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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erhöhung des Kredites für die Durchführung des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1936 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung.

(Vom 7. September 1937.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1936 ist dem Bundesrat ein Kredit von 30 Millionen Franken für die Durchführung von Massnahmen der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung zur Verfügung gestellt worden. Dieser Kredit, der am 30. Juni 1937 nahezu aufgebraucht war, ist gemäss nachstehender Aufstellung verwendet worden: Tiefbau Fr. 8660890 Hochbau (Art. 5 a) » 7813765 (Art. 5 b) » 7640000 Bundesarbeiten » 781097 Bahnaufträge » 182750 Freie Berufe (Intellektuelle) » l 346 642 Freiwilliger Arbeitsdienst » 411002 Industrie » 686234 Gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften ... » 500,000 Fr. 27 972 380 Über den Bestbetrag von Fr. 2 027 620 wurde seither in erster Linie zugunsten derjenigen Kantone verfügt, die in Würdigung aller Verhältnisse noch einen gewissen Kreditanteil beanspruchen konnten. Am 31. Juli 1937 verblieb noch ein Saldo von Fr. 411 546.65. Mit dem bis dahin beanspruchten Kreditbetrag von rund 29,5 Millionen Franken ist ein Arbeitsvolumen ausgelöst worden, das auf Grund der veranschlagten Kosten rund 190 Millionen Franken beträgt, nämlich:

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Tiefbau : Fr. 49 000 000 Hochbau (Art. 5 a) » 52 000 000 (Art. 56) » 73000000 Bahnen » 2200000 Bundesarbeiten » 7000000 Andere » 6800000 Die Angaben über die privaten Umbau- und Eenovationsarbeiten (Art. 5 b) entsprechen dem zehnfachen Betrag des hiefür ausgesetzten Anteils am Gesamtkredit. Diese Schätzung dürfte aber nach den vorläufigen Erfahrungen eher zu niedrig gegriffen sein (vgl. auch S. 803).

Zu diesem ganz ansehnlichen Arbeitsvolumen kommen noch hinzu die aus andern Krediten subventionierten Hafenanlagen in Birsfelden-Au mit Einschluss des Hafenbahnhofs in der Au und der Hafenbahn vom Bangierbahnhof SBB Muttenz bis zum Hauptbahnhof, im Kostenvoranschlag von 4,9 Millionen Franken, sowie die Hafenanlagen in Basel-Kleinhüningen (Bau eines zweiten Hafenbeckens, Erweiterung und Vermehrung der Geleise des Hafenbahnhofes und Bau eines Verwaltungsgebäudes) im Voranschlag von 4,5 Millionen Franken. Der hiefür bewilligte ausserordentliche Bundesbeitrag beläuft sich auf 1,225 Millionen bzw. 1,125 Millionen Franken.

Der Umstand, dass die verfügbaren Kredite zur Neige gehen, hat in den Kantonen eine gewisse Beunruhigung hervorgerufen, um so mehr, als da und dort Arbeitsbeschaffungsaktionen in grösserem Aüsmass eben in Vorbereitung sind, die ohne die Unterstützung aus Bundeskrediten undurchführbar bleiben müssten. Ferner waren bei unserer Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung am 30. Juni 1937 noch 887 Subventionsgesuche hängig, deren Berücksichtigung nach den bisher üblichen Ansätzen an Bundesbeiträgen erfordern würde: Tiefbau Fr. 5 600 000 Hochbau (Art. 5 a) » 10 850 000 Andere » 2800000 : Total Fr. 19 250 000 entsprechend einem veranschlagten Gesamtkostenbetrag von rund 100 Millionen Franken.

Schon bei der Behandlung der Vorlage des geltenden Bundesbeschlusses wurden in den Eäten Stimmen laut, die ernstlich bezweifelten, dass im Hinblick auf die Ausdehnung der notwendigen Arbeitsbeschaffungsaktion und auf die Erhöhung der Beiträge für einzelne Krisenmassnahmen der bewilligte Kredit von 30 Millionen Franken ausreichen werde, um die Wirtschaftskrise abschliessend zu überbrücken. Der 30-Millionen-Kredit hatte auch nicht den Sinn einer unbedingt letztmaligen Hilfe von Seiten des Bundes. Bundesrat und Volkswirtschaftsdepartement wollten die Frage offen lassen, ob es bei diesen 30 Millionen sein Bewenden haben könne oder ob die damit eingeleitete

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Arbeitsbeschaffung für die darniederliegende Bauwirtschaft durch weitere Kredite ergänzt und fortgesetzt werden müsse. Diese Frage war erst zu beurteilen, nachdem durch die praktische Erfahrung festgestellt war, ob überhaupt im geplanten und erhofften Umfange Träger von Subventionsarbeiten sich einstellen werden, die gewillt und finanziell in der Lage waren, mit Hilfe von Bundes- und Kantonsbeiträgen Neu- oder Umbauten oder andere Instandstellungsarbeiten an Hochbauten an die Hand zu nehmen und durchzuführen.

