696

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Erstellung des Bundeshauses Mittelbau (Parlamentsgebäude) in Bern und die Bewilligung eines Kredites für die innere Einrichtung desselben, (Vom 23. November 1900.)

Tit.

Der Voranschlag für das Bundeshaus Mittelbau (Parlamentsgebäude) ist im Jahre 1892 ausgearbeitet worden. Seit diesem Zeitpunkt haben verschiedene Momente die darin enthaltenen Aufstellungen erheblich modifiziert, so daß der Bundesrat in Würdigung der von dem Architekten und unserer Baudirektion vorgelegten Motive wiederholt von sich aus und Ihre nachträgliche Zustimmung gewärtigend, weitere Kredite für bestimmte Zwecke bewilligt hat, welche nun mit den weiteren diesbezüglichen Vorlagen über die Mehrkosten des Gebäudes Ihnen hiermit wir Genehmigung unterbreitet werden.

Bevor wir im einzelnen auf die verschiedenen Arbeitskategorien eintreten, welche ein Mehrerfordernis beanspruchen, muß vorausgeschickt werden, daß während der Ausführung des Baues sich eine bestimmte Anschauung über die Bedeutung desselben in höherem Maße Geltung verschafft hat, als es früher der Fall war.

Dieser Wandel wurde namentlich hervorgerufen durch die Fertigstellung und Eröffnung der großen deutschen Bauwerke, die

697

ähnlichen Zwecken dienen -- dem Reichstagsgebäude in Berlin, dem Reichsgerichtsgebäude in Leipzig und dem Rathause in Hamburg, -- welche für die Ausstattung solcher monumentaler Werke unter Heranziehung aller Zweige eines blühenden Kunstgewerbes in einer seit Jahrhunderten nicht mehr dagewesenen Weise vorbildlich geworden sind.

Es konnte sich natürlich bei uns nicht um eine Nachbildung der in den Dimensionen so opulent bemessenen und prunkvoll ausgestatteten Räumlichkeiten handeln, welche in großer Zahl in jenen Prachtbauten untergebracht sind, aber man mußte zugeben, daß auch bei unserem in allen Teilen so viel bescheidener gehaltenen Gebäude doch nicht bloß eine künstlerisch genügende dekorative Ausstattung der beiden Sitzungssäle und etwa des Treppenhauses ins Auge gefaßt werden dürfe, sondern daß auch hier eine gleichmäßige Bethätigung des Kunstsinnes das ganze Haus durchdringen müsse, und daß wenigstens die von den Katen benützten Räume alle in gleich würdiger Weise ausgestattet werden sollen.

Ein solches nationales Bauwerk dürfe nicht allein dem unmittelbaren Bedürfnis dienen, sondern es habe, wie kein anderes, die höhere Aufgabe zu erfüllen, der gesamten Landesproduktion eine Stätte zu bereiten, in der sie ihre Produkte ausstellen kann. Das Gebäude wird zu den Sehenswürdigkeiten der Schweiz gehören, d. h. es wird unter allen Umständen von einheimischen und fremden Besuchern außen und innen besichtigt werden, und in der innern Ausstattung findet der Besucher den Maßstab für die kunstgewerbliche Leistungsfähigkeit des Landes. Es muß daher getrachtet werden, daß das Gebäude auch wirklich in mögliehst ausgedehntem Maße eine Sehenswürdigkeit werde, und daß alles in dem Beschauer einen mögliehst hohen Eindruck hervorbringe von den Baugewerben, die hier durch ihr dauerndes Placement einen größeren und nachhaltigeren Erfolg erzielen können, als in irgend einer temporären Ausstellung. Solche baugewerbliche Gebiete, die vor Jahrhunderten in der Schweiz berühmt waren und auch heute noch den alten Ruf bewähren können, wenn ihnen dazu Gelegenheit gegeben wird, sind die Bauschreinerei mit der Holzschnitzerei, die Marmorindustrie, die Schmiedeisentechnik und die Glasmalerei.

