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Bundesblatt 89. Jahrgang.

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Bern, den 27. Januar 1937.

3491

Band I.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1935/36.

(Vom 22. Januar 1987.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2t des Eegulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen, vom 10. Julil908, beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1985 bis SO. Juni 1936 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Verfügung des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes vom 10. Juli 1985 betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Speisekartoffeln.

A. 8.51, 589.

2. Bundesratsbeschluss vom 30. August 1935 über die Förderung der Verwertung der Kernobsternte 1935 und der Versorgung des Landes mit Tafelund Wirtschaftsobst. A. S. 51, 619.

3. Bundesratsbeschluss vom 80. August 1935 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S. 51, 622.

4. Bundesratsbeschluss vom 13. September 1935 über die Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung des Landes für das Jahr 1985. A. S. 51, 629.

5. Bundesratsbeschluss vom 20. November 1985 über den Verkauf von verbilligtem Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biechund Schönheitsmitteln und die Erhebung von Monopolgebühren auf diesen Erzeugnissen. A, S. 51, 729.

Bundesblatt.

89. Jahrg.

Bd. I.

13

178 - - · 6. Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1985 über die Rückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1935 bis 80. Juni 1986 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. A. S. 51, 797.

7. Bundesbeschluss vom 31. Januar 1986 über neue ausserordentliche Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes im Bundeshaushalte in den Jahren 1936 und 1987. A. S. 53, 20.

8. Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1986 über die Verwendung von Kernobstalkohol als Motortreibstoff. A. S. 53, 428.

Die Betriebsrechnung ergibt mit Einschluss der Vorrätebewegung folgendes Bild: Geldeinnahmen im Betriebsjahr Fr. 11169 917.11 zuzüglich Warenwert ohne Abschreibung » 28612689.76 Gesamteinnahmen , Fr. 84782606.87 Ausgaben im Betriebsjahr Fr. 19557738.39 Warenvorrat nach Abschreibung . . " 9965771.-- Gesamtausgaben Überschuss der Einnahmen . . . . . . .

» 29523509.39 Fr. 5 259 097.48

In den Ausgaben ist das Rechnungsjahr 1935/86 mit den Übernahmekosten für 81908,25 hl 100 % Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus zu Fr. 186.97 je hl 100 % mit Fr. 15 814 522.45 belastet. Da unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht damit gerechnet werden kann, dass der Kernobstbranntwein zu Trinkzwecken abgesetzt wird, sind die Vorräte auf den Weltmarktpreis zur Zeit des Rechnungsabschlusses (30. Juni 1936) abgeschrieben, worden, d. h. auf Fr. 25 je hl 100 %, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der später eingetretenen Geldabwertung. Für diese Abschreibungen werden Fr. 13 646 918.76 benötigt. Nach Vornahme der Abschreibungen ergibt sich, wie die Betriebsrechnung auf 8. 219 zeigt, ein buchmässiger Verlust von Fr. 8387821.28 Dieser Ausfall setzt sich wie folgt zusammen: Ausgaben für Beschaffung von Kernobstbranntwein und abzüglich Verkauf von Kernobstbranntwein Verkehrsfrachten Verwaltung, Brennereiaufsichtstellen, Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen, Zinsen, . .

Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung. . . . .

Ankauf von Brennapparaten .Übertrag

Kernobstspiritus, Fr. 13720614.95 » 314285.91 » 1638959,05 » 695764.25 » 128262.75 Fr. 16497836.91

179 abzüglich : Übertrag Einnahmen aus dem Verkauf von Sprit und Spiritus sowie von Vergällungsstoffen und Gebinden, weniger Ausgabe für Beschaffung dieser Ware und Bückvergütung des Monopolgewinnes auf ausgeführten Erzeugnissen.

Fr. 4876991.69 Einnahmen aus Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben für Kernobstbranntwein und Vorrätesteuer. . .

» 1886719.08 Monopolgebühren » 1861129.86 Gebühren für Grosshandelsbewilligungen » 35175.-- Wie oben

Fr. 16,497,836.91

»

8110015.63

Fr.

8887821.28

Über den Absatz an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1926 bis 1935/86 abgesetzt: Trinksprit Obstspiritus Total Trink- Verbilligter Brennspiritus Industriesprit (ohne Obstspiritus u. Branntwein Sprit spiritus Meterzeniner Meterzentner Meterzentner Meterzentner Meterzentner Meterzentner

1926 81046,77 1927 82974,54 1928 30851,32 1929 32 881,13 1930 58 825,87 1981 30 466,12 1982 81206,24 1988/34 2 278,67 (1 1 2 Jahre)

1934/85 1 916,55 1935/36 4780,06

-- --.

: --

61,96 32,71 --8,96 10,82 24,91

48 559,86 44 500,63 44 683,49 46 468,99 44 956,27 44 142,12 42 728,27 63 784,50

27 154,25 30 857,26 32 298,77 84 740,05 83 473,82 29 561,11 24 784,82 42 171,48

1 927,87 7 296,76 40 742,19 4 804,97 4 970,03 *) 40 100,02

29 247,36 31 335,16

31 046,77 -- 32 974,54 -- -- 80 851,32 -- ' 82 881,13 --.

58 887,88 ,, 30 498,83 31 206,24 1 817,62 2 287,68 10 859,45

Wie die vorstehenden Zahlen zeigen, hat der Trinkspritverkauf zugenommen, was freilich im Berichtsjahr zur Hauptsache eine Folge der Einstellung der Abgabe von verbilligtem Sprit gemäss Bundesbeschluss vom 81. Januar 1986 über das Finanzprogramm 1936 war. Einzig an öffentliche und gemeinnützige Krankenhäuser durfte von diesem Zeitpunkt an noch verbilligter Sprit geliefert werden. Der Verkauf an Obstbranntwein war immer noch sehr schwach.

Erst das laufende Geschäftsjahr bringt eine wesentliche Erhöhung im Verkauf von Trinksprit und Kernobstbranntwein. Der Verkauf an Brennspiritus hat gegenüber dem Vorjahr eine geringfügige Abnahme erfahren, während der Industriesprit verkauf zugenommen hat.

' "*) Ab 1. Februar 1936 nur noch an öffentliche und gemeinnützige Krankenanstalten geliefert.

180 Die Organisation der Alkoholverwaltung für die Durchführung des Alkoholgesetzes wurde im Berichtsjahr im einzelnen weiter ausgebaut.

Im Bestand der Brennereiaufsichtstellen hat kein grosser Wechsel stattgefunden. Ende Juni 1936 wurden 2986 Brennereiaufsichtstellen gezählt, gegenüber 2940 Ende Juni 1985. Während des Berichtsjahres mussten 187 Leiter und 89 Stellvertreter von Brennereiauf sichtstellen ersetzt werden.

4 Brennereiaufsichtstellen sind weggefallen.

Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission.

In das Berichtsjahr selber sind keine Sitzungen der Fachkommission gefallen, da unmittelbar vor- und nachher solche stattgefunden haben.

Die kleine Expertenkommission hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen abgehalten, wobei die Qualitätsanforderungen für Kernobstbranntwein, die Bedingungen für das Hochgrädigbrennen von Kernobstbranntwein und Fragen der Buchführung durch konzessionspflichtige Spezialitätenbrennereien zur Erörterung gelangten.

2. Alkoholrekurskommission.

Im Bestände der Kommission ist eine Änderung durch Demission des Vizepräsidenten, Herrn Ständerat Biva, Lugano, entstanden. Die Ersatzwahl fällt in das folgende Geschäftsjahr.

Die Alkoholrekurskommission hielt im Verlauf des Berichtsjahres 8 Sitzungen ab. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Aus dem Vorjahr übernommen. . . . . . . . . . . . . 9 Beschwerden Eingänge vom !.. Juli bis 30. Juni 36 » Zusammen 45. Beschwerden wovon l BeRevisionsgesuch Hievon erledigt : durch teilweise Gutheissung . . .

. . 2 Beschwerden Abweisung 29 » Nichteintreten 8 » als gegenstandslos abgeschrieben . . . . . . . . . . . . 3 » hängig.

- . .

8 » Zusammen wie oben 45 Beschwerden 3. Schätzungskommission.

Die Schätzungskommission ist im Berichtsjahre nicht zusammengetreten.

181

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.

A. Personal.

Im Berichtsjahre waren bei der Alkoholverwaltung beschäftigt : Durchschnittlich

Beamte und ständige Angestellte, einschliesslich Hauswarte

.

79 Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Lagerhaus Burgdorf

5 1 5 90

Vorübergehend Personen Ständige anArbeiter gestelltes Oberhaupt Personal

am Ende der Berichtsperiode

3

82

87 12 2 7 108

--

2 1

3

10

--

2

5

-- 6

7 101

a.

Der Personalbestand musste im Verlaufe des Berichtsjahres um 11 Arbeitskräfte vermehrt werden. Die Vermehrung wurde bedingt durch die ansteigende Geschäftelast, namentlich in der Steuerveranlagung und im Steuereinzug und durch erhöhte Anforderungen an den Kontrolldienst und die Strafverfolgung, B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Rubrik II l).

1. Allgemeine Verwaltung: Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . . .

Reisekosten

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1935/36 1935/36 Fr.

Fr.

588598.05 80159.65 763.15

549875.-- 70000.-- 2000.--

7668.90 875.-- 66381.85

9000.-- 900.-- 73486,--

435.82 753.85

800.-- 754.-- 1185.--

Personalausgaben überhaupt

695635.77

707500.--

Übertrag

695630,77

707600.--

Andere Entschädigungen Hausdienst Zentralamt : 8 Aufräumerinnen nebst Aushilfe Büroentschädigung a n Kontrollbeamte . . . .

Beiträge an die Versicherungskasse. . . . . .

Beiträge an die Schweizerische Unfallversiche-rungsanstalt . . . . ; Dienstaltersgeschenke Unvorhergesehenes . . . .

,

182 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1935/36 1935/36 Fr.

Fr.

- Übertrag 695685.77 Beleuchtung, Heizung und Reinigung . . . .

7129.50 Druck von Berichten .

18255.15 Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten 19535.45 Schreibmaterial und Chemikalien. . . . . . .

22826.88 Post-, Telephon- und Telegraphenkosten . . .

30464.96 Versicherung: Gebäude, Trocknungsanlage usw.

1262.10 Verschiedenes , .

5830,87

707500.-- 12000.-- 12000.--

105303.91

131000.--

23000.80

6000.--

ab: Mietzinse und Rückerstattung an Verwaltungskosten . .

40000.-- 80000.-- 25000.-- 2000.-- 10000.--

Sachausgaben überhaupt

82803.11

125000.--

Total allgemeine Verwaltung

777938.88

832500.--

2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Bektifikationsanstalt) :

.

o. Eigene Lager: Burgdorf: Personalausgaben Sachausgaben .Delsberg:

Personalausgaben.

Sachausgaben . .

(*)13 871.25 4485.24

18900.-- 8900.--

18356.49

27800.--

() 51 973.95 13574.18

54000.-- 18000.--

65548.13

72000.--

(*)45 210.75 10888.20

48700.-- 16500.--

56048.95

65200.--

139953.57

165000.-- Zusammen

Romanshorn Personalausgaben Sachausgaben . .

Übertrag *) Inbegriffen:

Burgdorf

Delsberg

Romanshorn

Fr.

Fr.

Fr.

Ausserordentliche Entschädigungen.

--.-- Beiträge an die Versicherungsklasse. l 616.90 Beiträge an die Unfallversicherung.

238.80 Reisespesen .

--.-- 1855.20

--.-- 179.25 5 816.85 5 037.60 453.85 377.95 1216.95 343.95 7487.15 5938.75

Fr.

179.25 12 470.85 1070.10 1560.90 15281.10

183 Laut Rechnung Laut Voranschlag

1935/36 Fr.

b, Mietlager: Aarau . . . .

Basel . . . .

Goldau . . .

Verschiedene .

1935/36 Fr.

Übertrag

189958.57 165 000.-- 12 356 45 13 000 -- 19 831 80 28 000 -- 17985 90 26 500 -- 15 000 --; 10 398 90 60567.55 · 82500.-- Total Lagerverwaltung 200521.12 247500.--

3. Beratungen, Gutachten usw .

4. Vergütung aiii die Zollverwaltung . . .

8408 85 49894.40

30000 --

75000.-- Gesamttotal l 036 763.25 1185 000.--

Die Gesamtauslagen für «B. Verwaltung» konnten unter den im Voranschlag enthaltenen Summen gehalten werden, wenn auch bei einzelnen Posten höhere Beträge nötig waren, als vorgesehen waren. Die Mehraufwendungen von Fr. 10159.65 für Reisekosten und Fr. 5464.90 bei den Post-, Telephon- und Telegraphenkosten wurden durch den verstärkten Kontrolldienst und den zunehmenden Geschäftsverkehr bedingt, C. Verzinsung (Eubrik II o).

Die Ausgaben betragen: Zinsvergütung an das Finanz- und Zolldepartement auf Vorschüssen für " Rechnung der Kantone Fr. 398026.60 Zinsvergütung an die Zollverwaltung » 5 578.75 Zinsvergütung an den Versicherungsfonds , » 63317.15 Zinsvergütung an den Verleiderfonds » 2512.75 Zinsvergütung auf Hinterlagen/Kautionen » 800.-- Fr. 469735.25 Die Einnahmen betragen: Zins aus der Kontokorrentrechnung mit der Schweizerischen Nationalbank Fr. 2427.85 Zins aus der Postcheckrechnung . . . .

