verschiedenes) . . . .

67,4

Gesamtausgaben nach Voranschlag

524,4

Zu 1: Der Bedarf für den vertraglich festgesetzten Zinsendienst entzieht sich der ermessensmässigen Bestimmung. Die Bückzahlung der auf 15. Juli 1987 kündbaren 5 % eidgenössischen Anleihe 1925 von 140 Millionen Franken und die Beschaffung des Ersatzes durch Aufnahme von Reskriptionenkrediten bewirkt im Jahre 1987 noch keine Einsparung, da 1987 noch zwei Halbjahreszinse fällig werden. Eine Entlastung des Zinsendienstes aus der Konversion von Anleihen wird sich erst nach 1987 ergeben.

Die Bemessung des Tilgungsbedarfs geht auf den Bundesbeschluss vom 15. Juni 1927 über die Tilgung des Passivsaldos der eidgenössischen Staatsrechnung zurück. Wirklich getilgt kann nur werden, wenn und nur soweit als die Einnahmen die Ausgaben (ohne Tilgungsquoten) übersteigen. Solange das nicht zutrifft, hat die Aufnahme von Tilgungsraten in den Voranschlag nur buchmässige Bedeutung; der Passivsaldo wird dadurch nicht kleiner.

Zu 2: Die Bückstellungen zugunsten zweckbestimmter Fonds sind als Einnahmenaussonderungen zu betrachten. Den jährlichen Belastungen der Verwaltungsrechnung steht eine entsprechende Vermögensvermehrung der Eidgenossenschaft gegenüber. Die Eeserve für die Sanierung der Bundesbahnen wird als vorsorgliche Massnahme geäufnet für den Zeitpunkt, in dem die Bundesversammlung die finanzielle Reorganisation der Bundesbahnen beschliessen wird. Auf ähnliche Überlegung geht die in Art. 52 des Finanzprogrammes 1986 vorgeschriebene Äufnung eines Eisenbahnfonds zurück. Die Streichung der Rücklage für die Sanierung der Bundesbahnen liesse sich nur rechtfertigen, wenn man, entgegen Sinn und Geist der Finanzprogramme 1988 und 1936, Bundesblatt. 89. Jahrg. Bd. I.

27

374

die Finanzlage der Eidgenossenschaft unabhängig von den Bundesbahnen betrachten wollte. Die Herabsetzung der Bückstellungen ist im Hinblick auf den grossen Finanzbedarf im Sanierungsfalle unzweckmässig, Zu 3: Unter den heutigen gesteigerten Anforderungen an Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung der Armee, an die Verstärkung des Grenzschutzes, den Ausbau der Flugwaffe, die Organisation der Fliegerabwehr und des passiven Luftschutzes lässt sich eine weitere Herabsetzung der Ausgabenkredite für die Landesverteidigung nicht verantworten. Für die nächsten Jahre wird vielmehr noch mit einer stärkeren Belastung des Voranschlages zu rechnen sein.

Zu 4: Der Abbau der Bundesbeiträge im Eahmen des Fiskalnotrechtes der Finanzprogramme 1983 und 1986 trifft sozusagen ausschliesslich die als ordentliche Bundesbeiträge bezeichnete Ausgabengruppe.

Zu 4 a: Vom hierfür veranschlagten Aufwand von 51,8 Millionen Franken entfallen nicht weniger als 44,7 Millionen Franken auf folgende Subventionen : Millionen Franken

Kranken- und Unfallversicherung Berufsbildung Landwirtschaft Strassen- und Gewässerkorrektionen Wehrwesen (aussordienstliche Tätigkeit) Primarschulunterricht Gesundheitswesen (besonders Bekämpfung der Tuberkulose). .

Forstwesen, Jagd und Fischerei

11,0 *) 7,8 6,9 6,8 3,8 8,4 2,9 2,6

Der Best von 6,6 Millionen Franken entfällt auf Leistungen für die verschiedenartigsten Zwecke, wie Grundbuchvermessung, Verkehr, Handel, Kultur, Fürsorge für Auslandschweizer. Auf den ordentlichen Bundesbeiträgen hat das Finanzprogramm 1986 Einsparungen verwirklicht, die sich gemessen an den im ursprünglichen Voranschlag für 1936 vom 11. Dezember 1935 vorgesehenen Krediten auf 12 Millionen Franken und verglichen mit den ungekürzten Beiträgen der Staatsrechnung 1932 auf 20 Millionen Franken belaufen. Sie wurden einerseits durch eine Kürzung der für die Berechnung der Beitragsleistungen massgebenden Sätze um in der Begel 40 %, wenigstens aber 25 %, anderseits durch eine Begrenzung der Budgetkrodite für gewisse Subventionsgruppen erreicht. Dabei ist hervorzuheben, dass im Voranschlag 1987 eine Berne von Bundesbeiträgen unter Ausnützung aller Möglichkeiten von Art. l des Bundesbeschlusses vom 81. Januar 1936 sogar unter den Kurzungs1

