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Bundesblatt 89. Jahrgang.

Bern, den 5. Mai 1937.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, lo Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Happen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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3547

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

(Vom 30. April 1987.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Hierdurch beehren -wir uns, Ihnen den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bia 80. Juni 1988 vorzulegen.

Bei der Unmöglichkeit, die Entwicklung der massgebenden Verhältnisse (Ausfall der Obsternte im Herbst 1937, Ausfuhrmöglichkeit für Mostobst, Entwicklung des Verbrauches gebrannter Wasser usw.) im Zeitpunkt der Aufstellung dieses Voranschlages zu überblicken, wäre es eigentlich gegeben, einen Voranschlag lediglich für die Verwaltungsausgaben aufzustellen und der Alkoholverwaltung den Auftrag zu geben, alles Nötige zur Erzielung eines möglichst günstigen finanziellen Ergebnisses zu treffen, insbesondere auf dem Wege der Verminderung des Anfalles von Kernobstbranntwein. Einzig bei den reinen Verwaltungsausgaben ist es möglich, ein verbindliches Budget aufzustellen. Für einzelne Posten des geschäftlichen Verkehrs ist es zwar heute auch möglich geworden, gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre, Schätzungen mit Annäherungswerten vorzunehmen. Für andere ausschlaggebende Posten aber, die von den eingangs erwähnten Faktoren stark beeinflusst werden, ist eine zuverlässige Schätzung zum voraus nicht möglich.

Ein Beispiel hiefür zeigt unsere Nachtragsbotschaft betreffend den Voranschlag für das Betriebsjahr 1936/37 vom 15. Juni 1936, Während unsere erste Botschaft vom 18. Mai 1936 eine zu übernehmende Menge Kernobstbranntwein von 60 000 hl 100 % enthielt, welche die Nachtragsbotschaft vom 15. Juni 1936 auf 40 000 hl 100 % herabsetzte, welches Quantum dann in der Beschlussfassung der eidgenössischen Bäte in der Septembersession, also unmittelbar vor der Ernte festgesetzt wurde, wird die zur Ablieferung gelangende Menge Kernobstbranntwein voraussichtlich unter 10 000 hl 100 % bleiben.

Bundesblatt. 89. Jahrg. Bd. I.

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822 Diese Tatsache bedeutet im vorliegenden Falle eine Minderausgabe von rund 4 Millionen Franken gegenüber der Nachtragsbotschaft, bzw. von 7 Millionen Franken gegenüber unserer ersten Botschaft. Auf der Einnahmenseite waren in unserer Botschaft vom 18.-Mai 1936 als Ertrag für den Verkauf von Kernobstbranntwein Fr. 800000 vorgesehen, die in der Nachtragsbotschaft vom 15. Juni 1936 auf Fr. 100 000 herabgesetzt wurden. Der Erlös aus dem Verkauf von Kernobstbranntwein wird nun aber die ersteingesetzten Fr. 800000 übersteigen.

Trotz der Unmöglichkeit, bei einzelnen Posten dos Geschäftsverkehrs Schätzungen mit Annäherungswert aufzustellen, sind wir der Ansicht, dass der Voranschlag doch für den gesamten Betrieb aufgestellt werden soll. Als Grundlage nehmen wir ein gutes mittleres Obstjahr. Dabei ist der Voranschlag wiederum im Zeichen einer möglichst weitgehenden alkoholfreien Verwertung der Kartoffel- und Obsternte aufgestellt, wie sie in unseren Beschlüssen vom Herbst 1936 ihre Grundlage findet und dio weitergeführt werden soll (Bundesratsbeschluss vom 1. September 1986 über die Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung des Landes für das Jahr 1986, Bundesratsbeschluss vom 1. September 1936 über Massnahmon zur Verwertung der Kernobsternte 1936 und der Versorgung des Landes mit Tafel- und Wirtschaftsobst, Bundesratsbeschluss vom 1. September 1936 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser, Bundesratsbeschluss vom 5. Oktober 1936 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues auf Tafelobst und vollwertiges Mostobst, Bundesratsbeschluss vom 16. Oktober 1936 über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung der gebrannten Wasser und des Eechtes zur Erteilung von Brennauiträgen und über die Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes),

I. Einnahmen.

-- a.

b.

o.

Vortrag aus dem Vorjahre Fr. Zur Vormerkung Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauohe » 4 295 000 Verkauf von Kernobstbranntwein".

» l 000 000 Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten » 2520000 d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit sowie von Vergällungsstoffen für Industriesprit » 8 786 000 dd. Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung mit Benzin » 2800000 e. Verkauf von Gebinden » Zur Vormerkung ee. Verkauf von Altmetall » » » /, Steuer auf Speziahtätenbranntweine » 1000 000 g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein » 600 000 -- Steuer auf Vorräten » 100000 Übertrag Fr. 16 101 000

823 Übertrag h.

i.

k.

l.