Der Bundesrat hat sich von solchen Erwägungen leiten lassen, als er im Jahre 1897 auf den Antrag seines Departements des Innern
einen Extrakredit bewilligte von Fr. 100,000 für die Ausstattung von einer Reihe von Sälen mit Holztäfelung und Holzdecken und im Jahre 1899 eineu weitern von Fr. 45,000 für Glasmalereien im Kuppelraum. Bei derselben Gelegenheit sind

noch weitere Fr. 95,000 bewilligt worden für die wichtigsten "Werke der Malerei und der Skulptur, die, in der Meinung, daß deren Kosten vom Kunstfonds gemäß Art. l des Bundesbeschlusses betreffend die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst, vom 22. Dezember 1887, übernommen werden, im Voranschlag nicht berücksichtigt worden sind, nämlich :.

a. für die Ausführung der Rütligruppe Fr. 50,000 (für welche die Vorarbeiten mit Fr. 25,000 noch aus dem Kunstfonds bestritten wurden) und b. für das Wandgemälde im Nationalratsaal (Schwyz und die Mythen vom Seelisberg aus gesehen) und für die Deckengemälde im Konversationssaal (die gewerblichen Thätigkeiten darstellend).

Der Bundesrat ging hierbei von der Meinung aus, daß diese wichtigen Räume (im Ständeratssaal sind keine Malereien projektiert) zur Eröffnung des Gebäudes auch, schon mit ihrem bedeutenden künstlerischen Schmuck ausgestattet sein sollen, der ja unter keinen Umständen fehlen dürfte. Es hat somit der Bundesrat /um voraus an Nachtragskrediten an diesen Bau bewilligt im Jahre 1897 Fr. 100,000 im Jahre 1899 ., 140,000 Fr. 240,000 für welche wir um Ihre nachträgliche Genehmigung ersuchen.

Außer diesen Anforderungen, die sich auf die k u n s t g e w e r b l i c h e u n d k ü n s t l e r i s c h e Ausstattung des Gebäudes beziehen, ist noch ein weiteres Mehrerfordernis von rund Fr. 710,000 = 15,a °/o des Voranschlages zu decken, nicht nur für bereits ausgeführte Bauarbeiten, sondern für diese und für solche, die bis zum Abschluß des Baues noch zu gewärtigen sind, und die in nachfolgender Zusammenstellung einzeln namhaft gemacht werden.

Den Hauptposten dieses Mehrerfordernisses mit cirkaFr. 460,000 nehmen die Arbeiten und Lieferungen der Bauunternehmung ein, welche die Maurer- und Sandsteinhauerarbeiten ausführte, inklusive der Lieferung der Ostermundiger Sandsteine.

Dieses Mehrerfordernis wird von der Bauleitung wie folgt begründet : 1. Durch die tiefere und ausgedehntere Fundierung, die in der westlichen Hälfte des Baues notwendig wurde. Wenn eine solche auch infolge der ausgeführten Probeschächte in Aussicht

699

genommen und berechnet werden konnte, so überstieg die Mehrarbeit doch alle Erwartungen.

2. Durch die außerordentlich komplizierte und umfangreiche Anlage von Kanälen und Heizkammern in den Kellerräumen des Gebäudes, sowie durch die weitgehenden Taglohnarbeiten für die Heiz- und Ventilationsanlage, die sich jeder Vorausabrechnung entzogen.

Auch die Installation der elektrischen Beleuchtung beansprucht unerwartete Kosten an Maurerarbeiten.

3. Durch ein erhebliches Mehrquantu an Quadermaterial.

Im Voranschlag und in der Ausschreibung war für alle Facaden Verkleidungsquaderwer mit Backsteinhintermauerung in Aussicht genommen, in der Meinung, daß es gelingen könne, diese an anderen Orten übliche Konstruktionsweise auch hier anzuwenden. Diese Bauart hat sich jedoch bei dem weichen Bernstei als nicht zulässig erwiesen und es mußte hier ganz durchbindendes Quaderwerk ausgeführt werden, was bei dem bedeutenden Mehrquantum erhebliche Mehrkosten zur Folge hatte.

4. Durch eine kleine Vergrößerung der Grundfläche des Gebäudes, indem die beiden Vorsprünge der nördlichen Façade gegen Ost und West um 4 1/2 m. in den Holen verbreitert, worden sind, wodurch im ganzen eine Vergrößerung von 35 m 2 herbeigeführt wurde.

