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3657 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Unterstützung von Auswanderern.

(Vom 30. November 1937.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Zur Entlastung des schweizerischen Arheitsmarktes ist dem Bundesrat mit Bundesbeschluss vom 20. Juni 1936 für die Unterstützung geeigneter und bedürftiger Schweizerbürger, die freiwillig nach überseeischen Gegenden auswandern wollen, ein Kredit von einer Million Pranken eingeräumt worden.

Die Ausrichtung der Bundesbeiträge wurde an die Bedingung geknüpft, dass von den Kantonen im Einzelfall mindestens ein Drittel der Gesamtunterstützung aufgebracht werde.

Ein weiterer Kredit von einer Million Franken, der zur Förderung der Innenkolonisation bereitgestellt wurde, soll gleichzeitig auch zur Unterstützung geeigneter und bedürftiger Schweizerbürger, die nach europäischen Gegenden auszuwandern beabsichtigen, dienen.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend über die bisherige Verwendung der beiden Kredite zugunsten bedürftiger Auswanderer Bericht zu erstatten und Ihnen gleichzeitig den Entwurf zu einem Bundesbeschluss zu unterbreiten, durch den die Weiterführung dieses Unterstützungswerkes für zwei Jahre gesichert werden soll. Über die Förderung der Innenkolonisation wird ein besonderer Bericht nachfolgen.

I.

Überseeische Auswanderung.

Wie schon in der Botschaft vom 14. April 1936 in Aussicht genommen wurde, ist die Durchführung der Unterstützungsaktion, soweit sie schweizerische Kolonisten betrifft, die sich in überseeischen Gebieten ansiedeln wollen, einer besondern Institution privatrechtlicher Natur übertragen worden. Zu diesem Zweck ist die «Schweizerische Zentralstelle für überseeisches Siedlungswesen AG.» in Zürich ins Leben gerufen worden, mit einem Kapital von Fr. 100 000, das je zur Hälfte vom Bund einerseits und von den fünf Kantonen Zürich, Bern, St. Gallen, Tessin und Waadt anderseits aufgebracht wurde. Die

361 Aufgabe der Gesellschaft besteht darin, in Zusammenarbeit mit den kantonalen und örtlichen Arbeitsämtern eine möglichst zweckentsprechende Auslese der Auswanderungskandidaten zu treffen, die erforderlichen öffentlichen Gelder flüssig zu machen und für die geeignete Ansiedlung der ausgewählten Leute besorgt zu sein. Die bewilligten Gelder werden, wie schon in der angeführten Botschaft dargelegt wurde, den Siedlern nicht zu freiem Eigentum, sondern lediglich als Darlehen ausgehändigt; es wäre auch ungerechtfertigt, ihnen mit der Zuwendung ein Geschenk zu machen, da sie unter normalen Verhältnissen nach einigen Jahren das Empfangene unschwer zurückzuerstatten in der Lage sein sollten. Die Zentralstelle hat durch Vermittlung von Vertrauensleuten Vorsorge zu treffen, dass die gewährten öffentlichen Mittel zweckmässig angelegt und nach einem gewissen Zeitraum wieder zurückbezahlt werden.

Es wird mit jedem einzelnen Unterstützten von der Zentralstelle ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der eine staffelweise Eückzahlung des Darlehensbetrages vom fünften bis zum zehnten Jahr vorsieht. Die zurückgezahlten Beträge könnten gegebenenfalls wieder für neue Unterstützungen verwendet werden.

Die Zahl der Aus wand erungs willigen, die sich bei den Arbeitsämtern um eine Siedlungsunterstützung beworben haben, geht in die Tausende, doch konnte nur eine verhältnismässig geringe Anzahl berücksichtigt werden. Die Anforderungen, die an die körperliche und geistige Widerstandsfähigkeit der Siedler gestellt werden, sind so bedeutend, dass bei weitaus der Mehrzahl der gemeldeten Arbeitslosen die Frage nach der Eignung von vornherein verneint werden musste. Bei Gemeinden und Kantonen hat sich hin und wieder auch die Neigung gezeigt, armengenössige und lästige Bürger loszuwerden, ohne Rücksicht auf deren Eignung als Siedler. Die Zentralstelle muss indessen grösstes Gewicht darauf legen, dass nach menschlichem Ermessen die unterstützten Siedler sich mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln auch durchzusetzen und eine neue Erwerbsgrundlage sich zu schaffen vermögen. Mit einem gewissen Prozentsatz an Versagern wird auch im besten Fall immer noch zu rechnen sein.