Bei genügender Bereitschaft der Kantone und Gemeinden als Subventionsgeber und Subventionsnehmer und bei entsprechendem Interesse der Korporationen, gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Unternehmungen und auch der Privaten bestand die planmässige Absicht, vorab für die Bauzeit 1937 eine kraftvolle Arbeitsbeschaffungsaktion durchzuführen, um auch bei den Arbeitslosen der Baubranche, die mit der Zeit die Hälfte aller Arbeitslosen ausmachten -- es waren um die ungünstigste Winterperiode an die 60 000 Bau- und Holzarbeiter, Handlanger und Taglöhner beschäftigungslos --, einen sichtbaren Eückgang der Arbeitslosenzahl herbeizuführen. Bei dieser Absicht konnte eine ungefähr gleichmässige Verteilung der 30 Millionen auf das ganze Jahr 1937 nicht in Betracht kommen; die Zuerkennung von Bundesbeiträgen als Anreiz musste erfolgen, sobald und soweit geeignete Arbeitsbeschaffungsobjekte eingereicht wurden. Aber es steht heute schon fest, dass bei einem namhaften Teil dieser Objekte die Ausführung sich in das Jahr 1988 hinüber erstrecken wird, wie anderseits bei Beginn des laufenden Jahres für ca. 60 Millionen Franken subventionierte Bauarbeiten aus den Vorjahren vorgetragen werden konnten, wodurch die Arbeitsbeschaffung 1937 noch einen kräftigen Zuwachs erfahren hat.

Es kann sich heute nicht darum handeln, die im Gange befindlichen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen abzubrechen. Die Auflockerung der Krise im allgemeinen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Baugewerbe ohne öffentliche Massnahmen immer noch mit ernsten Erschütterungen zu rechnen wäre.

Es ist denn auch am 11. Juni 1937 von Herrn Nationalrat Eeinhard und Mitunterzeichnern folgende Motion eingereicht worden: «Der Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1936 betreffend Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung hat volkswirtschaftlich günstig gewirkt.
Wie zu erwarten war, sind die zur Verfügung gestellten Kredite zur Verwirklichung der angemeldeten und nach Bundesbeschluss subventionsberechtigten Projekte nicht ausreichend.

Der Bundesrat wird eingeladen, entsprechend den in der Dezembersession 1936 abgegebenen Zusicherungen die Aktion fortzusetzen und dem Parlament rechtzeitig eine neue Vorlage samt den entsprechenden Kreditbegehren zu unterbreiten.» Wir sind uns völlig klar, dass weder die grosse Zahl der unerledigten Subventionsgesuche, noch die weitern Vorbereitungen einzelner Kantone und

799 Gemeinden die Fortsetzung der bisherigen Aktion ohne weiteres rechtfertigen könnten. Ausschlaggebend müssen in erster Linie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt bleiben und die Erwägung, ob sich die ganze Wirtschaftslage nicht derart geändert hat, dass ohne weitere staatliche Hilfe die baldige Überwindung der krisenbedingten Arbeitslosigkeit möglich ist.

Über die Entwicklung der Krise und ihre Auswirkung auf den Arbeitsmarkt gibt nachstehende Tabelle Aufschluss:

Stellesachende.

Mit nui Hörn uuin

Baugewerbe verbundene Berufe

Stichtag je 30. Juni

1932 1938 1934 1935 1936 1937

. . .

. . .

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1932 1933 1934 1935 1936 1937

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1932 1933 1934 1935 1936 1937

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Metall-, HandUhren- Handel langer übrige und und VerTextil- waltung und Tag- Berufe löhner industrie

6961 11923 12092 22268 33883 23781

21937 25145 20482 19728 18890 9165

Absolute Zahlen 2676 3266 3813 4175 3664 3227 4512 3828 5166 4583 3992 4475

100 171 174 320 487 342

100 115 93 90 86 42

1932 = 100 100 100 117 156 137 99 169 117 140 193 122 167

Total

Ungelernte Arbeitskräfte

Gelernte und angelernte Arbeitskräfte

6601 41441 31383 10058 8804 53860 39706 14154 7471 46936 32984 13952 9342 59678 39509 20169 12605 75127 48381 26746 9417 50830 30085 20745

100 130 113 144 181 123

100 127 105 126 154 96

100 141 139 201 266 206

Prozentanteile der einzelnen Berufsgruppen 16 100 17 53 6 8 100 22 47 7 16 8 100 26 43 7 16 8 16 100 37 33 8 6 17 100 45 25 7 6 18 47 18 9 8 100

76 74 70 66 64 59

24 26 30 34 36 41

100 133 113 142 191 143

Die ersichtliche Abnahme der Stellesuchenden in gewissen Berufskategorien bildet eine Bestätigung dafür, dass die aufsteigende internationale Konjunktur besonders seit der Abwertung auch in unserer eigenen Wirtschaft nicht ohne günstige Auswirkungen geblieben ist. Wie sich das Baugewerbe noch 3--4 Jahre als krisenfest erwiesen hat, nachdem die Exportindustrie schon längst von der Weltkrise erfasst war, äusserte sich umgekehrt die Besserung am eindrücklichsten zuerst in der Ausfuhr und im Fremdenverkehr und