5. Durch eine Erhöhung der Seitenflügel und Hoffacaden uni 1,40 in. auf eine Länge von 136 m. durch Zufügung- der Attika über dem Gesimse, so daß die Dachräume im Innern eine Höhe von 2,90 m. bis 3 m. erhielten und in allen Teilen benutzbar gemacht sind, womit auch eine absolut feuersichere Eindeckung dieser Dächer mit Gewölben zwischen eisernen Trägern verbunden wurde. Das Gebäude hat nun in 5, auf der Südseite sogar in 6. Etagen durchaus praktikable, trockene und lichte Räume, die alle in kürzester Zeit ihre Verwendung finden werden. Ebenso ist der Dachraum über den südlichen Verbindungsgänge erhöht und benutzbar gemacht worden, östlich für die Generalstabsbibliothek, westlich für die technischen Bureaux unseres Departements des Innern.

6. Durch die wesentliche Vergrößerung der nördlichen Verbindungs-Gallerien zwischen dem Mittelbau und den beiden Verwaltungsgebäuden. Im ursprünglichen Projekt war nur eine einfache Bogenstellung vorgesehen zur Begrenzung der Höfe und Verbindung der drei Gebäude. Das Modell führte den Architekten auf

700

die Unzulänglichkeit dieser Verbiudnng und er schlug vor, durch eine doppelte und zweigeschossige Halle den inneren Zusammenhang der drei Gebäude wirksamer zum Ausdruck zu bringen, und damit zugleich den Höfen einen interessantem Abschluß gegen die Stadt AU geben. Diese Hallen dienen nun gleichzeitig den anstoßenden Sälen als Balkone und bilden mit ihren leichten ßogenstellungeii in der langen Nordfront einen angenehmen Kontrast gegen die schweren Massen der Gebäude, den man gewiß nicht mehr missen möchte.

Das sind die. wesentlichen Gründe, welche eine so erhebliche Vermehrung der Kosten der Maurer- und Sandsteinhauer-Arbeiten herbeigeführt haben. Es kommen dazu noch eine Reihe kleinerer nicht vorauszusehender Mehrarbeiten, die ja stets mit so bedeutenden und außergewöhnlichen Konstruktionen verbunden sind, vor allem durch die in allen Teilen innegehaltene Tendenz möglichst solider, dauerhafter und sorgfältiger Ausführung, wie sie an einem solchen Monumentalbau selbstverständlich ist.

Eine weitere namhafte Überschreitung des Prälimiuars von rund Fr. 80,000 stellt sich bei den Arbeiten der M e t a l l i n d u s t r i e (Eisenkonstruktionen, Zink- und Kupfereindeckungen') heraus, die zum Teil auf die in den verflossenen sieben Jahren erfolgte Preissteigerung des Rohmaterials zurückzuführen ist, aber auch auf eine viel umfangreichere Verwendung von eisernen Trägern in den Geschoßböden an Stelle von ursprünglich projektierten Holzbalken, weshalb bei der Zimmerarbeit eine Ersparnis von Fr. 20,000 jene Überschreitungen bei den Eisenträgern teilweise kompensiert. So wurden, wie schon erwähnt, die sämtlichen äußeren Dachflächen der Ost-, Süd- und Westseite in eisernen Trägern eingewölbt, um die benutzbar gewordenen Magazin- und Archivräume unter denselben feuersicher zu machen, und gleichi'alls mußten in den Substruktioneri für die Ventilations- und Heizanlagen ausgedehnte Räume mit Eisenträgern konstruiert und überdeckt werden. Auch hier waltete nur das Prinzip möglichst solider Ausführung, die für lange Zeiten alle Reparaturen aussehließen soll. Speciell im Hinblick auf die mannigfaltige kunstgewerbliche Ausstattung der meisten Räume war auch größte Vorsicht bei der Herstellung der betreffenden Deckenkonstruktionen geboten, die sich nicht ohne Mehrkosten durchführen ließ.

Das bedeutende Mehrerfordernis
von Fr. 213,000 in den S c h r e i n e r a r b e i t e n ist zum Teil schon begründet, indem in demselben der oben erwähnte Extrakredit von Fr. 100,000 einbezogen ist. Diese betrafen die sämtlichen im H o c h p a r t e r r e

701 befindlichen Kommissionssäle. Für eine ähnliche Ausstattung dei' 5 Säle der Ständeratsseite mit Holzdecken und Täfelung fand sieb die Deckung im Voranschlag unter den G i p s e r - A r b e i t e n, die nun ein Mindererfordernis von Fr. 110,000 ausweisen, gewiß ein Tausch, der nur begrüßt und gutgeheißen werden kann.

