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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Vorschlag des Kantons Genf betreffend die Aufhebung der Einheitspreisgeschäfte.

(Vom 17. September 1937.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Der Grosse Eat des Kantons Genf hat am 2. Juli 1937 folgenden Beschluss gef asst : Art. 1. -- Der Grosse Eat des Kantons Genf, von seinem Initiativrecht gemäss Art. 93 der Bundesverfassung Gebrauch machend, verlangt von den eidgenössischen Behörden den sofortigen Brlass folgender Massnahmen : a. die Aufhebung der sogenannten Einheitspreisgeschäfte; b. die Ermächtigung der Kantone im Einverständnis mit den interessierten Berufsorganisationen alle geeigneten Massnahmen zur Erhaltung des mittelstandischen Detailhandels und Handwerks zu treffen.

Art. 2. -- Der Staatsrat wird beauftragt, dieses Begehren den eidgenössischen Bäten zu übermitteln und die von andern Kantonen im gleichen Sinne gefassten Beschlüsse zu unterstützen.

Der Staatsrat des Kantons Genf leitete diesen Beschluss am 7. September an den Bundesrat weiter.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit dieses Initiativbegehren zur Kenntnis zu bringen und darüber wie folgt Bericht zu etrstatten.

Die Kantone Waadt und Freiburg haben den eidgenössischen Katen am 15. bzw. 21. Mai 1937 ähnliche Begehren eingereicht, in denen ebenfalls das Verbot der Einheitspreisgeschäfte und die Ermächtigung der Kantone zum Erlass von Massnahmen zum Schutze des Mittelstandes verlangt wird.

Der Bundesrat hat sich mit diesen Vorschlagen in gemer Botschaft *) an die Bundesversammlung vom 3. September 1937 über die Erneuerung des Verbotes *) Bundesblatt 1937, II, 781/87.

52 betreffend die Neueröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Klialgeschäften befasst und eingehend die Gründe dargelegt, die ihn veranlassten, den eidgenössischen Baten die Ablehnung dieser Begehren zu empfehlen. Die gleichen Erwägungen treffen auch für die Begehren des Kantons Genf zu. Wir beantragen Ihnen deshalb, unter Hinweis auf die erwähnte Botschaft, die Vorschläge des Kantons Genf ebenfalls abzulehnen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, den Ausdruck unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 17. September 1937.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Motta.

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Der Bundeskanzler:

G. Boret.

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Bimdesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte sind am Montag, den 20. September 1937, um 18 Uhr, zur neunten Tagung der 30. Legislaturperiode zusammengetreten.

In den N a t i o n a l r a t ist neu eingetreten: Herr Charles Chassot, Versicherungsagent, von StäfHs a. S. und Bussy, in Freiburg, an Stelle des verstorbenen Herrn P. Benninger.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Vorschlag des Kantons Genf betreffend die Aufhebung der Einheitspreisgeschäfte. (Vom 17. September 1937.)

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Jahr

1937

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

3615

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.09.1937

Date Data Seite

51-52

Page Pagina Ref. No

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