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den damit mehr oder weniger eng verbundenen Wirtschaftsgebieten, während sich die Lage im Baugewerbe vorerst noch verschlechterte. Nun ist allerdings auch in der Innen Wirtschaft und vor allem in der Bautätigkeit in den letzten Monaten eine gewisse Auflockerung zu verzeichnen; entsprechend senkte sich die Zahl der Stellesuchenden im Baugewerbe. Allein es muss beachtet werden, dass diese Abschwächung der Arbeitslosigkeit nicht einer natürlichen Entwicklung im angedeuteten Sinne entspricht, sondern hauptsächlich als Folge der vermehrten zusätzlichen Arbeitsbeschaffung im Gesamtbauvolumen von 190 Millionen Franken zu bewerten ist (gegen 106 und 120 Millionen Franken in den Jahren 1935 und 1936). Verzichten wir in diesem Augenblick auf diese gewaltigen Anstrengungen der öffentlichen Hand, so wird nach Ansicht berufener öffentlicher und privater Kreise das ganze Gewerbe neuerdings einer Existenzprobe ausgesetzt. Eine allgemeine und dauernde Gesundung unserer Wirtschaft wird erst dann einsetzen können, wenn nach dem Gesetz der Wechselbeziehungen zwischen Innen- und Aussenwirtschaft die Erholung in der Exportindustrie und im Fremdenverkehr die Mittel und Initiativen für eine Neubelebung im Baugewerbe freilegt. Solange dies nicht der Fall ist, wäre es ein Wagnis, die ersten Ansätze einer Wiederbelebung der Wirtschaft durch einen verfrühten Abbau der öffentlichen Massnahmen zu gefährden und die an sich noch sehr labile Wirtschaftslage zu schwächen. Tatsächlich ist, trotz der statistisch ausgewiesenen Erleichterung auf dem Arbeitsmarkte, die Arbeitslosigkeit für unsere Verhältnisse immer noch zu gross. Dass wir beispielsweise im Baugewerbe noch weit von normalen Verhältnissen entfernt sind, erhellt u. a. aus der immer noch grossen Zahl der ungelernten Arbeiter, deren Zurückführung in die produktive Tätigkeit ein Problem für sich bildet, aber auch aus der Tatsache, dass vor Beginn der Wirtschaftskrise in der Schweiz ausser den einheimischen mehr als 30 000 ausländische Bauarbeiter mitbeschäftigt waren. Die Zahl der Baubewilligungen hat sich zwar gegenüber dem Vorjahr bis jetzt verdoppelt, aber sie hat mit ca. 8000 erst den Stand des Krisenjahres 1935 erreicht. Mit 1564 ausgeführten Wohnbauten im I. Halbjahr 1937 dürfte die unterste Grenze erreicht sein ; wenn trotzdem die Zahl der Arbeitslosen im Baugewerbe
besonders in den letzten Monaten zurückgegangen ist, so spricht das bloss dafür, dass an Stelle der zurückgegangenen Wohnungsneubauten sich nunmehr die Auswirkungen der privaten Umbau-, Beparatur- und Eenovationsarbeiten in erfreulicher Weise auf dem Arbeitsmarkte geltend machen.

Die einzelnen Massnahmen.

Zu den einzelnen Massnahmen und den mit ihrer Durchführung gemachten Erfahrungen gestatten wir uns, einige Bemerkungen vorauszuschicken, die für die weitere Anwendung des Bundesbeschlusses wegleitend sein sollen.

1. Es zeigt sich, dass es den Kantonen und Gemeinden, die naturgemäss die Hauptträger der Arbeitsbeschaffung sind, immer schwerer fällt, den ihnen

801 im Bundesbeschluss zugemuteten Aufgaben in der wünschenswerten Weise gerecht zu werden. Die Ursachen liegen vor allem in den zunehmenden Schwierigkeiten, die einzelnen Arbeitsbeschaffungsprojekte zu finanzieren; oft fehlt es aber auch an geeigneten, arbeitsintensiven Objekten, besonders in den grössern Städten mit starker Arbeitslosigkeit. Daher wird immer dringlicher der Wunsch laut, die Kantone und Gemeinden in den eigentlichen Krisengebieten durch Ausführung von Bundesarbeiten nach Möglichkeit zu entlasten. In dieser Richtung sind bereits bemerkenswerte Anstrengungen zu verzeichnen: Wir erinnern an den vom Bund weitgehend finanzierten Ausbau der Alpenstrassen, an die Ausführung von Befestigungsarbeiten in den verschiedenen Landesgegenden und an die sonstigen Arbeiten der Landesverteidigung, wie die Erstellung von Zeughäusern, Munitionsmagazinen, die Vergebung von Wehraufträgen usw. Die Absicht, damit die eigentlichen Krisenkantone zu entlasten und Gelegenheiten zu schaffen, die Arbeitslosen auch ausserkantonalen Arbeitsstellen zuzuweisen, begegnet in der Praxis grossen Schwierigkeiten.