Die Mehrkosten der M a l e r e i rechtfertigen sich zum größten Teil durch den schon hervorgehobenen, viel weitergehenden inneren Ausbau des ganzen Gebäudes, wonach von den untersten Substruktionen der Südseite bis zu den Dachräuinen jeder Winkel zur Benützung verfügbar gemacht und in Stand gesetzt worden ist. Da in dem Gebäude die eigentliche dekorative Malerei eiuo überaus bescheidene Rolle spielt, so liegt das Mehrerfordernis für Malerei ausschließlich in der Vermehrung dei1 Nutzräume und ist auch hierbei in keiner Weise eine luxuriöse, sondern nur solide und dauerhafte Ausführung ins Auge gefaßt worden.

Auch die Anlagen für H e i z u n g , V e n t i l a t i o n und B e l e u c h t u n g können angesichts der steten Verbesserungen in diesen Systemen, die gleichbedeutend sind mit steten Verteuerungen in der Anlage, zum voraus nicht fest bestimmt werden. Zu den von den Unternehmern übernommenen und zu liefernden Arbeiten kommen noch eine Reihe dekorativer Ausstattungen und Verkleidungen der Heizkörper und Rohrleitungen, sowie bauliche Anpassungen aller Art, deren Kosten, trotz der einzelnen Geringfügigkeit, sich zu ansehnlichen Beträgen summieren. Überdies lallt in diesen Ansätzen auch die erhebliche Vergrößerung der Heiz- und Beleuchtungsanlage infolge Vermehrung der Nutzräume um ein ganzes Stockwerk in Betracht.

Eine unvorhergesehene Überschreitung brachten die d e k o r a t i v e n B i l d h a u e r - A r b e i t e n mit sich, indem zahlreiche Htilfsmodelle angefertigt werden maßten. Trotz der im Grunde sehr bescheidenen Verwendung des dekorativen bildnerische« Schmucks rnussteu doch überall, im Äußern wie im Innern, einzelne bewegtere und freiere Ornamente angebracht werden zur Belebung der übrigen ernsten Architektur, Köpfe, Kapitale, Akroterien etc., und außerdem sind vom G-ebäude im ganzen, wie von einzelnen Teilen Modelle gemacht worden, welche zur Beurteilung außerordentlich wertvoll waren. Gegenüber den Ausgaben, dio au andern Bauten ähnlichen Charakters für solche
Htilfsmodelle gemacht werden, können wir hier die größte Zurückhaltung konstatieren.

Für die beiden letzten Positionen, f i g u r a l e B i l d n e r ei und K u n s t m a l e r e i , welche zusammen Fr. 178,000 Mehrer-

702

fordernis aufweisen, ist eine teilweise Deckung in dem oberwähnten Extrakredit von Fr. 140,000 enthalten. Die andern Fr. 38,000 setzen sich noch aus mehreren kleinern Arbeiten der künstlerischen Ausstattung zusammen (Mosaik-Wappen an der Sud-Façade und im Kuppelraum, Glasmalerei der Sitzungssäle etc.), deren Wünschbarkeit sich auch erst im Lauf der Ausführung offenbart hat.

