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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Subventionsgesuche zu Gunsten einer Betheiligung der Uhrenindustrie und der Ausstellung zur Darstellung der Interessen der Frauen an der Weltausstellung in Chicago im Jahre 1893.

(Vom 17. Juni 1892.)

Tit.

In unserm Geschäftsberichte pro 1891 (Departement des Auswärtigen, Handelsabtheilung) machten wir Sie bekannt mit dem negativen Brgebniß der Enquete, welche vom Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins über die in unseren Industriekreisen bestehende Geneigtheit zu einer Betheiligung an der Weltausstellung in Chicago veranstaltet worden war, und wir tbeilten Ihnen mit, daß wir in Anbetracht dieses Ergebnisses folgenden Beschluß gefaßt haben : 1. Von einer offiziellen Organisation der Betheiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung, welche im Jahre 1893 in Chicago abgehalten wird, wird Abstand genommen.

2. Wenn sich privatim einzelne Industriegruppen oder Einzelfirmen mit ihren Produkten an der Ausstellung betheiligen, so wird der Bundesrath untersuchen und entscheiden, ob und welche Beiträge an die Kosten dieser Betheiligung aus der Bundeskasse zu leisten seien.

Das Departement des Auswärtigen, Handelsabtheilung, wurde gleichzeitig beauftragt, sich mit dem Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins über die. mit Bezug auf die Ausstellung zu treffenden weitern Anordnungen zu verständigen.

1015 Jener Beschluß wurde am 23. Februar gefaßt. Seither hat sich die Sachlage hinsichtlich der Betheiligung der Uhrenindustrie vollständig geändert. Unsere Fabrikanten haben, nachdem konstatirt war, daß ihre Konkurrenten in andern Staaten Europa's sich zur Theilnahme an der Ausstellung rüsten und eine zahlreiche Betheiligung in's Werk setzen, die Frage von Neuem geprüft und sind zu dem Schlüsse gekommen, daß es für die schweizerische Uhrenmacherei ein Gebot der Nothwendigkeit sei, an diesem internationalen Wettkampfe ebenfalls theilzunehmen, wenn sie nicht Gefahr laufen wolle, ihr Renommée, und insbesondere die wichtige Stellung, die sie auf dem amerikanischen Markte einnimmt, zu verlieren.

Eine von der ,,Société intercantonale des Industries du Jura a auf den 22. März nach Genf einberufene Versammlung der Interessenten beauftragte ein interkantonales Komite mit der Organisation einer Kollektivausstellung, welche einerseits eine große Mannigfaltigkeit in den ausgestellten Gegenständen, anderseits Produkte von tadelloser Qualität zu bieten hätte.

Dieses Komite erhielt bis heute ungefähr 80 Beitrittserklärungen erster schweizerischer Häuser und glaubt auf eine Betheiligung von wenigstens 100 Ausstellern rechnen zu können, wenn diesen nicht allzu beträchtliche Kosten erwachsen würden.

Um diese Kosten so zu reduziren, daß sie für die Aussteller nicht zu einer Last werden, vor der sie zurückschrecken, hat das Komite die Unterstützung des Bundes und der betheiligten Kantone nachgesucht.

Der Große Rath des Kantons Neuenburg hat bereits eine Subvention von Fr. 15,000, der Große Rath des Kantons Genf eine solche von Fr. 10,000 und der Gemeinderath der Stadt Genf eine solche von Fr. 5000 beschlossen. Das Komite der Aussteller hofft, daß die Kantone Bern und Waadt in gleicher Weise eine bestimmte Summe bewilligen werden.

Was den Bundesbeitrag anbetrifft, so wurde derselbe vom Komite auf Fr. 478,000 veranschlagt; dieser Berechnung war die Ausgabensumme, die der Bund für die Weltausstellung von 1889 in Paris auf sich genommen hatte, zu Grunde gelegt; ferner war hiebei dem Unterschiede im Werthe des Geldes in Europa und den Vereinigten Staaten Rechnung getragen worden.