Jeder Kanton sorgt in erster Linie für die eigenen Arbeitskräfte, und nur in vereinzelten Fällen ist der angestrebte Ausgleich in bescheidenem Ausmass durchführbar. Darunter leiden besonders die Kantone und Gemeinden, die auf Grund ihrer liberalen Krisenhilfe und Fürsorgepraxis zum Anziehungspunkt ländlicher und insbesondere auch ausserkantonaler Arbeitskräfte geworden sind. Einzelne Kantone haben direkt das Begehren gestellt, es möchten auf ihrem Gebiete Arbeiten des Bundes ausgeführt werden. Leider kann diesen Wünschen zumeist nicht entsprochen werden, um so mehr, als das Finanzprogramm 1936 weitgehende Kürzungen der ordentlichen Kredite für Bundesarbeiten auf den verschiedensten Gebieten vorgenommen hat. Ferner machen sich die starken Einschränkungen im Baubudget der S. B. B. in nachteiliger Weise auf dem Arbeitsmarkt fühlbar. Die Baurechnung der S. B. B. weist im Jahre 1936 einen Kostenaufwand von 9,2 Millionen Franken auf, gegenüber einem normalen Baubudget von 50--85 Millionen Franken.

2. Der Bundesrat wird bemüht sein, in seinen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit noch mehr als bisher den besondern Verhältnissen des einzelnen Falles oder einer bestimmten Landesgegend gerecht zu werden. Es
wird von den ausführenden Organen abhangen, bei der praktischen Durchführung das Richtige zu finden. Die staatliche Unterstützung wird dort aussetzen, wo wesentliche Besserungen zu konstatieren sind, und sich dort verstärken', wo offenkundig ein Bedürfnis nach vermehrter öffentlicher Hilfe sich zeigt. Stets wird die Mitwirkung der Kantone und Gemeinden die Voraussetzung der Bundeshilfe sein müssen, wobei,sowohl ihre eigene finanzielle Lage als auch diejenige der .wirklichen Träger, der Arbeit in billige Berücksichtigung zu ziehen sein wird.

3. In erhöhtem Masse wird darnach zu trachten sein, dass die selbst im kleinsten Wirtschaftsgebiet sich breitmachenden Autarkiebestrebungen zurückgedrängt werden und der Begriff der Freizügigkeit nicht ' toter Buchstabe

802 bleibt, sonst ist eine gesunde Wirtschaftsentwicklung undenkbar. Der im Bundesbeschluss liegenden Idee der Volkssolidarität und der Unterstützung des Schwachem durch den Stärkern widerstrebt eine Beschränkung der Freizügigkeit, die beispielsweise den Einbau eines bernischen Zentralheizungskessels in einen Neubau der Westschweiz von einer entsprechenden Subventionsbeteiligung des Kantons Bern abhängig macht, oder die es zulässt, dass industrielle Aufträge aus andern Kantonen, die dort ebensogut ausgeführt werden können, der eigenen Industrie durch besondere öffentliche Zuschüsse gesichert werden.

In Zukunft wird die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Arbeiten irgendwelcher Art überall dort auszuschliessen sein, wo autarkische Submissionsbestimmungen noch in Geltung sind oder praktiziert werden. Im Eahmen des Bundesbeschlusses bestehen genügend Möglichkeiten, in erster Linie ortsansässige Betriebe angemessen zu berücksichtigen.

4. Die neu in den geltenden Bundesbeschluss aufgenommene A l t s t a d t sanierung ist praktisch noch nicht recht in Fluss gekommen. Die Vorbereitungen sind meistens ebenso langwierig wie kompliziert. In der Eegel handelt es sich um die Zusammenlegung einer grössern Anzahl privater Liegenschaften, deren Erwerb zum voraus so grosse Beträge verschlingt, dass an eine gesunde Finanzierung nicht zu denken ist. Dazu kommen Expropriationsfragen und sonstige finanzielle und rechtliche Auseinandersetzungen unter den Eigentümern, mit Behörden, Banken usw. Wir erwarten deshalb von dieser Seite her auch in Zukunft nicht allzuviel.

I. Notstandsarbeiten.

Mit der Subventionierung der T i e f b a u a r b e i t e n werden gute Erfahrungen gemacht. Die Bundesbeiträge berechnen sich in der Eegel auf Grund der ausbezahlten Lohnsummen; die tatsächliche Verwendung von Arbeitslosen ist daher ohne weiteres kontrollierbar. Die noch sehr grosse Zahl unge.lërnter Arbeitsloser legt es nahe, diese Kategorie der Notstandsarbeiten auch künftig zu fördern. Die Entwicklung, die die öffentliche Förderung von Arbeiten auf dem Gebiet des Tiefbaues genommen hat, ist aus nachstehender semesterweisen Darstellung der ausgelösten Gesamtbausummen ersichtlich: I. Halbjahr 1935 II.

» 1935 I.

» 1936 II.

» 1936 I.

» 1937

39,5 Millionen 35,9 » 30,5 » 29,6 » 59,0 »

100% 90% · 77% 75% 159%

Die Hauptträger der Hochbauarbeiten sind immer noch die öffentlichen Verwaltungen, gemeinnützigen Körperschaften und privatwirtschaftlichen Betriebe. Bis zum 80. Juni 1937 sind an die Projekte für Neu- und Umbauten, für Eeparatur- und Eenovationsarbeiten Bundesbeiträge im Ge-

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samtbetrag von rund 7,8 Millionen Franken zugesichert worden, entsprechend einem veranschlagten Bauvolumen von 47,1 Millionen Franken und einem Subventionsansatz von durchschnittlich 16,6 % (zulässiges Maximum 25 %).

