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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Thurgau für die Korrektion der Thur von der Einmündung der Sitter bis zur Kantonsgrenze Zürich.

(Vom 19. Mai 1892.)

Tit.

Mit Schreiben vom 12. Februar 1892 hat die Regierung des Kantons Thurgau das Gesuch gestellt, es möchte ihr an die Kosten der Vollendungsarbeiten der Korrektion der Thur, welche zu Fr.

2,140,000 veranschlagt sind, eine Nachsubvention bewilligt werden.

Da diese Eingabe sammt technischen Beilagen den Mitgliedern der eidgenössischen Räthe gedruckt zugestellt werden soll, so glauben wir hier von einer wörtlichen Wiedergabe derselben absehen zu dürfen und entnehmen daraus nur Folgendes: ,,Durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882 wurde dem Kanton Thurgau an die Korrektionskosten der Thur und der Murg eine Subvention von 40 °/o für erstere und 33Va 0/0 für letztere bewilligt mit einer Maximalleistung von Fr. 900,000, zahlbar in zehn Jahresannuitäten von Fr. 90,000 vom Jahre 1885 an.

Die Baukosten für die damals noch ausstehenden Korrektionsarbeiten wurden dabei veranschlagt: für die Thur zu Fr. 1,422,406 à 40 0/0 = Fr. 568,962. -- für die Murg zu Fr. 1,008,510 à 33 1/3 0/0 = ,, 336,170. -- Total Fr. 905,132. --

125 Diese Bausummen sind nun aufgebraucht, ohne daß die Korrektionsarbeiten an beiden Flüssen, namentlich aber an der Thur, haben beendigt werden können, indem in den Baujahren 1879/80 bis 1890/91 bereits folgende Summen für die beiden Flußkorrektionen verausgabt worden sind : 1. an der T h u r : Fr. 1,720,219. 48 (wovon Fr. 87,962. 76 auf die obere Abtheilung entfallen) à 40% Subvention = Fr. 688,087. 88; 2. a n d e r M u r g : Fr. 643,900. 63 à SSVs % Subvention = Fr. 214,633. 53.

Die Subventionsbeträge der Eidgenossenschaft würden somit zusammen Fr. 902,721. 41 ausmachen, wovon das eidgenössische Departement des Innern Fr. 35,800 als Subventionsbetreffniß für Korrektionsarbeiten, welche längs dem Exerzierplatze in Frauenfeld an der Thur erstellt wurden, beansprucht.

Die Gründe, warum der mit dem ersten Subventionsbeschlusse eingesandte Voranschlag nicht ausgereicht hat, sind folgende: 1. Die angesetzten Summen für die Korrektionsarbeiten auf der sogenannten obern Abtheilung der Thur, nämlich von der Kantonsgrenze von St. Gallen bis Uaterau bei Sulgen, sowie für die Erweiterung der Brücken wurden im Voranschlag absichtlich nicht berücksichtigt. Seither sind aber auf der obern Abtheilung über Fr. 90,000 verbaut und dafür Subventionsbeträge ausbezahlt worden.

2. Bei Aufstellung des Kostenvoranschlages wurde nur eine einmalige Erstellung der Leitwerke in Rechnung gebracht. In der Ausführung erzeigte es sich aber als nothwendig, daß an einzelnen Stellen, namentlich beim Einlaufe von Zuflüssen und da, wo die Normalsohle bedeutend tiefer zu liegen kam, als das frühere Flußbett, zwei und drei Mal gebaut werden mußte; endlich erwies es sich auch noch anderseits, daß der Bau mit Senkfaschinen nur ein Provisorium sein könne und letztere für den definitiven Bau durch eine andere, solidere Konstruktion zu ersetzen seien. Ein Theil der Leitwerke ist deßhalb bereits durch ein Wippenwuhr ersetzt worden, ebenso mehrere Traversen.

Für die Steinbauten auf der Sektion Bürglen wurden die Steine aus dem Flußbette gehoben und am Ufer in Haufen geschichtet; als aber mit dem Bau begonnen werden sollte, durchbrach das Hochwasser von 1888 die Holzleitwerke. Das Flußbett verbreitete sich ; damit aber hob sich auch die Flußsohle, und man war gezwungen, auf eine größere Länge wieder Senkwalzen einzulegen, um die frühere Flußsohle wieder zu erreichen.