Monopolgebühren an der Grenze Monopolgebühren im Inland Bewilligungen für den Grosshandel Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

Fr. 16 101 000 » l 500 000 » 25 000 » 30 000 >> Zur Vormerkung Fr. 17 656 000

Bemerkungen: Zu a. «Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.» Gemäss den Bestimmungen des Finanzprogrammes II erfolgte die Abgabe des Trinksprites und des Sprites zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln zum gleichen Preis, Gestützt auf die vorgenommene Ausscheidung der verkauften Spritmengen betrug seit Juli 1936 der Verkauf von Sprit zum Trinkverbrauch in den einzelnen Monaten Juli 396 q, August 406 q, September 412 q, Oktober 655 q, November 675 q, Dezember 576 q und Januar 582 q. Nach Wiedereinführung des verbilligten Sprites gemäss unserem Beschluss vom 2. Februar 1937 betrug der Verkauf von Sprit zum Trinkverbrauch im Monat Februar 1987 629 q.

Auf Grund der heutigen Verkaufezahlen und unter Berücksichtigung der Verhältnisse stellen wir folgende Absatzmengen zu den in unserem Beschluss vom 21. September 1932 festgesetzten Verkaufspreisen ein: Extrafeinsprit 800 q zu Fr. 600 = Fr. 180000 Feinsprit 7000 q » » 580 = » 4 060 000 Kartoffelrohspiritus 100 q » » 555 = » 55 500 Fr. 4 295 500 Abrundung » 500 Fr. 4 295000 Zu b. «Verkauf von Kernobstbranntwein. >> Die alten Vorräte des Handels an Kernobstbranntwein sind heute nahezu aufgebraucht. Während die Alkoholverwaltung bis zum Monat August 1986 sozusagen keinen Kernobstbranntwein verkaufte, weist der Verkauf der Alkoholverwaltung in den Monaten September 1936 bis Februar 1937 folgende Zahlen auf: September 1986 15 hl, Oktober 58 hl, November 220 hl, Dezember 234 hl, Januar 1987 863 hl und Februar 167 hl 100 %. Wir dürfen gestutzt auf diese Entwicklung mit "einem Verkauf von 2500 Meterzentnern zu 65 Gew.% (= 2000 hl 100 %) zu dem in unserem Beschluss vom 21. September 1982 festgesetzten Verkaufspreis von Fr. 400 je q rechnen . . = Fr. l 000 000 Zu c. «Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für die Krankenanstalten.» Vor der Aufhebung dieser verbilligten Abgabe durch das Finanzprogramm II (ausgenommen für die Krankenanstalten) betrug der Absatz rund 7300 Meterzentner (8600 hl 100 %). Durch unseren Beschluss vom 2. Februar

824 1937 ist die Abgabe von Sprit zu genannten Zwecken wieder eingeführt worden und die Konkurrenz des Isopropylalkohols avisgeschaltet worden. Der Absatz im letzten Monat Februar betrug 986 hl 100 % oder 831 q. Wir rechnen für das Rechnungsjahr 1937/88 mit folgendem Absatz zu den inunseren.Beschlüssenn vom 21. September 1982 und vom 2. Februar 1937 festgesetzten Preisen: Extrafeinsprit 600 q zu Fr. 370 = Fr. 222000 Feinsprit 6400 q » » 350 = » 2 240 000 Alcohol absolutus 20 q » » 380 = » 7 600 Für die Spitäler und Krankenanstalten 200 q » » 250 = » 50 000 Aufrundung » 400 Fr. 2 520 000 Zu d. « Verkauf von Brenn- und Industriesprit, sowie von für Industriesprit.» Im Rechnungsjahr 1985/36 wurden abgesetzt: Brennspiritus Industriesprit : Feinsprit Sekundasprit Alcohol absolutus Vergällungsstoffe

Vergällungsstoffen

Meterzentner

hl 100%

40742,19

46264,39

24434,54 3929,36 883,46 185,59 70175,14

28979,85 4585,92 1114,72 231,99 81176,87

Gestützt auf diese Zahlen stellen wir zu den in unseren Beschlüssen vom 21. September 1932 festgesetzten Verkaufpreisen ein: Brennspiritus 40 000 q zu Fr. 55 = Fr. 2 200 000 Industriesprit : Feinsprit . . . 25000 q » » 52 -- » 1 300 000 Sekundasprit . . .

. , . .

4000 q » » 50 -- » 200000 Alcohol absolutus . . . . . .

800 q » » 62 -- » 49 600 Vergällnngsstoffe .

. , . . . .

200 q » » 180 -- » 36 000 70 000 q Fr. 3 785 600 » Aufrundung . .

.