Zur Begutachtung dieses Begehrens eingeladen, antwortete der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins, daß er die verlangte Summe im Vergleich mit den für frühere Ausstellungen bewilligten Bundesbeiträgen zu hoch finde, und beantragte, dieselbe

1016 auf höchstens Fr. 80,000 anzusetzen. Der Vorort begründete außerdem seinen Vorsehlag mit dem Hinweis darauf, daß selbst in den Kreisen der Uhrenindustrie die Ansichten über die Nothwendigkeit einer Betheiligung an der Ausstellung in Chicago auseinandergehen, und daß unter diesen Umständen diejenigen Firmen, welche es als unumgänglich nothwendig und vortheilhaft betrachten, ihre Erzeugnisse dort auszustellen, einen angemessenen Theil der hieraus entstehenden Kosten auf sich nehmen sollten; übrigens dürfte in erster Linie die finanzielle Beihülfe der betheiligten Kantone und erst in zweiter Linie die des Bundes .angerufen werden.

Nach unserem Dafürhalten ist für die Entscheidung der Frage einzig ausschlaggebend, ob es sich für unsere Uhrenindustrie als u n u m g ä n g l i c h e Nothwendigkeit erweise, in Chicago auszustellen, und ob in diesem Falle ihre Ausstellung unter Bedingungen erfolge, die ihr einen Erfolg siehern würden.

Um diese Frage genau zu prüfen und um eventuell das Gesuch um eine Bundessubvention zu diskutiren, ließ das Departement des Auswärtigen (Handelsabtheilung) unter seinem Vorsitz am 10. Juni abhin eine Konferenz zusammentreten, bestehend aus Regierungsmitgliedern der betheiligten Kantone, Mitgliedern der Bundesversammlung aus den Gegenden der Uhrenindustrie, Kommissären früherer Ausstellungen, Vertretern des Vorortes des schweizerischen Handels- und Industrievereins, der Société intercantonale des Industries du Jura, der Handelskammer des Kantons Neuenburg, sowie des' Komite's der ausstellenden Uhrenindustriellen.

In dieser Konferenz haben sich alle betheiligten und kompetenten Stimmen für die Organisation einer Kollektiv-Uhrenausstellung ausgesprochen und erklärt, daß unsere Uhrenindustrie weder davon Umgang nehmen könne noch solle, ihre Produkte in Chicago beurtheilen zu lassen. Es ist wahr, daß in den Kreisen dieser Industrie keine allgemeine Begeisterung für die Ausstellung von 1893 vorhanden ist. Wenn aber auch anfänglich große Unschlüssigkeit sich zeigte, so ist doch niemals und von keiner Seite gegen die Organisation einer schweizerischen Abtheilung Widerspruch erhoben worden.

Für die Schweiz ist der nordamerikanische Markt einer der wichtigsten, und es liegt daher in unserer Pflicht, denselben um jeden Preis zu erhalten und den Absatz dahin zu entwickeln. Dieses
Ziel könnte aber nicht erreicht werden, wenn wir uns von der Ausstellung fernhielten. Unsere Abwesenheit würde das Gefühl entstehen lassen, als ob wir uns in einem Zustande der Schwäche befänden, und alle unsere Konkurrenten würden offenbar den Anlaß rasch benutzen, um unser Fernbleiben als einen Beweis der

1017 Inferiorität hinzustellen und um sich der von uns bis anhin erworbenen Stellung zu bemächtigen zu suchen. Unter diesen Umständen ist unsere Betheiligung eine Sache der Notwendigkeit, ja sie drängt sich auf. In diesem Sinne haben denn auch die Kantone Neuenburg und Genf, sowie die Stadt Genf ihre Beiträge beschlossen.

Die schweizerische Uhrenindustrie hat übrigens den Vergleich ihrer Produkte mit denen anderer Länder nicht zu fürchten ; sie scheut den Kampf nicht, wo sich derselbe aber unter besondern Umständen bietet, soll sie der Herausforderung mit Klugheit und Vorsicht entgegentreten.