126 3. Die Entfernung der Traversen war auf einzelnen Strecken mit 100 m. zu groß bemessen, so daß dazwischen neue erstellt werden mußten.

4. Die Kronbreite der Hochwasserdämme mit 1,50 m. und die Höhe von 4,50 m. über Niederwasser erzeigte sich als zu schwach, so daß die bereits gebauten Dämme verstärkt und erhöht und die neu zu bauenden breiter und höher angelegt werden mußten.

Allen diesen Ursachen ist es zuzuschreiben, daß das vorhandene Baukapital für die Ausführung des ursprünglich aufgestellten Bauprogrammes nicht ausreicht und für die aus demselben noch rückständigen Arbeiten, namentlich die Dammanlagen auf Gebiet der Gemeinden Langdorf und Ueßlingen und die Steinbauten in den obern Sektionen, eine Erhöhung desselben in Aussicht genommen werden muß.

Die Koi'rektionsbauten, für welche um Nachsubvention nachgesucht wird, sind laut detaillirtem Kosten Voranschläge auf Franken 2,140,000 devisii-t und betreffen: a. die Ersetzung der Faschinenleitwerke durch Wippenverkleidungen (Wippenwuhre), soweit dieß nicht bereits geschehen ist; b. den Umbau einer Anzahl dem Stromangriffe besonders ausgesetzter Traversen durch Wippenbau; c. die Erhöhung der beidseitigen Leitwerke, besonders auf der Strecke von der Straßenbrücke bei Eschigkofen bis zur Einmündung der Murg; d. die Verstärkung der Leitwerke durch Grundfaschinen ; e. die Erstellung von Steinböschungen oder Steiowürfen auf der Sektion Bürglen, soweit das dazu taugliche Steinmaterial dem Flußbett entnommen werden kann oder bereits entnommen ist; f. die Anlage von Hochwasserdämmen auf dem Gebiete zwischen Bürglen und der Eisenbahnbrücke bei Eschigkofen am rechten Ufer, der Gemeinde Langdorf am linken Ufer und der Gemeinde Ueßlingen an beiden Ufern ; g. Brücken und andere Kunstbauten ; h. Aushub aus Kiesbänken im Thurbett und Ausfüllung von Gießen im Vorland; i. Planaufnahmen und Unvorhergesehenes und fc. Arbeiten auf der obern Abtheilung. (i Bei der Beurtheilung des vorliegenden Nachsubventionsgesuches gehen wir wieder von den gleichen Gesichtspunkten aus, wie dieß bei den verschiedenen schon behandelten ähnlichen Eingaben ge-

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schehen ist, nämlich daß nur diejenigen Arbeiten, resp. Kosten berücksichtigt werden können, welche im ursprünglichen Kostenvoranschlage nicht vorgesehen waren.

An der Thur läßt sich nun aber eine ziffernmäßige genaue Ausscheidung bei dem angewandten Bausysteme mit Holzkonstruktion unmöglich durchführen. Wie schon in der Eingabe der Regierung von Thurgau richtig angegeben ist, mußte man infolge von Hochwassern, starker Vertiefung der Sohle oder auch wegen Abgangs schon ausgeführter Bauten an der gleichen Stelle zwei bis drei Mal neue Arbeiten ausführen.

Bereits bei Behandlung des ersten Subventionsgesuches hegte man in dieser Hinsicht schwere Bedenken, wie dieß in der Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Subventionen an Gewässerkorrektionen der Kantone Aargau, Zürich, Thurgau und St. Gallen, vom 20. August 1881 (Bundesbl. 1881, III, 731), ausgesprochen ist, und man war sich vollkommen klar bewußt, daß mit den vorgesehenen Arbeiten ein definitiver Zustand nicht erzielt werden könne, daher eine periodische Erneuerung der Leitwerke da. wo kein Steinmaterial erhältlich ist, in Aussicht genommen werden müsse ; man nahm aber an, daß dieß dann als Unterhalt zu betrachten sei und vom Kanton Thurgau allein zu tragen wäre.