) Ohne die außerordentliche Subvention von l Million Pranken, die dem eidgenössischen Versicherungsfonds entnommen wird (Buiidesbeschluss vom 23. Dezember 1936 über die Gewahrung einer ausserordentlichen Subvention an die anerkannten Krankenkassen).

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Satz von 40 % herabgesetzt worden sind. Wenn die Vermögensverhältnisse des Subventionsempfängers es zulieasen, wurde die ungekürzte Subvention (1982) um 60 % gekürzt. Es darf hier aber auch daran erinnert werden, dass die Bundesversammlung nicht allen Kürzungsanträgen des Bundesrates voll zugestimmt hat, wie beispielsweise bei der Subvention für die beruf liehe Aus; bildung.

.

· Zu 4i>: Die Aufwendungen für die Sicherung der Getreide Versorgung können, wie bereits dargestellt, für 1937 um 5 Millionen herabgesetzt werden, weil wesentlich weniger Getreide abgeliefert wird, als vorgesehen war.

Zu 4c: Am verhälthismässigen Anteil der Kantone am Benzinzollertrag, der zur Verbesserung und zum Unterhalt der Automobilstrassen zu verwenden ist, hat das Fiskalnotrecht nichts geändert. Eine Kürzung dieses Anteils würde schon deswegen auf Schwierigkeiten stossen, weil sie eine Schmälerung einer Einnahmequelle der Kantone zugunsten der Eidgenossenschaft darstellte.

Zu 4d: Seit 1931 ist ein Volksbegehren hängig, vorläufig 25 Millionen Franken aus der fiskalischen Belastung von Tabak und gebrannten Wassern zur unmittelbaren Unterstützung der Greise, Witwen und Waisen zu verwenden. Die weitgehende Verschlechterung der Finanzlage des Bundes und in Verbindung damit die Tatsache, dass das Ausführungsgesetz für die Alters- und Hinterlassenenversicherung am 6. Dezember 1931 vom Volke abgelehnt worden war, haben Bundesrat und Bundesversammlung bewogen, während der Geltungsdauer des Fiskalnotrechtes die weitere Äufnung des Fonds einzustellen und die Einnahmen des Bundes aus der fiskalischen Belastung von Tabak und gebrannten Wassern für die allgemeinen Bedürfnisse der Eidgenossenschaft zu verwenden. Gestützt auf Art. 30 des Finanzprogrammes 1933 stellt der Bund seit 1934 der Stiftung für das Alter eine Million Franken und den Kantonen unter vom Bundesrate festzusetzenden Bedingungen jährlich 7 Millionen Franken zur Unterstützung bedürftiger Greise, Witwen und Waisen zur Verfügung. In Vollziehung von Art. 18 des Finanzprogrammes 1986 wird die Gesamtleistung von 8 Millionen Franken dem Fonds für die Alters- und Hinterlassenenversicherung entnommen. Der Bundesrat möchte an dieser Ordnung vorläufig festhalten.

Zu 4 e: Der Bundesbeschluss vom 4. April 1985 verpflichtet die Eid-.

genossenschaft, für den Ausbau der Strassen
und des Strassennetzes im Alpengebiet während zwölf Jahren je 7 Millionen Franken aufzuwenden.

Der Kredit dient der Arbeitsbeschaffung.

Zu 4f: Wir haben bereits -- Seite 867--die grundsätzliche Bedeutung der Aufwendungen zur Bekämpfung der Krise erörtert. Im Voranschlag für 1937 sind nur die Auszahlungskredite bereitgestellt, deren der Bund zur Erfüllung der Verpflichtungen bedarf, die in der Hauptsache vor der Abwertung gestützt auf die Krediteröffnungen der Bundesversammlung eingegangen worden sind. Im einzelnen handelt es sich um folgende Auszahlungsquoten :

376 Millionen Franken

Arbeitslosenversicherung und Krisenunterstützung Umschulung und berufliche Ausbildung von Arbeitslosen . . .

Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung Produktive Arbeitslosenfürsorge Eisikogarantie Hilfsmassnahrnen zugunsten des Hotelgewerbes Heimarbeitsbeschaffung Milderung der Notlage in der Landwirtschaft Beiträge an Transportanstalten für Fahrpreisermässigung . . .

Sonderwerbung für den Fremdenverkehr

22,5 1,4 20,0 4,0 1,5 1,0 0,1 16,4 1,4 0,5

Krisenmassnahmen zusammen

68,8

Da dio Höhe der Voranschlagskredite durch die im Jahre 1987 fällig werdenden Verpflichtungen bestimmt wird, ist dem Bundesrat die Möglichkeit von Kürzungen genommen.

Zu 5: Die Aufwendungen für die Verwaltung, besonders für das Personal, sind von der Höhe des Personalbestandes und der Besoldungen abhängig.

Seit Jahren bemüht sich der Bundesrat, den Personalbestand auf das absolut unerlässliche Mindestmass zu beschränken. Vorgängig jeder Neuanstellung wird von Fall zu Fall die Bedürfnisfrage geprüft. Die Ausweitung des Aufgabenkreises des Bundes, besonders der Militärverwaltung, der Zollverwaltung und einzelner Ämter des Volkswirtschaftsdepartementos, führte zu einem zusätzlichen Personalbedarf, der den Abbau mehr als wettgemacht hat. Die Bezüge des Personals während der Jahre 1986 und 1987 sind durch das Finanzprogramm 1936 festgesetzt worden. In den veranschlagten Personalkosten und Verwaltungsausgaben ist ein Abbau der durch das Finanzprogramm 1936 gebotenen Möglichkeiten von durchschnittlich etwa 10 % Inbegriffen.

Für weitergehende Einsparungen fallen somit für einmal ausser Betracht die Aufwendungen für Mj|llonen Franken

Schuldendienst Bückstellungen Militärische Landesverteidigung

128,7 89,5 110,0 2.78,2

Von den verbleibenden Aufwendungen von 246,2 Millionen Franken lassen sich ebenfalls nicht weiter ermässigen der Anteil der Kantone am Benzinzollertrag und die Leistungen für die Alters- und Hinterlassenenfürsorge von

377

zusammen 17,5 Millionen Franken. Für eine weitere Herabsetzung bleiben somit an und für sich noch 228,7 Millionen Franken. Davon entfallen 68 Millionen, d.h. annähernd ein Drittel, auf Krisenmassnahmen. Diese werden schrittweise in dem Masse abgebaut werden können, wie sieh die Wiederbelebung der Wirtschaft auswirken wird. Es verbleiben als Hauptposten der ermessensmässigen .Festsetzung, auf die sich zurzeit eine weitergehende Kürzung beziehen kann, die ordentlichen Btmdesbeiträge und die Verwaltungsausgaben mit zusammen 118,7 Millionen Franken.

Hier stellen sich die Fragen der Vereinfachung und zweckmässigeren Gestaltung der Verwaltung, der Einschränkung des staatlichen A u f g a b e n k r e i s e s und des A b b a u e s der Bundesbeiträge. Sie werden Gegenstand einlässlicher Prüfung sein. Die Abklärung wird für .die einzelnen Sachgebiete der Bundesverwaltung gesondert durch Sachverständige im Sinne von Art. 54 des Finanzprogrammes 1986 erfolgen, über deren Berufung die Vorbereitungen demnächst abgeschlossen werden. Der Bundesrat hofft, die Untersuchungsergebnisse auf die Dezembersession 1987 vorlegen zu können.

II. Erhöhung der Einnahmen.

1. Veränderung der veranschlagten Einnahmen.

Anlässlich der Erstellung des Voranschlages liess sich die Gestaltung- der wichtigsten Einnahmen der Eidgenossenschaft im Gefolge der Abwertung noch nicht abklären. Gestützt auf die bisherige, immerhin noch Verhältnismassig kurze und nicht eindeutige Erfahrung hinsichtlich der Beeinflussung der Staatseinnahmen durch die Abwertung lässt sich eine Steigerung einzelner Einnahmen voraussehen.

a. Stempelabgaben.