400 Fr. 3 786 000 Zu dd. «Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung mit Benzin.» Wir sehen eine Beimischung von 40 000 hl 100 % zum gleichen Preise wie er letztes Jahr eingestellt worden ist von Fr. 70 je hl vor. Den endgültigen Beschluss darüber müssen wir uns noch vorbehalten. Es soll vorher mit" den Beteiligten noch Bücksprache genommen werden. Wir setzen ein 40 000 hl zu Fr. 70 je hl = Fr. 2 800 000

825 Zu f. «Steuer auf Spezialitätenbranntweine.» Vom 1. Juli 1986 bis Ende Februar 1937 sind Fr. 707 859.35 eingegangen, gegenüber Fr. 562494.62 im gleichen Zeitraum des Vorjahre«. Wir stellen gestützt auf diese Zahlen einen Steuerbetrag ein von . . . Fr. l 000 000 Zu g. «Abgabe fur den Selbstverkauf von Kemobsibranntwein.» Vom 1. Juli 1986 bis Ende Februar 1937 sind Fr. 367 952.81 eingegangen, gegenüber Fr. 268880.10 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Wir rechnen daher mit einer Einnahme von Fr. 600 000 Zu «Steuer auf Vorräte».

Bis Ende Februar 1937 sind im ganzen Fr. l 445 578.92 an Vorrätesteuer bezahlt worden. Auf diesen Termin sind noch rund Fr. 150 000 ausstehend, die nur teilweise bis Ende Juni 1937 eingebracht werden können. Wir sehen für das Betriebsjahr 1937/38 noch eine Einnahme von . . . . Fr. 100 000 vor.

Zu h. «Monopolgebuhren an der Grenze.» Vom 1. Juli 1986 bis Ende Februar 1987 sind an der Grenze Fr. 994 554. 49, gegenüber Fr. 779 651. 29 im gleichen Zeitraum des Vorjahres erhoben worden.

Wie beim Verkauf von Trinkware und beim Ertrag der Steuern ist hier eine merkliche Besserung festzustellen. Dabei ist die Änderung der Monopolgebuhren für pharmazeutische Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel durch das Finanzprogramm II, die durch unseren Beschluss vom 2. Februar 1987 ·wieder herabgesetzt wurden, berücksichtigt. Der Monat Februar 1987 verzeichnete eine Einnahme von Fr. 188 821.54.

Wir rechnen mit einem Ertrag, einschliesslich die Entschädigung für die Drusen eingeführter Weine, von Fr. l 500 000 Zu i. «Monopolgebühren im Inland.» Vom 1. Juli 1986 bis Ende Februar 1937 sind an Monopolgebühren im Inland Fr. 17 767. --, gegenüber Fr. 16 855. 70 im gleichen Zeitraum des Vorjahres, erhoben worden. Wir stellen eine Einnahme ein von . Fr, 25 000 Zu k. «Bewilligungen für den Grosshandel.» Für das Jahr 1937 sind von der Alkoholverwaltung 809 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern erteilt worden. Die Jahresgebühr beträgt Fr. 100, so dass im Rechnungsjahr 1937/88 mit einer Einnahme gerechnet werden kann von rund Fr. 30 000

II. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Beschaffung von Kernobstbraimtwein und KernobstSpiritus

Fr.

822 000

»

5770000

Übertrag

Fr

6 092 000

826 Übertrag c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten d. Beschattung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen e. Beschaffung von Gebinden /. Förderung der Kartoffelverwertung g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues h, Ankauf von Brennapparaten i. Brennereiaufsichtstellen k Verkehrsfrachten l. Verwaltung m. Buckvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

Fr. 6092000

317 000 »

2 784 000

» Zur Vormerkung

»

750,000

)> » » » »

8 000 000 800 000 500 000 480 000 1288000

>>

30000 100000 50000

)>

»

Fr. 15 636 000 Zu a. «Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.» Die Menge des zu beschaffenden Sprites und Spiritus richtet sich nach der bei den Einnahmen für den Verkauf veranschlagten Menge. Wir stellen somit, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Eingang aus der Reinigung von Inlandsware oder aus dem Auslande . . . .

Zuzuglich Zoll*)

7400 q zu Fr. 80 = Fr. 222 000 -- -- = » 100 000 7400

Zu b. «Beschaffung

Fr. 822 000

von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus.»

Wie eingangs erwähnt, stellen wir don Voranschlag auf der Grundlage einer ordentlichen mittleren Obsternte auf. Ohne Möglichkeit zur Ausfuhr von Mostobst musste dabei mit einer zu übernehmenden Menge Kernobstalkohol von 60 000 hl 100 % gerechnet werden. Um jedoch diese Menge möglichst zu vermindern, sehen wir die gleichen Massnahmen zur alkoholfreien Verwertung vor, wie sie letztes Jahr zur Anwendung gekommen sind. Dieso Massnahmen *) Gemäss Art. 35, Abs. 2, des Alkoholgesetzes hat die Alkoholverwaltung für die von ihr eingeführten gebrannten Wasser der Zollverwaltung an Stelle der tarifgemässen Zollabgaben eine jährliche Pauschalsumme von Fr. 600 000 zu bezahlen.