In dem Gesuche der Regierung von Thurgau wird nun erstlich angegeben, daß in dem der Subventionsbewilligung vom 28. Juni 1882 zu Grunde gelegten Kostenvoranschlage die Arbeiten an der obern Abtheilung der Thur nicht berücksichtigt wurden, während in den nachfolgenden Jahren auf dieser Strecke Bauten im Betrage von zirka Fr. 90,000 ausgeführt und hiefür Subventionsbeträge ausbezahlt worden seien.

Diese Angabe ist vollkommen richtig und dieser Vorgang findet eine Erklärung in dem Umstände, daß beim ersten Subventionsgesuche genannte Regierung erklärte, daß sie Vollmachten zur Ausführung irgend welcher Arbeiten auf dieser Abtheilung der Thur noch nicht besitze und die Wahrscheinlichkeit der Ausführung nur für einzelne Partien bestehe.

Nach einigen Jahren trat dieser Fall nun wirklich ein. Es wurden Arbeiten am Zusammenflusse der Sitter und der Thur bei Bischofszell nothwendig und wir haben auf Ansuchen genannter Regierung diese Arbeiten unterm 7. Dezember 1885 als in der bewilligten Subvention inbegriffen erklärt, wozu uns der Art. l des Bundesbesehlusses vom 28. Juni 1882, welcher die Subventionirung von Arbeiten auf der untern und obero Abtheilung der Thur vor-

128 sieht, auch ermächtigte. Seither hat sich dieser Vorgang auf mehreren Strecken zwischen ßischofszell und Kradolf wiederholt und die Kosten dieser Arbeiten belaufen sich nach genauer Ermittlung Seitens unseres Oberbauinspektorates auf Fr. 87,962Y 76. Indem nun diese Summe im Bundesbeschlusse vom 28. Juni 1882 nicht Inbegriffen ist, so erachten wir es, ähnlichen Vorgängen gemäß, als billig, daß dieselbe beim gegenwärtigen Gesuche mitberücksichtigt werde.

Die Regierung von Thurgau bemerkt in ihrer Eingabe vom 12. Februar 1892 im "Fernern, daß das eidg. Departement des Innern uoch Fr. 35,800 als Subventionsbetreffniß für Korrektionsarbeiten, welche dasselbe längs des Exerzierfeldes in Frauenfeld an der Thur habe ausführen lassen, beanspruche.

Wie aus unserer Botschaft vom 5. Juni 1889 betreffend Korrektion der Thur längs des Exerzierfeldes bei Frauenfeld hervorgeht, haben wir damals beantragt, diese Summe für obgenaunte Arbeiten in Abzug zu bringen, indem dieselbe bereits in der durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882 bewilligten Subvention von Fr. 900,000 für die Korrektion der Thur und Murg inbegriffeu war.

Diese Summe entspricht auch nicht den effektiven Bauausgaben, welche sich der dortigen speziellen Verhältnisse wegen viel höher belaufen, sondern nur dem im Kostenvoranschlage von 1881 angesetzten mittleren Einheitspreise. Indem Sie durch Beschluß vom 22. Juni 1889 dieser unserer Anschauungsweise beigepflichtet haben, so sehen wir uns hier nicht veranlaßt, auf diese Angelegenheit wieder zurückzukommen.

Zu der Besprechung der einzelnen Rubriken des von der Regierung von Thurgau eingesandten detaillirten Kostenvoranschlages übergehend, haben wir Folgendes zu bemerken : Ad a. Der Ausbau der gegenwärtigen Leitwerke, welche noch zum größten Theile aus einer 1,30 m. hohen Senkfaschine mit Kiesfilllung bestehen, vor welcher alle 2 m. Pfähle vorgeschlagen wurden, erwies sich als zu schwach und nicht hoch genug, um ein gehöriges Zusammenfassen der Mittelwasser zu erzielen. Es ist daher nothwendig, diese Leitwerke in Wippenwuhre von größerer Höhe umzubauen, wie dieß schon auf nicht unbedeutender Länge geschehen ist. Man hat solche Wuhre auch an der Thur im Kanton Zürich angewandt, und zwar von vornherein, und damit im Allgemeinen gute Resultate erzielt.