Seit der Bewilligung des Kredits sind zwei Ereignisse eingetreten, welche die Wirkung der Aktion ihrem Umfang nach nicht unerheblich beeinträchtigen.
Einmal haben infolge der Frankenabwertung die Kredite des Bundes, der Kantone und Gemeinden an Bedeutung eingebüsst, denn es sind für die Überfahrt, den Bodenkauf und Aufwendungen für den Lebensunterhalt in allen in Betracht kommenden Staaten nunmehr gfössere Ausgaben in Franken zu berechnen, als im Zeitpunkt des Bundesbeschlüsses vom 20. Juni 1936. Anderseits kommt aber dazu noch eine wesentliche Steigerung der Bodenpreise in Argentinien und Brasilien, welche die Kaufkraft des Schweizerfrankens für die auswandernden Kolonisten noch mehr schmälert.

Die Wahl des Auswanderungslandes wird den Bewerbern grundsätzlich freigelassen, doch sind ihnen natürlich in dieser freien Bestimmungsmöglichkeit gewisse Schranken gesetzt. So wird für sie die Niederlassung in einem Land

362 nicht in Frage kommen, für das die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen; auch musa die Unterstützung der Auswanderung nach einem Gebiet abgelehnt werden, in welchem die Aussichten für ein Vorwärtskommen gering sind. Auswanderer, die nicht auf ganz bestimmten Orten beharren, mit denen sie z. B. bereits persönliche Beziehungen haben, werden in der Nahe von schweizerischen Niederlassungen angesiedelt.

Auf diese Weise haben sich bisher die unterstützten Siedler im wesentlichen an bestimmten Punkten Kanadas, Brasiliens und Argentiniens niedergelassen: in Kanada in zwei Gegenden der Provinz Britisch-Oolumbien, in Brasilien in Örtlichkeiten und Siedlungen der Staaten Sào Paulo, Paranâ und Eio Grande do Sul und in Argentinien vor allem im Territorium Misiones und in der Provinz Cordoba. Die grösste Siedlung ist in Anlehnung an eine bereits bestehende Schweizerkolonie in Puerto Eico, Territorium Misiones, in Argentinien entstanden. Jede Familie bekommt dort ein Landlos von ca. 20 ha Urwald zu günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Das Urbarisieren und Anbauen eines solchen Besitztums erfordert bei den ungewohnten klimatischen Verhältnissen allerdings ein sehr schweres Stück Arbeit, doch haben die Leute gute Aussicht, sich ein dauerndes Auskommen zu schaffen.

Strenge wird von der Zentralstelle an dem Grundsatz festgehalten, dass Unterstützungen nicht an bereits Ausgewanderte ausgerichtet werden, auch wenn von solchen dieser Standpunkt oft nicht recht verstanden wird.

Seit Eröffnung der Tätigkeit der schweizerischen Zentralstelle für überseeisches Siedlungswesen (11. September 1936) bis 30. September 1937 sind mit Hilf e dieser Stelle bereits ausgewandert : 162 Familien mit 812 Personen.

Ferner ist die Unterstützung der Auswanderung zugesichert worden an ...

25 » » 151 » Bisherige Gesamtzahl der Unterstützten . 187 Familien mit 963 Personen.

Diese 187 Familien haben die erforderlichen Mittel aufgebracht durch Zuwendungen der Zentralstelle Fr. 716035.45 durch Zuwendungen von Gemeinden und Kantonen. . .

» 363480.95 durch private Gelder » 107423.45 Im ganzen Von den 187 Familien haben Argentinien Brasilien Kanada Paraguay Peru Ecuador Afrika Übrige Länder . . . .

Fr. 1186 939.85

als Bestimmungsland gewählt 110 Familien mit 540 Personen 41 » » 247 » 27 » » 141 » 2 » » 11 » l Familie » 7 » l » » 2 » 2 Familien » 4 » 3 » » 11 »

363

Die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Familie beliefen sich für Argentinien auf Fr. 6248.20 » Brasilien » » 5992.20 » Kanada » » 7866.-- Die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Kopf beliefen sich für Argentinien auf Fr. 1297.80 » Brasilien » » 1014.05 » Kanada » » 1573.20 Aus dem Bundeskredit zur Unterstützung bedürftiger überseeischer Auswanderer sind aber nicht nur künftige Kolonisten durch Vermittlung der Zentralstelle für überseeisches Siedlungswesen unterstützt worden; es ist daneben auch solchen Auswanderern ihr Vorhaben ermöglicht worden, die beabsichtigten, eine Stelle anzutreten oder einen selbständigen Beruf zu betreiben und denen zu diesem Zweck die erforderlichen Mittel fehlten. In 43 Fällen sind 74 Personen Fr. 37 150.40 ausgerichtet worden. Das Auswanderungsamt, in Verbindung mit den zuständigen kantonalen Behörden, untersucht jeweüen, ob die Gewähr für ein hinreichendes berufliches Auskommen gewährleistet erscheint, und stellt die nötigen Gelder als zinsloses Darlehen zur Verfügung, wobei jährliche oder halbjährliche Eückzahlungen verabredet werden.

