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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachkredites für die gänzliche Ausmauerung der im Bau befindlichen Unterkunftsräume bei den Befestigungen von St. Maurice.

(Vom 5. Juni 1900.)

Tit.

Der Voranschlag für die Unterkunftsräume St. Maurice, welcher sich auf l Million Franken belief, wurde im April 1898 aufgestellt.

Bei der Berechnung der Kosten dieser unterirdisch in den Felsen auszusprengenden gewölbten Räume wurde angenommen, daß bei den Eingängen und bei den innern Längs- und Quergängen, in welchen die Möglichkeit leichter Cirkulation vorgesehen werden mußte, sowohl die Widerlager als das Gewölbe mit Mauerwerk zu verkleiden war. Bei den Magazinen, Maschinenräumen und Latrinen wurde das Verkleidungsmauerwerk nur für die Widerlager berechnet, während im Gewölbe oben der standfeste Felsen belassen werden sollte. Für die übrigen zahlreichen Offiziers- und Mannschaftsräume, sowie für die Küchen und die Infirmerie wurde die Mauerverkleidung von Widerlagern und Gewölben nur für cirka */4 der Länge dieser Räume berechnet.

Man war hierzu vollständig berechtigt, da weder in Savatan noch auf der Aiguille in den bis dahin erstellten unterirdischen Räumen wegen schlechter Felsenbeschaffenheit Ausmauerungen stattfinden mußten.

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. III.

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262 Auf der Aiguille blieben die in unmittelbarer Nähe der neuen Unterkunftsräume früher erstellten Lebensmittelmagazine und Keller unausgemauert und ebenso in Savatan die unterirdischen Wasserreservoirs, Lebensmittelmagaziue, Keller, Werkstätten etc. etc.

Die Ausmauerung in den Wohnräumen der Kasernen Nr. (i und 14 wäre auch nicht notwendig gewesen, da für alle diese Räume vor den Widerlagern kleine 15 bis 20 crn. dicke, vom Felsen abgerückte Isoliermauern vorgesehen wurden, auf welchen ein gewölbtes Dach aus Wellblech ruht. Durch diese Konstruktion, welche infolge der zwischen den Wänden der Wohnräume und dem Felsen entstehenden Luftschicht, die Erdfeuchtigkeit abhält, würde nämlich der unbekleidet belassene Felsen verdeckt worden sein.

Es wurde trotzdem im Kostenvoranschlage für die Kasernen B und 14 angenommen, daß 1/i der Mannschaftsräume oder oirka '/,-> aller Räume ausgemauert werde, für den Fall, daß eben doch wider alles Erwarten sich einige schlechte Stellen zeigen würden.

Im genannten Voranschlag, welcher mit der Botschaft für die Unterkuni'tsräume den Kommissionen der eidgenössischen Ritto vorgelegt wurde, ist specioll gesagt: ,,Es muß noch bemerkt werden, daß in beiden vorstehenden Kostenvoranschlägen angenommen wurde, daß höchstens 1/s aller unterirdischen Räume eine Mauerverkleidung der Widerlager und Gewölbe zu erhalten haben, während für den Rest auf standfestes Gestein gerechnet wurde. Alles dies, sowie Abänderungen während der Detailprojektierung können die Voranschläge noch beeinflussen.a ,,Sicherheit würde man überhaupt erst erhalten, wenn man die Beschaffenheit des Gebirges für jeden unterirdischen Ausbruch zum voraus kennen könnte, was aber nicht möglich ist.a ,,Von vornherein alles ausgemauert anzunehmen und von Anfang an entsprechend höhere Kredite au verlangen, erscheint aber auch nicht angezeigt und so sollte man sich mit vorstehenden Voranschlägen mit den gemachten Vorbehalten begnügen."