Ad b. Der Umbau der Traversen ebenfalls in Wippenbau erscheint überall da nothwendig, wo dieselben stärkeren Angriffen des Flusses ausgesetzt sind. Es ist dieß aber auch im Interesse eines spätem

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Unterhaltes, indem diese Wippenverkleidungen, richtig ausgeführt, einen viel kräftigeren Holzwuchs erzeugen, als die hohen Etterhäge der gegenwärtigen Traversen. In der im Voranschlage aufgenomnommenen Summe sind auch viele neue Zwischentraversen inbegriffen.

Ad c. Die Erhöhung der Leitwerke ist besonders auf den untern Sektionen nothwendig, bei welchen im Mittelprofile noch zahlreiche höhere Kiesbänke vorhanden sind. Durch das kräftigere Einstauen des Wassers im Mittelprofile wird deren Abtreiben ermöglicht, was von der Eschigkofer Straßenbrücke bis zur Einmündung der Murg in wesentlichem Maße wünschbar ist.

Ad d. Eine weitere wichtige Verbesserung bildet die Verstärkung der Leitwerke durch vorgelegte Senkfaschinen. Längs den Wippenwuhren, welche ein starrer Bau sind, bilden sich auf längeren Strecken, besonders in den Konkaven, Auskolkungen, welchen durch Einsetzen von großen Senkfaschinen begegnet werden muß und die den Steinwurf zu ersetzen haben, der bekanntermaßen an der Thur leider aur ganz ausnahmsweise angewendet werden kann.

Man erhält durch diese Senkfaschinen, deren man je nach Bedarf l bis 2 Stück verwenden wird, einen breiten Fuß des Leitwerkes , was die Gefahr von Einbrüchen wesentlich vermindert.

Da der von der Regierung von Thurgau für die Vornahme dieser Arbeiten angesetzte Betrag zu schwach bemessen erschien, haben wir denselben um Fr. 20,000 erhöht.

Ad e. Auf der ersten und im obern Theile der zweiten Sektion .kommen infolge Vertiefung des Flußbettes größere Steine in demselben zum Vorschein, welche zweckmäßiger Weise zum Bau der Leitwerke verwendet werden können. Man hat damit bereits nach Möglichkeit begonnen, und es soll mit diesem Steinbau fortgefahren werden, so weit als es die Verhältnisse irgendwie gestatten.

Ad f. Die Erstellung von Hochwasserdämmen ist schon weit fortgeschritten. Auf dem linken Ufer besteht nun von der Straßenbrücke von Eschigkofen bis zur Murgeinmündung und von dieser bis zur Grenze des Kantons Zürich eine ununterbrochene Linie.

Auf dem rechten Ufer sind Strecken unterhalb Weinfelden und von der Eschigkofer-Eisenbahnbrücke bis unterhalb der Straßenbrücke von Pfyn ausgeführt worden.

Der neue Kostenvoranschlag sieht nun auf dem rechten Ufer eine durchgehende Ergänzung der Hochwasserdämme und der Binnenkanäle von Bürglen bis zur Bisenbahnbrücke von Eschigicofen und von Ueßlingen bis unterhalb Niederneunforn vor; auf Bundesblatt. 44. Jahrg. Bd. III.

9

130 dem linken Ufer aber ein kleines Stück unterhalb der Brücke von Amlikon.

Außerdem sind noch Beträge aufgenommen für die Vollendung des Dammes oberhalb der Einmündung der Murg und unterhalb der neuen Brücke von Ueßlingen, wobei zu bemerken ist, daß im neuen Kostenvoranschlage ein Posten von Fr. 40,098, vorgesehen für den Hochwasser- und Staudamm bei der Einmündung der Murg, Gemeinde Langdorf, abgezogen wurde, weil derselbe bereits in der Bauabrechnung von 1890/91 Inbegriffen war.

Ad g. Der diesbezügliche Betrag begreift die Erstellung einer Fluthöffnung au den Brücken von Weinfeldeu-Wyl und von Amlikon, sowie eines Falirsteges bei Wyden und verschiedener Brücken über die auszuführenden Binnenkanalstrecken in sich.