» 223.80 Zins aus Grundpfand-Darlehen » 20222.90 Zins aus Vorschüssen betreffend Kernobstbranntwein » 247.80 Zins aus Vorschüssen betreffend Obstverwertung » 510.50 Übertrag Fr. 23682.85

Fr. 469735.25

184 Übertrag Zins aus verschiedenen Debitorenkonten.

Zinsbelastung der Kantone auf «Diverse Debitoren» auf Vorschüssen des Finanzund Zolldepartementes (wie oben) . .

Fr. 28632.85 » : 118.85

Fr. 469735.25

» 898026.60 -----.

» 421778.30

Überschuss der Passivzinsen über dio Aktivzinsen . . . .

Fr, 47956.95

D, Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Rubrik II>).

Es wurden vom 1. Januar 1985 bis 30. Juni 1986 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der .Ausrüstung Fr. 50 987.40 ausgelegt, und zwar für : Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern Fr. 24194.85 Lagerhaus Burgdorf. . .

» 2158.55 Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg » 12923.20 Lagerhaus Eomanshorn .

» 4317.95 Mietlager Basel . . . .

» 1445.35 Anschaffung von Alkoholometern und Kontrolleinrichtungen in Brennereien » l 234.--· Kesselwagen und Eeparaturen von solchen » 5813.--.

Fr 52 086.4040 abzüglich : Zahlungen von Spritbezügern usw. für Eeparatur von Eisenfässern, Erlös von Altmaterial und Rückerstattungen. .... » 1099.--- Eeinausgaben Fr. 50987.40 · Verglichen mit dem im Voranschlag für Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung eingesetzten Betrag von Fr. 100 000 konnten auf diesem Posten Minderausgaben verwirklicht werden, indem alle irgendwie aufschiebbaren Ausgaben zurückgestellt wurden.

Der im Berichtsjahr vorgesehene Kredit für. Einrichtungen in Brennereien musste vorgetragen werden, da die Durchführung im Berichtsjahr noch nicht möglich war.

Bei den Ausgaben für die Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern sind neben den laufenden Unterhaltungsarbeiten der Ankauf von 18 Schreibmaschinen, Bureaumobiliar und l Motorrad für den Kontrolldienst enthalten.

Von den Ausgaben für das Lagerhaus Delsberg betreffen Fr. 4257.40 den Unterhalt und die Verbesserung der Apparatur und Fr. 4192.80 die Ausrüstung von Kesselwagen mit der Güterzugsbremse.

185 III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrennereien und ihnen gleichgestellte gewerbliche Brennauftraggeber.

Bis zum 30. Juni 1986 sind insgesamt 8588 Brennbewilligungen erteilt ·worden, wovon auf Kernobstbrennereien 1191, auf Spezialitätenbrennereien 1128 und auf Lohnbrennereien 1269 entfallen. 169 Bewilligungen sind im Verlauf dea Geschäftsjahres erloschen, und zwar 63 durch Aufkauf, 86 durch Übertragung und 70 durch Ausscheidung. Neu erteilt wurden insgesamt 450 Bewilligungen, wovon 164 zum Brennen von Kernobst, 190 zum Brennen von Spezialitäten und 96 .zum Brennen im Lohn. Die neu erteilten Bewilligungen . betreffen zur Hauptsache Fälle, die bisher noch als Hausbrennbetriebe behandelt worden waren und die nun bei der Ausscheidung in gewerbliche Brennereibetriebe und Hausbrennereien unter die gewerblichen Brenner eingereiht werden mussten.

Auf Ende Juni 1936 betrug die Zahl der Inhaber von provisorischen Brenubewilligungen 1858, wovon 1299 Inhaber zwei oder drei Bewilligungen besassen.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug Ende Juni 1986 1898, gegen 762 Ende Juni 1935. Dieser Zuwachs rührt von der Verbesserung der Kontrolle und der Ausscheidung her, durch welche eine ganze Anzahl bisher den Hausbrennern gleichgestellte Brennauftraggeber unter die gewerblichen Brennauftraggeber eingereiht werden mussten. Von den 1898 gewerblichen Brennauftraggebern, die Ende Juni 1986 gezählt worden sind, entfallen allein 476 auf den Kanton Zürich, 151 auf den Kanton Thurgau, 146 auf den Kanton Luzern, 104 auf den Kanton St. Gallen, 98 auf den Kanton Bern, während der Best von 408 sich auf die übrigen Kantone verteilt.

Im Berichtsjahr sind die Buchführungen für Spezialitätenbrennereien und gewerbliche Kleinbetriebe endgültig festgelegt worden. Sie konnten auf den Beginn des neuen Brennjahres den Betrieben zugestellt werden. Die Kernobstbrennereien und die Lohnbrenner haben diese Buchführungen bereits zu Beginn des Berichtsjahres erhalten. Die Alkoholverwaltung verfügt somit vom neuen Brennjahr an in allen Betrieben über eine vollständig ausgebaute Buchführung als Grundlage der Betriebskontrolle.

B. Hausbrennereien und ihnen gleichgestellte Brennauîtraggeber.

Durch die Ausscheidung der Brennereien in gewerbliche Brenneroibetriebe einerseits und Hausbrennereien anderseits, die Ende Februar 1936
beendigt wurde, sind 1052 Hausbrennapparate in Wegfall gekommen. Weitere 1525 Apparate wurden aufgekauft. Über die Bewegung der Zahl der Brennapparate verweisen wir auf Kapitel VI hiernach.

Im Berichtsjahr mussten wiederum rund 150 000 Rechnungskarten für Hausbrenner und Brennauftraggeber ausgeteilt werden. Davon werden rund 115 000 Brennauftraggeber sein. Pur die Ermittlung der genauen Zahl sind im heutigen Zeitpunkt die Ausscheidungsarbeiten noch im Gange. Voraussichtlich wird die Zahl der Brennauftraggeber nicht stark von der vorjährigen Zahl abweichen. Es erscheint in diesem Zusammenhang richtig, darauf-hinzuweisen,

186 dass die Zahl von rund 115 000 Brennauftraggebern nicht weit von der Zahl der Brennauftraggeber entfernt ist, die 1930 anlässlich der Brennereinzählung ermittelt worden war und die im Durchschnitt der Jahre 1927, 1928 und 1929 99 578 betragen hatte. Für das gute Obstjahr 1929 ergab die Statistik 116 726 Brennauftraggeber. Die Zahl der Brennauftraggeber steht offensichtlich in engem Zusammenhang mit der Grosse der Obsternte.

Im Berichtsjahr wurden 1028 Bewilligungen zur Ausführung von Brennaufträgen mit einer Hausbrennerei erteilt, wobei für insgesamt 4942 Brennauftraggeber gebrannt worden ist. In 1402 Fällen wurden Bewilligungen zum Ausmieten, bzw. zur Miete einer Hausbrennerei erteilt. Die Zahl der Mieter betrug 5512. Die Alkoholverwaltung dringt darauf, dass diese Bewilligungen auf das notwendige Mass beschränkt bleiben.

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Der Bezug von Sprit und Spiritus aus dem Inlande im Berichtsjahre kostete : Eingelagerte Menge

1935/36

übernahmepreis

umgeMeterwandelt zentner zu in hl zu 90 Gew. % 100 0/0

im ganzen

oder durchdurchschnittlich für den Meter- h Alkohol zentner zu zu 100 0/0 ao Gew.%

laut Rechnung 1 935/36

Fr.

38.86

Fr.

34.22

212143.90

-40.85»)

35.98

11 501,18 13 060,05 16 858,39 19 148,37

460047.20 678574.35

40.-- 40.25

Übertrag auf Förderung d. Kartoff elverwertung. : Der an die Zuckerfabrik undRaffineriee AG. Aarberg bezahlte Überpreis gegenüber d. Einstandskosten für ausländischen Sprit, verzollt Zusammen 16858,39 19 143,37

85.23 35.45

63838.25 614741.10

36.46

32.11

Hinzu : Frachtauslagen .

Kosten loco Lagerhaus 16 858,89 19143,37

36121.80 650862.90

2.14 38.60

34.--

a. aus Abfällen der Presshefefabrikation . . .

b aus Aarbergerzuckermelasse c. aus . Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attis-

164,26

186,52

Fr.

6383.25

5192,95

5896,80

1.89

*) Die während der Brennkampagne 1985/36 abgelieferte Gesamtmenge von 519 295 kg zu 90 Gew. % rührt aus Inlandrüben her.

187 Der Bezug von Kernobstbranntwein und -Spiritus im Inlande kostete: Übernahmepreis

Eingelagerte Menge

1935/36

Meterzentner

oder durch hschnittlich für den

umgewandelt in hl

Alkohol

im ganzen Meterzentner

zu 100 % Fr.

Fr,

hl

Alkohol zu 100% IV.

a. Kernobstbranntwein 65 Gew % b . Kernobs Kernobstusiritus 90 Gew
83 127,74 68 167,24 12228098.95 t 0 / 0 12 100,86 13 741,01 2472531.60 95 228,60 81 908,25 14700630.55

147.10

179.38

204.33 154.37

179.94 179.48

Hinzu : Frachten, Kosten für das Hochgrädigbrennen, Fass- und KesselWagenmieten usw. . .

613891.90

6.45

7.49 186.97

Kosten loco Lagerhaus 95 228,60 81 908,25 15314522.45 160.82

Wiederum waren es die Schwierigkeiten der Mostobstausfuhr, welche eine vermehrte Verarbeitung des Mostobstes auf Branntwein zur Folge hatten (s. hierüber die Ausführungen auf S. 200). Im ganzen sind nun in der Zeit vom Inkrafttreten des neuen Alkoholgesetzes, d.h. seit dem 21. September 1932 bis 80. Juni 1986, 23 468 209 Liter Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus, zu 100 % gerechnet, von der Alkoholverwaltung übernommen worden. Die für diese Übernahmen ausgelegten Kosten belaufen sich auf 47% Millionen Franken.

In nachfolgender Übersicht wird eine Verteilung dieser Übernahmemengen nach Kantonen gegeben. Es zeigt sich, dass von den 23% Millionen Liter Kernobstbranntwein zu 100 % allein 6,7 Millionen auf den -Kanton Thurgau, 5,0 Millionen auf den Kanton Zürich, 3,6 Millionen auf den Kanton Luzern und 3,3 Millionen auf den Kanton Aargau entfallen, was für diese 4 Kantone bereits 18,6 Millionen Liter Alkohol 100 %, d. h. rund 80 % der Gesamtmenge, ausmacht.

Von den 81 908 hl 100% Kernobstbranntwein und -Spiritus, welche im Berichtsjahr übernommen worden sind, stammen 64 748 hl aus gewerblichen Betrieben und 17 165 hl von Hausbrennereien oder gleichgestellten Brennauftraggebern. Es entspricht dies einem Verhältnis der Ablieferungen aus Gewerbebrennereien und aus Hausbrennereien von rund 80 zu 20, wie im Vorjahr. .

.

188 Zusammenstellung der Übernahmen von Kernobstbranntwein und -spiritus durch die Alkoholverwaltung vom 21. September 1932 bis 30. Juni 1936.

Kantone

Vom 21. September 1932 bis 30. Juni 1935 1 Alkohol 100%

Zürich . . . , .

Bern . .

Luzern . .'

Uri . . . .

.

Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . . .

Zug . . . . . .

Freiburg '. . . . .

Solothurn , . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf . . ". .

Liechtenstein . .

3 412 711 849 126 2 399 994 4612 272 619 26650 96524 17490 423 207 216 669 154447 31371 .

88102 11651 958 2432 965 938 51693 2 049 641 4084377 · . --.

81525 19 201 11627 3488 1331

Fr.

6870631.20 1737271.90 4871763.80 8515.80 552847.20 54193.05 191535.30 36668.80 861488.20 449455.75 317732.05 78249.50 191612.25 22907.40 1930.95 5061.-- 1983322,55 103315.85 4161250.80 8298229.25 -- 169051.30 44914,10 27763.70 6887.80 2615.95

Vom 1. Juli 1935 bis 30. Juni 1936 1 Alkohol

100%

Fr.

1 598 952 2872274.60 236 122 421 111.95 1 225 631 2195823.55 873 1484.10 129 280 230403.75 15434 27648.40 48027 85760.60 7239 12941.85 307 246 552288.50 83 919 150821.20 11440 20570.80 3720 7458.-- 11048 19647.85 4618 8207.40 385 693.-- 3281 5905.80 568 842 1011407.16 18167 82550.95 1 269 953 2278976.50 2633662 4732646.70 -- ·-- 16 363 29288.50 689 1158,-- 77 127.05 502 866.90 617.45 355

Im gesamten 1 Alkohol 100%

Fr.

5 011 663 9742905.80 1 085 248 2 1.58 888 . 85 3 625 625 7 067 587 . 35 5485 9999 90 401899 783250.95 42084 81841.45 144 551 277295.90 24729 49610.65 730 453 1413776.70 300 588 600276.95 165 887 838302.85 85091 85707.50.

99150 211260.10 16269 31114.80 2623.95 1343 5713 10966.80 1 529 780 2944729.70 69860 135866.30 3 319 594 6440226.80 6 718 039 13030875.95 .-- ·-- 97888 198289.80 46072.10 19890 11 704 27890.75 3990 7754.70 8238.40 1686

Zusammen 15 277 384 30999214.45 8 190 825 14700630.55 23468209 45699845.-- Hinzu kommen : Frachten bis Lagerhaus . . .