Im IV, Quartal 1936 konnte eine Ertragssteigerung der Stempelabgabe von rund 10 % beobachtet werden (ohne Berücksichtigung einer ausserordentliehen Einnahme von 900 000 Franken). Sie rührt hauptsächlich vom gesteigerten Umsatz von Wertpapieren her, der in unmittelbarem Anschluss an die Abwertung besonders gross war. Es ist nicht anzunehmen, dass die Wertpapierumsätze den gleichen Umfang beibehalten werden. Wenn nicht ausserordentliche Eückschläge eintreten, so ist im laufenden Jahr mit einer Mehreinnahme von brutto 3,5 Millionen Franken zu rechnen. Davon würden dem Bund 2,8 Millionen Franken zufallen.

b, Krisenabgabe.

Infolge der Verschiebung der Bescblussfassung der eidgenössischen Eäte über das Finanzprogramm 1936 auf die Januarsession 1936 konnten die Veranlagungsarbeiten für die Krisenabgabe nur mit Verspätung in Angriff ge-

378 nommen werden. Diese Verspätung konnte nicht mehr eingeholt werden und hatte zur Folge, dass in einer Anzahl von Kantonen die Taxationen Ende letzten Jahres noch nicht ganz abgeschlossen waren und es noch heute nicht sind. Die Angaben über das Veranlagungsergebnis der II. Periode der Krisenabgabe sind deshalb nur zum Teil, d. h. von 9 Kantonen, die ca. 2/5 der Abgabe abliefern, erhältlich.

.

Von der Krisenabgabe dürfte im Jahre 1987 ein Mehrertrag im Vergleich zum Budget nicht zu erwarten sein, .

: c. Zölle.

.

Auch bei der Schätzung der Einnahmen der Zollverwaltung musste ein möglicher günstiger Einfluss der Abwertung unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig mit der " Abwertung wurden, um die Verteuerung der Lebenshaltung durch Steigerung gewisser Warenpreise zu vermeiden, die Ansätze .wichtiger Finanzpositionen, die zum Teil auch der .Inlandproduktion et welchen Schutz bringen sollten, herabgesetzt. Diese Herabsetzung hatten wir für 1937 mit 18,5 Millionen Franken eingeschätzt; die Herabsetzung des Benzinzolles verursacht einen weitem Ausfall von 8 Millionen Franken. Die Rechnungsergebnisse im IV. Quartal 1986 haben die Eichtigkeit dieser Schätzungen erwiesen.

Die Verbesserung der veranschlagten .Zolleinnahmen ist abhängig von der Steigerung der Einfuhrmengen und damit der Zolleinnahmen trotz herabgesetzter Ansätze, von der künftigen Zollpolitik sowie vom Erntenausfalle des Jahres 1987.

.

Im 4. Quartal 1986 sind 22 000 Wagen mehr eingeführt worden als im gleichen Abschnitt des Vorjahres, Von der Mehreinfuhr des ganzen Jahres entfallen 7000 Wagen auf Gemüse, 15 000 Wagen auf Minerahen, vorwiegend -Kohlen, und 5000 Wagen auf Metalle zur industriellen Weiterverarbeitung.

Die Gesamteinfuhr des Jahres 1986 bleibt allerdings 88 000 Wagen hinter der Vorjahreseinfuhr zurück. Die auf die Abwertung zurückzuführende Warenverkehrssteigerung ist somit unverkennbar ; sie genügt voraussichtlich um Ausfälle, die auf Zollherabsetzungen zurückgehen, auszugleichen und damit die veranschlagte Einnahmensumme zu erreichen.

d. Reinertrag der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Zufolge der Wirtschaftsbelebung werden sich voraussichtlich die veranschlagten Betriebseinnahmen der P. T. T.-Verwaltung wie folgt steigern lassen : ' · ' Mill. Fr.

-

Postwertzeichenverkauf Reiseverkehr Postcheckverkehr . . . " . . . . . . .

Telephonverkehr . . . . . . . . . .

1,2 0,8 0,8 0,7

Mutmassliche Mehreinnahmen . . . .

2,5

.

379 Aus der Ermässigung des Zinsfusses für Postcheckguthaben ergibt sich eine Ersparnis von 350 000 Franken. Der an die Staatskasse abzuliefernde Reinertrag wird somit rund 2,85 Millionen Franken höher sein als die ursprünglich veranschlagte Summe.

e. Übrige Einnahmen.

