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Bundesblatt 89. Jahrgang.

Bern, den 3. November 1937.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie. in Bern.

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3636

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1936/37.

(Vom 29. Oktober 1937.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen, vom 10. Juli 1903, beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Bundesratsbeschluss vom 1. September 1936 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1936 und der Versorgung des Landes mit Tafelund Wirtschaftsobst. A. S. 52, 649.

2. Bundesratsbeschluss vom 1. September 1936 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A.S. 52, 652.

3. Bundesratsbeschluss vom 1. September 1936 über die Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung des Landes für das Jahr 1936. A.S. 52, 656.

4. Bundesratsbeschluss vom 8. September 1936 über die Eückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1935 bis 30. Juni 1936 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. A.S. 52, 717.

5. Bundesratsbeschluss vom 5. Oktober 1936 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues auf Tafelobst und vollwertiges Mostobst. A.S. 52, 762.

Bundesblatt.

89. Jahrg.

Bd. III.

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214

6. Bundesratsbeschluss vom 16. Oktober 1936 über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung der gebrannten Wasser und des Eechtes zur Erteilung von Brennaufträgen und über die Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes. A.S. 52, 799.

7. Bundesratsbeschluss vom 2. Februar 1937 über die Abgabe von Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Eiech- und Schönheitsmittel durch die Alkoholverwaltung. A.S. 53, 77.

Die Betriebsrechnung des Geschäftsjahres 1936/87 ergibt folgendes Bild: Einnahmen Ausgaben : Buchmässige Ausgaben Abschreibungen

Fr. 15 350 523.11 Fr. 10 328 954.06 » 3682396.82

Betriebsausgaben ohne Abschreibungen Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung ohne Abschreibungen

»

6 646 557.24

Fr. 8703965.87

Da wie letztes Jahr unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht damit gerechnet werden konnte, dass der Kernobstbranntwein als solcher abgesetzt wird, so mussten die Vorräte auf den Weltmarktpreis zur Zeit des Eechnungsabschlusses (80. Juni 1937) abgeschrieben werden. Dabei wurde einzig die im Voranschlag für 1937/38 zum Verkauf als Trinkware vorgesehene Menge von 2000 hl 100 % zu dem heute gültigen Übernahmepreis von Fr. 160 je hl 100 % eingestellt. Die übrige, zu andern Zwecken bestimmte Menge Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus wurde zum Weltmarktpreis von Fr. 25 je hl 100 % bewertet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgendes Bild: Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung Fr. 8 703 965.87 Abschreibungen » 3682396.82 Buchmässiger Eeingewinn

Fr. 5 021 569.05

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft:

215 Es wurde in den Jahren 1927 bis 1936/37 abgesetzt: Trinkspfit Meterzentner

1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933/34 . . . .

32974,54 30851,32 32881,13 53325,87 80466,12 31206.24 2278,67

Obstbranntwein

Verbilligter Sprit

Brennspiritus

Industriesprit

Meterzentner Meterzentner Metei zentner .Meterzentner

--

8,96

1 817,62 10 859,45

44 500,63 44 683,49 46 468,99 44 956,27 44 142,12 42 728,27 63 784,50

10,82 24,91 2 696,27

7 296,76 4 970,03 3 124,43

40 742,19.

40 100,02 38 983,23

_ -- --

-- -- --

61,96 32,71

-- --

30 857,26 32 293,77 34 740,05 33 473,82 29 561,11 24 784,32 42 171,48 29 247,36 31 335,16 34 594,87

(IV* Jahre)

1934/35 . . . .

1935/36 . . . .

1936/37 . . . .

l 916,55 4780,06 9477,72

Wie die vorstehenden Zahlen zeigen, hat der Trinkspritverkauf nahezu um das Doppelte des Vorjahres zugenommen; ein Teil dieser Zunahme ist auf den Umstand zurückzuführen, dass der Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln zu einem verbilligten Preis während der Einstellung, d. h. während sieben Monaten statt fünf Monaten im Vorjahr, darin enthalten ist.

Der Verkauf von Kernobstbranntwein hat im Berichtsjahr infolge der Abnahme der alten Vorräte eingesetzt.

Die Verkaufszahlen des verbilligten Sprites sind aus der oben erwähnten Ursache im Berichtsjahr niedriger als im Vorjahr.

Beim Verkauf von Brennspiritus ist eine Abnahme von rund 1100 Meterzentnern festzustellen, dagegen ist der Verkauf von Industriesprit um 3250 Meterzentner gestiegen.

Die Organisation der Alkoholverwaltung wurde im Berichtsjahr im einzelnen weiter ausgebaut. Ferner fand in der Direktion ein Wechsel statt, indem der bisherige Direktor, Herr Dr. C. Tanner, auf Ende des Geschäftsjahres das ihm übertragene Amt zur Verfügung gestellt hat und, mit unserm Beschluss vom 14. Juni 1937, Herr Otto Kellerhals, bisher Sektionschef der Alkoholverwaltung, zürn Direktor gewählt wurde. Gleichzeitig wurde ein technischer Vizedirektor in der Person von Herrn Dr. G. Vegezzi, bisher Sektionschef der Alkoholverwaltung, ernannt.

Der Bestand der Brennereiaufsichtstellen hat keine grossen Veränderungen erfahren. Ende Juni 1937 wurden 2935 Brennereiaufsichtstellen gezählt, gegen 2936 Ende Juni 1936. Während des Berichtsjahres sind 172 Leiter und 90 Stellvertreter von Brennereiaufsichtstellen ersetzt worden.

Eine Brennereiaufsichtstelle ist weggefallen.

Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten:

216 1. Fachkommission.

Im Berichtsjahr hat die Fachkommission 3 Sitzungen abgehalten, die der Besprechung der Massnahmen für die Verwertimg der Kartoffel- und Obsternte 1936, sowie des Bundesratsbeschlusses über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung gebrannter Wasser und der Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes gewidmet waren.

2. Kleine Expertenkommission.

Die Kleine Expertenkommission vereinigte sich zu 2 Sitzungen, an denen Fragen betreffend die Einfuhr von Mostobst, sowie der Gewährung von Eabatten bei Grossbezügen von Kernobstbranntwein besprochen wurden.

3. Alkoholrekurskominission.

Im Bestand der Kommission ist eine Änderung insofern eingetreten, als Herr Beinhold Hunziker, Verwalter in Märwil, welcher der Kommission seit ihrer Schaffung als Mitglied angehört hat, aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten ist. Die Ersatzwahl fällt in das neue Geschäftsjahr.

Die Kommission hat im Verlauf des Berichtsjahres 3 Sitzungen abgehalten.

Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Aus dem Vorjahr übernomnien Eingänge im Berichtsjahre

8 Beschwerden 32 »

davon 5 Bevisionsgesuche.

Zusammen 40 Beschwerden

Hievon wurden erledigt: durch teilweise Gutheissung durch Abweisung durch Nichteintreten durch Eückzug durch Überweisung an die Alkoholverwaltung Hängig

l Beschwerde 15 Beschwerden 8 » 6 » 2 » 8 »

Zusammen wie oben 40 Beschwerden 4. Schätzungskommission.

Die Schätzungskommission ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

Eine im Frühjahr 1937 vom Finanz- und Zolldepartement eingesetzte besondere Expertenkommission hat die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung einer eingehenden Prüfung unterzogen und hierüber Bericht erstattet.

217 Anlässlich des Direktionswechsels haben wir ferner am 14. Juni 1937 beschlossen, der Alkoholverwaltung eine b e r a t e n d e Kommission, bestehend aus sieben Mitgliedern, beizugeben. Die Wahl der Mitglieder, sowie die Festsetzung des Aufgabenkreises dieser Kommission durch Aufstellung eines Réglementes fällt in das neue Geschäftsjahr.

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Im Berichtsjahre waren bei der Alkoholverwaltung beschäftigt: Durchschnittlich

Beamte und Angestellte,

einschliesslich Hauswart

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Romanshorn

Ständige Arbeiter

84 5 l 4 94

3 1 2 6

Vorübergehend Personen anüberhaupt gestelltes Personal

am Ende der Berichtsperiode

3

87

90

5 -- 1 9

13 2 7

14 2 7 113

109

Der Personalbestand musste im Verlaufe des Berichtsjahres um 5 Arbeitskräfte vermehrt werden. Davon entfallen 2 Arbeitskräfte auf das Lagerhaus Delsberg. Die Vermehrung wurde bedingt durch die ansteigende Geschäfts last, namentlich durch erhöhte Anforderungen an den Kontrolldienst.

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Rubrik HZ).

Laut Rechnung Laut Voranschlag

1936/37

1936/37

1. Allgemeine V e r w a l t u n g : Besoldungen, Gehälter und Zulagen Reisekosten Andere Entschädigungen Hausdienst Zentralamt : 3 Aufräumerinnen nebst Aushilfe Büroentschädigung an Kontrollbeamte -. . . .

Beiträge an die Versicherungskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Unvorhergesehenes

Fr.

550525.20 90820.12 476.10

Fr.

547920.-- 70000.-- 2000.--

7863.90 900.-- 70781.10

9000.-- 900.-- 68380.--·

703.27 --

800.-- 1000.--

Personalausgaben überhaupt Übertrag

722069.69 722069.69

700000.-- 700000.--

218 Lau! Rechnung Laut Voranschlag 1936/37 1936/37

Fr.

Übertrag 722069.69 Beleuchtung, Heizung und Reinigung . . . .

9187.90 Druck von Berichten 312.05 Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten 37958.88 Schreibmaterial und Chemikalien 6023.49 Post-, Telephon- und Telegraphenkosten . . .

27650.52 Versicherung: Gebäude, Trocknungsanlage usw.

1335.15 Verschiedenes 6070.30 88537.79 ab: Mietzinse und Bückerstattung an Verwaltungskosten (vorwiegend aus Straffällen und aus dem Bezug von Bewilligungsgebühren) 61503.50 Sachausgaben überhaupt 27034.29 Total allgemeine Verwaltung 749103.98

Fr.

700000.-- 10000.-- 18000.--

36000.-- 30000.-- 25000.-- 2000.-- 10000.-- 131000.--

6000.-- 125000.-- 825000.--

2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Rektifikationsanstalt) : a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalausgaben (* 13635.94 15500.-- Sachausgaben 5017.34 8500.-- 18653.28 24000.-- Delsberg: Personalausgaben (* 56093.30 53800.-- Sachausgaben 16568.98 18000.-- 72662.28 71800.-- Romanshorn: Personalausgaben (* 40654.64 41800.-- Sachausgaben 12594.85 16000.-- 53249.49 57800.-- Übertrag 144565.05 153600.-- *) Inbegriffen:

Burgdorf

Deisberg

Romanshorn

Fr.

Fr.

Fr.

Ausserordentliche Entschädigungen. . 14.90 208.15 Beiträge an die Versicherungskasse. . l 548.60 5 071.95 Beiträge an die Unfallversicherung.

146.34 494.75 Reisespesen --.-- 209.90 1709.84 5984.75

210.70 4 837.20 185.29 293.85 5527.04

Zusammen

Fr.

433.75 11 457.75 826.38 503.75 13221.63

219 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1936/37 1936/37 Fr.

Fr.

144565.05

153600.--

12469.90 20292.65 18075.55 13747.95

13000.-- 28000.-- 27400.-- 15000.--

64586.05

83400.--

209151.10

237000.--

Gutachten usw. . . .

20107.05

30000.--

4. Vergütung an die Zollverwaltung

84102.85

75000.--

b. Mietlager:

Übertrag

Aarau. . . , Basel . . . , Goldau . . , Verschiedene.

Total Lagerverwaltung 3. Beratungen,

Gesamttotal 1062464.98 1167000.-- Die Gesamtausgaben für die Verwaltung (Bubrik II T) konnten unter den. im Voranschlag enthaltenen Summen gehalten werden, wenn auch bei einzelnen Posten höhere Beträge nötig waren, als vorgesehen.

Die Mehraufwendungen für Besoldungen, Gehälter und Zulagen wurden durch die nötig gewordene Personalvermehrung bedingt.

Die Mehraufwendungen von Fr. 20820.12 für Reisekosten sind auf vermehrte Kontrolltätigkeit, zum Teil auch auf die Durchführung des Bundesratsbeschlusses vom 16. Oktober 1936 über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung der gebrannten Wasser und des Hechtes zur Erteilung von Brennaufträgen und die Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes zurückzufuhren.

Die Mehrausgaben bei der Vergütung an die Zollverwaltung von Fr. 9102.85 wurden durch vermehrte Eingänge von Monopolgebühren an der Grenze verursacht.

C. Verzinsung (Eubrik II o).

Die Ausgaben betragen: Zinsvergütung an das Finanz- und Zolldepartement auf Vorschüssen für Eechnung der Kantone Fr. 431 614.40 Zinsvergütung an die Zollverwaltung » 5539.15 Zinsvergütung an den Versicherungsfonds » 67083.-- Zinsvergütung an den Verleiderfonds » 2 814.20 Zinsvergütung auf Hinterlagen/Kautionen » 300.-- Zinsrückvergütung auf Steuerforderungen » 10.-- Übertrag

Fr. 507310.75

220 Übertrag Die Einnahmen betragen: Zins aus der Kontokorrentrechnung mit der Schweizerischen Nationalbank Fr. 1669.25 Zins aus der Postcheckrechnung . . . .