Die schweizerische Ausstellung muß einerseits eine glänzende, die Aufmerksamkeit der Besucher fesselnde sein ; zu diesem Zwecke darf sie nur auserlesene Waaren bester Qualität bieten, welche mit der amerikanischen Industrie nicht in Konkurrenz treten.

In diesem Sinne hat das Ausstellungskomite durch das Zulassungsprogramm die Grundlagen der Organisation festgestellt.

Dieses Programm enthält demnach folgende Bestimmungen : ,,A. Die schweizerische Uhrenausstellung soll eine Kollektivausstellung im weitesten Sinne des Wortes sein. Trotzdem ist zulässig, daß jeder Aussteller für sich um eine Auszeichnung sich bewerben kann, immerhin bleibt derselbe aber Mitglied der Kollektivität.

,,B. Die Gruppirung der auszustellenden Produkte soll sobald als möglich stattfinden und es soll hiebei auf den zu erreichenden Gesammteindruck und das Arrangement der Vitrinen Rücksicht genommen werden, wobei auch der benachbarten Aufstellung der Erzeugnisse des gleichen Fabrikationszentrums Rechnung getragen werden kann.

,,C. Die auszustellenden Gegenstände unterliegen der Beurtheiluag einer schweizerischen Jury, welche über die Zulassung zu entscheiden haben wird, und jeder Aussteller verpflichtet sich zum Voraus, deren Entscheid anzuerkennen. Diese Jury wird alle Fabrikate ausscheiden, welche den Gesammtinteressen der schweizerischen Uhrenindustrie irgendwie nachtheilig werden könnten. An der Ausstellung dürfen nur Gegenstände verkauft werden, die von der schweizerischen Vor-Jury zugelassen worden sind.

,,D. Klassifikation der zur Ausstellung zuzulassenden Produkte: ,,Alle nachstehend aufgeführten Erzeugnisse der schweizerischen Uhrenindustrie können zur Ausstelluog gelangen, sofern

1018 sie von der Vor-Jury hiezu zugelassen werden. Diese wird darüber entscheiden, ob die Qualität der eingelieferten Produkte wirklieh der Klasse entspricht, für welche der Aussteller sie anmeldet.

Klassen: ,,I. Chronomètres de marine. -- II. Montres de précision, avec ou sans boîtes, avec ou sans bulletin de marche. -- III. Montres compliquées, avec ou sans boîtes, avec ou sans bulletin de marche. -- IV. Montres-bijoux. -- V. Montres civiles, ancre ou cylindre, compteurs de poche, pédomètres. -- Observations. Les mouvements nus, avec échappements cylindre, ne pourront en aucun cas être admis. Les mouvements en blanc ne seront admis qu'exceptionnellement. -- VI. Fournitures et pièces détachées d'horlogerie. -- VII. Instruments de physique et de précision. -- VIII. Joaillerie et bijouterie. -- IX. Boîtes à musique."

Anderseits müssen uns genügende Garantien geboten werden für eine uns zusagende Placirung der schweizerischen Abtheilung und die Zusammensetzung des internationalen Preisgerichts, das unsere Uhrenmacherei zu beurtheilen haben wird. Insbesondere müssen wir auf die absolute Unparteilichkeit des Preisgerichts rechnen können und zum Voraus die Gewißheit haben, daß der Schweiz das Recht gewahrt bleibe, sich in demselben durch ein oder zwei Mitglieder vertreten zu lassen. Sollten uns mit Bezug hierauf die nöthigen Zusicherungen nicht gemacht werden, so würden wir darauf verzichten, auszustellen. In diesem Falle wäre jedoch unser Fernbleiben gerechtfertigt, und man könnte uns keine andern Gründe unterschieben.