Schon bei Anlaß der ersten Subventionirung war von der Regierung von Thurgau das Gesuch gestellt worden, es möchte ihr für solche Arbeiten, welche eine Verbesserung der Abflußverhältnisse des Flusses an den Brücken bezwecken. Beiträge bewilligt werden; damals wurde aber diesem Gesuche nicht Folge gegeben, sondern diese Bauten von der Subvention ausgeschlossen.

Seither hat sich aber die Anschauungsweise hierüber geändert und sind bei der Korrektion der Broye, bei den Hochwasserdammanlagen auf Gebiet des Kantons Zürich etc. ähnliche Bauten als subventionsfähig angenommen worden, immerhin unter der nusdrücklichen Bestimmung, daß bei Berechnung der Subvention nur derjenige Theil der Totalkosten dieser Bauten berücksichtigt werden könne, welcher direkt eine Verbesserung der Abflußverhältnisse des Gewässers bezwecke.

Wir haben daher dießmal die angesetzten Beträge, welche sich, ausdrücklich nur auf Arbeiten, die eine Verbesserung der Abflußverhältnisse herbeiführen sollen, beziehen, im bereinigten Kostenvoranschlage beibehalten.

Es erübrigt hier noch eines Punktes zu erwähnen, den wir schon in der Botschaft betreffend Bewilligung von Nachsubventionen für Verbauungen an der Töß, der Glatt und der Thur (inklusive Rhein zunächst der Thurmündung) im Kanton Zürich berührt haben. Die zwei bei Wyden und Feldi über die Thur führenden Fußstege befinden sich in gänzlich defektem Zustande, daher Vorsorge getroffen werden muß, daß womöglich ein einziger oder aber, wenn man sich über diese einzige Stelle nicht einigen k a n n , bei beiden eine neue solide Konstruktion erstellt werde,, welche die Abflußverhältnisse der Thur nicht erschwert.

131 Ad h. Hiezu ist nichts Besonderes zu bemerken, indem es selbstredend ist, daß sowohl die Entlastung des MKtelprofils, als auch die Auffüllung der tiefsten Stellen im Vorlande höchst nützliehe Maßregeln sind.

Ad i. Die vorhandenen Thurpläne sind alle altern Datums und bedürfen dringend einer Revision, damit es möglich werde, den Baufortschritt auf denselben einzutragen.

Was das Unvorhergesehene anbelangt, so ist man bei Korrektionen von Flüssen, wie die Thur, wo von Zeit zu Zeit nicht nur außerordentliche Hochwasser, sondern auch gewaltige Eisgänge vorkommen, so vielen Zufälligkeiten ausgesetzt, daß die Annahme eines bedeutenden Betrages hiefür vollkommen gerechtfertigt erscheint.

Endlich ist noch zu der Rubrik k, welche sämmtliche Arbeiten der obera Abtheilunu- zusammenfaßt, zu bemerken, daß dieselbe zuerst den schon erwähnten Betrag von Fr. 87,962. 76 für Bauten enthält, welche bei der ersten Subventionirung nicht berücksichtigt worden waren, und dann Fr. 130,000 für neue Arbeiten, sowohl an Leitwerken als Traversen, und zwar auf der ganzen Strecke von der Einmündung der Sitter bis Unterau bei Sulgen.

Nach beiliegender Tabelle belaufen sich nun die Gesammtkosten des bereinigten neuen Kosten voranschlages auf Fr. 2,212,500.

Die ausgeführten Arbeiten auf der u n t e r n Abtheilung der Thur (ohne Brückeaerweiterungen) auf Grund der bewilligten Subvention kommen im Ganzen zu stehen auf . Fr. 1,632,556. 72 im gegenwärtigen Voranschlag sind für diese Abtheilung Arbeiten vorgesehen für . . . . ,, 1,695,537. 24 zusammen Fr. 3,328,093. 1)6 so daß bei einer Uferläoge von 66,55 km. die Gesammtkosten per Laufmeter Fr. 50 oder für den laufenden Meter Flußlänge Fr. 100 betragen, ähnlich ungefähr wie bei der Töß im Kanton Zürich.

