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Bosselet. Bleiweissfrage.

Zimmermana. Beförderung und Pensionierung bei der Luftwaffe.

Stähli-Bern. Verwendung von Holzgas für Motorfahrzeuge.

von Almen. Währungsausgleich für ausländische Hotelgäste.

Cottier. Wirtschaftliche Vereinigung ,,Wir".

Dollfus. Tessinisches Glasereigewerbe.

Carnat. Schutz des Messerschmiedegewerbes.

Lachenal. Auelandspropaganda für den Schweizerski, Schwär. Besteuerung der Abwertungsgewinne.

Hirzel. Folgen der Abwertung auf fiskalischem Gebiet.

Eder. Bodenspekulation.

Stutz. Schutz des Gemüsebaus.

Müller-St. Gallen. Sonntagsarbeit in der Kunstseidenindustrie.

Stähli-Bern. Schutz der Geflügelzucht.

Moeckli. Entwässerung des Alkohols durch ein Privatunternehmen.

Schwär. Krise im Gemüsebau.

Oprecht. Absinthverbot.

Stähli-Bern. Zustände im Grenzschutz.

Stutz. Schutz des Gemüsebaus.

Schmid-Zürich. Arbeitsbedingungen der kaufmännischen Angestellten.

Abt. Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes.

Sigerist. Busskompetenzen in Sachen Preiskontrolle.

Schmidlin. Teigwarenpreise.

Bigler. Rückzahlung landwirtschaftlicher Darlehen.

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Aus denVerhandlungen des Bundesrates.

(Vom 17. Februar 1937.)

König George VI. von England hat dem Bundesrat von der Abdankung seines Bruders König Eduard VIII. und von seiner eigenen Thronbesteigung Kenntnis gegeben.

(Vom 23. Februar 1937.)

Das schweizerische Vizekonsulat in Saloniki wird in ein Konsulat umgewandelt und Herr Vizekonsul Fridolin Jenny zum Honorarkonsul ernannt.

504 Als Sektionschef I. Klasse bei der Telegraphen- und Telephonabteilung der Generaldirektion der Poet-, Telegraphen- und Telephonverwaltung wird gewählt: Herr Werner Trechsel, von Bern und Burgdorf, bisher Inspektor für Fernkabelanlagen.

Dem Kanton Wallis wird für Verbauungs- und Aufforstungsarbeiten in ,,Ob den Wengen", Gemeinde Täsch, ein Bundesbeitrag bewilligt.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Zollämter, die für die Ausfuhr von Uhren und Uhrwerken nach den Vereinigten Staaten von Amerika geöffnet sind.

Gestützt auf Art. 4 des Bundesratsbeschlusses vom 25. April 1936 wird verfügt, dass für die Ausfuhr von Uhren und Uhrwerken nach den Vereinigten Staaten von Amerika mit Ausfuhrbewilligung (Export-Permit") der schweizerischen Uhrenkammer in La Chaux-de-Fonds nur die Zollämter in Basel, Biel, La Chanx-de-Fonds und Genf geöffnet sind.

Laut Mitteilung der amerikanischen Behörden ist ein ,,Export-Permit" nicht nur für Sendungen von Uhren und Uhrwerken nach den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch für solche mit Bestimmung nach Alaska, den Hawai-Inseln und nach Portorico erforderlich.

Bern, den 20. Februar 1937.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Verband der schweizerischen Karosserie-Industrie eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Karosseriespenglergewerbe, vom 14. November 1936, ist, nachdem die im Bundesblatt vom 30. Dezember 1936 angesetzte Einsprachefrist am 30. Januar 1937 unbenutzt abgelaufen war, vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 17. Februar 1937 genehmigt worden.

Gemäss Art. 39 der Verordnung I zum Bundesgesetz; über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

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Bern, den 19. Februar 1937.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1937

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1937

Date Data Seite

503-504

Page Pagina Ref. No

10 033 205

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.