Bei den übrigen Einnahmen ist mit einem um rund 500 000 Franken höheren Erträgnis zu rechnen.

Die Zusammensetzung der gesamten Steigerung der Einnahmen um rund 6,1 Millionen Franken ist der nachstehenden Übersieht zu entnehmen.

Übersicht über die Höherschätzung von Einnahmen.

A. Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

1. Drucksachenverkauf der Zentralverwaltung

D» in Voranschlag 1937

eingestellte Ziffer wird s

ichvermutlich erhöhen um Franken1 10 000

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

J. Fernheizkraftwerk.

1. Vergütungen für Wärmelieferungen

10 000

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

1. Kanzleigebühren V. Versicherungsamt.

Staatsgebühren der beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften VI. Amt für geistiges Eigentum.

1. b. Erfindungspatente, Jahresgebühren

l 000

10 000 100 000

E. Finanz- und Zolldepartement.

II. Steuerverwaltung, A. 2. a. Stempelabgaben

2 800 000 Übertrag 2931000

300 Die Im Vorannschla1937mi eingestelltezifferr wird lieu vermutlicherhi un Fronton

F. Volkswirtschaftsdepartement.

":

Übertrag 2 981 000

VI. Veterinäramt.

Entnahme aus dem Viehseuchenfonds 1)

818855

IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

1. Vergütungen aus der Unfallversicherung

80000

G. Post- nnd Eigenbahndepartement.

VI. Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Erhöhung des Reinertrages.

2 850 000

Mutmassliche Gesamtvermehrung der Einnahmen: 6129855 2. Erschliessung neuer und Steigerung bisheriger Einnahmen.

Die Budget botschaft enthält die Bemerkung, dass vorgängig der Beschlussfassung des Bundesrates über die Vollziehung von Art. 40, Absatz 8, des Finanzprogrammes 1986 (Erhöhung der Biersteuer) das Problem der Bierpreisbildung durch die eidgenössische Preiskontrollstelle abzuklären sei.

Ein erster Bericht dieser Stelle liegt vor. Zurzeit ist noch ungewiss, ob sich . diese Massnahme anordnen lässt, gegebenenfalls auf welchen Zeitpunkt und mit welchem mutmasslichen Ertrag. .

Was die Frage der Erhebung einer Sondersteuer auf Abwertungsgewinnen betrifft, so werden für sie vorwiegend Gründe psychologischer Art ins Feld geführt, während anderseits schwere wirtschaftliche Bedenken geltend gemacht werden. Die eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Prüfung noch nicht abgeschlossen. Soweit die kantonale Steuergesetzgebung die Besteuerung der Geschäfts- und Kapitalgewinne sowie des Wert- und Vermögenszuwachses kennt, was besonders für verschiedene Industriekantone zutrifft, unterliegen die Abwertungsgewinne selbstredend der kantonalen Besteuerung.

·' · 1

) Die Entnahme entspricht den veranschlagten Aufwendungen für das Veterinäramt. Damit, dass im laufenden Jahre die Kosten des Veterinäramtes erstmals wieder durch eine gleich grosse Entnahme aus dem eidgenössischen Viehseuchenfonds von zurzeit 10,6 Millionen Pranken gedeckt werden, wird die frühere Praxis wieder aufgenommen.

381

III. Ergebnis.

Millionen Franken

Die vorgesehene Verminderung der Ausgaben 1) um . 6,0 und die erwartete Einnahmensteigerung 2) um . 5,8 bewirken eine Verbesserung der Finanzlage der Eidgenossenschaft um .

11,8 Verglichen mit dem Voranschlag für das Jahr 1937 tritt unter sonst gleichbleibenden Verhältnissen in der Rechnung eine Verminderung des Ausgabenüberschusses auf 28,97 Millionen Franken ein: - Voranschlag Verbesserungen Rechnung Mill. Fr.

Mill. Fr.

Mill. Fr.