Schliesslich wurden aus dem Kredit noch Ausgaben für organisatorische Zwecke bestritten, nämlich für die Bestellung eines Einwandererkommissärs in Buenos Aires, der für die Betreuung der schweizerischen Kolonisten und Stellesuchenden in Argentinien Dienste leistet, die von Auswanderern und Behörden gleicherweise geschätzt werden, für Untersuchung von Siedlungsmöglichkeiten in Brasilien, für Erhebungen von Arbeitsgelegenheiten durch Vermittlung unserer konsularischen Vertretungen usw. Wenn die Tätigkeit der Stellenvermittlung auch auf sehr grosse Schwierigkeiten stösst, so sind doch auch auf diesem Gebiet in Zusammenarbeit mit dein Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, sowie mit den Vermittlungsstellen der Berufsverbände schon nennenswerte Erfolge erzielt worden.

Die Verwendung des Bundeskredites zur Unterstützung überseeischer Auswanderer ergibt, abgeschlossen auf Ende September 1937, folgendes Bild: Aktienanteil des Bundes an der Zentralstelle Fr. 50000.-- Unterstützungen der Zentralstelle » 716035.45 Unterstützungen des Auswanderungsamtes » 37150.40 Verwaltungskosten des Politischen Departements (vgl. vorhergehenden Absatz) ca » 20000.-- Verwaltungskosten der Zentralstelle » 36770.07 Total Fr. 859955.92

364

Es geht aus der vorstehenden Übersicht hervor, dass der Bundeskredit für die Unterstützung der nach überseeischen Gegenden Auswandernden binnen kurzem aufgebraucht sein wird, so dass sich die Frage stellen wird, ob die Unterstützungsaktion fortgeführt und im besondern die geschaffene Organisation beibehalten werden soll. Für die Beantwortung dieser Frage wird entscheidend sein, ob die getroffenen Massnahmen als erfolgreich anzusehen sind, d. h. ob sie zur Entlastung des schweizerischen Arbeitsmarktes beigetragen und den ausgewanderten Familien die erhoffte neue Existenzgrundlage gebracht haben.

Es ist nun gewiss zuzugeben, dass für eine Verringerung der Zahl der Arbeitslosen die Auswanderung von rund tausend Personen mit etwa 300 Erwerbstätigen nicht sehr stark ins Gewicht fällt. Immerhin ist zu sagen, dass der Wegzug von kinderreichen Familien eine dauernde Entlastung des Arbeitsmarktes mit sich bringt, die sich erst in der Zukunft recht auswirken wird ; es kommt der gänzliche Wegfall der Arbeitslosen- oder Armenunterstützung hinzu, der die Aufwendungen für die Ansiedlung, wenigstens teilweise, wettmachen wird.

Ob die Ausgewanderten ihr Unternehmen mit mehr oder weniger Erfolg abschliessen werden, dürfte sich erst in zwei bis drei Jahren überblicken lassen.

Soweit Berichte vorliegen, geben die Leute, mit geringen Ausnahmen, ihrer Genugtuung über ihren Schritt Ausdruck. Sie sind für die ihnen zuteil gewordene Hilfe dankbar und voller Zuversicht für ihr Fortkommen. Die Behörden der in Frage kommenden Staaten haben ihre grosse Befriedigung über die einwandernden Schweizerfamilien geäussert, die im allgemeinen anscheinend einen guten Eindruck hinterlassen.

Der Verwaltungsrat der Zentralstelle für überseeisches Siedlungswesen hat sich für die Fortsetzung der Unterstützungsaktion ausgesprochen. Wie er feststellt, ist die Arbeitslosigkeit zwar zurückgegangen, die Zahl der Beschäftigungslosen aber immer noch erheblich, und auch das Bedürfnis nach Auswanderung macht sich weiterhin geltend. Als Interessenten kommen namentlich Leute in Frage, die früher in der Landwirtschaft tätig waren, später in das Baugewerbe abwanderten, heute arbeitslos sind und den Eückweg in die frühern Verhältnisse nicht mehr finden. Aber auch für die planmässige Organisation der Auswanderung sollte nach Ansicht des Verwaltungsrates
nicht nur in bösen Krisenzeiten etwas getan werden, ansonst in dieser Hinsicht nie etwas Zusammenhängendes und Dauerhaftes geschaffen werden kann. Die Unterstützungsaktion wäre als Individualunterstützung weiterzuführen. Die Gründung grosser geschlossener Siedlungen schliesse nicht nur finanziell bedeutende Eisiken in sich, sondern lasse sich auch aus politischen Gründen kaum durchführen. Eine Siedlung auf kollektivistischer Grundlage hinwiederum habe erfahrungsgemäss nur dann Erfolg, wenn sie durch eine starke, nicht materielle Idee zusammengehalten werde.

Der Verwaltungsrat hält dafür, dass die Zentralstelle für die Durchführung der Aktion beibehalten werde, indem eine Übertragung ihrer Aufgaben an die Bund es Verwaltung kaum eine Ersparnis mit sich bringen würde. Zu-

3ß5 dem komme einer solchen privatrechtlichen Einrichtung in verschiedener Beziehung grössere Bewegungsfreiheit zu als einer amtlichen Institution, welche Erwägung vor allem für die getroffene Lösung ausschlaggebend war.