Diese Summe ist im Verhältnis der im Auslande bezogenen Mengen auf die verschiedenen Spritsorten verteilt.

827 stützen sich auf unseto Beschlüsse vom 1. September 1936 über die Verwertung der Kernobsternte. Darnach ist die Alkoholverwaltung ermächtigt: 1. Fracht- und Verbilliguugsbeiträge zu gewähren für die Förderung des Exportes, für die Versorgung der Gebirgsgegenden und unbemittelter Volkstreise mit Wirtschafts- und Dörrobst und für die Förderung von neu eingeführten Verwertungsverfahren ohne Brennen; 2. Beitrage auszurichten für die brennlose Verwertung von Obsttrestern und von Brennbirnen, Die hiezu nötige Ausgabe setzen wir unter g. «Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues» ein, Wir rechnen durch die Gewährung dieser Beiträge mit einer Mindererzeugung an Branntwein von rund 30 000 hl 100 %, Für die verbleibenden 30 000 hl 100 % setzen wir den gleichen Überaahmepreis von Fr. 160 je hl 100 % ein, wie er für das laufende Brennjahr bezahlt worden ist. Es geschieht dies unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass im Zeitpunkt, da über den Umfang der Obsternte sichere Anhaltspunkte vorliegen und nach Anhörung der Beteiligten und der Fachkommission, die endgültigen Übernahmepreise festgesetzt werden. Wie letztes Jahr sehen -wir einen Abzug von 3 % vom Abreohnungsbetrag vor, als Beitrag üur Durchführung der Massnahmen für die Umstellung des Obstbaues; ferner Preisermässigungen im. bisherigen Eahmen für Produzenten mit einer Ablieferungsmenge von 500 hl 100 % Alkohol und mehr. Eine Übernahmemengo von 30 000 hl 100% zu Fr. 160 je hl bedeutet eine Ausgabe von Fr. 4 800 000 Da unter Eubrik dd. «Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung mit Benzin» der Einnahmen die Abgabe von 40 000 hl vorgesehen ist, müssen 10 000 hl aus den abgeschriebenen Vorräten entnommen werden. Wir setzen ein 10 000 hl zu Fr. 25 je hl Dazu die Kosten der Eeinigung, Entwasserung UE>W. mit . .

» »

250 000 400 000

Fr. 5 450 000

Die Deckung des Verkaufes der als Trinkware vorgesehenen Menge von 2500 q 65 Gew.% = 2000 hl 100 % aus dem Vorrat zu Er. 160 je hl 100 % orfordert

»

320 000

Fr. 5 770 000

In unserer Nachtragsbotschaft vom 15. Juni 1986 zum Voranschlag für das Jahr 1986/37 haben wir die Kosten der Massnahmen für die alkoholfreie Obst- und Tresterverwertung im Betrag von Fr. l 570 000 unter der Eubrik «Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus» aufgenommen, obwohl diese Ausgaben unter die Eubrik g. «Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues» gehören und dort verbucht werden. Wir setzen deshalb die Aufwendungen für alkoholfreie Obst- und Tresterverwertung in diesem Voranschlag unter der Eubrik g. «Forderung der Obstverwortung und des Tafolobstbaues» ein.

828 Zu c. «Beschaffung Kon Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten.» Für die Menge des zu beschaffenden verbilligten Sprits ist die im Verkauf hiefür veranschlagte Menge massgebend. Wir stellen, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein : Bezüge aus den Vorräten oder vom Ausland 7220 q zu Fr. 80 = Fr. 216600 Zuzüglich Zoll *) -- -- » 100 000 Aufrundung -- -- » 400 7220q Fr. 317 000 Zu d. «Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen.» Zum Ersatz der verkauften Mengen Brenn- und Industriesprit stellen wir bei der Beschaffung, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Brennspiritus

Bezüge im Inland: Presshefespiritus -- Sulfitspiritus 12 000 q zu Fr. 40 Melassespiritus 6 000 q » » 45 Kernobstspiritus aus den abgeschriebenen Vorräten 22 000 q » » 30 Vergällungsstoffe 500 q » » 100 40500 q

zur Vormerkung = Fr. 480 000 = » 270 000 = » 660 000 = » 50000 Fr. l 460 000

Industriesprit

Bezüge im Inland aus den abgeschriebenen Vorräten oder im Ausland 29 800 q zu Fr. 30 = Fr.

Zuzüglich Zoll*) -- -- » Vergällungsstoffe : . .

