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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates.

(Vom 1. Juni 1900.)

Der schweizerische Bundesrat hat die Beschwerde des Jules S p a h r in Villars-le-Grand (Waadt) wegen Verletzung der Vorschriften von Art. 53 der Bundesverfassung im Kanton Freiburg, gestützt auf folgende Erwägungen als unbegründet abgewiesen : Der Bundesrat hat in mehreren Beschlüssen festgestellt, daß nach der im Kanton Freiburg herrschenden Gewohnheit zu einer Beerdigung das Geläute der Kirchenglocken gehöre, und daß dasselbe daher als eine der Erfordernisse einer "schicklichen Beerdigung" im Sinne von Art. 53, Abs. 2, der Bundesverfassung zu betrachten sei. Dagegen erklärt der Staatsrat des Kantons Freiburg mit dem Pfarrer und Kirchgemeinderat von St. Aubin, daß das Glockengeläute dann nicht üblich sei, und thatsächlich nie geläutet worden sei, wenn die Leiche einer Person, die in St. Aubin verstorben war, nicht in St. Aubin begraben, sondern in eine andere Gemeinde überführt werde. Nun geht aus der übereinstimmenden Darstellung des Rekurrenten und des Staatsrates hervor, daß in der That Jonas Spahr zwar in St. Aubin verstorben ist, nicht aber dort, sondern in Missy im Kanton Waadt begraben wurde. Es kann daher, ganz abgesehen davon, daß es sich bei der Beerdigung des Jonas Spahr im Grunde nicht um ein Begräbnis in St. Aubin, vielmehr um ein solches in Missy gehandelt hat, vorliegenden Falles nicht von einem Abgehen von der ortsüblichen Gewohnheit, speciell von einer Andersbehandlung der Protestanten bei der Beerdigung geredet werden. Die Ablehnung des Gesuches um Bewilligung des Glockengeläutes der Kirche von St. Aubin bei dem Begräbnis des Jonas Spahr in Missy machte die Beerdigung daher nicht zu einer ,,unschicklichen".

(Vom 5. Juni 1900.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: Dem Kanton S c h w y z an die Kosten der Erstellung eines Weges vom Weiler Waag auf die ,,Hirschihöhe", Gemeinde UnterIberg, 40%, bis zum Maximum von Fr. 11,200 als 40% der Voranschlagssumme von Fr. 28,000.

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Dem Kanton U n t e r w a l d e n ob d e m W a l d an die Kosten seiner Erhebungen über die Bodenverschuldung, 25 °/o, im Maximum Fr. 440.

Den Kantonen B a s e l s t a d t und B äs e H a n d an die Kosten für die Erstellung einer Sohlenversicherun an der Birs unterhalb Birsfelden (Kostenvoranschlag Fr. 21,000) 33 1/3 %. im Maximum Fr. 7000.

Dem Kanton G r a n b ä n d e n an die Kosten für die Vorbauung der Val dei Fiume, Gemeinde Stampa (Kostenvoranschlag Fr. 36,000) 40 %, in Maximum Fr. 14,400.

(Vom 9. Juni 1900.)

Dem Centralschweizerischen Kavallerieverein wird an die Kosten seines diesjährigen Militärreitens in Bern ein Bundesbeitrag von Fr. 500 bewilligt.

Den Kantonen, die pro 1899 Auslagen zur Bekämpfung der Rehlaus gemacht haben, wird die Hälfte derjenigen Beträge vergütet, die sich auf Untersuchungs- und Vertilgungsarbeiten, Vertilgungsmittel und auf Entschädigungen beziehen, die für die Zerstörung der hängenden Ernte gewährt worden sind, nämlich: ·L Zürich. !

Fr. 33,244. 71 2. Thurgau ,, 8,644. 39 3. Tessin ,, 13,183. «':) 4. Waadt ,, 82,551. 37 5. Neuenburg ,, 79,333. 55 G. Genf .

. . . . . . . . . . .

,, 11,086. 30 Total

Fr. 228,044. 01

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"Wahlen.

(Vom 9. Juni 1900.)

Departement des Innern.

Ingenieur II. Klasse der hydrometischen Abteilung des eidg. Oberbauinspektorats : Herr E. Gräflein, Ingenieur, von Steckborn.

Militär département.

Kanzlist II. Klasse des Militärdepartements : Herr Louis Benz, von Biel, in Neuenburg.

II. Adjunkt der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun : ,., Infanterielieut. Hans von Steiger, von Bern, in Winterthur.

Post-. und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Luzern: Postcommis in Aarau :

Herr Fritz Grüter, von Root (Luzern), Postaspirant in Luzern.

,, Jakob Meyer, von Aarau, Postaspirant in Aarau.

Telegraphenverwaltung.

Telephongehülfe II. Klasse in Chaux-de-Fonds : Herr Friedrich Gysi, von Aarau, Elektrotechniker, in Chaux-de-Fonds.

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. III.

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