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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Erstellung eines Gebäudes für die mechanisch-technische Abteilung der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich.

(Vom 19. März 1900.)

Tit.

Am 20. März 1897 bewilligten Sie für die Erstellung eines Gebäudes für die mechanisch-technische Abteilung der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich einen Kredit von Fr. 675,000.

Das bezügliche Kreditbegehren stützte sich auf ein von Herrn Architekt B. Recordon, Professor am eidgenössischen Polytechnikum, im Auftrage des schweizerischen Schulrates aufgestelltes und von letzterem genehmigtes Projekt samt Kostenberechnung.

Nun stehen wir aber vor einer Kreditüberschreitung von Fr. 140,000. Der Schulrat, zur Vernehmlassung über diese Mehrausgabe eingeladen, berichtet uns folgendes : ,,Die Hauptursache der in so starkem Maße eingetretenen Überschreitung des ursprünglichen Kostenvoranschlages liegt nach unserem Dafürhalten darin, daß in dem ursprünglichen Kostenvoranschlage die Einheitspreise für Hauptgebäude und Maschinenhalle, wie auch die für Fundationen, Rekonstruktionsarbeiten etc. gemachten Zuschläge zu gering bemessen waren. Es blieb dabei kein Spielraum für Unvorhergesehenes, wie es bei einem größeren Bau unvermeidlicherweise einzutreten pflegt. Dieser Mangel an Spielraum machte sich um so stärker geltend, und es trat Unvorhergesehenes um so mehr ein, als der Bau mit ziemlich verwickelten Verhältnissen zu

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kämpfen hatte und dem bauleitenden Architekten daran gelogen war, den Bau ganz solid mit gediegener innerer Einrichtung auszuführen. Dazu kam noch, daß von der Zeit der Kreditbewilliguug bis zum Beginne des Baues und weiter noch über der Ausführung des Baues gar lange Zeit verstrich, während welcher sich in manchen die Einrichtung des Gebäudes betreffenden Punkten neue Anschauungen, Wünsche und Ansprüche geltend machten. In dieser Zeit vergrößerte sich auch die Raumnot im Hauptgebäude der Schule, was dazu drängte, in das neue Gebäude der mechanisch-technischen Schule so viel als möglich abzuladen ; dies führte zur Vermehrung der Docentenzimmer und dazu, sowohl in den Dachräumen durch Erhöhung dieser als im Souterrain durch weitere Ausgrabungen und Unterkellerungen mehr Platz zu gewinnen zu suchen.

Aus den vorbezeichneten Umständen und Verhältnissen erklärt sich der größere Teil der eingetretenen Kreditüberschreitung, sowohl im allgemeinen wie in den von dem bauleitenden Architekten in seiner Begründung der eingetretenen Kreditüberschreitungen unter litt, a, b, e, d, e und f angeführten besondern Punkten.

Dabei ist indessen gegenüber dem bauleitenden Architekten bezüglich der Kosten der Maschinenhalle zu bemerken, daß die erlaufenen Mehrkosten zum weitaus größten Teile von zu niedrig veranschlagtem Einheitspreise herrühren und nur in ganz unbedeutendem Maße davon, daß eine schönere, teurere Eisenkonstruktion für die Bedachung angenommen wurde ; der betreffende Kostenunterschied betrug ungefähr 4000 Franken und wurde zum Teil noch ausgeglichen durch Verzieht auf Ausführung einer ursprünglich vorgesehen gewesenen Galerie.

Als die Pläne und Kostenvoranschläge für das Gebäude nebst Maschinenhalle aufgestellt und danach das Kreditbegehren bei den eidgenössischen Räten eingebracht wurde, ·waren eingehendere Pläne für die Einrichtung des Masehinenlaboratoriums noch nicht ausgearbeitet, so daß der Architekt weder eine so weitgehende Unterkellerung der Maschinenhalle, noch eine Abschlußwand, wie sie diese Pläne nachher annahmen, vorsehen konnte und daher auch nicht in die Kostenvoranschläge für den Bau aufzunehmen voranlaßt war. Mit dem durch die Raumnot im Hauptgebäude entstandenen Drange, in dem neuen Gebäude für die mechanisch-technische Abteilung möglichst viel Raum zu gewinnen, vergrößerte sich die
Unterkellerung im Verlaufe des Baues noch dadurch, daß sie noch die Accumulatorenbatterie aufnehmen mußte, die ursprünglich im Kellergeschosse des Schulgebäudes unterzubringen vorgesehen war. Gefehlt wurde dadurch, daß nicht früher schon,

1049 gleich nach Feststellung der genaueren Pläne für die Einrichtung des Maschinenlaboratoriums, als sich die Notwendigkeit einer weiter reichenden Unterkellerung der Maschinenhalle und eines Abschlusses in dieser ergab, diese ursprünglich nicht vorgesehenen Bauten gesondert veranschlagt und zur Deckung derselben ein Nachtragskredit verlangt wurde ; billiger wären sie damit freilich auch nicht zu stehen gekommen. Es fällt uns übrigens auf, daß diese Unterkellerung so teuer zu stehen gekommen sein soll, wie sie der bauleitende Architekt mit Fr. 16 per m 3 ausrechnet.

Auch war die eine weitere unvorhergesehene Ausgabe verursachende Tieferlegung des Fundamentes der Westfacade nur für einen Teil der Westfacade durch die Unterkellerung der Maschinenhalle, im übrigen mehr durch den schlechten Baugrund bedingt.

Eine Erhöhung des Hoehkamins empfahl sich sehr in Hinsicht auf eine spätere Vergrößerung der Kesselanlage, der die in Aussicht zu nehmende Einrichtung einer Centralheizung für die zunächst um das Maschinenlaboratorium herum liegenden Schulgebäude in nicht zu ferner Zeit rufen dürfte. "· Über die ursprüngliche Kostenberechnung, die wirklichen Kosten und die Ursachen der entstandenen Mehrausgaben giebt der bei den Akten liegende Bericht des bauleitenden Architekten nähere Auskunft.

Gestützt auf Vorstehendes stellen wir das Gesuch, Sie möchten dem nachfolgenden Beschlußentwurf die Genehmigung erteilen.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. Mär/. 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

1050 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung eines Nachtragskredites fUr die Erstellung eines Gebäudes für die mechanischtechnische Abteilung der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. März 1900, beschließt: 1. Für die Erstellung des Gebäudes für die mechanischtechnische Abteilung der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich wird ein Nachtragskredit von Fr. 140,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat wird mit dessen Vollziehung beauftragt.

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