200 q » » 150 =_» 30 000 q Fr. l

894 000 400000 30_000 324 000

Zusammen Fr. 2 784 000 Zu f. «Förderung der Kartoffelverwertung.» Gestützt auf Art. 24 und 8, Abs. 4, des Alkoholgesetzes und auf die von der Alkoholverwaltung gemachten Erfahrungen stellen wir ein : Frachtzuschüsse für Kartoffeln, Preisstützungen usw Fr. 500 000 Stillstandentschädigung und Liquidationsbeiträge für Kartoffelbrennereien » 250 000 Fr. 750 000 *) Siehe Fussnote auf S. 826.

829 Zu g. «Forderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues.» Gestützt auf Art. 24 des. Alkoholgesetzes und auf die bisherigen Erfahrungen stellen wir ein als Fracht- und Vorbilligungsbeiträge für die Förderung des Exportes, für die Versorgung der Gebirgsgegenden und unbemittelter Volkskreise mit Wirtschafts, und Dörrobst und für die Förderung von neu eingeführten Verwertungsverfahren ohne Brennen; Beiträge für die brennlose Verwertung von Obsttrestorn und von Brennbirnen; ferner Beiträge für die Verminderung der Mostbirnenbaumbestände, insbesondere in den Überschussgebieten, und für die Umstellung von Mostobst auf Wirtschafts- und Tafelobst Fr. 8000000 Im Voranschlage für das Rechnungjahr 1986/37 wurden für diese Zwecke im gesamten Fr. 2 570 000 aufgenommen.

Zu h. «Ankauf von Brennapparaten.» Vom 1. Juli 1986 bis Ende Februar 1937 sind für diesen Zweck Fr. 67 805. 20 ausgegeben worden. Wir rechnen mit einem Aufwand von. . . Fr. 300 000 Zu i, «Brennereiaufsichtstellen.» Die Kosten der im Reglement für die Brennereiaufsichtstellen vom 19. Dezember 1982 vorgesehenen Entschädigungen stellen wir ein mit Fr. 500 000 Zu k. «Verkehrsfrachten.» Die Frachten auf dem Versand der bestellten Ware von den Lagerhäusern zu den Bezügern und auf den zum Füllen zugesandten leeren Fässern schätzen wir für eine Menge von insgesamt 119 100 q zu Fr. 4 auf rund Fr. 480 000 Zu l. «Verwaltung.» Allgemeine Bemerkungen.

Wie aus der Aufstellung am Schluss dieser Botschaft ersichtlich ist, stehen die für den Zeitraum vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1938 veranschlagten Aufwendungen zu den wirklichen Ausgaben im Jahre 1986/86 und zu den für 1986/37 veranschlagten Auslagen in folgendem Verhältnisse: Voranschlag I.Juli 1937 bis 30. Juni 1938

Fr.

Allgemeine Verwaltung -Lagerverwaltung

872 000 256 000 l 128 000

Voranschlag 1SWD/i/

Fr,

825 000

Rechnung I.Juli 1935 bis 30, Juni 1936

Fr.

777 939 200 521 978 460

Personalausgaben.

Die Gehälter der Beamten und Angestellten sind nach Massgabe unserer Verordnung über die vorübergehende Herabsetzung der festen Bezüge des Bundespersonals vom 11. Februar 1986 aufgenommen; die dem Personal

$30

zukommenden Ortszuschläge und Kinderzulagen sind ungekürzt. Die Ansätze sind für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis SO. Juni 1988 berechnet und eingesetzt.

Bei den Personalausgaben für Delsberg mussten wegen vermehrter Inbetriebhaltung der Rektifikationsanlage Fr. 15 000 für Löhne an Hilfsarbeiter eingestellt werden, anstatt wie bisher Fr. 10 000.

Sachausgaben.

Bei den Sachausgaben muss beim Abschnitt Druck von Berichten mit einem höheren Betrag gerechnet werden, als hiefür im letztjährigen Bericht ausgewiesen wurde. Es handelt sich um die Entschädigung an das statistische Amt für die statistische Verarbeitung der Produktion und des Eigenbedarfs von Hausbrennern und Brennauftraggebern.

Unter «Verschiedenes» haben wir, wie letztes Jahr, Fr. 10 000 eingesetzt, zur Hauptsache für Vertretung der Verwaltung in Gerichtsverfahren bei grösseren S traf fällen.

Bei «Z. 2. Lagerverwaltung» wurde unter «Verschiedenes» für die Einlagerung von Kornobstbranntwein in weiteren Miettanks ein Betrag von IV. 15 000 vorgesehen, wie letztes Jahr. Für die grossen Reservoire in Delsberg und Romanshorn muss die Vorräteversicherung für weitere 5 Jahre erneuert werden.