Ausgaben . . . . . . . 524,87 5,65 518,72 Einnahmen. . . . . . . 483,62 6,18 489,75 Ausgabenüberschuss . . . 40,75 28,97 Bei Würdigung dieses Ergebnisses darf nicht ausser acht gelassen werden, dass in den Ausgaben des Voranschlages Tilgungen von 42,7 Millionen Franken und Rückstellungen für Bundesbahnen und Privatbahnen von 89,5 Millionen Franken enthalten sind. Der Belastung der Verwaltungsrechnung durch die Bückstellungen steht eine Vermehrung der Fonds und damit ein Vermögenszuwachs der Eidgenossenschaft gegenüber. Werden dem Bruttoausgabenüberschuss, d. h. dem buchmässigen Ausgabenüberschuss, einschliesslich Millionen Franken

Tilgungen und Rückstellungen von 29,0 die Tilgungen von 42,7 und Rückstellungen von. . . . : . . . . , . . . . . . . . . 89,5 82,2 gegenübergestellt, so ergibt sich in der Staatsrechnung eine Vermögensverbesserung von netto 58,2

C. Die Verbesserung des Gesamthaushaltes.

Der durch die Finanzprogramme 1988 und 1936 bedingten gegenseitigen Beeinflussung der Finanzhaushalte der E i d g e n o s s e n s c h a f t und der Bundesbahnen Bechnung tragend, hat der Bundesrat in der Budgetbotschaft die voraussichtliche Lage des Gesamthaushaltes des Bundes nach den Voranschlagsentwürfen für die Eidgenossenschaft und für die Bundesbahnen dargestellt.

1

) Einschliesslich Ersparnis von 850,000 Fr. aus der Ermässigung des Zinsfusses für Postcheckguthaben, die den Beinertrag der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung steigert.

*) Ohne diese Ersparnis.

382

Dag Finanzprogramm 1986 beabsichtigt wie schon das Finanzprogramm vom 13. Oktober 1933 die Verbesserung der finanziellen Lage sowohl der Eidgenossenschaft als auch der Bundesbahnen. Die wichtigsten Vorschriften des Finanzprogrammes 1936 über Einsparungen gelten nicht nur für die .Eidgenossenschaft, sondern auch für die Bundesbahnen; auch die Aussonderung der Hälfte des Ertrages der durch dieses Finanzprogramm erschlossenen neuen Einnahmequellen der Eidgenossenschaft als Einlage in den Eisenbahnfonds .ist in Art. 52 des Bundesbeschlusses vom 3l. Januar 1936 vorgeschrieben.

Schliesslich erhält auch die Belastung der. Eidgenossenschaf t mit einer besondern Bücklage von 8 Millionen Franken für die Sanierung der Bundesbahnen ihren Sinn von der Betrachtung des Gesamthaushaltes von Bund und Bundesbahnen.

.

Der in der Botschaft vom 22. November 1935 umschriebene und von der Bundesversammlung gutgeheissene Zweck des Bundesbeschlusses vom 81. Januar 1936 über neue ausserordentliche Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes im Bundeshaushalte in den Jahren 1936 und 1987 hat in der Verhinderung einer.Vermehrung des Schuldenüberschusses im Gesamthaushalte des Bundes bestanden; der Voranschlag ist als ausgeglichen zu betrachten, wenn das Nettogleichgewicht, d. h. die Deckung der veranschlagton Ausgaben, abzüglich Tilgungen und Eückstellungen, erreicht wird. Die von der Bundesversammlung am 16, Dezember 1936 bzw. am 23. Dezember 1936 festgestellten Voranschläge der Bundesbahnen und der Eidgenossenschaft erreichen dieses Ziel nicht vollständig; es war noch mit einer.

Zunahme der Gesamtverschuldung des Bundes um 28 Millionen Franken zu rechnen:

Voranschläge 1937

Bruttoausgabenüberschuss

(einschliesslich Tilgungen)

NettoeinnahmenTilgungen bzw. -ausgabenund Rückstellungen Überschuss

(ohne

Tilgungen) Mill on en F r a n k e n

Eidgenossenschaft (einschliesslich Eückstellungen für Transport-- 40,7 -- 79,2

42,7 9,6

+ 2,0 -69,6

-- 119,9

52,3

-67,6

+ 39,5

39,5

+ 39,5

Gesamthaushalt (Eidgenossenschaft Eückstellungen für TransportanstalGesamthaushalt Eidgenossenschaft, Bundesbahnen und Eückstellungen

-- 80,4

-- 28,1 -

383

Die Gesamtfinanzlage von Bund und Bundesbahnen hebt sich zufolge der dargestellten Verbesserungen im Haushalt der Eidgenossenschaft von 11,8 Millionen und dadurch, dass im Haushalt der Bundesbahnen während des laufenden Jahres eine Verminderung, des veranschlagten Fehlbetrages in der Gewinn- und Verlustreehnung von 12,5 Millionen Franken erwartet wird 1 ), um 24,8 Millionen Franken: Finanzlage 1937

Eidgenossenschaft

Bundesbahneil

Gesamthaushalt

IV Ü l l i o n e i F r a n k e n

Nettoausgabenüberschuss der Vor-

28,1 Verminderung der Ausgaben . . . .