II.

Europäische Auswanderung.

Es ist bereits in der Botschaft vom 14. April 1936 vorgesehen, dass die Schweizerische Vereinigung für Innenkolonisation und industrielle Landwirtschaft in Zürich mit der Beratung von schweizerischen Familien zu betrauen sei, die sich im europäischen Auslande anzusiedeln wünschen und mit landwirtschaftlichen Arbeiten vertraut sind. Aufgabe der genannten Stelle ist es nun, die Voraussetzungen einer erfolgreichen Siedlung abzuklären, den an sie gelangenden Interessenten zur Seite zu stehen, sowie ihnen beim Aufsuchen geeigneter Objekte und bei deren Übernahme an,die Hand zu gehen.

Man will so auch verhindern, dass unsere Auswanderer der Ausbeutung skrupelloser Agenten zum Opfer fallen könnten.

Der Beratungsdienst steht allen Schweizern zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie ihre Siedlungspläne mit eigenen Mitteln verwirklichen können oder für deren Durchführung auf die Gewährung einer Subvention angewiesen sind.

Zur richtigen Lösung ihrer Aufgabe arbeitet die Vereinigung für Innenkolonisation Hand in Hand mit sachverständigen Vertrauensleuten, die im Auslande ansässig sind und die dortigen Verhältnisse aus praktischer Erfahrung kennen.

Ihre Mithilfe ist besonders wertvoll für die Auffindung wirklich geeigneter und passender Objekte und den einwandfreien Abschluss der Übernahnieverträge.

In den Fällen, in denen Familien die Ansiedlung durch Gewährung öffentlicher Mittel erleichtert werden soll, hat die Beratungsstelle auch zu prüfen, ob die Auswänderungswilligen und ihre Familien in rein persönlicher und beruflicher Beziehung die Voraussetzungen erfüllen, die für den Erfolg ihrer künftigen Siedlungstätigkeit im Ausland ausschlaggebend sind.

Ist der Befund der Vereinigung für Innenkolonisation sowohl bezüglich des Ansiedlungsobjektes als auch des Gesuchstellers und seiner Familie positiv, so wird dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit der entsprechende Antrag gestellt unter Übermittlung der Akten. Letzteres entscheidet über die Gewährung des Bundesbeitrages und seine Höhe und veranlasst die Überweisung des zugesprochenen Betrages unter der Voraussetzung, dass der in der Verordnung betreffend Förderung der Innenkolonisation und Erleichterung der Ansiedlung im europäischen Ausland vom 14. Dezember 1936 verlangte kantonale Beitrag von ^3 zugesichert ist. Die
Subvention wird in Form eines Darlehens gewährt, das zinsfrei ist, wenn es nach Ablauf von drei Jahren durch jährliche Abzahlungen in der Mindesthöhe von 5 % getilgt wird. Andernfalls ist es vom vierten Jahre an zu 3 % jährlich zu verzinsen und wird dann am Ende des zehnten Jahres in vollem Umfang zur Bückzahlung fällig. Die Überweisung

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der Subvention erfolgt in der Eegel an das für den Siedlunggort zuständige schweizerische Konsulat oder den dort ansässigen Vertrauensmann, denen die Aufgabe zufällt, sieh von der zweckentsprechenden Verwendung der Gelder zu überzeugen.

Dieses Verfahren hat sich in der Praxis gut bewährt. Es zeigte sich aber, wie übrigens zu erwarten war, dass die Auslese von geeigneten Gütern keine leichte Aufgabe darstellt und die Mithilfe von Sachverständigen unerlässlich ist, welche die Verhältnisse an Ort und Stelle aus Erfahrung kennen. Schwieriger ist jedoch noch die Feststellung der Eignung der sich meldenden Familien, weil hier mit Faktoren zu rechnen ist, die vielfach erst nach erfolgter Ansiedlung zur vollen Auswirkung kommen. Eine wesentliche Eolle spielt dabei die psychologische Einstellung und der Erfolgswille der einzelnen Auswanderer, die sich in einem fremden Lande mit neuen Lebens- und Arbeitsverhältnissen vertraut machen müssen und besonders ersten Schwierigkeiten gegenüber nicht den Mut verlieren dürfen. Auch ist darauf zu achten, dass der Erfolg der Ansiedlungsaktion nicht durch eventuelle Abschiebungstendenzen durchkreuzt oder in Frage gestellt wird. Schon diese wenigen Hinweise zeigen, wie notwendig es ist, dass jeder einzelne Fall einer eingehenden Prüfung unterzogen wird.