1. Allgemeine Verwaltung.

(Zenfralamf.)

a. Personalausgaben: _ Besoldungen und Zulagen für 88 Beamte und Angestellte . . . .

Aushilfspersonal und ausserordentliche Gehaltsfestsetzungen b. Ändere Verwaltungskosten: Reisekosten Andere Entschädigungen Hausdienst : Zentralamt : Aufräumerinnen nebst Aushilfe Bureauentschädigung an Kontrollbeamte Beiträge an dio Versicherungskasse : nach Art. 45a der Statuten nach Art. 456 der Statuten nach Art. 45e der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Unvorhergesehenes Sachausgaben.

Beleuchtung, Heizung und Reinigung Druck von Berichten Übertrag

Fr.

566 252 10 000 80000 2 000 9 000 l 000 37 926 3 822 34 146 800 l 0£4 746 000

Fr.

10 000 18 000 28 000 746 000

831 Übertrag Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten Schreibmaterial und Chemikalien Post-, Telephon- und Telegraphenkosten Versicherung: Gebäude, Trocknungsanlagen usw Verschiedenes

Fr.

Fr.

28 000

746 000

86 000 25 000 80 000 2000 10000 181000 5000

Ab: Mietzinse

-- 2. Lagerverwaltung.

Eigene Lager, Burgdorf

o. Personalausgaben; Besoldungen und Zulagen für l Beamten Lohn für l Arbeiter und Aushilfen

126 000 872 000

Fr.

7 720 5 483 1320S

b. Andere Verwaltungskosten Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45a der Statuten nach Art, 45ö der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt Unvorhergesehenes

200

. . . .

806 87 756 800 648 16000

Sachausgaben.

Versicherung: Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Überfuhrgebühren Lagerkosten Heizung

Fr.

l 200 2 800 600 2000 2000 400

_____

8500

Übertrag

16000

*) Als Einlage in den Fonds für Warenversicherung werden im gesamten Fr. 11 000 auf die Lagerhäuser nach Massgabe der in Betracht fallenden Warenvorräte verteilt.

Dieser Betrag entspricht dem Unterschied zwischen der bezahlten Versicherungsprämie und dem Betrag, der für die Versicherung sämtlicher Vorräte und Einrichtungen, bezahlt werden müsste.

832 Fr.

Übertrag Ab: Pachtzinse Rückerstattungen

Fr.

8 500

Fr.

16 000

200 --

8300

100 100

24 300

Delsberg.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für S Beamte und Angestellte Löhne für 2 Arbeiter und Aushilfen l). Andere Verwaltungskosten: Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse : nach Art. 45a der Statuten nach Art. 45fc der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt Unvorhergesehenes

Fr.

26 017 23 209

l 200

. . . .

2 832 99 2 583 700 660 57300

Sachausgaben.

Versicherung: Gebäude für l Jahr Vorrat im grossen Eeservoir für 5 Jahre Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) , . . .

Bureaukosten Überfuhrgebühren Lagerkosten Heizung

Fr.

3800 7 400 2 400 800 6600 6000 500 27000

Fr.

l 000 600 --

Ab : Mietzins Bückerstattungen

1600

25400 82700 Romanshorn a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 4 Beamte und Büroaushilfe . . . .

Löhne für 2 Arbeiter und Aushilfen *) Siehe Fussnote auf S. 831.

Übertrag

Fr.

26 371 9 089 35460

833 Fr.

Übertrag b. Andere Verwaltungskosten: Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45« der Statuten nach Axt. 45b der Statuten nach Art. 45e der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt Unvorhergesehenes

85 460 500

. . . .

2 883 98 2 205 500 854 42000

Sachausgaben.

pr

Versicherung: Gebäude für l Jahr Vorrat in den grossen Reservoirs für 5 Jahre . . . .

Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Überfuhrgebühren Lagerkosten Heizung

Ab: Miete- und Pachtzinse Rückerstattungen

Fr.

2400 600

2 100 8 000 4 100 l 000 6100 5 000 400 26700

3000 23 00

1 65750 Mieflager.

Aarau.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Eonds für Warenversicherung *) Basel.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung *) Ab: Rückerstattungen *) Siehe Fussnote auf S. 881.

Fr.

11 250 450 500 800 1300 pr 22 500 2 500 2 000 l 400 28400 400 28 000

834 Goldau.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten Versicherung der Vorräte in den Eeservoirs für l Jahr

Fr.

25 000 2 800 27800

Verschiedene.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten

Fr.

15 000

Zusammenzug der unier ,,Lagerverwaltung" gehörenden Ausgaben.

Eigene Lager : Burgdorf Delsberg Romanshorn

Fr.

Fr.