Rektifikationskosten . . . .

Fassmiete usw. .

Entschädigung an Lohnbrenner auf 2163,65 hl 100%. . . .

Verschiedenes. .

-- _ --

500469.61

·--

263926.20

--

764895.81

597119.50 25469.30

--

839186.20 4489.10

-- --

936805.70 29958.40

--

-- -- 4827.25 4181.45 195.80 -- 11101.60 5007.-- 6094.60 -- ·--· -- Zusammen 15 277 384 32131411.31 8 190 825 15314522.45 23 468 209 47445933.76

.

189 Über die Verteilung der Erzeugung nach Gewerbebrennern und Hausbrennern nach Kantonen unterrichtet die folgende Zusammenstellung : Übernahmen von Kernobstbranntwein und -Spiritus im Brennjahr 1935/36.

Gewerbebrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber

Kantone

Liter 100 %

932 682 230 371 921 223 873 79686 " · 8 454 Obwalden . . . . . .

41158 7151 Glarus 49463 Zug .

. . .

83734 10524 3720 10367 Baselland . . . . . .

Schaffhausen . . ; . .

3709 137 Appenzell A.-Rh. . . .

3252 Appenzell I.-Rh. , . .

510 175 S t . Gallen . . . . . .

16036 Graubünden . . . . .

1 020 606 2 525 661 Tessin .

. · 14729 Waadt.

405 Wallis

Zürich Bern Luzern Uri

Betrag in Fr.

1673156.90 411 000.-- 1647927.10 1484.10 141151.25 15084.40 73409.70 12786.45 88290.70 150505.05 18943.20 7458.-- 18433.-- 6599.-- 246.60 5853.60 915112.15 28729.95 1830211.30 4538349.--

Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber Liter 100 %

Betrag in Fr.

666 270 5751 304 308

1199117.70 10111.95 547896.45

49594 6980 6869 , 88 257 783 185 916

89252.50 12564.-- 12350.90 155.40 463997.80 316.15 1627.60

681 909 248 29 53667 2131 249 347 108 001

1214.85 1608.40 446.40 52.20 96 295.-- 3821.-- 448765.20 194297.70

2791.25 1634 482.80 284 127.05 77 Neuenburg 866.90 502 Genf . . . . . . . .

245.70 215 371.75 140 Liechtenstein 6 474 331 11612225.65 1 716 494 3088404.90 6474331 11612225.65 Hinzu Total der Gewer Zusammen 8 190 825 14700630.55 26447.25 675.20

B. Eingeführte gebrannte Wasser, Es wurden bezogen: Aus Holland

' hl Alkohol 100% .

27991,87

Die eingeführten gebrannten Wasser (Feinsprit) wurden zur Hauptsache zur Deckung des Bedarfes an Industriesprit verwendet.

190 Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete:

1935/36

Feinsprit 94 Gew. %. .

Alcohol absolutus . . .

Frachtauslagen . . . .

Zusammen

Umgewandelt Eingelagerte in Hektoliter Meterzentner Alkohol 100 %

22031,04 1 475,80 23 506.84 -- 28 506,84

26 129,25 1862,12 27 991,37 -- 27.991,37

Preis

Durchschnittspreis Ur den HektoMeterzentner liter 100%

Fr.

Fr.

Fr

490283.63 44468.52 534702.15 19890.98 554593.13

22.25 30.13 22.75 --.85 28.60

18.76 23.88 19.10 --.71 19.81

C.Reinigung.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung in 9 Privatbetrieben rund die Hälfte des übernommenen Kernobstbranntweines (Vorrat am 1. Juli 1985 Inbegriffen) auf Kernobstspiritus hochgrädigbrennen lassen. Daneben bat auch die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg Kernobstbranntwein zum Teil auf Kernobstspiritus, zum Teil auf Feinsprit aufgearbeitet.

Bei der Feinspritherstellung ist in Delsberg eine Ausbeute von 40--50 % Feinsprit erster und zweiter Qualität erzielt worden. Im ganzen sind aus Kernobstbranntwein folgende Mengen Spiritus und Sprit hergestellt worden: hl Alkohol 100%

Durch die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung Durch Privatbetriebe Zusammen

13645.52 45116.16 58761.68

Den Privatbetrieben wurden für das Hochgrädigbrennen folgende Entschädigungen ausgerichtet: Für die ersten 1000 hl 100 % . .

Fr. 6.50 je hl 100 % Für weitere 2000 hl 100% » 6.-- je hl 100% Für die 8000 hl 100% übersteigende Menge . . .

» 5.50 je hl 100% In der Eektifikationsanstalt Delsberg betragen die Kosten der Aufarbeitung des Kernobstbranntweins auf Kernobstspiritus und auf Feinsprit durchschnittlich Fr. 3 bis Fr. 4 je hl 100 % Ferner hat die Alkoholverwaltung 10 Mostereien und Brennereien veranlasst; ihre Erzeugung an Kernobstbranntwein auf Kernobstspiritus zu verarbeiten und als solchen abzuliefern. Durch diese Brennereien sind im ganzen

191 10 267,56 hl 100 % Kernobstspiritus hergestellt worden. Es wurde diesen Brennereien in den meisten Fällen die gleiche Entschädigung wie den oben erwähnten Betrieben ausgerichtet. Überdies verarbeiteten 3 Privatbetriebe Most und Saft direkt auf Kernobstspiritus. Für den auf diese Weise erzeugten Spiritus in einer Gesamtmenge von 2356,81 hl 100 % wurde eine Entschädigung von Fr. 3 je hl 100 % bezahlt.

Wir erwähnen noch, dass die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg in der Berichtperiode 8532,43 hl 100 % Melassespiritu der Zuckerfabrik Aarberg auf Feinsprit verarbeitet hat. Die Ausbeute an Feinsprit erster und zweiter Qualität schwankte zwischen 40 und 60 %. Diese relativ geringe Ausbeute ist wie bei der Herstellung von Feinsprit aus Kernobstbranntwein auf die veraltete Apparatur zurückzuführen. Es wurden überdies in Delsberg auch Versuche angestellt, Kernobstspiritus noch weiter zu reinigen.

Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Ausgaben für die Herstellung von Kernobstspiritus, die Rektifikation von Kernobstbranntwein, Kernobstspiritus und Melassespiritus betragen Fr. 339 186.20. Ein Teil der Entschädigung für die Herstellung von Kernobstspiritus kommt erst im nächsten Rechnungsjahr zur Verrechnung, da der Fabrikationsprozess zur Zeit des Rechnungsabschlusses noch nicht beendigt war. Andererseits ist ein Teil der Entschädigung für die während des Geschäftsjahr es 1934/35 verarbeitete Ware erst in diesem Berichtsjahr verrechnet worden.

0. Deckung des Jahresbedarfes an gebrannten Wassern Oberhaupt.

Der Bedarf für das Betriebsjahr an gebrannten Wassern überhaupt wurde gedeckt wie folgt: 1. Beschaffung von Sprit und Spiritus, unvergällt Ware.

(Eubrik II a) Hektoliter Alkohol 100%

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

< . .

41883,73

25

Bezüge für 1935/86: Inlandware . . . . · ·. . . . . .

Auslandware Übertrag ab Kernobstbranntwein Gewichtsüberschüsse und Gradstärkedifferenzen . . . . . .

19 143,37 27 991,87 1784,37

34.-- 19.81 25.--

Übertrag

90797,03

Vorrat ab 1934/35

44,19

Fr.

1047093.

650862.90 554598.13 43359.25

,, 25.29

-- 2295908.28

192 Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

fr.

90797,08

25.29

2295908.28

Übertrag auf Sprit zur Vergällung .

5 896,82 84900,21 50 128,95

28.-- 25.44 26.48

185682.09 2160276.19 1327651.08

Vorrat auf 1936/37

84771,26 28 829,35

23.95 25.--

832625.11 720734.--

Hektoliter Alkohol 100% Übertrag Übertrag auf Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech-und Schönheitsmitteln, sowie von Sprit für Krankenanstalten . .

. .

. .

Gesamtausgaben . .

5941,91

18.83

111891.11

Wovon : für verkaufte Mensen .

* für Gewichtsverluste . . . . . .

5667.08 274.83

23.95 23.95

135726.57 6 582. 18

5941.91

28.95

142808.75

Ab: für Mehrwert der Vorräte 28829,35 hl von Fr. 28.95 auf Fr. 25.- = Fr. 1.05 je hl. . .

Wie oben

- 80417.64 5941.91

18.83

111891.11

2. Beschaffung von KernKernobstbranntwein in und -Spiritus.

(Eub Rubrik 116.)

Durchschnittlicher ÜberHektoliter nahmeprei je ÜbernahmeAlkohol hl Alkohol kosten a. Kernobstbranntwevn.

100% Fr.

100 % 21 689,75 Vorrat ab 1984/85 . .

180.-- 8895155.-- 68 167,24 182.76 12458528.15 Bezüge 1985/86 76,53 Übertrag auf Kernobstspiritus durch Eingang für das Hochgrädigbrennen *

89 883,52

181.94

16853683.15

59774,85

,181.94

10875845.25

30109,17

181.94

6478887.90

193 Hektoliter Alkohol 100% Übertrag Vorrat auf 1986/37 Weiterer Vorrat auf 1986/37 (zum Hochgrädigbrennen bestimmt) Gesamtausgaben Wovon : für verkaufte Mengen . . . .

für Verluste und Gewichtsunterschiede für Abschreibungen Wie oben b. Kernobstspiritus.

Bezüge 1935/86 Dazu: bezahlter Verlust bei Lieferung hochgradiger Ware .

Übertrag ab Kernobstbranntwein durch Ausgang aus dem Hochgrädigbrennen .

. . .

. , Rektifikationsverlust Kosten des Hochgrädigbrennens .

80 109,17 21 639,75 8 469,42

Durchschnittlieber Übernahmepreis je hl Alkohol 100% Fr.

181.94 160.--

Wovon : für Verluste beim Hochgrädigbrennen (79.27 + 1012.67) für Abschreibungen Wie oben Zusammen Bundesblatt. 89. Jahrg. Bd. I.

5478337.90 3462360.-- 2015977.90

8 246,12 228,80

25.-- --

206153.-- 1809824.90

20,48

181.94

8717.05

202,87

181.94

36910.15 1769197.70 1 809 824. 90

223,30

--

13 661,74 1 183.16

2516808.10

181.94

10875845.25

-- 186.78

339186.20 18731339.55

72 423,42 l 091,94

25.--

1810586.50 11920754.05

1091,94

186.78

203952.55 11716801.50 11920754.05 l3 730 578.95

79,27 | 58 761,68 \ 1 012,67 / 73 515,36

Übertrag auf: hl 100% 1. Trinksprit Pein .

1 784,37 2. Industrie-Fein ] 3375.56 hl . 6815,18 Industrie-Sekundal °'10 3 439.62 hl . . j 8. Brennspiritus . . 68 873,87 Gesamtausgaben

Übernahmekosten Fr.

1091,94 ' 1 815,24

--~ --

14

194 .".

3. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln.

(Rubrik IIc.)

Hektoliter Alkohol ] 00 %

Übertrag ab Trinksprit (unvergällte Ware) 5896,82 Zoll.

_ Gesamtausgaben für verkaufte Ware 5896,82

Durchschnittspreis |e hl Alkohol 100 % Fr.

Fr.

23.-- --

185632.09 101286.80

40.18

236918.89

4. Beschaffung von Vergällungssprit und von Vergällungsstoffen.

(Rubrik II d.)

a. Brennspiritus Vorrat ab 1984/85 176856,59 Übertrag ab Trinksprit (unvergällte Ware) 18893,02 Übertrag ab Kernobstspiritu . . 68878,87 Zoll -- Gewichtsüberschüsse und Gradstärkedifferenzen 483,37 Vergällungsstoffe 500,52 255607,87 Vorrat auf 1986/87 209 978,83 Gesamtausgaben 45 628,54 Wovon: für verkaufte Mengen » Gewichtsunterschiede . . .

» Abschreibungen Wie oben b. Industriesprit Vorrat ab 1984/85 Übertrag ab Trinksprit (unvergällte Ware) Übertrag ab Kernobstspiritus . .

Übertrag

25.--

4421415.--

34.88 25.-- --

477659.61 1596846.75 8149.70

-- 41.51 25.51 25.-- 27.84

-- 20779.09 6519850.15 5 249 471.-- 1270 379.15

45535,18 93,86 -- 45628,54

25.51 25.51 -- 27.84

1161602.44 2881.61 106395.10 1,270379.15

8788,40

25.--

94710.--

36285,98 6815,18 46889,51

28.46 25.-- --

849991.47 170379.50 1115080.97

195 Hektoliter Alkohol 100% Übertrag

Durchschnittspreis Je hl Alkohol 100% Fr.

46 889,51

Zoll Gewichtsübersohüsse und Gradstärkedifferenzen . . . . . . .

Vergällungsstoffe

Fr.

1115080.97 495 563 50

885 5554 46 898,90

285 77

1 3 09 A. 7 A

84.62

1628739.23

Vorrat auf 1986/87 Gesamtausgaben

8 829 74 88 069 16

25 86 85

Wovon : für verkaufte Mengen » Gewichtsunterschiede , , .

» Abschreibungen

37 264 50 804,66

84 62 34.62

990 748 1 409 996 23

1 290 1 196 SO

27857.33 84 942 1 n

Wie oben Zusammen

88 069,16

86.85

88 697,70

31.94

1402996.28 2673875.38

E. Beschaffung von Gebinden (Rubrik IIe.)

'Holzfässer Eisenfässer · Zusammen

1935/36 Vorrat ab 1984/85

.