Aus den bisherigen Erfahrungen ergibt sich, dass für die landwirtschaftliche Ansiedlung in Europa sozusagen ausschliesslich Frankreich in Betracht kommt. Dort sind zahlreiche Ansiedlungsmöglichkeiten vorhanden, die aber, wie bereits erwähnt, gut ausgewählt sein müssen. Dementsprechend hat sich auch die Aktion im wesentlichen auf Frankreich beschränkt. Von wenigen Einzelfällen abgesehen, darf angenommen werden, dass die in Frankreich angesiedelten Landsleute sich werden eine neue Existenz schaffen können. Wie überall ist auch dort der Erfolg in erster Linie vom Verhalten der Siedlungsfamilie selbst abhängig. Übereinstimmend gehen die Aussagen der als Berater zugezogenen Vertrauensleute dahin, dass in Frankreich ein Auskommen in der Landwirtschaft durchaus möglich ist für Leute, die sich den dortigen Verhältnissen anpassen und sich durch Fleiss, Genügsamkeit und Ausdauer emporarbeiten wollen. Es lässt sich aber erst nach einigen Jahren endgültig beurteilen, bis zu welchem Grade die erfolgte Ansiedlung einen dauernden Erfolg
haben wird.

In Anwendung der Verordnung vom 14. Dezember 1936 konnte mit Hilfe öffentlicher Mittel bis 30. September 1937 die Ansiedlung in Frankreich ermöglicht werden in 52 Fällen, und zwar für insgesamt 826 Personen, davon 112 Erwachsene und 214 Kinder. Die Gesamtsubventionssumme hierfür beträgt Fr. 198 896. Die entsprechenden Bundesbeiträge belaufen sich hierbei auf Fr. 134 100. Angesiedelt wurden auch in Jugoslawien, Estland und Portugal je eine Familie, insgesamt 7 Personen, 4 Erwachsene und 3 Kinder, mit einem Aufwand aus öffentlichen Mitteln von Fr. 6800, wovon Fr. 3900 auf Bundesbeiträge entfallen. Für den einzelnen Fall kamen demnach durchschnittlich an Gesamtsubvention zur Auszahlung Fr. 3825, davon an Bundesmitteln Fr. 2579.

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Die Auswanderungswilligen wurden vorerst in den meisten Fällen als Pächter angesiedelt. Der Unterstützungsdurchschnitt stellte sich etwas höher als vorgesehen war, weil gleich zu Beginn der Aktion durch die veränderten Währungsverhältnisse in Frankreich eine wesentliche Verteuerung des anzuschaffenden lebenden und toten Inventars einsetzte, welche die Ausrichtung von Nachsnbventionen unumgänglich machte. In der letzten Zeit konnten in einzelnen Gegenden Frankreichs günstige Halbpachtgelegenhevten ausfindig gemacht werden. Da die damit gemachten Versuche sich zu bewähren scheinen, wird die Ansiedkmg weiterhin in dieser Form vorgenommen, was auch eine finanzielle Minderbelastung für die Öffentlichkeit bedeutet. Wenn bei einer Halbpacht die Dispositionsmöglichkeiten des Pächters auch etwas eingeschränkt sein können, so wird doch bei sorgfältiger Auslese des Pachtobjektes eine Existenzmöglichkeit durchaus geboten. Da das lebende und tote Inventar bei der Halbpacht in der Eegel teilweise oder ganz vom Verpächter gestellt wird, bedarf der Pächter weniger Mittel als bei der Übernahme einer vollen Pacht.

Die Aufwendungen, die für die Ansiedlung von Schweizern in Frankreich gemacht werden, sind somit wesentlich bescheidener als die Ausgaben für die Ansiedlung in überseeischen Gegenden. Es ist indessen in Betracht zu ziehen, dass die überseeischen Siedler nicht nur Pächter, sondern von Anfang an Eigentümer auf eigenem Grund und Boden werden, so dass die Mehraufwendung wohl auch einer vermehrten Gewähr für eine dauernde Sesshaftmachung der Unterstützten entspricht.

Neben der landwirtschaftlich en Ansiedlung wurden im Sinne der Verordnung vom 14. Dezember 1936 in einer kleineren Anzahl von Fällen auch Beiträge verabfolgt zur Bestreitung der Eeisekosten von schweizerischen Auswanderern verschiedener Berufe, denen eine Anstellung im europäischen Auslande zugesichert war und die nicht in der Lage waren, die für den Stellenantritt nötigen Mittel selbst aufzubringen.