Dieser Gesamtkostenbetrag von 47,1 Millionen Franken verteilt sich wie folgt: Öffentliche Gemeinnützige PrivatwirtVerTotal Körper- schaftliche waltungen Schäften Betriebe Krankenhäuser, Altersheime, Asile und dgl 3,8 4,0 -- 7,8 Schulhäuser, Turnhallen, Ferienheime und dgl.

12,7 0,5 -- 13,2 Kirchen, Kapellen, Pfarrhäuser, Kirchgemeindehäuser, Friedhofbauten u.

dgl -.

8,1 0,5 -- 8,6 Amthäuser, Eathäuser, Feuerwehrgebäude, Schiessanlagen und dgl..

3,2 0,4 -- 3,6 Hotels, Appartementshäuser, Volkshäuser und dgl -- -- 2,9 2,9 Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe, Lagerhäuser, Käsereien u.

dgl -- -- 2,9 2,9 Industrielle Betriebe -- -- 1,0 1,0 Geschäftshäuser -- -- 1,4 1,4 Diverse Hochbauten 3,1 0,1 2,5 5/7_ Total

30,9

5,5

10,7

47,1

Die Förderung der p r i v a t e n Umbau-, Eenovations- und Eeparaturarbeiten an b e s t e h e n d e n Gebäuden ist aus leichtverständlichen Gründen in die Hände der Kantone gelegt worden. Zu diesem Zwecke wurde dem Gesamtkredit von 30 Millionen Franken zum voraus ein Viertel entnommen und nach einem bestimmten Schlüssel unter die Kantone aufgeteilt. Im Eahmen ihrer Kreditquote, bei deren Festsetzung der Grad der Arbeitslosigkeit im allgemeinen, besonders aber im Baugewerbe, ferner die Gesamtbevölkerungszahl und gegebenenfalls stark städtische Verhältnisse berücksichtigt wurden, ist es in das Ermessen der Kantone gestellt, wo sie eingreifen wollen.

Die Organisation dieser neuen Arbeitsbeschaffungsmassnahme brauchte eine gewisse Vorbereitungszeit; die Aktion ist daher erst in den letzten Monaten voll in Gang gekommen ; vier Kantone haben überhaupt auf diese Arbeitsbeschaffung verzichtet oder gelegentlich Teilbeträge zur Subventionierung anderer Bauarbeiten wieder zur Verfügung gestellt. Die durchschnittliche

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Leistung des Bundes beträgt bis jetzt 8,8 % bei einer in der Regel halb so grossen Leistung von Kanton und Gemeinde.

Die kantonalen Meldungen bis 30. Juni 1987, die noch unvollständig sind, betreffen immerhin schon 9088 Subventionsfälle mit einem veranschlagten Arbeitsvolumen von rund 28,5 Millionen Franken, für die ein Bundesbeitrag von rund Fr. 2 504 800 zugesichert worden ist. Die Aktion ist aber schon viel weiter vorgeschritten, was daraus hervorgeht, dass einzelne Kantone bereits dringlich um eine Erhöhung ihrer Kreditquote nachgesucht haben. In der Eegel werden die tatsächlichen Ausführungskosten die Voranschläge wesentlich übersteigen, da sich mit der Inangriffnahme der Eeparaturarbeiten oft Ergänzungen als wünschbar und notwendig erweisen. Ein abschliessendes Urteil über den praktischen Erfolg der ganzen Massnahme wäre unter diesen Umständen verfrüht. Soweit jedoch die Verhältnisse sich in diesem Zeitpunkt überblicken lassen und auch bezügliche Äusserungen schon vorliegen, sind die Auswirkungen in vieler Hinsicht segensreich; sie werden überraschend gut bewertet.

Der lohnintensivere Charakter dieser Art baulicher Arbeiten im Vergleich zu Neubauten macht sie zu einem besonders tauglichen Instrument öffentlicher Arbeitsförderung. Bei einem zu erwartenden Arbeitsvolumen von ungefähr 80 Millionen kann mit einem Lohnanteil von 48 Millionen gerechnet werden.

Wenn davon auch nur 50 % als zusätzlich angenommen werden, so wird auch dann noch der Arbeitsmarkt laufend um etwa 8000 Bauarbeiter entlastet.

Trotz stagnierender Neubautätigkeit zeigt daher die Kurve der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe ebenfalls sinkende Tendenz (vgl. S. 799).

Es erscheint naheliegend, mit den privaten Eenovations- und Eaparaturarbeiten, die in der Eegel unter Dach möglich sind, einen gewissen saisonmässigen Ausgleich herbeizuführen, indem sie vorzugsweise in der rauhen Jahreszeit zur Ausführung gelangen.