Anzahl

Anzahl

460

Q

9

Frachten und Spesen hierauf.

...

Anzahl 463

q

--

--

469

3

1

Q

Fr.

472

339

60.60 9694.60

Ab: Abschreibung für den Verbrauch

468 Ab: Vorräte auf 1986/87

848 120

1

i

Q

469

9694.60

040

G 955 O 700 60

1.96

F. Zusammenstellung der Vorräte auf 30. Juni 1936.

Hektoliter Alkohol 100%

Trinksprit (unvergällte Ware) . .

Brennspiritus Industriesprit Kernobstbranntwein . . . . . . .

Kernobstbranntwein, zum Hochgrädigbrennen bestimmt . . .

Vergällungsstoffe . . . .

28 829,35 209 978,88 8 829,74 21 639,75

. .

Gebinde

Durchschnittspreis Je hl Fr.

25.-- 25.-- 25.-- 160.--

8 246,12 kg 181 810 Stück 848

25.-- den q 54 64

Zusammen

Fr.

720734.-- 5249471.-- 220748.-- 3462360.-- 206153.-- 99855. -- 6955.-- 9965771.--

Über die vorgenommenen Abschreibungen der Vorräte unterrichtet die folgende Übersicht.

Warenbezeichnung

Vorrat- Kostenansatz menge je hl hl 100% 100%

In der Bilanz Hingestellter Ansatz Je hl 100 %

Beschaffungskosten im gesamten Fr.

Abgeschrie- In der Bilanz bener Betrag eingestellter im gesamten Betrag Fr.

Fr.

Kernobst18527387.-- Spiritus , . 72423,42 186.78 Abzüglich: Weil au± and.

Spritsorten 25.-- 1810585.50 11716801.50 übertragen . 72423,42 11716801.50 Kernobstbranntwein . 21 639.75 181.94 160.-- 8987835.51 474975.51 3462360.-- do.

8246,12 181.94 25.-- 1500375.19 1294222.19 206153.-- Trinksprit . . 28 829,35 23.95 25.-- 690316.36 - 30417,64 720734.-- Brennspiritus . 209 978,83 25.51 25.-- 5355866.10 106395.10 5249471.-- 84942.10 220743.Industriesprit . 8 829,74 34.62 25.-- 305685.10 23506379.76 13646918.76 9859461.-- 277523,79 Vergällungskg 99355.-- 99355.stoffe . . . 181 810 54.64 54.64 6955.6955.-- Gebinde . . . 348 Stück 20.-- 20.-- · Zusammen -- -- 23612689.76 13646918.76 9965771.--

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und Förderung des Tafelobstbaues A. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Gestützt auf Art. 24 des Alkoholgesetzes sind auch im vergangenen Betriebsjahr Massnahmen zur Verwertung der Kartoffelernte ohne Brennen ge-

197

troffen worden. Der Ertrag der Ernte 1935 betrug laut definitiver Schätzung des Schweiz. Bauernsekretariates 67 840 Wagenladungen zu 10 Tonnen gegenüber 84 500 Wagenladungen im Jahre 1934. Zufolge dieses Minderertrages stiess die Verwertung der Ernte auf keine Schwierigkeiten. Die im Vorjahre getroffenen Massnahmen zur Förderung der Verwertung (Einfuhrbeschränkung, Erhebung eines Einfuhrzolles von Fr. 6 je 100 kg, Frachtbeiträge, Preiszuschläge für spätere Ablieferung von Speisekartoffeln) gelangten auch im Berichtsjahr mit gutem Erfolg zur Anwendung.

Die rechtzeitige Beschränkung der Einfuhr sicherte der inländischen Frühkartoffelernte einen reibungslosen Absatz, Durch den schlanken Absatz der frühen und mittelfrühen Sorten waren für das Geschäft der Spätkartoffeln günstige Vorbedingungen geschaffen. Bei stetigen Preisen wickelte sich der Herbstmarkt normal ab. Die durch unseren Beschluss vom 13. September 1985 festgesetzten Produzentenrichtpreise von Fr. 7.50 bis 9 je 100 kg Speisekartoffeln, franko Abgangstation geliefert, konnten durchwegs eingehalten werden. Mitte Mai 1936 war die Verwertung der Inlandernte beendigt.

Für die Förderung der Kartoffelverwertung wurden im Betriebsjahr aufgewendet : Frachtvergütunge für Speisekartoffeln: o. der Ernte 1934 (nachträgliche Zahlungen) . . . . Fr, 22720.25 b. der Ernte 1985 » 841759.70 Frachtvergütungen für Saatkartoffeln » 80 746.50 Stützungsbeiträge : a. für die Ernte 1934 (nachträgliche Zahlungen). . .

» 18552.10 b. für die Ernte 1985 » 1869.65 Einlagerungskoste Ernte 1984 (nachträgliche Zahlungen) » 10117.70 Insgesamt Aufwendungen für die Kartoffel Verwertung . Fr. 475 265.90 Für die Lagerung von 5 Kartoffeltrocknungsanlagen . .

» l 000.-- Für Überpreis auf Melassespiritus aus inländischen Zuckerrüben d e r Zuckerfabrik Aarberg*) » . 6 8 888..25 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber für die Jahre 1983/34, 1984/35 und 1985/36 » 880,420.-- Liquidationsentschädigung an Losbrennereien » 10 500.-- Bückerstattung Zollzuschlag auf Kartoffeleinfuhre. . .

» 266,796.90 Reservestellung für noch nicht bereinigte Stillstandsentschädigungsansprüche für die Jahre 1933/84,1934/85, 1935/86 und Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien » 200,000.-- Übertrag

Fr. 1347816.05

1) Der Überpreis auf Melassespiritu ist aus dem Grunde hier mitgerechnet, weil dieser Überpreis, der freilich zunächst der Zuckerübenerzeugung zugute kommt, indirekt auch die Kartoffelverwertung erleichtert, indem der Zuckerrübenbau die Erzeugung von Kartoffeln in ausgesprochenen Kartoffelgebieten entlastet und ersetzt.

198

Übertrag Fr. 1847816.05 Gegenüber diesen Aufwendungen sind vereinnahmt worden : Erachtrabatt der S. B. B. auf Kartoffelsendungen der Ernte 1934 . Fr.

35583.85 Zollzuschlag auf Kartoffeleinfuhren . » l 296 593.-- Reservestellungg vom Vorjahre . . . » 200000.-- · -- . » 1582176.85 Im Berichtsjahr wurden von der Alkohol Verwaltung unter der Rubrik II f «Förderung der Kartoffel Verwertung» mehr vereinnahmt als verausgabt Fr.

184360.80 Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die von der Alkoholverwaltung vom 1. Juli 1935 bis 80. Juni 1936 geleisteten Frachtbeiträge für die Kartoffelfrachten, nach Versandstationen ausgeschieden, wie folgt: '

K

.

Kantone

Vergütung für Speise- .Vergütung für und Futterkartoffeln Saatkartoffeln

Fr.

Fr.

44885.10 7874.30 100859.05 25880.65 5986.75 882.80 -- -- -- -- -- -- -- -- 62809.45 5243.05 765.50 3579.60 -- -- 2192.15 957.90 26589.90 58.40 -- -- -- -- 2017.45 1471.70 8969.20 710.55 1169.15 1245.80 6876.60 50.60 22.60 -- 100443.30 81987.55 1756.80 967.10 386.70 230.80 -- 156.20 250.25 -- 864479.95 80746.50 Nachvergütung für Stützungen und Einlagerungskosten der Ernte 1934 Ausgerichtete Stützungen der Ernte 1935 Zusammen

Zürich.

Bern Luzern Uri Schwyz Ob- und N i d w a l d e n . . . .

Glarus, Zug Freiburg Solothurn Baselstadt . . . . . . . . . .

Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh. . . . . . .

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf. .

Liechtenstein

Im gesamten Im gesamten

Fr.

52759.40 126239.70 6869.55 -- --·

-- 67552.50 4845.10 -- 3150.05 26648.80 -- -- 3489.15 9679.75 2414.95 6427.20 22.60 132380.85 2728.90 617.156.20 250.25 445226.45 28669.80 1369.65 475265.90

199 B. Obstverwertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz sind im Berichtsjahre von der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht worden:

Ausgaben für die Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues vom 1. Juli 1935 bis 30. Juni 1936.

Frachtbei träge für Tafelobstexport

Kantone

Fr.

Zürich.

Bern

. . .

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zag , . .

Freiburg . . .

Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen . . . .

Appenzell A.-Rh, . .

Appenzell I.-Rh. . .

St. Gallen Graubünden . . . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf Liechtenstein . . . .

Zusammen

4923.45 5289.55 8674.20 46.--

Frachtbei Beiträge für träge für alkoholfreie Umstellung Mostobst Verwertung dés Obst(inbegr.

v. Trestern baues Stützungen und Mostfür Ausfuhr) birnen Fr.

Fr.

Fr.

274.40 19446.70 7646.65 262.75 18380.15 8063.25 18.15 2948.20 7138.--

100.80 3291.45 1164.55 62.95 287.80 768.90 991.50 2893.10

231.40 8138.25

7854.65 1522.05

5630.05 163311.50 5065.60 11148.70 22318.-- 99895.75

2342.95 6798.30 1719.30 850.85 24133.80 4602.35 30191.25 75909.95

300.-- 4522.55 240.-- 214.70 70.95 4788.60 2016.25 3104.35

Im gesamten

Fr.

32291.20 31995.70 18778.55 446.80 7814.-- 1404.55 277.65 358.75 5557.50 3239.15 5497.45

2690.60 21026.45 319.70 7118.-- 586.-- 3827.35 655.-- 1505.85 15512.90 208588.25 629.45 5231.80 2123.30 48528.85 20745.10 218868.80

62.30 80163.75

682.40 14649.85 2469.90 17864.45 98.90 1000.-- 31262.65 112.65 112.65 1,566.75 1566.75 254.65 254.65 90 542 . 55 284 970 . 35 212 955 . -- 84 949 . 90 673417.80

Verschiedene Ausgaben für die Obstverwertung und Unterstützun gen, wofür eine Aus scheidung nach Kantonen nicht stattfinden kann (Frachtbeiträg è für Inlandsendungen von Tafelobst, Beiträge an den Sohwe zerischen Obstverband, an die Propagandazentrale für die Erzeugniss des schweizerischen Obst- und Reb baues und verschied ene kleinere Ausgaben) (Ruhr. II, g) . . .

Gesamtbetrag

206707.25 880125.05

200 Zu den einzelnen Ausgabeposten ist folgendes zu bemerken: l, Obstverwertung ohne Brennen.

Die Obsternte und besonders die Mostobsternte 1935 war in der Ostschweiz und Nordwestschweiz bedeutend grösser, als auf Grund der Erntevoraussagen zu erwarten war. Es waren deshalb für die Verwertung dieser Ernte umfangreiche Massnahmen notwendig.

Zur Förderung der Verwertung der Tafelobsternte sind in der Zeit vom 1. September 1985 bis 14. Februar 1936 Frachtboiträge auf Sendungen von Tafel- und Wirtschaftsobst gewährt worden. Bei Inlandsendungen wurde für Stückgutsendungen und für Sendungen in 2- und 5-Tonnen-Wagenladungen der Fr. 2 je 100 kg Obst übersteigende Frachtbetrag und für Sendungen in 10-Tonnen-Wagenladungen der Fr. 1.50 je 100 kg Obst übersteigende Frachtbetrag von der Alkoholverwaltung übernommen. Diese Massnahme hat den Absatz in die entlegenen Konsumgebiete und in die Gebirgsgegenden erleichtert.

Für TafeJobstsendungen nach dem Ausland ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 14. November 1935 in der Weise eine Frachtvergünstigung gewährt worden, dass die Versender nur den Betrag bis zu Fr. 50 je Wagen zu 10 Tonnen exportiertes Obst an Frachtauslagen zu übernehmen hatten.

Da der Absatz von Tafelobst im Herbst befriedigend vor sich ging, konnten im Einvernehmen mit den Obstverwertungsorganisationen am 15. November 1935 die Frachtvergünstigungen auf Tafelobstsendungen für den Export aufgehoben werden. Infolge dor geringen Haltbarkeit des noch vorhandenen Lagerobstes war es in der Folge zur Beschleunigung des Absatzes aber notwendig, in der Zeit vom 10. Februar bis 20. März 1986 erneut Frachtbeiträge für den Export zu gewähren. Ebenso mussten Frachtrückvergütungen auf Inlandsendungen von Tafelobst in 2-, S- und 10-Tonnenwagenladungen bis zum 20. März 1986 gewährt werden.

Die Verwertung der Mostobsternte 1985 schien anfänglich keine besonderen Schwierigkeiten zu bieten, da hauptsächlich der Anfall an Mostäpfeln, die unter normalen Verhältnissen gut abgesetzt werden konnten, gross war. Zur Verminderung des Brennens und in der Meinung, dass die Ernte wenn immer möglich in den Obstverwertungsbetrieben verarbeitet werden soll, ist von einer Aufnahme des Brennereibetriebes der Zellulosefabrik Attisholz abgesehen worden.