Wir erlauben uns schließlich noch besonders zu betonen, daß es bei einem so bedeutenden und umfangreichen Werke, an welches so mannigfaltige, zum voraus nicht genau zu präcisierende Anforderungen gestellt werden, ganz unmöglich scheinen muß, eine genaue Kostenberechnung aufzustellen. Mit der Vertiefung in die Aufgabe, mit der fortschreitenden Arbeit, verändern sich die Ansprüche im Sinne einer fortwährenden Steigerung, und was vor sieben Jahren noch ganz dunkel der Phantasie vorschwebte, klärt sich erst im Laufe der vielen Jahre bei der fortwährenden Beschäftigung mit demselben Objekt zu bestimmten Vorstellungen, die zu ihrer Verwirklichung niemals weniger, aber stets mehr materielle Mittel in Anspruch nehmen, aber deswegen doch nicht unterdrückt werden können. Wir glauben Ihnen die Bewilligung dieser allerdings bedeutenden Mehrforderung mit der vollen Überzeugung empfehlen zu dürfen, daß diese Auslagen keine übel angebrachten sind, sondern daß sie in der That den idealen und wirklichen Wert des neuen Pai'lamentsgebäudes erhöhen, ja geradezu unumgänglich waren, um dem Gebäude die ihm gebührende Stellung itn Kranze der modernen in- und ausländischen Neubauten zu sichern. Jeder Schweizer, der künftig das Gebäude seiner Repräsentanten besucht, wird und kann stolz darauf sein, diesen eine solche würdige Stätte für ihre patriotische Thätigkeit bereitet zu haben, und niemand wird behaupten können, daß hierbei ein ungerechtfertigter, falsch angebrachter Luxus, eine übertriebene Verschwendung Platz gegriffen habe. Neben den imposanten und stolzen Prachtbauten des Auslandes, deren Kosten in die 30 bis 40 Millionen gehen, wird unser Parlamentsgebäude immer eine bescheidene Rolle einnehmen, nicht zu opulent für unser kleines Land, aber auch nicht zu ärmlich gegenüber dem erfreulichen Stand unserer Gewerbe und Industrien. Wollen Sie bei der Beurteilung dieser Nachtragsforderung die Beziehungen des ganzen Baues zu unseren Landesindustrien
ins Auge fassen und sich fragen, ob und wie dem Stande derselben in allen Teilen gerecht geworden, so werden Ihnen alle in diesem Gebäude aufgewendeten Mittel nicht au hoch erseheinen-

Zusammenstellung der präliminierten und der voraussichtlich wirklichen Baukosten des Bundeshauses Mittelbau.

Voranschlag.

Fr.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

Stützmauer, Treppenanlagen und Weg an der Vannazhalde . .

. .

. .

173,000 Abbruch, Erd-, Maurer^ und Sandsteinarbeiten 1,840,000 Hartsteinarbeiten 835,000 Bodenbeläge, Asphaltieruug, Trottoirs 115,000 Kanalisation, Rohrleitungen und Aborte .

30,000 Bisenkonstruktionen u n d T Träger . . . .

96,000 Zimmerarbeiten 90,000 Gipserarbeiten 260,000 Schreinerarbeiten, Decken- und Wandtäfelungen 127,000 Glaserarbeiten 40,000 Parkettarbeiten 35,000 Schlosserarbeiten, Beschläge und Kunstschmiedearbeiten 80,000 Spenglerarbeiten j Holzceme tarbeiten / .

72,000 Schieferdeckerarbeiten 1 Übertrag

3,793,000

Voraussichtliche Gesamtkosten.

Fr.

132,000 2,300,000 840,000 122,000 58,000 162,000 70,000 150,000 340,000 31,000 32,000

Gegenüber dem Voranschlag Mehr.

Weniger.

Fr.

Fr.

41,000 460,000 5,000 7,000 28,000 66,000 20,000 110,000 213,000 9,000 3,000

85,000

5,000

86,000

14,000

4,408,000

798,000 '

183,000

Voranschlag.

Übertrag 16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

Fensterrouleaux Maler- (Anstreicher-) Arbeiten, Vergoldungen .

Heizung und Ventilation Beleuchtung, inkl. Kandelaber und Bogenlampen Ornamentale Bildhauerei Figurale Bildhauerei Kunstmalerei, Glasmalerei, Mosaiken . . . .

Vorarbeiten, Drucksachen, Bauleitung

Fr.

3,793,000 13,000 60,000 150,000 50,000 50,000 284,000

250,000 4,650,000

Mehrausgaben Minderaus°raben

Voraussichtliche Gesamtkosten.

Fr.

4,408,000 5,000 80,000 170,000 60,000 105,000 337,000 125,000 310,000

.

Mehrkosten Durch Extrakredite vorläufig bewilligt

Überschreitung gegenüber dem Voranschlag .

= 15,3 % des letztern.

Fr.

798,000

20,000 20,000 10,000 55,000 53,000 125,000 60,000

Fr. 1.1 41,000

.

. . . .

Mehr.

5,600,000 1,141,000 .

. . .

Gegenüber dem Voranschlag

91,000 .

·

Fr.

