656

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung eines Militär-Kleiderdepotgebäudes in Bern.

(Vom 13. Juni 1892.)

Tit.

In der diesjährigen Büdgetbotschaft war für die Erstellung eines Kleiderdepotgebäudes in Bern ein Betrag von Fr. 218,000 aufgenommen. Die nationalräthliche Büdgetkommission sprach jedoch den Wunsch aus, es möchte für diese Baute eine besondere Vorlage eingereicht und ein detaillirteres Projekt mit Kostenberechnung ausgearbeitet werden.

Dieß ist inzwischen geschehen und wir beehren uns, Ihnen die bezügliche Vorlage zu unterbreiten.

In dem Kleiderdepotgebäude sollten untergebracht werden können die Vorräthe an Militärschuhen, Leisten, Exerzierkleidern, Gamaschen, Leibbinden, Handschuhen, Socken, Armbinden, Gradabzeichen, Aufschlagtuch, Transport-Säcken, -Gurten und -Kisten etc.

Diese einen sehr hohen Werth repräsentirenden Gegenstände sind gegenwärtig in verschiedenen, zerstreut gelegenen Lokalitäten in Bern versorgt, was die Beaufsichtigung und Kontrolirung bedeutend erschwert und zudem ziemliche Unkosten zur Folge hat.

Ueberdieß entsprechen die vorhandenen Räumlichkeiten auch nicht denjenigen Anforderungen, die an solche Magazinräume gestellt werden müssen. Eine ordentliche Lagerung erfordert, daß dieselbe eine wohl geordnete und nicht allzu angehäufte sei, damit die in regelmäßigen Zeiträumen vorzunehmenden Reinigungen und Abzählungen ohne großen Zeitaufwand vorgenommen werden können.

Eine Reihe von Bekleidungsgegenständen, speziell die Exerzierkleider, müssen jährlich ein oder mehrere Mal gewaschen und ausgebessert werden, was jeweilen mit einem Kostenaufwand von circa.

Fr. 30,000 verbunden ist.

657

Es ist eine bekannte Thatsache, daß durch rationelles Vorgehen beim Waschen und Instnndstellen der Bekleidungsgegenstände deren Dauerhaftigkeit um wenigstens das Doppelte verlängert werden kann und hiedurch bedeutende Ersparnisse erzielt werden.

Man kann die Frage aufwerfen, ob solche Arbeiten nicht besser an Private vergeben werden könnten ; die Erfahrung hat jedoch gezeigt, daß hiefür der Regiebetrieb, der auch von den meisten kantonalen Verwaltungen befolgt wird, in allen Beziehungen Vortheile bietet.

Nach dem vorliegenden Projekte soll-das Gebäude, um allen Anforderungen entsprechen zu können, enthalten: eine Wäscherei, einen Trockneraum, einen Putzraum, Lokale zum Zusehneiden, Flicken und Sortiren, sowie ein Kontroizimmer, ein Speditionslokal, ein Bureau, ein Portierzimmer, geräumige Magazine, eine Sattlerei und überdieß eine kleine Wohnung.

Die Kostenberechnung für dieses Gebäude, das aus einem Keller- und einem Erdgeschoß, einem ersten und einem zweiten Stock bestehen soll, beläuft sich auf Fr. 207,000 wozu für den Bauplatz mindestens ,, 11,000 zu rechnen sind.

Total Kosten Fr. 218,000 Von ganz besonderem Werthe würde es sein, wenn das Gebäude in der Nähe der Bahnlinie erstellt werden könnte, um dasselbe mit letzterer durch ein Anschlußgeleise verbinden zu können, wodurch nicht unerhebliche Transportkosten wegfallen würden.

Wir stehen gegenwärtig in Unterhandlungen betreffend den Ankauf eines auf dem sog. obern Wankdorffelde zunächst den Militäranstalten auf dem Beundenfeld gelegenen Bauplatzes, auf welchem die Anlage eines Verbindungsgeleises möglich sein würde.

Zur Bestreitung der Kosten der eventuellen Geleiseanlage müßten wir später um Bewilligung des nöthigen Kredites einkommen.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur Genehmigung und benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 13. Juni 1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Häuser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

658

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erstellung eines Militär-Kleiderdepotgebäudes in Bern.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes, vom 13. Juni 1892, beschließt: 1. Für die Erstellung eines Militär-Kleiderdepotgebäudes in Bern und den Ankauf des hiezu erforderlichen Bauplatzes wird ein Kredit von Fr. 218,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung eines Militär-Kleiderdepotgebäudes in Bern. (Vom 13. Juni 1892.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1892

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.06.1892

Date Data Seite

656-658

Page Pagina Ref. No

10 015 747

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.