Es wurden Anstrengungen gemacht, um einen möglichst grosseii Teil des
Obsternteüberschusses exportieren zu können. Es hat sich aber gezeigt, dass alle behördlichen Stützungsmassnahmen für den Export wirkungslos bleiben, wenn durch handelspolitische Schwierigkeiten von Seiten des Auslandes die Obstausfuhr gehemmt ist. So belief sich die gesamte Mostobstausfuhr trotz allen Vorkehren nach den der Alkoholverwaltung vorliegenden Angaben nur auf rund 350 Wagenladungen, während sie normalerweise mindestens das ISfache dieser Menge hätte betragen sollen. Dagegen war es gegen Ende der Obsternte noch möglich, im Kompensationsverkehr die Ausfuhr grösserer Mengen Tafelobst nach Deutschland in Gang zu bringen.

201 Diese Verhältnisse hatten zur Folge, dass grosse Mengen schnell verderbliches Mostobst, das unter normalen Verhältnissen hätte ins Ausland abgeführt werden können, im Inland auf Branntwein verarbeitet werden musste.

Im Einvernehmen mit gemeinnützigen Organisationen ist im Herbst 1985 der Versuch gemacht worden, besonders ausgelesene bessere Mostäpfel, die sich gut als Kochäpfel verwenden liossen, der armen Gebirgsbevölkerung zu einem bescheidenen Preise abzugeben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei solchen Massnahmen der Verlad gut überwacht werden muss.

Zur Förderung der Tresterverwertung ohne Brennen ist gleich wie in den früheren Jahren" ein Beitrag von Fr. 1.80 je 100 kg Nasstrester ausgerichtet worden. Die Tatsache, dass im abgelaufenen Eechnungsjahre 1017 Wagen Trester (gegenüber 922 Wagen im Jahre 1934/35) ohne Brennen verwertet worden sind, zeigt, dass auf diesem Wege die Tresterverwertung ohne Brennen gefördert werden kann. Ferner wurden 125 Wagen Birnen ohne Brennen verwertet und zur Hauptsache ebenfalls unter Gewährung von Beiträgen in der Dörrerei verwendet. Es ist zu erwarten, dass die alkoholfreie Verwertung der Trester und der Mostbirnen bei der Gewährung eines Beitrages von Fr. 2.20 bis 2.80 je 100 kg Trester bzw. Birnen und nach erfolgter Herabsetzung des Branntweinübernahmepreises weiterhin zunehmen wird. Das Ziel muss sein, dass die Brennerei immer mehr eine Notverwertung darstellt.

Im Interesse der Förderung des Obstabsatzes ist dem Schweizerischen Obst verbände zur Deckung seiner Auslagen im Jahre 1984/35 ein Beitrag von Fr. 87 975.25 bewilligt worden. Dieser Betrag ist je zur Hälfte auf Eechnung der Alkoholverwaltung und der Abteilung für Landwirtschaft des Volkswirtschaftsdepartementes ausgerichtet worden, wie dies seit Jahren üblich war.

Ferner sind wertvolle Versuche zur Abklärung der Frage der längeren Haltbarmachung von Frischobst durch Beihilfen der Alkoholverwaltung ermöglicht worden. Diese Versuche werden von der eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau in Wädenswil in Verbindung mit Verwertungsorganisationen weitergeführt.

2. Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 18. Januar 1935 sind mit Hilfe der bewilligten Kredite im Frühjahr 1935 rund 20 000 Obstbäuine umgepfropft worden. Es handelte sich dabei, wie in früheren
Jahren, um das Umpfropfen von minderwertigen Most- und Brennäpfoln sowie von schlechten Tafeläpfeln auf gute Tafeläpfel und vollwertige Mostäpfel und von Mostbirnen auf Tafelbirnen und haltbare Kochbirnen. Diese Massnahmen sind jeweils im Einvernehmen mit den zuständigen Obstbaufachleuten eingeleitet und durchgeführt worden. Ferner sind im Herbst 1935 von den Obstbaufachleuten der Kantone Thurgau, St. Gallen und Zürich grössere Säuberungsaktionen in den Obstbaumbeständen dieser Kantone durchgeführt worden. Die Massnahmen wurden verbunden mit dem Entfernen von Baumruinen, die seit Jahren nur noch

202

Brennobst lieferten und von jungen, im tragfähigen Alter stehenden Mostbirnbäumen. In diesen Gebieten ist in der Umstellung des Obstbaues bereits gute Arbeit geleistet worden. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen bei der Umstellung des Obstbaues um eine Arbeit auf lange Sicht handelt. Um diese Arbeit noch besser und planmässiger gestalten zu können, war es notwendig, für das Jahr 1986/87 vermehrte Mittel zur Verfügung zu stellen.

VI. Aufkauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr sind 1517 Brennapparate für einen Gesamtübernahmepreis von Fr. 115 866.90 aufgekauft worden, die sich nach der Grosse der Apparate wie folgt verteilen: Apparate unter 60 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate unter 60 Liter Blaseninhalt, fahrbar. .

Apparate von 60-200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel : Apparate von 60--200 Liter Blaseninhalt, fahrbar Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, fahrbar . , Insgesamt

Zahl der Apparate

Ankaufsumme Fr.

678

24295.85

770 16

68085.50 .4795.85

46 7

17610.70 6130.-- 115866.90

1517

203

Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die von der Alkoholverwaltung aufgekauften Brennapparate und die dafür aufgewendeten Betrage wie folgt:

Kantone

Bis 30. Juni 1935 aufgekaufte Brennapparate Zahl

Fr.

508 42559.50 Bern. . . .

281 46320.-- Luzern .

134 55450.-- Uri . . .

2 465.-- Schwyz 27 8955.-- Obwalden 9 1980.-- Nidwaiden 8670.-- 3 Glarus 4 10 1 681.-- Zug . . .

25 6760.-- Freiburg . .

90 15519.-- 20 Solothurn 2540.-- Baselstadt 8 5450.-- Baselland .

11 2060.-- 58 S Schaffhausen 6688.-- Appenzell A.-Rh. . . .

7 3500.-- Appenzell I.-Rh. , . .

3 165.-- 107 15 782.-- St. Gallen . .

Graubünden . . . .

48 3206.-- 144 80612.50 Aargau 178 17148.50 Thurgau . . . .

27 10746.20 Tessin Waadt 209 29695.25 Wallis . .

213 15303.-- Neuenburg . * 36 4497.-- Genf 3510.-- 28 Liechtenstein 6 490.-- Zusammen 2187 384592.95 Die Transportspesen und andere Ausgaben, abzüglich Erlös aus dem Verkauf von Altmetall betragen . . . .

5557.34 Zusammen 890150.29

Vom I.Juli 1935 Insgesamt bis bis 30. Juni 1936 30. Juni 1936 aufautgekaufte Brenn- gekaufte Brennapparate apparate Zahl

Fr.

Zahl

Fr.

207 18964.70 715 61524.20 174 12936.65 455 59256.65 7219.-- 203 62669.-- 69 1 120.-- 585.-- 8 10 985.-- 9940.-- 37 7 685.-- 2615.-- 16 2 888.--5 4008.-- 110,-- 12 2 1741.-- 17 3020.-- 42 9780.-- 38 1 609.-- 128 17128.-- 73 7385.50 4845.50 93 555.-- 17 9 6005.-- 4188.-- 57 46 6248.-- 24 8169.-- 1 486 82 7 8500.-- 3 90.-- 6 255.-- 89 10560.-- 196 26292,-- 59 5 920.-- 107 9126.-- 270 13642.10 414 94254.60 253 14176.75 431 81320,25 26 2737.-- 53 13483.20 28 1 840.-- 237 31535.25 88 4944.-- 301 20247.-- 10 7676.20 3179.20 46 4950.-- 7 1440.-- 30 5 276.-- 766.-- 11 1517 115866.90 3704 500459.85

12895.85 128262.75

17953.19 518413.04

Ausserdem sind aus 6 Betrieben 8 Apparate zur Bussenverrechnung übernommen worden.

204 Stand und Entwicklung der Zahl der Brennapparate im Berichtsjahr 1935/36.

Kantone

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden . .

Nidwalden .

Glarus . . .

Zug Freiburg . .

Solothurn . .

Baselstadt. .

Baselland . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen. .

Graubünden .

Aargau .

Thurgau Tessin ; Waadt .

.

Wallis .. .

Neuenburg , Genf . . . .

Liechtenstein Zusammen

Im Berichtsjahr nachBestand am träglichfest1. Juli 935 gestellte Brennapparate 2286 6346 4069 96 1105 728 321 189 586 1030 2703 98 2458 254 81 58 2428 1378 4801 1278 1 665 698 2844 236 123 583 38392

23 19 10 --7 5 --.

--.

5 12 3 13 2 --2 15 6 18 18 19 8 57 3 -- 8 258

Insgesamt

2309 6365 4079 96 1112 733 321 139 586 1035 2715 101 2471 256 81 60 2443 1384 4819 1296 1684 706 2901 239 123 591 38645

Von der Alkoholverwaltung im Berichtsjähr aufgekauft

*) Durch y Durch

die Aus- Bestand am scheidung 30. Juni In Wegfall 1936 gekommen

208 178 69 1 10 7 2 2 17 40 73 9 46 24 -- 3 90 59 270 253 26 28 88 10 7 5

64 178 105 2 36 12 8 3 4 88 77 4 66 8 3 3 57 81 81 54 44 16 71 29 60 3

1525

1052

2037 6009 3905 93 1066 714 311 134 565 962 2565 88 2359 224 78 54 2296 1294 4468 989 1614 ' 662 2742 200 56 583 36068

*) In dieser Rubrik sind alle die Apparate eingetragen, die bei der Erhebung über den Bestand der Brennereien im September 1930 irrtümlich oder doppelt angemeldet worden waren und bis anhin mitgezählt wurden. Ferner sind hier auch die Apparate aufgeführt, die vernichtet wurden und deren Inhaber auf den Betrieb einer eigenen Brennerei verzichteten.

Gegenüber der im Vorjahr aufgekauften Zahl von 1854 Apparaten bedeuten die im Berichtsjahr aufgekauften 1517 Apparate eine Zunahme. Durch die Aufkauftätigkein sowie durch die Ausscheidung der Brenner ist die Zahl der Brennapparate im Berichtsjahr um 2324 vermindert worden. Die Ausgabe beträgt Fr. 128 262.75 (Eubr. II, A).

Seit Beginn der Wirksamkeit des neuen Alkoholgesetzes sind 3704 Brennapparate aufgekauft worden, wofür eine halbe Million Franken ausgelegt wurden.

205 Berücksichtigt man zu der Zahl der bei der Erhebung im Ja.hr 1980 angemeldeten Brennapparate die damals nicht angemeldeten, seither aber festgestellten Apparate mit, so ist die Zahl der Brennapparate im gesamten von 40 862 um 4794 Stück auf 36 068 Brennapparate vermindert worden.

TU. Verkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: A. Sprit zum Trinkverbranch (Rubrik la).

Laut Rechnung 1935/36 Meterzentner verkauft zu 94Gew.%|zu 90Gew.%|zu100%

Extra-Feinsprit 403,85 Feinsprit. . . 4304,69 Kartoff el-Roh spiritus. . .

-- Alcohol absolutus --

-- --

-- --

60,11 -- -- 11,41

Zusammen 4708,54

60,11 11,41

In Hektoliter Alkohol 100%

Verkaufspreis

in Fr. je Meterzentner,,L

Erlös Fr.

478,97 5105,45

600.-- 580.--

242 310.-- 2496720.20

555.-- 680--

38861.05 7188.80

68,26 14,40 5667,08

--

2779579.55

B. Kernobstbranntwein (Rubrik 16).

Meterzentner verkauft zu 65 Gew. %

Kernobstbranntwein

24,91

In Hektoliter

Verkaufspreis

Erlös

Alkohol 100% in Fr. je M e t e r z e n t n e r F r .

20,48

400.--

Fr

9964.--

C. Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln *) (Rubrik Ic).

Meterzentner verkauft zu 94 Gew.%| zu 100%

In Hektoliter Alkohol 100%

Extra-Feinsprit . .

447,34 Peinsprit 4 492,74 Alcohol absolutus .

29,95

530,55 5 328,48 37,79

Zusammen 4 940,08

29,95

5896,82

Verkaufspreis in Fr. je Meterzentner

Erlös Fr.

270.-- 250.-- 280--

120781.80 1 128 185.-- 8886.--

--

1252852.80

*) Ab 20. November 1935 kontingentiert, vom 1. Februar 1986 Abgabe nur an öffentliche und gemeinnützige Krankenanstalten.

'

206 D. Sprit za technische» und Haushaltungszwecken (Rubrik Id).

Meterzentner

verkauf ft

In Hektoliter

7284,10 981,95 1. Brennspiritus . . . < 862,99 } 641,91 80 879,07 40 100,02

Erlös Fr.

Verkaufspreis

zu 90 Gew. % Alkohol 100%

in Fr. je MeterzentnerzenU

52.-- 53.-- \ 54.-- 55.-- 56.-- --

45535,18 45 535,18

876178.20 52043.85 46601.46 85805.05 1701227.92 2211850.98

2. Industriesprit : Verkaufspreis Meterzentner verkauft In Hektoliter zu 94 Gew.%|zu 92 1/2 G e A l k o h o l 1 0 0 % I O O % i n Fr. je Meterzentneruj^r

12 823,28 Feinsprit. . . . < - 452,12 069,4S 11 154,98

30 835,05 30 835,05>05 452,10

Sekundaspri . .