Die anfängliche Zurückhaltung zahlreicher Hauseigentümer ist mit der grössern Geldflüssigkeit und der wachsenden Bereitwilligkeit der Hypothekarinstitute auch gegenüber weniger finanzkräftigen Bauherren nach und nach gewichen. Die Hypothekargläubiger würdigen solche Instandstellungs- und Umbauarbeiten an bestehenden Liegenschaften immer mehr als eine Verbesserung ihres Pfandobjektes und erleichtern sie durch verbilligte
Darlehen zu erträglichen Amortisationsbedingungen.

Wir dürfen ruhig sagen, dass die so angetriebene Hochbautätigkeit sich sozusagen auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens in günstiger Weise fühlbar macht. Vor allem findet das immer noch stark krisenbedrängte Bauhandwerk und Kleingewerbe willkommene Arbeits- und Verdienstmöglichkeit. Der Arbeitslose erhält wieder Beschäftigung in seinem angestammten Beruf. Auch unsere freierwerbenden Architekten und Ingenieure mit ihren Technikern und Zeichnern, sowie die zahlreichen Stellelosen der kaufmännischen Berufe finden zunehmend neue Betätigung.

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Als besondere Wohltat erweisen sich diese Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für zahlreiche kleinere und grössere Hotelbetriebe.

Als Sonderaktion erwähnen wir in erster Linie die Zuschüsse von Bund und Kantonen, durch welche den Schweizerischen Bundesbahnen und auch andern Bisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen die Vergebung ausserordentlicher Arbeiten und Aufträge für Industrie und Gewerbe erleichtert wurde. Diese zusätzliche Betätigung wurde von den Betrieben sehr wohltätig empfunden und hat mitgeholfen, über die ärgste Krise hinwegzukommen. In letzter Zeit wurde im Hinblick auf den bessern Geschäftsgang um so mehr zurückgehalten, als die an Industrieaufträgen interessierten Kantone die Notwendigkeit einer Weiterführung der bisherigen finanziellen Förderung in Zweifel gezogen haben.

Ein wichtiges Kapitel bleibt die immer noch grosse Not unter den Angehörigen der freien Berufe, sowie der technischen und k a u f männischen Angestellten. Während Maschinen-Ingenieure und -Techniker wieder in vermehrtem Masse Aufnahme in der Industrie finden, ist die Situation der Bau-Ingenieure und -Techniker^ sowie der Architekten und allgemein auch der altern Angestellten eher verschlimmert worden. Auch die teilweise bedenkliche Lage im Grundbuchgeometergewerbe gibt zu denken.

Sie hat zu einer ungesunden Konkurrenzierung der übrigen technischen Berufe geführt. Ausbildung, Entwicklung und Arbeitsgebiete dieses Berufsstandes beruhen stark auf gesetzgeberischen Massnahmen, eine Tatsache, die nicht ausser acht bleiben darf. Es ist damit zu rechnen, dass auf Ende dieses Jahres wieder 86 Unternehmer und 111 Angestellte, Inbegriffen die bestehenden vier photogrammetrischen Vermessungsbüros, arbeits- und verdienstlos werden, sofern nicht für die beiden Jahre 1938 und 1939, wie schon pro 1937, je Fr. 500 000 aus Arbeitsbeschaffungskrediten für diese Zwecke zum voraus ausgeschieden werden, was wir bei der Festsetzung des neuen Kreditbetrages wiederum berücksichtigen möchten.

Noch immer zeigt sich eine gewisse Tendenz bei Kantonen und Gemeinden, Projektarbeiten durch die eigenen Verwaltungen auszuführen und die Bauleitungen ihren Beamten zu übertragen. Zu keiner Zeit ist es aber notwendiger und bietet sich günstigere Gelegenheit, die zahlreichen privaten Ingenieurund Architekturbüros, die immer noch schwer unter der Krise
leiden, in Wettbewerb zu ziehen ; sie sind heute für sich und ihre Angestellten für jeden Auftrag dankbar.

Im Zusammenhang mit dem Bau und Ausbau der Alpenstrassen, mit den Bauten für den passiven Luftschutz, Grenz- und Befestigungsbauten und ähnlichen grössern Arbeitsmöglichkeiten dürfte manche Betätigung für solche Büros verbunden sein.

II.

Die für die Einführung neuer und den Ausbau bestehender Industrie und Gewerbe aufgewendeten Mittel dienten in der Hauptsache

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der Erleichterung der technischen und industriellen Versuchs- und Forschungstätigkeit, sowie der Entwicklung einzelner neuartiger, besonders aussichtsreicher Konstruktionen und Verfahren. Soweit nicht gesamtschweizerische Interessen den Vorzug verdienen, wird auch künftig in erster Linie die Unterstützung solcher Projekte in Frage kommen, die von den Kantonen und Gemeinden im Hinblick auf die Arbeitsbeschaffung befürwortet werden.

m.

Der freiwillige Arbeitsdienst reagiert empfindlich auf die kleinsten Schwankungen in der Entwicklung der Krise. Darin zeigt sich am deutlichsten sein Charakter als blosse Krisenmassnahme, die von den beiden Pfeilern privater Einsicht und Opferwilligkeit einerseits und staatlicher Hilfsbereitschaft anderseits getragen wird. In dieser Form ist diese Krisenüberbrückung für unsere jungen Arbeitslosen grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Das Mass der Aufwendungen reguliert sich, wie die Erfahrungen der letzten Monate lehren, auf natürliche Weise. Die zunehmende Beschäftigung in der Exportindustrie hat die jungen Leute sehr rasch wieder an die Werkbank zurückgeführt, so dass bestehende Arbeitsdienste teils aufgehoben, teils wesentlich eingeschränkt werden konnten.