» 854.80 Zins aus Grundpfand-Darlehen » 17915.75 Zins aus Vorschüssen betreffend Kernobstbranntwein » 223.15 Zins aus Vorschüssen betreffend Obstverwertung » 386.70 Zins aus verschiedenen Debitorenkonten.

» 145.40 Zins auf rückständigen Steuerforderungen » 521.50 Zinsbelastung der Kantone auf «Diverse Debitoren» auf Vorschüssen des Finanzund Zolldepartementes (wie oben) . .

» 481 614.40

Fr. 507 310.75

» 452830.95 Überschuss der Passivzinsen über die Aktivzinsen . . . .

Fr. 54 479.80

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Eubrik II n).

Es wurden vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung Fr. 109 873.80 ausgelegt, und zwar für: Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern Fr. 20 481.85 Lagerhaus Burgdorf » 742.35 Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg » 37 162.10 Lagerhaus Romanshorn » 7379.15 Mietlager Basel » 238.15 Ankauf, Ausrüstung und Reparaturen von Kesselwagen und Verschiedenes » 44 575.50 Fr. 110579.10 abzüglich : Zahlungen von Spritbezügern usw. für Reparatur von Eisenfässern, Erlös von Altmaterial und Rückerstattungen . .

»

705.30

Reinausgaben Fr. 109873.80 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 114 000 vorgesehen. Beim Verwaltungs- und Ghemiegebäude in Bern sind neben den laufenden Unterhaltsarbeiten der Einbau eines neuen Heizkessels, der Ankauf von Schreibmaschinen und Bureatimobiliar zu erwähnen.

221 Von den Ausgaben für das Lagerhaus Delsberg betreffen Fr. 26 458.90 den Unibau und Eeparatur der beiden Eektifikationsapparate.

Der im Voranschlag vorgesehene Kredit für Einrichtungen in Brennereien niusste vorgetragen werden, da die Durchführung im Berichtsjahr noch nicht möglich war.

Bei den Ausgaben für Kesselwagen handelt es sich vorwiegend um Wagen, die aus einem Straüall übernommen wurden und um die Ausrüstung mit der neuen Guterzugsbrem.se.

III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrenaereien und ihnen gleichgestellte gewerbliche Brennauftraggeber.

Am 30. Juni 1937 waren insgesamt 3577 provisorische Brennbewilligungen ausgestellt, wovon auf Kernobstbrennereien 1177, auf Spezialitätenbrennereien 1156 und auf Lohnbrennereien 1244 entfallen. Im Verlauf des Geschäftsjahres sind 241 Bewilligungen erloschen, und zwar 92 durch Aufkauf der Brennereieinrichtungen, 67 durch Übertragung und 82 durch Ausscheidung.

Neu erteilt wurden insgesamt 280 Bewilligungen, wovon 78 zum Brennen von Kernobst, 91 zum Brennen von Spezialitäten und 61 zum Brennen im Lohn.

Auf Ende Juni 1937 betrug die Zahl der Inhaber von provisorischen Brennbewilligungen 1779. 1223 Inhaber besassen zwei oder drei Bewilligungen.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug Ende Juni 1937 2481. gegen 1398 Ende Juni 1986. Dieser Zuwachs rührt vom weitern Ausbau der Kontrolle der Brennauftraggeber her, derzufolge eine erhebliche Anzahl bisher den Hausbrennern gleichgestellter Brennauftraggeber unter die gewerblichen Brennauftraggeber eingereiht werden mussten. Die 2481 gewerblichen Brennauftraggeber verteilen sich auf die Kantone wie folgt: Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothum Baselstadt Baselland

557 268 160 13 38 4 13 14 32 77 48 19 11

Schaffhausen Appenzell T.-Eh Appenzell A.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Liechtenstein

73 12 -- 165 9 121 209 68 235 159 56 119 l

222 B. Hausbrennereien und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Durch die Kontrolle wurde im Berichtsjahr wieder eine Anzahl von Fällen festgestellt, in denen Apparate angemeldet worden waren, ohne dass solche vorhanden waren. Dadurch, sowie zufolge Vernichtung und Verzicht durch den Eigentümer, sind 85 Hausbrennapparate in Wegfall gekommen. Weitere 642 Apparate wurden aufgekauft.

Zu Anfang des Berichtsjahres sind rund 150 000 Brennkarten für Hausbrenner und Brennauftraggeber zur Austeilung gelangt. Davon entfallen wieder rund 115 000 auf Brennauftraggeber. Für die Ermittlung der genauen Zahl sind im heutigen Zeitpunkt die Ausscheidungsarbeiten noch im Gange. Voraussichtlich wird die Zahl der Brennauftraggeber nicht stark von der des Vorjahres abweichen.

Eine wichtige Neuerung trat für die Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber mit unserem Beschluss vom 16. Oktober 1936 ein, der die gemäss Art. 8, Abs. 5 des Alkoholgesetzes yom Bundesrat vorzunehmende Umgrenzung der nicht gewerbsmässigen Herstellung gebrannter Wasser traf und auch Bestimmungen über eine teilweise Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes aufstellte. Nach diesem Beschluss können als Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber nur noch die Produzenten von Eigengewächs anerkannt werden, die einen Landwirtschaftsbetrieb selbst oder mit ihrer Familie und ihren Dienstkräften bewirtschaften. Als Hausbrennerauftraggeber wurden ferner nur die Produzenten anerkannt, die seit Inkrafttreten des Alkoholgesetzes bis zum Inkrafttreten des Beschlusses Eigengewächs oder selbstgesammeltes Wildgewächs gebrannt haben oder haben brennen lassen. Gleichzeitig wurde der steuerfreie Eigenbedarf der Anstalten und Schulen mit angegliedertem Landwirtschaftsbetrieb und der Inhaber einer Kleinverkaufs- oder Ausschankbewilligung auf eine Höch&tmenge von 5 Liter Branntwein je erwachsene, ständig im Landwirtschaftsbetrieb beschäftigte Person und l Liter je Stück Grossvieh begrenzt. Diese Neuordnung bedingte eine Ausscheidung, die umfangreiche Vorarbeiten nötig machte und nicht mitten im Brennjahr durchgeführt werden konnte. Immerhin sind die Vorarbeiten bis Ende des Berichtsjahres so weit gefördert worden, dass die Auswirkung des Beschlusses mit Beginn des neuen Brennjahres einsetzen konnte. Dadurch wird die Zahl der Brennauftraggeber mit
steuerfreiem Eigenbedarf erheblich vermindert werden können.

Die Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes der Wirte-Hausbrenner, Anstalten, Schulen und der Mitglieder von Weinbaugenossenschaften ist bereits im Berichtsjahr auf obengenannter Grundlage eingeführt worden.

223

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Der Bezug von Sprit und Spiritus aus dem Inlande im Berichtsjahre kostete: Eingelagerte Menge 1936/37

hl 100 °/o

Übernahmepreis im ganzen

oder durch schnittlich für den hl %

laut Rechnung 1936/37 Fr.

Fr.

a. aus Aarbergerzuckermelasse inländischer 5 050,25 davon ab: Rückerstattungen betr. Lieferungen früherer Jahre b. aus Abfällen der Presshefefabrikation . .

c. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attis-

176758.75

35.--

-- 29321.30 147437.45 95,59 3345.65

35.--

16 899,87 10,44 22 056,15

d. Diverse Übernahmen Übertrag auf Forderung der Kartoffelverwertung: Der an die Zuckerfabrik und Raffinerie AG. Aarberg bezahlte Überpreis gegenüber den Einstandskosten für ausländischen Sprit, verzollt

22 056,15 Hinzu : Frachtauslagen Kosten loco Lagerhaus

. . . .

. . . .

22 056,15

591495.45 462 50 742741.05

6262.30 736478.75 22813.35 759292.10

35 44! 30

33.67

33.39 1.03 34.43

Der Bezug von Kernobstbranntwein und -Spiritus im Inlande kostete: Eingelagerte Menge 1 Ì i

Übernahmepreis

1936/37 hl Alkohol 100%

im ganzen Fr.

Hinzu : Frachten Kosten loco Lagerhaus

6 654,59 1137717.15 42416.90 6 654,59 1180134.05

oder durch schnittlich f ü r den hl Alkohol 100 %

Fr.

170.97 6.37 177.34

224 Im Vergleich zum Vorjahr, da 81 908 Hektoliter 100 % KernobstbranntAwein und -Spiritus übernommen werden mussten, ist die Übernahmemenge des Berichtsjahres unbedeutend. Die Ursache dieses Bückganges liegt vor allem in der geringen Obsternte des Jahres 1936. -welche eine brennlose Verwertung des Obstes zu Preisen ermöglichte, die das Brennen ausschlössen. Zudem war der Übernahmepreis von Fr. 1.80 auf Fr. 1.60 und für Grossbezüger bis auf Fr. 1.55 je Liter 100 % herabgesetzt -worden, wobei gemäss unserem Beschluss über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser vom 1. September 1936 noch ein Abzug von S % zugunsten der Umstellung des Obstbaues vorzunehmen war. Überdies wurde das Brennen von Obst, Obstabfällen, Obstrückständen und Most nur zugelassen, wenn keine andere Möglichkeit bestand, diese Bohstoffe zweckmässig zu verwenden.

Zusammenstellung der Übernahmen von Kernobstbranntwein und -Spiritus durch die Alkoholverwaltung vom 21. September 1932 bis 30. Juni 1937.

Kantone

Vom 21. September 1932 bis 30Juni 1936 1 Alkohol 100 %

Fr.

5011663 9742905.50 1 085 248 2 158 383. 65 3 625 625 7 067 587. 35 5485 9999.90 Uri 401 899 783250.95 Schwyz . . . .

42084 Obwalden . . .

81841.45 Nidwaiden . . .

144 551 277295.90 24729 49610.65 Glarus 730 453 1413776.70 Zua 300 588 600276.95 Freiburg . . . .

Solothurn . . .

165 887 338302.85 Baselstadt . . .

35 091 85707.50 99 150 211260.10 Baselland . . .

16269 Schaffhausen . .

31114.80 1343 2623.95 Appenzell A.-Rh.

5713 10966.80 Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . . . 1 529 780 2944729.70 69860 135866.30 Graubünden . .

Aargau . . . . 3 319 594 6440226.80 Thurgau . . . . 6 718 039 13 030 875 . 95 Tessiti 97888 198289.80 Waadt Wallis 19890 46072.10 11704 27890.75 Neuenburg . . .

Genf 3990 7754.70 1686 3233.40 Liechtenstein . .

Zürich.

Bern

. . . .

Vom 1.Juli 1936 bis 30. Juni 1937 1 Alkohol 100%

Fr.

Im gesamten 1 Alkohol 100 %

Fr.

171 179 282603.75 5 182 842 10025509.55 6489 11368.55 1 091 7372169752.40 122 953 212802.75 3 748 578 7280390.10 5485 9999.90 9392 16104.60 411 291 799355.55 532 850.15 42616 82691.60 1826 3139.80 146 377 280435.70 1925 3454.60 26 654 53065.25 23336 38328.80 753 789 1452105.50 7156 12165.20 307 744 612442.15 165 887 338302.85 778 1400.40 35869 87107.90 531.20 332 99482 211791.30 496 849.60 16765 31964.40 909.-- 513 1 856 3532.95 777.60 432 6145 11744.40 35 154 60177.75 1 564 934 3004907.45 1459 2469.70 71319 138 336.81 380 137715.95 3 400 974 6577942.75 197 827 349081.-- 6 915 866 13379956.95 1 600 127 353 220

1 826.55 184.15 580.05 396.--

99488 20017 11704 4343 1906

200116.35 46256.25 27890.75 8 334.75 3629.40

Zusammen 23 468 209 45699845.-- 665 459 1137717.15 24133668 46837562.15

225 Von den 6654hl Kernobstbranntwein und Kornobstspiritus, die im Berichtsjahr übernommen werden mussten, entfallen 4328 hl auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber und 2326 hl auf Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber. Dabei ist zu beachten, dass die von Gewerbebetrieben abgelieferten Mengen ausschliesslich aus Rohstoffen der Ernte 1935 stammten, die gebrannt werden mussten. Für Rohstoffe der Obsternte 1936 erteilte die Alkohol erwaltung dagegen eine Brennermächtigung an Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber nur, wonn für den erzeugten Kernobstbranntwein die Selbstverkaufabgabe bezahlt wurde und somit eine Ablieferung an die Alkoholverwaltung nicht in Betracht kam In Art. 2 unseres Beschlusses vorn 1. September 1936 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser war die Vornahme eines Abzuges von 3 % zugunsten der Umstellung des Obstbaues vorgesehen. Da dieser Abzug aber nur auf Ablieferungsmengen über 100 Liter 100 % vorzunehmen war und die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber gar nicht in die Lage kamen, Obstbranntwein an die Alkoholverwaltung abzuliefern, erreichte der Umstellungsbeitrag nur Fr. 4442.65. Dieser Betrag wurde der Rubrik Ilg Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues gutgeschrieben.

B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Es wurden bezogen:

hl Alkohol 100%

Aus Holland » Ungarn » Belgien

29 627,40 3861,36 2772,72 Zusammen 36 261,48

Die eingeführten gebrannten Wasser (Feinsprit) wurden zur Hauptsache zur Deckung des Bedarfes an Industriesprit verwendet.

Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete: , Hektoliter Alkohol 100%

1936/37

Extrafeinsprit Feinsprit. . . . · | Alcohol absolutus

623 39 31 909,40 3 728,69 36261,48

i Frachtauslagen Zusammen

36 261,48

Kosten Fr.

21 268.13 687544.63 105224.91 814037.67 39736 96 853774.63

Durchschnittspreis je Hektoliter 100% Fr.

34.12 21.55 28.22 22.45 1 10 23.55

226 C. Rektifikation.

Im Berichtjahr hat die Alkoholverv/altung rund 2/3 des ara 1. Juli 1936 vorrätigen Kernobstbranntweins in 10 Privatbetrieben auf Kernobstspiritus verarbeiten lassen. Daneben hat auch die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg Kemobstbranntwein auf Feinsprit aufgearbeitet.

In zwei Privatbetrieben sind ebenfalls Versuche zur Herstellung von Feinsprit aus Kernobstbranntwein durchgeführt worden. Im ganzen sind aus Kernobstbranntwein folgende Mengen Spiritus und Sprit hergestellt worden: hl Alkohol 100%

Durch die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung Durch Privatbetriebe

6 214,94 18 694,71

Zusammen 24 909,65 Den Privatbetrieben wurden für die Verarbeitung von Kernobstbranntwein auf Spiritus folgende Entschädigungen ausgerichtet: Für die ersten 1000 hl 100 % Fr. 6.50 je hl 100 % » weitere 2000 » 1 0 0 % » 6.-- » » 100% » die 3000 » 100 % übersteigende Menge . » 5.50 » » 100%, In der Eektifikationsan&talt Delsberg betragen die Kosten der Aufarbeitung des Kernobstbranntweins auf Feinsprit nicht mehr als durchschnittlich Fr. 3 bis Fr. 4 je hl 100 %.

Ferner hat die Eektifikationsanstalt in Delsberg in. der Berichtperiode 4166,66 hl 100 % Melassespiritus der Zuckerfabrik Aarberg auf Feinsprit verarbeitet.

Ausserdem sind in Delsberg 4285,54 hl 100 % Eohspiritus aus bestehenden Vorräten rektifiziert worden.

Die im Berichtjahr ausgewiesenen Ausgaben für die Eektifikation betragen : Für Kernobstbranntwein » Melassespiritus » Eohspiritus verschiedener Vorräte

Fr. 157461.85 » 8 788.90 » 5 567.85 Zusammen Fr. 171818.60

Ein Teil der Entschädigung für die Eektifikation von Kernobstbranntwein bezieht sich noch auf Ware, welche während des Geschäftsjahres 1935/36 verarbeitet wurde.

Die auf Grund des Finanzprogranmis II am 30. Mai 1936 grundsätzlich beschlossene Entwässerung von Kemobstalkohol wurde im Berichtjahr durch eine vom Finanz- und Zolldepartement ernannte Expertenkommission in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht eingehend geprüft. Gestützt auf

227 den Bericht und die Empfehlungen dieser Kommission haben wir durch Beschluss vom 28. April 1987 die Alkoholverwaltung ermächtigt, die notwendigen Verhandlungen betreffend Erteilung einer Konzession für die Errichtung einer Entwässerungsanlage aufzunehmen, gaben ihr aber weiterhin den Auftrag, auch den Ausbau der Rektifikationsanlage in Delsberg und die Verarbeitung von Melassespiritus auf Feinsprit durch die Zuckerfabrik Aarberg zu prüfen. Die weitere Behandlung dieser Angelegenheit fällt in das nächste Geschäftsjahr.

D. Deckung des Jahresbedarfes an gebrannten Wassern überhaupt.

Der Bedarf für das Betriebsjahr an gebrannten Wassern überhaupt wurde gedeckt wie folgt: 1. Beschaffung von Sprit und Spiritus, unvergällte Ware.

(Eubrik II a)

Vorrat ab 1935/36 Bezüge für 1936/37: Inlandware, franko Lagerhaus .

Auslandware, franko Lagerhaus.

Zoll Übertrag ab Kernobstbranntwein und-Spiritus Gewichtsüberschüsse

Rektifikationskosten Eektifikationskosten zur Vergällung

auf

Hektoliter Alkohol 10%/o

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

28829,35

25.--

720734.--

22056,15 36261,48 --

34.43 23.55 --

759292.10 853774.63 29780.38

656,40 18,99

42.07 --

27614.75 --

87822,37

27.23

2391195.86

-

--

87822,37

27.26

--

--

87822,37

27.33

Fr.

2920.11 2394115.97

Ware

Übertrag

5868.79 2399984.76

228 Hektoliter Alkohol 100%

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

Fr.

Übertrag

87 822,37

27.33

2399984.76

· Überträge auf andere Spritsorten, laut untenstehend er Übersicht *)

54 242,54

28.20

1529903.54

Vorrat auf 1937/38

33 579,83 22 109,97

25.91 25.--

870081.22 552749.--

Gesamtausgaben

11 469,86

27.67

317332.22

11 238,97

27.41

308060.17

230,89

27.41

6328.69 2943.36

11 469',86

27.67

317332.22

Wovon : für verkaufte Mengen für Gewichtsunterschiede und Rektif ikationsverluste (178 . 28 + 52.61) für Abschreibungen Wie oben

3. Beschaffung von Kernobstbranntwei n und -spiritus.

(Rubrik 116.)

Hektoliter Alkohol

Durchschnittlicher Übernahmepreis je hl Alkohol 100' o Fr.

Übernahmekosten Fr.

. . . .

21 639,75 8 246,12

160.-- 25.--

3462360.-- 206153.--

Übertrag

29 885,87

122.75

3668513.--

3 708.87 47 786,51

25.15 28.39

93261.46 1356675.95

2 747,16

29.11

79966.13

54 242,54

28.20

1529903.54

100%

Vorrat ab 1935/36 » » 1935/36 .

*) Übertrag auf Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheits-mitteln, sowie von Sprit für KrankenÜbertrag auf Sprit zur Vergällung .

Übertrag durch Rektifikation auf: Brennspiritus .

. 1568.01 Industrie-Feinsprit . . 1040.22 » -Sekundasprit.

138.93 Total Übertrage auf andere Spritsorten, wie oben

229 Hektoliter Alkohol 100 ·/.

Übertrag Bezüge 1986/37, franko Lagerhaus Reexpeditionsfrachten, Verschie-denes usw Gewichtsüberschüsse Rektifikationskosten Übertrag durch Rektifikation auf Sprit und andere Spiritussorten, laut untenstehender Übersieht *)

29 885,87 6 654,59 84,44

Durchschnittlicher übernahmepreis je hl Alkohol 100% Fr.

122.75 177.34 --

Übernahmekosten Fr.

3668513.-- 1180134.05 17536.50 --

36 624,90 --

132.87 --

4866183.55 157461.85

36 624,90

137.16

5023645.40

24811,21

29.18

724009.73

11 813,69

--

4299635.67

Vorrat auf 1987/38 (zum Verkauf bestimmt)

2 000,00

160.--

320000.--

Weiterer Vorrat (Rest) auf 1937/38

9 813,69 6 101,75

-- 25.--

3979635.67 152 544.--

Gesamtausgaben

3 711,94

--

3827091.67

Wovon : für verkaufte Mengen Kernobstbranntwein für Rektifikationsverluste und andere (1432.87+68.01) . .

für Abschreibungen

2 211,06

132.87

293783.54

1 500,88 --

182.87 --

199421.93 3833886.20

Wie oben

3 711,94

--

3827091.67

*) Übertrag durch Rektifikation aufnachstehende Sprit- und Spiritussorten : Feinsprit zu Trinkzwecken . . .

Feinsprit für die Industrie . . .

Sekundasprit für die Industrie Brennspiritus (15780.48 98.60) Total, wie oben Bundesblatt.

89 Jahrg. Bd. III

656,40 2 427,29 6 045,64 15 681,88 24811,21

42.07 29.73 28.73 28.73 29.18

27614.75 72163.33 173691.24 450540.41 724009.73 18

230 3. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzengnissen, Riech- und Schönheitsmitteln, sowie für Krankenanstalten.

(Rubrik IIe.)

Hektoliter Alkohol lOO%

Übertrag ab Trinksprit (unvergällte Ware) Zoll G e s a m t a u s g a b e n für verkaufte Ware

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

Fr.

3 708,87

25.15

93261.46 62701.--

3 708,87

42.05

155962.46

4. Beschaffung von Vergällungssprit und von (Rubrik II d.)

a. Brennspiritus Vorrat ab 1935/36 209978,83 Übertrag ab Trinksprit (unvergälite Ware) 18875,05 Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus 15681,88 Zoll -- Gewichtsüberschüsse 34,79 Vergällungsstoffe 507,05 Reexpeditionsfrachten -- 245077,60 Übertrag auf Industriesprit . . .

3014,09

Vergällungsstoffen.

25.--

5249471.--

35.22

664821.22

28.73 -- -- 41.59 -- 26.17 25.01

450540.41 5267.47 -- 21087.11 22338.45 6413525.66 75375.78

Vorrat auf 1937/38

242063,51 197399,75

26.18 25.--

6338149.88 4934994.--

Gesamtausgaben

44663,76

31.42

1403155.88

Wovon: für verkaufte Mengen » Gewichtsunterschiede . . .

» Abschreibungen Wie oben

44267,02 396,74 -- 44663,76

26.17 26.17 -- 31.42

1158467.91 10382.69 234305.28 1403155.88

8829,74

25.--

220743.--

31658,62 40 488,36

24.38

771820.86

b. Industriesprit Vorrat ab 1935/36 Übertrag ab Trinksprit (unvergälite Ware) Übertrag

992563.86

231 Hektoliter Alkohol 100%

Übertrag Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus Übertrag ab Brennspiritus gällte Ware) Zoll Gewichtsüberschüsse Vergällungsstoffe Rektifikationskosten

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

40 488,36

Fr.

992563.86

--

8 472,93

29.02

245854.57

3 014,09

25.01 -- -- 58.75 --

75375.78 515276.35 -- 18271.32 5567.85

35.42

1852909.73

-- 24,93 311,00

-- 52311,31

25.--

266839.--

41 637,74

38.09

1586070.73

35.42 35.42 -- 38.09

1465406.51 9402.24 111261.98

Wie oben

41 372,29 265,45 -- 41 637,74

1586070.73

Zusammen

86 301,50

34.64

2989226.61

Vorrat auf 1937/38 .

10 673,57

Gesamtausgaben.

Wovon : für verkaufte Mengen » Gewichtsverluste » Abschreibungen

E. Beschaffung von Gebinden (Eubrik Ile.)

1936/37

Vorrat ab 1935/36 Käufe im Inlande Käufe im Auslande Frachten und Spesen hierauf. . . .

Ab: Abschreibung für den Verbrauch im Betrieb (Inventar) Ab: Vorräte auf 1937/38 Beschaffungskosten

Holzfässer Eiscnfässer Zusammen Anzahl Anzahl Anzahl

Fr.

348 10 -- --

-- -- -- --

348 10

6955.-- 255.--

358

--

358

--

--

--

358

--

358

7248.50

292

--

292

5840.--

66

--

66

1408.50

38.50 7248.50

232

F. Zusammenstellung der Vorräte auf 30. Juni 1937.

Hektoliter Alkohol

100%

Trinksprit (unvergällte Ware) . .

Brennspiritus Industriesprit . . .

. . .

Kernobstbranntwein Kernobstbranntwein, zum Hochgrädigbrennen bestimmt . . .

Vergällungsstoffe Gebinde

22 109,97 197 399,75 10 673,57 2 000,00

Durchschnittspreis je hl Fr.

25.-- 25.-- 25 -- 160.--

Fr.

552749.-- 4934994.-- 266839.-- 320000.--

6 101,75

25.--

152544.--

q

den q 56.78

109246.--

1 923,94 StUck 292

Zusammen

5840.-- 6342212.--

Über die vorgenommenen Abschreibungen unterrichtet die Übersicht :

Warenbezeichnung

Beschaffungskosten Fr.

folgende

In der Bilanz eingestellter Abschreibungen Betrag Fr.

Fr.

Trinksprit (unvergällte Ware). . . .

555692.36 552749,-- 2943.36 Kernobstbranntwein 3 806 430 20 472544.-- 3333886.20 5 169 299 28 4934994.'-- 234 305 28 Brennspiritus 378 100 98 266839.-- 111 261 98 Industriesprit Vergällungsstoffe . .

109 246 -- 109246,-- 5840 -- 5840.-- Gebinde . .

Zusammen 10024608.82 6342212.-- 3682396.82

Y. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und Förderung des Tafelobstbaues.

A. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Gestützt auf Art. 24 des Alkoholgesetzes sind auch im vergangenen Betriebsjahr Massnahmen zur Verwertung der Kartoffelernte ohne Brennen getroffen worden. Der Ertrag der Ernte 1936 betrug laut definitiver Schätzung des schweizerischen Bauernsekretariates 56 790 "Wagenladungen zu 10 Tonnen, gegenüber 67 840 Wagenladungen im Jahre 1935 und 84 500 Wagenladungen im Jahre 1934. Die verhältnismässig geringe Ernte konnte ohne Schwierigkeiten abgesetzt werden, wobei im allgemeinen die obere Grenze der im Bundesratsbeschluss vom 1. September 1936 festgesetzten Eichtpreise zar Anwendung

233 kam. Für die Förderung der Verwertung wurden die gleichen Massnahmen getroffen, wie im Vorjahre (Einfuhrbeschränkung, Erhebung eines Einfuhrzolles von Fr. 6.-- je 100 kg, Frachtbeiträge, Preiszuschläge für spätere Ablieferung von Speisekartoffeln).

Nachdem die Einfuhr schon am 80. Juni 1936 beschränkt worden war, vollzog sich der Absatz der inländischen Frühkartoffelernte reibungslos. Infolge Knappheit an verkäuflicher Inlandware musste bereits im Oktober zu einer Lockerung der Einfuhrbeschränkung geschritten werden. Ab Anfang Februar 1937 wurde den einfuhrberechtigten Firmen Einfuhrbewilligungen nach Massgabe des Bedarfes erteilt. Für Lagerkartoffeln erhielt der Importeur den Zollzuschlag von Fr. 4 je 100 kg zurück. Diese Ordnung ermöglichte eine ausreichende Versorgung des Landes mit Speisekartoffeln zu tragbaren Preisen.

Die Verwertung der Inlandernte konnte Ende März als beendigt betrachtet werden.

Die Aufwendungen für die Förderung der Kartoffelverwertung betrugen im Betriebs jähr: Frachtvergütungen für Speisekartoffeln Fr. 202292.50 Frachtvergütungen für Saatkartoffeln » 83569.80 Aufwendungen für die Verwertung der Kartoffelernte 1936 Fr. 285862.30 Für die Lagerung von 5 Kartoffeltrocknungsanlagen . . . » l 000.-- Für Überpreis auf Melassespiritus aus inländischen Zuckerrüben der Zuckerfabrik Aarberg*) » 6262.30 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber . . » 109835.-- Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien » 25 800.-- Bückerstattung des Zollzuschlages und Stempelgebühren auf Kartoffeleinfuhren » 649752.60 Reservestellung für noch nicht bereinigte Stillstandsentschädigungsansprüche für das Jahr 1936/37 und Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien » 500000.-- Fr. l 578 512.20 Diesen Aufwendungen stehen folgende Einnahmen gegenüber : Frachtrabatt der S.B.B, auf Kartoffelsendungen der Ernte 1935 Fr. 23691.20 Zollzuschlag auf Kartoffeleinfuhren . . . » 1205238.98 Bückvergütungen der Oberzolldirektion für Bezugsprovision und Stempelgebühren » 56225.85 Übertrag

Fr. l 285 156.03 Fr.l 578 512.20

*) Der Überpreis auf Melassespiritus ist aus dem Grunde hier mitgerechnet, weil dieser Überpreis, der freilich zunächst der Zuckerrübenerzeugung zugute kommt, indirekt auch, die Kartoffelverwertung erleichtert, indem, der Zuckerrübenbau die Erzeugung von Kartoffeln in ausgesprochenen Kartoffelüberschussgebieten entlastet und ersetzt.

234 Übertrag Fr. l 285 156.03 Fr.l 578 512.20 Bückerstattungen von Frachtbeiträgen .

Reservestellung vom Vorjahre

» »

10.65 135635.-- » 1420801.68

Es bleiben als Aufwendungen der Alkoholverwaltung für die Förderung der Kartoffelverwertung (Rubrik II/). .

Fr. 157710.52

Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die von der Alkoholverwaltung vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 geleisteten Frachtbeiträge für die Kartoffelfrachten, nach Versandstationen ausgeschieden, wie folgt : Kantone

Zürich Bern Luzern Uri

Vergütung für Vergütung fUr Speise- und Futterkartoffeln Saatkartoffeln Fr.

6904.40 26164.90 963 10

34427 65 106 50

1.80 65.75 4.80 74.90 6252.40 1 961.40

1.80 65.75 4.80 74.90 40680.05 2067.90

83 80 37 028 70

2342.35 70.45

2426.15 37 099.15

94.30 5256.90 315.35 5 677 15 34078 40 2631.55 99.95 1052.45

1165.60 486.25 1 810.50 4 081 . 80 119.10 30238.35 233.75 428.-- 200.20

1259.90 5743.15 2125.85 9 758 . 95 119.10 64316.75 2865.30 527.95 1252.65

202292.50

83569.80

285862.30

Zug

Schaff hausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubunden Aargau Thurgau .

. .

. . .

Tessin . . . .

Waadt Wallis Neuenburg Genf Liechtenstein Zusammen

Fr.

42412. -- 71 993.40 1 1 066.80

Fr.

35 507 . 60 45 828 . 50 103 70

Ob- und Nidwaiden. . . .

Glarus . . .

Freiburg Solothurn Baselstadt

Im gesamten

B. Obstverwertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 90 und 92 der Vollzugsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Auf Wendungen gemacht :

235 Ausgaben für die Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues

vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

Beiträge für die Verwertung von Obsttrestern ohne Brennen Fr.

75899.80 24248.15 26103.25

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden

5796.15 1125.25 1906.40 1823.35 3773.30 561.30 2002.90

Zug

Solothurn

2664.05 1834.95 1287.80 264.10 22919.05 694.70 22921.-- 114263.60 14.-- 9439.10 117.40

St. Gallen

Tessin Waadt Wallis Genf Liechtenstein Total

841.55 255.15 320 192 . 80

Umstellung des Obstbaues und Im gesamten Förderung des Tafelobstbaues Fr.

Fr.

120672.40 44772.60 31411.25 55659.40 26051.70 52154.95 134.80 134.80 11333.65 17129.80 1 125.25 2106.40 200.-- 372.40 2195.75 9591.55 13364.85 6565.20 7126.50 8667.30 6664.40 2892.15 2573.45 923.45 1241.10 19151.55 9371.15 47152.15 149.95 3414.90 2820.80 240.55 44.50 227 073 . 25

Verschiedene Ausgaben für die Obstverwertung und Unterstützungen, wofür eine Ausscheidung nach Kantonen nicht stattfinden kann {Frachtbeiträge für Tafel- und Wirtschaftsobstexport und für Inlandsendungen, Beiträge an den Schweizerischen Obstverband, an die Propagandazentrale für die Erzeugnisse des schweizerischen Obst- und Rebbaues und verschiedene kleinere Ausgaben) Gesamtbetrag der Auslagen (Ruhr. II, a) Einnahmen aus: Rückzahlungen, AbMg von 3% vom Übernahmepreis für Kernobstbranntwein und Beitrag der Abteilung für Landwirtschaft an die Umstellun g d e s Obstbaues . . . .

Es bleiben als Aufwendungen der Alkeoholverwaltung

5556.20 4408.40 2210.75 1505.20 42070.60 694.70 32292.15 161415.75 163.95 12854.-- 2938.20 240.55 386.05 255.15 547266.05

115767.20 663033.25 65404.10 597629.15

236

Zu den einzelnen Ausgabeposten ist folgendes zu bemerken: 1. Obstverwertung ohne Brennen.

Die Obsternte 1986 war in der ganzen Schweiz gering. Deshalb gingen auch die Ausgaben für die Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues um Fr. 217091.80 gegenüber dem Vorjahr zurück, trotzdem vermehrtes Gewicht auf die brennlose Verwertung der Trester und die Umstellung des Obstbaues gelegt worden ist.

Im Gegensatz zum Brennjahr 1935/36 Avurden im Berichtsjahr keine allgemeinen Frachtbeiträge für den Transport von Tafel- und Wirtschaftsobst notwendig. Die kleine Menge inländisches Tafel- und Wirtschaftsobst fand auch ohne Beiträge Absatz. Einzig für Obst, das ausgeführt oder zu verbilligten Preisen an Arbeitslose und an die Gebirgsbevölkerung abgegeben wurde, mussten Frachtbeiträge und Stützungen im Betrage von insgesamt Fr. 53 195.45 ausbezahlt werden.

Die Verwertung der Obsternte 1936 ging zufolge des geringen Obstanfalles reibungslos vor sich. Da eine Anzahl Wagen Mostbirnen und Wirtschaftsäpfel nach dem Vorarlberg und Deutschland ausgeführt werden konnten, bereitete die Verwertung der übrigen Ware im Inland keine Schwierigkeiten mehr. Bei den Mostäpfeln trat sogar ein empfindlicher Mangel ein, so dass 2250 Wagen Mostäpfel zu 10 Tonnen zur Einfuhr gelangten.

Im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und unter Mitwirkung des Schweizerischen Obstverbandes in Zug hat die Alkoholverwaltung eine Aktion für die Versorgung der Gebirgsbevölkerung und der unbemittelten Stadtbevölkerung mit verbilligtem Obst durchgeführt.

Auf Grund der Erfahrungen des Vorjahres veranlasste die Alkoholverwaltung eine strenge Überwachung des Verlades durch die Kontrolleure des Schweizerischen Obst Verbandes, damit die Bezüger wirklich mit genussfähigem Obst bedient werden konnten.

Wie bereits erwähnt, hat die Alkoholverwaltung der brennlosen Tresterverwertung vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt. Der in den beiden vorhergehenden Jahren zur Anwendung gebrachte Entschädigungsansatz von Fr. l. 80 je 100 kg Nasstrester wurde auf Fr. 2.80 je 100 kg Nasstrester erhöht. Gewerbliche Betriebe, welche diesen Beitrag bezogen, durften Kernobstbranntwein nur erzeugen, wenn sie ihn selbst verwerteten und die Selbstverkaufsabgabe entrichteten. Dank diesen Massnahmen konnten 1105 Wagenladungen Trester der
brennlosen Verwertung zugeführt werden, d. h. 88 Wagen mehr als im Vorjahre.

Wie schon in früheren Jahren, hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahre dem Schweizerischen Obstverband in Zug, der Propagandazentrale für die Erzeugnisse des schweizerischen Obst- und Eebbaues in Zürich und anderen Organisationen Beiträge zur Förderung des Tafelobstabsatzes, zur Einführung neuer brennloser Verwertungsverfahren und zu Versuchszwecken ausgerichtet.

Diese Beiträge erreichten den Betrag von Fr. 58 081.50.

237 2. Umstellung des Obstbaues und Förderung des Tafelobstbaues.

Im Frühjahr 1936 ist in den ständigen Alkoholkoinniissionen und im Parlament sowie von Fachleuten wiederholt der Wunsch geàussert worden, es möchten vermehrte Mittel zur Qualitätsverbesserung im Obstbau zur Verfügung gestellt werden, als dies bis zu Beginn des Jahres 1936 geschehen sei.

Im Sinne dieser Wünsche haben wir am 5. Oktober 1936 einen Kredit von Fr. 300 000 und am 5. März 1937 einen Nachtragskredit von Fr. 30 000 für die Durchführung von Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues im Winter 1936/37 und Frühjahr 1937 bewilligt.

Die aus diesen Krediten zur Verfügung stehenden Mittel haben die Durchführung von Baumpflege-, Säuberungs- und Umpfropfaktionen sowie die Erhebung über den Bestand der Obstbäume in den Baumschulen ermöglicht.

Nach den von den kantonalen Obstbauzentralstellen eingegangenen Berichten sind in den Baumpflegeaktionen rund 400 000 Bäume nach neuzeitlichem Schnitt behandelt worden. Ferner wurden 25 700 Bäume mit Beiträgen der Alkoholverwaltung umgepfropft, und im Zusammenhang mit den Säuberungsaktionen wurden 10 000 junge, im tragfähigen Alter stehende Mostbirnbäume entfernt.

Aus diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass die Obstbauumstellung tatkräftig eingesetzt hat. Es konnte auch wiederholt die Feststellung gemacht werden, dass die Verbesserung des Obstbaues zielbewusst nach einheitlichen Eichtlinieii vorgenommen wird. Da es sich bei der Umstellung des Obstbaues um eine Arbeit auf lange Sicht handelt, können die Auswirkungen erst nach Jahren sichtbar werden.

Die Zusammenstellung über die Ausgaben für die Obstbauumstellung enthält lediglich die im Laufe des Eechnungsjahres erfolgten Auszahlungen.

Darin sind die im Sommer 1936 gemachten Auszahlungen für die im Frühjahr 1936 durchgeführten Arbeiten, sowie die bis zum Eechnungsabschluss vorgenommenen Auszahlungen für die im Winter 1936/37 und Frühjahr 1937 durchgeführten Umstellungsmassnahmen enthalten. Da die Abrechnungen für die im Frühjahr 1937 durchgeführten Umstellungs- und Umpîropfaktionen zum Teil erst nach Eechnungsabschluss eingereicht werden konnten, werden die daherigen Ausgaben erst in der Eechnung für das nächste Betriebsjahr erscheinen. Nach den Ende August 1937 vorliegenden Berichten sind die gemäss den Bundesratsbeschlüssen vom 5. Oktober 1936 und 5. März 1937 bewilligten Kredite wie folgt beansprucht worden : 1.

2.

3.

4.

Baumpflegeniassnahmen Fällen von Birnbäumen Umpfropfaktionen Andere Massnahmen

Gesamtausgaben für die Umstellung des Obstbaues und die Förderung des Tafelobstbaues

Fr.