Wohl hat die Arbeitsmarktlage seit einiger Zeit eine erfreuliche Besserung erfahren. Allein es werden noch immer zahlreiche Gesuche eingereicht von Familien, die sich im europäischen Auslande ansiedeln möchten, weil sie in der Schweiz trotz der gebesserten Verhältnisse wenig oder keine Aussicht haben, sich eine ausreichende Existenz zu gründen. Dies
trifft namentlich zu für Arbeitslose, die früher in der Landwirtschaft beschäftigt waren, seit mehreren Jahren sich aber im Baugewerbe oder anderswo als Handlanger und Hilfsarbeiter betätigten und die nun in ihrer neuen Tätigkeit für die nächste Zukunft nicht genügend Arbeit und Verdienst finden können. Dazu kommt, dass das Ausland infolge der allgemeinen Wiederbelebung der Wirtschaft wieder vermehrte Arbeitsmöglichkeiten für Angehörige der verschiedensten Berufe bietet. Wir haben sowohl vom Standpunkte des Arbeitsmarktes wie von demjenigen der allgemeinen Volkswirtschaft aus ein Interesse daran, dass die sich im Auslande bietenden Arbeitsgelegenheiten möglichst ausgenützt werden. Da überdies der Auswanderungsdrang im Volke immer noch sehr rege ist, sollte auch fernerhin die Möglichkeit bestehen, den Stellenantritt im Aus-

368 lande durch eine finanzielle Beihilfe zu erleichtern, besonders in den Fällen, wo mangels eigener Mittel sonst auf die Stelle verzichtet werden müsste.

Es dürfte daher im allgemeinen Interesse liegen, die bisherige Aktion zur Erleichterung der Ansiedlung und des Stellenantritts auch im europäischen Auslande fortzusetzen, um so mehr als diese Auswanderung als eine verhältnismässig nahe und heimatverbundene betrachtet werden kann.

III.

Künftige Richtlinien.

Die Unterkommission II der grossen Wirtschaftskommission, über deren Tätigkeit und Anträge die Botschaft vom 10. September 1937 betreffend Partialrevision der Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung nähere Ausführungen enthält, hat in ihrem Bericht u. a. folgende Feststellungen gemacht: 1. Die Kommission billigt die bisherige Bundespolitik, welche von grösseren staatlichen Kolonisationsplänen absieht und dem Einzelauswanderer beizustehen sucht.

2. Sie wünscht die Förderung der Auswanderung ; mit Bezug auf die bäuerliche Auswanderung, insbesondere nach europäischen Ländern, soll dies durch die Errichtung eines oder mehrerer grösserer landwirtschaftlicher Betriebe in den Siedlungszentren geschehen, damit über sie die schweizerischen Einwanderer mit den örtlichen Verhältnissen technisch und wirtschaftlich vertraut gemacht werden können.

3. Sie fordert den Ausbau des staatlichen und verbandlichen Informationsdienstes, durch welchen nicht bloss Siedlungsmöglichkeiten, sondern auch Arbeitsgelegenheiten für andere Berufe im Ausland nachgewiesen und überprüft werden sollen.

4. Die Kommission unterstützt die Aktion für die Schweizer im Ausland. Sie erkennt in den Auslandschweizern wichtige Aussenposten, deren enge kulturelle und wirtschaftliche Beziehungen zur Heimat mit geeigneten Mitteln in vermehrtem Masse zu erhalten und zu fördern sind.

Die Unterstützungsaktion zugunsten auswanderungswilliger Schweizerbürger ist vom Bundesrat als ein Versuch bezeichnet worden, und heute lässt sich noch nicht absehen, ob oder inwieweit dieser Versuch gelingen wird.

Eines aber dürfte schon jetzt feststehen, die Tatsache nämlich, dass das begonnene Unternehmen nur dann auf Erfolg hoffen darf, wenn die unterstützten Ausgewanderten und die ihnen anvertrauten Beträge nicht einfach ihrem Schicksal überlassen, sondern auch weiterhin überwacht werden. Solange zudem in der Schweiz Verhältnisse bestehen, die eine staatliche Hilfe für Auswanderungswillige als zweckmässig erscheinen lassen, und solange anderseits die wichtigsten der Einwanderungsstaaten sich gegen ausländische Arbeitnehmer beinahe hermetisch abschliessen, wird es auch Aufgabe dea

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Bundesrates sein müssen, den Beschäftigung suchenden Angehörigen unseres Landes, die sich ausserhalb der Schweizer Grenzpfähle eine neue Existenz glauben schaffen zu können, an die Hand zu gehen, sei es durch finanzielle Hilfe, sei es durch organisatorische und administrative Massnahmen zur Arbeitsbeschaffung.

Es ist nun allerdings gerade im Verlaufe der Unterstützungsaktion deutlich zutage getreten, dass die Einwanderungsstaaten fast ausschliesslich die Einwanderung von Landwirten erleichtern und der Zulassung der Angehörigen anderer Berufe nach wie vor grosse Schwierigkeiten bereiten. In einem Abkommen, das zwischen der Schweiz und Argentinien am 6. Juli 1937 in Buenos Aires abgeschlossen wurde, wird zwar in der Einleitung das Interesse beider Staaten an der Entwicklung der schweizerischen Auswanderung nach Argentinien im allgemeinen hervorgehoben, doch beschränkt es sich im übrigen -- diese Beschränkung ist eine von der argentinischen Eegierung gewollte -- darauf, die kolonisatorische Niederlassung von schweizerischen Berufslandwirten in Argentinien ins Auge zu fassen und hiefür den gegenseitigen Austausch von Auskünften technischer Art vorzusehen. Auch andere Staaten, wie Uruguay, Brasilien, Chile, Australien, bekunden lediglich ein Interesse für die Einwanderung schweizerischer Berufslandwirte und wären bereit, eine solche wesentlich zu erleichtern und zu fördern. Nun hat es aber beinahe den Anschein, dass in schweizerischen Bauernkreisen keine grosse Auswanderungslust besteht.