Was dann den technischen Theil der Vorlage anbetrifft, so ist hervorzuheben, daß die von der Regierung des Kantons Thurgau eingereichten Leitwerktypen im Allgemeinen den bisher gemachten Erfahrungen entsprechen ; einzig und allein bei den Steinsätzen mit kleineren Steinen kann möglicherweise ein festerer Fuß, sei es eine Holzschwelle oder eine Senkfaschine, nothwendig werden.

Bei der sehr bedeutenden Summe, welche man für die Vollendungsarbeiten an der Thurkorrektion noch verlangt, wird mao sich vielleicht fragen, ob denn die bisher ausgeführten Arbeiten

Beilage.

Zu Seite 181.

Nachsubvention für die Thur-Korrektion im Kanton Thurgau.

Bausektioneii.

Untere Abtheilung: 1. Sektion: 1.

,, 2.

,, 2.

,, 3.

,, 3. .

,, 4.

^ 4.

j, 5.

,, 5.

,, 6.

,, 6.

,, 7.

,, 7.

,, 8.

,, 8.

,,

Rechtes Ufer Linkes ,, Rechtes ,, Linkes ,, Rechtes ,, Linkes ,, Rechtes ,, Linkes ,, Rechtes ,, Linkes ,, Rechtes ,, Linkes ,, Rechtes ,, Liokes ,, Rechtes ,, Linkes ,,

Ersetzung der Leitwerke durch Wippenwuhre.

Umbau der Traversen (Wippenbau).

Erhöhung der Leitwerke.

a.

6.

c.

d.

e.

Anlage von Hochwasserdämmen.

/.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

64,300.

49,450.

8,520.

22,200.

-- 32,000.

23.070.

17,150.

54,010.

35,940.

8,750.

48,920.

9,800.

15,280.

28,760.

8,500.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

5,460.

2,500.

1,120.

1,800.

1,440.

2,400.

2,500.

1,800.

8,900.

9,800.

7,780.

5,520.

2,550.

4,500.

4,080.

1,200.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- -- -- 4,200. -- 13,250. --

--

13,800. -- -- 14,980. -- 4,350. --

Erstellung von Verstärkung der Leitwerke Steinböschungen durch oder Grundfaschinen.

Steinwurf.

-- --

6,900.

4,320.

-- -- 2,400.

5,040.

9,600.

36,000.

6,900.

2,100.

10,500.

8,130.

13,810.

2,030.

3,000. -- 8,000. -- -- --

-- --

17,650. -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

5,290.

-- 144,500.

-- 41,400.

-- 106,250.

21,000.

49,000.

1,110.

-- 80,000.

-- 6,300.

182,000.

87,000.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

BrUcken und andere Kunstbauten.

Kiesausfuhr.

Planaufnahmen und Unvorhergesehenes.

9-

li.

i.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

-- --

-- -- -- --

-- --

78,050.

59,950.

254,040.

28,320.

156,490.

34,400.

150,220.

44,990.

145,510.

87,050.

36,680.

136,540.

36,650.

34,210.

273,630.

103,080.

93,000.

-- 96,000.

-- 16,000.

-- 24,000.

-- -- -- -- -- 30,000.

-- -- -- --

--

-- -- -- -- -- -- --

-- -- _ -- -- --

-- -- --

-- -- -- -- -- --

Total.

--- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

-- --

-- --

-- -- 20,000.

254,727. 24

1,659,810. '-- 334,727. 24 1,994,537. 24

426.650. -- --

63,350. -- --

50,580. -- --

107,730. -- 20,000. --

28,650. -- --

723,850. -- --

-- 259,000. -- 40,000. --

Total Untere Abtheilung Obere Abtheilung a. (ausgeführte Bauten) Obere Abtheiluug b. (auszuführende Bauten) . .

426,650. --

63,350. --

50,580. --

127,730. --

28,650. --

723,850. --

299,000. --

20,000. --

254,727. 24

--

--

--

--

--

87,962. 76

22,820. --

4,920. --

-- 360. --

--

73,000. --

-- 4,500. --

--

24,400. --

130,000. --

Gesarnmt- Total

499,650. --

86,170. --

55,500. --

132,230. --

29,010. --

20,000. --

279,127. 24

2,212,500. --

1. bis 8. Sektion .