25998,76

627 57 ' 442049 650,00 4 420,49 2057,95 3787,62 85255,04

Meterzentner zu 65 Gew. %

Obstbranntwein Alcoholabsolutu Vergällungsstoffe

1,78 zu 100 % 1547,--

| 50.-- ) 52--- 5358.~ 1 54.-- 48.--

Erlös Fr.

51.-- 52.-- --

616 114.-- 75510.24 56679.79 602866.22 21700.80 80750.98 88 150.-- 107013.40 1548285.88

49.

In Hektoliter Alkohol 100 %

--

1,46

142.58

258.79

--

1951,96 · 87 208,96 269,70 87 478,66

62.-- -- 181.56 --

95914.-- 1689458.17 89178.67 1678626.84

zu--

8889977.82

215,76 -- q 81 550,92

Brenn- und Indu-striesprit u n d sammen . . . .

Holzfässer .

Eisenfässer

Ver-gällungsstoffe q 71 660,94 83 018,84 E. Gebinde (Eubrik le), Stückzahl 120 1 Zusammen

121

Erlös Fr.

4959 60 5019 , --

207

F. Verkehrsfrachten (Eubrik IIk).

Die Frachten der verkauften Mengen Sprit und Branntwein vom Lagerhaus der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation erforderten folgenden Aufwand : Verkaufte Meterzentner

AlHektoliter 100

^'

* durschnittlich %Mete±er Alkl,'?00%

Trinksprit 4 780,06 Kernobstbranntwein .

24,91 Sprit zur Herstellung von pharm Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln . 4 970,03 Vergällungsware . . . 71 650,94

5 896,82 83 013,84

81 425,94

94698,17

Zusammen

*

5 667,08 20,43 . 3.86

3.32

814 235.91

8,86

3.32

814 235.91

Die Abgabe von verbilligtem Sprit ist durch Art. 89 des Bundesbeschlusses über das Finanzprogramm vom 31. Januar 1986 eingestellt worden.

Einzig an öffentliche und gemeinnützige Krankenanstalten war auch weiterhin verbilligter Sprit abzugeben. Im Zeitpunkt der Einstellung des verbilligten Sprites waren 2622 Bewilligungen ausgegeben worden, die sich wie folgt verteilten : auf Apotheken 700, Drogerien 630, chemisch-pharmazeutische Fabriken 166, Parfümerien 251, Coiffeure 885, wissenschaftliche Laboratorien 39, Konfitüren-, Schokolade-, Essenzen- und Limonadenfabriken 65, Ärzte, Mahnärzte, Homöopathen 59, Uhrenfabriken 48, Verschiedenes 209. 70 Bewilligungen entfielen auf öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien.

Die Zahl der auch weiterhin zum Bezug verbilligten Sprites zugelassenen öffentlichen Spitäler belief sich Ende Juni 19S6 auf 71, hat sich also nicht vergrössert Für den Bezug von Industriesprit waren am 80. Juni 1936 1246 Bewilligungen ausgegeben. Diese Bewilligungen verteilen sich auf die einzelnen Geschäftszweige wie folgt: auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse 110, Essigfabrikation 20, Lacke, Polituren und Farben 696, wissenschaftliche Zwecke 264, kältebeständige Kühlwasser 11, Verschiedenes 145. Von den 1246 Bewilligungsinhabern betreiben 188 nebenbei den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

i F r

208

VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Rubrik I h und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen *) 1371898.06 weniger Bückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Bohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten .Wassern zu technischen Zwecken und dergleichen 38271.75 1883626.31 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Edelbranntweine. . Fr. 29574.35 abzüglich Bückerstattungen » 2 070.80 _____ 27503.55 Zusammen 1861129.86 Von den im Inland erhobenen Gebühren entfallen auf: Kartoffeln und .Kartoffelflocken (Straffälle) Fr. 185.60; Früchte, Beeren und Konfitüren Fr. 3603.20; Piquettezucker Fr. 8 451.80; ausländische Weine Fr. 682.95; ausländische Weinhefe Er. 3441; ausländische Traubentrester Er. 808.95; Zuckerbrennen Fr. 10 193.50 und auf Diverses Fr. 137.05. Zusammen Fr. 27 503.55.

Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf: *) Einschliesslich Fr. 235 000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

209 Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag I. Rohstoffe zu Brennereizwecken. . .

a. Äpfel und Birne b Enzianwurzeln, frische und getrocknete . . .

c. Früchte und Beeren, eingestampft , Wacholderbeeren, frisch und getrocknet etc. .

d. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus etc. .

e, Trauben, frische /. Trauben, getrocknete . . .

g. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . . .

h. Bier- und Presshefe II. a. Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus. . , .

b. Branntweine, Liköre u. dgl .

III. Wermut und Wermutessen . . . .

IV. Starke Weine . .

V. Pharmazeutische Erzeugnisse, nicht zu Trinkzwecken .

VI. Parfumerie, Cosmetica u. dgl. . .

VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u. dgl.

VIII. Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen . .

IX. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes

Fr.

kg

Fr.

14542.27

kg 127 309,0

1.65

4- 5042,9

23938.22

175 604,0

1438.80

28 776,0

5828.45

11 835,1 4-

712.85

1 942,9

528.40

1 067,9

14046.12 --

69 591,9 -- ---

12103.52 --

67 825,9 -- ---

1879.95

62 722,0

1 879.95

62 722,0

32.05

786,1

32.05

736,1

13966.--

3 311,3

13966.--

3311,3

813512.58

202 973,0

800506.38

202 973,0

26171.25 4843.66

523 261,8 64 496,9

26171.25 4843.66

523261,8 64 496,9

116539.59

65061,4

100669.99

65061,4

100580.05

40 757,0

100580,05

40 757,0

34282.91

173 813,2

34282.91

173 813,2

1 888.--

541,3

1 888,--

541,3

--

236175.80 1371898.06

Bundesblatt 89, Jahrg. Bd. I.

--

236175.80 1 249 819,9 1 333626.31

-- 1 201 524,9

15

210 Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein (Bubr.I/f/ und g).

Die Durchführung der Spezialitätenbesteuerung bei den gewerblichen Brennern und den ihnen gleichgestellten Brennauftraggebern ist im Geschäftsjahr 1985/86 auf der gleichen Grundlage erfolgt wie im vorhergehenden Jahre.

Die einlaufenden Rohstoffanmeldungen und die Erklärungen über die erzeugten Mengen Branntwein werden jeweils durch die Kontrollorgane der AlkoholVerwaltung geprüft. Auf Grund der Erklärungen erfolgte die Ausstellung der Steuerrechnungen.

Die Besteuerung der Hausbrenner und der ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber erfolgte wiederum auf Grund der Eintragungen in den Rechnungskarten. Nach dem 80. Juni 1985 wurden die Rechnungskarten für das Brennjahr 1984/85 bei den Hausbrennern und den ihnen gleichgestellten Brennauftraggebern eingezogen und für die darin vermerkten Branntweinverkäufe die Steuer erhoben.

Im abgelaufenen Geschäftsjahre sind 9767 Spezialitätensteuerrechnungen für einen Betrag von Fr. 1106500.25 ausgestellt worden. Hiervon entfallen Fr. 149 052.30 auf die Besteuerung der Hausbrenner und der ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr, 957 447.95 auf die Besteuerung der gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber.

Die Festsetzung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein erfolgte auf Grund der von den Brennern und Brennauftraggebern eingereichten Gesuche, welche alle erforderlichen Angaben über die Branntweinerzeugung und Verwendung enthalten müssen. Die Richtigkeit der in den Gesuchen enthaltenen Angaben wird jeweils durch die Brennereiaufsichtstellen und in besondern Fällen durch die Inspektoren der Alkoholverwaltung überprüft. Im Jahre 1985/86 sind 4688 Bewilligungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein für einen Betrag von Fr. 559 152.85 ausgestellt worden.

Bund fünf Sechstel dieses Betrages entfallen auf die gewerblichen Brenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein im Jahre 1935/36 weisen im Vergleich mit den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf: Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Eemobstbranntwein vom 1. Januar 1933 bis 30. Juni 1936.

S p e z i a l i t ä t e n A b
g f ü r d e n Selbstverkauf Menge in Liter Steuerbetrag Menge in Liter Steuerbetrag Alkohol 100 % Fr.

Alkohol 100 % Fr.

1. Januar 1988 bis 80. Juni 1934 (anderthalb Jahre) 249894 623485.48 72037 202180.93 1.Juli 1984bis80.Juni 1985 241158 581686.93 112281 836948.40 1.Juli 1935 bis 30. Juni 1936 482002 1067 532.77 163395 508200.80

211 Ein Teil der Eingänge im Brennjahr 1986/36 rührt von Steuerveranlagungen her, wofür die Steuerbeträge am 80. Juni 1935 noch- ausstehend waren. Demgegenüber war auch ein Teil der im Jahre 1985/86 festgesetzten Steuern und Abgaben am 80. Juni 1986 noch ausstehend. Aus der Zusammenstellung geht hervor, dass im Jahre 1985/36 ein Mehreingang von zusammen Fr. 657 148.24 an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein gegenüber dem Jahre 1934/35 zu verzeichnen ist. Zu dieser Vermehrung der Steuereingänge hat der allmähliche Bückgang der auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 29. August 1933 zum Teil steuerfrei gebliebenen Vorräte an gebrannten Wassern das seinige beigetragen. Die Verbesserung der Steuereingänge ist aber auch ein Anzeichen dafür, dass die neue Alkoholordnung auf dem Gebiete der Besteuerung besser durchzudringen vermag als in den vorhergehenden Jahren.

Über die Verteilung der Steuereingänge auf die einzelnen Kantone gibt die nachstehende Zusammenstellung Auskunft.

Zusammenstellung der Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für Kernobstbranntwein vom 1. Juli 1935 bis 30. Juni 1936.

Spezialitätensteuern

Kantone Zürich Bern. . .

.

Luzern Uri . .

.

Schwyz Obwalden .

Nidwaiden Glarus Zug Freiburg .

.

Solothurn .

Baselstadt Baselland Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen Graubünden

..

. . .

. . .

. . .

. . .

·. , .

. . .

, . .

Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . . .

Genf Liechtenstein Zusammen

Menge In 1 Alkohol 100%

Steuerbetrag Fr.

28597 29218 20807 234 36802 324 470 2208 23243 8360 7037 19 323 30592 3029 83 405 3876 7216 43265 11003 6973 41048 58705 86289 13770 125 432 002

70244.55 71797.05 50768.25 585.-- 89505 65 811.60 1175.-- 5520.10 58108.17 20900.20 17393.45 48308.95 75231.15 7573.60 208.15 1014.25 9691.45 18041.15 105663.05 27508.96 17434.44 101370.50 144264.75 89473-50 84427.20 312.65 1067532.77

Abgabe tür den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Menge in 1 Alkohol 100%

Steuerbetrag Pr.

31662 9815 36233 505 17963 1388 2705 4849 4936 884 8158 20 1117 1244 1520 2567 12428 766 12626 14728

98152.20 80427.15 112822.15 1564.15 55685.85 4301.90 8385.10 15031.60 15801.90 2739.40 9791.35 63.25 3463.45 3856.05 4718.50 7958.45 38528.20 2375,90 39139.15 45657.25

2376 58

7365.55 178.70

28 364 163935

71.20 1127.40 508200.80

212

Steuer auf alten Vorräten gebrannter Wasser.

Die Besteuerung der alten Vorräte an gebranntem Wassern war bereits am Ende des Geschäftsjahres 1934/35 bis auf wenige Fälle abgeschlossen.

Einige damals noch hängige Steuerfälle konnten im abgelaufenen Geschäftsjahre erledigt werden. Vom 2, Juni 1983 bis 80. Juni 1986 ist an Vorrätesteuern ein Gesamtbetrag von Fr. l 854 419.25 eingegangen, wovon 260 985.51 Franken auf das Jahr 1935/36 entfallen. Eine Anzahl Beschwerden, welche gegen die Vorrätesteuerfestsetzung an die Alkoholrekurskommission eingereicht wurden, sind im Jahre 1985/86 erledigt und zur Hauptsache abgewiesen worden. Einige Beschwerden sind noch hängig.

Die Alkoholverwaltung hat nach wie vor der Kontrolle über die Verwendung der alten Vorräte ihre volle Aufmerksamkeit geschenkt. Bei 480 Vorrätebesitzern, welche am 2. Juni 1933 mehr als 1000 Liter Branntwein aus alten Vorräten auf Lager hatten, ist vierteljährlich eine Erhebung über die noch vorhandenen Vorrätenmengen durchgeführt worden. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt ein Bild über die Bewegung dieser alten Vorräte bei diesen Vorrätebesitzern für die Zeit vom 2. Juni 1983 bis 1. Juli 1986.

Bewegung der alten Vorräte an gebrannten Wassern vom 2, Juni 1933 bis 1. Juli 1936 bei 480 Vorrätenbesitzern

Vorrat am 2. Juni 1933 Vorrat am 1. Mai 1935 Vorrat am1.Julii 1936 Liter 100%

Sprit und Spiritus 1 111 620 Liköre, Bitter usw. . . .

. .

244 689 712 789 Rhum und Cognac , 1 924 140 Kernobstbranntwein Kirsch und Zwetschgenwasser .

514 078 Traubentrester und Weindrusen264 061 branntwein . . . . . .