24 300 82700 65 700 ---- 172 700

Mietlager: Aarau Basel Goldau Verschiedene

18000 28 000 27300 15 000 88 300

Gesamtsumme

256 000

8. Beratungen und Gutachten Fr. 30 000 Der vorgesehene Betrag von Fr. 30,000 soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Fachkommission, Alkoholrekurskommission, Schätzungskommission) erwachsenen Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

4. Vergütung an Zollverwaltung.

Besorgung des Grenzdienstes: 5% von Er. l 500 000 *

Fr. 75000

*

Aus dem Vorausgegangenen ergibt sich für die Verwaltungskosten folgende Summe : Fr.

Allgemeine Verwaltung 872000 Lagerverwaltung 256 000 Beratungen, Gutachten usw 30 000 Vergütung an die Zollverwaltung 75 000

l 233 000

835 Zu m. «Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen.» Über die Ausfuhrverhältnisse im Jahr 1937/38 ist ein auch nur einigermassen zuverlässiges Urteil ausgeschlossen. Wir rechnen mit einer mutmasslichen Rückvergütungssumme von Fr. 30 000 Zu n, «Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.» Wir schätzen die Ausgaben für den Unterhalt, wie folgt, ein: 1. Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 2. Lagerhaus Burgdorf 8. Lagerhaus und Reinigungsanstalt Delsberg 4. Lagerhaus Romanshorn 5. Lagerhaus Aarau und Basel 6. Einrichtungen in Brennereien .

7. Ausrüstung und Verschiedenes weniger: Rückerstattungen von Spritbezügern inhabern

und

Fr.

20 000 4000 17 000 13 000 2 000 30 000 14 000 100000

BrennereiZur Vormerkung 100 000

Der für das Zentralamt vorgesehene Kredit ist hauptsächlich für die Instandhaltung der Verwaltungs und Chemiegebäude bestimmt. Es handelt sich im wesentlichen um die Vornahme von Unterhaltungsarbeiten an den Gebäuden. Im weitern musa neben den ordentlichen Unterhaltungskosten die Beschaffung von Schreibmaschinen und Büroutensilien, wie auch die Abänderung und Ergänzung von Apparaten im Laboratorium, vorgesehen werden.

Für die Lagerhäuser müssen neben den ordentlichen Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden, Betriebseinrichtungen, der Anschaffung von Werkzeugen,.

Schläuchen und dem Unterhalt von Kesselwagen an aussergewöhnlichen Arbeiten vorgesehen werden: Pur Delsberg die Erneuerung der Rohrleitungsanlage in der Branntweinhalle, Ergänzungsarbeiten an der Rektifikations- und Heizungsanlage und di& Revision der Brückenwaage; für Romanshorn den Neuanstrich von Re'ervoiren und die Revision der Brückenwaage.

Tür Einrichtungen in Brennereien setzen wir Fr. 80 000 ein.

Zu o. «Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen.» Die Übernahme bedeutender Mengen Kernobstbranntwein erforderte entsprechende Betriebsmittel. Nach Art. 71, Abs. 3, des Alkoholgesetzes haben Bund und Kantone der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Einfachheit halber werden die Betriebsmittel der Alkoholverwaltung vom Bund vorgeschossen und die Kantone für ihren Anteil mit einem Zins von 2 % belastet.

«36

Der Betrag wird bis auf weiteres mit den Einnahmen aus den Jahresgebühren iür die Versandbewilligungen im Kleinhandel, die laut Art, 46 des Alkoholgesetzes den Kantonen gehören, verrechnet. Eeichen diese Einnahmen zur Deckung des Zinsanteiles der Kantone nicht aus, so bleibt der Überschuss den Xantonen belastet. Im Voranschlag setzen wir zur Verzinsung des Versicherungsfonds usw. einen Betrag ein von Fr. 50 000

III. Abschluss.

Die Gesamteinnahmen betragen Die Gesamtausgaben Daraus ergibt sich ein Überschuss der Einnahmen von . .

Fr. 17 656 000 » 15 636 000 Fr. 2 020 000

Wir wiederholen, dass dieser Voranschlag auf Grund einer guten Mittelernte aufgestellt ist und unter der Voraussetzung der alkoholfreien Verwertung eines grossen Teiles der anfallenden Eohstoffe. Sollte die Ernte wie letztes Jahr gering ausfallen, so würde sich der Gewinn um ca. 5 Millionen Franken erhöhen. Stehen wir aber vor der Verwertung einer grossen Ernte ohne Exportmöglichkeit, so kann sich der Gewinn in einen Vorlust verwandeln, da die alkoholfreie Verwertung der Eohstoffe erst nach und nach den Umfang erreicht, den wir mit Hilfe der verschiedenen Massregeln anstreben.