» » »

89354.20 100026.65 81488.22 21 880.65

Fr. 292749.72

238

VI. Aufkauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr sind 737 Brennapparate für eine Gesamtsumme von Fr. 115 344.95 aufgekauft worden. Diese Summe verteilt sich nach Zahl und Grosse der Apparate wie folgt: Zahl der AnkaufApparate unter 60 Liter Blaseninhalt, feststehend Apparate ^ und transportabel 802 13036.30 Apparate unter 60 Liter Blaseninhalt, fahrbar. .

-- -- Apparate von 60-200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel 378 43510.65 Apparate von 60--200 Liter Blaseninhalt, fahrbar 21 10465.-- Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel 22 18822.-- Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, fahrbar . .

14 29511.-- Insgesamt

737

115344.95

239 Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die von der Alkoholverwaltung aufgekauften Brennapparate und die dafür aufgewendeten Beträge wie folgt : Bis 30. Juni 1936 aufgekaufte Brennapparate

Kantone

Zahl

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug .

[Freiburg .

Solothurn . . .

. .

. .

. .

. .

Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen Graubünden Aargau Waadt WaDis Neuenburg Genf.

.

. .

Liechtenstein Zusammen Transportspesen

Fr.

Vom I.Juli 1936 bis 30. Juni 1937 aufgekaufte Brennapparate

Insgesamt bis 30. Juni 1937 aufgekaufte Brennapparate

Zahl

Zahl

Pr

Fr.

716 61524.20 140 12861.65 856 74385.85 467 59256.65 127 22626.80 594 81883.45 208 62669.-- 54 13148.50 257 75817.50 585.-- 3 3 585.-- 49 11963.-- 37 12 2023.-- 9940.-- 2660.-- 45.-- 18 16 2 2615.-- 7 5 365.-- 4373.-- 4008.-- 2 18 8891.-- 12 6 2150.-- 1741.-- 2610.-- 49 12390.-- 44 9780.-- 5 920.-- 147 18048.-- 14 133 17128.-- 3992.-- 123 11 377.50 94 7385.50 29 9030.-- 3025.-- 19 17 6005.-- 2 485.-- 68 6733.-- 57 11 6248.-- 82 2089.-- 97 10258.-- 8169.-- 15 8 3730.-- 230.-- 7 3500.-- 1 6 6 255.-- 255.-- 9 789 '.50 235 36081.50 197 26292.38 5112.-- 137 14238.-- 107 9 126.-- 30 417 94254.60 79 10495.50 496 104750.10 5882.-- 482 37202.25 432 31320.25 50 53 13483.20 3207.-- 66 16690.20 13 248 31535.25 25 7827.-- 273 39362.25 72 6089.-- 374 26336.-- 302 20247.-- 170.-- 51 46 7676.20 7846.20 5 27.-- 33 30 4950.-- 3 4977.-- 175.-- 11 2 13 941.-- 766.-- 3742 500459.85 737 115344.95 4479 615804.80

. . .

17953.19

Zusammen

3742 518413.04

3371.05 21324.24 737 118716.-- 4479 637129.04

In der Zusammenstellung sind die zur Bussenverrechnung übernommenen Brennapparate Inbegriffen. Der Erlös aus dem Verkauf von Altmetall -wurde im laufenden Brennjahre erstmals gesondert verbucht (Eubrik I ee).

Seit Beginn der Wirksamkeit des neuen Alkoholgesetzes sind 4479 Brennapparate aufgekauft worden, wofür rund Fr. 637 000 ausgelegt wurden. Weitaus am stärksten sind dabei die Kantone der Ostschweiz, sowie die Waadt beteiligt, wahrend anderseits in der Innerschweiz nur wenig Ankäufe zu verzeichnen sind.

·

240 Über den Bestand der Brennapparate in den einzelnen Kantonen auf den 30. Juni 1937 unterrichtet folgende Aufstellung.

Zürich Born Luzern Uri Schwyz Obwalden .

Nid wald en Glarus Zug Freiburg . .

Solothurn .

Baselstadt Baselland Schaffhausen

. . .

. .

. . .

.

,.

,.

, . .

. . . .

.

, . .

. . . ,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Übertrag

1 914 5 888 3 840 93 1 058 712 808 127 561 952 9 532 86 2 342 211

Übertrag

20624 76 54 2268 1272 4389 943 1606 638 2770 199 57 581

Total

35477

Appenzell A. -Rh Appenzell I.-Rh..

St. Gallen . . . .

Graubünden. . .

Aargau Ihurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf Liechtenstein . .

20 624

TU. Verkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: A. Sprit zum Trinkverbrauch (Rubrik la).

Laut Rechnung 1936/37 Meterzentner verkauft In Hektoliter zu94Gew, zu90Gew,% zu 100% Alkohol 100%

Extra-Feinsprit 587,72 Feinsprit. . . 8789,55 Kartoffel-Rohspiritus. . .

-- Alcohol absolutus -- Zusammen 9377,27

-- --

Verkaufspreis in Fr, je Meterzentner

Erlös Fr.

-- --

697,05 10 424,58

600.-- 580.--

352 632.-- 5097939.--

74,50 -- -- 25,95

84,60 32,74

555.-- 630.--

41347.50 16348.50

74,50 25,95 11238,97

--

5508267.--

241 B. Kernobstbranntwein (Rubrik I b ) .

Kernobstbranntwein

Meterzentner verkauft zu 65 Gew, %

h Hektoliter Alkohol 100%

Verkaufspreis

m Fr, je Meterzentner

Erlös Fr.

2696,27

2211,06

400.--

1 078 508.--

C. Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und Sprit für Krankenanstalten (Rubrik Ic).

Meterzentner verkauft zu94Gew,%| zu 100%

In Hektoliter Alkohol lOO%

Verkaufspreis in Fr, je Meterzentner

Erlös 71924.30 921 644. 50 8246.-- 437.40 63 132.50 5857.60 1 071242.30

.

194,39 2 633,27 .

-- .

1,62 252,53 .

--

-- 21,70 -- 20,92

230,55 3123.11 27,38 1,92 299.51 26,40

370.350.-- 380.-- 270.-- 250.-- 280.--

Zusammen 3 081,81

42,62

3 708,87

--

Extra-Feinsprit .

Feinsprit Alcohol absolutus Extra-Feinsprit .

Feinsprit Alcohol absolutus

Fr.

D. Sprit zu technischen und Haushaltungszwecken (Rubrik Id).

Meterzentner verkauft zu 90 Gew. %

1. Brennsprit

56,97 200,00 7448,20 . . . . \ 890,74 713,69 654,72 29 018,91 , 38 983,23

.

...

In Hektoliter Alkohol 100%

44267,02

44 267,02

2. Industriesprit: Meterzentner verkauft In Hektoliter zu94Gew.% |zu92 1/2Gew,Alkohol 100%00%

Extra-Feinsprit .

Feinsprit,

3,15 ' 114 107,52 1 1141,26 . . .

j 1105,79 [12 118,51

Übertrag 28 476,23

88 773,38

33 773,38

Verkaufspreis . ,- ,.

in Fr. je Meterezentner '

25.-- 28.99 52.-- · 53.-- 54.-- 55.-- 56.-- --

Verkaufspreis in Fr, je Meterzentner

74.-- 50.-- · 52.-- 53.-- 54.--

Erlös Fr.

1 424. 25 5798.-- 387306.40 47209.22 38539.26 86009.60 1 625058.96

2 141345.69 Erlös Fr.

233.10 705376.-- 59345.52 58606.87 654899.54 1477961.03

242

Übertrag 28 476,23

38 773,38 -- 35,30' (26.95,12 29.18 1 067,10 48.722,93 - 5294,14 · 49.50.-- 42,67 600,00 51.-- . 52.-- 1 973,07, 4536,19 39067,52 --

Sekundasprit . .

28476,23 Meterzentner zu 100 %

Alcohol absolutus Vergällungsstoffe Brenn- und Industriesprit und Vergällungsstoffe zusammen . . . .

Holzfässer

In Hektoliter Alkohol 100 %

75,41) 11,36 1 495,68 1 582,45 246,46 -- q 34 841,33

41 064,21 308,08 41 372,29

q 73 824,56

85 639,31

1477961.03 882.50 2775.60 51220.80 35423.57 2133.50 30600.-- 102599.64 1703596.64

Verkaufspreis

Erlös Fr.

m Fr. je Meterzentner

1 996,69

25.--] 31.55 62.-- J -- 179.41

E. Gebinde (Eubrik le).

Stuckzahl 66

94975.81

--

1798572.45 44217.76 1842790.21

--

3984135.90

Erlös Fr.

2689.--

P. Verkehrsfrachten (Eubrik II k) Die Frachten der verkauften Mengen Sprit und Branntwein vom Lagerhaus der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation erforderten folgenden Aufwand : u i

IL

Verkaufte Meterzentner

Trinksprit 9477,72 Kernobstbranntwein. 2 696,27 Sprit zur Herstellung von pharm. Erzeugnissen, Riech-und Schönheitsmitteln und für Kranken3 124,43 anstalten Vergällungsware. . . 73 824,56 Zusammen 89 122,98

H nu

Zu durchschnittlich!

Hektoliter p .

Alkohol 100% 70 ...

Meterzentner

F

... .

F ' hl Frachtbetrag ... hol 100% 100% Fr.

Alkohol

11238,97 ] 2 211,06 3.80 3 708,87 85 639,31 102798,21 3.80

3.29 338745.25

3.29

338745.25

243 Wie der Vergleich der Verkäufe-Zahlen des Berichtsjahres mit denjenigen des Vorjahres zeigt, hat der Verkauf an Trinksprit wesentlich zugenommen.

Daran ist teilweise die vorübergehende Einstellung der Abgabe verbilligten Sprites für pharmazeutische und kosmetische Zwecke in der Zeit vom 1. Februar 1936 bis 3. Februar 1937 schuld, die sich bereits im Vorjahr, wenn auch nur für fünf Monate, auswirkte. Vor allem aber ist die Zunahme des Verkaufes dem schon seit langem erwarteten Zurückgehen der alten Branntweinvorräte im Spirituosenhandel zuzuschreiben, wofür wir auf die Aufstellung ani Ende des VIII. Abschnittes verweisen. Diese Tatsache zeigt sich besonders deutlich beim Kernobstbranntwein.

Der Verkauf an verbilligtem Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen und kosmetischen Erzeugnissen lässt sich mit dem Vorjahr nicht vergleichen, weil, wie bereits erwähnt, die Abgabe von verbilligtem Sprit für diese Zwecke mit Ausnahme der öffentlichen Krankenanstalten in der Zeit vom 1. Februar 1936 bis 3. Februar 1937 eingestellt war. Die Einstellung erfolgte auf Grund von Art. 39 des Bundesbeschlusses über das Finanzprogramm II. Durch diese Kegelung wurden die Verbraucher von Sprit zu pharmazeutischen und kosmetischen Zwecken genötigt, den Sprit zum Trinkspritansatz zu beziehen.

Einzig die öffentlichen Krankenanstalten konnten wie bisher verbilligten Sprit erhalten. Bereits anlässlich der Beratungen über das Finanzprogramm haben indessen die beteiligten Kreise in Eingaben an die Behörden darauf hingewiesen, dass die starke Preissteigerung für sie wirtschaftlich nicht tragbar sei und insbesondere für die Heilmittelbedürftigen der ärmern Bevölkerungsschichten eine zu schwere Belastung darstelle. Die gleichen Kreise machten in der Folge darauf aufmerksam, dass diese Befürchtungen zur Tatsache geworden seien und gleichzeitig die Verwendung billigerer Ersatzstoffe, wie Isopropylalkohol, eingesetzt habe. Tatsächlich wurde ein erheblicher Bückgang im Spritbezug dieser Verbrauchergruppen festgestellt.

Die Alkoholverwaltung hat mit dem Gesundheitsamt die Möglichkeiten einer Änderung der getroffenen Ordnung im Sinne einer bessern Anpassung an die Verhaltnisse geprüft. Es hat sich dabei gezeigt, dass eine Preiserhöhung auf dem Sprit für pharmazeutische und kosmetische Zwecke vom bisherigen Preisansatz von
Fr. 2.50 auf Fr. 3.50 je kg möglich wäre. Bei einem Preisansatz von nicht über Fr. 3.50 je kg war auch die Gefahr der Ersatzstoffe wesentlich geringer, als wenn ein höherer Preis angesetzt worden wäre. Unter diesen Umständen konnte auch ein Verbot der Verwendung von Ersatzstoffen auf Grund der Lebensmittelgesetzgebung verantwortet werden.

Aus diesen Erwägungen heraus hat unser Beschluss vom 2. Februar 1937 die durch das Finanzprogramm getroffene Ordnung in der AVeise gemildert, dass er den Verkaufspreis der Alkoholverwaltung für Feinsprit zu pharmazeutischen und kosmetischen Zwecken auf Fr. 350 je q, d. h. Fr. 100 höher ansetzte, als der Preis des verbilligten Sprites vor dessen Einstellung betrug.

Diesem Preisansatz wurden auch die Monopolgebühren angepasst und gleichzeitig das Verbot der Verwendung von Isopropylalkohol und anderer Ersatz-

244

stoffe an Stelle von Äthylalkohol für dis Herstellung von Biech- und Schönheitsmitteln erlassen.