Uebrigens ist dieser Punkt nicht der einzige, von dem eine Kollektiv-Betheiligung der Uhrenindustrie abhängt. Um die Sektion in einer nach jeder Richtung befriedigenden Weise zu organisiren, ist nicht nur die finanzielle Mitwirkung der Kantone, sondern vor Allem und zur Hauptsache diejenige des Bundes durchaus nothw endig.

Obschon die Konferenz bedauerte, daß andere unserer Hauptindustrien, wie die Stickerei, die Seidenindustrie etc., sich nicht entschlossen haben, in Chicago auszustellen, so war sie doch einstimmig der Ansicht, daß das Subventionsbegehren der Uhrengruppe vollständig gerechtfertigt sei, und sie empfiehlt daher das Gesuch mit allen Kräften einer günstigen Aufnahme durch die Bundesbehörden.

Was den Betrag der Subvention selbst betrifft, so beantragt die Konferenz, nach eingehender Prüfung des vom Romite der Aus-

1019 steller vorgelegten Büdgetentwurfs und der vom Vorort beantragten Reduktionen, denselben auf Fr. 120,000 festzusetzen.

Diese Summe würde auf folgende Ausgabeposten vertheilt: 1. Verwaltungskosten in der Schweiz, Experten, schweizerische Vor-Jury Fr. 15,000 2. Verwaltungskosten am Ausstellungsorte . . . ,, 20,000 3. Sicherheitsdienst und Schutz der Ausstellungsgegenstände ,, 20,000 4. Bauten, Dekoration und Installation . . . . ,, 60,000 5. Verschiedenes ,, 5,000 Total

Fr. 120,000

Außerdem müßten vom Bunde die Kosten einev eventuellen Vertretung der Schweiz im internationalen Preisgericht für Uhren übernommen werden. Diese Kosten können jetzt noch nicht geschätzt werden, da man weder die Zahl der Preisrichter, die unserem Lande zuerkannt würden, noch die Zeit ihres Aufenthaltes in Chicago kennt.

Dieses sind die Schlußfolgerungen der vom Departement des Auswärtigen einberufenen, vorberathenden Konferenz.

Die von den Interessenten vorgebrachten Gründe für die Nothwendigkeit einer Betheiligung der Uhrenmacherei in Chicago scheinen uns vollständig überzeugend zu sein. Außerdem hat schon unser Gesandte in Washington, Herr de Claparède, in mehreren seiner Berichte darauf hingewiesen, daß es für unsere Hauptindustrien und insbesondere für die Uhrenmacherei von großem Interesse sei, an der Ausstellung sich zu betheiligen und damit die Vortrefflichkeit ihrer Erzeugnisse vor der ganzen Welt darzuthun.

Aus Gründen verschiedener Natur, die Ihnen itn Allgemeinen bekannt sind, hat die Einladung der Regierung der Vereinigten Staaten in unsern industriellen und landwirtschaftlichen Kreisen nicht die gute Aufnahme gefunden, welche vielleicht wünschenswerth gewesen wäre, und die es ermöglicht hätte, eino eigene schweizerische Sektion zu bilden und damit ein Gesammtbild unserer hauptsächlichsten nationalen Produktion zu bieten.

Wenn die Uhrenindustrie im letzten Augenblick erkannt hat, daß ein Fernbleiben ihr schaden würde, und alle ihre Kräfte zu sammeln beschloß, um an der Ausstellung glänzend auftreten zu können, so hat sie nach unserem Dafürhalten ein Recht auf die von ihr nachgesuchte finanzielle Unterstützung des Bundes. Wir empfehlen Ihnen daher, der Uhrenindustrie diese Unterstützung zu

1020 gewähren, wie wir es thun würden, wenn irgend ein anderes, gleichartiges und durch die Umstände gerechtfertigtes Begehren von der einen oder andern unserer Industrien gestellt worden wäre.