Das Problem der altern Arbeitslosen, sowie jener, die zu den Konjunkturreserven zu zählen sind, ist vorläufig in seiner ganzen Schwere geblieben und wird Gegenstand besonderer Sorge der ausführenden Organe bleiben müssen. Die Arbeitslager für alleinstehende ältere Arbeitslose haben sich gut bewährt und werden, im Gegensatz zu den Arbeitsdiensten Jugendlicher, eher noch auszubauen sein.

IV.

Die berufliche Förderung und Überleitung von Arbeitskräften in andere Erwerbsgebiete hat unter den heutigen Verhältnissen an Bedeutung gewonnen. Die brachliegenden Arbeitskräfte, zu denen das noch unentwegt grosse Heer der Ungelernten gehört, muss wieder nach Möglichkeit produktiver Tätigkeit zugeführt werden. Viele dieser Leute haben früher im Baugewerbe Verwendung gefunden, wohin sie nicht selten bei sinkender Konjunktur aus der Industrie abgewandert sind. Es gilt, deren Eignung für den einen oder andern Beruf festzustellen und zu fördern und damit für die mutmasslichen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzusorgen. In einzelnen Wirtschaftszweigen macht sich bereits ein Mangel an Facharbeitern geltend.

V.

Zur Unterstützung von Hilfseinrichtungen für das Gewerbe war der Bundesrat gemäss Art. 14 des Bundesbeschlusses vom 28. Dezember 1936 wie bereits in den Jahren 1985 und 1986 ermächtigt, Beiträge an

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gewerbliche B ü r g s c h a f t s g e n o s s e n s c h a f t e n , Beratungs- und Buchhaltungsstellen und ähnliche Einrichtungen auszurichten. Auf Grund dieser, Ermächtigung hat der Bund eine Hilfsaktion für das Gewerbe durchführen können, deren Umfang und System die Zustimmung der beteiligten Kreise gefunden hat.

Auf diese Weise war es möglich, notleidende Gewerbebetriebe und Kleinbetriebe des Detailhandels an Stellen zu weisen, die ihnen nicht nur Bankkredite verbürgen können, sondern, was meist noch wichtiger ist, mit kaufmännischer Beratung zur Seite stehen. In vielen Fällen konnte auf diese Weise der Zusammenbrach von Geschäften verhindert werden. Darüber hinaus konnten diese Hilfsstellen aber auch altern Arbeitslosen und den Angehörigen von Arbeitslosen bei der Neugründung einer Existenz behilflich sein.

Die Wirtschaftslage hat sich für Handwerk und Handel noch nicht so gebessert, dass man von der Fortsetzung dieser Aktion absehen könnte. Überhaupt ist das Werk der Bürgschaftsgenossenschaften nicht kurz befristet.

Bürgschaften, die im Jahre 1936 und 1937 eingegangen wurden, können meist erst mehrere Jahre später abgelöst werden. Dies hat den Bundesrat veranlasst, die auf Grund der bisherigen Bundesbeschlüsse für die gewerbliche Hilfsaktion zur Verfügung stehenden und nicht aufgebrauchten Mittel in einen Fonds einzulegen (Bundesratsbeschluss vom 5. Februar 1937), aus welchem die Bundesbeiträge an die Verlustdeckung aus Bürgschaften, die später sich als verlustbringend erweisen, ausbezahlt werden können.

Schlussbetrachtungen.

Der Bundesrat steht auf dem Standpunkte, dass es verfehlt wäre, unter dem ersten Eindruck gewisser günstiger Abwertungsfolgen, sowie einer wohl nur vorübergehenden Konjunktur der Eüstungsbestellungen und der langen Lieferfristen die noch bestehenden Schwierigkeiten und die Gefahr von Bückschlägen zu unterschätzen. Der Weg zur Erholung ist noch weit. Es gilt nicht nur, die vorläufig errungenen Positionen zu sichern, sondern ebensosehr, die noch beträchtliche Arbeitslosigkeit weiterhin durch geeignete Massnahmen wirksam zu bekämpfen. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, den bisherigen Bundesbeschluss in unveränderter Form aufrechtzuerhalten. In der Folge wird es sich dann zeigen, in welcher Bichtung sich die Verhältnisse entwickeln und in welchem Umfange durch die Abwertung und die aus der internationalen Wirtschaft sich ergebenden Anregungen die Grundlagen unserer Wirtschaft mit Aussicht auf einige Dauer günstiger gestaltet worden sind.

Die einzelnen Massnahmen des Bundesbeschlusses haben sich als zweckmässig erwiesen; die Vorschriften sind auch elastisch genug, um sich immer wieder den sich ändernden Verhältnissen anpassen zu können. Wir verzichten daher darauf, Ihnen irgendeine Änderung des Bundesbeschlusses vorzuschlagen. Dagegen sehen wir uns veranlasst, den eidgenössischen Eäten eine Vorlage über die Erhöhung des in Art. 15 des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1936 eröffneten Kredites

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um weitere 35 Millionen Franken zu unterbreiten.