. .

--

-- 723,850. --

-- 299,000. --

132

nicht den erwünschten Erfolg gehabt haben. Hierauf läßt sich antworten, daß schon sehr viel erzielt wurde, aber noch Manches zu verbessern übrig bleibt.

Der Beweis des Gesagten liegt darin, daß die Hochwasser von 1876 und 1881 sehr bedeutenden Schaden anrichteten ; auch waren mancherorts die Straßen und an zwei Stellen sogar die Eisenbahnlinie unterbrochen. Beim Hochwasser von 1888, welches ebenfalls zu den bedeutendsten zählt, war hingegen der Schaden ein viel geringerer und beschränkterer.

Wohl kamen au einzelnen Stellen Ueberfluthungen an den Ilochwasserdämmen vor, aber bedeutende Einbrüche fanden nur wenige statt, der größte auf Gebiet der Mühle Bürglen. Unterbrechungen der Kommunikationen erfolgten nur auf ganz kurze Zeiten, die Eisenbahn wurde davon gar nicht berührt.

Mit den vorgesehenen Arbeiten soll nun der vollständige Ausbau der Korrektion erreicht werden. Die Verstärkung und Erhöhung der Leitwerke bezweckt eine bessere Ausbildung des Mittelprofils, deßgleichen auch das direkte Entnehmen von Material aus dem Flußbette, und durch die Vermehrung der Traversen, sowie das Einlegen von Senkfaschinen am Fuß der Leitwerke wird sich die Gefahr von Einbrüchen noch bedeutend vermindern. Mit den projektirten Hochwasserdämmen kann man das gesammte kultivirte Land vor Ueberschwemmung bewahren, wozu auch die Vergrößerung der Durchflußöffnungeu bei den Brücken wesentlich beitragen wird. Ein wichtiger Faktor ist auch die Ausführung der Binnenkanäle, wodurch die Zahl der Einmündungen und zugleich der gefährlichsten Einbruchstellen eine Verminderung erleidet.

Man darf daher wohl sagen, daß mit diesen Vollendungsbauten ein Zustand geschaffen wird, der so gut sein wird, als dieß bei dem angewandten Bausystem möglich ist, denn eines läßt sich nicht wegschaffen, nämlich die geringe Dauer des für Wippenwuhre und Senkfaschinen verwendeten Baumaterials an Leitwerken und Traversen.

In dieser Beziehung ist es leider vollständig richtig, daß auch nach diesen Arbeiten eine periodische Erneuerung der Leitwerke und gewisser Traversen alle 6--10 Jahre nothwendig werden wird, da der Steinbau der hohen Kosten dieses Materials wegen auch jetzt noch ausgeschlossen erscheint. Indem aber das Strauchholz für die Erneuerung der Leitwerke -- denn auf diese wird sich der Unterhalt in Zukunft hauptsächlich beziehen -- in genügendem Maße vorhanden sein wird, so werden auch die Kosten dieser periodischen Erneuerung die Pflichtigen und den Kanton nicht allzu

133 schwer belasten, obschon eine äußerst sorgfältige Betreibung dieses Unterhaltes durchaus nothwendig und die einzige Garantie zur Verhütung größerer Schäden ist. Jedenfalls kann nach definitiver Erstellung der Werke eine spätere theilweise Erneuerung derselben auf eine Subventionirung des Bundes nicht mehr Anspruch machen.

Das Oberforstinspektorat spricht sich in seinem Berichte über die Bewaldungsverhältnisse im Gebiet der zu korrigirenden Tliurstrecke auf thurgauischem Gebiete folgendermaßen aus: ,,Das Thal der Murg, des einzigen größern Nebenflusses der Thur, ist verhältnismäßig gut bewaldet und im Quellengebiet liegen ziemlich große Staatswaldkomplexe (Fischingen). Die Bäche, welche bei Wellhausen, Hüttlingen und Eschigkofen in die Thur fließen, entspringen in gut bewirthschafteten Gemeindewaldungen, und es sind die theilweise schroffen Tobelabhänge so gut als möglich bestockt. Die Lauche fließt durch ein früher versumpftes Thal und führt fast kein Geschiebe. Auf dem rechten Thurufer münden nur wenige und ganz harmlose Bäche in den Hauplfluß. a Gestützt hierauf ist daher das Industrie- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Porstwesen, der Ansicht, daß keine Veranlassung vorliege, an die Bewilligung einer Subsidie an Thurgau für Fortsetzung der Thurkorrektiou forstliche Bedingungen zu knüpfen.