Im Verlaufe des Jahres 1899 und während des Frühjahres von 1900 wurden nun sämtliche unterirdische Aussprengungen gemacht und konnte der Felsen in Hinsicht auf dessen Standfestigkeit beobachtet werden. Derselbe zeigte sich wider alles Erwarten in Savatan von ganz schlechter Qualität, so daß die Aussprengungen sogar nur unter immerwährender Gefahr und unter Anwendung der Auszimmerung gemacht werden konnten. Auf der

263 Aiguille ist cbr Felsen etwas weniger schlecht, doch auch derart, daß ebenfalls Abstürze vorkommen, welche sich beim Luftzutritt vermehren.

Auch sind die Schichtungen solche, daß an manchen Orten die Eäume sich nach dem Aussprengen nicht gewölbeartig, sondern eher mit flacher Decke präsentieren. Dadurch wird die Gefahr auch wieder vermehrt, indem man die Dicke dieser Deckenschichten nicht kennt und da einzelne solcher flachen Schichten in der Mitte noch angegriffen werden mußten, damit das Kasemattenprofil erhalten werde.

Wir mußten daher die Ausmauerung sämtlicher Räume der Kasernen Nr. 6 in Savatan und Nr. 14 in Dailly (Aiguille) in Ausführung nehmen.

Es mußte dies auch für die vielleicht noch zweifelhaften Stellen angeordnet werden, da diese Kriegskasernements eben auch während dea Friedensübungen von Zeit zu Zeit belegt werden, und da eine periodische Untersuchung des Felsens bei den Widerlagern wegen den davor aufzuführenden dünnen Isoliermauern verunmöglicht und am Gewölbe wegen den Wellblechdächern, die jedesmal abgebrochen werden müßten, sehr erschwert würde.

Die Berechnung der Mehrkosten, welche durch diese sich als notwendig erweisende Ausmauerung aller Räume entstehen werden, ·ergab die Summe von Fr. 185,000, die sich wie folgt verteilt: 1. Mehraushub und Mehrtransport von Material bei normaler Stärke der Widerlager, Gewölbe und Abschlußmauern : a. für 88 Laufmeter Kasematten von Kaserne VI, cirka 995 m 3 Fels Fr. 10,300 b.. für 220 Laufmeter Kasematten von Kaserne XIV, cirka 1650 m8 Fels . . . . ,, 29,000 2. Mehrkosten für Lösen, Abräumen und Transportieren des einsturzdrohenden oder durch Einstürze und Profilerweiterungen erhaltenen Materiales, ferner für Holzeinbauten, Gerüstungen etc. : a. bei 109 Laufmeter Kasematten von Kaserne VI ,, 11,700 o. bei 271 Laufmeter Kasematten von Kaserne XIV ,, 13,000 Übertrag

Fr. «4,000

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Übertrag 3. Ausmauerung der normalen Widerlager, Gewölbe und Abschlußmauern : a. bei 88 Laufmeter Kasematten von Kaserne VI b. bei 220 Laufmeter Kasematten von Kaserne XIV 4. Ausbeugen mit Steinen und teilweises Ausmauern von Einstürzen und Profilerweiterung : a. bei 109 Laufmeter Kasematten von Kaserne VI b. bei 271 Laufmeter Kasematten von Kaserne XIV

Fr. 64,000

Total

Fr. 185,000

,,

28,000

,,

81,800

,,

4,600

,,

6,600

Die vorerwähnten Arbeiten sind sowohl aus bautechnischen Gründen als auch um die Mannschaften vor schwerem Unfälle zu bewahren, zur absoluten Notwendigkeit geworden.

Wir empfehlen Ihnen daher den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme, und versichern sie gleichzeitig, unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 5.Juni 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Nachkredites für die gänzliche Ausmauerung der im Bau befindlichen Unterkunftsräume bei den Befestigungen von St. Maurice.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 1900, beschließt: Art. 1. Für die vollständige Ausmauerung der unterirdischen Kasernen Nr. VI und XIV der Befestigungen von St. Maurice wird ein Kredit von Fr. 185,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachkredites für die gänzliche Ausmauerung der im Bau befindlichen Unterkunftsräume bei den Befestigungen von St. Maurice. (Vom 5. Juni 1900.)

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06.06.1900

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