58684 Enzian, 445 219 Andere Branntweine Gesamtvorrat 5 270 230

Liter 100 %

Liter 100%

221 602 100 588 341 751 888 412 261 972

47108 42698 261 625 149 596 181 995

117 957 22402 87743 1 492 427

61118 18061 29 354 791 550

Die Frage der Erledigung dieser alten Vorräte war im vergangenen Geschäftsjah Gegenstand wiederholter Prüfungen. Behörden und Fachkreise, welche die Verhältnisse und Zusammenhänge in dieser Frage kennen, sind der Auffassung, dass eine Nachbelastung der alten Vorräte heute nicht mehr möglich ist, da die meisten dieser Vorräte seit dem 2. Juni 1933 mehrmals die Hand geändert haben. Dadurch sind die Einstandkosten in den meisten Fällen so stark angestiegen, dass vielfach kein Unterschied mehr besteht zwischen den Einstandkosten der alten Vorräte und den Einstandkosten für Branntweine, welche unter dem neuen Alkoholgesetz aus dem Auslande eingeführt oder im Inlande erzeugt worden sind. Das einzige Mittel zur Verhütung von Missbräuchen besteht in der -wirksamen Überwachung dieser Vorräte.

213

IX. Rückvergütung TOD Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzengnissen (Rubr. II m).

Die in der Zeit vom 1. Juli 1985 bis 80. Juni 1986 angewandten Bückvergütungssätze sind durch unsern Beschluss vom 8. September 1936 wie folgt festgesetzt worden: a. Fr. 143.60 je hl Alkohol 100 % für die Erzeugnisse, bei denen der Trinksprit vor dem 21. September 1982 bei der Alkoholverwaltung bestellt worden ist; b. Fr. 485.80 je hl Alkohol 100 % für die Erzeugnisse, bei denen der verwendete Trinksprit am 21. September 1932 oder später bei der Alkoholverwaltung bestellt worden ist; . c. Fr. 157.--je hl Alkohol 100 % für die mit verbilligtem Sprit der Alkoholverwaltung hergestellten Erzeugnisse; d Fr. 2.50 je Liter Alkohol 100% für die Spezialitätenbranntweine, auf denen die Steuer bezahlt worden ist, Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die, sei es als solche oder in Form von andern Erzeugnissen, in der Zeit vom 1. Juli 1935 bis 30. Juni 1936 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Bückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 12 092,44 Liter Alkohol 100%.

Von dieser Menge entfielen: a, 5539,25 Liter Alkohol 100 % auf fiskalisch vollbelasteten Trinksprit, und zwar: 8861,10 Liter 100 % auf Wermutwein, 1655,46 » 100 % » Branntweine und Liköre, 42,78 » 100 % » Fruchtessenzen, 474,68 » 100 % » Medikamente, 5,28 » 100% » Heilkräuter; b. 3892,34 Liter Alkohol 100 % auf verbilligten Sprit, und zwar: 87,02 Liter 100 % auf Fruchtessenzen, 10,18 » 100% » Parfümerien, 8845,14 » 100% » Medikamente; e. 2731,31 Liter Alkohol 100 % auf Spezialitätenbranntweine ; d. 184,29 » » 100% » alte Vorräte; e 15,18 » » 100 % » Monopolgebühren im Inlande ; /. 14,79 » » . 100% » Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein,

214

Es sind in der Berichtsperiode für folgende Ausfuhrmenge Eückvergütungsguthaben entstanden: Rü Rückvergütungssatz Rückvergü-rgU.

-,1. Trinksprit: m · k i Liter 100

%

a. vor dem 21. September 1982 bezogener Trinksprit 222,06 b. nach dem 21. September 1932 bezogene Trinksprit 5 817,19 Hinzu: Nachvergütung einer Ausfuhr von 1934/85 .

. . .

48 96 5 588,21 Hievon ab: Rückerstattung auf zurückgekommenen Ausfuhren von 1933/34 70,88 Trinksprit im ganzen 5517.38 2. Verbilligter Sprit 8392,34 3. Steuer auf Spezialitätenbranntweinen .

. . . 2781,31 Hinzu: Nachträgliche Vergütungen von Kirschwasserausfuhren von 1934/85 821 59 11 962,62 Hievon ab: Bücksendung einer Kirschwasserausfuhr von 1934/35 34,44 11928,18 4. Steuer auf alten Vorräten . .

38,18 » » » » . .

17,64 » » » » . .

88,52 12062,47 5. Monopolgebühren im Inlande 15,18 6. E ü c k v e r g ü t u n g von Abgaben für den Selbstverkauf von

Alk

satztungsbetraghol Fr.

143.60

Fr.

818.90

435.30

23145.70

482.50

211.75 28676.85

483.75

307.20 28869.15 5325.95

157.-- je Liter AlkAlkohol 1 0 % / o Fr.

2.50

6828.20

2.50

808.95 36827.25

2.50

86.10 36241.15 24.85 17.65 167.05 86450.70 16.50

-- .75 1.

2.--

1.09 8.10

12092,44 Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1934/85 (siehe Geschäftsbericht 1934/85, Bundesbl. 1936 , I, 295) In der Berichtsperiode 1935/86 wurden bezahlt .

Verbleiben für die Schlusszahlung in der Rechnung 1986/87

45.85 86513.05 28972.75 60485.80 25012.50 85478.80

100 %

tu

215

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1936 sind 840 Grosshandels- und 86 Kleinhandelsversandbewilligungen gelöst worden. Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die Bewilligungen wie folgt:

Zusammenstellung der von der Alkoholverwaltung erteilten Bewilligungen für den Grosshandel und für den Kleinhandelsversan mit gebrannten Wassern.

Zahl Zahl der erteilten der erteilten Kleinhandels, Grosshandelsversandbewilligungen bewilligungen

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus , .

Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt.

. . . .

Wallis Neuenburg Genf Liechtenstein . .

41 63 33 1 16 2 11 7 7 82 6

.

\

.

. . .

. . . .

Zusammen

1 10 13 15 5 9 19 7 16 25 340

10 11 7 8

1 1 4 11 2 1 1 1 4 1 5 6 4 8

86

Für das vorhergehende Geschäftsjahr waren 869 Grosshandelsbewilingungen und 98 Kleinhandelsversandbewilligungen ausgestellt worden.

216

XI. Straffalle.

Am SO. Juni 1985 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu

124 Anzeigen 354 » Zusammen 478 Anzeigen

Davon konnten erledigt werden

268

»

Verbleiben zur Erledigung

210 Anzeigen

Von den im Berichtsjahre erledigten 268 Straf Protokollen wurden 161 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht und 107 durch die Zollverwaltung. Zufolge verschiedener Umstände (ungenügende Schuldbeweise usw.) mussten 17 Strafprotokolle fallen gelassen werden. Die übrigen 251 Straffälle, die zur Ausfällung einer Busse oder einer Verwarnung geführt haben, betrafen folgende Tatbestände: 1. Anschaffung und Verkauf von Brennapparaten ohne Bewilligung .

2. Benützung nicht angemeldeter Brennapparate ·.

3. Brennen auf eigene Bechnung oder im Lohn ohne Bewilligung; Ausmieten von Apparaten an Drittpersonen und Benützung solcher Apparate, ohne Bewilligung 4. Brennen von Kartoffeln und Kartoffelflocken und Bezug von Kartoffelbranntwein 5. Verkauf von Kernobstbranntwein ohne Bewilligung und Bezahlung der Abgabe 6. Umgehung der Steuerpflicht auf Spezialitätenbranntweinen . . . .

7. Brennen -ausländischer Bohstoffe ohne Bezahlung der Monopolgebühr 8. Brennen von gezuckerten Bohstoffen 9. Schmuggel von Branntweinen und Likören 10. Schmuggel von pharmazeutischen Präparaten und Parfümerien . .

11. Unrichtige Deklaration bei der Einfuhr monopolpflichtiger Waren . .

12. Grosshandel ohne Bewilligung und Kleinhandelsversand ohne Bewilligung 13. Unbefugter Bezug von Frachtrückvergütungen auf Kartoffelsendungen und unrichtige Ausfüllung von Produzentenquittungen . . . . . .

14. "Widerhandlungen gegen Kontroll- und Buchhaltungsvorschriften . .

15. Änderungen an Brennereianlagen ohne Bewilligung . . . . . . . .

16. Widerhandlungen gegen die Verwendungs- und Kontrollvorschriften für Industriesprit und verbilligten Sprit Zusammen

2 6

10 12 34 10 5 5 48 45 14 8 9 39 2 2 251

217

Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen: Umverteilte Bussen 1984/85 . Fr. 45011.16 Einzahlungen im Berichtsjahre » 76715.71 Zusammen Fr. 121726.87 Davon waren auf Ende Juni 1986 unverteilt (siehe Bilanz) . » 55 724.89 Der Rest von Fr. 66002.48 betrifft: Umgangene Abgaben und Kostendeckung » 22888.78 Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 41383.70 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 2 280.-- Fr. 66002.48 Diese Summe wurde wie folgt verteilt: An die Alkoholverwaltung: Umgangene Abgaben: Monopolgebühr im Inland Fr, 2328.45 Steuer auf Spezialitätenbranntweine . .

» 7 941.15 Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein » 4798.35 Gebühren für Grosshandelsbewilligungen » l 050.-- Gebühren für Kleinhandels-Versandbewilligungen (für Rechnung der Kantone .

» 416.65 Zu Unrecht bezogene Kartoffelfrachten.

» 990.40 -- -- Je r* 17 525 + --- Kosten »' 4813.78 An die Kantone des Begehungsortes.

» 18881.50 An die Gemeinden des Begehungsortes » 18880.83 An die Verleider » 3191.58 An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung » 11882.97 An die Oberzolldirektion » 1335.61 Fr. 64961.27 Bückerstattungen » l 041.21 Zusammen Fr. 66002.48 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf l. Juli 1935 einen Bestand von.

Fr. 50254.92 Einnahmen für 1935/36 » 11369.08 Verzinsung » 2512.75 Übertrag Fr. 64186.75

218

Ausgaben für 1935/86 (Verleideranteile) . .

Prämien für Nichtbetriebsunfälle

Übertrag Fr. 64186.75 Fr. 5297.49 » 2555.08 " 7852 57

Bestand auf 80. Juni 1936 Pr. 56,284.18

XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

I. Einnahmen.

Hauptbuch

Seite 3 4 5

6 7 8 9 10

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche b Verkauf von Kernobstbranntwein c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln d Verkauf von Brenn- und Industriesprit e. Verkauf von Gebinden . . . .

/. Steuer auf Spezialitätenbranntweinen g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein. . . .

-- Steuer auf Vorräten

Rechnung 1935/36

Voranschlag 1935/36

Fr.

Fr.

2779579.55

6155000.--

9964.--

4000000.--

1252352.80

1989000.--

8889977.82 5019.--

8887000.-- --

1067582.77

800000.--

508200.80 260985.51 9773612.25

800000.-- 350000.-- 17431000.--

Monopolgebühren : 11 31

h. Bezüge an der Grenze ab: Rückerstattungen

1371898.06 38271.75 1338626.31

1500000.-- -- 1500000.--

12

i. Bezüge im Inland

27503.55 1361129.86

30000.-- 1530000.--

k, Bewilligung für den Grosshandel, 35 175.-- Zusammen Einnahmen 11169 917.11

35 000.--

18

18 996 000.--

219 II. Ausgaben.

Rechnung

Hauptfauch 1935/36 Seite Fr.

15 a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche . . .

111891.11 16 6. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus 18 730578.95 17 c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen 236 918 89 18 d Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw 2 678875.38 19 e. Beschaffung von Gebinden . . .

2739.60 20 /. Förderung der Kartoff elverwer 184 360 80 21 g, Förderung der Obstverwertung 880125.05 und des Tafelobstbaues . . .

22 h. Ankauf von Brennapparaten, 128262.75 23 i. Brennereiaufsichtstellen . . . .

508251.45 24 k. Verkehrsfrachten . .

. . . .

814235 91 32 1 Verwaltung 1 086 768 25 25 26 27

1. Allgemeine Verwaltung . .

2, Lagerverwaltung . . . .

8. Beratungen, Gutachten

28

4. Vergütung an die Zollver

Voranschlag 1935/36 Fr.

434000.-- 4787000.-- 815000, -- S 073 000, --

760000,-- 750000.-- 300000.-- 600000.-- 450000.-- 1 185000.--

777988.88 200 521 . 12

832500.-- 247500.--

8 408 . 85

30000.--

L 036 763. 25

75000.-- 1185000.--

25 012 50 50 987 40

20000.-- 100000.--

47 956 95

100000.--

Zusammen Ausgaben 19 557738.89

12864000.--

III. Abschluss.

11 169917.11 19 557 788 39

18996000.-- 12864000.--

49 894 40

29

m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen . . . .

80 n Unterhalt .

14 o. Zinsausgaben weniger Zinsein-

Summe der Einnahmen ,

Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss .

Ausgabenüberschuss

6182000.-- 8387821.28

220 B. Gewinn- und -

Rubriken

Total der Beschaffungskosten

Abzüglich Endvorrat

Fr.

Fr.

AusfUr verkaufte Ware Fr.

Sprit und Spiritus zum Trinkver 832625.11 Kernobstbranntwein und Kernobst-

720784.--

135726.57

17 899 091 . 95 3668513.--

S 717 05

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmitteln und Sprit 236918.89 236 918 89 8242944.38 5 569 569 -- 2 451 799 24 9694,60 6955.-- 2789 60 Steuer auf Spezialitätenbranntweine Abgabe für den Selbstverkauf von Monopolgebühren an der Grenze , .