Vermehrung der Einnahmen ,.' ; .

Gesamtverbesserung Verbleibender Nettoausgabenüberschuss

5,7 6,1

11,8

5,0

7,5.

12,5

10,7 13,6 24,8

24,3 -

3,8

Die Verbesserungen im Gesamthaushalt der Eidgenossenschaft und der Bundesbahnen vermögen somit den Nettoausgabenüberschuss der Voranschläge nahezu auszugleichen. Zur Herstellung des Nettogleichgewichtes im Gesamthaushalt fehlen noch rund 4 Millionen Pranken. Die Verbesserung um 24,8 Millionen ist das Ergebnis einer wiederholten gründlichen Prüfung der gesamten finanziellen Lage des Bundes und der im heutigen Zeitpunkt gegenüber dem November 1936 erleichterten Übersicht über die mutmassliche wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Monate.

- Der Abschluss, der das annähernde Gleichgewicht unter Abzug der Tilgungen aufweist, ist an sich, ganz abgesehen von dem nicht vollständigen Zusammenfallen von Einnahmen und Ausgaben, noch nicht befriedigend. Er bildet die erste Etappe, zum eigentlichen, d. h. auch die Tilgungen einschliessenden Gleichgewicht. Dieses baldigst zu erreichen, muss das Ziel der Bemühungen aller Instanzen sein, die an der Sanierung der Bundesfinanzen mitzuwirken haben.

Die Gültigkeit des gegenwärtigen Eiskainotrechtes (Bundesbeschlüsse vom 18. Oktober 1988 und vom 31. Januar 1936) läuft am 81. Dezember 1937 ab.

l

MIM. Fr.

) Weitergehende Einsparungen im Bundesbahnbetrieb 0,5 Einsparung aus der Konversion von Anleihen und Mittelbeschaffung durch Begebung von Schatzscheinen .

4,5 Erhöhung der Transporteinnahmen zufolge der Verkehrsbelebung 7,5 Gesamtverbesserung des Bundesbahnvoransohlages für 1937 . . 12,5

384

"Der Bundesrat hat in der Botschaft zum Finanzprogramm 1986 die Auffassung vertreten, es sei auf den 1. Januar 1988 eine Neuordnung des Finanzhaushaltes zu verwirklichen. Die währungspolitischen Massnahmen vom. 27. September 1986 haben eine wirtschaftspolitische Periode eingeleitet, deren Gestaltung kaum auf ein Jahr, geschweige denn auf eine Eeihe von Jahren hinaus zu übersehen ist. Der Bundesrat hat deshalb in der Botschaft zum Voranschlag für 1987 die Wahrscheinlichkeit angedeutet, dass das geltende Fiskalnotrecht, angepasst an die Erfordernisse der Übergangszeit, in seiner Gültigkeit über den 31. Dezember 1937 hinaus verlängert werden müsse. Er wird der Bundesversammlung auf die Junisession 1987 eine Botschaft hierüber unterbreiten.

Wir beehren uns, Ihnen folgenden Antrag zu stellen : 1. Der vorliegende Bericht wird genehmigt.

2. Der Bundesrat wird beauftragt, .alle nötigen Anordnungen zu treffen, damit die in den Voranschlägen der Eidgenossenschaft und der Bundesbahnen für das Jahr 1987 bewilligten Ausgabenkredite nur bis zu der Höhe beansprucht werden können, die sich nach Abzug des im Bericht vom 12. Februar 1987 festgestellten Minderbedarfs ergibt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 12. Februar 1987.

2TM

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Bundeskanzler: G. Boret.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gestaltung der Finanzlage der Eidgenossenschaft im Jahre 1937. (Vom 12. Februar 1937.)

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Jahr

1937

Année Anno Band

1

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07

Cahier Numero Geschäftsnummer

3485

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.02.1937

Date Data Seite

365-384

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10 033 198

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