Endlich haben wir noch zu erwähnen, daß bei Annahme einer ersten dießseitigen Abrechnung mit dem Baujahr 1890/91, wie dieselbe von der Regierung von Thurgau in ihrem neuen Gesuche vorgelegt worden ist, gewisse Beträge für Vollendungsarbeiten an der Murg ungedeckt bleiben. Indem aber anderseits wieder manche Arbeiten daselbst infolge Vertiefung der Sohle oder Zierstörung durch Hoehwasser mehrere Male erstellt werden mußten und die Murgkorrektion überhaupt als beinahe beendigt angesehen werden kann, so sind wir der Ansicht, daß mit der Ertheilung einer Nachsubvention in solch' hohem Betrage für die Thur der Kanton Thurgau verpflichtet sei, die wenigen Arbeiten an der Murg ebenfalls zu vollenden ohne weitere Subvention, wobei es ihm überlassen bleibt, die Vertheiiung der erstbewilligten Subvention auf Thur und Murg nach Belieben vornehmen zu dürfen.

Da schon bei der ersten Subventionsbewilligung das große öffentliche Interesse der Thurkorrektion allerseits anerkannt worden war, so finden wir,
daß an die neu projektirten Ergänzungsarbeiten, die, wie wir dieß des Eingehendsten auseinander gesetzt haben, durchaus nothwendig sind, eine Nachsubvention bewilligt werden könne.

134

Bezüglich des Beitragsverhältnisses sind wir der Meinung, daß dasselbe, wie bei der ersten Subvention, nämlich mit 40 °/o, beibehalten werden solle; deßgleichen auch das .Tahresmaximum von Fr. 90,000, wobei die erstmalige Anzahlung im Jahr 1895 zu erfolgen hätte, anschließend an die vollständige Auszahlung des erstbewilligten Bundesbeitrages.

Somit eilauben wir ,, u n s , den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses den h. eidg. Käthen zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Anbei benutzen wir diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 19. Mai 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

Schenk.

Der Stellvertreter des eidg. Kanzlers : Schatzmann.

135 .(Entwurf.)

H un < Rabeschili U betreffend

Zusicherung einer Nachsubvention an den Kanton Thurgau für die Korrektion der Thur, von der Einmündung der Sitter bis zur Kantonsgrenze Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht: 1. eines Schreibens der Regierung von Thurgau vom 12. Februar 1892; 2. einer Botschaft des Bundesrathes vom 19. Mai 1892 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Thurgau wird für die Thurkorrektion ·von der Einmündung der Sitter bis zur Kantonsgrenze Zürich eine Nachsubvention zugesichert von 40 °/o der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 885,000 -- als 40% der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 2,212,500.

Art. 2. Der Kanton Thurgau übernimmt gegen Bewilli.guog dieser Nachsubvention die gänzliche Vollendung der Korrektionsarbeiten an der Thur.

Diese Arbeiten sind in 10 Jahren, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, durchzuführen.

136 Art. 3. Die Ausbezahlung dieser Nachsubvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Bauausführung, jedoch mit der Beschränkung auf ein jährliches Maximum von Fr. 90,000, und findet erstmals im Jahre 1895 statt.

Art. 4. Im Uebrigen gelten die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1882, dieß namentlich bezüglich der Verpflichtung zum künftigen Unterhalt (Art. 7).

Art. 5. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 6. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung diesesBeschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Thurgau für die Korrektion der Thur von der Einmündung der Sitter bis zur Kantonsgrenze Zürich. (Vom 19. Mai 1892.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1892

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1892

Date Data Seite

124-136

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10 015 707

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