Monopolgebühren im Inland . . . .

Bewilligung für den Grosshandel , .

Förderung der Kartoffelverwertung .

Förderung der Obstverwertung. . .

Ankauf von Brennapparaten . . . .

--

--

.

Bückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten ErUnterhalt der Gebäude und Einrich Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen Verlust 26721274.93 9965771.-- 2830901.35

221

Verlustrechnung.

gaben Gewichtsverluste

Abschreibungen

Fr.

Fr.

6582.18 . 80417.64

Total der Ausgaben

Total der Einnahmen

Verlust

Gewinn

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

111891.11 2779579.55

240862.70 13485999.20 13730578.95

--

·

9964.-- 13720614.95

236918.89 1252352.80

30238.94 .

-- _..

.--

._ --.

.--

-- -- .--

191337.20 2673375.38 3889977-82 --.

2739.60 5019.-- 5410.-- 1072942.77 -- L --.

--.

.-- -- -- --.

--.

--.

--

--·

--

-- '

-- -- --

2667688.44 --

1015433.91 1216602.44 2279.40 1067532.77

508200.80 6879.55 515080.35 261 196.21 260985.51 210.70 -- .

1333626.31 38271.76 1371898.06 29574.35 2070.80 27503.55 --: 35475.-- 35175.-- 800.-- -- 1348935.65 1533296.45 -- 184360.80 TM 8685.95 880125.05 888811.-- _ 2739.90 128262.75 131002.65 ,, 41.- 503251.45 503292.45 421595.65 107359.74 314235,91 46850.41 1086763.25 1083613.66 --- -- 25405.80

393.30

25012.50

--

, 50987.40 47956.95 -- 16522849.41 8135028.13 -- -- -- 8387821.28 -- -- 277683.82 13646918.76 21733125.24 13345303.96 16522849.41 16522849.41 ·

.

--

52086.40 469735.25

1099.-- 421 778.30

222 Hauptbuch

Seite 84 35 88 87 38 89 50 52 53 54 55 57 58 60 2

c

.

Bilanz

-

Aktiven.

Lagerhausbauten und Einrichtungen Verwaltungs und Chemiegebäude in Bern . . .

Lagervorräte Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . . .

» » «Depot Konto» . .

Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Debitoren und Kreditoren . .

Grundpfand-Darlehen Vorschüsse betreffend Kernobst branntwein. . . .

Vorschüsse betreffend Obstverwertung Vorschüsse betreffend Kartoffeleinlagerung. . . .

Aktivrestanze Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein Vortrag auf das nächste Jahr (Betriebsausfall). .

Hauptbuch Passiven.

Seite 36 Amortisationen 44 Versicherungsfonds 45 Verlustausgleichsfonds 46 Bussen (unverteilte) 47 Verleiderfonds 49 Hinterlagen (Kautionen) 51 Kontokorrentguthaben der Spritbezüger 41 Eidg. Finanz- und Zolldepartement, Vorschuss des Bundes 40 Eidg. Finanz- und Zolldepartement, Vorschuss der Kantone 59 Passivrestanze

Fr.

8 418 181.98 618567.55 9965771.-- 48852.58 20000.-- 74897.22 38686.04 81898.27 778246.65 9121.45 20250.05 16981.65 486467.87 21 609 981.41 8387821.28 46469.674.95 Fr.

4086749.58 1840660.85 900 000.-- 55724.89 56284.18 78696.78 61122.68 18600000.-- 18998026.60 1342410.49 45469674.95

0. Betriebsrechnung und Gewinn- und Verlustrechnung mit Einschluss der Vorrâtebewegung.

1. Betriebsrechnung.

Geldeinnahmen Fr. 11169917.11 Warenwert ohne Abschreibung » 23612689.76 Gesamteinnahmen Fr. 84782606.87 Ausgaben Fr. 19557788.89 Warenvorrat nach Abschreibung . . » 9965771.--- Gesamtausgaben » 29523509.39 Überschuss der Einnahmen Fr. 5259097.48

223

2. Gewinn- und Verlustrechnung.

Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung Fr. 5259097.48 Abschreibungen .

Fr. 18646918.76 Buchmässiger Verlust . . » 8387821.28 Fr. 18646918.76 Fr. 18646918.76 Der Rechnungsabschluss des Betriebsjahres 1936/86 ist mit den Aufwendungen für die ausserordentlich grossen Übernahmemengen an Kernobstbranntwein 81 908 hl im Betrage von Fr, 15 814 522.45 und mit den dadurch bedingten Abschreibungen im Betrage von Fr. 13 646 918.76 belastet. In den Einnahmen ist der Erlös aus dem Sprit- und Branntweinverkauf immer noch hinter den Zahlen des Voranschlages zurückgeblieben; doch sind grössere Einnahmen als vorausgesehen bèi den Spezialitätensteuern und bei der Selbstverkaufsabgabe zu verzeichnen.

Bei den Ausgaben mussten die Aufwendungen für die Übernahme von Kernobstbranntwein die Zahlen des Voranschlages bedeutend übersteigen, weil die Übernahme als Folge der grossen Ernte des Jahres 1985 und wegen dea Wegfalles des Mostobstexporte die Erwartungen weit übertraf. Auch für die Förderung der Obstverwertung ohne Brennen musste unter diesen Umständen mehr ausgegeben werden, als veranschlagt war. Auf allen andern Posten sind dagegen die Ansätze des Voranschlages nicht überschritten worden.

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 4. Januar 1936 ist der Betriebsausfall des Rechnungsjahres 1984/85 von Fr. 21 609 981.41 auf ein separates Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» übertragen worden.

Durch die Buchung des Ausgabenüberschusses des Rechnungsjahres 1985/86 von Fr. 8 887 821.28 auf dieses Konto wird dieses den Betrag von Fr. 29 997 802.69 erreichen.

Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligungen für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus Die Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1935/86 Fr. 85 566.65.

Anderseits sind die Kantone, gleich wie der Bund, gemäss Art. 71 des Alkoholgesetzes verpflichtet, der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Alkoholgesetzes erforderlichen Stimmen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Bund hat für seinen Teil der Alkoholverwaltung bis zum 30. Juni 1986 an zinsfreien Vorschüssen Fr. 18 600 000 zur Verfügung gestellt. Da die Bereitstellung von Vorschüssen durch die Kantone, wie bereits
im letztjährigen Bericht erwähnt wurde, auf Schwierigkeiten stossen würde, hat der Bund der Alkoholverwaltung auch den Anteil der Kantone vorgeschossen, unter Verrechnung eines Jahreszinses von 2 % bis 30. Juni 1985 und 2% % ab 1. Juli 1985. Der Vorschuss des Bundes für Rechnung der Kantone betrug auf 30. Juni

224

1936 Fr. 18998026.60, einschliesslieh Zins. Für den Zins vom 1. Juli 1935 bis 30. Juni 1986 im Gesamtbetrag von Fr. 398026.60 wurden die Kantone auf «Diverse Debitoren» belastet. Zur Verminderung der Zinsschuld der Kantone wurde der Ertrag aus den eidgenössischen Kleinhandelsversandbewilligungen herangezogen.

Die Zinsschuld der Kantone betrug laut letztjähriger Rechnung auf 30. Juni 1986 noch Fr. 88548.60 hiezu kommt die oberwähnte Zinsbelastung für 1935/86 mit » 398026.60 davon sind zu verrechnen die Einnahmen aus Kleinhandelsversandgebühren vom Rechnungsjahr 1935/36 so dass das Konto «Zinsanteil der Kantone» belastet bleibt mit

Er. 486575.20 »

85566.65

Fr. 401008.55

Das Verhältnis der einzelnen Kantone ist aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich.

Verteilung auf die Kantone nach der Bevölkerungszahl von 1930 (4,066,400 Seelen).

Einnahmen

Betriebsjahr 1935136.

Kleinhandelsver

Ausgaben

Zinsanteil aKapitalvor-

or-

6 6 sandbewilligungen s Rechnung c h d e s B uder n d eKantone sT Fr.

Fr.

Zürich Bern Luzern - Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Ereiburg Solothurn Baselstadt .

Baselland . . . . . . .

Schaffhausen Appenzell A.-Eh Appenzell I.-Rh St. GaUen Graubünden Übertrag

12997.99 14493.43 3985.28 483.30 1811.72 408.24 316.79 750.22 723.75 3013.90 8084.27 3262.20 1947.28 1077.10 1030.59 294.84 6025.73 2658.49 57814.57

60462.20 67418.48 18637.95 2248.15 6101.66 1899.-- 1478.62 8489.78 3366.45 14019.62 14114.38 15174.63 9058.08 5010.28 4798.96 1869.17 28029.65 12366.39 268938.45

*ü "T*? ""

225 Einnahmen

Ausgaben

B e t r i e b s j a h 1 9 3 5 / 3 6 K l e i n h a n d e l s v e r e Z i n s a n t e i l s chlüssenn a " t e K a p es i t a l vundes ortalvor-

Betriebsjahr

1930/36sandbewilligungenns

d *B

Fr.

"

Übertrag

.

.

.

.

57814.57 5468.52 2868.09 8850.48 6982.97 2870.05 2616.07 3605.95

268983.45 25414.45 18818.10 15585.08 82482.88 18850.50 12169.07 16773.62

Zusammen

85566.65

-898026.60

Aargau Thurgau Tessin . .

Waadt. . . . . . . .

Wallis . . . . . . .

Neuenburg. . . . .

Genf. . . .-. . . .

.

F

'fürr

Rechnung der Kantone r .

, .

.

.

.

Über die Wirkung des.Vollzuges der Finanzprogramme von 1988 und von 1936 auf die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1985 bis 80. Juni 1986 ist folgendes zu bericbten: Minderausgaben: Einsparungen auf Personalausgaben Finanzprogramm 1988 und 1936) Einsparungen bei der Übernahme von Kernobstbrannt wein und -Spiritus, 20 Rp.je Liter auf 8 190 8251 100 % weniger 1270 l, die noch zum Preis von Fr. 2.50 übernommen werden mussten, = 8 189 555 1100 % (Finanzprogramm 1938) . . . .

Mehreinnahmen: Abschaffung des verbilligten Sprites (Finanzprogramm 1936, 1. Februar bis 30. Juni im Vergleich zur gleichen Zeit des Vorjahres) , Verbesserung der Eechnung 1935/86 infolge Finanzprogramm 1938 und 1986.

Fr.

49800.--

» 1687911.--

»

200000.--

Fr. l 887 711.--

XIII. Schlusseerörterungen Das vergangene Geschäftsjahr hat die Erfahrungen und Ergebnisse der früheren Jahre bestätigt und erweitert. Der Bückgang des Branntweinverbrauches, der bereits in den früheren Geschäftsberichten als Folge der Eevision der Alkoholgesetzgebung verzeichnet werden konnte, hat angehalten. Man geht nicht zuweit, wenn man diesen Eückgang mit mindestens 40 % des früheren Verbrauches einschätzt. Die guten volkshygienischen Auswirkungen werden von mancher Seite bestätigt. Dieser Verbrauchsrückgang ist aber auch schuld Bundesblatt. 89. Jahrg. Bd. I.

16

226

daran, dass die alten Branntweinvorräte nur langsam zurückgingen. Was der Eückgang des Branntweinverbrauches in volkshygienischer und sozialer Hinsicht für unser Volk bedeutet, lässt sich ermessen, wenn man daran denkt, ·was für ein Sehaden die von der Alkoholverwaltung im Berichtsjahr übernommenen 16 Millionen Liter Kernobstbranntwein angerichtet hätten, wenn sie zu einem billigen Preise von 60 bis 90 Kappen je Liter Schnaps im Volke verbreitet und getrunken worden wären.

Wirtschaftlich bedeutete die neue Alkoholordnung auch im vergangenen Geschäftsjahr für die obst- und kartoffelbautreibende Landwirtschaft eine Stütze, die sich als doppelt wertvoll erwies in einer Zeit, da insbesondere der Obstbau wegen der fehlenden Ausfuhrmöglichkeit sich vor Verwertungsaufgaben gestellt sah, die ohne die neue Alkoholgesetzgebung gar nicht hätten gelöst werden können.

· ; Immerhin hat sich gezeigt, dass das Alkoholgesetz einer neuerlichen Bevision bedarf, wenn es seine Aufgabe richtig erfüllen soll. In einer Reihe von Motionen und Postulaten ist auch in den eidgenössischen Eäten das Verlangen nach einem Ausbau der Alkoholordnung gestellt worden. Der Bundesrat hat sich zur Revision der Alkoholgesetzgebung bereits in seinem ergänzenden Bericht vom 28. August 1986 an die Bundesversammlung zum Voranschlag der Alkoholverwaltung geäussert und eine Zusammenstellung der von der Alkoholverwaltung vorbereiteten Entwürfe für die zu revidierenden Artikel des Alkoholgesetzes ist den Mitgliedern Ihrer ständigen Alkoholkommissionen übergeben worden.

XIV. Anträge.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrage: «Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1935 bis 80. Juni 1936 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.» Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22, Januar 1937.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident : Motta.

Der Bundeskanzler: 0. Bovet.

227 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkohol Verwaltung für das Geschäftsjahr 1935/36.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Berichtes des Bundesrates vom 22. Januar 1987, beschliesst : Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1985 bis 80. Juni 1936 werden genehmigt.

210

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1935/36. (Vom 22. Januar 1937.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1937

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

3491

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.01.1937

Date Data Seite

177-227

Page Pagina Ref. No

10 033 179

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