Wir beantragen Ihnen, die Subvention in Uebereinstimrnung mit den Beschlüssen der Konferenz vom 10. Juni auf Fr, 120,000 festzusetzen, welche Summe uns im Hinblick auf den Werth des Geldes in den Vereinigten Staaten, sowie auf die dortigen Arbeitslöhne und allgemeinen Lebensbedingungen nicht als zu hoch erscheint. Diese Summe soll als Maximum betrachtet und in keinem Falle überschritten werden; sie soll, im Rahmen des von der Konferenz aufgestellten Voranschlages, zur Deckung der in demselben der Reihe nach bezeichneten Ausgabeposten dienen. Außerdem beantragen wir Ihnen, zu beschließen, daß der Bund die Kosten der schweizerischen Vertretung im internationalen Preisgericht für Uhren übernehme.

Immerhin ist es auch speziell mit Bezug auf die von der Konferenz ausgesprochenen Vorbehalte selbstverständlich, daß die Bundessubvention nur dann ausgerichtet wird, wenn die Uhrenausstellung unter befriedigenden Bedingungen stattfindet.

Wir verstehen hierunter: 1. Daß die Betheiligung der Uhrenindustrie anerkanntermaßen das Beste biete, was in der Schweiz erzeugt wird, und was die Amerikaner nicht ebenso gut hervorbringen können; 2. daß diese Betheiligung stark genug sei, um dem Auge des Besuchers aufzufallen, und um eine den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Amerikaner angepaßte Reklame zu machen ; 3. daß der zugetheilte Platz uns in allen wesentlichen Beziehungen zusage; 4. daß die Zusammensetzung des Preisgerichtes für die Uhrenindustrie sichere Garantien biete für dessen Unparteilichkeit, und daß die Schweiz in demselben vertreten sei; 5. daß uns von den Interessenten unverzüglich ein oder zwei Preisrichter vorgeschlagen werden, welche alle hiezu nöthigen Fähigkeiten besitzen ; 6. daß endlich jede der ausstellenden Firmen und deren Vertreter sich auf Ehre verpflichte, den Besuchern nur Uhren erster Qualität zu verkaufen, die den Namen der Firma tragen und von ihr garantir! sind.

Wenn Sie, wie wir hoffen, unsere Vorschläge annehmen, so wird es im Fernern angezeigt sein, sofort einen Spezialkommissär zu ernennen und nach Chicago zu entsenden, da es durchaus

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nöthig ist, daß ein offizieller Vertreter sich mit der Ausstellungsbehörde in direkte Beziehung setze, um einige Punkte, wie die Placirung, das Preisgericht u. s. w., über welche wir nicht vollständig im Klaren sind, in möglichst günstigem Sinne zu erledigen.

Der Kommissär hätte außerdem alle nöthigen Dispositionen zu treffen, um unserer Uhrenausstellung den Erfolg zu siehern, auf den sie mit Recht zählen kann. Derselbe würde vom Romite der Aussteller aus der Subventionssumme, über welche dasselbe verfügt, honorirt werden.

Infolge unseres am Eingange dieser Botschaft reproduzirten Beschlusses vom 23. Februar a. c. hatte die Handelsabtheilung des Departements des Auswärtigen den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins beauftragt, die Anmeldungen der Industriellen oder Industriegruppen entgegenzunehmen, welche beabsichtigen, sich an der Ausstellung in Chicago privatim zu betheiligen. Auf einen vom Vorort erlassenen Aufruf meldeten sich 30 Firmen. Da diese letztern den verschiedensten Industrien angehörten und es infolge dieser Mannigfaltigkeit nicht möglich war, dieselben in eine oder mehrere, gut organisirte Gruppen zu vereinigen, so werden diese Firmen, falls sie ihre Erzeugnisse ausstellen wollen, dies abgesondert in irgend einer fremden Abtheilung thun müssen. Unter diesen Umständen wird keine dieser Einzelausstellungen für den einen oder anderen unserer Industriezweige von allgemeinem Interesse sein ; es wäi'e übrigens unmöglich, für jede dieser Einzelausstellungen ähnliche, der Industriebranche angepaßte Bedingungen aufzustellen, wie für die Kollektivität der Uhrenindustrie. Wir sind deßhalb mit dem Vororte der Ansicht,, daß davon Umgang genommen werden solle, denselben Bundesbeiträgre auszurichten.