-,

£150,000 5,40,000

,

Fr.

710,000

Weniger.

Fr.

183,000 8,000 ~~~

191,000

7or> Die Rechnung über den Landerwerb und die Baukosten stellt sich nun folgendermaßen : Ausgaben.

A n k a u f des Casino.

Bauplatz Fr.

Gebäude ,, Kosten für Handänderungsgebühren etc ,,

479,400 250,000 8,437 Fr.

737,837

Erwerbung der Liegenschaften an der Inselgasse-Amthausgasse.

Entschädigungen an die Grundeigentümer Fr. 1,776,000 Kosten für Handänderungsgebühren u n d Expropriationen . . . . ,, 20,263 ., 1,796,26» Baukosten.

Ursprünglicher Kostenvoranschlag Mehrkosten

Fr. 4,650,000 ,, 950,000 ,, 5,600,000 Total Ausgaben

Einnahmen.

In den Budgets 1894--1900 eingestellte Beträge Barbeitrag der Gemeinde Bern an den Parlamentsbau Fr. 350,000 Kapitalzinse für Jahressaldi cirka ,, , 104,380 Mietzinse bis 31. Dezember 1901, abzüglich Kosten für Instandstellung und Unterhalt, sowie für bauliche Einrichtungen in den angekauften und expropriierten Gebäuden an der Inselgasse-Amthausgasse. . . ., 113,698 Abbruchmaterialien und Diverses ,, 8,922 Bauterrain an der Inselgasse-Amthausgasse, wertet zu Zu bewilligender Nachtragskredit

Fr. 8,134,100 Fr. 6,426,000

,,

577,000

,, ,,

800,000 331,100

ge-

Total Einnahmen

Fr. 8,134,100

706

Aus vorstehender Zusammenstellung sind zwei Punkte besonders hervorzuheben.

Unter den A u s g a b e n figurieren Fr. 479,400 als Ankauf des 7Air Casino-Liegenschaft gehörenden Bauplatzes. Thatsächlich ist diese Erwerbung erfolgt durch Abtausch des zum centralen Staatsgut gehörenden sogenannten Steinhauerplatzes an der Bundesgasse gegen den Casinoplatz. Die Bewertung mit der oben genannten Summe entspricht einer Vertragsbestimmung, nach welcher dio Stadt Bern für den Fall einer Rétrocession des ,,Steinhauerplatzes1-diesen Betrag an den Bund zu vergüten hatte. Die Summe gehört .somit zii den Ausgaben der Rechnung des Bundeshauses Mittelbau, aber eine Anzahlung an das centrale Staatsgut ist bis jetzt nicht erfolgt.

Unter den E i n n a h m e n sodann begegnen wir dem Posten von Fr. 800,000 als Wertung des Bauterrains an der InselgasseAmthausgasse. Man hätte vielleicht die Rechnung auch so stellen können : Expropriationsentschädigungen Fr. 1,796,263 abzüglich: Wert des verbleibenden Bauterrains . ., 800,000 Netto Expropriation Fr. 996,263 Aber in beiden Fällen handelt es sich immer nur um eine W e r t s e h ä t z u n g , und die Bezifferung des für Vollendung der Baute noch erforderlichen Nachtragskredites mit Fr. 331,100 ial mir dann richtig, wenn dieses Baufcerrain in klingende Münze umgesetzt wird.

Wir sind nun aber der Ansicht, daß es kaum zu verantworten wäre, die Liegenschaften Nr. 9, 11, 13, 15 und 17 an der Amthausgasse und Nr. 14 und 16 an der Inselgasse in privaten Besitz übergehen zu lassen, sondern daß sie zu späterer Verwendung als Bauplatz für weitere Baubedürfnisse der Bundesverwaltung reservier!, werden sollten.

Die gegebene Lösung scheint uns vielmehr die zu sein, .daß dieses Bauterrain samt den noch bestehenden, zum Abbruch bestimmten Gebäuden auf Kapitalrechnung vom Bunde um die.

Schatzungssumme von Fr. 800,000 übernommen werden, unter Verrechnung mit den Fr. 479,400 für den abgetretenen ,,Steinhau erplatza.

Dabei hätte es die Meinung, daß die Mietzinse bis Ende 1901 und ein allfälliger Erlös aus Abbruchmaterial noch zu gunsten der Baurechnung des Bundeshauses Mittelbau verbucht werden.

