617

(Vom 17. Dezember 1987.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: für die Erstellung einer Weganlage und die Güterzusammenlegung auf der Äusseren Allmend in der Gemeinde Wattenwil, Amtsbezirk Seftigen ; 2. St. Gallen: für die Erstellung einer Stallbaute, eines Schweinestalles und einer Hirtenhütte auf dem Obersäss der Alp Pardiel, Gemeinde Bad Eagaz.

(Vom 20. Dezember 1937.)

Herr Bernard Hudson M. D., Vizekonsul von Grossbritannien in Davos, wird in dieser Eigenschaft anerkannt.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. St. Gallen: für die Erstellung einer Güterweganlage in der Gemeinde 2. Aargau: für die Korrektion des Gontonbaches, in den Gemeinden Leuggern-Böttstein ; 3. Thurgau: a. für Entwässerung in der Gemeinde Leimbach; b. für Entwässerung in der Gemeinde Schweizersholz; 4. Tessin: für die Tessinkorrektion abwärts der Torrettabrücke bei Bellinzona.

650

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Anstellung von Probierer-Lehrlingen für die Edelmetallkontrolle.

Die Ober zolldirektion ist im Falle, eine Anzahl Anmeldungen von Bewerbern für Probierer-Lehrstellen entgegenzunehmen. Als Bewerber kommen nur Schweizerbürger in Frage, welche: das Alter von 18 Jahren vollendet, aber das 25. Jahr noch nicht überschritten haben; eine wenigstens dem Pensum einer vierklassigen Sekundärschule entsprechende allgemeine Bildung besitzen; , eine der drei Landessprachen in Wort und Schrift beherrschen und genügende Kenntnisse einer zweiten Landessprache besitzen;

618 über eine den Anforderungen des Probiererberufes genügende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Sehorgane, verfügen.

Selbstverfasste, handschriftliche Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 1938 an die eidgenössische Oberzolldirektion in Bern, Sektion für Personelles, zu richten. Der Anmeldung mit curriculum vitae sind beizufügen: Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse, ein amtliches Leumundszeugnis, ein Geburtsschein, das Dienstbüchlein für diejenigen, die das Eekrutierungsalter erreicht haben, ein ärztliches Zeugnis mit besonderer Begutachtung der Sehorgane, allfällige Eeferenzen.

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Landessprache, Geographie, vaterländische Geschichte, Grundzüge der Verfassungskunde und Arithmetik erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung bei einem eidgenössischen Kontrollamt in Frage kommenden Bewerber werden vertrauensärztlich untersucht.

Das Bestehen der Prüfung und der sanitarischen Untersuchung gibt dem Bewerber keinen Anspruch auf Einberufung an eine Probiererlehrstelle.

Kandidaten, die für ein eidgenössisches Kontrollamt in Betracht fallen, ·werden für eine Probezeit von drei Monaten einberufen, während der sie jederzeit zurücktreten oder entlassen werden können. Vom siebenten Monate an erhalten sie ein Taggeld von Fr. 5. Dasselbe wird nach Ablauf des zwölften Monats, sofern der Lehrling die erste Zwischenprüfung mit Erfolg bestanden hat, auf Fr. 7 erhöht. Nach Ablauf der zweijährigen Lehrzeit hat der Kandidat ein zweites Examen zu bestehen, welches ihm das Eecht gibt, an der Prüfung zur Erlangung des Diploms für "beeidigte Probierer teilzunehmen. Hierauf kann der Kandidat als beeidigter Probierer II. Klasse gewählt werden, sofern sein Verhalten und seine Arbeit zufriedenstellend waren und keine andern Gründe gegen seine Wahl sprechen. Jeder Kandidat, der infolge Unfähigkeit wahrend oder am Schlüsse seiner Lehrzeit entlassen wird, hat keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.

Die Anfangsbesoldung für beeidigte Probierer II. Klasse beträgt Fr. 3500 oder Fr. 3600 pro Jahr, je nach der Ortszone, zuzüglich Ortszulage für diejenigen Orte, wo sie in Betracht fällt.

Vorbehalten bleibt für die vorstehenden Besoldungen die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften betreffend Lohnabbau für das eidgenössische Personal.

Bern, den 20. Dezember 1937.

"50

Eidgenössische Oberzolldirektion.

619

Auslosung von Obligationen der 3% eidgenössischen Anleihe von 1903.

Die Auslosung der auf 15. April 1938 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3 °/o eidgenössischen Anleihe von 1903 wird Montag, den 17. Januar 1938, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 70, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes in Bern, stattfinden.

B e r n , den 15. Dezember 1937.

Eidgenössische Finanzverwaltung, 650 Kassen- und Rechnungswesen.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1937

Januar bis Ende Oktober . . . . 2542 November 141 Januar bis Ende November . . . . 2683

1936

Zu-oder Abnahme

1661 180 1841

- 881 -- 39 -- 842

B e r n , den 17. Dezember 1937.

650

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

8.Heft (1934).

Das 7. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 nebst Portospesen bezogen werden.

Das Heft umfasst 269 Seiten und enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrats oder der Departemente in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Auskünfte, Weisungen und Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Veröffentlichung eignen.

Postcheckkonto III 233 257

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1937

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.12.1937

Date Data Seite

617-619

Page Pagina Ref. No

10 033 483

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