Die Höhe des anbegehrten Kredites wird vielleicht da und dort überraschen. Die Bedenken dürften jedoch zurücktreten gegenüber der Tatsache, dass die Hälfte dieses Betrages allein schon durch die bei der eidgenössischen Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung hängigen Subventionsgesuche für Notstandsarbeiten zum voraus beansprucht wird und dass der Kreditanteil, der für die Fortsetzung der privaten Bautätigkeit erforderlich sein wird, darin nicht inbegriffen ist. Einzelne Kantone haben aber bereits um die Erhöhung der ihnen aus dem frühern Kredit zugewiesenen Quote nachgesucht. Einen weiteren Kreditbetrag erfordern sodann die bereits vorliegenden oder in Vorbereitung befindlichen Arbeitsbeschaffungsprogramme einzelner Kantone, wie Zürich, Bern, Solothurn, Aargau, Waadt usw., die teilweise beträchtliche Ausmasse annehmen. Den Wünschen zahlreicher Kantone und Gemeinden nach vermehrten Bundesarbeiten, wie auch dem Bedarf der verschiedenen Sonderaktionen und sonstigen Massnahmen ist damit nicht Eechnung getragen.

Der Bundesrat muss die Möglichkeit wahren, die Mittel nach Massgabo der jeweiligen Bedürfnisse und des grösstmöglichen Nutzens im Interesse der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung zu verwenden. Er wird auch ohne weiteres sich dazu entschliessen, bei veränderten Verhältnissen die finanzielle Förderung einzelner Massnahmen gänzlich zu sistieren.

Zum Schlüsse möchten wir auch noch darauf hinweisen, dass in andern Staaten, in denen die öffentliche Finanzlage zum mindesten nicht besser ist als in der Schweiz, die aber bei weitem nicht einer ähnlichen Geldflüssigkeit teilhaftig sind wie wir, fast durchwegs gewaltige Aufwendungen zur Behebung der Arbeitslosigkeit gemacht werden. Es handelt sich um Eüstungsaufträge gewaltigen Ausmasses, aber auch um Bauwerke ganz grossen Stils im Gebiete der Nutzbarmachung unfruchtbarer Gelände, im Gebiete des Städtebaues, der Anlage von Autostrassen, im Ausbau der Strassen überhaupt. Man gewinnt vielerorts den Eindruck, die Finanzierungsfrage, die Sorge um Verzinsung und Bückzahlung der Schulden, sei etwas in den Hintergrund getreten.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine solche Einstellung dem rechnenden Schweizervolke nicht genehm wäre und dass sie auch sachlich nicht in Betracht kommen darf. Darum hat er
bisher davon Abstand genommen und tut es auch heute wieder, eine Arbeitsbeschaffung auf Kapitalrechnung, d. h. vermittelst der Aufnahme von Darlehen mit Zinsen- und Abzahlungsdienst, oder etwa auf dem Wege der teilweisen Inanspruchnahme der Währungsreserve der Nationalbank in Vorschlag zu bringen. Der Aufwand des Bundes für die Arbeitsbeschaffung muss aus den laufenden Einnahmen bestritten werden. Der laufende Voranschlag der Verwaltungsrechnung enthält zu diesem Zwecke einen Auszahlungskredit von 20 Millionen Franken.

Die für 1987 grosszügiger in die Wege geleitete und wenigstens für 1938 noch fortzusetzende Arbeitsbeschaffungsaktion wird wesentlich dazu beitragen,

809 dass die Kredite für die Subventionen an die Arbeitslosenversicherung und an die Durchführung der Krisenunterstützung in erfreulichem Masse entlastet werden und abgebaut werden können. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres belief sich die Bundesausgabe für diese unproduktive Arbeitslosenfürsorge auf annähernd 12 Millionen Franken; in der ersten Hälfte 1936 sind Fr. 17864055.-- aufgewendet worden. Bund, Kantone und Gemeinden zusammen hatten im ersten Halbjahre 1987 in der Arbeitslosenversicherung und Krisenunterstützung -- verglichen mit dem ersten Halbjahre 1986 -- Minderausgaben im Betrage von rund 13 Millionen Franken.

Gestützt auf vorstehende Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Bundesbeschlusses und versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 7. September 1937.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Motta.

Der Bundeskanzler: G. BoTet.

Bundesblatt. 89. Jahrg. BJ. II.

68

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(Entwurf.)

Buiidesbeschluss über

die Eröffnung eines neuen Kredites fUr die Durchführung des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1936 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 7. September 1987, beschliesst : Einziger Artikel.

Der dem Bundesrat in Art. 15 des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1986 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung zur Förderung und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen eröffnete Kredit von insgesamt 80 Millionen wird um weitere 85 Millionen Franken ergänzt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erhöhung des Kredites für die Durchführung des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1936 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung. (Vom 7. September 1937.)

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Jahr

1937

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

3619

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.09.1937

Date Data Seite

796-810

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10 033 377

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