Während z. B. in den Jahren 1926--1929 der Anteil der schweizerischen Landwirte an der jährlichen Gesamtzahl der Auswandernden ungefähr 25 bis 80 % betrug, ist er in den Jahren 1931--1934 auf 5 bis 10 % gesunken. In den letzten Jahren hat sich dieser Prozentsatz etwas erhöht, ohne aber denjenigen der frühern Perioden zu erreichen. Es stellt sich die Frage, ob unser Land überhaupt ein Interesse an der Auswanderung von Landwirten hat, angesichts der nicht geringen Opfer, die es zur Erhaltung unseres Bauernstandes gebracht hat und noch bringt. Darauf wäre vor allem zu erwidern, dass eine Förderung der Auswanderung schweizerischer Landwirte gar nicht in Betracht kommt und dass alle von der Schweiz getroffenen Abmachungen den von ihr stets beobachteten Grundsatz voraussetzen, dass es nicht Sache des Staates und seiner
Organe sei, den Willen zur Auswanderung hervorzurufen oder zu beeinflussen.

Anderseits ist aber ebenso richtig, dass die Landwirte wie die übrigen Bürger unseres Landes völlig frei sind in dem Entschlüsse auszuwandern und dass gewichtige Gründe ihnen einen solchen Entschluss zu diktieren vermögen.

Wenn ihr prozentualer Anteil an der Gesamtsumme der Auswandernden in den Jahren 1931--1934 stark zurückgegangen ist, so lässt sich das mit der Tatsache erklären, dass viele Bauernsöhne Beschäftigung im Baugewerbe gefunden haben, das gerade in diesen Jahren bei uns einen sehr erfreulichen Geschäftsgang aufwies. Aussichten auf günstige Siedlungs- und Lebensbedingungen im Ausland werden nicht wenige dieser Leute zum Auswandern veranlassen, daneben vielleicht auch solche, die über ein kleines oder mittleres Kapital verfügen und unter den bisherigen Verhältnissen um teures Geld ein

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bäuerliches Heimwesen in der Schweiz erworben hätten. Es würde sicherlich der schweizerischen Landwirtschaft selber nicht zum Nachteil gereichen, wenn die starke Nachfrage nach Bauerngütern und die damit zusammenhängende Verteuerung der Liegenschaften und Verschuldung von Landwirten durch eine gewisse Abwanderung sich verringerte.

In Verbindung mit der bäuerlichen Auswanderung könnten vielleicht auch für die Unterbringung von Nichtlandwirten etwas bessere Bedingungen erzielt werden, und es ist zu wünschen, dass das Interesse der Kantone an der finanziellen Unterstützung dieser Auswanderer nicht erlahmen wird. Über die Zusammensetzung der Auswanderer nach den verschiedenen Berufskategorien in den Jahren 1901--1937 gibt die nachstehend eingefügte Tabelle Aufschluss.

Bei der geschilderten Sachlage wird für die Zukunft das Hauptaugenmerk weniger auf eine Unterstützung der einzelnen Auswanderer als auf eine planmassige Eegelung und Organisation der Auswanderung als solcher zu richten sein. Heute noch reisen nicht wenige überseeische Auswanderer ab, ohne je dem Auswanderungsamt ihre Absicht bekanntgegeben zu haben und sich von ihm beraten zu lassen; die statistischen Feststellungen werden von den Auswanderungsagenturen vorgenommen und erst nach vollzogener Ausreise der Bundesbehörde übermittelt. Durch eine bessere statistische Erfassung der Auswanderungsinteressenten könnten einmal alle Auswandernden rechtzeitig erreicht und überdies andern Staaten umfassendere und genauere Aufschlüsse über die Elemente der schweizerischen Auswanderung gegeben werden. Die Verantwortung für die Durchführung seines Unternehmens wird auch in Zukunft ausschliesslich der Auswanderer tragen müssen, und bei allen guten Eatschlägen, welche die staatlichen Organe zu erteilen haben, werden sie sich davor hüten müssen, die freie Entschliessung des Beratenen zu beeinträchtigen und ihm vor seinem wahren oder vermeintlichen Glücke zu stehen.