Vom rechtlichen Gesichtspunkt aus konnte man sich fragen, ob eine derartige Milderung des Finanzprogramnaes II zulässig war. Der Bundesrat glaubte jedoch, angesichts der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Milderung der Eegelung des Finanzprogranimes, diese Ordnung treffen zu müssen.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Sprit belief sich Ende Juni 1937 auf 2710. Im Verlaufe des Geschäftsjahres sind 278 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 366 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 2710 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » » » » » » » » »

Apotheken Drogerien chemisch-pharmazeutische Fabriken Parfümerien Coiffeure wissenschaftliche Laboratorien Konfitüren-, Schokolade-. Essenzen- und Limonadefabriken Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen Uhrenfabriken öffentliche und gemeinnützige Spitaler, Kliniken und Sanatorien verschiedene

710 654 170 255 370 40 69 60 51 73 258

Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1937 1319 Bewilligungen ausgegeben. 137 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 210 neu hinzugekommen. Die 1319 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschättszweige : Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse » Essigfabrikation » Lacke, Polituren und Farben » wissenschaftliche Zwecke )> verschiedene

110 20 709 274 206

Von den 1319 Bewilligungsinhabern betreiben 195 nebenbei den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

245 II.Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (-Rubrik l h und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebuhren und Fr Ausgleichsgebühren bezogen *) 2 909 542.97 weniger Rückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Eohatoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken und dergleichen 1147 176.90 1762866.07 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Edelbranntweine. . Fr. 29 409.85 abzüglich Eückerstattungen » 1705.--· 27704.85 Zusammen 1790070.92 Von den im Inland erhobenen Gebühren entfallen auf: Kartoffeln und Kartoffelflocken (Straffälle) Fr. 496.80; Früchte, Beeren und Konfitüren Fr. 4186.15; Piquettezucker Fr. 4537.70; ausländische Weine Fr. 6175.85; ausländische Weinhefe Fr. 1771.95; ausländische Traubentrester Fr. 344.70; Zuckerbrennen Fr. 10017.15 und auf Diverses Fr. 175.05. Zusammen Fr. 27 704.85.

Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf:

*) Einschliesslich Fr. 235 000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

Bundesblatt 89. Jahrg. Bd. lll 19

246 Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag Fr.

I. Rohstoffe zu Brennereizwecken . . . 1142494.59 a. Äpfel und Bir1 125820.70 b. Enzianwurzeln, frische und getrocknete . . .

5784.50 c. Fruchte und Beeren, eingestampft , Wacholderbeeren, frisch und getrocknet u. dgl.

536.15 d. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u.dgl.

6901.69 e. Trauben, frische 1386.40 /. Trauben, getrocknete . . .

-- g. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . . .

2052.20 h. Bier- und Press 12.95 II. a. Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus. . . .

6090.40 6. Branntweine, Liköre u. dgl. . 1 257233.65 III. Wermut und Wermutessenz . . . .

23798.45 IV. Starke Weine . .

4824.55 V. Pharmazeutische Erzeugnisse, nicht zu Trinkzwecken . 111779.27 VI. Parfumerie, Cosmetica u. dgl. . .

95184.12 VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u.dgl.

24 734. 94 VIII. Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen . .

7002.15 IX. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes 236405.85 2909542.97

Fr

kg 22 628 646,5

8895.39

112 694,0

22 516 414,0

1 227.25

24 545,0

20 535,9

529.80

9121,4

1 106,0

30.15

94,0

23 187,2 54 875,0

5286.89 1386.40

21 719,2 54 875,0

--

kg

--

--

12 233,8

421.95

2 044,8

294,6

12.95

294,6

6040.40

1 428,0

311 791,7 1257233.65

311 791,7

475 190,7 65 249,1

23793.45 4824.55

475 190,7 65 249,1

57 669,5

98251.57

57 669,5

29 929,7

95184.12

29 929,7

141395,5

24734.94

141 395,5

2 101,8

7002.15

2 101,8

--

1 453,0

Ï

'

!

i

--

236405.85 23713427,5 1762366.07

-- 1 197 450,0

247 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.

Die Durchführung der Spezialitätenbesteuerung und die Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein ist im Geschäftsjahr 1936/37 auf der gleichen Grundlage erfolgt wie im Vorjahre.

Im abgelaufenen Geschäftsjahre wurden 7843 Spezialitätensteuerrechnungen für einen Betrag von Fr. 811132.20 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. 152 888.95 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. 658 243.25 auf die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber.

Infolge der geringen Ernte des Jahres 1936 sind im Brennjahr 1936/37 weniger Spezialitätenbranntweine hergestellt worden als im Brennjahre 1935/36. Die Auswirkung des Ernteausfalles des Jahres 1936 auf die Steuereinnahmen aus der Hausbrennerei wird freilich erst im nächsten Geschäftsjahre ersichtlich sein, da die Brennkarten der Hausbrenner und Brennauftraggeber erst zu Beginn des folgenden Brennjahres eingezogen werden.

Im Jahre 1936/37 wurden 4226 Bewilligungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein für einen Betrag von Fr. 672652.20 ausgestellt, gegenüber Fr. 559 152.85 im Vorjahre. Die Zunahme um Fr. 113 499.35 gegenüber dem Vorjahre rührt zum Teil davon her, dass die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber eine Brennermächtigung zum Brennen von Obsttrestern der Ernte 1936 nur erhielten, wenn sie für den erzeugten Tresterbranntwein die Selbstverkaufabgabe entrichteten.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein im Jahre 1936/37 weisen im Vergleich mit den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf: Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein vom 1. Januar 1933 bis 30. Juni 1937.

S p e z i a l i t ä t e n s t e u e r A b f ü r den Selbstverkauf Menge in Liter Steuerbetrag Menge in Liter Steuerbetrag Alkohol 100 % Fr.

Alkohol 100 % Fr.

1. Januar 1933 bis 30. Juni 1934 (anderthalb Jahre) 249394 623485.48 72037 202180.93 1.Juli 1934 bis 30. Juni 1935 241158 581636.93 112231 336948.40 1.Juli 1935 bis 30. Juni 1936 432002 1067532.77 163395 508200.80 1.Juli 1936 bis 30. Juni 1937 419482 1048704.20 206668 681982.12 Ein Teil der Eingänge im Geschäftsjahr 1936/37 rührt von ausstehenden Steuerforderangen
früherer Jahre her. Anderseits waren am 30. Juni 1937 Fr. 539096.75 an Spezialitätensteuern und Selbstverkaufabgaben ausstehend.

Über die Verteilung der Steuereingänge auf die einzelnen Kantone gibt die nachstehende Zusammenstellung Auskunft:

Kernob

248 Zusammenstellung der Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für Kernobstbranntwein vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

Kautone

Spezialitätensteuern Merge in 1 Alkohol 100%

Zürich Bern Luzern Uri

Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug

Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaff hausen Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau .

. .

Tessin 1 Waadt l Wallis Genf Zusammen

23969 44174 15884 150 61403 126 366 213 33472 4996 1939 10054 13906 3871 133 564 3064 5973 25599 2290 6782 47026 73001 23395 17102 30 419 482

Steuerbetrag Fr.

59922.70 110435.75 39709.35 375.30 153507.85 313.85 914.50 532.50 83680.80 12491.05 4848.25 25134.05 34765.40 9677.50 333.-- 1409.30 7659.10 14931.40 63998.-- 5726.15 16953.80 117563.95 182501.75 58487.30 42755.80 75.80 1048704.20

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Menge in 1 Steuerbetrag

Alkohol 100%

37137 11497 49682 1094 13515 1915 4617 3309 7571 2852 2473 1728 924 674 513 321 17925 3338 25211 17937 11 1 976 111 26 140 171 206 668

Fr

122553.61 37941.66 163949.20 3621.45 44598.90 6320.37 15236.48 10921.05 24985.35 9413.15 8160.50 5703.95 3048.35 2222.90 1691.52 1060.95 59153.93 11016.65 83195.40 59192.65 34.35 6522.40 334.10 77.80 462.55 562.90 681982.12

C. Steuer auf alten Vorräten gebrannter Wasser.

Die Besteuerung der alten Vorräte an gebrannten Wassern ist, wie schon früher erwähnt, zur Hauptsache im Geschäftsjahr 1934/85 abgeschlossen worden.

Vom 2. Juni 1983 bis 30. Juni 1937 sind an Vorrätesteuern insgesamt Fr. l 463013.07 eingegangen, wovon FT. 108593.82 auf das Geschäftsjahr 1936/37 entfallen.

Die Alkoholverwaltung hat die Kontrolle über die Verwendung der alten Vorräte an gebrannten Wassern weitergeführt. Die nachstehende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über ihre Bewegung in der Zeit vom 2. Juni 1933 bis 30. Juni 1937.

249 Bewegung der alten Vorräte an gebrannten Wassern vom 2. Juni 1933 bis 30. Juni 1937 bei 480 Vorrätebesitzern.

Art der gebrannten Wasser Sprit und Spiritus . .

Liköre, Bitter usw. . .

Rhum und Cognac . .

Kernobstbranntwein . .

Kirsch und Zwetschgenwasser Traubentrester und Weindrusenbranntwein .

Enzian Andere Branntweine. .

Zusammen

Vorrat am Vorrat am Vorrat am Vorrat am 2. Juni 1933 30. April 1935 30. Juni 1936 30. Juni 1937 Liter 100%

Liter 100%

Liter 100%

47103 42698

Liter 100%

1 111 620 244 689 712 789 1 924 140

221 602 100 588 341 751 338 412

261 625 149 596

17112 17895 127 553 33539

514 078

261 972

181 995

86594

264 061 53 634

117 957

61118 18061

26540 10719 18276 338 228

445219 5 270 230

22402 87743

29354

1 492 427

791 550

IX. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzengnissen (Rubr. II m).

Die in der Zeit vom 1. Juli 1986 bis 80. Juni 1987 angewandten Rückvergütungssätze sind durch unsern Beschluss vom 7. September 1937 wie folgt festgesetzt worden : a. Fr. 143.60 je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung der Trinksprit vor dem 21. September 1932, und b. Fr. 432.20 je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung der Trinksprit am 21. September 1932 und später bei der Alkoholverwaltung bestellt worden ist; c. Fr. 157.-- je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung verbilligter Sprit in der Zeit vom 21. September 1982 bis 31. Januar 1936, und d. Fr. 238.30 je hl Alkohol 100 % für Erzeugnisse, für deren Herstellung verbilligter Sprit am 3. Februar 1937 und später bei der Alkoholverwaltung bestellt worden ist; e. Fr. 2. -- je Liter Alkohol 100 % für alte Vorräte, für welche die Vorrätesteuer, und /. Fr. 2.50 je Liter Alkohol 100 % für Spezialitätenbranntweine, für welche die Spezialitätensteuer bezahlt worden ist.

250

Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche odor in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Eückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 23 030,17 Liter Alkohol 100 %.

Von dieser Menge entfielen: a. 17 151,33 Liter Alkohol 100 % auf fiskalisch vollbelasteten Trinksprit, und zwar: 11 624,20 Liter 4,55 » 3 425,95 » 73,85 » l 879,73 » 98,40 » 44,65 »

100 % 100% 100 % 100% 100 % 100 % 100%

auf » » » » » »

Wermutwein, Bitter, Branntweine und Liköre, Fruchtessenzen, Medikamente, Kräuterheilmittel und Parfümerien;

6. l 031,54 Liter Alkohol 100 % auf verbilligtem Sprit, und zwar: 46,73 Liter 100 % auf Fruchtessenzen, 941,93 » 100 % » Medikamente, 7,85 » 100 % » chemische Erzeugnisse und 35,03 » 100% » Parfümerien; c. 4 773,41 Liter Alkohol 100 % auf Spezialitätenbranntweine; d.

73,89 Liter Alkohol 100 % auf alte Vorräte.

In der Berichtsperiode sind für folgende Ausfuhrmengen Rückvergütungsguthaben entstanden: Liier

Rückvergütungssatz je hl

Rückvergü-

1. Trinksprit: Liter satz je hl A t u n g s b e t r a g 1 0 0 % a. vor dem 21. September 1932 bezögeFrFr.

ner Trinksprit 117,75 143.60 169.10 b. nach dem 21. September 1932 bezogener Trinksprit 17019,18 432.20 73560.70 Hinzu: Nachvergütung einer Ausfuhr von 1935/36

14,40 17151,38

435.30 --

62.70 73792.50

941,93

157.--

1478.85

89,61

238.30

213.50

2. Verbilligter Sprit a. vor dem 81. Januar 1936 bezogener verbilligter Sprit b. vom 3. Februar 1937 an bezogener verbilligter Sprit

Übertrag 18182,87

--

75484.85

251 ...

100% 100

%

Übertrag 18182.87 3. Steuer auf Spezialitätenbranntweinen 4751,66 Hinzu: Nachvergütung einer Ausfuhr von 1935/36 21,75 22956,28 4. Steuer auf alten Vorräten . . .

73,89 23030,17

je Liter Alkohol 100 % FT.

Rückvergütungsbetrag Fr.