707

Gleichzeitig legen wir Ihnen noch ein Kreditgesuch vor bezüglich der innern Einrichtung des Gebäudes, deren Kosten seiner Zeit aus dem allgemeinen Voranschlag für den Bau ausgeschieden und einer spätem Bewilligung vorbehalten wurden. Die hierfür devisierte Summe beträgt laut nachstehendem Verzeichnis Fr. 245,000 und es stützt sich deren Berechnung in den Hauptposten auf bindende Angebote bewährter Unternehmer. Es wird auch hierbei wieder das System möglichster Verteilung in alle Landesgegenden der Schweiz eingehalten werden.

Zusammenstellung der Kosten der innern Einrichtung.

I. H o c h p a r t e r r e .

Handbibliothek und Schreibsaal 7 Kommissionssäle Zimmer der Übersetzer, Stenographen und Presse II. H a u p t g e s c h o ß .

Sitzungssaal des Nationalrates 2 Vorsäle des Nationalrates 2 Garderoben des Nationalrates Sitzungssaal des Ständerates 2 Vorsäle des Ständerates 2 Garderoben des Ständerates Zimmer des Bundesrates 2 Präsidentenzimmer Konversationssaal (Foyer) Kommissionssaal Nr. 73 Zeitungszimmer und Drucksachenbureaux JII. Z w e i t e r S t o c k .

Einrichtung der Zimmer IV. D a c h b o d e n und K e l l e r V. G a r d e r o b e n s t ä n d e r im Hochparterre im zweiten Stock VI. K o r r i d o r e aller Etagen VII. B e l e u c h t u n g s k ö r p e r aller Etagen .

Fr.

,.

11,500 8,000

dei2,700 ,.

,.

..

57,100 7,300 7,000 16,200 5,200 2,500 16,500 9,500 9,000 2,200 3,600

,.

,,

4,000 8,500

,, ,, ,,

3,000 3,800 45,000

,.

",, ,, ,, .

.

und

.

.

Übertrag Fr. 222,600

708

Übertrag VIII. Son a é r i e n , U h r e n , T e l e p h o n - E i n r i c h t u n g e n e te IX. Projektverfassung, B a u l e i t u n g Verschiedenes

Fr. 222,600 1.2,400

und .,

10,000

Summa Im diesjährigen Budget ist hierfür eingestellt ein erster Posten von

Fr. 245,000

so daß noch zu bewilligen bleibt ein Betrag von .

Fr. 170,000

,,

75,000

Gestützt auf die vorstehenden Auseinandersetzungen und Kostenzusammenstellungen und unter Hinweisung auf die bezüglichen Rechnungskontrollen und Rechnungsbelege beantragen wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluß.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 23. November 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft i

Bingier.

709

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung eines Nachtragskredites fUr die Erstellung des Bundeshauses Mittelbau (Parlamentsgebäude) in Bern und die Bewilligung eines Kredites fUr die innere Einrichtung desselben.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. November 1900, beschließt: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, die mit Vollendung der Baute des Bundeshauses Mittelbau und nach Verbreiterung des Bärenplatzes und der Straßenlinien verbleibenden Liegenschaften Nr. 9, 11, 13, 15 und 17 an der Amthausgasse und Nr. 14 und 16 an der Inselgasse in Hern auf Kapitalrechnung des Bundes um Fr. 800,000 unter Abrechnung von Fr. 479,400 für den abgetretenen .,Steinhauerpaltz" an der Bundesgasse zu übernehmen.

Art. 2. Für die Erstellung des Bundeshauses Mittelhau (Parlamentsgebäude) in Bern \vird ein Nachtragskredit von Fr. 331,100 bewilligt.

Art. 3. Für die innere Einrichtung desselben wird ein zweiter Betrag von Fr. 170,000 bewilligt.

Art. 4. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

Art. 5.

auftragt.

Bundesblatt

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung be-

52. Jahrg. Bd. IV.



Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Erstellung des Bundeshauses Mittelbau (Parlamentsgebäude) in Bern und die Bewilligung eines Kredites für die innere Einrichtung desselben, ...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1900

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.11.1900

Date Data Seite

696-709

Page Pagina Ref. No

10 019 411

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.