Diese schon bisher betätigte kluge Vorsicht vorausgesetzt, wird die Vervollständigung und Sichtung des Materials über die Auswanderungsbereitschaft der Bevölkerung unseres Landes sowohl für die planmässige Verteilung von Auswanderergruppen auf die für sie in Betracht kommenden Gebiete als auch für Verhandlungen mit einzelnen Staaten, sowie für Kollektivverhandlungen mit einer grössern Anzahl
von Staaten, wie sie gegenwärtig vom Internationalen Arbeitsamt in Genf in die Wege geleitet werden, von nicht zu unterschätzendem Werte sein. Auch der Stellenvermittlung im Ausland kann mit solchem Vorgehen nur gedient sein. Trotz der gegenwärtigen einseitigen Bevorzugung unserer Landwirte seitens gewisser Staaten weiss das Ausland auch die geschulten, tüchtigen Techniker, die zuverlässigen, sprachgewandten kaufmännischen Angestellten, die ausgezeichneten Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen unseres Landes wohl zu würdigen, und es ist ein höchst erstrebenswertes Ziel, ihnen den Zutritt zum Arbeitsmarkt anderer Staaten zu erhalten oder wiederzugewinnen und damit der qualitativ hochwertigen Schweizerauswanderung den ihr gebührenden Platz wieder zu erringen.

Überseeische Auswanderer nach Erwerbsklassen seit 1901.

Urproduktion ') Jahre

Handel, Verkehr

Industrie, Handwerk

übrige Erwerbsklassen

Erwer- Übrige bende Personen

Davon Frauen

Erwerbende

1901--1905 1906--1910 1911--1913 1914--1918 1919/20 1921--1923 1924/25

1332 1167 1378 291 1280 1543 959

105 59 58 13 55 52 60

1049 1070 1495 307 1159 1453 640

180 160 208 54 137 186 89

487 618 729 265 1168 1073 770

73 108 122 53 170 210 130

557 581 621 250 778 1040 720

344 396 458 190 517 798 491

3425 3436 4223 1113 4385 5109 3089

1437 1515 1635 541 1785 1865 1148

4862 4951 5858 1654 6170 6974 4237

1926 1927 1928 1929 1930

1423 1596 1334 1134 829

155 195 191 144 114

790 852 752 695 571

100 91 92 92 71

879 851 867 871 691

160 156 192 173 147

686 784 695 824 591

471 580 519 631 434

3778 4083 3648 3524 2682

1169 1189 1152 1084 954

4947 5272 4800 4608 3636

1931 1932 1933 1934 1935

103 62 57 74 99

11 7 3 3 2

278 183 131 157 186

29 18 17 20 11

389 245 232 230 249

77 51 64 39 40

337 290 417 388 334

201 198 267 230 201

1107 780 837 849 868

600 521 330 371 382

1707 1301 1167 1220 1250

1936 1937 (bis September)

290 309

3 6

327 296

26 21

295 198

56 32

378 377

195 210

1290 1180

720 1154

2010 2334

*) Landwirtschaft, Porstwirtschaft, Gärtnerei.

Erwerbende

Erwerbende

Davon Frauen

Erwerbende

Davon Frauen

Davon Frauen

Im ganzen Total

co

372 Wir betrachten es aus den angeführten Gründen als unerlâsslich, dass für die Fortführung der begonnenen Auswandereraktion die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, und zwar scheint es uns nach dem Gesagten angemessen, dass für weitere zwei Jahre ein Gesamtkredit von anderthalb Millionen Franken gewährt wird, dessen Aufteilung zwischen europäischer und überseeischer Auswanderung dem Bundesrat zu überlassen wäre. Nicht verzichtet kann auch für die Zukunft auf die Bedingung werden, dass von den Kantonen im Einzelfalle mindestens ein Drittel der Gesamtunterstützung aufzubringen ist. Diese Bestimmung ist schon aus dem Grunde gerechtfertigt, dass die öffentlichen Kassen von Wohnsitz- oder Heimatkanton in den meisten Fällen durch die Auswanderung armer Familien eine starke Entlastung erfahren.

Indem wir Sie ersuchen, dem beigegebenen Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu erteilen, benützen wir den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 30. November 1937.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Motta.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

a?3 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Unterstützung von Auswanderern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 80. November 1987, beschliesst :

Art. 1.

Dem Bundesrat wird zum Zwecke der Entlastung des schweizerischen Arbeitsmarktes zur Unterstützung geeigneter und bedürftiger Schweizerburger, die freiwillig nach europäischen oder überseeischen Ländern auswandern wollen, für die Jahre 1938 und 1989 ein Gesamtkredit von 1,5 Millionen Franken eingeräumt.

Art. 2.

Der Bundesrat ist ermächtigt, über die Verwendung dieses Kredits die erforderlichen Vorschriften zu erlassen.

Art. S.

Dieser Bundesbeschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

G35

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Bundesbhitt. 89. Jahrg. Bd. III.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Unterstützung von Auswanderern. (Vom 30. November 1937.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1937

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

3657

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.12.1937

Date Data Seite

360-373

Page Pagina Ref. No

10 033 455

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