--

75484.85

2.50

11879.30

2.50 -- 2.-- --

54.35 87418.50 147.80 87566.30

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1935/36 (siehe Geschäftsbericht 1935/36)

35473.30 123039.60 In der Berichtsperiode 1936/37 wurden bezahlt 70168.95 Verbleiben für die Schlusszahlung in der Rechnung 1937/38 . . 52870.65

252

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1937 sind 326 Grosshandels- und 89 Kleinhandelsversandbewilligungen gelöst worden. Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die Bewilligungen wie folgt: Zusammenstellung der von der Alkoholverwaltung erteilten Bewilligungen für den Grosshandel und für den Kleinhandelsversand mit gebrannten Wassern.

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri

Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus

Zahl der erteilten Grosshandelsbewilligungen

Zahl der erteilten Kleinhandelsversandbewilligungen

37 61 33 2 17

10 11 6

2 12 7 6 27 8 l

Zug

Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Liechtenstein

l 7 .

11 11 5 10 19 8 16 25

Zusammen

326

8

l l 4 14

2 l l l 4 l 4 6

5 9 89

Für das vorhergehende Geschäftsjahr waren 340 Grosshandelsbewilligungen und 86 Kleinhandelsversandbewilligungen ausgestellt worden. Es haben demnach fast keine Veränderungen stattgefunden.

253

XI. Straffälle.

Am 30. Juni 1936 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu

210 Anzeigen 450 » Zusammen 660 Anzeigen

Davon konnten erledigt werden

348

»

Verbleiben zur Erledigung

312 Anzeigen

Von den im Berichtsjahre erledigten 348 Straf Protokollen wurden 209 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht und 139 durch die Zollverwaltung. Zufolge verschiedener Umstände (ungenügende Schuldbeweise usw.) mussten 29 Strafprotokolle fallen gelassen werden. Die übrigen 319 Straffälle, die zur Ausfällung einer Busse oder einer Verwarnung geführt haben, betrafen folgende Tatbestände: 1.

2.

3.

4.

Anschaffung und Verkauf von Brennapparaten ohne Bewilligung .

Benützung nicht angemeldeter Brennapparate Brennen auf eigene Rechnung oder im Lohn ohne Bewilligung . . .

Ausmieten von Apparaten an Drittpersonen und Benützung solcher Apparate ohne Bewilligung 5. Brennen von Kartoffeln und Kartoffelflocken und Bezug von Kartoffelbranntwein 6. Verkauf von Kernobstbranntwein ohne Bewilligung und Bezahlung der Selbstverkaufsabgabe; Bezug von unversteuertem Kernobstbranntwein 7. Hinterziehung von Spezialitätensteuern 8. Brennen ausländischer Eohstoffe ohne Bezahlung der Monopolgebühr 9. Brennen von gezuckerten Eohstoffen 10. Schmuggel von Branntweinen und Likören 11. Schmuggel von pharmazeutischen Präparaten und Parfümerien . .

12. Unrichtige Deklaration bei der Einfuhr monopolpflichtiger Waren . .

13. Grosshandel und Kleinhandelsversand ohne Bewilligung 14. Widerhandlungen gegen Kontroll- und Buchhaltungsvorschriften . .

15. Änderungen an Brennereianlagen ohne Bewilligung 16. Widerhandlungen gegen die Verwendungs- und Kontrollvorschriften für Industriesprit und verbilligten Sprit 17. Unbefugter Bezug von Frachtrückvergütungen auf Kartoffelsendungen und unrichtige Ausfüllung von Produzentenquittungen 18. Widerhandlung gegen die Vorschriften betreffend Brennverminderungsbeiträge , . , , . , , . ,

l 4 11 5 25 54 15 6 7 52 61 26 7 24 8 9 8 l

Zusammen 319

254

Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen: ünverteilte Bussen 1985/36 Fr. 55724.39 Einzahlungen im Berichtsjahre » 92575.74 Zusammen Fr. 148 300.13 Davon -waren auf Ende Juni 1937 unterteilt (siehe Bilanz) . » 66 552.06 Der Best von Fr. 81748.07 betrifft : Umgangene Abgaben und Kostendeckung » 37537.75 Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 42030.32 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 2180.-- Fr. 81 748 ,.07 Diese Summe wurde wie folgt verteilt: An die Alkoholverwaltung: Umgangene Abgaben: Monopolgebühren im Inland Fr. 779.80 Steuer auf Spezialitätenbranntweine . .

» l 016.-- Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein » 3427.95 Gebühren für Grosshandelsbewilligungen » 700.-- Fr. 5 923.75 Kosten » 31614.-- Bussen : An die Kantone des Begehungsortes » 14021.05 An die Gemeinden des Begehungsortes » 14020.24 An die Verleider » 5860.15 An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung . . . . » 7 541.49 An die Oberzolldirektion » 1702.74 Fr. 80 683! 42 Bückerstattungen » 1064.65 Zusammen Fr. 81748.07 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf l. Juli 1936 einen Bestand von Fr. 56284.18 Einnahmen für 1936/37 » 7541.49 Verzinsung » 2814.20 Fr. 66639.87 Ausgaben für 1936/37 (Verleideranteile) . . Fr. 3114.85 Prämien für Nicht Betriebsunfälle » 3083.65 6 198 <50 Bestand auf 30. Juni 1937 Fr- 60441.37

255 XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

I. Einnahmen.

Hauptbuch

Seite 8

4

5

6

-- 1 61 8 9

10

Rechnung 1936/37 Fr.

Voranschlag 1936/37 Fr.

a. Verkauf von Sprit und Spiritus

zum Trinkverbrauche Kernobstbranntwein c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln und Sprit für Krankenanstalten d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit da. Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung zu Benzin . .

e. Verkauf von Gebinden . . . .

ee. Verkauf von Altmetall . . . .

f. Steuer auf Spezialitätenbranntweine g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein . . . .

-- Steuer auf Vorräten

5 508 267.--

4995000.--

1078508.--

100000.--

1071 242.80

250 000.--

8984135.90

3887000.--

b. Verkauf von

4200000.-- 2689.-- 43579.85 1048704.20

1 000000.--

681982.12 108593.82

500 000.-- 100000.--

13527702.19

15032000.--

11

Monopolgebühren : h. Bezüge an der Grenze . . . .

ab : Eückerstattungen

2909542.97 1147176.90

1500000.--

12

i. Bezüge im Inland

1762366.07 27704.85

1500000.-- 20000 --

1790070.92

1520000.--

18

k. Bewilligung für den Grosshandel

32750.--

30 000.--

Zusammen Einnahmen 15350523.11

16 582 000.--

II. Ausgaben*).

*) Siehe S. 258.

256 B. Gewinn- und Rubriken

Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche . . .

Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmitteln und Sprit für Krankenanstalten Brenn- und Industriesprit usw. . . .

Gebinde . .

Altmetall Steuer auf Spezialitätenbranntweine Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Steuer auf Vorräten Monopolgebühren an der Grenze . .

Monopolgebühren im Inland . . . .

Bewilligung für den Grosshandel . .

Förderung der Kartoffelverwertung .

Förderung der Obstverwertung. . .

Ankauf v o n Brennapparaten . . . .

Brennereiaufsichtstellen Verkehrsfrachten Verwaltung Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen . . . .

Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

Total der Beschaffungs-kosten

Abzüglich Endvorrat

Fr.

Fr.

Ausfür verkaufte Ware

Fr.

870 081 22

552749 --

308 060 17

4299635.67

472544.--

293783.54

155 962 46 155962 46 8300305.61 5311079.-- 2623874.42 7 248 50 5840.-- 1 408 50

--

--

--

. .

-- --

. .

.

,

--

=

Gewinn 13683233.46 6342212.-- 3383089.09

257

Verlustrechnung.

gäben Gewichtsverluste

Abschreibungen

Fr.

Fr

6828.69 199421.93

19784.93 , ~

2948.36

,

.

, , .

--

,--

.

--.

.

-- -- 225535.55

Verlust

Gewinn

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

317332.22 5508267.--

155962.46 1071 242. 30 345567.26 2989226.61 3984135.90 2689.-- 1 408 . 50 .

43579.85 15871.31 1064575.51

--

--

Total der Einnahmen

--

3333886.20 3827091.67 1078508.-- 2748583.67

-- _

!

,

Total der Ausgaben

, --·

-- _ -- --

-- -- -- --

5190934.78

--

915279.84 994909.29 1 280.50 43579.85 1048704.20

.

5606.45 687588.57 681982.12 --.

108699.67 105.85 108593.82 --.

1147176.90 2909542.97 1762366.07 -- 1705.-- 29409.85 27704.85 -- 100.-- 32850.-- 32750.-- 157710.52 1578512.20 1420801.68 -- 663033.25 65404.10 597629.15 -- -- 5406.25 124122.25 118716.-- .--.

194.40 528144.15 528338.55 -- 443442.44 104697.19 338745.25 213185.12 1062464.98 1275650.10 --·

70168.95 110579.10 507810.75

--

-- 705.80 452830.95

--

70168.95

--

109873.80 54479.80

--

5786516.27 10808085.32 5021569.05 --

3682396.82 13762744.56 18784313.61 10808085.32 10808085.32

258 II. Ausgaben.

Hauptbuch Seite 15 a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche . . .

16 l. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus 17 o. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen und Sprit für Krankenanstalten 18 ä. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw 19 e. Beschaffung von Gebinden . . .

20 /. Förderung der Kartoffelverwertung 21 g. Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues . . . .

22 h. Ankauf von Brennapparaten 23 i. Brennereiaufsichtstellen . . . .

, , , 24 k Verkehrsfrachten , , .

32 l Verwaltung 1. Allgemeine Verwaltung . .

2. Lagerverwaltung 3. Beratungen, Gutachten usw. . . .

.

. .

4. Vergütung an die Zollverwaltung . . .

. -. .

Rechnung 1936/37 Fr.

Voranschlag 1936/37 Fr.

317332.22

390 000.--

3827091.67

8406000.--

155962.46

45000.--

2989226.61 1408.50

2951000.--

157710.52

750000.--

597629.15 118716.-- 528144.15 338745.25

1000000.-- 300000.-- 500000.-- 325000.-- 1167000.--

1 062 464. 98 749 103 . 98 209151.10

825000.-- 237000.--

20107.05

30000.--

84102.85

75000.--

1062464.98

1167000.--

m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen n. Unterhalt o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

70168.95 109873.80

30000.-- 114000.--

54479.80

100000.--

Zusammen Ausgaben

10328954.06

16 078 000.--

III. Abschluss . .

15350523.11 Summe der Einnahmen . . . .

10328954.06 Summe der Ausgaben

16582000.-- 16078000.--

29 30 U

Einnahmen!überschuss

5021569.05

504000.--

259 Hauptbuch Seite

34 35 33 37 38 39 50 52 53 54 55 57 58 60 Hauptbuch

Seite 36 44 45 46 47 49 51 41 40 59 2

C. Bilanz.

Aktiven.

Lagerhausbauten und Einrichtungen Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern . . .

LagervorräteSchweizerische Nationalbank «Konto A» . . . .

» » «Depot Konto» . .

Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Debitoren und Kreditoren Grundpfand-Darlehen Vorschüsse betreffend Kernobstbranntwein. . . .

Vorschüsse betreffend Obstverwertung Vorschüsse betreffend Kartoffeleinlagerung. . . .

Aktivrestanzen Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein

Fr.

3 418 181.98 618567.55 6342212.-- 91486.24 20000.-- 124321.04 73934.69 6406.96 619459.05 8754.25 15000.--· 16956.70 473388.91 29 997802.69 '41826472.06

Passiven.

Amortisationen Versicherungsfonds Verlustausgleichsfonds Bussen (unverteilte) Verleiderfonds Hinterlagen (Kautionen) Kontokorrentguthaben der Spritbezüger Eidg. Finanz- und Zolldepartement, Vorschuss des Bundes Eidg. Finanz- und Zolldepartement, Vorschuss für Rechnung der Kantone Passivrestanzen Verfügbarer Betriebsüberschuss

Fr.

4036749.53 1418693.35 900 000.-- 66552.06 60441.37 54902.86 182.86 15000000.-- 15000000.-- 267380.98 5 021 569.05 II826 472.06

Das Reinerträgnis bedeutet gegenüber dem letztjährigen Defizit von Fr. 8 387 821.28 eine Verbesserung um 13% Millionen Franken und gegenüber dem Voranschlag eine solche von 4% Millionen Franken. An dieser Verbesserung des Rechnungsergebnisses sind sowohl die Einnahmen wie die Ausgaben beteiligt. Einerseits wurden 4,2 Millionen Franken Mehreinnahmen erzielt, während die Ausgaben um 9,2 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr zurückblieben. Hatte der Verkauf von Trinksprit 1935/36 zusammen mit dem Verkauf von Sprit zur Herstellung Von pharmazeutischen, Riech- und Schönheitsmitteln 4 Millionen Franken eingebracht, so ergab das vergangene

260

Berichtsjahr 6,5 Millionen Franken, wobei zu beachten ist, dass der Verkauf von Sprit zu pharmazeutischen und kosmetischen Zwecken zu einem verbilligten Preis gemäss Finanzprogramm II bis 3. Februar 1937 eingestellt war.

