504 Als Sektionschef I. Klasse bei der Telegraphen- und Telephonabteilung der Generaldirektion der Poet-, Telegraphen- und Telephonverwaltung wird gewählt: Herr Werner Trechsel, von Bern und Burgdorf, bisher Inspektor für Fernkabelanlagen.

Dem Kanton Wallis wird für Verbauungs- und Aufforstungsarbeiten in ,,Ob den Wengen", Gemeinde Täsch, ein Bundesbeitrag bewilligt.

249

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Zollämter, die für die Ausfuhr von Uhren und Uhrwerken nach den Vereinigten Staaten von Amerika geöffnet sind.

Gestützt auf Art. 4 des Bundesratsbeschlusses vom 25. April 1936 wird verfügt, dass für die Ausfuhr von Uhren und Uhrwerken nach den Vereinigten Staaten von Amerika mit Ausfuhrbewilligung (Export-Permit") der schweizerischen Uhrenkammer in La Chaux-de-Fonds nur die Zollämter in Basel, Biel, La Chanx-de-Fonds und Genf geöffnet sind.

Laut Mitteilung der amerikanischen Behörden ist ein ,,Export-Permit" nicht nur für Sendungen von Uhren und Uhrwerken nach den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch für solche mit Bestimmung nach Alaska, den Hawai-Inseln und nach Portorico erforderlich.

Bern, den 20. Februar 1937.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

249

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Verband der schweizerischen Karosserie-Industrie eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Karosseriespenglergewerbe, vom 14. November 1936, ist, nachdem die im Bundesblatt vom 30. Dezember 1936 angesetzte Einsprachefrist am 30. Januar 1937 unbenutzt abgelaufen war, vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 17. Februar 1937 genehmigt worden.

Gemäss Art. 39 der Verordnung I zum Bundesgesetz; über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

249

Bern, den 19. Februar 1937.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

505

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Die Schweizerische Kommission für Versicherungsfachprüfungen als Vertreterin der Schweizerischen Feuerversicherungs-Vereinigung, des Schweizerischen Transportversicherungs-Vereins, des Schweizerischen Zentralverbandes der Generalagenten aller Versicherungsbranchen, des Schweizerischen Verbandes der Versicherungs-inspektoren und -Agenten und in Verbindung mit dem Schweizerischen Kaufmännischen Verein, beabsichtigt, gestützt auf Art. 42 bis 49 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung, Diplomprüfungen für Versicherungsbeamte einzuführen und hat zu diesem Zwecke den Entwurf eines Prüfungsregleraentes eingereicht. Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfällige Einsprachen bis zum 24. März 1937 zu richten sind.

Bern, den 19. Februar 1937.

249

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften.

Der Schweizerische Gewerbeverband, im Einverständnis mit den Gewerbeverbänden der Kantone Zürich, Thurgau, Aargau, St. Gallen, Glarus und dem Verband Schaffhauser Gewerbevereine einerseits, und der Firma W. Simon in Zürich anderseits haben sich durch Vertrag vom 10. Februar 1987 über die Eröffnung und Erweiterung von Filialgeschäften durch die Firma W. Simon in Zürich verständigt.

506 Die Firma. W. Simon hat auf Grund dieses Vertrages und gestützt, auf Art. 6 des Bundesbeschlusses vom 27. September 1985 über das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften beim eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein Gesuch um Befreiung von Art, 8 dieses Bundesbeschlusses eingereicht.

Gemäss Art. 2 der Vollziehungsverordnung vom 8. Oktober 1935 wird die Einreichung dieses Gesuches hiemit bekanntgegeben. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage. Interessenten sind berechtigt, während dieser Frist Einsicht in die beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit aufliegenden Akten zu nehmen. Allfällige Einsprachen sind schriftlich bei diesem Amte einzureichen.

Bern, den 17. Februar 1987.

349

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

Verzeichnis der von der Abteilung für passiven Luftschutz geprüften Stoffe und Spezial-Verdunkelungspapiere.

Firma:

Zeichen :

LS + DA

Hausammann & Co.

Sandreuter & Co. .

Berlinger & Co.

Wirth & Cie. A. G.

Sportex A. G.

S. & W. Wyler A. G. Spörri & Cie.

H. Zweifel A. G.

Ernst Gujer W. Wirz-Wirz A. G.

Rud, Brenner & Cie

343 344, 347, 348, 360 351 352 353 354, 357 358, 361,

346, 346 356 349

356

359, 360, 362, 363

Artikel: Stoff Stoffe Stoffe Stoffe Wolldecke Stoff Stoff Stoff Stoffe Stoff Stoffe

Adresse: Winterthur Basel Ganterswil Siebnen Zürich Aarau Wald (Zürich) Sirnach Waldstatt Basel Basel

Diese Stoffe müssen am Rand mindestens von Meter zu Meter den amtlichen Prüfstempel tragen :

B e r n , den 22. Februar 1937.

349

Abteilung für passiven Luftschutz.

507 Nachtrag zum. Verzeichnis*) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind) im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Neue Ermächtigungen: Kanton Graubünden.

5. Darlehenskasse Ausser-Heinzenberg, in Sarn.

6. Darlehenskasse Ponte-Campovasto-Madulein, in Ponte.

Kanton Genf.

5. Caisse de crédit mutuel de la Paroisse catholique romaine de Meinier.

Bern, den 17. Februar 1937.

249

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesbl. 1918, III, 494 ff.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Telephongebäude Zürich-Selnau.

Über die Schreiner- und Schlosserarbeiten, das Liefern und Versetzen von Wand- und Bodenplatten, das Erstellen von Lino-Unterlagsböden und die Montage der elektrischen Installa-tionen für die Erweiterung dea Telephongebäudes an der Dianastrasse InZürich-Selnauu wird Konkurrenz eröffnet, Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen je vormittags von 8 bis 11 Uhr im Telephongebäude Zürich-Selnau, Eingang Stockerstrasse, zur Einsicht auf.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Telephongebäude Selnau" bis und mit dem 3. März 1937 franko einzureichen an die 348 B e r n , den 12. Februar 1987.

Direktion der eidg. Bauten, (2..)

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Jahr

1937

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1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1937

Date Data Seite

504-507

Page Pagina Ref. No

10 033 206

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