In Genf und Bern haben sich Damenkomites gebildet, um eine Betheiligung der Schweiz an der Ausstellung zur Darstellung der Interessen der Frauen in Chicago zu organisiren.

Diese Komites haben sich die Aufgabe gestellt, in möglichst vollständiger Weise das nöthige Material zu sammeln zur Ausarbeitung von Berichten über das schweizerische Frauenleben vom industriellen, erzieherischen, literarischen, künstlerischen und bürgerlichen Standpunkte aus, sowie über die Wirksamkeit der Frau auf philanthropischem Gebiete. Diesen Berichten sollen statistische und

1022 graphische Zusammenstellungen, Pläne, Photographien etc. beigefügt werden. Das Komite in Genf hat überdies in Aussicht genommen, zwei Damen an die Ausstellung abzuordnen.

Das auf solche Weise unternommene Werk wird große Ausgaben verursachen. Die erwähnten Komites hoffen unter diesen Umständen auf die Unterstützung durch den Bund rechnen zn dürfen und suchen bei den Bundesbehörden eine Subvention von Fr. 40,000 nach.

Da wir noch keinen detaillirten Voranschlag über die Verwendung dieser Summe besitzen und uns das Subventionsgesuch in seiner endgültigen Form erst am 13. Juni a. c. zugekommen ist, so war es den betheiligten Departementen nicht möglich, dasselbe vor Feststellung dieser Botschaft in's Einzelne zu prüfen oder durch andere Behörden oder kompetente Personen prüfen au lassen.

Das Werk, das sich die Damenkomites von Genf und Bern auszuführen vorgenommen haben, wird gewiß ein besonderes Interesse bieten und von sicherem Erfolg begleitet sein. Wir bitten Sie deßhalb um die Ermächtigung, diesen Komites eine Subvention von Fr. 40,000 im Maximum ausrichten zu dürfen, falls die Prüfung ihres Gesuches und des Voranschlages ergibt, daß diese Summe zum Gelingen des Werkes nothwendig ist und für die Verwirklichung des Unternehmens hinreichende Garantien vorhanden sind. Es ist selbstverständlich, daß, wenn der Voranschlag Reduktionen erleiden oder die wirklichen Ausgaben denselben nicht erreichen sollten, der Bundesbeitrag entsprechend herabgesetzt würde.

Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Beschlussesentwurf betreffend die beiden Subventionsgesuche zur Annahme und benutzen den Anlaß, Ihnen, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

B e r n , den 17. Juni 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

1023 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Subventionsgesuche zu Gunsten einer Betheiligung der Uhrenindustrie und der Ausstellung zur Darstellung der Interessen der Frauen an der Weltausstellung in Chicago im Jahre 1893.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 17. Juni 1892, beschließt: 1. Für den Fall, daß die Betheiligung der Uhrenindustrie an der Ausstellung in Chicago unter Bedingungen organisirt wird, welche als befriedigend anerkannt werden, ist der Bundesrath ermächtigt, dem Komit der Aussteller eine Subvention im Betrage von höchstens Fr. 120,000 auszurichten.

Der Bund übernimmt außerdem die Kosten der Vertretung der Schweiz im internationalen Preisgericht für die Uhrenindustrie 2. Für den Fall, daß die Betheiligung an der Ausstellung in Chicago zur Darstellung der Interessen der Frauen unter Bedingungen organisirt wird, welche als befriedigend anerkannt werden, ist der Bundesrath ermächtigt, den Damenkomit von Genf und Bern, welche die Organisation dieser Betheiligung an Hand genommen haben, eine Subvention im Betrage von höchstens Fr. 40,000 auszurichten.

3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Bundesblatt. 44. Jahrg. Bd. III.

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29.06.1892

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