Gemäss unserem Beschluss vom 4. Januar 1936 ist der Betriebsausfall der ersten Eechnungsjahre unter der neuen Alkoholgesetzgebung auf ein separates Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» übertragen worden. Auch der Ausgabenüberschuss des Eechnungsjahrcs 1985/36 wurde auf dieses Konto verbucht. Die Bcchnung für das Betriebsjahr 1986/37 -wird einen Gewinn von voraussichtlich 4 bis 5 Millionen Franken auf weisen.

Die Frage wird sich stellen, ob der ganze Gewinn an die Tilgung dieses Betrages verwendet werden soll oder ob ein Teil zwischen Bund und Kantone zu verteilen ist. Die gleiche Entscheidung wird auch für die Vorwendung des in diesem Voranschlag vorgesehenen Gewinnes zu treffen sein. Wir halten es für richtig, Ihnen unsere Antrage erst nach vorliegendem Eechnungsabschluss zu stellen.

Wir ersuchen Sie, dem von uns aufgestellten Voranschlage für 1937/38 (Seiten 888--840 hiernach) die Genehmigung zu erteilen. Wir ergreifen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, un&erer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 30. April 1987.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident ;

Motta.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

837

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1937 bis 30, Juni 1938.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 30. April 1987, beschliesst: Einziger Artikel.

Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 80. Juni 1938 wird genehmigt.

342

Bundesblatt. 89 Jahrg. Bd. I.

60

Voranschlag Rechnung 1. Juli 1935 -30. Juni 19Î6 1936/37 Fr.

Fr.

Voranschlag

I. Einnahmen.

-- zu r Vorm erkling -- Vertrag aus dem Vorjahre 2779579.55 4995000 a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche .

9964.-- 100000 b. Verkauf von Kernobstbranntwein 1252352.80 250000 c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten 3 889 977. 82 3 887 000 ä. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw 4 200 000 dd. Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung zu Benzin 5019.-- zur Vormerkung e. Verkauf von Gebinden ee. Verkauf von Altmetall l 067 532. 77 l 000 000 f. Steuer auf Spezialitätenbranntweine 500 000 g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein 508 200. 80 260985.51 100 000 -- Steuer auf Vorräten l 333 626. 31 l 500 000 h. Monopolgebühren an der Grenze 20000 ». Monopolgebühren im Inland 27 503.55 35175.-- 30000 lì. Bewilligungen für den Grosshandel zur Vormerkung L Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben 11 169 917.11

16 582 000

1,Ju1M937-30 Juni 1938

Fr.

zur Vormerkung 4 295 000 l 000 000

2 520 000 3 786 000 2 800 000 zur Vormerkung

l 000 000 600 000 100 000 l 500 000 25000 30000 zur Vormerkung 17656000

838

Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

Rechnung Voranschlag 1.JuliI935-30JuniTM 1936 1936/37 Fr.

Fr.

111891.11 390000 13 730 578. 95 8 406 000 236 918. 89 45 000

2 673 375. 38

2739.60 184 360. 80 880 125. 05 128 262. 75 503251.45 314 235. 91 777 938. 88 200521.12 8408.85 49 894. 40 1 036 763. 25 25 012. 50

Voranschlag

u Juli 1937-30. Juni 1938

Fr.

322 000 a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche 5 770 000 b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für Kranken317 000 anstalten 2 951 000 d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Ver2 784 000 gällungsstoffen zur Vormerkung zur Vormerkung e. Beschaffung von Gebinden 750 000 f, Förderung der Kartoffelverwertung 750 000 1 000 000 g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Um3 000 000 stellung des Obstbaues .

. .

300 000 500000 325 000

i, Brennereiaufsichtstellen A. Verkehrsfrachten l. Verwaltung: 1. Allgemeine Verwaltung Fr. 872 000 825000 2. Lagerverwaltung ,, 256000 237000 3. Beratungen und Gutachten ,, 30 000 30000 4. Vergütung an Zollverwaltung . . . . ,, 75 000 75 000 1 167 000 30000 m, Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 15864000

Übertrag

300 000 500 000 480 000

1 233 000

30000 Übertrag 15486000

839

19458794.04

II. Ausgaben.

Fr.

19458794.04 50987.40 47 956. 95 19 557 738. 39

Voranschlag

Voranschlag

1936/37

1.Juli 1937-30,Juni 1938

Fr.

Fr.

15864000 Übertrag 114000 n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen 100 000 o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen 16 078 000

Übertrag

15486000 100000 50 000 15 636 000

III. Abschluss.

11169917.11 16582000 Summe der Einnahmen 19 557 738. 39 16 078 000 Summe der Ausgaben -- 504000 Einnahmenüberschuss 8387821.28 -- Ausgabenüberschuss$

17656000 15 636 000 2020000 --

840

Rechnung 1. lull 1933 - 30, Juni 1936

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938. (Vom 30. April 1937.)

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Jahr

1937

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

3547

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.05.1937

Date Data Seite

821-840

Page Pagina Ref. No

10 033 256

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