Die Einnahmen aus dem Brenn- und Industriespritverkauf blieben annähernd die gleichen, ebenso die Einnahmen aus der Spezialitätenbesteuerung. Eine nicht unerhebliche Zunahme erfuhren dagegen die Eingänge aus der Selbstverkaufsabgabe. Die Einnahmen aus den Vorrätesteuern mussten naturgemäss zurückgehen, weil nur mehr vereinzelte grössere Posten in Frage kamen, für welche Stundungen hatten gewährt werden müssen oder deren Erledigung durch Beschwerden verzögert worden war. Die Monopolgebühren brachten erheblich grössere Eingänge als im Vorjahr.

Bei den Ausgaben fallen vor allem die viel geringeren Beschaffungskosten für Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus ins Gewicht, die infolge der geringen Obsternte um nahezu 10 Millionen Franken niedriger waren als im Vorjahr. Auch die Aufwendungen für die Förderung der Kartoffel- und der Obstverwertung waren geringer als im Vorjahr. In den übrigen Ausgaben sind keine nennenswerten Änderungen eingetreten.

Über die Verwendung des Eeingewinnes haben wir folgendes auszuführen : Anlässlich der Behandlung des Voranschlages für 1935/36 haben die ständigen Alkoholkommissionen der Bäte die Ansicht vertreten, der Betriebsausfall sei innert zehn Jahren durch jährliche Amortisationen zu tilgen. Die Kantone dagegen, die seit 1934 keine Ausschüttung aus dem Geschäftsergebnis der Alkoholverwaltimg mehr bezogen haben, möchten wieder eine Zuweisung erhalten, nicht zuletzt auch deshalb, um die früher stets aus dem Alkoholzehntel verabfolgten Beiträge an die Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus nicht weiterhin aus eigenen Mitteln bestreiten zu müssen. Dieses Begehren kam auch in der Bundesversammlung zum Ausdruck. Wir verweisen auf die Kleine Anfrage von Herrn Nationalrat Bernhard vom 4. Dezember 1934, die vom Bundesrat im Februar 1936 beantwortet wurde, ferner auf die Kleine Anfrage von Herrn Nationalrat Eggenberger vom 15. Juni 1937, beantwortet im Juli 1937. Beide Anfragen heben die Notwendigkeit hervor, den Institutionen, die den Alfcoholisrnus in seinen. Ursachen und Wirkungen bekämpfen, die Mittel zukommen zu lassen, die sie von den Kantonen
seinerzeit aus dem Alkoholzehntel erhielten.

Nachdem nun die Bechnung der Alkoholverwaltung für 1936/37 wieder mit einem Beingewinn abschliesst, besteht die Möglichkeit, den Kantonen eine kleine Auszahlung zu machen. Anderseits darf aber auch nicht ausser acht gelassen werden, dass die Alkoholverwaltung auf Ende des Bechnungsjahres mit einer Schuld von Fr. 29 997 802.69 belastet ist, die in erster Linie abgetragen werden sollte, bevor nennenswerte Ausschüttungen gemacht werden.

In der Sitzung der ständigen Alkoholkommissionen vom 11. Mai 1937 in Luzern ist auch von verschiedenen Seiten mit Nachdruck gegen eine Gewinnverteilung vor der Tilgung des Defizites Stellung genommen worden. In Ab-

261

wägung dieser beiden Gesichtspunkte haben wir beschlossen, den Kantonen 30 Eappen je Kopf der Bevölkerung anzuweisen, in der Meinung, dass aus den erhaltenen Beträgen den für die Bekämpfung des Alkoholismus tätigen Institutionen die zur Erfüllung ihrer Aufgabe nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein solcher Ansatz wird die Auszahlung von Fr. l 219 920 bedeuten, so dass zur Tilgung des Verlustes der letzten Jahre ein Betrag von Fr. 3 801 649.05 verfügbar bleibt.

Wir haben dieser Lösung nur mit Eücksicht auf die Tatsache zugestimmt, dass die Kantone in den beiden letzten Jahren keine Auszahlungen aus dem Geschäftsergebnis der Alkoholverwaltung erhalten haben und ein Interesse daran besteht, dass die Kantone den Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus die lebensnotwendigen Beiträge ausrichten können. Nur mit Eücksicht auf die Notwendigkeit der Bereitstellung von Mitteln zu diesem Zweck kann die Vornahme einer Auszahlung an die Kantone gerechtfertigt werden.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es ferner möglich, dass der Bund auf die ihm gemäss Alkoholgesetz zustehende Ausschüttung in gleicher Höhe verzichtet, damit zur Tilgung der Defizite der Alkoholverwaltung ein möglichst grosser Betrag verwendbar bleibt. Wir erwarten deshalb von den Kantonen, dass sie die 30 Eappen möglichst weitgehend zur Bekämpfung des Alkoholismus verwenden.

Die an die Kantone zu verteilenden 30 Eappen je Kopf der Wohnbevölkerung (4066400) machen je Kanton folgende Beträge aus: Es erhalten: Zürich Bern Luzern Uri Schwyz O b w Salden

1

Fr.

185311.80 2 06 632.20 6 817.30^ 6890.40 8 701.10 / 5 820.30 5820.30

Fr.

666203.70 Schaffhausen 15356.10 AppeA.-Rh.A.-Bh. . . .

14693.10 AppenzellI.-Rh.. . . .

4196.40 ^ÏÏTÎÏ S t . Gallen Übertrag

Graubunden

N i d w a l d e 4 5 1 6 . 5 0 / G l a r u s 1 0 6 9 5 . 9 0 / 10318.50?° Thurgau Tessin Zug 42 969 F r e i b u r 4 2 969.- / 4 3 Solothurn 43 259.40 / 46 509.-° Wallis gase stadt 46 / 27 509.- Neuenb Baselland 27762 30 Genf .

Übertrag 666203.70

37

A

a

8

902.-

r

g a u 9 0 l a 40818.90 47766 90 ' 2 5 9 . 4 0 S o l 40918.20 37297.20 51409.80

Zusammen l 219 920.--

Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Bundesblatt. 89. Jahrg. Bd. Ili.

20

262 Kantonsgrenze hinaus. Die Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1936/87 Fr. 90 850.

Anderseits sind die Kantone, gleich wie der Bund, gemäss Art. 71 des Alkoholgesetzes, verpflichtet, der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Alkoholgesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Bund hat für seinen Teil der Alkoholverwaltung auf Ende Juni 1937 an zinsfreien Vorschüssen noch Fr. 15 000 000 zur Verfugung gestellt.

Da die Bereitstellung von Vorschulen durch die Kantone, wie bereits im letztjahrigen Bericht erwähnt wurde, auf Schwierigkeiten stossen wurde, hat der Bund der Alkoholverwaltung auch den Anteil der Kantone weiterhin vorgeschossen, unter Verrechnung eines Jahreszinses von 2% % zu Lasten der Kantone. Der Vorschuss des Bundes für Rechnung der Kantone betrug auf 30. Juni 1937 noch Fr. 15 000 000. "Wie sich aus der Gegenüberstellung der vom Bund der Alkoholverwaltung je auf Ende Juni 1936 und 1937 zur Verfügung gestellten Gesamtvorschüssen ergibt, konnten die Schuldsummen durch Abzahlungen im Rechnungsjahr 1936/37 um Fr. 7 598 026.60 herabgemindert werden.

Für den Zins vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 im Gesamtbetrag von Fr. 431614.40 wurden die Kantone auf «Diverse Debitoren» belastet. Zur Verminderung der Zinsschuld der Kantone wurde der Ertrag aus den eidgenossischen Kleinhandelsversandbewilligungen herangezogen.

Die Zinsschuld der Kantone betrug laut letztjähriger Rechnung auf 30. Juni 1936 noch Fr. 401008.55 hiezu kommt die obenerwähnte Zinsbelastung für 1936/37 mit » 431 614.40 Fr. 832622.95 damit sind zu verrechnen die Einnahmen aus Kleinhandelsversandgebühren vom Eechnungsjahr 1936/37 » 90850.-- so dass das Konto «Zinsanteil der Kantone» belastet bleibt mit

Fr. 741 772.95

Das Verhältnis der einzelnen Kantone ist aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich.

Verteilung auf die Kantone je Kopf der Wohnbevölkerung.

Ausgaben Einnahmen auf KapitalvorBetriebsjahr 1936/37 Klein! andelsver- Zinsanteil des Bundes für sandbewilligungen schüssen Rechnung der Kantone Fr.

Zürich Bern

Uri

.

.

.

.

, .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

18800.55 15888.88 4231.30 518.14

Übertrag

88933.32

Fr.

65564.83 78 107.61 20 102 27 2487.86 161212.07

263 Ausgaben Einnahmen Kleinhandelsver- Zinsanteil auf Kapitalvor-sandbewilligungen schüssen des Bundes für Rechnung der Kantone Fr.

Fr

Betriebsjahrr 1936/37 Übertrag Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt .

Baselland Schaffhausen Appenzell A. -Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Zusammen

38933.32 1392.72 433 45 336.35 796.55 768.44 3200.-- 8221.62 3468.62 2067.52 1 143.60 1094.22 312.51 6397.79 2822.64 5800.88 3039.87 8 557.30 7 414. 14 3047.26 2 777. 60 3828.60 90850.--

161212.07 6 616.55 2059 26 1597.96 8784.27 8 650 74 15202.67 15305.41 16455.14 9 822.46 5433.07 5198.50 1484.71 30394.94 13409.94 27559.04 14441.95 16900.19 35223.43 14477.08 13195.95 18189.07 431614.40

Über die Wirkung des Vollzuges der Finanzprogramme I und II auf die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 80. Juni 1937 ist folgendes zu berichten : Minderausgaben: Fr.

Einsparungen auf Personalausgaben (Finanzprogramm von 1933 und 1936) 75 114 Einsparungen bei der Übernahme von Kernobstbranntwein und -Spiritus. Differenz zwischen den Aufwendungen, die bei einem gesetzlichen Minimalpreis von Fr. 2 je l 100% für den übernommenen Kernobstbranntwein hätten bezahlt werden müssen, und den tatsächlichen Aufwendungen 193 201 Mehreinnahmen : Einstellung der Abgabe von verbilligtem Sprit in der Zeit vom 1. Juli 1986 bis 3. Februar 1937 und Abgabe zu erhöhtem PreisÜbertrag

268 315

264 Fr.

Übertrag 268 815 ansatz in der Zeit vom 3. Februar bis 30. Juni 1937 ; Mehreinnahmen aus dem Spritverkauf und den Monopolgebühren ca.

800000 Verbesserung der Eechnung 1936/37 infolge Finanzprogramm 1933 und 1936 l 068 315

Gegenüber dem Vorjahr ist die Verbesserung der Bechnung aus dem Grund geringer, weil im Berichtsjahr nur eine geringe Menge Kernobstbranntwein übernommen werden musste.

XIII. Schlussfolgerungen.

Das vergangene Geschäftsjahr hat eine unverkennbare Wendung zur Besserung der Verhältnisse im Alkoholwesen gebracht, die in einem Beingewinn von 5 Millionen Franken ihren sichtbaren Ausdruck fand. Die Gründe sind im vermehrten Trinksprit- und Branntweinabsatz infolge Erschöpfung der alten Vorräte, sowie in der starken Verminderung der Branntweinübernahmen und in der Herabsetzung des Übernahmepreises zu suchen. Die schwache Obsternte 1936 konnte, wie bereits erwähnt, ganz ohne Beanspruchung der gewerblichen Brennerei verwertet werden, womit die Alkoholverwaltung auf dem Wege der Einschränkung der Branntweinerzeugung einen nicht zu unterschätzenden Fortschritt erzielte.

Der bereits in den ersten Jahren festgestellte Bückgang des Branntweinverbrauches hat angehalten. Die Mehreinnahmen der Alkoholverwaltung dürfen nicht etwa im Sinne einer neuerlichen Ausdehnung des Branntweinverbrauches aufgefasst werden. Die Verkäufe der Alkoholverwaltung sind lediglich an Stelle der nun ziemlich erschöpften alten Vorräte aus der Zeit vor 1932 getreten. Auch hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr ihre Organisation und Kontrolle weiter ausbauen können. In dieser Bichtung brachte auch unser Beschluss vom 16. Oktober 1936 über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung gebrannter Wasser auf dem Gebiete der Ordnung der Hausbrennerei und der gleichgestellten Brennauftraggeber wesentliche Fortschritte.

Die Bevision der geltenden Alkoholgesetzgebung ist bereits im Vorjahr von verschiedenen Kreisen angeregt worden und hat auch zu einer ganzen Anzahl von Motionen und Postulaten in der Bundesversammlung geführt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass in erster Linie eine Besserung der Verhältnisse auf Grund der bestehenden Gesetzgebung und des Finanzprogrammbeschlusses von 1936 angestrebt werden muss, bevor zur Bevision des Gesetzes geschritten werden kann. Diese Bichtlinie war massgebend beim Erlass unserer im Laufe des Geschäftsjahres gefassten Beschlüsse über die Anwendung des Gesetzes.

Die Erfahrungen, die sich aus den getroffenen Vorkehren ergeben, sollen bei einer Gesetzesrevision ihre Berücksichtigung finden.

265

XIV. Anträge.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrage: «Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung der Alkohol Verwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1987 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.» Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 29. Oktober 1937.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaitung für das Geschäftsjahr 1936/37.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Berichtes des Bundesrates vom 29. Oktober 1937, beschliesst : Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Bechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1987 werden genehmigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1936/37. (Vom 29. Oktober 1937.)

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1937

Année Anno Band

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